Vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Interessenlagen zwischen Bund und Ländern einerseits und den Ländern untereinander andererseits zeichnet sich bereits jetzt ab, dass die Suche nach einem gerechten Finanzausgleich schwierig wird. Es versteht sich von selbst, dass die Sächsische Staatsregierung einer Finanzlösung nur zustimmen wird, wenn die Interessen des Freistaates wie auch die Interessen der sächsischen Kommunen gleichermaßen gewahrt sind.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eigentlich könnte man sagen: Beim Geld hört der Spaß auf. – Aber der Kollege Weichert und der Kollege Morlok haben es wirklich noch hinbekommen, bei einer solch ernsten Sache, bei der es um nicht wenig Geld unserer Kommunen geht, noch Witzchen einzubringen. Kompliment, auch wenn ich ein bisschen über die Reden enttäuscht war. Aber es ist halt so.
Dagegen hat der Kollege Fröhlich sich in die Details der Thematik hineingearbeitet. Kompliment, dass Sie das noch einmal aus Ihrer Position bis ins letzte Detail herausgearbeitet haben. Jedenfalls habe ich bei Herrn Fröhlich heraushören können, wie die Linksfraktion.PDS abstimmen wird. Da war ich mir bei der FDP und den GRÜNEN heute nicht sicher.
Insofern sollten wir nicht mehr lange debattieren. Es ist ein ernstes Thema, es geht um eine ganze Menge Geld. Ich habe einleitend gesagt, dass wir einen Antrag aus dem letzten Jahr wieder hervorgeholt haben, und zwar aus gutem Grund: damit wir Einigkeit zwischen Staatsregierung und Landtag erreichen können. Wir halten das bei der vor uns stehenden Auseinandersetzung für hilfreich. Wir wollen aber auch deutlich machen, dass wir nicht an einem Streit zwischen Freistaat und kommunaler Ebene interessiert sind, sondern an Geschlossenheit zwischen den Städten, Gemeinden und Landkreisen mit dem Freistaat gegenüber der Bundesebene.
In diesem Sinne bitte ich um Ihre Zustimmung im Hohen Hause und hoffe auf eine möglichst breite Zustimmung.
Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung. Ich stelle die Drucksache 4/5860 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Ich sehe Einstimmigkeit. Das ist sehr erfreulich. Damit ist der Antrag beschlossen und der Tagesordnungspunkt ist beendet.
Die Reihenfolge: NPD, CDU, Linksfraktion.PDS, SPD, FDP, die Fraktion der GRÜNEN und die Staatsregierung, wenn sie das wünscht.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zum Thema „Rettungsleitstellen“ hat es in den verschiedenen Legislaturperioden in diesem Haus schon Unmengen von Anfragen gegeben. Wenn man im Parlamentsarchiv nachschaut, sieht man: Es geht auch quer durch alle Fraktionen. Überall eigentlich der gleiche Tenor: Ablehnung oder zumindest Skepsis gegenüber der Zusammenlegung von Rettungsleitstellen.
Eigentlich dachten wir, das Thema sei im Moment nicht ganz so aktuell. Dann kamen die Beiträge in der „DNN“ vom 30.06.2006, die zeigten, dass das Thema weiter köchelt. Auch die Antworten auf die Kleinen Anfragen der Kollegin Lauterbach waren relativ erhellend, wo zwar geschrieben steht, dass dieser Landesrettungsdienstplan mit den eventuellen Änderungen erst im Jahr 2011 in Kraft gesetzt wird, aber auch, dass man im Innenministerium doch schon plant, wie man die Rettungsleitstellen zusammenfassen kann.
In meiner Fraktion, der NPD-Fraktion, gibt es dagegen erhebliche Bedenken. Die Argumente, die in den Antworten auf Anfragen in den verschiedenen Legislaturperioden dazu gegeben wurden, warum man die Zusammenlegung möchte, sind fast durchgängig monetärer Art. Es steht darin zum Beispiel direkt, dass es sich zum Teil um den Kostendruck der Krankenkassen handeln würde.
Ich weiß, andere Bundesländer haben eine Zusammenlegung ebenfalls versucht bzw. haben sie auch durchgeführt, zum Beispiel Niedersachsen im Jahr 2005. Ein Argument, das in Richtung Zusammenlegung auch noch vorgebracht wurde, war, dass Ortsunkunde im Zeitalter von GPS kein Problem mehr darstellen würde. Da muss ich Ihnen sagen: Wer so etwas äußert, ist wirklich mit der Thematik nicht richtig vertraut. Sicherlich, GPS-Ortung bringt die Retter zu einem genau definierten Ort. Das funktioniert völlig problemlos. Aber haben Sie schon einmal einen Anruf eines Ersthelfers bekommen, der einen Unfall meldet und Ortsangaben macht, Angaben über Verletztenmengen, über Schwere von Verletzungen und Ähnliches? Die Angaben sind sehr wirr, weil Aufregung und Überforderung dabei sind, unter Umständen eigene Ortsunkunde, sodass es ausgesprochen hilfreich ist, wenn die Dispatcher in den Rettungsleitstellen wenigstens selbst Ortskunde haben und sich die Stellen vorstellen können, an denen etwas passiert sein kann.
Ich spreche da aus eigener Erfahrung, was die Bergwacht betrifft. Wie oft haben wir völlig wirre Angaben von Unfallhergängen bekommen, bei denen uns die Rettungsleitstelle in Pirna helfen konnte, weil dort Leute sitzen, die das Gebirge noch kennen. Es betrifft nicht nur die Bergwacht, sondern sicherlich genauso die Wasserwacht. Daher ist es nicht nur aus meiner Sicht, sondern auch aus Sicht vieler der CDU angehörenden Landräte ein Problem, wenn man die Leitstellen zusammenlegen möchte.
Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass der Landrat meines Landkreises im Informationsbericht an den Kreistag in diesem Monat selbst erhebliche Bedenken geäußert hat, was eine mögliche Zusammenlegung von Rettungsleitstellen betrifft. Er begründet dies zum Beispiel mit der Katastrophenhilfe, die im Hochwasserfall gelaufen ist, dass die Ortskunde der Rettungsleitstelle eine erhebliche Rolle gespielt hat. Das können Sie schwarz auf weiß nachlesen. Das ist im Internet abrufbar. Ich denke, das ist ein Thema, das über die Parteigrenzen hinweg in gleicher Richtung von vielen gesehen wird. Ich hoffe, dass die Koalition – das Innenministerium – irgendwo in diese Richtung weiterdenkt; denn die Zusammenlegung allein aus monetären Gründen bringt Bürger- und Ortsferne. Das ist in solch einem Fall ein Risiko für Leib und Leben, aber auch für Sachwerte.
Ich bitte Sie deshalb: Stimmen Sie unserem Antrag zu. Ich muss mich kurz fassen, die Redezeit ist relativ begrenzt und es kommen noch weitere Anträge.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der NPD-Antrag „Rettungsleitstellen erhalten“ ist aus meiner Sicht sachlich und fachlich völlig falsch und wird deshalb von den Koalitionsfraktionen CDU und SPD abgelehnt.
Erstens haben wir in Sachsen keine Rettungsleitstellen, sondern integrierte Leitstellen für den Rettungsdienst und den Brandschutz. Zweitens wird diese im Katastrophenfall von der Ebene einer Stabsleitstelle des zuständigen Landkreises geführt.
Sie müssen über das reden, wovon Sie Ahnung haben. Das scheint mir hier eher nicht der Fall zu sein.
Im BRK-Gesetz, § 11, ist eindeutig geregelt, was eine Leitstelle in Sachsen zu leisten hat. § 26 regelt die Inhalte des Landesrettungsdienstplanes, wie dieser zu erarbeiten ist und auf welchen Basisdaten er beruht. Danach ist die oberste BRK-Behörde beauftragt, im Benehmen mit den Trägern des bodengebundenen Rettungsdienstes und den Kostenträgern einen Landesplan zu erstellen, der die Grundzüge einer bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen Einrichtungen des Rettungsdienstes festlegt. Dieser Rahmenplan bildet die Grundlage für Bereichspläne, die den Grundzügen gerecht werden müssen.
Sachsen hat aufgrund dieser Analysen die Planungsparameter festgelegt und ermittelt, dass in Sachsen 80 Rettungswachenstandorte vorhanden sein müssen. Diese existieren und sind vor allem an einem Hauptkriterium festgemacht: der so genannten Hilfsfrist, die in verschiedenen Anfragen immer wieder diskutiert wird. Diese Hilfsfrist von zwölf Minuten macht mit hinreichend großer Sicherheit eine Lebensrettung möglich.
Um die notwendigen Einsätze zu koordinieren, werden diese integrierten Leitstellen eingerichtet. Ihre innere Organisation – das wird bei der Darstellung immer vermischt – wird durch eine Leitstellenverordnung vorgeschrieben. Beide Verordnungen – der Landesrettungsdienstplan und die Leitstellenverordnung – werden derzeit im Auftrag des Landesbeirates für den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz in den dafür eingerichteten Arbeitskreisen erstellt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie werden verstehen, dass sich diese Aufgabe der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr nicht so im Vorbeigehen lösen lässt. Es bedarf umfangreicher Sachkenntnis, einer soliden Datenbasis und des Willens, diese Aufgabe zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger Sachsens zu lösen. Seit vielen Jahren leisten die Ehrenamtlichen hervorragende Arbeit, die gerade auch durch die qualifizierte und engagierte Arbeit des Leitstellenpersonals möglich ist.
Es ist der Entwicklung nicht förderlich, wenn Sie mit Ihren ewig gestrigen, populistischen Anträgen die Bevölkerung verdummen wollen. Ich hoffe, dass das auch so vor Ort ankommt und wir in Ruhe, nach Vorliegen aller Analysen, zu einer sinnvollen Gliederung und Aufstellung einer Leitstellenstruktur kommen, die den an sie gestellten Anforderungen gerecht wird.
(Beifall bei der CDU, des Abg. Martin Dulig, SPD, und der Staatsregierung – Uwe Leichsenring, NPD: Das ist unglaublich, unfassbar!)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag, zu dem wir hier sprechen, zeigt, dass selbst kurze Anträge verunglücken
können und mehr etwas über das sagen, was die Antragsteller nicht wissen, als über das, was sie an Kenntnissen besitzen. Das ist in diesem Fall nämlich herzlich wenig.
Herr Dr. Müller, Kollege Pietzsch hat es bereits gesagt: Es geht nicht um Leitstellen in der jetzigen Form für Rettungsdienst, Feuerwehr und Katastrophenschutz – denn die integrierten Leitstellen haben den Katastrophenschutz gar nicht drin –, sondern das wird von der Rückfallebene der katastrophenschutzzuständigen Landratsämter erledigt. Das ist Ihnen entgangen.
Ihnen ist auch entgangen, dass wir inzwischen im BRKG nur noch das Modell der integrierten Leitstellen haben. Während das Sächsische Rettungsdienstgesetz von 1994 im § 5 einen Landesrettungsdienstplan vorsah und Rettungsdienstbereiche vorschrieb, wurde gleichzeitig festgelegt, dass die Zahl der Leitstellen aufgrund der technischen Anforderungen innerhalb von zehn Jahren verringert werden soll. § 11 des BRKG sieht die Leitstellen vor und § 8 Nr. 7 – seit 01.01.2005 in Kraft – regelt die Aufstellung und Fortschreibung des Rettungsdienstplanes. Das ist bisher nicht geschehen und das könnte man kritisieren. Wir haben das schon getan und wir tun das weiter; denn wir halten es für erforderlich, dass hierfür zeitnah und verlässlich eine Planungsgrundlage geschaffen wird.
Die Leitstellen selbst müssen aufwändige Technik vorhalten. Sie haben eine Fülle von Aufgaben. Die Koordinierung des ärztlichen Notfalldienstes, die Zusammenarbeit mit der polizeilichen Gefahrenabwehr und den Polizeidienststellen müssen dort geregelt werden. Sie müssen umfangreiche Kenntnisse vorhalten über Belegungszahlen der Betten in den Krankenhäusern, über Spezialkliniken und die Verfügbarkeit über deren Betten. Das sind alles Aufgaben, die einen erheblichen Aufwand erfordern, wenn sie sachgerecht und effizient erledigt werden sollen.
Das Bild, das Sie von einer bürgernahen Leitstelle haben, ist hier reichlich verunglückt. Es ist eben nicht der Regelfall, dass die Leute bei einem Unfall zur Leitstelle fahren, dort klingeln und einen Unfall melden. Das ist die gute, alte Unfallmeldestelle, die noch manchmal – mit Emailleschildern aus den dreißiger Jahren – in der Provinz anzutreffen war, die aber längst ausgestorben ist.
Nein, Herr Dr. Müller, so wird das mit Sicherheit nichts. Wir brauchen integrierte Leitstellen und leistungsfähige Leitstellen. Bürgernähe und vor Ort zählt dort nicht. Ich weiß, wovon ich spreche. Ich habe Zivildienst im Rettungsdienst des Roten Kreuzes geleistet, habe selbst anschließend Geld mit Rettungsdienst und Notarztwagenfahren verdient. Ich weiß, wie es auf Leitstellen zugeht. Glauben Sie ja nicht, dass Sie auf Leitstellen Leute sitzen haben, die sich in jeder Gemeinde, in jedem Ort auskennen. Die müssen ihr Fach beherrschen und mit Kommunikationstechnik und Computern umgehen können. Das
Bild, das Sie hier malen, zeigt höchstens die Rückständigkeit Ihrer eigenen Überlegungen. Aber für die Zukunft taugt das mit Sicherheit nicht!
Die Fraktion der GRÜNEN verzichtet. Die Staatsregierung? – Kein Redebedarf. Die anderen Fraktionen noch einmal? – Die NPDFraktion mit dem Schlusswort; Herr Dr. Müller, bitte schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es war relativ dünn, Kollege Pietzsch. Sie haben zum Beispiel von Fachkompetenz gesprochen, dann aber nicht zu Leitstellen, sondern zu Standorten von Rettungswagen.