Protokoll der Sitzung vom 22.06.2006

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS und vereinzelt bei den GRÜNEN)

Es ist meines Erachtens leider noch zu oft der Fall, dass auf die Wünsche der Betroffenen kaum Rücksicht genommen wird. Frau Herrmann hat es angesprochen:

Nicht die Pflegebedürftigen entscheiden, wo und von wem sie gepflegt werden wollen. Diese Entscheidungen werden von anderen getroffen. Das machen Verwaltungen oder die Familienangehörigen.

Herr Krauß, Sie haben völlig Recht, es ist zu begrüßen, dass Pflege in aller Regel in häuslicher Umgebung stattfindet. Wir dürfen aber folgenden Aspekt nicht außer Acht lassen. Er spielte auf der Konferenz, die Anfang April im Dresdner Hygienemuseum stattgefunden hat, eine Rolle. Frau Staatsministerin, Sie haben gestern dazu gesprochen. Ich fand das wirklich eine sehr beeindruckende und konstruktive Veranstaltung. Dort ist etwas ganz Wichtiges gesagt und von Ihnen angeregt worden. Sie haben da völlig Recht: Wenn die aufwändige Pflege und die ständige Zuwendung in häuslicher Umgebung geleistet werden soll, dann müssen wir alle daran denken, dass Familien mehrfach belastet sind. Da sind die Erziehung der Kinder, die Hausarbeit und die Erwerbstätigkeit. Diese Situation kann zur Überforderung und zu Spannungen in der Familie führen und das Leben schwierig machen. Frau Herrmann, nicht nur Frauen pflegen, es gibt auch pflegebedürftige Frauen, die von ihren Männern liebevoll betreut werden. Die haben auch dieses Problem.

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS und der SPD)

Schließlich haben wir noch zu berücksichtigen, meine Damen und Herren, dass Pflegende an vielen Stellen den ethischen Konflikt zwischen dem professionellen Anspruch und dem, was das System heute zu finanzieren bereithält, kaum noch auflösen können. Hier gilt es, entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen und Haushaltsmittel bereitzustellen. Die Betreuung pflegebedürftiger Menschen ist elementarer Bestandteil staatlicher Daseinsvorsorge. Insoweit stehen sowohl der Bund als auch das Land in der Pflicht. Das haben Sie ja zum Ausdruck gebracht. Insoweit ist der Antrag zu unterstützen.

Meine Damen und Herren, ich möchte aber noch auf einen anderen Aspekt eingehen und merke gerade, dass ich mit meinem Skript etwas durcheinander geraten bin. Und zwar scheint es mir wichtig, dass wir die Pflegearbeit so gestalten, dass die Alten, aber auch die unheilbar kranken jüngeren Pflegebedürftigen auf dem Weg des Sterbens begleitet werden. Die Sterbebegleitung stellt nicht nur hohe körperliche, sondern auch emotionale Anforderungen an diejenigen, die die Pflege leisten. In dieses Konzept sollten Schulungsangebote integriert werden. Der Palliativmedizin sollte insoweit mehr Bedeutung beigemessen werden. Im Freistaat Sachsen liegen übrigens solche Konzepte vor. Die Nachfrage nach solchen Schulungsangeboten ist auch in genügender Anzahl vorhanden. Was fehlt, sind entsprechende finanzielle Mittel. Hier ist die Politik, der Staat gefordert.

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS)

Die Linksfraktion.PDS, meine Damen und Herren, steht zu dem Grundanliegen dieser Anträge. Der von der

Linksfraktion.PDS eingereichte Änderungsantrag ist nicht darauf gerichtet, die AntragstellerInnen zu ärgern, sondern dem Anliegen mehr Gewicht zu verleihen. Wenn Sie das Thema ernst meinen, meine Damen und Herren, dann sollten Sie dem Änderungsantrag eine Aufwertung gönnen und ihm zustimmen.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS)

Gibt es weiteren Redebedarf der Fraktionen? – Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich für die Staatsregierung Frau Staatsministerin.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte gleich mit der Bitte von Herrn Wehner beginnen. Herr Wehner, es irritiert mich ein bisschen. Sie haben mit Ihrem Beitrag deutlich die Qualität eines notwendigen Konzepts unterstrichen, so wie alle Redebeiträge zuvor, und fordern dann die Zustimmung zu Ihrem Antrag, der fordert, innerhalb des nächsten halben Jahres ein solches qualitatives Konzept vorzulegen. Das erscheint mir ein bisschen widersinnig. Trotzdem, meine Damen und Herren, darf ich mich für die doch sehr einhellige Auffassung zur Wichtigkeit dieses Themas bedanken.

Ich darf Ihnen auch in diesem Zusammenhang mitteilen, dass derzeit die Fachabteilung in meinem Haus gemeinsam mit einer großen Anzahl von Fachleuten dabei ist, dass eben von Ihnen geforderte und berechtigt hinterfragte Konzept für eine zukunftsfähige Senioren- und Altenhilfeplanung in Sachsen zu erstellen. In Vorbereitung dieses wichtigen Instrumentes sind wir, ich denke legitimierterweise, dabei, mit den Kommunen zusammenzuarbeiten, die vorhandenen Altenhilfepläne und entsprechenden Rahmenpläne zu analysieren, um auch zu entsprechenden lokalen Daten und Bedarfen zu kommen, die sich ja logischerweise in diesem Konzept als Grundlage widerspiegeln sollten. Ein wichtiges Thema in diesem Konzept, das am Ende bearbeitet und natürlich mit entsprechenden Maßnahmen untersetzt werden muss, sind die schon angesprochenen neuen Wohnformen für ältere Bürger. Wir werden aber auch Aussagen zur verbesserten Versorgung von Demenzkranken treffen und die dringend notwendige Vernetzung der bereits vorhandenen und qualitativ guten Angebote im Pflegebereich darstellen.

Ich darf an dieser Stelle noch einmal zu dem gestern schon von mir zitierten Sächsischen Altenpflegekongress dieses Jahres zurückkommen, der noch einmal sehr umfangreich in seinen einzelnen Workshops die Bedeutung dieses Themas deutlich gemacht hat. Eines konnte man schon in Auswertung dieses Kongresses festhalten: Die Vernetzung der vorhandenen Dienste und Angebote ist eine zentrale Aufgabe der kommenden Jahre, um die entsprechende qualitative Aufarbeitung durch Rahmenpläne und Maßnahmen für das von Ihnen geforderte Konzept zu installieren.

Wir haben in Sachsen heute, wie Sie alle wissen, eine bedarfsgerechte und qualitativ gute Infrastruktur an ambulanten und stationären Einrichtungen und Diensten. An dieser Stelle gilt allen Beteiligten auch ein herzliches Dankeschön für die aufopferungsvolle Tätigkeit.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Allerdings – das müssen wir feststellen – wissen heute viele von denen, die Angebote anbieten, aber auch von denen, die Leistungen erbringen, nichts von der Arbeit und den Leistungen der anderen; hier also das Defizit und die Notwendigkeit von mehr Vernetzung. Deshalb muss unsere Infrastruktur in Zukunft vor allen Dingen auch in dieser Richtung qualitativ besser werden.

Ich denke darüber hinaus an dementsprechende Wohninitiativen, die heute in den einzelnen Redebeiträgen schon eine Rolle gespielt haben, und natürlich auch an Initiativen, die Bürgerinnen und Bürger in ihrer Häuslichkeit durch entsprechende Dienstleistungen zu begleiten. Diese Hilfe ist manchmal einfacher, als man denkt, denn es geht oft, besonders am Anfang, um kleine Hilfestellungen wie Einkaufen, Anträge stellen oder die Wohnung einrichten.

Auch hier, meine Damen und Herren, ist es nur zielführend, wenn wir gemeinsam Verantwortung tragen. Ich sehe hier zum Beispiel die Wohnungsgesellschaften in der Verantwortung, die natürlich auch wollen, dass die älteren Menschen so lange wie möglich in ihrer Wohnung leben können. Es kommt nicht so sehr darauf an, neue Angebote aufzubauen, sondern eher darauf, die Angebote in die Strukturen einzubinden, zu vernetzen und entsprechend auf die Bedürfnisse der älteren Menschen auszurichten.

Nach wie vor – das soll an dieser Stelle erwähnt werden – gilt unser Grundsatz und darauf ausgerichtet auch unser Bemühen: ambulant vor stationär. Das steht für uns im Vordergrund, denn eines ist sicher: Das entspricht zum einen dem Wunsch der älteren Menschen, die einen Anspruch darauf haben, so lange wie möglich auch bei Pflegedürftigkeit, bei Krankheit und auch, meine Damen und Herren, bei Demenz in ihrer bekannten Häuslichkeit zu verbleiben. Zum anderen gebietet dies, denke ich, auch der wirtschaftliche Umgang mit den entsprechenden Ressourcen und Kapazitäten.

Deshalb ist es unser Anliegen, die Pflege durch Angehörige und durch die ehrenamtlichen Begleiter vor allen Dingen noch deutlicher als bisher zu stärken, wissen wir doch, dass Betroffene eigentlich sehr gern von Angehörigen gepflegt werden wollen. Aber sie wollen auch nicht – das ist die Aussage vieler Betroffener – jemandem zur Last fallen.

Deshalb ist es notwendig, die außerordentlich wichtigen Hilfeleistungen von Angehörigen und Ehrenamtlichen so in ein Hilfesystem zu integrieren, dass diese Dienste von Betroffenen zum einen akzeptiert und zum anderen ohne Vorbehalte angenommen werden können.

Dazu ist es notwendig, auch die niedrigschwelligen Betreuungsangebote, die es derzeit schon in entsprechenden Richtlinien gibt und die mit einer entsprechenden

Förderung untersetzt sind, weiter zu stärken. Dafür werden wir im Laufe dieses Jahres unsere Verordnung zur Anerkennung und Förderung der niedrigschwelligen Angebote neu gestalten. Hier wird es weitere notwendige Angebote geben, bei denen vor allen Dingen auch das ehrenamtliche Engagement im Vordergrund steht. Deshalb fordern wir Fachkräfte, die ehrenamtlich Engagierte anleiten und weiterbilden, auch um diesen Konflikt, den Herr Wehner angesprochen hat, in den belasteten Familien minimieren zu helfen und den Betroffenen ein Instrumentarium und ein Wissen an die Hand zu geben, wie sie gegebenenfalls damit umgehen können.

Das alles aber, meine Damen und Herren, kann natürlich nur mit Einbindung der Kommunen erfolgen. Es ist nach wie vor eine Aufgabe der Kommunen, im Rahmen der kommunalen Daseinsfürsorge Angebote für ältere und alte Menschen in den Gemeinden bereitzustellen. Deshalb plädiere ich ganz ausdrücklich für eine Mitbeteiligung der Kommunen am gesamten Konzept. Das gilt auch für die Abstimmung im Rahmen der Altenhilfeplanung mit den kommunalen Spitzenverbänden, mit Spitzenverbänden der freien Wohlfahrt, den Pflegekassen, dem Landesseniorenbeirat und den Seniorenvertretungen und Initiativen, die vor Ort engagiert tätig sind.

Meine Damen und Herren! Das Motto des Altenhilfekongresses lautete: Wir brauchen eine neue Kultur in der Pflege. Ein Beispiel ist auch der vorliegende Antrag für die so genannte Pflegezeit. Es ist schon gesagt worden, dass zirka 70 % aller Personen, die Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten, nach wie vor zu Hause gepflegt werden. Zwei Drittel von ihnen sind Angehörige, die betreuen. Die Familie ist als ursprünglicher Ort für die Beziehungen zwischen den Generationen besonders mit der demografischen Entwicklung konfrontiert. Das haben wir heute schon gehört. In gleicher Weise sind die innerfamiliären Hilfepotenziale besonders gefordert. Die veränderten Familienstrukturen werden durch verlängerte Pflegezeiten betroffen sein.

Nach wie vor – auch das ist schon angesprochen worden – ist es in der Tat so, dass hauptsächlich Frauen in den Familien Pflegearbeiten übernehmen, aber dankenswerterweise auch zunehmend Männer das tun. Wir müssen hier den entsprechenden Tatsachen ins Auge sehen. Wir wissen, wenn es weniger Geburten gibt, werden die Familien kleiner. Es wird teilweise davon gesprochen, dass sie bunter werden. Aber das ändert nichts an der Tatsache, dass dann ein hoher Anteil berufstätiger Frauen doppelt belastet wird, dem wir mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe nicht ihre beruflichen Chancen nehmen oder einschränken dürfen. Deswegen muss es hier eine Konstellation geben, die es ermöglicht, beide wichtigen Aufgaben wahrzunehmen. Es darf nicht sein, dass es zu einem Arbeitsplatzverlust kommt oder dass man ein anderes Risiko eingehen muss, um seine Angehörigen zu pflegen, sondern es muss der Job auch während der Pflegezeit gesichert sein.

Pflegende Angehörige sollen das Recht auf eine unbezahlte Freistellung von der Erwerbstätigkeit erhalten, denn Pflege im Familienkreis darf kein Risiko sein. Eine Pflegezeit, meine Damen und Herren, gehört deshalb aus Sicht der Staatsregierung unbedingt zu einer Kultur der Pflege. Wir unterstützen deswegen natürlich auch den Antrag.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU, vereinzelt bei der SPD und des Abg. Torsten Herbst, FDP)

Das Schlusswort hat die Koalition. Herr Abg. Gerlach, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass diese Diskussion ohne große Konflikte ausgetragen werden konnte und dass wir uns im Wesentlichen darüber einig sind, dass dieses Thema eine solche Wichtigkeit hat, dass man die verschiedenen Ausrichtungen, die in den einzelnen Fraktionen und Parteien durchaus vorhanden sein mögen, ziemlich weit außen vor lassen kann.

Natürlich sind bestimmte Akzente gesetzt worden. Ich möchte auf einige wenige eingehen, will aber vorher ein Beispiel bringen, um das ganz klar zu machen.

Ich war ziemlich erschüttert, als mir vor wenigen Wochen eine gut bekannte Familie gesagt hat, dass sie das, was sie geleistet haben, nämlich ihren Vater sechs Jahre zu pflegen, jeden Tag 24 Stunden, so sehr bedrückt hat, dass sie jetzt eine Art Testament gemacht haben, mit dem sie ihren Kindern quasi verbieten, sie zu Hause zu pflegen. Sie wollen in ein Pflegeheim, weil sie ihnen diese Strapazen, die sie selbst sechs Jahre erlitten haben, nicht zumuten möchten.

Meine erste Reaktion war Ablehnung. Je mehr ich darüber nachgedacht habe, war es die, dass ich gesagt habe: Ich kann es eigentlich überhaupt nicht beurteilen. Ich habe einmal ein halbes Jahr mit gepflegt, aber nicht sechs Jahre.

Natürlich haben wir die Situation, dass für die zu Pflegenden – Herr Wehner, da haben Sie natürlich Recht, es gibt auch Jüngere, doch die große Anzahl der zu Pflegenden, das sind die Alten – die eigentliche Pflegezeit in den stationären Einrichtungen deutlich abnimmt. Im Schnitt sind die Leute nur noch ein halbes Jahr im Pflegeheim. Das heißt im Umkehrschluss, dass es viele Ältere genießen, diese Zeit, diesen dritten oder vierten Lebensabschnitt, für sich auch positiv und gewinnbringend nutzen zu können; gewinnbringend im Sinne einer Erfüllung des Lebens.

Aber wir laufen auch vor dem Hintergrund, dass sich die Familienverhältnisse ändern, dass sich die Art, wie die Menschen zusammenleben, heute deutlich von der unterscheidet, wie es vielleicht vor 50 Jahren war, auf eine Situation hinaus, bei der wir sagen: Hier müssen die Strukturen den Lebensbedingungen der Menschen folgen.

Frau Schütz, Sie haben natürlich Recht, wenn Sie sagen, es wird in Zukunft mehr Geld und Zeit notwendig sein – so haben Sie es sinngemäß formuliert –, um das ganze System am Leben zu erhalten. Ich sage das jetzt einmal so. Wir müssen uns darüber im Klaren sein: Wo holen wir dieses Geld her und wie wollen wir diese Zeit für die Menschen organisieren, die das dann machen?

Variante 1: Wir privatisieren alles. Also jeder schließt eine private Pflegeversicherung bei irgendjemandem ab. Damit hat man die Garantie, dass man dann, wenn man im Alter pflegebedürftig wird, für – keine Ahnung – 5 000 Euro im Monat ausreichend gepflegt wird.

Variante 2, das kam im ersten Redebeitrag von der Linksfraktion.PDS: aus Steuermitteln. Ich denke, es geht nicht, dass wir weiterhin in dem Sozialsystem, in dem wir leben, alles, was wir möglicherweise als gesellschaftliche, als private Risiken haben, was uns vielleicht bevorsteht, einfach auf den Staat abwälzen können und sagen: Der Staat wird es dann schon machen; ich lebe heute erst einmal – ich überziehe jetzt etwas –, irgendwann wird mich das Sozialsystem schon auffangen!

(Beifall des Abg. Dr. Fritz Hähle, CDU)

Ich könnte mir vorstellen, dass es im Pflegebereich durchaus bei einer eigenen Finanzierungsquelle bleibt, so ähnlich wie wir es heute haben. Wir wissen aber schon, dass das, was einmal angespart wurde, spätestens nächstes Jahr aufgebraucht sein wird. Das soll auch eine Überlegung sein, die die Verantwortlichen in Berlin mit anstellen müssen, wenn sie ein neues Gesetz erarbeiten: Wie soll das Ganze nicht nur finanziert, sondern auch organisiert werden?

Aber ich denke, das einfache Abschieben auf den Staat ist zu wenig.

Das selbstbestimmte Leben für die Pflegebedürftigen – ja, Herr Wehner, keine Differenz – in jedem Alter – ich habe meine Meinung dazu gesagt –, richtig. Aber der Großteil sind die Alten. Und Sterbebegleitung als Teil der Pflege – auch Zustimmung.

Aber – und hier kommt meine Kritik an Ihnen, Herr Wehner – es ist einfach nicht in Ordnung, wenn Sie sagen, sinngemäß haben Sie es so formuliert: Wenn Sie das alles ernst nehmen, was Sie hier gesagt haben, dann müssen Sie unserem Änderungsantrag zustimmen.

Man kann auch der Meinung sein, dass Pflege anders und gut organisiert wird, ohne dass man Ihrem Änderungsantrag zustimmt. Das halte ich für eine ganz wichtige Aussage.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Sie ersetzen das Wort „Bestandteil“ durch „zur verbindlichen Grundlage“. Das kann man so sehen, das muss man nicht so sehen.