Steffen Flath
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Herr Präsident! Herr Abg. Kosel, zur ersten Frage: Die Staatsregierung beabsichtigt, den Bericht nach der Sommerpause des Landtages vorzulegen.
Zur zweiten Frage: Vertreter des Sorbischen Schulvereins, der Regionalverbände, des Domowina e. V., der jeweiligen Landratsämter, der Sächsischen Bildungsagentur und der Sächsischen Staatsministerien für Kultus und für Soziales haben in Regionalrunden die den sorbischen Schulen vorgelagerten Bereiche, die Arbeit an sorbischen Schulen sowie die Übergänge zwischen den Schulen analysiert und Probleme diskutiert.
In einer einleitenden Veranstaltung wurde die Methodik des Vorgehens abgestimmt. Im Dezember 2007 erfolgte gemeinsam mit den Vertretern des sorbischen Volkes, der Schulträger und der Landkreise eine Auswertung. Derzeit wird noch die weitere Detaildarstellung innerhalb des Berichtes erarbeitet. So weit zur Antwort.
Eigentlich nicht. Man merkt schon, wann Sommer ist, Herr Abgeordneter. Mit „nach der Sommerpause“ ist der parlamentarische Ablauf gemeint, gehen Sie einmal von September aus.
Herr Präsident! Werte Frau Abgeordnete! Die förderrechtliche Zustimmung für das Weißeritzgymnasium wurde gestern der Stadt Freital und dem Landkreis übermittelt. Die Antragsunterlagen waren mit Schreiben vom 13. Dezember 2007 an die Sächsische Bildungsagentur zur schulfachlichen Prüfung übersandt worden. Da die eingereichten Unterlagen unvollständig waren, wurden vom Landkreis weitere Unterlagen abgefordert. Das zuletzt noch fehlende pädagogische Konzept zur Umsetzung der Ganztagsangebote, welches die Grundlage für die Prüfung des Raumprogramms bildet, ging Anfang März an die SAB.
Über das Prüfergebnis wurde die OFD am 4. April informiert. Die für die baufachliche Prüfung nachzureichenden
Unterlagen erhielt die OFD am 31. März 2008. Damit lagen dort seit Ende März und nicht seit fünf Monaten prüffähige Unterlagen vor. Ganz so schlecht, wie von Ihnen behauptet, war die Behörde also nicht.
So weit zur Antwort.
Bitte schön.
(Steffen Flath, Staatsminister für Kultus: Das war falsch!)
Ich weiß nicht, ob das falsch ist. Sie müssen einmal in Ihre Papiere schauen, ob es vielleicht doch richtig ist.
Wir haben am Mittwoch von Klassenstärken gesprochen, und wir waren uns, denke ich, sehr einig, dass man in kleineren Klassen besser lernen kann. Selbst Sie, Herr Flath, haben das gesagt. Wenn wir die Klassen an Grundschulen zusammenlegen und Klassenstärken um die 28 oder 25 haben, ist dies für die pädagogische Arbeit nicht sinnvoll, insbesondere für die 1. und 2. Klassen.
Wir fordern Sie auf, die Fördermittelvergabe nicht mehr als Druckmittel für die Schulschließungen im Freistaat Sachsen zu verwenden.
Danke.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich werde zum Schulhausbau sprechen. Frau Abg. Günther-Schmidt, auf das Thema CDU in der DDR oder Block-CDU sollten wir einmal zurückkommen, wenn ich als Fraktionsvorsitzender sprechen kann. Ich sage Ihnen ganz offen, dass es mich schon ärgert, wenn gesagt wird, dass in der DDR offensichtlich der größte Mut dazugehörte, in die SED einzutreten und für die Staatssicherheit zu arbeiten.
Diese Darstellung unterstützen Sie leider mit Ihren Beiträgen. Zum Schulhausbau kann ich an Frau Abg. Weihnert, an Herrn Abg. Colditz anschließen und zusammenfassen, was wir mit der Förderrichtlinie Schulhausbau bezwecken und wie wir sie in Bezug auf die Mindestschülerzahlen anwenden.
Erstens. Im ländlichen Raum kann eine Förderung erfolgen, wenn die Mindestschülerzahlen und die Mindestzügigkeit eingehalten werden. Das ist eine klare Aussage.
Zweitens. In den übrigen Gebieten – gemeint sind die Städte, die Großstädte – kann eine Förderung erfolgen, wenn die Richtwerte zur Klassenbildung eingehalten werden. In begründeten Ausnahmefällen kann auch dort die Einhaltung der Mindestschülerzahl die Förderung zur Folge haben.
Damit sind für den weit überwiegenden Teil des Freistaates Sachsen die von der Linksfraktion angemahnten Maßgaben der Förderung in der neuen Förderrichtlinie im Grunde bereits enthalten. Lediglich für den nicht ländlichen Raum gilt im Grundsatz der Richtwert zur Klassenbildung als Fördervoraussetzung mit den benannten Ausnahmemöglichkeiten. Die neue Förderrichtlinie Schulhausbau hat sich insgesamt bewährt. Sie führt zu erheblichen Verfahrensbeschleunigungen. In diesem Jahr wurden bereits für 145 Schulen Fördermittel freigegeben.
Da es das noch nie gegeben hat, ist der Beifall mehr als berechtigt. Er gilt nicht mir, sondern er ist eine Anerkennung für die Behörden, die das hinbekommen haben.
Bis Ende Mai werden wir ein Fördervolumen von 158 Millionen Euro erreicht haben. Sie sehen, dass das nochmals eine Steigerung gegenüber der Vorwoche ist. Im Vergleich dazu wurden im Jahr 2007 insgesamt rund 58 Millionen Euro bewilligt, also rund ein Drittel.
Die Förderung über die SAB erfolgt in eigener Abstimmung mit dem Innenministerium. Ich möchte von dieser Stelle meinem Ministerkollegen Albrecht Buttolo und allen Beteiligten auf diesem Gebiet des Schulhausbaus danken. Auch da wäre ein Beifall ganz gut.
Die derzeit zur Verfügung stehenden Fördermittel sind nahezu vollständig damit gebunden bzw. verplant. Trotz der zahlreichen Bewilligungen – das gebe ich gern zu – ist der Investitionsbedarf nach wie vor hoch.
Der Freistaat Sachsen unternimmt große Anstrengungen, um Kommunen und Landkreise zu unterstützen. Die Errichtung und Erhaltung der Schulgebäude und ihre Ausstattung gehören zu den Pflichtaufgaben der Schulträger, also der Kommunen und Landkreise. Sachsen ist eines der wenigen Bundesländer, die überhaupt landeseigene Fördergelder für den Schulhausbau zur Verfügung stellen; auch das muss klar festgehalten werden.
Ich bin zuversichtlich, dass der Freistaat auch künftig die Bemühungen der Schulträger unterstützen wird. In den anstehenden Haushaltsverhandlungen muss es deshalb darum gehen, die erforderlichen Mittel einzuplanen. Darüber wird der Sächsische Landtag im Herbst verantwortungsvoll beraten und entscheiden. Bis zum Sommer legen wir, das Kultusministerium, entsprechende Zahlen für die Planung vor.
Eine wichtige Voraussetzung dafür ist zweifellos, dass wir die notwendigen Anpassungen unserer Schullandschaft an die demografische Entwicklung abgeschlossen haben. Unser stabiles Schulnetz schafft damit Planungssicherheit.
Da es möglicherweise meine letzte Rede hier im Hohen Hause als Kultusminister ist, will ich noch einmal auf Frau Abg. Falken eingehen. Obwohl Sie sich ja so gut auskennen mit der Schule, Frau Falken – viele Jahre arbeiten Sie da, Sie sind auch noch für Schule tätig –, sprechen Sie immer wieder über Schule, als wüssten Sie nicht um die Zusammenhänge.
Ich bitte Sie, einem Gedankengang zu folgen: Sie haben mir vorgeworfen, ich würde Fördermittel als Druckmittel verwenden. Ich weiß nicht, wie ein Nachfolger oder eine Nachfolgerin darüber denken wird; aber sicherlich wird er oder sie gut beraten sein, Ihren Vorschlägen nicht zu folgen. Sie wissen doch genau, dass diese Vorschläge in die Irre führen. Wenn die Planungsträger insbesondere in Großstädten nicht mit Fördermitteln dazu angehalten werden, auf sinnvolle Klassengrößen zu achten, dann passiert Chaos.
Ich will noch einmal die Zahlen aus der Debatte auf Anregung der FDP, die wir vorgestern hier hatten, nennen, weil sie beeindruckend sind: Gehen wir in die Grundschulen: durchschnittliche Klassengröße – Nordrhein-Westfalen hatte ich als Beispiel genannt: 25 – in Sachsen 19,4. Im Schulgesetz steht die Mindestschülerzahl 15. Was meinen Sie denn, was passiert – und dazu wollen Sie ja immer wieder das Kultusministerium verleiten –, wenn man in der Großstadt sagen würde, in der Grundschule reichen 15 Schüler pro Klasse aus? Es gibt ja immer gute Begründungen dafür. Können Sie sich vorstellen, was passiert, wenn damit der Durchschnittswert in Sachsen auf 15 absinken würde? Dann würden Sie sagen: Sie bezwecken damit, Lehrer einzusparen. Das stimmt doch gar nicht. Wir haben in Sachsen im Vergleich zur Schülerzahl die höchsten Lehrerzahlen in ganz Deutschland.
Dass das auch etwas mit der demografischen Katastrophe zu tun hat, ist ja wohl unbestritten. Halbierte Schülerzahl – wir haben mit Tarifverträgen die Anpassung nicht im gleichen Maße gemacht und wollten uns aber damit eine Qualitätsverbesserung für die Schulen erarbeiten. Wenn Sie aber die Lehrer mit allzu kleinen Klassen „verbrauchen“ – wenn mir dieser Ausdruck einmal so gestattet ist –, dann – und genau da wollen Sie ja hin, Frau Falken –,
können Sie hier im Hohen Haus das Klagelied anstimmen: Unterrichtsausfall, keine pädagogischen Angebote, keine Ganztagsangebote. Das heißt, wenn ein Minister Ihrem Vorschlag folgen würde, dann kämen wir nicht zu der möglichen Qualitätsverbesserung, sondern würden im Chaos landen. Deshalb sind wir gut beraten, auch über die Förderung, insbesondere in Großstädten, darauf zu achten.
Frau Weihnert, ich bin Ihnen sehr dankbar, dass Sie im Grunde eine viel einfachere Begründung gegeben haben als ich. Sie haben gesagt, es ist doch vernünftig, Schulhausbaufördermittel immer zuerst dort einzusetzen, wo die meisten Kinder betroffen sind. Ist es denn nicht vernünftiger, an großen Schulen mit vielen Schülern eine Sanierung durchzuführen, statt an Schulen – das wäre ja geradezu paradox –, die gerade so an der Grenze sind und bei denen heute noch nicht abzusehen ist, ob sie wirklich überleben können? Dort einen Neubau – dann wären Sie wahrscheinlich die Ersten, die sich hier herstellen und von Steuerverschwendung sprechen würden. Deshalb geht – das wissen Sie ganz genau, Frau Falken – Ihr Konzept nicht auf und wir waren gut beraten, in Sachsen einen anderen Weg zu gehen, weil wir damit am Ende erfolgreich sind.
Ich wünsche uns noch viele gute Debatten zur Bildungspolitik hier im Hohen Haus. Aber was die CDU-Fraktion bisher in den letzten dreieinhalb Jahren gemeinsam in der Koalition mit der SPD hinbekommen hat, kann sich deutschlandweit sehen lassen. Davon zeugen die Ergebnisse bei PISA, aber auch der inzwischen überwiegend gute Zustand von Schulhäusern im Freistaat Sachsen.
Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe auch gerade darüber nachgedacht, wie man jetzt dazu spricht: als amtierender Kultusminister und gleichzeitig amtierender Finanzminister.
Das wäre alles möglich. Spielen wir das doch einmal durch. Es ist auch interessant, wie Frau Günther-Schmidt sich soeben vorstellte, in der Regierung zu sitzen. Wenn Sie das anstreben – dagegen ist nichts einzuwenden –, dann wäre mein Rat: Überlegen Sie, was Sie hier so zu Protokoll geben,
denn das könnte Sie auch einmal einholen.
Herr Abg. Herbst, Sie als Antragsteller geben in den heutigen Anzeigen zunächst einmal zu, dass wir in Sachsen kleine Klassen haben.
Das ist schon einmal interessant. Sie fürchten, dass die Klassen jetzt wieder größer werden. Gott sei Dank, sage ich, dass sie wieder größer werden. Sie zielen ja in Ihren Anzeigen auf die Grundschule ab, weil das am meisten beim Volk ankommt, wenn man über kleine Klassen an Grundschulen spricht. Wenn ich in die amtliche Schulstatistik im vergangenen Schuljahr schaue, so hat Sachsen 19,4. Dann schaue ich mir die großen Klassen an, welche Bundesländer das sind: Hamburg, die größten, da sind Sie nicht in der Regierung, in Berlin sind Sie auch nicht in der Regierung. Dann kommt schon Nordrhein-Westfalen mit sage und schreibe 25 Schülern an den Grundschulen je Klasse. Knapp 25 Schüler, und die FDP ist in der Regierung!
Jetzt stelle ich mir einmal vor, wie dort eine Debatte abläuft. Es wäre ja denkbar, dass man darüber diskutiert, ob man weiterhin Geld zur Unterstützung in Länder wie Sachsen gibt, dass das Land weiter aufgebaut wird. Dann würde dort vielleicht auch aus der Opposition jemand fragen, wie es sein kann, dass sich Sachsen 19,4 Schüler leistet, und ein Teil wird auch von Nordrhein-Westfalen bezahlt, und dort haben sie 25 Schüler. Auf diesen Konflikt weise ich hin. Dass eine kleine Klasse schöner ist, will ich gar nicht bestreiten. Hier gibt es ganz andere Möglichkeiten.
Von Frau Falken und von Frau Günther-Schmidt sind Beispiele von Leipzig und Dresden kritisch benannt worden. Dies bestreite ich gar nicht. Gegenwärtig wird von der Schulverwaltung versucht, in den Großstädten zu vernünftigen Klassengrößen zu kommen. Das ist vernünf
tig; denn wenn wir das in den Großstädten nicht schaffen, wie sollen wir dann im ländlichen Raum ermöglichen, Klassenstärken mit 15, 13 oder 12 Kindern zu erhalten? Wir können dort nicht noch die Schule schließen, weil dort so eine dünne Besiedelung ist und die Schulwege unvertretbar lang sind. Herr Colditz hat das mathematisch gerade nachvollzogen.
Herr Herbst, was Sie uns vorschlagen, geht nicht. Sie nennen die Durchschnittszahl, haben etwas aufgerundet, sagen Grundschule 20 Schüler, und das sollte zum Richtwert gemacht werden. Wir wissen alle, dass wir das anstreben – darum heißt es ja Richtwert –, aber in vielen begründeten Ausnahmefällen erreichen wir es nicht. Wenn wir das auf 20 Schüler legen würden, würden wir bald auf eine Durchschnittszahl von 15 Schülern je Grundschulklasse kommen. Dagegen hätte ich auch nichts einzuwenden. Aber wir wissen, dass ein Stellenplan daran hängt. Jede Klasse braucht doch einen Lehrer. Herr Herbst, wenn Sie wieder einmal einen Antrag stellen, erwarte ich, dass Sie das zu Ende rechnen und uns aufzeigen, was das Ganze kostet. Dann wird es immer noch welche im Land geben, die sagen, dass die Bildung uns das wert sein sollte. Ich hoffe sehr, dass wir 2020 in Sachsen auf eigenen Beinen stehen. Dann können wir darüber diskutieren, ob wir uns das leisten können. Wenn wir die Priorität darauf setzen, okay, aber bis dahin scheint es mir unrealistisch zu sein, mit völlig unterschiedlichen Maßstäben im Landtag von Nordrhein-Westfalen aufzutreten und hier im Sächsischen Landtag uns die Welt so schön bunt zu malen. Denken Sie bitte noch einmal nach und rechnen Sie durch. Ich denke, dass wir in Sachsen vorbildlich sind.
Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Das Thema des Antrages war wiederholt Gegenstand von Kleinen Anfragen. Der Antrag setzt mit anderen Mitteln, insbesondere der Kleinen Anfrage 4/11989, heute fort.
Die Frage 5 der Berichtsaufforderung betrifft ein laufendes Verfahren nach Artikel 88 Abs. 2 des EG-Vertrages. Zu solchen äußert sich die Staatsregierung aus grundsätzlichen Erwägungen nicht.
Die übrigen Fragen der Rechtsaufforderung betreffen nicht den Verantwortungsbereich der Staatsregierung. Die Überwachung einzelner Bankgeschäfte, wie in der Fragestellung genannt, fällt grundsätzlich nicht in den Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich der Rechtsaufsicht. Damit kann dies auch nicht Gegenstand parlamentarischer Anfragen sein. Diese Einschätzung gilt auch für eine Berichtsaufforderung an die Staatsregierung auf dem Wege eines Antrags. Die Staatsregierung kann daher nur die Ablehnung des Antrages empfehlen.
Danke schön.
Frau Präsidentin! Frau Abg. Simon! Zur Klarstellung möchte ich zunächst sagen, dass Einstellungen in den sächsischen Schuldienst in der Regel erst nach Ablegung der zweiten Staatsprüfung für ein Lehramt oder höheres Lehramt erfolgen. Diese Prüfung beendet den Vorbereitungsdienst, der nicht durch die Universitäten oder Hochschulen
erfolgt, sondern in der Zuständigkeit der Sächsischen Bildungsagentur liegt.
Um die Absolvierung des Vorbereitungsdienstes im Freistaat können sich sächsische Bewerber wie auch solche aus anderen Bundesländern bewerben. Im Jahr 2007 absolvierten 388 Lehramtsanwärter/Referendare erfolgreich ihre zweite Staatsprüfung. Der Anteil der Schularten sieht folgendermaßen aus: Grundschulen: 129, Mittelschulen: 23, Gymnasien: 142, Förderschulen: 40, berufsbildende Schulen: 54 Referendare.
In Vorbereitung auf das Schuljahr 2007/2008 wurden insgesamt 341 Absolventinnen und Absolventen des Jahrganges 2007 – gemeint sind hierbei diejenigen aus Sachsen, aber auch aus anderen Bundesländern – in den sächsischen Schuldienst eingestellt. Diese Einstellungen erfolgten überwiegend unbefristet. Der Umfang der Einstellungen wird durch den Bedarf der Schularten und die entsprechenden Eckpunkte des Haushaltes bestimmt. Im Rahmen des Bezirkstarifvertrages für Gymnasien und Mittelschulen wurde für diese Schularten ein konkreter Einstellungskorridor vereinbart. Für die Gymnasien ist die Einstellung von 50 und für die Mittelschulen von 80 Personen pro Schuljahr möglich.
Konkretere Aussagen zu den Einstellungsmöglichkeiten in Vorbereitung auf das Schuljahr 2008/2009 werden erst nach Abschluss der Planungsrunden in den Regionalstellen der Sächsischen Bildungsagentur Mitte bis Ende Mai möglich sein. – So weit zur Antwort.
Zumindest kann ich als Antwort nichts weiter hinzufügen.
Frage 2 lautet: Welche wesentlichen Ursachen sind für die Differenzen zwischen der Zahl der Absolventen und der der in den Schuldienst übernommenen zu benennen?
Ich meine schon, dass ich Ursachen dargestellt habe: zum einen die Möglichkeiten nach dem Haushaltsplan – aber das erwähnte ich bereits –, zum anderen den Bezirkstarifvertrag. Hinzu kommt, dass es natürlich möglich ist, dass sich nicht nur Bewerber aus Sachsen auf Referendarstellen bewerben, sondern auch Bewerber aus anderen Bundesländern. Deshalb habe ich der Antwort nichts weiter hinzuzufügen.
Danke schön.
Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Zur ersten Frage:
Bis zum 14. April 2008 sind sechs Bewerbungen im sächsischen Staatsministerium für Kultus aus den Regionen Dresden, Chemnitz und der Lausitz eingegangen. Die Bewerber sind 14, 15 und 17 Jahre alt. Im Rahmen des START-Stipendienprogrammes stehen den MigrantenKindern keine öffentlichen Fördergelder zur Verfügung. Die Stipendien werden durch Stiftungen und private Geldgeber zur Verfügung gestellt.
Zur zweiten Frage: Die Sächsische Staatsregierung hat in Umsetzung des Schulgesetzes und der Verfassung des Freistaates Sachsen sowie des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland das Recht eines jeden jungen Menschen auf eine seinen Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Erziehung und Bildung ohne Rücksicht auf Herkunft und wirtschaftliche Lage abzusichern. Die PISA-Ergebnisse belegen, dass Schüler mit Migrationshintergrund eine schlechtere Bildungsbilanz als Schüler ohne Migrationshintergrund haben. Deshalb haben sich der Bund und die Länder im Rahmen des nationalen Integrationsplanes auf verstärkte Anstrengungen zur Verbesserung der Bildungschancen von Migranten ver
ständigt. Das START-Programm dient diesem Anliegen. – So weit zur Antwort.
Frau Präsidentin! Frau Abgeordnete! Zu Ihrer ersten Frage: Das Landesministerium hat den Ressorts für das Haushaltsjahr 2008 keine Bewirtschaftungsmaßnahmen auferlegt. Folglich wurde aufseiten des Kultusministeriums keine
Haushaltssperre verhängt. Mit Kassenanschlagsschreiben vom 21. Januar 2008 wurden die nachgeordneten Behörden – auch die Sächsische Bildungsagentur – gebeten, vorsorglich eine etwa 15-prozentige Bewirtschaftungsreserve in den Hauptgruppen fünf bis acht zu bilden. Die Behörden entscheiden in eigener Zuständigkeit, bei welchen Haushaltsstellen diese Reserven zu Jahresbeginn gebildet werden. Grundlage der Entscheidung sind der jeweilige Bedarf und die bisherigen Erfahrungen.
Die Vorsorge durch die Bewirtschaftungsreserve ist üblich. Sie stellt im Unterschied zur Haushaltssperre keine Kürzung der im Haushaltsplan veranschlagten Haushaltsmittel dar. Im Verlauf des Haushaltsjahres werden einerseits der Mittelabfluss regelmäßig überprüft und andererseits Prognosen über den voraussichtlichen Bedarf von Haushaltsmitteln für den jeweiligen Zweck erstellt. Die zu Beginn des Haushaltsjahres zurückgehaltene Bewirtschaftungsreserve wird in der Regel im Laufe des Haushaltsjahres aufgelöst oder auf Bereiche verlagert, in denen gegebenenfalls ein geringerer Mittelbedarf und Mittelabfluss zu verzeichnen ist.
Zur zweiten Frage: Da keine Haushaltssperre verfügt wurde, werden die im Haushaltsplan veranschlagten Haushaltsmittel für die genannten Maßnahmen aus heutiger Sicht in vollem Umfang zur Verfügung stehen.
So weit zur Antwort.
Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Zur ersten Frage. Das Internat des Sorbischen Gymnasiums befindet sich in Trägerschaft des Domowina e.V. Dessen Witaj-Sprachzentrum informierte am 14. April 2008, dass im laufenden Schuljahr bis April insgesamt 40 Schüler im Internat angemeldet waren. Ab Mai werden es nur noch 29 sein. Für das kommende Schuljahr liegen bisher 23 Anmeldungen vor, wobei eine Anmeldung noch bis Juni möglich ist.
Das Witaj-Sprachzentrum des Domowina e. V. schätzt ein, dass für das Schuljahr 2008/2009 weniger Schüler als bisher das Angebot des Internates nutzen würden. Ob und in welchem Umfang diese Annahme eintrifft, dazu kann noch nicht ausgesagt werden.
Zur 2. Frage. Eine Anfrage beim Träger des Internates Albert-Schweitzer-Straße in Bautzen, dem Landkreis Bautzen, ergab keine weiteren Informationen, wie viele der künftigen Internatsbewohner der sorbischen Sprache kundig sind. So weit zur Antwort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich weiß, die Zeit ist fortgeschritten, aber zu Protokoll geben kann ich nichts; denn ich musste drei Tage darauf warten, dass wir endlich einmal über Schule sprechen.
Deshalb, meine Damen und Herren, möchte ich die Gelegenheit schon nutzen, da auch mein Kollege Stanislaw Tillich als Noch-Finanzminister anwesend ist, einmal ein Dankeschön zu sagen. Wir haben ja einige Wochen und Monate zu diesem Vertrag verhandelt, der im Prinzip ein Vertrag zu einem Ausstieg aus einem Vertrag war, die Grundschullehrer(innen) in Sachsen betreffend. Vielleicht haben es einige in der Zeitung gelesen, aber ich möchte es auch in diesem Hohen Hause noch einmal sagen: Wir haben vereinbart – was sehr, sehr positiv ist –, dass wir, beginnend in diesem Sommer, im Amtsbereich Zwickau sowie in den Amtsbereichen Chemnitz, Leipzig und Dresden bis 2011 zur Vollbeschäftigung zurückkehren. Im Amtsbereich Bautzen wird dies bis 2012 dauern. Das ist ein sehr gutes Ergebnis.
Es ist ein sehr gutes Ergebnis für die Lehrerinnen und Lehrer sowie für die Verbesserung der Schulqualität, und es ist eine sehr gute Perspektive für junge Menschen, sich wieder dafür zu entscheiden, Lehramt für Grundschulen zu studieren, da dort in einigen Jahren tatsächlich ein Bedarf bestehen wird. Deshalb noch einmal ein herzliches Dankeschön, lieber Stanislaw, und natürlich auch ein Dankeschön an die an den Verhandlungen beteiligten
Gewerkschaften und den Sächsischen Lehrerverband. Ich hoffe, dass die entsprechenden Gremien in den nächsten Tagen zustimmen. Dann haben wir ein Thema vom Tisch, das zunächst nicht unmittelbar mit Schule zusammenhängt, sondern mit Demografie – damit beschäftigt sich auch der heutige Antrag der FDP-Fraktion –; denn eines ist wohl unbestritten: dass es Schülerverkehre immer gegeben hat, dass sie jedoch durch die notwendigen Anpassungen des Schulnetzes verstärkt worden sind.
Ich möchte zunächst auf den Antrag eingehen, nach dem die Staatsregierung berichten sollte, und möchte vorausschicken, dass Schülerbeförderungskosten pro Schüler – danach wurde ja gefragt – im Freistaat Sachsen nicht erhoben werden. Die Jahresrechnungsstatistik – darauf hat Frau Günther-Schmidt richtig hingewiesen – und die vierteljährliche Kassenstatistik, die ab 2006 beim Statistischen Landesamt geführt wird, weisen die Schülerbeförderungskosten pro Einwohner aus. Aus diesen Daten kann man ableiten, dass die Kosten für die Schülerbeförderung pro Einwohner relativ konstant bei durchschnittlich 14 Euro liegen.
Wie wir alle wissen, ist im gleichen Zeitraum die Schülerzahl im Freistaat Sachsen stark zurückgegangen; sie hat sich insgesamt halbiert. Somit haben sich die Ausgaben für den einzelnen Schüler durchaus erhöht. Die Belastungen für die Kommunen blieben in Sachsen jedoch weitgehend konstant.
Der Anstieg der Schülerbeförderungskosten insgesamt beträgt im Zeitraum 1998 bis 2006 sachsenweit nach kommunaler Kassenstatistik lediglich 1 %. Deshalb kann man, denke ich, bei der Aussage bleiben, dass sie sich konstant entwickelt haben.
Nachdem die Anpassung unseres Schulnetzes an die Halbierung der Schülerzahlen abgeschlossen ist, besteht auch im Bereich der Schülerbeförderung nunmehr Planungssicherheit. Dies ist das Ergebnis einer umsichtigen Schulnetzplanung durch die Landkreise und kreisfreien Städte, die gleichzeitig Träger der Schülerbeförderung sind.
Meine Damen und Herren! Inzwischen – es wurde bereits gesagt – denken einzelne Landkreise, so zum Beispiel im Muldentalkreis, ernsthaft darüber nach, die Elternbeiträge zu reduzieren oder sogar ganz abzuschaffen. Ich habe gestern noch mit dem Landrat des Muldentalkreises Herrn Gey telefoniert, der es für realistisch hält, in diesem durchaus ländlich geprägten Landkreis die Eltern davon zu befreien.
Ich kann mich gut – damit will ich auf den Beitrag des Kollegen Seidel eingehen – an einen Besuch im Kreistag des Landkreises Leipziger Land erinnern, dessen Landrätin Frau Köpping auch im Wahlkampf steht. Sie hatte die Sache mit dem kostenlosen Mittagessen mehr oder weniger befördert.
Ich war damals dort im Kreistag – zwei Jahre ist es her –, als es um die Schulnetzanpassung ging. Dort war schon in einer Diskussion die Anregung, dass es durchaus proble
matisch ist und – da ist die Überlegung des Herrn Kollegen Seidel sehr logisch – dass man sich immer überlegen muss, wer eigentlich die Schulnetzanpassung verursacht hat.
Ich will das wiederholen, was ich auch schon auf der großen Kundgebung beim Lehrer-Tarifvertrag gesagt habe: Verursacht hat das nicht der Freistaat Sachsen. Verursacht haben das – aus welchen nachvollziehbaren Gründen auch immer – in freien Entscheidungen die Bürger im Freistaat Sachsen, indem sie weniger Kinder zur Welt gebracht haben. Wenn man jetzt dem Gedankengang folgt: Genau die, die nämlich Kinder haben, die zur Schule gehen, zahlen die ganze Zeche – insbesondere dann, wenn eine Schule geschlossen wird und Schulwege entstehen –; ausgerechnet die, die die Entwicklung nicht verursacht haben. Da kann man schon die Frage stellen, ob das gerecht ist.
Man kann zu demselben Ergebnis kommen – wie Herr Seidel –, dass es nicht gerecht ist. Deshalb wäre es durchaus verständlich – wie im Landkreis Muldentalkreis geschehen, oder wie Herr Pecher in seinen Ausführungen Zwickau angeführt hat –, darüber nachzudenken, dass – wenn möglich – Eltern keinen Beitrag mehr zur Schülerbeförderung zu entrichten hätten. Das ist durchaus denkbar. Ich will aber – das wird dann sicherlich Gegenstand von Haushaltsberatungen sein –
darauf verweisen, was der Freistaat Sachsen bereits unternimmt. Das gehört auch zur Wahrheit.
Da ich annehme, dass es etwas mit dem bereits behandelten Thema zu tun hat, lasse ich die Zwischenfrage zu.
Zu Ihrer zweiten Frage, die eher in Richtung Innenministerium
geht: Nach meinem Kenntnisstand ist es so, dass ein Regierungspräsidium erst dann darauf hinweist, alle Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen, wenn der kommunale Haushalt in Schieflage geraten ist. Solange er sich nicht in Schieflage befindet – das sollte ja das Ziel einer jeden Kommunalvertretung sein –, hat das Regierungspräsidium das nicht zu beanstanden.
Völlig richtig.
Zu Ihrer ersten Frage kann man unterschiedlicher Meinung sein. Ich glaube, dazu haben wir auch schon in anderen Politikfeldern Diskussionen in diesem Hohen Hause geführt.
Dazu hat jeder seine eigene Position. Meine Position ist sehr geprägt davon, dass ich meine ersten Jahre in der Politik auf kommunaler Ebene gearbeitet habe. Zudem halte ich sehr viel davon, dass die Angelegenheiten, für die die Kommunen verantwortlich sind, auch in den jeweils zuständigen Kreistagen oder auch Stadträten entschieden werden sollen. Ich halte wenig davon, dass das Land sich in Aufgaben einmischt, die ganz klar in der Zuständigkeit der Kommunen liegen. Das ist bei der Schülerbeförderung klar geregelt.
Wenn man erst einmal das Anliegen hat und viel von der kommunalen Selbstverwaltung hält, dann würde ich es begrüßen, wenn sich die Kreistage in eigener Entscheidung damit befassen. Sie sind nämlich für die Organisation des ÖPNV und des Schülerverkehrs zuständig. Deshalb bin ich der Meinung, dass sich der Landtag hier zurückhalten sollte.
Ja.
Frau Abgeordnete, da kann ich nur wiederholen, dass wir hier in einer Debatte sind. Ich hatte den FDP-Antrag zum Anlass genommen, auf ein positives Beispiel im Landkreis Muldentalkreis zu verweisen, und ich habe angeregt, dass einiges dafür spricht – ich habe mich auf den Abg. Seidel bezogen –, auch aus Gerechtigkeitsgründen darüber nachzudenken, ob es nicht sinnvoll wäre, darauf zu verzichten.
Schon durch meine Wortwahl erkennen Sie, dass ich eine Diskussion anregen will und mich auch daran beteiligen möchte. Ohne – das war auch meine klare Meinung –, dass der Landtag darüber entscheiden sollte, wie es die Landkreise dann für ihre Schülersatzungen entscheiden.
Aber nun lassen Sie mich noch ausführen, was der Freistaat Sachsen bisher auf diesem Gebiet beiträgt. Der Freistaat Sachsen gewährt den Verkehrsunternehmen für die Beförderung von Personen des Ausbildungsverkehrs mit ermäßigten Zeitfahrausweisen seit 1992 einen Ausgleich. Dieser Betrag hat sich im Vergleich allein von 2006 zu 2007 von 47,5 auf 57,1 Millionen Euro erhöht. Dass der Freistaat Sachsen bisher eine ganze Menge dazu beigetragen hat, den Kommunen diese Organisation zu ermöglichen, wird daraus deutlich – sofern Sie meinen Ausführungen gefolgt sind –, dass im Schülerverkehr die Gesamtausgaben auf kommunaler Ebene konstant geblieben sind, der Freistaat Sachsen aber seinen Anteil erhöht hat.
Die Einführung von Ganztagsangeboten an sächsischen Schulen – darauf möchte ich noch einmal verweisen – stellt zweifellos auch die Organisation der Schülerbeförderung vor neue Herausforderungen. Das ist ganz klar. Dabei geht es nicht darum, mehr Schüler zu transportieren. Vielmehr muss der Schülerverkehr vor allem am Nachmittag anders und neu organisiert werden.
Die Praxis zeigt, dass es überall dort gut gelingt, wo sich alle Verantwortlichen abstimmen und gemeinsam nach Lösungen suchen. Dabei müssen manchmal auch Kompromisse geschlossen werden.
Im Wesentlichen sichern Schülerbeförderungsträger die Erreichbarkeit der Nachmittagsangebote ab. Weitere Verbesserungsmöglichkeiten sind in erster Linie organisatorischer Art.
Die neuen Landkreise werden sicherlich in Zukunft ihrer Aufgabe vollumfänglich gerecht werden und in den Schülerbeförderungssatzungen angemessen auf geänderte Anforderungen reagieren. Hierzu sind wir bereits mit den kommunalen Spitzenverbänden im Gespräch.
Darüber hinaus haben wir mit der Ganztagsförderrichtlinie Möglichkeiten geschaffen, zusätzliche ESF-Mittel für die Schülerbeförderung einzusetzen. Die Europäische Union stellt diese Mittel bereit, um die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf – insbesondere im ländlichen Raum – zu fördern. Aufgrund der Vorgaben des EUProgramms können sie nur für jüngere Schüler unterhalb von Klasse 7 eingesetzt werden.
Die besondere Herausforderung für die Antragsteller besteht zweifellos darin, die notwendige Abgrenzung deutlich zu machen.
Der Finanzausgleich der Schülerbeförderung an die Landkreise und kreisfreien Städte über die allgemeine Schlüsselzuweisung hat sich bewährt und führt auch im Hinblick auf mögliche unterschiedliche Belastungen einzelner Landkreise oder kreisfreier Städte zu gerechten Ergebnissen. Die kommunale Selbstverwaltung wird durch diese Eigenverantwortung insgesamt gestärkt.
Deshalb rate ich, die vorliegenden Anträge abzulehnen, aber auch im Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen in diesem Jahr das Thema Schülerbeförderung nicht aus den Augen zu verlieren.
Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich versuche es kurz zu machen, aber seitens der Staatsregierung muss ich schon ein paar Worte dazu sagen.
Zunächst zum Antragsteller: Die FDP thematisiert Schulhausbau – damit haben Sie ins Schwarze getroffen, das ist auch ein Schwerpunktthema der Koalition.
Sie mahnen Tempo an, das ist okay. Ihre heutigen Anzeigen habe ich auch gelesen – dazu will ich allerdings schon ein klares Wort sagen. Sie schreiben hier von kaputten Toilettenanlagen, undichten Fenstern, bröckelndem Putz. Wenn ich einmal in die Lokalausgaben einiger Zeitungen schaue, ist davon die Rede, dass es in Sachsens Schulen hineinregnet;
manche scheinen bald zusammenzubrechen, und an allem seien das Kultusministerium und die Regierung schuld.
Eines wollen wir ganz klar festhalten: Der Freistaat Sachsen ist nur für ganz, ganz wenige Schulen Schulträger. Für die allermeisten sind es die Bürgermeister – also die Städte und Gemeinden –, für einige Schulen, vor allem für weiterführende, auch die Landkreise.
Ich kann es ja verstehen – vielleicht wollen Sie, Herr Herbst, auch manchen helfen, die jetzt im Wahlkampf stehen –,
wenn Sie als Abgeordnete sich nicht mehr anders zu helfen wissen – ich bin ja gestern und heute wieder von vielen angesprochen und auch ein bisschen unter Druck gesetzt worden. Wenn Bürgermeister oder Landräte jetzt im Wahlkampf auf den Freistaat zeigen, weil es vielleicht hineinregnet, dann will ich nur eines sagen: Dann sollte man nach 18 Jahren eigentlich nicht wieder zur Wahl antreten, denn die Aufgabe ist klar geregelt: Der Schulträger ist zuständig, die Schulen in Ordnung zu halten.
Dazu gehört, dass der Putz nicht von den Wänden fällt, dass es zu den Fenstern nicht hineinzieht und dass es nicht hineinregnet.
Die Verantwortlichkeit ist ganz eindeutig geregelt. Der Freistaat Sachsen hat von Anfang an gesagt: Wir wollen auch, dass die Schulen möglichst schnell in Ordnung kommen, und deshalb unterstützen wir die Gemeinden und die Landkreise.
Fast alle aus der Opposition sagen, die Fördersätze seien zu niedrig. Haben Sie sich einmal in anderen Bundesländern über die Fördersätze kundig gemacht, vor allen Dingen in denen, von denen wir noch Mittel aus dem Solidarpakt bekommen? Finden Sie ein Land in Deutschland, dass Berufsschulen und Förderschulen mit 70 % fördert, Gymnasien und Mittelschulen mit 60 %, Grundschulen mit 50 %?
Es ist relativ selten, dass ich zu Schuleröffnungen gehe, weil mir das auch ein bisschen auf den Wecker fällt. Ich erwarte gar nicht, dass sich jemand bedankt. Es sind ja auch nicht meine Gelder, sondern Steuergelder. Aber dieses Gejammer ist manchmal nicht zu ertragen. Ausgerechnet die mir inzwischen sehr bekannt gewordene damalige Landrätin Pauli hat einem Landrat den Kopf gewaschen und erzählt, wie in Bayern die Fördersätze sind. Er hatte sich beschwert, dass er für die Sporthalle nur 68 % gefördert bekommen hat. In Bayern wären es 33 % gewesen. So ist die Realität. Ausgerechnet jetzt immer wieder von der Unterfinanzierung der öffentlichen Haushalte zu sprechen scheint mir so fair gegenüber den Steuerzahlern auch nicht zu sein.
Dass man bei den kommunalen Haushalten nicht das Geld haben soll, um ein Dach in Ordnung zu halten, zeugt von falscher Prioritätensetzung, wenn es wirklich hineinregnet.
Die Gelegenheit wollte ich nutzen, um ein klares Wort zu sagen.
Verehrte Frau Günther-Schmidt! Sie sprachen von Günstlingswirtschaft. Das war der Nachteil der alten Förderrichtlinie. Wir hatten in guter Absicht in der alten Förderrichtlinie Spannweiten, wodurch eine Verwaltung einen Ermessensspielraum hatte. Es gab die Frage, warum eine Schule mit 73 % und eine andere mit 68 % gefördert wurde. Wir haben gesagt, dass wir damit aufhören und uns auf einen klar festgelegten Fördersatz einigen, um diesem Vorwurf aus dem Weg zu gehen.
Trotzdem möchte ich zurückweisen, dass es Günstlingswirtschaft gegeben habe. Das lässt sich auch nicht nachweisen. Ohne Ansehen der Person oder Partei eines Bürgermeisters haben wir in Sachsen, dort, wo die Vor
aussetzungen gegeben waren, den Schulhausbau unterstützt.
In einem haben Sie im FDP-Antrag recht: Stichwort Bürokratie. Dieser Aufgabe haben wir uns wiederum mit der Fortschreibung der Förderrichtlinie gestellt. Das ist in manchen Dingen gelungen, aber auch ich sage, dass ich es in manchen Dingen noch ein bisschen unbürokratischer hätte haben wollen. Allerdings stößt man an Grenzen, wenn man es ganz unbürokratisch machen will und irgendein Ergebnis nicht stimmt. Dann gibt es ein Geschrei im Land, man hätte besser hinschauen müssen, wie konntet ihr das fördern … Das ist immer so eine Gratwanderung. Ich gebe Ihnen recht und wir bemühen uns auch.
Eines müssen wir festhalten. Wir haben heute den 7. März. Im Januar ist die Förderrichtlinie in Kraft getreten. Ich weiß nicht, ob es seit 1990 ein Jahr gab, in dem an einem 7. März schon 37 Anträge bewilligt worden sind. Wie ich auch als Wahlkreisabgeordneter immer beobachtet habe, dürfte das in der ganzen Zeit ziemlich einmalig sein. Deshalb nehme ich gerne den Dank, der von Herrn Herbst kam, entgegen, dass die Verwaltung schon bemüht ist, zügig zu arbeiten und Anregungen aufzugreifen. Die beteiligten Behörden haben versucht, in einem Parallelverfahren diese Anträge zu bearbeiten. Wir werden weiterhin schauen, welche Gelder von der Europäischen Union wir zum Einsatz bringen können. Es ist auch sehr erfreulich, dass sich das Innenministerium mit Städtebaumitteln beteiligt.
Wir haben uns als Ziel gesetzt, die Mittel aus dem sächsischen Haushalt im Frühjahr voll auszureichen, damit gebaut werden kann. Wir werden uns dann um weitere Mittel bemühen. Ich bitte Sie heute schon um Unterstützung bei den Haushaltsberatungen, denn ich sehe auch, dass es im Lande immer noch Sanierungsbedarf gibt. Mein Bestreben ist – und darin sind wir uns einig –, dass wir diesen Sanierungsstau, der insbesondere in Großstädten besteht, abbauen. Das ist unser Ziel. Ich würde mich freuen, wenn uns die Fraktionen, wie heute versichert, dabei unterstützen.
Ein letztes Wort zu der schwierigen Frage des Klassenrichtwertes. Dabei bitte ich um Verständnis. Es wurde in der Debatte ausgeführt, dass der Klassenrichtwert unverändert bei 25 Schülern liegt. Ein Finanzminister nimmt die Schülerzahl im Land – ich würde es übrigens genauso tun –, teilt sie durch den Klassenrichtwert, und das ergibt soundso viele Lehrer. Dann sieht er sich die Ländervergleiche an, und dann haben wir die Diskussion im Haushaltsplan wie immer an dieser Stelle. An welcher anderen Stelle soll denn der Freistaat darauf Einfluss nehmen, dass im Land vernünftige Klassengrößen – auch wieder im Verhältnis zu den Geberländern – gebildet werden? Das müssen wir natürlich über die Bewilligung von Fördermitteln tun. Es ist vollkommen klar, dass Städte anders zu behandeln sind als der ländliche Raum. Wenn ein Problem bei Eingemeindungen um Großstädte herum entstanden sein sollte, dann möchte ich deutlich sagen: Der Speck
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist, denke ich, auch nach dieser Debatte unbestritten, dass ökonomische Zusammenhänge und systematische Studien- und Berufsorientierung einen festen Platz in unseren allgemeinbildenden Schulen in Sachsen haben müssen. Wir haben das neben den seit 2004 eingeführten neuen Lehrplänen durch eine Vielzahl von Maßnahmen unterstützt. Ich will sie noch einmal einzeln aufzählen.
Da ist zum Ersten die Verpflichtung jeder Schule, ein schuleigenes Konzept zur Berufs- und Studienorientierung zu erstellen. Ich bleibe dabei: In der Zielrichtung ist es richtig, dass sich jede einzelne Schule selbst damit beschäftigt.
Ein zweiter Punkt sind die obligatorischen Schülerbetriebspraktika. Hierzu hat Herr Herbst etwas angemerkt. Ich habe noch einmal die schriftliche Antwort der Staatsregierung durchgelesen. Ich bin nicht so überheblich, dass ich sage: Mit 115 % alles erfüllt!
Selbstverständlich werden die verpflichtenden Schülerbetriebspraktika an der einen Stelle besser funktionieren als an einer anderen. Wie sollen wir denn anders herangehen, um eine Verbesserung zu erreichen? Ich werde den Stil beibehalten, dass ich positive Beispiele dieser Art öffentlich zu verbreiten versuche und die Schulen anhalte, sich daran zu orientieren.
Ein dritter Punkt ist die flächendeckende Einführung des Berufswahlpasses. Ich denke, er hat sich dort, wo er bisher zur Anwendung kommt, bewährt. Ich glaube, es lohnt sich, ihn flächendeckend einzuführen.
Der vierte Punkt ist die Einführung des Qualitätssiegels für Berufs- und Studienorientierung. Natürlich ist es gut, Herr Herbst, dass Sie das noch einmal thematisiert haben. Ich glaube, ich war auch ehrlich genug, in diesem Hohen Haus schon einmal darauf hinzuweisen, dass es Erfahrungen in Thüringen gab und dass wir nicht jedes Rad neu erfinden müssen, sondern so gut gelungene Beispiele auch in Sachsen anwenden sollten.
Ein fünfter Punkt sind die Betriebspraktika für Lehrer. Auch da bleibe ich dabei, dass ich hervorhebe, wo das in Sachsen schon besonders gut funktioniert. Ich weiß – ich habe das auch von Unternehmen gehört –, dass es durchaus Wünsche gibt, das noch mehr zu nutzen. Daran müssen wir arbeiten. Ich habe gar nichts dagegen, Frau Abg. Falken, wenn Sie das unterstützen.
Der sechste Punkt ist die Einführung einer Landesservicestelle Schule/Wirtschaft. Dazu habe ich die Kritik gehört, das würde noch nicht so gut funktionieren. Auch das ist unbestritten. Aber dort haben wir ein ganz neues Problem, über das ich eigentlich froh bin. Wir haben viele Initiativen in Sachsen unterstützt. Die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern und Wirtschaftsverbände waren sehr aktiv, und wir hatten alle Mühe – und wir haben das in einer Kollegiumssitzung sehr fair ausgetragen –, diese vielfältigen Initiativen, die auch mit viel Ehrgeiz verbunden waren, zu bündeln, um das Ganze in Sachsen ein bisschen zu vereinheitlichen.
Ich bin überzeugt, dass uns das im nächsten Jahr gut gelingen wird, unter anderem über diese Einrichtung an der Landesservicestelle Schule/Wirtschaft. Diese Maßnahmen dienen der Erhöhung der Berufswahlkompetenz der Schüler. Dabei orientiert sich die konkrete Umsetzung an den Möglichkeiten der jeweiligen Region, und auch das ist höchst unterschiedlich in Sachsen. Gerade dadurch werden den Jugendlichen Chancen und Perspektiven aufgezeigt. Zugleich wird auf diesem Weg das Bewusstsein der Wirtschaft gestärkt, für den eigenen Fachkräftenachwuchs selbst aktiv zu werden.
Gute Erfahrungen gibt es seit Jahren mit Projekten, bei denen Schulen Kooperationen mit Berufsschulzentren oder freien Trägern bzw. Unternehmen eingehen. Beispielhaft seien hier nur genannt: der Landkreis Stollberg, der Vogtlandkreis oder das Berufsschulzentrum Oelsnitz. – Bei den Vogtländern ist es angekommen, das mal zu würdigen. – Es gibt auch anderenorts gute Beispiele. Ich weiß, Herr Abg. Colditz, dass auch in Ihrer Heimatstadt, in und um Aue, da sehr viel getan wird.
Schüler erhalten die Möglichkeit, sich in den Einrichtungen über verschiedene Berufsfelder zu informieren, ihre Fähigkeiten zu testen und ihre Kompetenzen festzustellen. Diese Maßnahmen sind immer an den Einsatz in einem Unternehmen gekoppelt. So können die Schüler direkt überprüfen, ob ihre Vorstellungen und Fähigkeiten der Realität und den Anforderungen entsprechen. Gleichzeitig bieten sich Möglichkeiten für die Unternehmen, ihren Fachkräftenachwuchs kennenzulernen und Jugendliche bereits frühzeitig an ihr Unternehmen zu binden.
In der Summe geht unser Ansatz also über das von der Fraktion DIE LINKE Geforderte weit hinaus. Die unter den Punkten 1 bis 4 des Antrages genannten Maßnahmen werden zudem bereits von vielen Schulen realisiert. Ich möchte dazu auch noch einmal auf die schriftliche Antwort verweisen.
Bei der Umsetzung prüfen und entscheiden unsere Schulen sehr verantwortungsvoll, wie sie vorgehen und welche Möglichkeiten der Regionen sie einbinden. Gerade diese Eigenständigkeit und Verantwortung sehe ich durch den Antrag der Linken eingeschränkt, ja, sogar verletzt.
Ein weiterer Vorzug unseres Weges gegenüber der vorgeschlagenen Einführung eines eigenen Unterrichtsfaches ist, dass wir ganz bewusst den fächerverbindenden und fachübergreifenden Ansatz stärken wollen. Studien- und
Berufsorientierung sind eben nicht Sache eines einzigen Faches, sondern Aufgabe der Schule insgesamt. Auch diesbezüglich möchte ich die Anregung der Frau Abg. Günther-Schmidt aufgreifen. Mich würde schon interessieren, Frau Falken – gerade weil ich im letzten Jahr einiges an Erfahrung sammeln durfte, als wir die Stundentafeln in der gymnasialen Oberstufe reformiert haben –, dass Sie Ihrem Antrag eine Stundentafel beifügen. Das gerade auch deshalb, weil in diesen Tagen wieder einmal sehr schön über Stundentafeln und darüber, wie viel Stunden für Schülerinnen und Schülern zumutbar sind, gesprochen worden ist. Ich wünsche Ihnen viel Glück bei der Diskussion, wenn Sie das zunächst einmal in den eigenen Reihen versuchen.
Außerdem, meine Damen und Herren, ist es fragwürdig, ob Unternehmen in allen Regionen verpflichtet werden können, regelmäßig alle zwei Wochen einen Tag in der Produktion finanziell und personell abzusichern, weil – auch darauf wurde schon verwiesen – die Zeiten der sozialistischen Planwirtschaft eben vorbei sind. Ich glaube, es war damals so: Der Rat des Kreises konnte die Betriebsleiter einladen und – wie hieß das andere? – die Kreisleitung der SED hat die Parteisekretäre zusammengerufen und hat gesagt: Ab der nächsten Woche habt ihr das in den Betrieben so und so zu machen. – Das ist doch heute, Frau Falken, überhaupt nicht umsetzbar. Ich kann die Unternehmen nicht verpflichten, es sei denn, ich würde es ihnen bezahlen. Aber es ist mittlerweile auch gar nicht mehr notwendig, denn die Unternehmen wissen selbst, dass sie in Zukunft Probleme bekommen werden.
Es gibt mittlerweile auch die Zusage auf Unterstützung von allen Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und Wirtschaftsverbänden. Wenn eine Schule noch ein Unternehmen sucht, dann wird sie Hilfe bekommen, damit sie tatsächlich ein Unternehmen findet, und dann wird es dort auch eine Zusammenarbeit zum beiderseitigen Nutzen geben.
Ich erinnere mich auch noch an die etwas groteske Diskussion in der letzten Ausschusssitzung, bei der es gerade darum ging, dass DIE LINKE eine Zusammenarbeit von Schule und Wirtschaft doch eher kritisch sieht. Insofern passt auch Ihr Antrag nicht vollkommen in das Bild, das Sie ansonsten abgeben.
Also insgesamt – und das ist ja entscheidend – sind unsere Schulen, denke ich, aber auch die Unternehmen, was die Nachwuchsgewinnung betrifft, auf dem richtigen Weg. Unbestritten ist auch, dass wir nach diesem Tag alles auch noch etwas besser machen können.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Verehrte Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter, aus der Lehrerpersonaldatenbank geht hervor, dass in Sachsen gegenwärtig 1 347 Lehrerinnen und Lehrer sächsischer Gymnasien und Mittelschulen über eine Ausbildung im Fach Gemeinschaftskunde verfügen. Ein Großteil davon, nämlich 1 123 Lehrerinnen und Lehrer, hat dafür eine berufsbegleitende Qualifizierung zum Erwerb einer unbefristeten Lehrerlaubnis absolviert. 224 Pädagogen verfügen über eine Ausbildung nach neuem Recht und wurden folglich erst nach dem Jahre 1990 eingestellt. Über die Mitgliedschaft oder früherer Mitgliedschaft in Parteien werden im Kultusministerium keine Angaben erhoben oder gespeichert.
Verehrte Frau Präsidentin! Herr Abg. Petzold, in der Studie des Forschungsverbundes SED-Staat zum DDR-Bild wurden rund 5 000 Schülerinnen und Schüler der 10. und 11. Klassen in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Bayern befragt. Die Schülerinnen und Schüler beantworteten unter anderem Fragen zur vergleichenden Beurteilung verschiedener politischer und gesellschaftlicher Dimensionen in der DDR und in der Bundesrepublik sowie zur Bewertung des Gesellschaftssystems der DDR. Dabei stellten die Forscher bei den Schülerinnen und Schülern erhebliche Wissenslücken in Bezug auf den Unterschied zwischen einer Demokratie und einer Diktatur fest.
In den neuen sächsischen Lehrplänen steht sowohl für die Behandlung der Geschichte des Nationalsozialismus als auch des Gesellschaftssystems der DDR ein angemessener zeitlicher Rahmen zur Verfügung.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Einordnung der beiden deutschen Diktaturen im letzten Jahrhundert. Der Zusammenhang zwischen Systemgeschichte und Alltagsgeschichte wird dabei deutlich gemacht. Im Mittelpunkt des Unterrichts stehen die überzeugende Vermittlung der Werte unserer freiheitlich-demokratischen und pluralistischen Gesellschaft sowie die Auseinandersetzung mit dem politischen Extremismus. Um auch eine entsprechende Umsetzung dieser Themen an den Schulen zu gewährleisten, fand und findet eine systematische Lehrerfortbildung zu den neuen Lehrplänen statt.
So weit die Antwort der Staatsregierung.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Im Grunde haben sich die Debatten zur Bildungspolitik ziemlich gewandelt. Selten gab es so viel Übereinstimmung zu einem Kernthema.
Wenn Herr Abg. Colditz jetzt ein bisschen abwinkt, dann ist mir freilich auch aufgefallen, dass immer gleich zu vielen anderen Themen mit Stellung genommen wird.
Frau Günther-Schmidt spricht von der Bildungswüste Sachsen. Ich wüsste nicht, dass ein solcher Vergleich mit anderen Bundesländern zulässig wäre. Ich weiß nicht, wie man das dann in anderen Bundesländern bezeichnen soll.
Ich glaube, das wird auch der Sache nicht gerecht.
Zunächst aber zu dem Thema, dass an den Grundschulen in Sachsen wieder Vollzeitbeschäftigung möglich sein soll. Da gibt es doch weitgehend Übereinstimmung.
Wenn ich ans Rednerpult gehe, sind natürlich die Erwartungen hoch. Aber ich nehme jetzt Stellung für die Staatsregierung. Ich habe dabei zu berücksichtigen, dass auch der Finanzminister Mitglied der Staatsregierung ist. Aber wir können hier nicht die Verhandlungen führen, die wir anstreben und für die es Unterstützung im Haus gibt. Deshalb muss ich mich auch sehr zurückhaltend äußern; denn es ist in Verhandlungen folgendermaßen: Alles, was ich hierzu sagen würde, wäre bereits kassiert und könnte nicht mehr verhandelt werden.
Deshalb noch einmal zurück zu der Teilzeitvereinbarung im Jahr 1997. Auch das wurde schon gesagt, ich will es noch einmal unterstreichen: Diese Vereinbarung hatte damals zum Ziel, es trotz der dramatisch eingebrochenen Schülerzahlen zu keinen Entlassungen kommen zu lassen. Das ist gelungen, dieses Ziel ist erreicht worden. Ich will mich, Frau Abg. Falken – das passiert ganz selten –, Ihrem Dank an die Grundschulerinnen und Grundschullehrer heute hier im Hohen Haus anschließen;
denn ich will ausdrücklich sagen: Das war damals schon ein Hammer mit reichlich 57 % Arbeitszeit und Verdienst. Herr Herbst, es ist eben nicht eingetreten, was manchmal im Land erzählt wurde: dass die Lehrerinnen und Lehrer sich davon haben demotivieren lassen.
Nein, nein. Ich wollte einfach nur wieder Ihre Aufmerksamkeit haben, Herr Abgeordneter, was mir damit auch gelungen ist.
Es ist eben genau das nicht eingetreten, und das verdient allergrößte Anerkennung, denn wenn bei den Sechs- bis Zehnjährigen in diesen Jahren wirklich eine solche Grundlage geschaffen worden ist,
dass dann später die Fünfzehnjährigen, die beim Pisa-Test verglichen werden, ausgesprochen – –
Ich will nur den Gedanken ganz kurz zu Ende führen. – Wenn dann solch ausgesprochen gute Ergebnisse herauskommen, dann ist das ein Beleg dafür, dass trotz dieser Vereinbarung von 1997 an den sächsischen Grundschulen in diesen Jahren eine ausgezeichnete Arbeit geleistet worden ist. Dafür ein herzliches Dankeschön!
Ihr ehemaliger Fraktionsvorsitzender hat gerade schon die Antwort gegeben.
Die Verhandlungen können wir hier im Hohen Haus nicht führen. Es steht jeder Fraktion zu – wie das auch die Antragsteller getan haben –, ihre Wünsche zu äußern und wir werden bestrebt sein, ein gutes Verhandlungsergebnis hinzubekommen. Aber es gehört dazu, dass die Lehrerinnen und Lehrer, deren Arbeit in der öffentlichen Diskussion nicht immer geschätzt wird, auch einmal hier im Hohen Hause Anerkennung bekommen, und das war Ziel meiner Ausführungen.
Nun hat es in den Jahren seitdem Veränderungen gegeben, und zwar positive Veränderungen. Es sind wieder mehr Grundschüler geworden. Es hat auch die Veränderung gegeben, dass in diesen Jahren nicht wenige aus dem Arbeitsprozess ausgeschieden sind. So ging es darum, jährlich mit den Tarifpartnern, mit der Personalvertretung Lösungen zu finden, um dem wieder steigenden Bedarf Rechnung zu tragen.
Wer die Debatten hier im Hohen Hause verfolgt, der meint gelegentlich – insbesondere nach einer Rede von Frau Abg. Falken –, wir hätten das blanke Chaos. Das haben wir aber überhaupt nicht.
Ich möchte heute auch mal eines sagen: Diese jährlichen Gespräche sind wahrlich nicht einfach, und das für beide Seiten. Ich erkenne an, dass es auch für die Gewerkschaften nicht einfach ist. Aber es ist in den Jahren gelungen, trotz dieser Vereinbarung jeweils den Anforderungen Rechnung zu tragen. Es ist gelungen und das hat dazu geführt, dass wir eine völlig neue Situation haben. Ich glaube, Abg. Colditz hat das angeführt. Ich will es noch einmal wiederholen:
Wir haben im Bereich der Regionalschule Zwickau mittlerweile einen Durchschnitt bei der Arbeitszeit an den Grundschulen von 94,5 %. Das weicht erheblich von diesen damals vereinbarten 57 % ab. Wir haben im Gegensatz zu Zwickau im Bereich Bautzen – das ist das andere Extrem – eine Quote von 75 %. Aber ich will es noch einmal herausstreichen: Es ist in den Jahren gelungen, es wird aber zunehmend schwierig und es wird für beide Seiten schwierig.
Deshalb gibt es seit einem Jahr Gespräche dazu, auch innerhalb der Regierung, und diese haben schließlich dazu geführt, dass wir im November von der Arbeitgeberseite eine Befragung durchgeführt haben. Diese Befragung hat ergeben – auch diese Zahlen seien noch einmal wiederholt –: Etwa 58 % der Lehrerinnen und Lehrer wünschen eine möglichst sofortige Vollzeitbeschäftigung. Von den restlichen 42 % kann sich etwa die Hälfte vorstellen, dauerhaft in Teilzeit zu arbeiten. Die andere Hälfte kann sich vorstellen, nach einer vorübergehenden Teilzeitbeschäftigung eines Tages wieder zur Vollzeitbeschäftigung zurückzukehren.
Nun stehen wir vor der Aufgabe von Gesprächen, die vorbereitet werden. In dieser Woche hat es bereits ein Gespräch gegeben. Es wurde vereinbart, im Monat Februar ein weiteres Vorbereitungsgespräch zu führen. Es wäre mein Wunsch – hoffentlich kommt man auch zu Stuhle –, dass wir dann zu einer Vereinbarung kämen, die dem Rechnung tragen würde. Diese Vereinbarung wird sicherlich nicht ermöglichen, generell in Sachsen überall Vollbeschäftigung zu haben. Aber vielleicht bekommen wir es hin, dass wir diesem Wunsch bei denen, die den Wunsch haben, nachkommen können.
Nun steht auch die Forderung im Raum – und auch dafür habe ich Verständnis –, dass es eine hohe Unterrichtungsverpflichtung an den Grundschulen gibt. Auch da will ich die Gelegenheit nutzen, das mal anzuerkennen. 28 Stunden in der Woche, das ist beträchtlich.
Das muss mal öffentliche Anerkennung finden,
weil es nicht wenige gibt, die sagen: 28-mal eine Dreiviertelstunde – und was machen die dann in der vielen Freizeit? Wer sich einmal näher damit beschäftigt – auch mit der Arbeit in den sächsischen Grundschulen –, der weiß, dass 28 Unterrichtsstunden eine beträchtliche Anzahl ist, die, insbesondere dann, wenn man große Klassen hat, durchaus zu einem beträchtlichen Arbeitsvolumen führt, ohne Frage.
Deshalb habe ich Verständnis für die Forderung. Nur will ich eines sagen – dazu hat Herr Colditz auch schon eine Aussage gemacht –: Mir als Kultusminister muss überhaupt nicht angst werden vor den bevorstehenden Haushaltsverhandlungen. Ich habe heute vernommen: Es gibt solch eine breite Unterstützung – der Gesetzgeber ist der Sächsische Landtag –, dass Priorität Nummer eins in Sachsen die Bildung haben soll und innerhalb der Bildung soll es zu einer Prioritätensetzung in den Grundschulen kommen.
Dazu habe ich von allen Fraktionen, die hier gesprochen haben, Unterstützung gehört. Nun müssen wir es nur auch umsetzen. Wir wissen, dass das gar nicht so einfach ist. Das ist deshalb nicht so einfach, weil es viele unterschiedliche Interessenlagen gibt. Die Gespräche innerhalb der Regierung und der Ministerien laufen längst. Dorthin, Frau Falken, gehört dann Ihre gesamte Rechnung mit Stellen herauf und herunter. Aber ich würde mich sehr freuen, wenn es diese Unterstützung auch bei der Haushaltsberatung gäbe und es tatsächlich auch nach außen hin und für die Grundlehrerinnen und -lehrer sichtbar würde,
dass es tatsächlich eine Prioritätensetzung gibt.
So kommt auch meine Positionierung in der Öffentlichkeit zustande. Frau Falken, Sie haben hier und heute noch einmal dargelegt, dass ich mich zwischen Weihnachten und Silvester öffentlich positioniert habe. Das hatte damit zu tun, dass die Befragungen längst durchgeführt, die Gespräche längst in Gang gekommen waren und nun im Lande die Aussage gestreut wurde: Jetzt gibt es dieses Dilemma mit der Landesbank, jetzt gibt es diese notwendige Bürgschaft und jetzt könnt ihr das alles in den Wind schreiben. – Diese Botschaft wollte ich nicht. Deshalb hatte ich mich zu entscheiden und mich entweder in der Disziplin der Staatsregierung zu bewegen, wo alle Minister, sagen wir mal, vor der Versuchung stehen, sich schon für die bevorstehenden Haushaltsberatungen zu positionieren. Wir wissen aus der Vergangenheit, dass das immer auch solch ein Spiel ist, das dort abläuft. Mir war es aber in diesem Moment wichtiger, ein klares Signal zu geben, dass es bei der Prioritätensetzung bleibt. Das habe ich getan.
Ich denke, das war auch wichtig, um nicht diese Verunsicherung zu erzeugen. Schule in Sachsen hatte genug
Verunsicherung zu ertragen und deshalb habe ich da ein klares Signal gegeben.
Nun werden die Gespräche fortgesetzt. Ich will heute eines klar sagen: Ziel ist, dass wir zu einer vernünftigen und guten Regelung für das nächste Schuljahr kommen, also für das Schuljahr 2008/2009. Ich möchte, dass dieser Prozess – deshalb ist er mir auch so wichtig – zum einen ein Signal an andere Schularten gibt, die gegenwärtig in einem Tarifvertrag stehen, dass es ein vorübergehendes Tal ist und das Ziel der Politik nicht eine dauerhafte Teilzeitbeschäftigung ist, sondern dass es vorübergehend ist und wir das Ziel verfolgen, wenn es denn möglich ist, zur Vollzeitbeschäftigung zurückzukehren.
Vor allen Dingen möchte ich, dass dieses Signal auch bei den jungen Leuten im Lande ankommt. Das Signal muss sein, dass sich möglichst die Besten eines jeden Jahrganges für ein Lehramtsstudium entscheiden sollen.
Wenn wir an die Hochschulen und Universitäten schauen, sollen sie sich wiederum für ein Lehramt für die Grundschule entscheiden. Ebenso ist es wichtig – das wurde auch gesagt und ich möchte es unterstreichen –, ein Signal an die jungen Männer zu senden.
Sie werden gebraucht. Wenn ich Grundschulen besuche, ist mein Eindruck, wenn es dort einen Mann gibt, ist er Hahn im Korb. Wer das anstrebt, sollte sich für das Lehramt an Grundschulen interessieren; denn es ist wichtig, dass wir eines Tages zu einem ausgewogeneren Verhältnis kommen, als das heute der Fall ist.
Wenn uns das gemeinsam gelingt, dann wird etwas mehr Zufriedenheit bei den Grundschullehrerinnen und -lehrern eintreten. Eines möchte ich als zuständiger Minister ganz klar sagen: Sie hätten es verdient.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der vorliegende Gesetzentwurf vereinheitlicht die Anerkennungsgrundsätze von Berufsqualifikationen für die Berufsgruppe der Lehrer. Zugleich trägt er der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes Rechnung, indem er den Nachweis deutscher Sprachkenntnisse konsequent an die Ausübung des Lehrerberufs koppelt. Auch wenn in den letzten Jahren nur wenige EUStaatsangehörige einen Antrag auf Gleichstellung ihres Lehrerdiploms mit der Befähigung zur Ausübung des Lehrerberufs im Freistaat Sachsen gestellt haben, setzen wir mit unserem Gesetzentwurf EU-Recht in Landesrecht um und sind zugleich für mögliche künftige Verfahrensvereinfachungen gerüstet.
Die Vorstellungen der NPD-Fraktion, die diese mit ihrem Änderungsantrag offenbart hat, müssen dagegen zurückgewiesen werden. Sie verkennen nicht nur geltendes Recht, sondern stellen Sachsen auch politisch ins Abseits.
Der Ausschuss für Schule und Sport hat sie deshalb zu Recht abgelehnt.
Der ausschließlich redaktionelle Fragen betreffende Änderungsantrag der Regierungsfraktionen fand Eingang in den vorliegenden Gesetzentwurf und ich bitte das Hohe Haus deshalb um Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf.
Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! In diesem Tagesordnungspunkt vertrete ich den Innenminister, Herrn Kollegen Dr. Buttolo. Er befindet sich im Haus und lässt sich entschuldigen, da er momentan an einem Gespräch wegen Unklarheiten betreffs der Tagesordnung teilnimmt.
Nach den Redebeiträgen der Abg. Bandmann und Bräunig kann ich mir erlauben, meine Rede zu Protokoll zu geben, wenn Sie nicht protestieren.
Protest sieht anders aus.
Das Urteil des OVG Bautzen vom 31.01.2007 traf die Kommunen, die Mitarbeiter meines Hauses und die Rechtsaufsichtsbehörden bei den Regierungspräsidien und Landratsämtern wie ein Blitz aus heiterem Himmel. Die juristische Kehrwendung haben bereits die Abg. Bandmann und Bräunig geschildert.
Die nunmehr gewonnene Klarheit, frei über die Erhebung dieser Beiträge zu entscheiden, begrüße ich angesichts der unzähligen und langjährigen Diskussionen im politischen Raum und der Rechtsstreite, die dieses Thema in der Vergangenheit ausgelöst hat.
Der höchst unterschiedliche Umgang der Kommunen mit der bis zur Entscheidung des OVG vom Januar 1007 angenommenen Rechtspflicht zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen ist bekannt: Es gab die eine Gruppe von Gemeinden, die Satzungen erlassen haben, und die Gruppe der Kommunen ohne Satzung. Von den Kommunen mit Satzung haben wiederum nicht alle auch tatsächlich Beiträge erhoben. Und in jeder dieser Gruppe waren mehr als hundert Gemeinden vertreten.
Die Rechtsaufsichtsbehörden haben Maßnahmen zur Durchsetzung der Beitragserhebung vor allem auf Kommunen mit angespannter Haushaltslage beschränkt. Dies hielt die Zahl der Rechtsstreite von Gemeinden mit der Rechtsaufsicht wahrscheinlich in Grenzen.
Diese unterschiedliche Praxis war auf die andauernde politische Diskussion über die Beitragserhebung zurückzuführen, die das Ziel hatte, die Bürger neben anderen Abgaben nicht auch noch mit Straßenbaubeiträgen zu belasten. Die Arbeit der Rechtsaufsichtsbehörden in diesem Spannungsfeld war keineswegs einfach, wie Sie wissen.
Doch um es klar zu sagen: Die rechtsaufsichtliche Praxis, bis zur Gerichtsentscheidung vom 31. Januar dieses Jahres von einer Erhebungspflicht auszugehen, entsprach bis dahin der durch die Rechtsprechung interpretierten Rechtslage. Die Staatsregierung ist an Recht und Gesetz gebunden. Es war also sachgerecht und nicht zu beanstanden, wenn die Rechtsaufsichtsbehörden bis zur Entscheidung vom Januar 2007 von einer Erhebungspflicht ausgingen.
Auch andere Länder, die eine der sächsischen vergleichbare Rechtslage haben, gingen – und gehen nach wie vor – von der Erhebungspflicht aus.
Die Gemeinden, die Beiträge erhoben haben und erheben, haben rechtmäßig gehandelt und handeln weiterhin rechtmäßig. Sie verhalten sich verantwortungsvoll, denn sie finanzieren ihre Straßenbaumaßnahmen vorteilsgerecht.