Die qualifizierte sozialpädagogische Fanarbeit kann aber weder von Ehrenamtlichen erbracht werden, noch ist die Jugendpauschale das geeignete finanzielle Förderinstrument. Aus diesem Grund brauchen wir dringend eine professionelle Struktur. Ein Blick über den sächsischen Tellerrand zeigt, dass sich diese präventive Arbeit zur Eindämmung von Gewalt und von extremistischen Strömungen in anderen Bundesländern jahrelang, fast schon jahrzehntelang, etabliert und als erfolgreiches Modell erwiesen hat. Fan-Projekte bieten zudem ein niederschwelliges Angebot an, mit dem wir Jugendliche erreichen, die sonst durch das Netz herkömmlicher Betreuungsangebote fallen würden.
Und – auch das ist ein gewichtiges Argument für unseren Antrag – die Arbeit rechnet sich. Der damalige nordrheinwestfälische Innenminister Behrens kommentiert die Arbeit mit den folgenden Worten: „Nachdem noch bis zur Saison 1995/96 zwei Drittel aller von polizeilichen Maßnahmen Betroffenen im Alter von 18 bis 25 Jahren waren, sank deren Anteil stetig bis auf 50 % in der Saison 1997/98. Dies ist ein Indiz dafür, dass es gelungen ist, den Zulauf zu gewaltbereiten Gruppen zu verringern. Es war ein wesentliches Ziel der Fanprojekte, ein Abgleiten Jugendlicher in das Umfeld von Gewalttätern zu verhindern. Das ist uns ganz offensichtlich gelungen.“ Entsprechende Zahlen für Sachsen sind erst in Zukunft zu erwarten, da das Fanprojekt Dresden gerade wissenschaftlich evaluiert wird.
Mit dem Zurückdrängen von Konflikt- und Gewaltsituationen könnten aber erhebliche Kosten von Polizeieinsätzen gespart werden. Ein Beispiel aus der Saison 2004/2005 mag dies verdeutlichen. Da kostete, laut Antwort der Staatsregierung auf eine Kleine Anfrage (Drucksa- che 4/1761), ein Polizeieinsatz zu einem einzigen Spiel von Dynamo Dresden zirka 275 000 Euro. Davon könnte man zirka 25 hauptamtliche Fanprojektmitarbeiter im Sinne der NKSS-Drittelfinanzierung ein Jahr lang bezahlen – in Sachsen gibt es bislang gerade mal fünf!
Ich bin überzeugt, dass sich das nach der heutigen Abstimmung ändern wird, und bitte um Ihre Zustimmung zu unserem Antrag.
Auch mich hatte die Hektik etwas ergriffen. Ich hatte den Tagesordnungspunkt 9 vorhin überblättert. Wir gehen noch einmal zurück zum
Nachträgliche Genehmigungen gemäß Artikel 96 Satz 3 der Verfassung des Freistaates Sachsen zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungen
Das Präsidium hat keine Aussprache dafür vorgesehen. Erhebt sich Widerspruch? – Das ist nicht der Fall.
Dann kommen wir zur Abstimmung. Ich stelle die Drucksache 4/5072 zur Abstimmung. Wer dem zustimmt, den
Das war der Tagesordnungspunkt 9. Den Tagesordnungspunkt 10 haben wir bereits abgearbeitet. Ich rufe auf
Ich frage erst einmal, ob einer der Berichterstatter dazu sprechen möchte. – Das ist nicht der Fall. Gibt es das Begehren von einzelnen Abgeordneten oder Fraktionen, eine Aussprache durchzuführen? – Dies ist auch nicht der Fall, meine Damen und Herren.
Zu verschiedenen Beschlussempfehlungen hat die Linksfraktion.PDS bzw. die Fraktion der FDP ihre abweichende Meinung begründet. Die Zusammenstellung dieser Beschlussempfehlungen liegt Ihnen zu der Drucksache 4/5123 schriftlich vor. Somit könnten wir die Drucksache verabschieden, wenn keine Gegenmeinung vorliegt. – Ich stelle Einvernehmen fest und damit ist die Drucksache zu den Petitionen ebenfalls verabschiedet.
Meine Damen und Herren! Ich bedanke mich bei Ihnen für die letzten zehn Minuten; denn wir haben die 49. Sitzung des 4. Sächsischen Landtages abgearbeitet. Das Präsidium hat die Mitglieder des Präsidiums für morgen Früh, 09:30 Uhr, in Raum 001 eingeladen. Ansonsten gilt 10:00 Uhr für alle übrigen Mitglieder. Einen guten Abend!