Protokoll der Sitzung vom 21.07.2006

Wir wollen nämlich die Mehrheit mitnehmen, wir wollen den Konsens. Deshalb werden wir Ihrem Antrag zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS)

Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Mir liegen zwei Änderungsanträge vor.

Ich rufe den Änderungsantrag der Linksfraktion.PDS in der Drucksache 4/5947, Anfügen von Punkt 5 und 6, auf. Soll dieser Änderungsantrag von der Linksfraktion.PDS noch eingebracht werden? – Das ist nicht der Fall. Möchte noch jemand dazu reden? – Das ist auch nicht der Fall.

Ich lasse jetzt abstimmen über den Änderungsantrag der Linksfraktion.PDS in der Drucksache 4/5947. Wer gibt die Zustimmung? – Gibt es Stimmen dagegen? – Stimmenthaltungen? – Ich sehe Stimmenthaltungen und es gab Stimmen dafür. Dennoch ist der Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt worden.

Ich rufe den zweiten Änderungsantrag, den der CDU, auf. Das ist die Drucksache 4/5988.

(Staatsminister Thomas Jurk: Das ist ein Antrag der Koalition!)

Von der Koalition! Hier steht „CDU“. Entschuldigung! Natürlich von der Koalition!

(Zuruf des Staatsministers Thomas Jurk)

Ich habe mich gerade entschuldigt, Herr Minister. Ich tue es noch einmal und sage noch einmal: Es ist der Änderungsantrag der Koalition. Das ist die Drucksache 4/5988, eine Neufassung des Antrages.

Wird dazu noch einmal das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Ich lasse über diesen Änderungsantrag der Koalition abstimmen. Wer möchte die Zustimmung geben? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Mit nur wenigen Stimmen dagegen ist der Antrag mit großer Mehrheit angenommen worden. Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 3

Fragestunde

Drucksache 4/5887

Wir beginnen mit der laufenden Nr. 1. Frau Abg. Simon, bitte.

Danke, Frau Präsidentin.

Finanzielle Unterstützung von freiwilligen Zusammenschlüssen im Rahmen der Verwaltungsreform

Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform ist im Gespräch, dass freiwillige Zusammenschlüsse in der „Findungsphase“ mit zweckbindungsfreien Zuweisungen von 10 Millionen Euro pro bisherigen Landkreis bzw. pro Kreisfreier Stadt honoriert werden.

Ich frage daher:

1. Entsprechen diese Beträge sowohl in der genannten Größe als auch in ihrer Zweckbindungsfreiheit den Tatsachen, bzw. welche anderen oder weiteren Zusagen wurden seitens der Staatsregierung gegenüber den Landkreisen/Kreisfreien Städten bezüglich der materiellen Stimulierung freiwilliger Zusammenschlüsse gemacht?

2. Gelten diese Zusagen auch für Kreisfreie Städte, die zwar bereits Beschlüsse zur Aufgabe ihrer Kreisfreiheit gefasst, aber nicht vor der „Findungsphase“ der Kreisreform vollzogen haben?

Wer antwortet für die Staatsregierung? – Herr Minister Buttolo.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Rahmen der Haushaltsklausur am 26. und 27. Juni 2006 hat sich das Kabinett dafür ausgesprochen, den von einer Neugliederung betroffenen Landkreisen und Kreisfreien Städten einen einmaligen Betrag von jeweils 10 Millionen Euro als Anschubfinanzierung zur Verfügung zu stellen. Im Entwurf des Doppelhaushalts 2007/2008 ist dafür finanzielle Vorsorge getroffen worden.

Die Mittel sollen dazu dienen, Strukturanpassungsmaßnahmen zu unterstützen, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Neugliederung der Landkreise und Kreisfreien Städte ergeben. Die Verwendungsweise der Mittel ist im weiteren Verfahren noch näher zu spezifizieren. Die Staatsregierung plant keine weitere über die Anschubfinanzierung hinausgehende finanzielle Unterstützung für freiwillige Zusammenschlüsse im Rahmen dieser Reform.

Zu Ihrer Frage 2: Die Anschubfinanzierung soll allen Landkreisen und Kreisfreien Städten gewährt werden.

Herr Minister, ich habe eine Nachfrage.

Die Stadt Görlitz will ihre Kreisfreiheit aufgeben und sich in den Kreis NOL integrieren lassen. Käme dann der Landkreis Löbau-Zittau entsprechend Ihrem Vorschlag

mit der ungeliebten „Banane“ hinzu, bekommen dann diese Gebietskörperschaften zweimal zehn Millionen Euro oder dreimal zehn Millionen Euro?

Dreimal zehn.

Gut. – Danke.

Herr Dr. Müller. Bitte stellen Sie Ihre Frage, die Frage Nr. 7, zum Zustand der Staatsstraße 163 Hocksteinschänke (Ziegenrücken) – Porschdorf (Landkreis Sächsische Schweiz).

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bei meinen an die Staatsregierung eingereichten Fragen geht es um den Zustand der Staatsstraße 163 Hocksteinschänke (Ziegenrücken) – Porschdorf (Landkreis Sächsische Schweiz).

Die Fragen lauten im Einzelnen:

1. Wie bewertet die Staatsregierung die touristische Bedeutung der derzeit in einem desolaten Gesamtzustand befindlichen Staatsstraße 163 zwischen der Hocksteinschänke (Ziegenrücken) und Porschdorf?

2. Welche Vorstellungen/Planungen – auch mit Blick auf die mögliche Zeitachse – bestehen hinsichtlich der Sanierung dieser Straße?

Herr Minister Jurk.

Herr Abg. Dr. Müller, ich beantworte Ihre Fragen wie folgt:

Straßen besitzen nach hiesiger Auffassung keine touristische Bedeutung an sich, sie sind kein ausgewiesenes Reiseziel. Vielmehr stellen sie einen Teil der zur Durchführung von Tourismus erforderlichen Infrastruktur dar. Der bezeichnete Abschnitt der Staatsstraße 163 liegt im Gebiet der Sächsischen Schweiz, einer Region mit ausgewiesener touristischer Bedeutung im Freistaat Sachsen. Die Schwerpunkte des Tourismus in dieser Region liegen bei Bergsteigen, Wandern und verschiedenen Kurbehandlungen.

Zur Frage 2: Die Planungen sehen eine Realisierung des Bauvorhabens in zwei Abschnitten vor: die Ortsdurchfahrt Porschdorf, Ortsteil Waltersdorf, einschließlich der Strecke zwischen Porschdorf und dem Ortsteil Waltersdorf und den Streckenabschnitten zwischen Waltersdorf bis zum Knotenpunkt mit der Staatsstraße S 165 Hocksteinschänke.

Für die Ortsdurchfahrt des Ortsteils Waltersdorf der Gemeinde Porschdorf einschließlich der Strecke zwischen

Porschdorf und dem Ortsteil Waltersdorf wurden die Vorplanung und die Anhörung der Träger öffentlicher Belange abgeschlossen. Derzeit wird der Vorentwurf erstellt. Aufgrund der Notwendigkeit der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens ist mit der Realisierung dieses Abschnitts nicht vor 2009 zu rechnen.

Für den Abschnitt zwischen Waltersdorf und der Hocksteinschänke – S 165 – wurde im Jahr 2005 die Vermessung abgeschlossen. Gegenwärtig laufen die Arbeiten im Rahmen der Umweltverträglichkeitsuntersuchung. Dieser Abschnitt stellt aufgrund der schwierigen topografischen Verhältnisse sehr hohe Anforderungen an die Straßenplanung. Nach Erstellung des Vorentwurfs ist auch hier die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens vorgesehen. Erst wenn Baurecht besteht – voraussichtlich im Jahr 2010 –, wird über den Realisierungszeitraum entschieden.

Vielen Dank, insbesondere auch für die Aufklärung im Teil 1.

Wenn Sie sich Ihre Fragestellung durchlesen, werden Sie es verstehen.

Frau Abg. Schütz hat das Wort zur Frage Nr. 10, Mehrgenerationenhäuser.

Mehrgenerationenhäuser

Die Bundesregierung hat das Projekt „Mehrgenerationenhäuser“ ins Leben gerufen, welches durch den Bund finanziert wird. Mittlerweile ist es auch auf Bundesebene Beschlusslage. Ziel ist es, innerhalb der nächsten fünf Jahre in jedem Landkreis ein solches Mehrgenerationenhaus zu schaffen. Vor dem Hintergrund der in Sachsen bevorstehenden Kreisgebietsreform ist die Anzahl der geförderten Mehrgenerationenhäuser jedoch ungewiss.

Ich frage daher die Staatsregierung: