Da es die NPD abgelehnt hat, darauf hinzuwirken, dass eines ihrer Mitglieder im Untersuchungsausschuss seine Mitgliedschaft von sich aus niederlegt, habe ich dem Untersuchungsausschuss in analoger Anwendung des § 5 Abs. 2 des Untersuchungsausschussgesetzes vorgeschlagen, das Ausscheiden durch den Landtag beschließen zu lassen. Dazu habe ich dem Untersuchungsausschuss den Ihnen nun vorliegenden Antrag vorgeschlagen. Der Untersuchungsausschuss hat diesen Antrag mit 13 Jastimmen, zwei Neinstimmen und fünf Enthaltungen angenommen.
Meine Damen und Herren! Sollte der Landtag dem Antrag des Untersuchungsausschusses folgen, tritt zunächst der von der NPD-Fraktion für diesen Untersuchungsausschuss benannte Stellvertreter an die Stelle der durch Landtagsbeschluss ausgeschiedenen Mitglieder. Da die NPD-Fraktion nur noch über einen Stellvertreter verfügt, ist dieser dann rechtsmäßig bestellter alleiniger Vertreter der NPD-Fraktion und kann alle Rechte der Fraktion wahrnehmen. Insoweit ist auch die Kontinuität gewahrt. Der von der NPD-Fraktion benannte Stellvertreter ist der Abg. Alexander Delle. Er wurde vom Plenum am 18. Mai 2005 gewählt und gehört dem Untersuchungsausschuss somit seit der Einsetzung an. Es ist nun an der NPD-Fraktion, dem Landtag gemäß § 4 Abs. 2 des Untersuchungsausschussgesetzes ein Mitglied zur Wahl vorzuschlagen.
Auch die CDU-Fraktion, meine Damen und Herren, ist gehalten, ein weiteres Mitglied für den Untersuchungsausschuss vorzuschlagen.
Ich betone ausdrücklich, dass wir es begrüßt hätten, die NPD-Fraktion hätte die Schlüsse aus der Verkleinerung der eigenen Fraktion von sich aus gezogen und ein Mitglied zurückgezogen. Dies hat sie im Übrigen in den anderen Ausschüssen anstandslos praktiziert.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In Absprache mit unserem Rechtsbeistand möchte ich die folgende Erklärung verlesen. Diese gilt sowohl für Kollegen Leichsenring als auch für mich.
Protest und Rechtsverwahrung gegen den Antrag des 1. Untersuchungsausschusses der 4. Wahlperiode. Thema: Ausscheiden der Abgeordneten Uwe Leichsenring und Dr. Johannes Müller, NPD-Fraktion, Drucksache 4/5717. Gegen die Aufnahme dieses Antrages in die Tagesordnung der heutigen Sitzung sowie gegen die geplante Beschlussfassung erhebe ich hiermit namens der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, namens des Kollegen Uwe Leichsenring sowie im eigenen Namen förmlich Protest.
Der Antrag des Untersuchungsausschusses, die Aufnahme dieses Antrages in die Tagesordnung und die geplante Beschlussfassung hierzu sind ohne Rechtsgrundlage im Parlamentsrecht. Auch kann rechtmäßig weder durch Abwahl noch in sonstiger Weise ein Ausscheiden gewählter Mitglieder des Untersuchungsausschusses bewirkt werden; es sei denn, die Befangenheit eines Mitgliedes wird festgestellt.
Gegen das geschilderte Vorgehen lege ich hiermit namens der NPD-Fraktion, im Namen des Kollegen Uwe Leichsenring sowie in meinem eigenen Namen Rechtsverwahrung ein. Ebenso erhebe ich namens der NPDFraktion, im Namen des Kollegen Uwe Leichsenring sowie in meinem eigenen Namen Protest und lege Rechtsverwahrung ein gegen die in der morgigen 56. Sitzung vorgesehene Wahl von zwei Mitgliedern und drei stellvertretenden Mitgliedern des 1. Untersuchungsausschusses.
Soweit die NPD-Fraktion oder einzelne Mitglieder hieran etwa durch Wahlvorschläge mitwirken, liegt darin keinerlei Billigung oder gar Zustimmung, sondern wir weichen lediglich vorläufig der Gewalt und versuchen den Schaden zu begrenzen.
Vorsorglich übergebe ich Ihnen, Frau Präsidentin, diese Erklärung und eine entsprechend gleichlautende Erklärung des Kollegen Uwe Leichsenring.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Antrag ist nicht nur ein Novum in der sächsischen, sondern wohl auch in der deutschen Parlamentsgeschichte. Wir legen Wert auf die Feststellung, dass es dabei nicht um die NPD geht, sondern es geht uns im Kern um die
Im Antrag wird eine abwegige Analogie zu § 5 Untersuchungsausschussgesetz konstruiert, der ausschließlich das Ausscheiden eines Mitgliedes wegen Befangenheit regelt. Wenn man nun unter Berufung auf diesen Passus eine generelle Möglichkeit zur Abwahl von Untersuchungsausschussmitgliedern schaffen will, die vom Gesetzgeber gerade nicht gewollt war, dann wird politischer Willkür Tür und Tor geöffnet.
Der vorliegende Antrag ist sowohl nach der Geschäftsordnung des Landtages als auch nach dem Untersuchungsausschussgesetz unzulässig. Der Ausschuss ist im vorliegenden Fall nicht antragsberechtigt. Der Antrag hätte deshalb nicht auf die Tagesordnung gesetzt werden dürfen. Das Untersuchungsausschussgesetz gibt keine Handhabe für eine Abwahl von Mitgliedern eines Untersuchungsausschusses. Ein Fall von Befangenheit – nur das steht im Gesetz – liegt eindeutig nicht vor. Ich kann daher nur raten, den Antrag zurückzuziehen und durch eine förmliche Änderung des Untersuchungsausschussgesetzes für künftige Ausschüsse eine eindeutige Regelung für den vorliegenden Fall zu schaffen.
Dass es einen Anspruch der CDU-Fraktion gibt, stellt niemand in Zweifel. Es wäre in der Tat vernünftig gewesen, wenn die NPD-Fraktion ihren Vertreter zurückgezogen hätte. Aber Vernunft war und ist von dieser Seite nicht zu erwarten. Dennoch müssen Recht und Gesetz eingehalten werden.
Deshalb noch einmal mein Appell: Ziehen Sie diesen Antrag zurück! Wenn er doch zur Abstimmung kommen sollte, kann die Linksfraktion.PDS ihm nicht zustimmen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich hatte schon gehofft, dass die Ausführungen des Ausschussvorsitzenden etwas erhellender sein würden, aber es war lediglich das Verlesen einer Terminkette. Insofern ist in der Tat vieles, um nicht zu sagen alles, offen geblieben. Wo steht geschrieben, dass der Ausschuss antragsberechtigt ist? Wir haben soeben vom Kollegen Hahn gehört, dass es so sei, dass der Ausschuss nicht antragsberechtigt ist. Aber wo steht geschrieben, dass er antragsberechtigt ist? Wo ist die Rechtsgrundlage?
Ist es überhaupt Sache des Ausschusses, sich mit seiner eigenen Zusammensetzung zu befassen? Auch das konnte ich nirgendwo finden. Ist es gar ein Nachtreten wegen der Arbeit der NPD-Fraktion im Ausschuss, die mittlerweile auch einigen Leuten Unannehmlichkeiten bereitet hat und vielleicht auch noch bereiten wird? Davon gehe ich einmal aus.
Wo steht geschrieben, dass zwingend die Zusammensetzung zu ändern ist? Wir zweifeln daran. Falls Sie die Stelle noch finden sollten, dann sagen Sie uns: Ist das die GO, ist es das Untersuchungsausschussgesetz? Die Analogie ist schon genannt worden. Wenn wir die Analogie heranziehen, wie das in § 5 des Gutachtens des Hauses genannt wird, dann sollten wir diese Analogie auch konsequent zu Ende gehen. Dort steht nämlich nur drin, dass die Mitglieder wegen Befangenheit ausscheiden – Sie wollen das analog anwenden –, dann würden die Stellvertreter nachrücken und neue Stellvertreter wären zu wählen. Es sind keine neuen Ausschussmitglieder zu wählen, sondern lediglich Stellvertreter. Wenn Sie sich § 5 durchlesen, finden Sie das.
Sie sprechen von redaktioneller Änderung. Böswillige Leute könnten „Fälschung“ sagen. Sie haben dabei wohl noch eine kleine Unsicherheit entdeckt, nachdem der Antrag formuliert war. Bis zur Vorlage im Präsidium stand dort „Abwahl“ geschrieben. Warum plötzlich „Ausscheiden“? Warum diese Fälschung?
Ein Antrag mit dem Thema „Ausscheiden aus dem Untersuchungsausschuss“ lag bis Montag, 12:00 Uhr, der vorigen Woche nicht vor. Er ist nachträglich geändert worden. Das funktioniert so nach Geschäftsordnung überhaupt nicht. Kann man in geheimer Wahl gewählte Untersuchungsausschussmitglieder einfach so per Handheben mit einfacher Mehrheit aus dem Ausschuss herauskegeln oder wie sonst: offen, geheim, einfache Mehrheit, Zweidrittelmehrheit? Woher nehmen Sie das Wissen? Wo steht das alles, das Procedere?
Meine Damen und Herren! Fassen wir zusammen: Der Untersuchungsausschuss ist nicht antragsberechtigt. Die von Ihnen geplante Abwahl ist gesetzlich nirgendwo geregelt, und an diesem Antrag wurde manipuliert, nachdem Anmeldefristen verstrichen waren. Ich sage Ihnen: Wenn der Antrag heute und morgen hier so durchgeht, dann fühle ich mich nicht wie in einem Parlament, sondern auf dem Jahrestreffen der Hütchenspieler.
Gibt es weiteren Redebedarf zum vorliegenden Antrag? – Wenn das nicht der Fall ist, dann kann ich zur Abstimmung kommen. Ich lasse über den Antrag des 1. Untersuchungsausschusses, vorliegend in Drucksache 4/5717, abstimmen. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist der Antrag mit Mehrheit abgelehnt worden.
(Jürgen Gansel, NPD: Also doch Hütchenspieler- versammlung! – Uwe Leichsenring, NPD: Mit Mehrheit angenommen!)
Zukunft der Eisenbahn in Sachsen – Gutachten über Privatisierungsvarianten der Deutschen Bahn AG „mit und ohne Netz“
Die Fraktionen können hierzu Stellung nehmen: Linksfraktion.PDS, CDU, SPD, NPD, FDP, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile der Linksfraktion.PDS das Wort; Frau Dr. Runge, bitte.
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der Großen Anfrage zum Thema „Zukunft der Eisenbahn in Sachsen – Gutachten über Privatisierungsvarianten der Deutschen Bahn AG ‚mit und ohne Netz’“ wollen wir erreichen, dass sich auch die Sächsische Staatsregierung und der Landtag mit den Ergebnissen des Primon-Gutachtens und mit der Zukunft der Eisenbahn in Sachsen beschäftigen.
Die Antworten, die die Staatsregierung auf die Große Anfrage liefert, sind wortkarg, kurz und bis zur Unkenntlichkeit dünn. Wenn die Staatsregierung zum Beispiel antwortet, der Staatsregierung sei von der Bundesregierung keine Möglichkeit eingeräumt worden, sich zu Aufgaben und Zielstellung des Gutachtens zu äußern, ja, noch nicht einmal die Verkehrsministerkonferenz sei über Aufgaben und Zielstellung des Gutachtens unterrichtet worden, dann spricht das Bände über das Demokratieverständnis der großen Koalition in Berlin, aber auch über das politische Selbstverständnis der Länderverkehrsminister, die nun einmal Verantwortung für ein funktionierendes Schienenverkehrssystem für ihre Länder tragen – Sie, Herr Jurk, für Sachsen.
Denn für welche Modellvariante sich letztlich Politiker mehrheitlich entscheiden, wird nicht nur für die Deutsche Bahn AG, sondern vor allem auch für den öffentlichen Personennahverkehr und für die Bürgerinnen und Bürger in Sachsen enorme Auswirkungen haben. Daher fordere ich Sie auf, die sofort zum Thema in Ihrem Ministerium und in der Verkehrsministerkonferenz zu machen.