In anderen Ländern hat der Nationalparkgedanke eine lange Tradition. In Deutschland hingegen ist er noch etwas jünger. Erst mit der Gründung des Nationalparks Bayerischer Wald vor genau 36 Jahren hielt diese Philosophie auch in Deutschland Einzug. Sie ruht auf drei gleichberechtigten Säulen, an denen wir auch in Zukunft festhalten sollen:
Es geht also nicht darum, den Menschen aus dem Nationalparkgebiet zu verbannen; im Gegenteil. Er ist als Gast herzlich eingeladen. Er soll sich umschauen, er soll seine Sinne schulen, schärfen, regenerieren, er soll in und von der Natur lernen. Diese Naturerfahrung auf den Spuren großer deutscher Romantiker wie Ludwig Richter und Caspar David Friedrich kann man auch heute noch auf dem sogenannten Malerweg in der Sächsischen Schweiz machen.
Tourismus und Nationalpark, meine Damen und Herren, sind zwei Seiten ein und derselben Medaille. Heute besuchen pro Jahr 1,4 Millionen gewerbliche Übernachtungsgäste die Sächsische Schweiz. Wir haben 500 000 nichtgewerbliche Touristen, außerdem zwölf Millionen Tagestouristen.
Die Besonderheit der Sächsischen Schweiz liegt in der Tatsache, dass sie als einziger Nationalpark Deutschlands in unmittelbarer Umgebung eines Ballungsraumes angesiedelt ist. Das heißt, neben gezielten Reisen in diese reizvolle Landschaft müssen auch die Ströme der weltweiten Kulturtouristen aus Dresden und die Naherholungstouristen der Landeshauptstadt durch den Nationalpark bewältigt werden. Der Tourismus schafft in der Region direkt und indirekt circa 7 000 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze. Diese Potenziale gilt es weiterzuentwickeln. Unsere Anbieter in der Sächsischen Schweiz können dies. Sie sind flexibel, sie sind motiviert, sie können auf neue Situationen gezielt und vor allem in hoher Qualität reagieren.
Im Mittelpunkt der Entwicklung stehen in Zukunft die Themen Wandern, Bergsport und vor allem Wellness, die sich in den letzten Jahren positiv entwickelt hat. Aber die Sächsische Schweiz verfügt auch über weitere Pfründe, mit denen sie wuchern kann. Denken Sie an die Weiße Flotte, die älteste und größte Raddampferflotte der Welt. Denken Sie an den reizvollen Elberadweg.
Grundvoraussetzung für die positive Entwicklung der Tourismusbranche ist die intensive Kooperation zwischen Nationalparkverwaltung und dem Tourismusverband Sächsische Schweiz. Diese zeigt sich gegenwärtig schon an der Tatsache, dass die Nationalparkverwaltung über Sitz und Stimme im Tourismusverband verfügt. Vorbildlich war die Zusammenarbeit beispielsweise bei der Bewertung von Infrastrukturmaßnahmen der Arbeitsgruppe Wanderwege und der Erstellung des touristischen Leitbildes für die Sächsische Schweiz. Ein gesunder Ausgleich zwischen ökonomischen und ökologischen Interessen ist also möglich. Beide Seiten müssen auf ideologische Maximalpositionen verzichten. Dies erfordert einen ständigen Dialog.
Auf das Landschaftsschutzgebiet und den Nationalpark Sächsische Schweiz können wir stolz sein. Der ehemalige Bundesumweltminister Klaus Töpfer sprach einmal bei den ostdeutschen Nationalparks und Großschutzgebieten vom Tafelsilber der deutschen Wiedervereinigung. Recht hat er. Deshalb lassen Sie uns gemeinsam alle Kraft dafür einsetzen, dass sich der Nationalpark Sächsische Schweiz im Einklang von Mensch und Natur, von Naturschutz und Naturnutz weiterentwickeln kann.
Wird von der SPD-Fraktion das Wort gewünscht? – Von der Linksfraktion.PDS? – Von der FDP? – Von den GRÜNEN? – Auch nicht. Dann bitte die Staatsregierung. Herr Staatsminister Tillich.
Vielen Dank, Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Herr Lichdi, das ist heute – – Er ist ja gar nicht da; Herr Lichdi kann es im Protokoll nachlesen. Es ist heute keine Jubel
feier der Koalition, sondern selbst Herr Dr. Hahn hat es entdeckt. Es ist es wert, den Menschen, die sich für den Schutz und den Erhalt der Sächsischen Schweiz eingesetzt haben, heute anlässlich der 50 Jahre Landschaftsschutz, die wir begehen, zu danken.
Dies hat sich gelohnt. Jährlich besuchen zwei Millionen Menschen die Sächsische Schweiz zum Wandern, zum Klettern oder zum Radfahren. Bei einem bundesweiten Wettbewerb des Deutschen Tourismusverbandes belegte die Sächsische Schweiz den 3. Platz unter den beliebtesten Wanderzielen in ganz Deutschland. Das ist bei der Konkurrenz, die wir in Deutschland haben, eine durchaus beachtliche Leistung. Das Ergebnis freut uns. Es ist aber gleichzeitig eine Herausforderung, die einzigartige Natur nicht nur allen Besuchern zugänglich zu machen, sondern sie auch gleichzeitig für die Zukunft zu erhalten. Hier hat die Sächsische Staatsregierung in den letzten 16 Jahren gemeinsam mit den vielen ehrenamtlichen und hauptamtlichen Helfern, mit Bewohnern, Verbänden und betroffenen Kommunen bis jetzt eine, so glaube ich, sehr gute und auskömmliche Balance erreicht. Diese Balance gilt es zu erhalten.
Der Freistaat Sachsen sieht sich in seiner Strategie zum Schutz der Entwicklung der Nationalparkregion Sächsische Schweiz bestätigt. Damit schützt der Freistaat Sachsen die naturräumliche Einheit von Landschaftsschutzgebiet und Nationalpark mit ihrer deutschlandweit einzigartigen Wald- und Felsnatur und der umgebenden Kulturlandschaft.
Der Begriff Nationalpark ist international durch die World Conservation Union geschützt. Diese Union ist eine Organisation, die durch die Herausgabe der Rote-ListeArten sowie die Kategorisierung von Schutzgebieten bekannt ist. Diese internationalen Kriterien sind in das Bundesnaturschutzgesetz wie auch in das Sächsische Naturschutzgesetz eingeflossen. Die Einheit der Kriterien erfordert Abstimmungen mit den Bundes- und Landesbehörden sowie einen grenzüberschreitenden Austausch mit der obersten nationalen Umweltbehörde der Tschechischen Republik.
Es steht außer Frage, dass der Schutz dieser international bedeutsamen Landschaft und die hierzu erforderlichen Abstimmungen auch weiterhin zentral über das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft erfolgen müssen. Es steht für mich auch außer Frage, dass wir uns vor Ort weiterhin auf das Nationalparkamt Sächsische Schweiz stützen werden. Das Nationalparkamt wird mit seinen naturschutzfachlichen Aufgaben auch weiterhin eine dem Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft unmittelbar unterstellte staatliche Verwaltung bleiben.
Es hat gute Arbeit geleistet. Das Nationalparkamt hat sowohl die regionale Entwicklung vorangetrieben als auch die wunderbare Landschaft der Sächsischen Schweiz
geschützt. Daher werden wir die Kompetenz künftig bei dem Management weiterer Großschutzgebiete nutzen. Wir werden dem Nationalparkamt in Kürze die Verwaltung des größten sächsischen Naturschutzgebietes, der Königsbrücker Heide, sowie des Naturschutzgebietes auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz bei Zeithain übertragen. Damit steht uns unter Obhut meines Ministeriums ein kompetenter Ansprechpartner für den Naturschutz vor Ort zur Verfügung.
Für unsere Arbeit ist und bleibt die Unterstützung durch die Bürger und Kommunen unverzichtbar. Landschaftsschutz ist nur gemeinsam mit den Bewohnern und den Entscheidungsträgern vor Ort möglich. Bei der öffentlichen Anhörung zum Entwurf des Nationalparkprogramms flossen über 300 Einwendungen in den Abstimmungsprozess ein. Ähnliches ist mit dem noch zu erstellenden Rahmenkonzept für das Landschaftsschutzgebiet vorgesehen.
Meine Damen und Herren! Der Erhalt dieser einzigartigen, zugleich auch attraktiven Landschaft ist ein Grundstein für den in der Region wirtschaftlich äußerst wichtigen Tourismus. Herr Gregert ist darauf eingegangen. Gleichzeitig bedeutet das: Weltweit Einmaliges erfordert auch besondere Verhaltensregeln. Darauf ist Herr Gregert ebenfalls eingegangen. Es ist nicht möglich, dass jeder glaubt tun und lassen zu können, was er für richtig hält.
Weil diese Landschaft so einzigartig, attraktiv und äußerst erfolgreich im Bereich des Tourismus ist, investiert der Freistaat Sachsen jährlich 400 000 Euro in die Schaffung und Unterhaltung der touristischen Infrastruktur. Der Freistaat trägt über das Nationalparkamt dazu bei, dass über 400 Kilometer markierte Wanderwege, 80 Steiganlagen mit einer Gesamtlänge von 23 Kilometern und einer Höhe von insgesamt 5 100 Metern, 2 600 Wegweiser und viele Kilometer Geländer unterhalten und über 100 Aussichtspunkte offengehalten werden. So sichert auch der Freistaat, dass die einzigartige Natur viele Besucher zum Verweilen einlädt, dass sie sich nicht nur an den Naturschönheiten erfreuen, sondern gleichzeitig die Region wirtschaftlich beleben. Das ist unser Ziel: Wir wollen mit dem Tourismus den Menschen in der Region eine wirtschaftliche Perspektive bieten und gleichzeitig dieses außergewöhnliche Natur- und Kulturraumgebiet in der Sächsischen Schweiz erhalten. Beides bedingt sich, beides gehört zusammen.
Ich glaube, dass der Freistaat wie in der Vergangenheit auch in der Zukunft ein kompetenter Ansprechpartner vor Ort ist.
Jetzt noch zu Herrn Günther. Herr Günther, lassen Sie mich Ihnen eines sagen: Ich bin ein bisschen enttäuscht von Ihrer Rede. Selbst im Walt-Disney-Schickimicki-Park kann nicht jeder an jeder Stelle das tun und lassen, was er für richtig hält.
Wenn es ein Naturschutzgebiet oder ein Nationalpark ist, dann gelten dort besondere Regeln, die auch jeder für sich zu berücksichtigen hat. Angesichts von zwei Millionen Besuchern ist es auch richtig, dass die Nationalparkverwaltung darauf achtet, dass es keine veränderte Verordnung gibt, dass die Verordnung so ausgelegt wird, dass die schutzbedürftigen Ansprüche und Aspekte gewahrt und stärker in den Mittelpunkt gestellt werden.
Deswegen ist es ein bisschen kleinlich, den Schäfer zu zitieren. Hier geht es um kleinere Biotop-Flächen, die er beweiden wollte. Er hat aber andere Beweidungsflächen zur Verfügung. Das ist also eher – na ja – an den Haaren herbeigezogen.
Das Zweite, was die Berge anbetrifft: Ich habe mich selbst mit dem Sächsischen Bergsteigerbund getroffen. Alle Sperrungen, zeitlich oder nicht zeitlich beschränkt, sind mit diesen Bergsteigern vorher besprochen und auch einvernehmlich vereinbart worden. Also noch einmal: Ich wollte Ihnen nur den Hinweis geben, es ist wirklich etwas Ernstes in dieser Region, worauf man achten muss, sonst verlieren wir diese Einzigartigkeit und die Schutzwürdigkeit. Das wäre viel zu schade und würde wirtschaftlich erhebliche Defizite für die Region bedeuten.
Herr Lichdi, zu Ihrer Frage der Flüge. Die militärischen werden überwacht. Dazu haben auch die Debatten hier im Sächsischen Landtag maßgeblich beigetragen. Bei den privaten ist es etwas schwieriger. Wir haben dazu die ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeiter vor Ort ausgebildet. Aber es ist auch immer eine Frage der – wie man so schön sagt – Offenlegung dessen, wer es ist. Das heißt, die Erkennbarkeit ist anders als beim Pkw. Hier sind die Kennzeichen schlechter zu erkennen. Dementsprechend ist auch eine Verfolgung wesentlich komplizierter als bei einem Verkehrsvergehen.
Wird von den Fraktionen noch das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Meine Damen und Herren, damit ist die 1. Aktuelle Debatte, beantragt von den Fraktionen der CDU und der SPD zum Thema „50 Jahre Landschaftsschutz im Nationalpark Sächsische Schweiz – Bilanz und Ausblick“, abgeschlossen.
Als Antragstellerin hat zunächst die Fraktion der GRÜNEN das Wort. Danach sprechen CDU, Linksfraktion.PDS, SPD, FDP und die Staatsregierung. Die Debatte ist eröffnet. Ich bitte, dass die Fraktion der GRÜNEN das Wort nimmt. Frau Herrmann, bitte.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mitten im Sommerloch erfuhr die Öffentlichkeit, was die Staatsregierung wohl lieber hinter verschlossenen Türen verhandelt hätte: Die Staatsregierung will 400 000 Euro beim Personal der überörtlichen Jugendverbände einsparen. Das sind 11,5 Fachkraftstellen.
In der Regel handelt es sich bei den Fachkräften um Jugendbildungsreferenten. Diese sollen also zum 1. Januar 2007 ihren Hut nehmen.
Am 22. August fand ein Krisengespräch mit den betroffenen Verbänden im Sozialministerium statt; denn aus den Erfahrungen der vergangenen Jahre war klar, dass die Kündigungen fristgerecht ermöglicht werden sollen. Der Verband, der das nicht tun würde, weil er vielleicht an ein Wunder glaubt, hätte dann selbst den Schwarzen Peter.
Von der Staatsregierung wird unter anderem die demografische Entwicklung, also die zurückgehende Zahl der Kinder und Jugendlichen in Sachsen, als eine Begründung für diese Kürzung ins Feld geführt. Die Frage, liebe Kolleginnen und Kollegen, wäre doch, ob diese Kürzungen, so wie sie dastehen, gerechtfertigt sind.
Warum haben Sie nicht mit den Betroffenen gemeinsam auf der Grundlage des Jugendhilfeplanes nach tragfähigen Lösungen gesucht, Frau Orosz? Wie sollten denn fachlich fundierte Strukturänderungen oder notwendige Kürzungen in der überörtlichen Jugendhilfe getroffen werden? Doch sicher nicht nach Nase.
Seit einem knappen Jahr liegt ein Konzept für die Entwicklung und Planung der überörtlichen Jugendarbeit vor, ein Jugendhilfeplan, verabschiedet vom Landesjugendhilfeausschuss im Dezember letzten Jahres und orientiert am Bedarf der Jahre 2006 bis 2009. Dort wird die Situation der Kinder und Jugendlichen in Sachsen ausgehend vom 2. Sächsischen Kinder- und Jugendbericht betrachtet. Dort wird gefragt: Wie wird sich die Situation in den nächsten Jahren verändern? Wie muss die Arbeit der Verbände darauf reagieren? Welche Angebote brauchen wir? Welche neuen Ansätze müssen entwickelt werden?
Dem Landesjugendhilfeausschuss, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist durchaus bewusst, dass sich niemand in der Jugendhilfe gemütlich einrichten kann. Sie können in dem
Papier zum Beispiel folgende Sätze lesen: „Es ist unumgänglich, die konkreten tief greifenden Veränderungen der Zielgruppen innerhalb der sächsischen Jugendhilfe als eine zentrale sich verändernde Rahmenbedingung für die Arbeit von Dachorganisationen und Jugendverbänden aufzugreifen. Daran müssen sich zukünftig formulierte Bedarfe orientieren sowohl in Bezug auf Struktur und die Angebotsebene im überörtlichen Bereich als auch im Hinblick auf die finanziellen Ressourcen des Planungsträgers.“