Protokoll der Sitzung vom 11.05.2006

Was das Hochwasser vom April anbelangt, ist Sachsen letztlich mit einem blauen Auge davongekommen. Wir haben einfach Glück gehabt, dass die Schäden nicht größer ausgefallen sind. Das Ganze ist halbwegs glimpflich abgelaufen. Aber ich füge hinzu: nicht wegen des umsichtigen Handelns der Staatsregierung, sondern trotz der Versäumnisse, die es seit 2002 leider in großer Zahl gegeben hat. Ich verweise diesbezüglich noch einmal auf den Redebeitrag vom 6. April, in dem ich darüber ausführlich gesprochen habe.

Ich will davon einen einzigen Punkt in Erinnerung bringen. Die Staatsregierung hat geschlagene drei Jahre und drei Monate gebraucht, um überhaupt erst einmal eine Prioritätenliste für die dringendsten Hochwasserschutzmaßnahmen in Sachsen zu erstellen. Demzufolge konnte bis jetzt, zum Frühjahr, so gut wie nichts davon umgesetzt sein. Ich bleibe dabei, Herr Tillich: Sie haben Ihre Hausaufgaben diesbezüglich noch nicht gemacht.

Ich will auch etwas Positives feststellen. In der letzten Debatte war gefordert worden – auch von uns –, dass die Staatsregierung ein Sofortprogramm zur Unterstützung der betreffenden Kommunen und zur Schadensbeseitigung aufstellen solle. Das Kabinett hat hierbei sehr schnell gehandelt. Das begrüße ich ausdrücklich, auch wenn sich erst noch zeigen muss, ob die bereitgestellte Summe am Ende tatsächlich ausreicht.

In der April-Debatte hatte ich eine ganze Reihe von Fragen gestellt, die bislang unbeantwortet geblieben sind. Ich erhoffe mir sowohl von der Debatte als auch spätestens in der Stellungnahme zum Antrag, in dem entsprechenden Bericht Auskunft.

Ich will noch einmal einige der Fragen in Erinnerung rufen. Es war seit Monaten bekannt, dass auf der tschechischen Seite, aber auch in unseren Mittelgebirgen große Schneemengen liegen, die irgendwann tauen und zu einem extremen Hochwasser führen würden. Warum

wurden die Deiche nicht rechtzeitig verstärkt? Warum wurden an den bekannten neuralgischen Punkten nicht schon vorsorglich Sandsäcke bereitgestellt? Dafür war vor dem Hochwasser wochenlang Zeit.

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS)

Warum wurden und werden immer noch Straßen- und Brückenbaumaßnahmen in Elb- und anderen Flussauen trotz berechtigter Einwände durch die Regierungspräsidien genehmigt? Ich frage weiter: Hält die Staatsregierung immer noch an ihren Plänen fest, auch nach dem jüngsten Hochwasser ein Gesetz zu erlassen bzw. in den Landtag einzubringen, das den Verzicht auf das Vorkaufsrecht in Überschwemmungsgebieten vorsieht? Ich möchte dazu vom zuständigen Minister eine klare Aussage.

Im April hatte ich auch angemahnt, dass die schadhaften Stellen an den Deichen farblich markiert werden, damit die dringendsten Reparaturen schnell und zielgenau vorgenommen werden können. Jetzt sind die meisten Sickerstellen an den Deichen nicht mehr erkennbar. Warum wurde hierbei regional sehr unterschiedlich und vielerorts gar nicht gehandelt und warum wurden die entsprechenden Stellen eben nicht markiert? Demzufolge können sie jetzt nicht repariert werden. Auch dazu sollte der Bericht Aussagen treffen.

Abschließend eine Bitte, die meinen Landkreis Sächsische Schweiz unmittelbar betrifft: In Pirna und weiter elbaufwärts wird demnächst der Bahndamm direkt an der Elbe erneuert bzw. saniert. Bislang weigert sich die Deutsche Bahn AG beharrlich, im Zuge dieser Baumaßnahmen dringend erforderliche Schutzanlagen wie zum Beispiel Hochwassersperren in den bislang offenen Brückenbögen vorzusehen.

(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: Hört, hört!)

Doch gerade durch diese Lücken und offenen Stellen im Bahndamm ist die Pirnaer Altstadt immer wieder vom Hochwasser betroffen. Hierzu bitte ich die Staatsregierung, dass sie sich gegenüber der Bahn AG dafür einsetzt, dass die ohnehin erfolgenden umfänglichen Baumaßnahmen mit dem zwingend notwendigen Hochwasserschutz auf neuestem technischem Standard verbunden werden.

(Beifall des Abg. Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS)

Die Bürgerinnen und Bürger in Pirna und anderswo werden es Ihnen danken.

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS und des Abg. Dr. Karl-Heinz Gerstenberg, GRÜNE)

Mir liegen keine weiteren Redewünsche aus den Fraktionen vor. Ich frage trotzdem noch einmal, ob es Bedarf gibt. – Das ist nicht der Fall. Dann bekommen Sie, Herr Staatsminister Tillich, das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Frau Kagelmann, wir haben uns schon ausgetauscht. Die Staatsregierung ist immer ehrlich und muss nicht diesmal erst ehrlich sein.

(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: Na, na!)

Das Frühjahrshochwasser im April 2006 hat in Sachsen, besonders an der Elbe, alle Kraft der Bürger, der kommunalen und der Landesebene gefordert, um ihm einerseits zu begegnen und andererseits Schäden zu minimieren. Wir können heute, einen Monat später, nunmehr zusammenfassend feststellen: Es ist uns weitestgehend gelungen. Für die Einzelnen waren die Schäden zum Teil erheblich, doch in der Gesamtheit kann man feststellen, waren die Schäden bedeutend niedriger als die im Jahre 2002 während der damaligen Flut.

Aber auch dieses Hochwasser hat uns ein weiteres Mal vor Augen geführt, dass wir immer gewappnet sein müssen, unsere Bürger, unsere Unternehmen und die Sachwerte zu schützen. Der Freistaat Sachsen hat Lehren aus dem August-Hochwasser 2002 gezogen und war dieses Mal viel besser vorbereitet, auch wenn Herr Hahn das nicht wahrnehmen möchte.

Die Hochwasservorhersage und der Hochwassernachrichten- und -alarmdienst haben sich nicht nur bewährt, sondern maßgeblich dazu beigetragen, dass die kommunalen und Landesbehörden besser informiert und vorbereitet waren. Die Landeshochwasserzentrale hat es geschafft, mit der Verlängerung der Vorhersage Zeiträume zu schaffen, die es den Bürgern ermöglicht haben, Gefahrenvorsorge aktiv zu treffen.

Die Öffentlichkeit wurde bereits am 17. März 2006 zum ersten Mal durch mein Haus auf die mögliche Gefahrensituation bei plötzlich eintretendem Tauwetter hingewiesen. Die Städte und Gemeinden wurden zur Vorbereitung der Gefahrenabwehr und die möglicherweise Betroffenen zur Eigenvorsorge aufgefordert. Über 700 Teilnehmer wurden per SMS über die Eröffnung des Hochwassernachrichten- und -alarmdienstes informiert. Alle Gemeinden, Landkreise und Regierungspräsidien erhielten laufend aktualisierte Pegelinformationen und Hochwasserwarnungen. Diese sind – das wissen Sie – für jedermann auf der Internetplattform des Hochwasserzentrums zugänglich. 2,6 Millionen Mal haben die Menschen in besagten Tagen des Frühjahrshochwassers 2006 auf diese Internetseite zugegriffen. Ich kann Ihnen heute zusagen, wir werden die Qualität dieser Informationen weiter ausbauen, zum Beispiel die Staustände der Talsperren im Freistaat Sachsen betreffend.

Ähnlich gut wie der Hochwassernachrichten- und -alarmdienst haben die Gefahrenabwehr und der Katastrophenschutz selbst funktioniert. Alle örtlichen und überörtlichen Katastrophenschutzstäbe und Einsatzkräfte haben zuverlässig, kooperativ und sehr erfolgreich zu

sammengearbeitet. Die gesetzlich fixierte Kopplung des Katastrophenvoralarms mit der Hochwasseralarmstufe III bei steigender Hochwasserentwicklung hat sich bewährt. Für diese gesetzliche Regelung bin ich dem Gesetzgeber dankbar. So konnte den Gefahrenabwehrkräften der notwendige zeitliche Vorlauf gegeben werden.

Die im vergangenen Jahr an die Landkreise und Gemeinden übergebenen 545 Gefahrenkarten sind bereits ein während dieses Hochwassers sehr umfangreich genutztes Arbeitsmaterial, das den Landkreisen und Einsatzkräften ermöglicht, die Maßnahmen an den entscheidenden Stellen rechtzeitig zu treffen. Wir werden diese Gefahrenhinweiskarten demnächst im Internet präsentieren. Ich will es ganz deutlich sagen: Die Datenmengen sind so erheblich, dass ein zeitlicher Vorlauf benötigt wird. Das heißt, zuerst haben wir die Papierform ermöglicht. Jetzt wird es die digitalisierte Form dieser Karten im Internet geben.

Der Staatsbetrieb Landestalsperrenverwaltung hat die Katastrophenschutzstäbe der betroffenen Landkreise und Gemeinden durch Mitarbeiter vor Ort umfassend mit der Fachberatung bei örtlichen Gefahrenabwehrmaßnahmen und zur Abstimmung eigener umfangreicher Kontroll- und Sicherungsmaßnahmen unterstützt. Wir haben dazu – letztendlich innerhalb weniger Stunden – die Kräfte innerhalb des Landes umgeschichtet, sodass umfassendes Personal mit Rat und Tat zur Verfügung gestanden hat. Auf die nach dem August-Hochwasser 2002 geschaffene Landesreserve an Hochwasserbekämpfungsmitteln wurde durch die Katastrophenschutzkräfte umfangreich zurückgegriffen.

Die bisherige Unterstützung der Kommunen durch Beratung zum Aufbau und zur Schulung der Wasserwehren war richtig. Diese Ausbildung soll nach unserer Auffassung unbedingt vertieft werden. Dazu werden wir mehrtägige Schulungen der Wasserwehren anbieten.

Der Staatsbetrieb Landestalsperrenverwaltung hat im Rahmen der Kontrollen und der Sicherung seiner wasserwirtschaftlichen Anlagen umfangreiche Deich-Sofortsicherungen vorgenommen. Zum Frühjahrshochwasser 2006 wurden 13 Kilometer Elbdeiche für fünf Millionen Euro gesichert. Mit den von uns im Jahre 2004 erfolgreich nachverhandelten und für den Freistaat Sachsen zusätzlichen Restmitteln des Aufbauhilfefonds in Höhe von maximal 140 Millionen Euro, die uns nunmehr zur Verfügung stehen, sollen unter anderem insbesondere an Elbe und an Mulde weitere Deiche grundhaft saniert werden.

Meine Damen und Herren! Zur Verfahrensbeschleunigung bei diesen Maßnahmen wurde vom SMUL aktuell dieser Deichsicherungserlass, der mehrfach zitiert worden ist, erstellt. Zur Finanzierung des Sofortprogramms der Deichsanierung 2006 stellt der Freistaat Sachsen zusätzlich auch noch einmal zehn Millionen Euro bereit.

Die umfangreiche Hochwasserschadensbeseitigung hat einen wesentlichen Beitrag zur Verhinderung zahlreicher neuer Hochwasserschäden im Frühjahr 2006 geleistet. Es ist nicht so, wie Sie, Herr Hahn, es gesagt haben, dass wir

dreieinhalb Jahre nichts getan hätten. Allein nach dem August-Hochwasser 2002 haben wir fast 12 000 Schäden an unseren sächsischen Gewässern behoben. Dafür wurden 522 Millionen Euro ausgegeben, und zwar zum Zwecke eines dem Hochwasser begegnenden Ausbaus oder einer höheren Kapazität der Flüsse, um Wasser aufnehmen zu können. Dabei haben wir parallel die Hochwasserschutzkonzepte als ganzheitliches Instrument einer präventiven Hochwasserbekämpfung im Freistaat Sachsen entwickelt. Das hat letztendlich längere Zeit gedauert, weil wir das vom Erzgebirge bis Torgau getan haben, um hier kein Stückwerk zu leisten, sondern dann entlang dieser Hochwasserschutzkonzepte die Prioritäten zu erstellen, die auch Ihnen zur Kenntnis gegeben worden sind.

Unser Fahrplan für weitere Hochwasserschutzmaßnahmen bleibt bestehen. Wir sind mit unseren Hochwasserschutzkonzepten fachlich gut aufgestellt. Die daraus abgeleitete Prioritätenliste ist und hat sich beim Hochwasser 2006 als grundsätzlich richtig erwiesen. Das schließt aber nicht aus, meine Damen und Herren, dass in objektiv begründeten Einzelfällen aufgrund der weitergehenden Auswertung des Frühjahrshochwassers 2006 Verschiebungen in der Reihenfolge der Umsetzung möglich sind. Im Grundsatz gehe ich aber davon aus, dass sich an den Ergebnissen der Priorisierung nichts ändert und dass am Maßnahmenplan für die Jahre 2005 bis 2008 des HochwasserschutzInvestitionsprogramms festgehalten wird.

In diesem Maßnahmenplan sind beispielsweise 18 komplexe Hochwasserschutzmaßnahmen entlang der Elbe mit einem Gesamtumfang von 144 Millionen Euro enthalten, davon bis zum Jahre 2008 insgesamt 70 Millionen Euro. Das betrifft unter anderem Maßnahmen zum Schutz der Landeshauptstadt Dresden, das heißt, der Altstadt, von Gohlis, Kaditz, Mickten, und zum Schutz von Nünchritz, Riesa, Zeithain und Torgau. Oberstes Ziel muss es sein, diesen Maßnahmenplan zügig umzusetzen. Wir sollten gemeinsam alles daransetzen, die erforderlichen Mittel mit der Verabschiedung des nächsten Doppelhaushaltes so schnell wie möglich bereitzustellen.

Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zusammenfassend Folgendes feststellen: Das Frühjahrshochwasser 2006 hat uns nicht unvorbereitet getroffen. Dort, wo Schäden aufgetreten sind, ob bei den Bürgern, ob bei Unternehmen oder den Kommunen, hat der Freistaat umgehend Hilfe angeboten. Die bisherige Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen nach dem Hochwasserschutz-Investitionsprogramm ist grundsätzlich richtig und muss zielstrebig weitergeführt werden. Dafür ist es aber notwendig, im Haushaltsplan für die Jahre 2007/2008 die notwendigen finanziellen Vorbereitungen zu treffen.

Der Staatsbetrieb Landestalsperrenverwaltung und das Sächsische Landeshochwasserzentrum haben sich neben den Kommunen in ihrer Verantwortung für die Gefahrenabwehr als leistungsfähige und kompetente Hauptstützen des öffentlichen Hochwasserschutzes im Freistaat Sachsen erwiesen.

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

(Johannes Lichdi, GRÜNE, steht am Mikrofon.)

Sofort, Herr Lichdi, ich komme sowieso noch auf Sie zu sprechen, dann können Sie auch fragen.

Alle Maßnahmen zur Verbesserung des Wasserrückhalts in der Fläche in Sachsen sind ebenso zu forcieren wie die transnationale Abstimmung von Hochwasserschutzmaßnahmen sowie die Hochwasserertüchtigung von Anlagen der Deutschen Bahn AG, besonders im oberen Elbtal zwischen Bad Schandau und Heidenau. Herr Hahn, ich habe schon bei der Gelegenheit, als ich Pirna in den ersten Tagen des Hochwassers besucht habe, nicht nur die Forderung aufgemacht, sondern wir haben uns unmittelbar sowohl an Herrn Mehdorn als auch an Herrn Tiefensee gewandt und um ein Gespräch gebeten, um dazu letztlich Vereinbarungen treffen zu können.

Lassen Sie mich jetzt noch auf die Bemerkungen der einzelnen Kollegen eingehen. Ich habe es bereits erwähnt, wir haben nicht dreieinhalb Jahre nur herumgeplant, sondern genau das gemacht, was Sie, Frau Kagelmann, von uns gefordert haben, nämlich eine Hochwasserschutzstrategie entwickelt. Dazu dienen die Hochwasserschutzkonzepte als ein ganzheitliches System des Hochwasserschutzes.

Sie haben die Frage gestellt, warum wir die S 88 nicht einfach auf 100 oder 200 Meter absenken. Frau Kagelmann, ich muss Ihnen deutlich sagen, Sie kennen wahrscheinlich die Situation vor Ort schlecht, ansonsten wüssten Sie, dass andere Ortsteile, wie zum Beispiel Lorenzkirch oder Kreinitz, genau über diese S 88 mit Rettungskräften bzw. auch mit Waren des täglichen Bedarfs versorgt werden. Die Rettungskräfte nutzen die Straße, die Versorgung der Bevölkerung wird damit gewährleistet oder im Ernstfall muss es auch möglich sein, wenn es zu einer Situation kommt, in der eine Rettung bzw. eine Gefahrenabwehr nicht mehr möglich ist, die Evakuierung der Orte aufrecht zu erhalten. Dazu war und ist die Straße S 88 ein wichtiges Bindeglied. Deswegen wird es eine Brücke und keine Absenkung der Straße geben, denn wenn die Straße überflutet ist, kann man diese bekanntlich schlecht nutzen.

Sie haben gefragt, welche Begründung es für die Maßnahmen im Hochwasserschutzkonzept gibt. Dies ist relativ einfach zu beantworten: In Abhängigkeit von dem Schadenspotenzial, das durch ein Hochwasser an verschiedenen Stellen entstehen kann, ist die Prioritätenliste aufgestellt worden. Das heißt, die Maßnahmen im Zusammenhang zu sehen und sie zuerst dort durchzuführen, wo die schnellste Wirksamkeit zum Schutze von Hab und Gut in größerem Umfang möglich ist.

Herr Minister, es scheint konkret eine Zwischenfrage dazu zu geben.

Bitte, Herr Lichdi.

Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Können Sie mir sagen, für welches HQ diese Brücke dann ausgelegt wird?

Herr Lichdi, diese Brücke wird so ausgelegt, dass sie zukünftigen Hochwasseranforderungen entspricht. Das heißt, sie wird sicherlich nach dem Stand der Technik gestaltet. Das kann ich jetzt aber nicht so genau sagen, weil ich die Unterlagen nicht kenne und nachschauen muss, damit ich Ihnen die Antwort in der nächsten Ausschusssitzung geben kann.

Ich will Ihnen deutlich sagen, dass die Brücke so ausgelegt wird, dass genau das stattfindet, was Frau Kagelmann erst in Unkenntnis der Ortsituation gesagt hat – oder war es jemand anders; ich will Frau Kagelmann nicht verdächtigen –: Gohlis bzw. die Ortsteile sind immer Inseln, wenn es ein Hochwasser gibt. Wir werden den Zustand wieder herstellen, der in der Vergangenheit in dieser Gegend vorgeherrscht hat, nämlich dass die so genannten Retentionsflächen des alten Elbarmes genutzt werden, um das Wasser der Elbe breitlaufen zu lassen. Dazu, Herr Lichdi, ist es notwendig, die Möglichkeit zu schaffen, dass die S 88 nicht wie eine Absperrung wirkt, sondern dass der Austausch zwischen den verschiedenen Überströmungsflächen möglich ist.

Ich habe noch eine Frage.

Das ist aber die letzte, ansonsten setzen wir den Dialog vor der Tür fort.

Sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass eine Auslegung nur von HQ 5 nicht ausreichen kann, wie es sich im Frühjahrshochwasser 2006 erwiesen hat?

Das kann durchaus möglich sein. Herr Lichdi, noch einmal: Die Maßnahme dient dazu, einen ungehinderten Austausch des Wassers zwischen diesen Flächen zu ermöglichen. Das ist das Ziel. Welcher HQ dazu erforderlich ist, müssen die Fachleute festlegen.