Aber eines möchte ich noch einmal unterstreichen: Das Angebot einer Übernahme sollten Sie angesichts der gegenwärtigen Situation im Lehrerdienst nicht gering schätzen. Das ist durchaus ein Entgegenkommen des Freistaates, um insgesamt die Situation zu verbessern.
Frau Präsidentin! Meine Frage bezieht sich auf die B 173, Ortsumgehung Kesselsdorf, 3. Bauabschnitt.
Seit Anfang der Neunzigerjahre laufen die Planungen für die vierspurige Trassenführung der B 173 als Ortsumgehung Kesselsdorf. Seit Jahren werden die Anwohner und die Stadt hinsichtlich des Baubeginns vertröstet. Mit dem Neubau der S 36 hat sich die Verkehrssituation in Kesselsdorf drastisch verschärft. Im Ergebnis der Erörterungstermine sollen Veränderungen in der Planung vorgenommen werden (unter anderem durchgängige Rad- und Wirtschaftswegeführung südlich der B 173 neu und eine Selbstbeschränkung der Stadt Wilsdruff zum Streusalzein- satz im Gewerbegebiet Kesselsdorf).
1. Wann kann unter Berücksichtigung der in den Vorbemerkungen genannten Gesichtspunkte mit dem Planfeststellungsbeschluss und dem Baubeginn für diese Maßnahme gerechnet werden?
2. Wie weit sind die Absprachen mit den zuständigen Bundesministerien gediehen, damit die im Bundesverkehrswegeplan als vordringlich eingestufte Baumaßnahme in den Straßenbauplan 2007 aufgenommen und die Finanzierung der Maßnahme gesichert wird?
Im Rahmen der Anhörung der Träger öffentlicher Belange im Planfeststellungsverfahren hat der Umweltfachbereich des Regierungspräsidiums Dresden darauf hingewiesen, dass eine bereits bestehende überdurchschnittlich hohe Belastung des Gewässersystems Zschonerbach nachgewiesen worden sei. Eine weitere Erhöhung der Konzentration könne schädigende Auswirkungen auf die Fischfauna haben.
Deshalb wurden vom Vorhabensträger weitere Berechnungen der Auswirkungen der Niederschlagseinleitung unter mittleren Niedrigwasserverhältnissen als auch bei Direkteinleitung in den Zschonerbach gefordert, die voraussichtlich Mitte Oktober abgeschlossen sein werden. Nach der Prüfung durch das zuständige Straßenbauamt Meißen-Dresden können diese Unterlagen Ende Oktober beim Regierungspräsidium Dresden vorliegen. Der Planfeststellungsbeschluss könnte je nach Verfahrensverlauf und Anzahl der Einsendungen frühestens Anfang 2007 erlassen werden. Unter Beachtung der Ausschreibungsfristen ist der Beginn der Bauarbeiten frühestens im Mai 2007 möglich.
Die Einordnung des Bauvorhabens in den Straßenbauplan hat das Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit am 17.03.2006 beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung beantragt. Das BMVBS hat im
Rahmen der Finanzierungsprogrammbesprechung mitgeteilt, dass im Jahr 2006 keine neuen Baumaßnahmen bei Bundesstraßen möglich sind.
Das Vorhaben ist durch das BMVBS nicht in den Entwurf des Straßenbauplanes 2007 aufgenommen worden. Eine Finanzierungszusage für den 3. Abschnitt der B 173 ist derzeit nicht absehbar. Für die Bereitstellung der Finanzmittel nach der Herstellung des Baurechts wird sich das SMWA unvermindert einsetzen.
Meine Damen und Herren! Die Fragestunde ist damit beendet und ich beende auch den Tagesordnungspunkt.
1. Welche von Baumeister Daniel Pöppelmann errichteten Brückenbauwerke sind erhalten geblieben und stehen neben der seinen Namen tragenden Brücke in Grimma noch unter Denkmalschutz?
2. Wie werden die geschichtliche, künstlerische und städtebauliche Bedeutung sowie der Erhaltungszustand dieser Brücken unter den Gesichtspunkten des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege bewertet?
die Brücke über die Freiberger Mulde in Nossen (1717) mit drei Bögen (zwei Bögen erhalten, ein Bogen rekons- truiert), und
die Brücke über die Vereinigte Mulde in Grimma (1720) mit zwei Bögen auf der linken und vier auf der rechten Muldenseite (bis zur Flut 2002 vollständig erhalten – 2002 drei Bögen und zwei Pfeiler zerstört).
Zu Frage 2: Die geschichtliche, künstlerische und städtebauliche Bedeutung dieser Steinbrücken des 18. Jahrhunderts ist grundsätzlich hoch.
Durch Übertragung von Grundsätzen des Festungsbaus auf Gründung und Konstruktion seiner Brückenbauten schuf Pöppelmann technische Meilensteine. Das Erscheinungsbild seiner Steinbrücken wird durch die für damalige Verhältnisse sparsame Dimensionierung und die Reduzierung des Materialeinsatzes bestimmt.
Kennzeichnend sind die Bögen aus sorgsam ausgewählten und bearbeiteten großen Natursteinquadern, gemauert in einem Wechsel aus Läufer und Binder, die steinernen Brüstungen sowie Schlusssteine in barocken Formen. Die Kombination der ingenieurtechnischen Konstruktion mit der zeitgemäßen barocken Gestaltung macht das Bemerkenswerte der Brücken aus.
In Grimma gelang Pöppelmann ein Ingenieurbauwerk, das ein Kunstwerk darstellte: korkbogenförmig gewölbte Bögen aus Porphyrquadern, zwei auf der linken, vier auf der rechten Flussseite, dazwischen ursprünglich ein hölzernes Sprengwerk – so wurde die Brücke 1719 der Öffentlichkeit übergeben.
Bevor das Bauwerk durch das Hochwasser im Jahr 2002 in dem bekannten Ausmaß beeinträchtigt wurde, gehörte es zweifelsohne zu den schönsten Steinbrücken in Sachsen. Auch in städtebaulicher Sicht ist die Pöppelmannbrücke in Grimma von vergleichsweise herausragender und konstitutiver Bedeutung für das Stadtbild.
Nachträgliche Genehmigungen gemäß Artikel 96 Satz 3 der Verfassung des Freistaates Sachsen zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungen
Es ist keine Aussprache vorgesehen. Ich frage Sie, ob dennoch ein Abgeordneter das Wort wünscht. – Ich sehe, dass das nicht der Fall ist. Möchte sich der Berichterstatter noch einmal äußern? – Auch hier gibt es keine Meldung. Dann können wir sofort abstimmen.
Wir stimmen über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 4/6318 ab. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. –
Gibt es Stimmen dagegen? – Stimmenthaltungen? – Einige Stimmenthaltungen. Der Beschlussempfehlung ist zugestimmt worden.
Wird dazu das Wort gewünscht? – Ich sehe, dass das nicht der Fall ist. Es ist auch keine Einzelabstimmung begehrt worden.
Gemäß § 99 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss fest, es sei denn, es
wird ein anderes Stimmverhalten angekündigt. – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Sammeldrucksache insoweit im Sinne von § 99 zugestimmt.