Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es war relativ dünn, Kollege Pietzsch. Sie haben zum Beispiel von Fachkompetenz gesprochen, dann aber nicht zu Leitstellen, sondern zu Standorten von Rettungswagen.
Sie haben vom DRK als dem Faktor im Rettungsdienst gesprochen. Ein Großteil läuft zum Beispiel über die Feuerwehr, aber auch über ASB, Johanniter, Malteser – eine Vielzahl von Dingen auf der unteren Ebene. Wir sprechen über die Rettungsleitstellen. Die Rettungsleitstellen sind sicherlich integrierte Rettungsleitstellen, bei denen Verschiedenes zusammenläuft. Das ist ja unstrittig. Aber der allgemeine Terminus ist für den Bürger schon Rettungsleitstelle. Irgendetwas da hineininterpretieren zu wollen ist schon ein wenig dünn.
Es beunruhigt doch gerade auch Ihre Landräte. Schauen Sie sich doch einmal die Informationsmitteilungen unse
res Landrates der Sächsischen Schweiz an! Da werden Sie genau die Punkte finden, die ich angesprochen habe. Sicherlich ist mir klar, dass der Katastrophenschutz über das Landratsamt läuft, aber das Landratsamt hält die Fahrzeuge nicht vor, die dann raus müssen. Dazu braucht es wieder die Rettungsleitstelle im Katastrophenfall. Genau dieser Punkt wird angesprochen. Er wird bemängelt. Ich denke schon, Bürgernähe ist dort gegeben, wo jemand einen Bereich überblicken kann. Einen Bereich wie die Sächsische Schweiz kann man noch überblicken. Aber die angedachte Großvariante – das ganze Elbtal – ist nicht mehr zu überblicken.
Ich denke, da liegen wir auf der richtigen Seite. Deswegen bitte ich um die Zustimmung zu diesem Antrag.
Meine Damen und Herren! Wir stimmen ab über die Drucksache 4/5787, Antrag der NPD-Fraktion. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei keinen Enthaltungen und einer Anzahl von Jastimmen ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt worden. Damit, meine Damen und Herren, ist der Tagesordnungspunkt 7 beendet.
Förderung von Modellprojekten zur Flexibilisierung und Erweiterung der Betreuungszeiten in Kindertageseinrichtungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Stellen Sie sich bitte einmal Folgendes vor: Früh am Morgen, sagen wir so gegen 07:00 Uhr, ist eine sächsische Familie mit zwei Kindern gerade mit dem Frühstück fertig; das kleinste ist gerade anderthalb Jahre alt, das ältere drei Jahre. Während sich der Vater um die Kinder kümmert, macht sich die Mutter fertig für die Arbeit. Sie ist Buchhalterin eines mittelständischen Unternehmens. Sie braucht die Kinder heute nicht in den Kindergarten zu bringen, das macht ihr Mann. Er ist Schichtleiter in einem großen Konzern und muss erst ab Nachmittag in den Betrieb. Bis 10:00 Uhr sind daher die Kinder bei ihm zu Hause.
Jetzt bitte ich Sie, mit mir einen kleinen zeitlichen Sprung zu machen. Es ist jetzt kurz vor 17:00 Uhr. Eigentlich
wollte die Frau die Kinder gerade von der Kindertageseinrichtung abholen, aber sie erwartet noch ein wichtiges Telefonat. Sie ruft schnell in der Kindertageseinrichtung an und sagt, dass sie erst gegen 18:00 Uhr da sein kann. „Kein Problem“, sagt die Erzieherin am anderen Ende, „wir haben heute auch noch drei andere Kinder, die länger bleiben, kommen Sie dann einfach vorbei.“
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wäre das nicht schön, wenn diese Geschichte zur Realität werden würde, wenn Frauen und Männer Familie und Beruf wirklich vereinbaren könnten? Leider sieht die Realität für viele anders aus.
Wenn Mütter und Väter mit kleinen Kindern das Glück haben, einen Arbeitsplatz zu begleiten, so heißt dies noch
lange nicht, dass sie gleichberechtigt am Arbeitsleben teilnehmen können, und zwar aufgrund der weniger auf Kinder eingestellten Gesellschaft. Schuld daran sind auch unflexible Öffnungszeiten in den Kindertageseinrichtungen. Dieses Problem besteht unabhängig von dem ansonsten guten Netz an Kindertageseinrichtungen im Freistaat Sachsen.
Kinderkrippen und Kindergärten in Sachsen öffnen in der Regel von 06:00 Uhr bis 17:00 Uhr. 43 Einrichtungen, ganze 1,6 % aller Kindertageseinrichtungen im Freistaat, bieten bei Bedarf verlängerte Öffnungszeiten an, sieben Einrichtungen davon auch am Wochenende. Diese Zahlen, die der Antwort auf die Kleine Anfrage in der Drucksache 4/0712 entnommen sind, dienen wohl kaum als Indiz für eine bedarfsgerechte Kinderbetreuung hinsichtlich der Betreuungszeiten.
Wohin diese wenigen Angebote in der Realität führen, wissen wir alle aus eigenem Erleben oder zumindest aus Berichten von Freunden oder Bekannten. Dort hetzt etwa gegen 16:30 Uhr die Frau aus dem Büro, um ihr Kind noch vor der Schließung der Kita schnell abzuholen, während die anderen Kollegen auf Arbeit noch wichtige Kontakte knüpfen oder Termine wahrnehmen. Außerdem erntet die Mutter mitunter strafende Blicke oder Nachzahlungsforderungen vonseiten der Kindertageseinrichtung, weil sie zum zweiten Mal in dieser Woche das Kind erst 17:15 Uhr abholt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, wir müssen jungen Familien flexible Möglichkeiten der Kinderbetreuung anbieten, und zwar solche, die sich mit ihrer beruflichen Tätigkeit besser vereinbaren lassen. So wäre es zeitgemäß, wenn junge Familien in Sachsen ihr Kind unkompliziert auch gelegentlich erst 18:00 Uhr abholen könnten. Zudem sollten Kita-Zeiten individuell nach dem tatsächlichen Stundenbedarf vereinbar sein.
Jetzt könnte man einwenden, dass auch der Vater oder die Oma das Kind abholen können. Sicher, das mag theoretisch möglich sein. Doch selbst wenn die Frau einen so unterstützenden Partner hat, so sind es die Kollegen und vielleicht auch der Chef des Mannes, die das oft nicht einsehen. Ganz zu schweigen davon, dass aufgrund der Mobilität bei der Arbeitsplatzsuche auf Großeltern vor Ort gar nicht mehr zurückgegriffen werden kann. Bei allein erziehenden Müttern summieren sich die Probleme.
Auch die Möglichkeit der Teilzeitarbeit hilft dabei nicht generell. Zwar könnte das Kind innerhalb der derzeit bestehenden Öffnungszeiten versorgt werden, doch echte Teilhabe am Beruf ist damit nicht immer möglich. Machen wir uns doch nichts vor! Teilzeit kann den Wiedereinstieg in das Arbeitsleben erleichtern, doch echte Teilhabe und zum Beispiel die Erledigung höherwertiger Aufgaben ist damit nicht immer leistbar.
Für eine bessere Erwerbssituation von jungen Müttern und Vätern mit Kindern sind flexiblere und längere Öffnungszeiten von Kindertageseinrichtungen sowie
individuell zu vereinbarende Betreuungszeiten das beste Rezept, um Familie und Beruf vereinbaren zu können. Ich meine damit ausdrücklich nicht das Stundenhopping, sondern einen an dem tatsächlichen Bedarf orientierten Besuch der Kindertageseinrichtung. So soll zum Beispiel für ein halbes oder ein ganzes Jahr die Kindertageseinrichtung nur montags bis mittwochs in Anspruch genommen werden oder eine grundsätzliche Betreuung von 09:30 Uhr bis 18:30 Uhr erfolgen können.
Ich möchte, dass Eltern ihre Verantwortung gegenüber ihren Kindern zeitmaximal und bestmöglich ausfüllen können, und zwar beim Betreuen der Kinder und beim Verdienen des Familienunterhalts.
Wir sind in der Gesellschaft flexibler und mobiler geworden. Ich denke, wir müssen das auch in bisher nicht genannten Bereichen werden. An diesem Thema kommen wir nicht vorbei. Natürlich ist dies zuallererst eine kommunale Aufgabe. Schon jetzt haben die Kommunen die Pflicht, den Bedarf zu ermitteln und durch entsprechende Angebote zu decken. Aber die Staatsregierung gibt selbst in der Antwort auf eine Kleine Anfrage zu, nicht zu wissen, ob und mit welchen Methoden der Bedarf ermittelt wird.
Es stellt sich leider oft die Frage, ob die Öffnungszeiten den Bedarf oder der Bedarf die Öffnungszeiten bestimmt.
Auch bei der Abrechnung der Kita-Gebühren gibt es kaum Flexibilität. Es gibt Teilzeitbeschäftigte, die flexibel arbeiten und dies auch in flexiblen Kita-Gebühren wiederfinden möchten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für immerhin 47 % der ostdeutschen Eltern stehen flexiblere und längere Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen ganz oben auf der Wunschliste.
Ich bin der Meinung, der Freistaat Sachsen steht unabhängig von der kommunalen Verantwortung in der Pflicht, diesen Wünschen der Bürgerinnen und Bürger in Sachsen Rechnung zu tragen.
Er kann insbesondere die Träger von Kindertageseinrichtungen unterstützen, die Modellprojekte erproben, um längere und flexiblere Öffnungszeiten anzubieten. Im Rahmen der Integration von jungen Müttern und Vätern in den Arbeitsmarkt bzw. der Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung wollen wir die Aufnahme dieser Förderung von Modellprojekten in das Operationale Programm für die ESF-Strukturfondsperiode 2007 bis 2013.
Nachdem die Aufteilung der Mittel im Verhältnis 78 % Europäischer Fonds für regionale Entwicklung zu 22 % Europäischer Sozialfonds erfolgt ist und die vorgesehenen Förderschwerpunkte für die Operationellen Programme bekannt gegeben wurden, geht es jetzt um die genaue Ausgestaltung der einzelnen Förderschwerpunkte mit Fördermaßnahmen. Dazu soll es in den nächsten Monaten nach den noch laufenden Abstimmungen zwischen den einzelnen Ressorts der Staatsregierung und den Wirt
schafts- und Sozialpartnern konkrete Festlegungen geben. Parallel dazu werden die Operationellen Programme für den EFRE und den ESF vorbereitet, die bis Ende dieses Jahres bei der EU-Kommission eingereicht werden müssen. Deshalb werbe ich jetzt und hier für die Unterstützung unseres Antrages.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Schütz, Sie haben den Einstieg mit einer Top-Familie gewählt, das eine Kind anderthalb, das andere drei Jahre. Der Vater bringt die Kinder in die Kindertageseinrichtung.
Aber es hat mich auch ein bisschen geschockt, weil Sie gesagt haben, dass die Kinder noch nach 17:00 Uhr in der Einrichtung hätten bleiben sollen. Wenn die Kinder so lange in einer Einrichtung sein sollen, dann ist das – das sage ich auch als Mutter – zu hinterfragen. Das ist unabhängig davon, dass ich natürlich auch für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf plädiere. Aber Kinder sollten, wenn es geht, für den kleineren Bereich von null bis drei Jahren nicht länger als acht Stunden in einer Einrichtung sein und von drei bis sechs Jahren maximal zehn oder elf Stunden.
Jetzt kommen wir zu diesen flexiblen Öffnungszeiten, was das Begehr Ihres Antrages ist. Die Intention in Ihrem Antrag kann ich gut verstehen. Aber, meine lieben Kolleginnen und Kollegen von der FDP-Fraktion, diese Dinge gibt es schon im Freistaat Sachsen.
Wir brauchen jetzt keine Modellprojekte für die Flexibilisierung der Öffnungszeiten. Leider ist Frau Mattern jetzt nicht da. Ich weiß von ihr, dass sie ein Kind in einer Einrichtung in Dresden hat, die bis 20:00 Uhr geöffnet ist. Dafür gibt es auch Beispiele in Chemnitz und in Leipzig.
Ja, Sie reden von Modellprojekten, Frau Schütz. Sie haben einen Antrag an das Hohe Haus gestellt, der beschlossen werden soll. Dessen bedarf es nicht, weil es das schon gibt.