Bettina Simon

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Letzte Beiträge

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich würde angesichts der übervollen Tagesordnungen der vergangenen Tage gern auf Ihre Anregung eingehen. Wäre abgesichert, dass mir die Antworten der Ministerien schriftlich und sofort zugestellt werden?
Das möchte ich für die Fragen Nr. 6 und Nr. 7 gleichzeitig geltend machen. Ich bedanke mich.
Pestalozzi-Mittelschule in Löbau (Frage Nr. 6)
Mit Schließung der Mittelschule Löbau-Süd zum Ende des Schuljahres 2009/2010 sollen nachfolgend alle Mittelschüler der Stadt an der Löbauer PestalozziMittelschule unterrichtet werden. Um dies zu ermöglichen, ist es notwendig, rechtzeitig den Ausbau des bereits errichteten Anbaus sowie die Rekonstruktion des bisherigen Schulgebäudes abzuschließen.
Fragen an die Staatsregierung:
1. In welchem Umfang und zu welchen Terminen sind bzw. werden die Mittel für den Ausbau des neu errichteten Schulanbaus und für die Rekonstruktion des bisherigen Schulgebäudes bereitgestellt, um die uneingeschränkte Verfügbarkeit beider Bereiche mit Beginn des Schuljahres 2010/2011 sicherzustellen?
2. Welche Unterlagen müssen durch wen bis wann wo eingereicht werden und welche Entscheidungen welcher Instanzen müssen bis zu welchen Terminen getroffen sein, um die rechtzeitige Zuweisung der benötigten finanziellen Mittel sicherzustellen?
Trinkwasserschutzgebiet interjection: (Frage Nr. 7)
Auf Grundlage der natürlichen Bedingungen und des Bedarfs der im Umkreis wohnenden Bevölkerung befand sich im Bereich der Gemeinde Ruppersdorf ein Trinkwasserschutzgebiet. Dieses wurde im Zusammenhang mit der Planung des Neubaus der B 178 aufgehoben.
Fragen an die Staatsregierung:
1. In welcher Weise haben sich die natürlichen Bedingungen und der Bedarf der Bevölkerung verändert, dass die Aufhebung des Trinkwasserschutzgebietes gerechtfertigt ist?
2. Welche Alternativen wurden geprüft, um das bisherige Trinkwasserschutzgebiet zu erhalten, aus welchen Gründen wurden sie verworfen und wie wird abgesichert, dass sich aus dem Neubau der B 178 keine Gefahren für das Trinkwasser in diesem Gebiet ergeben?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! 1 033 Schreiben von Bürgerinnen und Bürgern gingen im Jahr 2008 beim Petitionsausschuss des Sächsischen Landtages ein, was einer Steigerung um 10 % gegenüber dem Jahr 2007 entspricht.
Neben Einzelpetitionen waren ebenfalls Massen-, Sammel- und Mehrfachpetitionen von hoher Bedeutung. So setzten sich 940 Petenten seit März 2008 mit einer Postkartenaktion für die Einführung eines Verbandsklagerechts für Tierschutzvereine ein. Für die Novellierung des Sächsischen Hochschulgesetzes engagierten sich 7 862 Personen in Form einer Sammelpetition sowie 90 weitere mit einer Massenpetition. Gegen eine Unterfinanzierung der sächsischen Studentenwerke protestierten 9 888 Unterzeichner. Insgesamt gingen zwölf Mehrfachpetitionen ein. Darin ging es unter anderem um Proteste und Verbesserungsvorschläge bezüglich der Rundfunkgebühren in Hotels und in einer weiteren Petition um die Terminverschiebung der Wahlen zum 5. Sächsischen Landtag.
Aus dieser Aufzählung ist die Vielfalt des Lebens, widergespiegelt in den Anliegen der Bürger, zu ersehen, womit sich Ausschüsse, Ministerien und weitere sächsische Behörden zu befassen hatten. Betrachtet man die im Berichtszeitraum 2008 abgeschlossenen 686 Petitionen individuellen Charakters bezüglich der Themenvielfalt, ergibt sich Folgendes:
Den höchsten Anteil nahmen Petitionen aus dem Bereich Sozialversicherungen und Altershilfe ein. In 75 Fällen ging es um Fragen zur Rentenversicherung, zur Rente bei verminderter Erwerbsfähigkeit sowie zur Arbeitsweise von Einrichtungen und Trägern der Sozialversicherung.
In 68 Petitionen bestanden Probleme im Bereich der staatlichen Fürsorge, vor allem im Zusammenhang mit Leistungen nach dem SGB II. 58 Petitionen beschäftigten sich mit den Fragen der Rundfunkgebühren, der Medien sowie der Informations- und Kommunikationstechnik. 48 Petitionen betrafen das Verkehrswesen, 41 Petitionen das Schulwesen und 39 Petitionen die Justiz und den Justizvollzug.
Beim regionalen Aufkommen bestätigte sich der Trend der vergangenen Jahre: Die meisten Petitionen wurden von Bürgerinnen und Bürgern der Landeshauptstadt Dresden eingereicht, gefolgt von Leipzig sowie dem ehemaligen Landkreis Löbau-Zittau.
Bezogen auf die Einwohnerzahl kamen die wenigsten Petitionen aus dem Altlandkreis Sächsische Schweiz mit lediglich fünf Petitionen auf 100 000 Einwohner. Der Spitzenreiter wiederum ist diesbezüglich der Altlandkreis Löbau-Zittau mit 26 Petitionen auf 100 000 Einwohner. Interessanterweise hatte der Petitionsausschuss immerhin 86 Petitionen aus anderen Bundesländern zu bearbeiten, davon immerhin 15 Petitionen aus Thüringen. Diese Petitionen entstanden dadurch, dass der Freistaat Sachsen im Bereich der Krankenkassen die Aufsicht über die AOKplus führt, die ihren Sitz in Dresden hat. Damit landeten diese Petitionen bei uns.
Im Jahre 2008 konnten 160 Petitionen als erledigt erklärt werden, weitere 123 Petitionen wurden an die Staatsregierung überwiesen mit der Bitte um Berücksichtigung als Material oder zur Veranlassung bestimmter Maßnahmen. Damit waren 39 % der Petitionen ganz oder teilweise erfolgreich.
Bei fast der Hälfte der eingegangenen Petitionen konnte dem Anliegen der Petenten nicht entsprochen werden, da entweder das kritisierte Verwaltungshandeln nicht zu beanstanden war oder die gewünschten Maßnahmen aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht in Aussicht gestellt werden konnten.
Bei weiteren Petitionen erfolgte die Weiterleitung an andere Stellen bzw. der Verweis auf andere Antragsmöglichkeiten sowie auf das Ausschöpfen des Rechtsweges. Die meisten Petitionen konnten in einem Zeitraum von vier bis zwölf Monaten abgeschlossen werden, allerdings befasste sich der Ausschuss mit 130 Petitionen länger als ein Jahr. Grund dafür waren entweder sehr komplexe Sachverhalte oder aktuelle Ereignisse, die eine neue Bewertung des eingereichten Sachverhaltes notwendig machten.
Dass sich der Ausschuss um eine umfängliche Aufklärung der Bürgeranliegen bemühte, machen die 14 durchgeführten Ortstermine deutlich. Gemeinsam mit Petenten vor Ort und den entsprechenden Behörden und Einrichtungen gelingen Kompromisse oder Lösungen deutlich besser. Selbst wenn einvernehmliche Lösungen nicht möglich sind, dienen Ortstermine der Qualifizierung der Arbeit und einer deutlichen Verbesserung der Bürgernähe.
Von den Ausschussmitgliedern wurde neben der individuellen Bearbeitung von Petitionen auch viermal das Recht auf Akteneinsicht wahrgenommen, ein Recht, das mit außerordentlich viel Arbeit und Aktenbergen verbunden ist. Summa summarum: Der Ausschuss hat ein erfolgreiches Jahr 2008 absolviert, wobei es nach wie vor Reserven und Verbesserungswürdiges gibt.
Lassen Sie mich am Ende meiner fünfjährigen Zeit als Ausschussvorsitzende und nach 13-jähriger Zugehörigkeit zum Petitionsausschuss auf zwei Sachverhalte eingehen:
Erstens. Die Kunst, schwierige Sachverhalte allgemeinverständlich darzulegen, scheint immer weniger Anhänger zu finden. Dabei wäre dies schon deshalb so wichtig, weil sich der Petent dadurch ernst genommen fühlte. Ebenso scheint es für Angehörige von Behörden eine unüberwindbare Hürde zu sein, um Entschuldigung zu bitten, wenn etwas schiefgegangen ist. Auf eine diesbezüglich beispielhafte Petition will ich näher eingehen.
Der Petent hatte sich händeringend an den Petitionsausschuss gewandt, weil wegen falsch verlegter Abwasserleitungen Abwasser in Größenordnungen in sein Haus floss. Es waren zwei Ortstermine mit allen möglichen Behörden notwendig, um zu prüfen, ob – ich zitiere jetzt aus dem Behördenschreiben – „ein wasserrechtlicher Handlungsbedarf“ bestehe. Infolgedessen kamen die Behörden nicht auf die Idee, einen Mangel zu suchen oder zu beseitigen, sondern stellten lediglich fest, dass – ich zitiere – „von dem betreffenden Grundstück keine mittelbare und mit anderen Mitteln überwindbare Gefahr ausgeht“.
Weil der Petitionsausschuss nicht locker ließ, konnte endlich die Ursache gefunden und behoben werden. Im Amtsdeutsch heißt es allerdings nur lapidar: „Das Grundstück ist inzwischen schmutzwasserseitig ordnungsgemäß an die öffentliche Kanalisation angeschlossen.“
Ein Wort der Entschuldigung gegenüber dem betroffenen Bürger sucht man leider vergeblich.
Es gibt immer wieder zum Schmunzeln und Kopfschütteln anregende weitere Formulierungen. In einer Petition ging es um eine Ampelschaltung an der Bundesstraße, bei der – ich zitiere – „die Gefahr von Rotlichtverstößen“ gesehen wurde.
In einer weiteren Petition tauchte das mit 47 Buchstaben und 14 Silben rekordverdächtige Wortungetüm „Haftopferentschädigungszuständigkeitsverordnung“ auf. Um einen Sachverhalt nach SGB X klären zu können, wurde der Behörde bescheinigt, sie könne – ich zitiere – „insbesondere Augenschein einnehmen“.
An anderer Stelle ist die Rede von „Bürgermeisterkanälen“, von „Inanspruchnahme eines Nichtstörers“ im Vergleich zu einem „Handlungsstörer“ unter Berücksichtigung von „Notstandspflichtigen“ – was immer das alles bedeuten soll.
Aus juristischer Sicht haben alle diese Formulierungen sicherlich einen guten Grund; schöner wäre es dennoch, wenn sich die Behörden bemühen würden, sich dem Bürger in dessen Sprache verständlich zu machen, statt zu diesem mittels der Sprache auf Distanz zu gehen.
Ein zweiter Sachverhalt. Da alle Petitionen die Petenten mit meiner Unterschrift erreichten, entstand der Eindruck, dass die Entscheidung des Ausschusses meine persönliche sei. Das führte unter anderem sogar zu der Forderung eines Petenten, einen öffentlichen Untersuchungsausschuss gegen mich einzuberufen. Diese und ähnliche Missverständnisse konnten meistens geklärt werden.
Für bedenklich halte ich aber die hohe Zahl von 83 Petitionen im Jahre 2008, die nicht behandelt werden konnten, weil sie Wiederholungen bereits abgeschlossener Petitionen darstellten. Das bedeutet, dass sich der Petent in der Antwort nicht ernst genommen oder verstanden fühlte, zum Teil wortgleiche Antworten aus Ministerien und anderen Behörden im Rahmen des Petitionsverfahrens als Antwort des Landtags erhielt und prompt das geflügelte Wort von der einen Krähe, die der anderen kein Auge aushackt, bestätigt sieht. Oder er wundert sich, dass seitens der Staatsregierung lediglich die von ihm kritisierte Behörde zum Sachverhalt befragt wird und nachfolgend deren Stellungnahme ohne jegliche kritische Würdigung die Stellungnahme der Staatsregierung zur Petition darstellt.
Es wäre wünschenswert, wenn der Petitionsausschuss Möglichkeiten zu eigenen Recherchen hätte, um den Bürgeranliegen besser zu entsprechen.
Meine Ausführungen zum Jahresbericht möchte ich beenden mit dem ausdrücklichen Dank an alle Beteiligten, die Ausschussmitglieder, den Petitionsdienst, die Ministerien und Landesbehörden und alle Unterstützer. Für die Zukunft wünsche ich den für die Fortsetzung unserer Arbeit neuen Verantwortlichen alles erdenklich Gute und viel Mut für Veränderungen, um dem Petitionsausschuss größere Bedeutung und Handlungsmöglichkeiten einzuräumen. Die Bürgerinnen und Bürger des Freistaates Sachsen werden es ihnen danken.
Herzlichen Dank.
Ich habe eine Frage zu Anträgen im Schwerbehindertenrecht.
Zahlreiche Petitionen befassen sich mit unverständlich langen Bearbeitungszeiten von Anträgen im Schwerbehindertenrecht, die bis zur Kreisreform in Verantwortung des Freistaats entstanden sind. Mit der Kreisreform gingen die Aktenberge an die Landkreise über. So übernahm der Landkreis Görlitz im September/Oktober 2008 55 000 Akten sowie 1 300 noch nicht erfasste Anträge. Für alle Landkreise wurden seitens des Freistaates für die Aufarbeitung der Rückstände 414 000 Euro zeitlich
gebunden an das Jahr 2008 zur Verfügung gestellt. Da diese Akten spät in den Landkreisen eintrafen und für die Bearbeitung Gutachter gewonnen werden mussten, konnte bis Ende 2008 nur ein Teil des Rückstandes aufgearbeitet werden.
Daher meine Fragen an die Staatsregierung:
1. Warum gewährte das Sozialministerium den Landkreisen nur eine zeitlich derartig eng befristete Unterstützung?
2. Welche Möglichkeiten sieht die Staatsregierung, die den Landkreisen zugesagten 414 000 Euro auch für das Jahr 2009 zur Verfügung zu stellen?
Ich würde gern eine Nachfrage stellen. Sehen Sie Möglichkeiten, in Zusammenarbeit mit dem Finanzministerium für diese außerordentliche Härte eine Ausnahmeregelung zu erwirken?
Ich danke Ihnen ganz herzlich.
Ich habe eine Frage zur Freistellung bei Erkrankung eines Kindes – als Nachfrage.
In der Fragestunde am 12. Dezember 2008 stellte ich eine Frage zum Anspruch Alleinerziehender auf Freistellung bei Erkrankung eines Kindes. Frau Sozialministerin Clauß antwortete mir, dass die diesbezüglich im Krankenhaus Großschweidnitz festgestellten Verstöße, auf die ich verwiesen hatte, behoben würden, denn „Eine Rechtslage ist eine Rechtslage. Dann ist das auch durchzusetzen.“ Mitarbeiter des Krankenhauses informierten mich jedoch, dass sich an der Verfahrensweise im Krankenhaus nichts geändert habe.
Daher meine Fragen an die Staatsregierung:
1. Was hat die Staatsregierung unternommen, um die festgestellten Verstöße im Krankenhaus Großschweidnitz zu korrigieren und ein korrektes Handeln für die Zukunft zu sichern?
2. Wie bewertet es die Staatsregierung und welche Konsequenzen hält sie für notwendig angesichts der Tatsache, dass die geltenden Regelungen trotz der Zusicherung der Ministerin nicht eingehalten wurden?
Gut, ich nehme das zur Kenntnis; wir sprechen uns sicherlich wieder. – Danke.
Danke, Herr Präsident! – Es geht um den Schülerverkehr.
Im Zusammenhang mit der Petition 04/01067/4 wurde seitens des Sächsischen Landtages am 16.03.2006 festgestellt, dass – im Gegensatz zur Position des Landkreises Niederschlesischer Oberlausitzkreis – schwerbehinderte Schüler einen Anspruch auf die unentgeltliche Beförderung im Schülerverkehr haben. In seinem Schreiben vom 05.05.2006 informierte der damalige Kultusminister Flath, dass der Landkreis seine Forderung des Eigenanteils aufgehoben hätte und eine Änderung der Schülerbeförderungssatzung vorbereite. Im Entwurf der von der Kreisverwaltung Görlitz dem Kreistag für seine Sitzung im Januar 2009 vorgelegten Schülerbeförderungssatzung ist jedoch erneut die Zahlung eines Eigenanteils für
Besitzer eines Schülerbehindertenausweises vorgesehen. Mein Hinweis, dass diese unzulässig sei, wurde seitens der Verwaltung zurückgewiesen.
Meine Fragen:
1. Wie ist die derzeitige Rechtslage bezüglich des Eigenanteils an den Schülerbeförderungskosten für schwerbehinderte Schüler?
2. Was unternimmt die Staatsregierung generell angesichts dieser oder ähnlicher Fälle, um die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen in nachgeordneten Behörden und Einrichtungen durchzusetzen und zu kontrollieren?
Herr Minister, ich hätte gern eine Nachfrage gestellt: Sind die in der Bearbeitung der damaligen Petition genannten Gerichtsurteile, zum Beispiel des Oberverwaltungsgerichtes, aufgehoben worden, die damals bescheinigt haben, dass die Erhebung eines Eigenanteils für die Schülerbeförderung eines schwerbehinderten Kindes – ich zitiere jetzt aus der Beantwortung der Petition – „gegen höherrangiges Recht verstößt und insoweit rechtswidrig ist“?
Gut. Ich würde um ein Gespräch bitten.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für eine Debatte hatten
wir sicher noch nie einen so vor Tatkraft strotzenden und von der Gewissheit über die einzige, ausschließliche, richtige Lösung kündenden Titel: „Statt umständlicher Konjunkturpakete und Krisenaktionismus: Jetzt Steuern senken und Bürger direkt entlasten!“
Das ist nicht ganz schlüssig, meine liebe Kollegin und Kollegen von der FDP-Fraktion; denn Ihre Forderung, gerade jetzt die Steuern zu senken, ist auch nichts anderes als Krisenaktionismus.
Genau. Sie hätten lieber das Wort „jetzt“ weglassen sollen. Sie hätten sich damit nicht nur den Widerspruch zum kritisierten Krisenaktionismus erspart, sondern vor allem ist es wirklich keine Forderung, die Sie gerade jetzt erheben. Steuersenkungen werden von der FDP seit Jahren, egal, ob es mit der Wirtschaft bergauf oder bergab geht, gefordert. Für Sie ist die Steuersenkung für alle Lebenslagen immer und ausschließlich die beste Lösung – außer für eine Zeit, nämlich dann, wenn Sie selbst regieren.
Da kann doch irgendetwas nicht stimmen, wenn die FDP im Bund bis 1998 fast durchgehend mitregiert hat und dann, kaum in der Opposition gelandet, als Erstes und seitdem permanent Steuersenkungen fordert. Da kann doch irgendetwas nicht stimmen, wenn diese Forderung, obwohl ihr in den vergangenen Jahren leider auch und gerade durch Rot-Grün in einer bisher nicht vorstellbaren Dimension entsprochen wurde, dennoch weiter permanent erhoben wird. Jedenfalls spricht es weder für eine differenzierte und an den Problemen der Gesellschaft orientierte Politik noch für ein Verantwortungsbewusstsein für die gesamte Gesellschaft,
wenn permanent und penetrant immer nur das Gleiche gefordert wird. Das ist für mich eher ein Erkennungszeichen stupider, radikaler und egoistischer Klientelpolitik.
Das bestätigt sich, wenn man in das Detail Ihrer bisherigen Steuersenkungsforderungen und Ihrer Steuersenkungserfolge geht. Welche Steuern wurden denn bisher gesenkt? Wer wurde in welchem Maße entlastet? Wer ist jetzt von der Krise elementar und unmittelbar betroffen? Wer sind die Hauptnutznießer Ihrer Forderungen? Profitieren und profitierten vor allem die Rentner, die sozial Schwachen oder die Geringverdiener oder überhaupt die Arbeitnehmer vom abgesenkten Spitzensteuersatz der Einkommensteuer, von der Reduzierung der Körperschaftsteuer, von der fehlenden Vermögensteuer und den nun geschaffenen enormen Freigrenzen bei der Erbschaftsteuer und der generellen Freistellung selbst genutzter Villengrundstücke? Oder sind es vor allem die Spitzenverdiener und die Vermögenden, die doch wohl bereits
in den vergangenen Jahren mit den ihnen überlassenen Steuergeschenken die deutlich besseren Voraussetzungen haben, die jetzige Krise zu bestehen, möglichst sogar ohne größere Blessuren?
Statt zu protestieren, sollten Sie sich lieber mit der Struktur des Steueraufkommens befassen. An erster Stelle steht bekanntermaßen bundesweit die Umsatzsteuer mit einem Aufkommen von circa 170 Milliarden Euro. Dieser folgt an zweiter Stelle – na, große Überraschung – die Lohnsteuer mit 132 Milliarden Euro. Ganz weit abgeschlagen folgen veranlagte Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und noch viel weiter zurück die Erbschaftsteuer.
Es ist kein Wunder, dass das Privatvermögen der reichsten 30 % der Haushalte mit 5 000 Milliarden Euro beziffert wird. Die meisten Bürgerinnen und Bürger können sich beim Blick auf ihr privates Konto sicher gar nicht vorstellen, dass das Durchschnittsvermögen der Deutschen laut einer Studie reichlich 80 000 Euro beträgt, denn 50 % der Bevölkerung haben weniger als 15 000 Euro Vermögen. Der hohe Durchschnitt ergibt sich daraus, dass das oberste Zehntel über knapp 60 % des gesamten Vermögens verfügt.
Diese Personen zahlen natürlich auch Steuern, aber sie brauchen doch keine Steuersenkungen. Sie sollten lieber einen ihrem Vermögen angemessenen Beitrag zum Steueraufkommen leisten. Aber leider hat die vor einigen Jahren gegründete Millionärsinitiative für die Vermögensteuer keine große Anhängerschaft gefunden, was übrigens nicht daran liegt, dass es zu wenige Millionäre gibt.
Letzten Endes müssen Strukturmaßnahmen greifen, die die Masse der Bevölkerung mitnehmen, aber die, liebe Kollegin und Kollegen von der FDP-Fraktion, ist leider nicht Ihre Klientel.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Patt, wir haben zu DDR-Zeiten vielleicht Konsummarken geklebt, aber wir haben jetzt keine Konsumschecks verlangt. Das ist keine Idee von den Linken, also, bleiben Sie bitte mit Ihrer Kritik beim Verursacher.
Herr Zastrow, ich finde es wirklich bemerkenswert, wie Sie bereit sind, an den tatsächlich bestehenden und allseits bekannten Fakten vorbeizureden. Deshalb muss ich Ihnen noch einmal in Erinnerung rufen: Wir haben in Deutschland die Situation, dass wir 5 000 Milliarden Euro Privatvermögen haben, das im Besitz eines Drittels der Bevölkerung ist.
Zwei Drittel der Bevölkerung besitzen nur 10 % des Vermögens, und jeder Zweite dieser Bevölkerung besitzt kaum Vermögen.
Nehmen Sie doch einfach mal zur Kenntnis, dass wir diese Situation haben!
Herr Zastrow, was mich an Ihrem Antrag und Ihrer Argumentation ganz besonders ärgert, ist, dass Sie die Vermögenden, die – –
Ja, gern, Herr Präsident.
Danke, Herr Präsident. – Herr Zastrow, bleiben wir doch einmal ganz sachlich. Sie wollen doch ein gesamtwirtschaftliches Konzept vorlegen und letzten Endes sicherlich auch aus Ihren Überlegungen heraus Gutes für Deutschland tun. Aber nehmen Sie doch bitte einmal die Fakten zur Kenntnis: dass zum Beispiel Persönlichkeiten, die über ein Privatvermögen von 8 Milliarden Euro verfügen
und privat 1 Milliarde Euro verzockt haben, wie in der letzten Woche auch in der Zeitung dargelegt wurde, sicher keinen Schutzschirm durch die FDP brauchen. Die werden sich selbst kümmern.
Denen könnte man aber durch Steuersenkungen noch mehr entgegenkommen, und das wollen Sie ja sicher wirklich nicht. Wir wollen das auch nicht. Diejenigen sollen, bitte schön, im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit besteuert werden. Das ist übrigens ein oberster Grundsatz der Steuerpolitik.
Was mich besonders an Ihrer Argumentation ärgert und verwundert, ist, dass Sie immer Forderungen nach guten Zielen aufmachen, die Sie in diesem Land umsetzen wollen, also, Sie wollen auch mehr Geld für Bildung, Straßen, Hochschulen, Kultur und Fördermittel. Aber bezahlen – –
Genau, richtig, sehr gut! Ich danke Ihnen. Bezahlen wollen Sie es nicht. Sie wollen, dass letztlich durch die Summe der Lohnsteuerpflichtigen Gelder bezahlt werden, die Ihrer Klientel zugute kommen.
Dazu muss ich Ihnen, Herr Zastrow, sagen: Ihr Antrag ist gut für einen FDP-Parteitag, Ihr Antrag ist gut für einen Landtags-, Bundestags- oder sonst irgendeinen Wahlkampf, aber er zeugt nicht von einem ausgewogenen Verständnis für gesamtwirtschaftliche Vorgänge.
Ich komme zum Schluss. Lieber Herr Zastrow, wir sind uns sicherlich in einem einig: Deutschland ist inzwischen – das ist leider so – ein Niedriglohnland für einen großen Teil der Bevölkerung. Aber bitte nehmen Sie auch zur Kenntnis: Deutschland ist inzwischen auch – das ist weltweit anerkannt – ein Niedrigsteuerland für die Vermögenden.
Jawohl, das ist so!
Vielen Dank, Herr Präsident. – In meiner Frage geht es um die Berücksichtigung von Löbau im Schnellzugverkehr Dresden– Wrocław. Bei der geplanten neuen Schnellzugverbindung zwischen Dresden und Wrocław ist kein Halt in Löbau vorgesehen.
Meine Fragen an die Staatsregierung lauten:
1. Aus welchen Gründen soll Löbau nicht als Haltestation der neuen Schnellzugverbindungen berücksichtigt werden?
2. Welche Möglichkeiten sieht die Staatsregierung, Löbau als Haltestation zu berücksichtigen, und welche diesbezüglichen Initiativen hat sie unternommen bzw. wird sie unternehmen?
Meine Frage gleicht der von Herrn Lehmann. Ich habe sie allerdings zwei Tage eher eingereicht und bin offensichtlich ein Opfer nach d’Hondt geworden, sodass es schwierig wäre, die Frage noch einmal zu stellen. Herr Lehmann, vielleicht können wir uns, da es in dieser Frage kein parteipolitisches Kalkül zu berücksichtigen gibt, zu einer gemeinsamen Presseerklärung durchringen – ich bin gern dazu bereit; ob Sie sich durchringen können, werde ich erleben –, damit wir in Löbau die Dinge gemeinsam klären können. Deswegen erkläre ich meine Fragen mit der Antwort, die Sie soeben gegeben haben, Herr Jurk, als beantwortet und bedanke mich.
Herr Präsident! Hierbei geht es um die Freistellung bei Erkrankung eines Kindes.
Gemäß Sozialgesetzbuch V haben gesetzlich versicherte Alleinerziehende bei Erkrankung ihres Kindes einen Anspruch auf Freistellung von 20 Tagen bei Zahlung von Krankengeld. Mitarbeiter des SKH Großschweidnitz verwiesen darauf, dass ihnen die Inanspruchnahme dieser Regelung verwehrt wird.
Fragen an die Staatsregierung:
1. In welcher Weise und mit welchen Ergebnissen prüft das Sozialministerium, ob in den ihm nachgeordneten Einrichtungen entsprechend dieser Regelung verfahren wird?
2. Zu welchen Schritten sieht sich das Sozialministerium veranlasst, die Einhaltung dieser Regelung durchzusetzen?
Frau Ministerin, können Sie mir erklären, was das konkret bedeutet?
Das heißt also, die Alleinerziehenden bekommen keine 20 Tage?
Das heißt also, Sie setzen die Regelung auch im Krankenhaus Großschweidnitz durch?
Aber Sie werden dafür sorgen und das aus Anlass der heutigen Anfrage mit unterstützen?
Aber wenn es das Krankenhaus nicht macht? Also, wenn Sie das so sehen, wird das so gemacht.
Herr Krauß, könnte es sein, dass Sie gerade Kindergeld und steuerlich zu berücksichtigende Kinderfreibeträge miteinander vermengen?
Ich habe eine Frage zu Fundtieren und herrenlosen Tieren.
Nach Informationen von Tierschützern sind für Fundtiere die Ordnungsämter der Stadtverwaltungen zuständig, während herrenlose Tiere entsprechend den Tierschutzbe
stimmungen der Zuständigkeit der Landratsämter unterliegen. Da in keinem Fall in der Öffentlichkeit anzutreffende Tiere mit einem Schild um den Hals auf ihren verwaltungstechnischen Zustand verweisen können, werden besorgte Bürgerinnen und Bürger unter Nutzung des Verweises "Es ist kein Geld da" von einem Amt zum anderen geschickt. Jedes kann wegen der fehlenden Einstufung des Tieres die eigene Zuständigkeit verneinen.
Daher meine Fragen an die Staatsregierung:
1. Entspricht diese im Alltag erlebbare Verfahrensweise den gesetzlichen Regelungen?
2. Welche Initiativen hat die Staatsregierung ergriffen bzw. will sie ergreifen, um im Sinne des im Grundgesetz verankerten Tierschutzes eine handhabbare Regelung zu schaffen?
Danke schön.
Danke, Frau Präsidentin. – Ich habe eine Frage zu den TAURIS-Projekten 2009.
Ab 1. Januar 2009 können Bürgerinnen und Bürger Sachsens, die weder ALG I noch ALG II bekommen, auch nicht mehr an TAURIS-Projekten teilnehmen.
Meine Fragen an die Staatsregierung:
1. Welche Möglichkeiten bietet der Freistaat als Ersatz an?
2. Wie hoch ist die Zahl der Betroffenen im Freistaat, die keinerlei staatliche Unterstützung oder Förderung trotz Arbeitslosigkeit bekommen und welche Initiativen hat die Staatsregierung ergriffen bzw. gedenkt sie zu ergreifen, um diesen Menschen zu helfen?
Frau Ministerin, ich habe eine Nachfrage: Da die finanzielle Abgeltung bei „Wir für Sachsen“ sehr viel niedriger ist als bei TAURIS, ist meine Frage, ob Sie sich vorstellen können, noch einmal über die finanzielle Höhe einer Entschädigung bzw. Erstattung nachzudenken.
Danke, Herr Präsident. Es geht um die Anerkennung des Abschlusses “Sozialpädagogische Fachkraft“. Einer Erzieherin, die im Jahre 1992 das Zertifikat als „Sozialpädagogische Fachkraft“ erhalten hatte und seit 16 Jahren in einem Projekt des sozialpädagogisch betreuten Jugendwohnens arbeitet, wurde mitgeteilt, dass ihr pädagogischer Abschluss nicht anerkannt ist. Sie solle diesen in einer vierjährigen Ausbildung nachholen, ansonsten sei sie von Arbeitslosigkeit bedroht. Als zu 50% wegen einer Krebserkrankung Behinderte sieht sie sich außerstande, ein langes und kräftezehrendes Studium zu absolvieren.
Daher meine Fragen:
1. Kann die Erzieherin die laut VwV Erzieheranerkennung des Kultusministeriums vom 01.10.1996 gebotene Möglichkeit nutzen, den geforderten Abschluss durch eine 120 Stunden umfassende Ausbildung zu erlangen?
2. Welche anderen Möglichkeiten bestehen, den geforderten Abschluss unter Berücksichtigung ihrer langjährigen Berufserfahrungen mit einem geringeren Aufwand zu erlangen bzw. ihr diesen anzuerkennen?
Herr Minister, ich hätte eine Nachfrage, bei der ich um die schriftliche Beantwortung bitte, weil Sie mir das sicher jetzt nicht sagen können.
Was war der Anlass dafür, dass eine seit 16 Jahren auf der Grundlage dieser anerkannten Ausbildung tätige Sozialpädagogin urplötzlich nicht mehr arbeiten darf?
Danke schön.
Herr Präsident! Ich habe eine Frage zum ökumenischen Gottesdienst zur konstituierenden Tagung des Kreistages.
Der angehende Landrat des Landkreises Görlitz, Bernd Lange, lud auf Briefpapier des Landrates zu einem gemeinsamen ökumenischen Gottesdienst anlässlich der konstituierenden Tagung des Kreistages Görlitz ein. Der Gottesdienst fand unmittelbar vor Beginn der Kreistagssitzung in dessen Tagungsraum statt.
Meine Fragen an die Staatsregierung:
1. Sieht die Staatsregierung die Trennung von Staat und Kirche durch dieses Agieren des angehenden Landrats gewahrt?
2. Wer trägt die im Zusammenhang mit der Organisation und Durchführung des Gottesdienstes entstandenen Kosten?
Ich habe zwei Nachfragen.
Erstens. Können Sie mir bitte konkret den Paragrafen der Sächsischen Landkreisordnung nennen, in dem geregelt ist, dass der Landrat die Einladung zu einem ökumenischen Gottesdienst auszusprechen hat und dass das in seinen Aufgabenbereich fällt?
Zweitens. Können Sie mir zustimmen, wenn ich Sie um Überprüfung der von Ihnen gemachten Angaben bitte, wenn ich Ihnen die Originaleinladung gebe, wonach die von Ihnen zur Frage 1 gemachten Angaben definitiv nicht stimmen?
Meine Frage bezog sich auf die Nennung des Paragrafen der Sächsischen Landkreisordnung, in dem die Aufgaben des Landrates definiert sind und wo das steht.
Nein, das haben Sie nicht. Ich würde Ihnen das gern geben.
Das, was Sie mir geantwortet haben, ist aber nicht zutreffend. Ich bitte Sie deswegen um Überprüfung, ob das wirklich stimmt.
Ich werde darüber nachdenken.
Ich habe zwei Fragen zum Wegerecht.
1. Auf welcher rechtlichen Grundlage kann ein im Zusammenhang mit einem Bebauungsplan im Jahre 1974 angelegter Weg durch wen und auf welche rechtliche Weise beseitigt werden?
2. Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Betroffene bzw. Anlieger, wenn sie den Weg erhalten wollen, weil sie sonst einen wichtigen Zugang zu ihrem Grundstück verlieren?
Ich habe noch eine Nachfrage.
Herr Minister, was empfehlen Sie den Betroffenen, wenn die von Ihnen genannten Prämissen, zum Beispiel die Aufhebung des Bebauungsplans, definitiv nicht stattgefunden haben? Welchen Weg sollten die Betroffenen gehen, um zu ihrem Recht zu kommen?
Herr Minister, wenn es sich um eine bestehende Eigenheimsiedlung – 1974 im Bebauungsplan beschlossen, 1976 vollendet – handelt, kann doch kein bundesrepublikanisches Recht Gültigkeit haben.
Aha, wir werden das prüfen. – Danke.
Ich habe zwei Fragen zum Tierschutz.
1. Welche Position bezieht die Staatsregierung zu der von Tierschutzvereinen erhobenen Forderung, dem als kommunale Pflichtaufgabe zu gewährleistenden Tierschutz durch eine von den Landkreisen zu erbringende Pauschale von circa 0,50 Euro pro Einwohner seine solide finanzielle Basis zu geben?
2. Welche weiteren Möglichkeiten sieht die Staatsregierung und welche Schritte unternimmt sie, um den Tierschutzvereinen eine bessere finanzielle Ausstattung zu geben?
Ich würde Ihnen gern eine Nachfrage stellen, die Sie schriftlich beantworten könnten.
Ist der Staatsregierung bekannt, dass diese Pauschalvereinbarung lediglich für 14 Tage die Übernahme der finanziellen Kosten für die Aufbewahrung von Tieren umfasst und alle darüber hinaus anfallenden Kosten deutlich höher sind und diese 14 Tage überhaupt nicht absichern?
Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! „Tu nichts Gutes, dann widerfährt dir nichts Böses.“ Als Jugendliche war ich sehr empört über diesen Spruch meiner Großmutter, den ich damals auch gar nicht so richtig verstanden habe. Seit ich mich intensiv mit Petitionen beschäftige, weiß ich, dass es im Leben nichts gibt, was es nicht gibt.
Eines dieser Beispiele will ich kurz anführen. Polizisten bemerkten bei ihrer Streife im Parkhaus des Flughafens Leipzig-Halle zehn Minuten vor Mitternacht einen Pkw mit geöffneter Seitenscheibe. Da der Fahrzeughalter offensichtlich schon abgeflogen und ein Schließen der Scheibe nicht möglich war, veranlassten sie die Sicherstellung des Pkws, um den Eigentümer vor Verlust oder Beschädigung seines Autos zu schützen. Die Wahrscheinlichkeit, dass Dritte durch die offene Seitenscheibe eindringen, ist gerade auf einem Flughafen mit viel Publikumsverkehr sicherlich auch nach Ihrer Auffassung sehr hoch. Der Pkw wurde also abgeschleppt und für drei Wochen sichergestellt.
Nun raten Sie einmal, verehrte Abgeordnete, wie die Geschichte für die pflichtbewussten Polizisten ausging. Messerscharf kombiniert haben Sie des Rätsels Lösung schon gefunden, denn schließlich stehe ich hier vorn, um über Petitionen zu sprechen. Was sich im genannten konkreten Fall ereignete, können Sie selbst gern im Jahresbericht des Petitionsausschusses ab Seite 25 lesen. Es lohnt sich.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gemäß dem Ihnen vorliegenden Bericht des Petitionsausschusses wandten sich über 1 500 Bürger einschließlich der Massenpetition an den Ausschuss. Somit gingen im Jahre 2007 insgesamt 943 Schreiben ein, von denen 621 als Petitionen behandelt wurden.
Das ist ein beachtlicher Rückgang im Vergleich zu 2006, als wir 926 Petitionen zu bearbeiten hatten. Gleichfalls änderten sich die inhaltlichen Schwerpunkte. Fast gleichauf liegen Petitionen aus dem sozialen Bereich mit Beschwerden zum Justizwesen. Weit abgeschlagen mit nur noch 32 Petitionen ging der jahrelange Spitzenreiter Kultus aus dem Rennen. Ich nehme an, der bisherige und
der neue Minister werden es mit Erleichterung aufnehmen.
Im vergangenen Jahr konnten 165 Petitionen als erledigt erklärt werden. Weitere 34 Petitionen wurden an die Staatsregierung mit der Bitte um Veranlassung bestimmter Maßnahmen überwiesen, um den Petenten doch noch zu helfen. Da dies glücklicherweise öfter erfolgte, wofür der Ausschuss sehr herzlich dankt, konnte somit ein Drittel der eingereichten Petitionen ganz oder teilweise erfolgreich abgeschlossen werden.
Allerdings wurde auch 2007 in über zwei Drittel der Petitionen dem Anliegen der Petenten nicht entsprochen, da vielfach das kritisierte Verwaltungshandeln nicht zu beanstanden war oder die gewünschten Maßnahmen aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht in Aussicht gestellt werden konnten.
Im Berichtszeitraum wurden 683 Petitionen abgeschlossen. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer konnte wieder etwas gesenkt werden, sodass 317 Petitionen innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten abgeschlossen wurden.
85 % aller Eingaben konnten wir innerhalb eines Jahres bearbeiten. Gründe für eine darüber hinausgehende Bearbeitungszeit waren entweder sehr komplexe Sachverhalte oder aktuelle Ereignisse, die eine neue Bewertung notwendig machten. Vielmals haben sich Ausschussmitglieder sehr tiefgründig mit dem Anliegen der Bürgerinnen und Bürger befasst und über die normale Bearbeitung hinaus zum Beispiel Akteneinsicht beantragt. Das erfolgte im Berichtszeitraum achtmal und ist stets mit einem sehr großen Aufwand verbunden, heißt es doch, stapelweise Akten zu studieren.
Genauso aufwendig, aber hoch effektiv sind die Vor-OrtTermine, um sich bei gemeinsamen Besprechungen mit dem Petenten und den beteiligten Behörden direkt vor Ort mit dem Sachverhalt zu beschäftigen. 19 solcher Termine wurden durchgeführt. Meist endeten sie mit einem Kompromiss, mit dem letzten Endes beide Seiten leben konnten.
Für all diese Initiativen möchte ich an dieser Stelle allen Mitgliedern des Ausschusses und dem Referat Petitionsdienst unter den Leitungen von Herrn Scholz und Frau Nolting sehr herzlich danken.
Jawohl, so viel Zeit muss sein.
Der Ausschuss selbst arbeitet konzentriert und häufig auch parteiübergreifend und im Sinne des Anliegens der Petenten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Referates sind dabei stets wertvolle und zuverlässige Berater. In meinen Dank, den ich sicher im Namen des gesamten Ausschusses aussprechen darf, will ich auch die Mitarbeiter in den Ministerien und den Behörden sowie die Sächsische Ausländerbeauftragte und den Datenschutzbeauftragten jeweils mit ihren Mitarbeitern einbeziehen.
Bei allem Dank will ich aber auch auf einen Sachverhalt aufmerksam machen, der für die Stellungnahmen aller Ministerien zutrifft. Diese werden in zunehmendem Maße in einem juristisch verklausulierten Beamtendeutsch verfasst, sodass es vielfach schon eine Meisterleistung ist, den eigentlichen Sinn der Sache herauszufinden. Es geht jedoch nicht darum, mit juristischen Spitzfindigkeiten oder Formulierungskünsten zu brillieren, sondern den Petenten in den für sie sehr wichtigen Angelegenheiten zu helfen. Da ist es vielfach bereits eine Hilfe, sich verständlich auszudrücken, wird doch damit schon erkennbar, dass das Anliegen des Petenten ernst genommen wird.
Lassen Sie mich dazu drei Beispiele nennen. Erstes Beispiel. Einer Stellungnahme zu einer sich auf Hartz IV beziehenden Petition war folgender behördlicher Ratsschluss zu entnehmen: „Durch die Petition erfuhr das Amt erstmals, dass der Petent wegen psychischer Belastungen und des daraus resultierenden Alkoholkonsums das anrechenbare Vermögen von rund 17 300 Euro vorzeitig verbraucht haben könnte.“
Schade, dass es erst einer Petition bedurfte, um zu dieser messerscharfen Schlussfolgerung und dem daraus resultierenden behördlichen Handlungsbedarf zu kommen!
Zweites Beispiel. Der Petent beschwerte sich über einen Abwasserrückstau nach kommunalen Baumaßnahmen unmittelbar an seinem Haus. Für den ministeriellen Bearbeiter war das offensichtlich eine willkommene Gelegenheit, über Unterschiede und Gemeinsamkeiten wasserbehördlichen und wasserrechtlichen Handlungsbedarfs zu philosophieren. Nach drei Seiten Text folgt sodann die nüchterne Feststellung, dass – ich zitiere – „die Fehlanbindung, die zum Eindringen des Abwassers geführt hat, beseitigt wurde“.
Warum nicht gleich so? Und das nächste Mal vielleicht sogar verbunden mit einer kleinen Entschuldigung gegenüber dem Petenten. Das wäre doch toll.
Drittes Beispiel. Dieses dritte Beispiel ist mein absoluter Spitzenreiter behördlicher Sprachkreativität. In der Petition ging es um die Neufassung der Pflanzenabfallverordnung. Im Text des Ministeriums wurde aus dem Petenten, der pflanzliche Abfälle verbrennen wollte, der „verbrennungswillige Bürger“.
Der Petitionsausschuss konnte glücklicherweise nicht nur dessen Überstellung an das nächstgelegene Krematorium abwenden, sondern fand auch eine günstigere Formulierung.
So weit, so gut von mir zum Thema Petitionen und zum Jahr 2007. Lassen Sie uns gemeinsam weiterhin Bürgeranliegen sehr ernst nehmen. Lesen Sie den Bericht und insbesondere die ihm beigefügten besonderen Petitionen, darunter – wie schon angesprochen – die eingangs erwähnte Petition gegen pflichtbewusste Polizisten; wie gesagt ab Seite 25.
Bitte, stellen Sie beim Lesen nicht nur erleichtert fest, dass Sie auf der Sonnenseite des Lebens wandeln, sondern fühlen Sie sich ermuntert, politischen Handlungsbedarf zu erkennen. Lassen Sie uns gemeinsam im Jahre 2008 vieles und Besseres tun. Dann wird es noch weniger Gründe für Petitionen geben.
Herzlichen Dank.
Tageskliniken des FKH Großschweidnitz in Hoyerswerda und Weißwasser.
Meine Fragen an die Staatsregierung lauten:
1. Wann und aus welchen Gründen sollen die Tageskliniken des Fachkrankenhauses Großschweidnitz in Hoyerswerda und Weißwasser geschlossen werden?
2. In welcher Weise werden im Falle der Schließung die bisher durch die Tageskliniken wahrgenommenen Aufgaben abgesichert?
Frau Ministerin!
Ich hätte gern gewusst, ob eine Schließung mal ins Auge gefasst wurde.
Niemals? Zu keinem Zeitpunkt?
Ich habe schon meine Gründe dafür.
Zur Holzlagerung auf privat genutzten Grundstücken.
Fragen an die Staatsregierung:
1. Welche gesetzlichen Vorschriften gelten für die Lagerung von Holz auf privat genutzten Grundstücken, welches als Brennmaterial für die entsprechenden Heizungen von Wohnhäusern benötigt wird?
2. Lassen sich aus der Sächsischen Bauordnung diesbezüglich Beschränkungen zur Holzmenge und zur Nutzung des Außenbereichs im Sinne der Verfestigung der Siedlungsstruktur ableiten?
Darf ich eine Nachfrage stellen, Herr Präsident?
Sie können mir das auch gern schriftlich nachreichen. – Habe ich Sie jetzt richtig verstanden, dass die Lagerung von Holz für die Verwendung als Brennmaterial gesetzlichen Auflagen der Sächsischen Bauordnung zu unterwerfen ist?
Eine zweite Nachfrage. Das heißt also konkret, wenn es ausschließlich für private Zwecke genutzt und nicht der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit unterliegt, ist das sozusagen zulässig?
Herr Minister, das Angebot nehme ich sehr gern an; danke schön.
Danke, Frau Präsidentin. – Ich habe eine Frage zum Betreuungsschlüssel in Kindertagesstätten.
Von den in einer Kindertagesstätte von zwei Erzieherinnen betreuten 26 Kindern haben ungefähr 80 % einen Migrationshintergrund, weil in diesem Stadtteil sehr viele Spätaussiedler wohnen.
Fragen an die Staatsregierung:
1. Welche Möglichkeiten bestehen auf welcher Grundlage, in dieser vom sächsischen Durchschnitt deutlich abweichenden Situation einen günstigeren Betreuungsschlüssel zu gewährleisten?
2. Welche weiteren zusätzlichen Möglichkeiten können in Anspruch genommen werden, um den betreffenden Kindern bessere Voraussetzungen für die Integration und die Vorbereitung auf die Schule zu schaffen?
Gut. Danke.
Danke, Frau Präsidentin. – Es geht um die Lehrerabsolventen sächsischer Hochschulen.
Fragen an die Staatsregierung:
1. Wie viele Absolventen eines Pädagogikstudiums an sächsischen Universitäten und Hochschulen der Jahre 2007/2008 werden bzw. wurden für die Schuljahre 2007/2008 bzw. 2008/2009 in welcher Form in den Schuldienst übernommen?
2. Welche wesentlichen Ursachen sind für die Differenzen zwischen der Zahl der Absolventen und der der in den Schuldienst übernommenen zu benennen?
Betrachten Sie damit die Frage 2 auch als beantwortet?
Darf ich Sie bitten, das noch einmal prüfen zu lassen? Denn ich betrachte die Frage 2 nicht als beantwortet.
Gut. Ich werde darüber nachdenken. – Danke.