Protokoll der Sitzung vom 12.10.2006

Wir als GRÜNE wollen jedenfalls mehr Bürgerentscheide über mehr Gegenstände in den Gemeinden und Kreisen ermöglichen und diese erleichtern. Wir wollen insbesondere auch eine Ausweitung der Gegenstände auf Kommunalabgaben. Wir sehen nicht ein, warum nicht Bürgerbegehren und Bürgerentscheide auch über Tarife, Entgelte und Kommunalabgaben möglich sein sollen; und bevor Sie von der CDU jetzt wieder austicken, darf ich Sie auf den Freistaat Bayern hinweisen, in dem diese Regelung seit ungefähr fünf oder sechs Jahren sehr erfolgreich umgesetzt wird. Ich denke, was in Bayern geht – worauf Sie sich ja immer so gern berufen –, sollte auch in Sachsen möglich sein. Das Entscheidende, was dort passiert, ist nämlich, dass dann die Politikerinnen und Politiker und die Verwaltung den Bürgerinnen und Bürgern erklären müssen, warum diese oder jene Abgabensatzung notwendig ist oder warum dieses oder jenes Entgelt zu erhöhen ist.

Zum Zweiten, Herr Eggert: Wir wollen die Quoren absenken. Wir wollen sie bei den Bürgerbegehren absenken. Dort liegen sie im Augenblick bei 15 %. Nach unserer Auffassung reichen 5 % aus.

(Unruhe im Saal)

Herr Präsident, ich finde das fast unmöglich!

Wir wollen auch das Erfolgsquorum, das bisher bei 25 % liegt, auf 10 % der Wahlberechtigten absenken. Das Gleiche gilt natürlich auch für die Abwahl von Bürgermeistern. Die Abwahlquoren von Bürgermeistern liegen im Augenblick bei 50 %, und wir möchten sie gern auf 25 % absenken. Es kann nicht sein, dass im Grunde mehr Menschen einen Bürgermeister abwählen müssen, als ihn gewählt haben.

(Beifall bei den GRÜNEN und vereinzelt bei der Linksfraktion.PDS)

Wir wissen ja, wie hoch die Wahlbeteiligung leider ist. Wir wollen die Bürgerbegehren insoweit stärken, als wir die Sammelfrist gegenüber Entscheidungen des Gemeinderates von zwei auf drei Monate erhöhen, und wir wollen eine weitere wichtige Regelung ändern: Bis jetzt läuft die Frist für die zwei Monate ab öffentlicher Bekanntgabe. Die Vertreter des Bürgerbegehrens Elblandkliniken, dieses glücklicherweise erfolgreichen Bürgerbegehrens, haben vom VG Dresden noch einmal ins Stammbuch

geschrieben bekommen, dass öffentliche Bekanntgabe auch einfach „öffentliche Sitzung“, Beschlussfassung einer öffentlichen Sitzung heißen kann. Das ist natürlich etwas unfreundlich, deshalb wollen wir, dass eine förmliche öffentliche Bekanntmachung in den üblichen Medien stattfindet und dies dann der Fristbeginn ist.

Der dritte entscheidende Ansatz ist aus unserer Sicht folgender: Wir wollen die Pflicht zu einem bürgerentscheidsfreundlichen Verhalten der Kommunen operationalisieren und umsetzen. Es ist schon lange geklärt – spätestens seit Inkrafttreten der Gemeindeordnung in Sachsen –, dass die Vertreter eines Bürgerbegehrens eine organschaftliche Stellung in der Gemeindeordnung haben.

Dies hat das Oberverwaltungsgericht Bautzen schon vor mehr als zehn Jahren festgestellt. Dementsprechend sind auch die Rechte und Pflichten in der Gemeindeordnung geregelt. Die Gemeinden im Freistaat haben daher auch aus dem Demokratieprinzip heraus die Pflicht zu einem bürgerentscheidsfreundlichen Verhalten. Dies bedeutet, sie haben direkt demokratische Entscheidungen der Bürgerinnen und Bürger zu fördern und nicht zu behindern. Daraus folgt aus unserer Sicht eine Pflicht zur Nichtbehinderung, das heißt, sie dürfen keine tatsächlichen und bürokratischen Hürden in den Weg stellen, wie es leider viel zu oft geschieht.

Es besteht aus unserer Sicht aber auch eine Pflicht zur Gleichbehandlung mit den besonderen Rechten von Parteien. Die Gemeindeordnung und die Landkreisordnung anerkennen die direkte demokratische Beschlussfassung durch das Volk. Die Gemeindeordnung sieht dafür Verfahrensschritte vor, nämlich die Sammlung von Unterschriften und dann die Abstimmung über die Frage des Bürgerentscheids mit vorhergehendem Abstimmungswahlkampf.

Im Wahlkampf haben die Parteien Sonderrechte, indem sie kostenlos auf der Straße plakatieren dürfen. Aus unserer Sicht ist nicht einzusehen, warum dieses Privileg nur den Parteien zustehen soll, aber nicht den Bürgervereinigungen, die sich im Rahmen eines Abstimmungswahlkampfes engagieren wollen. Wir wollen eine Pflicht zur aktiven Unterstützung durch die Gemeinde und die Kreisbehörden einführen, selbstverständlich im Rahmen des Neutralitätsgebotes. Dies bedeutet für uns, es soll möglich werden, dass Unterschriftenlisten in öffentlichen Gebäuden ausgelegt und auch öffentliche Versammlungsräume für Veranstaltungen der Abstimmungsparteien geöffnet werden. Wir haben in Dresden die Erfahrung machen müssen, dass dies grundsätzlich verwehrt wird, und in Zeiten der Deregulierung muss gesagt werden – auch das ist wichtig, darauf hinzuweisen –, es besteht auch eine Regulierungspflicht des Landes.

Beim Bürgerbegehren Elblandkliniken musste die Erfahrung gemacht werden, dass sowohl bei der Frage der Auslegung von Unterschriftenlisten als auch bei der Frage, nach welchen Kriterien diese Unterschriftenlisten geprüft werden, äußerst unterschiedliche Maßstäbe angelegt worden sind. Das kann nicht angehen. Deshalb

möchten wir, dass das Innenministerium eine Regelungspflicht bekommt, dann vorzugeben, wie diese Unterschriftenlisten auszusehen haben und wie sie zu prüfen sind. Das ist wichtig, um das im Vorhinein zu klären. Ich denke, das wäre eine praktische Erleichterung.

Eine unserer wichtigsten Neuerungen ist die verbindliche Einführung eines sogenannten Abstimmungsheftes, wie es bei dem von Herrn Rohwer angesprochenen Bürgerentscheid zur Waldschlößchenbrücke in Dresden erstmals in Sachsen angewendet worden ist. Es ist ein sehr interessantes Phänomen gewesen. Nachdem der Stadtrat in Dresden das beschlossen hatte, wurde es erstellt – von der konservativen Seite des politischen Spektrums eher unwillig. Im Zuge der UNESCO-Auseinandersetzung war dann das interessante Phänomen zu beobachten, dass sich auf einmal beide Seiten dezidiert auf dieses Abstimmungsheft berufen haben. Die Brückenbefürworter haben gesagt: Wir haben den Bürgerinnen und Bürgern damals alles vorgelegt, sie konnten alles nachlesen, sie wussten ganz genau, dass diese Brücke nicht besonders schön aussieht, und haben sich trotzdem dafür entschieden. Deshalb ist der Bürgerentscheid umzusetzen. Die Brückengegner sagen: Im Heft des Bürgerentscheids stand von den Brückenbefürwortern, dass die UNESCO mit der Brücke einverstanden sei. Das hat sich als unwahr erwiesen.

Wichtig ist mir dabei nicht, ob die einen oder die anderen in dieser Frage recht haben oder nicht, sondern das Entscheidende ist, dass hier die politische Debatte um dieses Abstimmungsheft entstanden ist. Das bedeutet aus unserer Sicht, dass dieses Heft eine wichtige Funktion in der politischen Auseinandersetzung und in der Information der Bürgerinnen und Bürger gewinnen kann.

(Beifall des Abg. Dr. Karl-Heinz Gerstenberg, GRÜNE)

Nun ein paar Worte zum parlamentarischen Umgang. Wir haben vom Herrn Ministerpräsidenten – der jetzt leider gegangen ist, wieder, wie so oft – vor zwei Wochen beim Kreisparteitag der Dresdner CDU gehört, dass er es

bedauert hat – so war es jedenfalls der Presse zu entnehmen –, dass die Abwahlquoten nach der Gemeindeordnung zu hoch seien. Von daher verstehen wir unseren Vorstoß als Handreichung gegenüber der CDU-Fraktion. Wir erwarten, dass sie unser Anliegen teilt, die Quoren bei Abwahlbegehren herabzusetzen.

Im Übrigen hat Herr Kollege Brangs in den Medien darauf hingewiesen, dass die Koalition eine Erleichterung beim Bürgerbegehren planen würde. Bis heute ist allerdings nichts passiert. Ich verweise in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf die Debatte bezüglich des Antrages der FDP zur Erleichterung von Volksbegehren, die wir vor circa einem Jahr in diesem Haus geführt haben. Bei dieser Debatte hat Herr Justizminister Mackenroth – er ist auch nicht anwesend – vor diesem Hohen Haus erklärt, dass er in Kürze einen Bericht über die Anpassungsnotwendigkeiten bei Volksbegehren vorlegen will. Dieser Bericht liegt uns bis heute nicht vor. Daraus kann ich nur den Schluss ziehen, dass die Koalition und die Staatsregierung dieses Thema weiter verschleppen möchten. Deshalb haben wir den Gesetzentwurf eingebracht. Ich freue mich auf die parlamentarische Behandlung.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN, der Linksfraktion.PDS und vereinzelt bei der SPD)

Meine Damen und Herren! Das Präsidium schlägt Ihnen vor, den Entwurf des Gesetzes zur Erleichterung kommunaler Bürgerentscheide an den Innenausschuss – federführend – und an den Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss zu überweisen. Wer dem Vorschlag der Überweisung an die von mir genannten Ausschüsse zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmen dafür und einer großen Anzahl von Stimmenthaltungen ist der Überweisung zugestimmt worden. Der Tagesordnungspunkt 3 ist beendet.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 4

Zukunft der Altersvorsorge im Freistaat Sachsen

Drucksache 4/4275, Große Anfrage der Fraktionen der CDU und der SPD, und die Antwort der Staatsregierung

Als Einbringer sprechen zuerst die Fraktionen von CDU und SPD, danach Linksfraktion.PDS, die NPD, die FDP, die GRÜNEN und die Staatsregierung. Die Debatte ist eröffnet. Ich bitte, dass für die CDU-Fraktion Herr Dr. Jähnichen das Wort nimmt.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Antwort der Staatsregierung auf die Große Anfrage der beiden regierungstragenden Fraktionen CDU und SPD ist umfangreich und mit vielen interessanten Details versehen. Ich bin sicher, dass

wir dieses Zahlenmaterial auch bei anderen Gelegenheiten nutzen können. Deshalb zunächst ein herzlicher Dank an das Ministerium. Uns liegt sozusagen eine Anfangsanalyse vor. Das Thema heißt aber „Zukunft der Altersvorsorge im Freistaat Sachsen“.

Vielleicht werden sich jetzt einige fragen, warum dann ein Angehöriger der Seniorengeneration über die Altersvorsorge und deren Zukunft spricht, denn es geht nur zum Teil um die heutige Rentnergeneration. Eigentlich – darin stimme ich mit Ihnen überein – müsste vor dem heutigen Thema ein Bericht der Enquete-Kommission des Hohen

Hauses stehen, also der Kommission, die wir eingerichtet haben, um zu prüfen: Wie werden die künftigen Generationen im Freistaat Sachsen aussehen, was werden sie für Ansprüche an das Leben, an die Gesellschaft stellen, was werden sie an Realitäten vorfinden?

Meine Damen und Herren! Zur finanziellen Situation der heutigen Ruheständler bringt die Antwort der Staatsregierung im Großen und Ganzen beruhigende Zahlen. Die bundesweite Statistik belegt: Die Durchschnittsrente West beträgt 981 Euro, die Durchschnittsrente Ost beträgt 1 027 Euro. Mir ist klar, dass diese Zahlen außerordentlich problematisch sind, ich möchte aber jetzt nicht näher darauf eingehen.

Zur vergleichsweise günstigen Situation der Ost-Rentner tragen auch die ehemaligen Getreuen des DDR-Systems bei, die Bezieher von Zusatzrenten, wie zum Beispiel die Angehörigen des DDR-Partei- und -Staatsapparates, für die jährlich 2,3 Milliarden Euro an Zusatzrenten pro Jahr ausgezahlt werden. Aus dem sächsischen Landeshaushalt sind das, wenn ich es richtig im Kopf habe, etwa 800 Millionen Euro jährlich.

Anders ist die Situation derjenigen, die in ihrer Erwerbsbiografie Brüche haben: mehrjährige Arbeitslosigkeit, vorzeitiger Renteneintritt. In der Antwort der Staatsregierung gibt es auch dazu statistisches Material.

Das alles ist eine Folge der Tatsache, dass unsere Sozialsysteme auf der Erwerbsarbeit beruhen. Kaum ist der Mensch den Kinderschuhen entwachsen, erhält er das Prädikat „erwerbsfähig“. Stellt er sich dann dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, wird ihm das noch höhere Prädikat „Erwerbsperson“ verliehen. Die Krönung ist dann der Titel „Erwerbstätiger“.

In der heutigen Gesellschaft definiert sich der Mensch durch seine Erwerbsarbeit. Alles wird zur Arbeit, sogar das Spielen mit Kindern wird „Erziehungsarbeit“ usw. Man könnte noch genügend Beispiele bringen.

Gleichzeitig sagen uns aber die Sozialforscher, richtig aufblühen würden die Menschen aber erst außerhalb der Arbeit, in der Freizeit, die dann auch wieder in die Gefahr gerät, zur Arbeit zu werden. Heute schwitzt man nicht mehr am Arbeitsplatz, sondern im Fitnessstudio oder am Sonnenstrand.

Meine Damen und Herren, die Zukunft der Altersvorsorge und unser Arbeits- und Sozialverständnis hängen eng miteinander zusammen. Ein Teil der Arbeitslosen, selbst derer, die materiell durchaus versorgt sind, leidet am fehlenden sozialen Status, an der sozialen Einbindung, am fehlenden Kollegenkreis usw.

Nun sagen die Statistiken auch, dass die deutsche Wirtschaft und der materielle Wohlstand bei uns ständig wachsen. 1 % reales Wirtschaftswachstum bedeutet heute in Deutschland im statistischen Mittel einen Kaufkraftanstieg pro Kopf der Bevölkerung von etwa 200 Euro. Für einen solchen Anstieg haben die Menschen zum Beispiel zur Zeit von Karl Marx 25 Jahre arbeiten müssen. Deutschland ist heute nach Frankreich der zweitgrößte

Sozialstaat der Welt. Man könnte auch sagen, der Aufbau des Sozialismus schreitet erfolgreich voran. Deutschland wendet ein knappes Drittel seiner Wirtschaftsleistung für die soziale Sicherung seiner Bürger auf. Selbst Dänemark und Schweden, die man gemeinhin klassische Wohlfahrtsstaaten nennt, geben weniger Geld für Sozialleistungen aus als Deutschland.

Natürlich werden je nach ideologischem Standpunkt die statistischen Fakten groß- oder kleingeredet. Das werden wir sicherlich auch heute in den Beiträgen der Opposition erleben.

Interessant ist aber dabei auch, dass diese Sozialquote, also die Sozialleistungen in Prozent des Bruttoinlandsprodukts, in den vergangenen 15 Jahren in Deutschland um etwa 4 % angestiegen ist.

Nun zur Rente selbst, meine Damen und Herren. Wie kein anderes Thema beherrscht die Frage nach der Ausgestaltung des Rentensystems seit Jahren die politische Diskussion. Während die einen auf das sogenannte Dreisäulenmodell aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Altervorsorge schwören und diese Komponenten nur neu justieren wollen, propagieren andere tief greifende Einschnitte oder gar einen Systemwechsel weg vom Solidarprinzip bei der gesetzlichen Rente und hin zu einer rein staatlichen oder rein privaten Vorsorge.

Ich glaube, diese Diskussion ist verständlich und gerechtfertigt. Bedenken Sie bitte, dass aus der Solidarrente, aus dem sogenannten Generationenvertrag längst eine in Teilen staatlich finanzierte Rente geworden ist. Mit circa 80 Milliarden Euro pro Jahr stützt der Staat zurzeit die Rentenkasse. Das ist – überlegen Sie bitte! – mehr als doppelt so viel wie die jährliche Nettokreditaufnahme der Bundesregierung. Oder anders ausgedrückt: Wenn der Staat die Renten um 5 % kürzen würde, könnte die Bundesregierung ihren Haushalt ohne neue Schulden konsolidieren.

In den vergangenen Jahren setzten Reformen bei der gesetzlichen Rente fast ausschließlich auf der Leistungsebene an. Der Beitragssatz als Teil der Lohnnebenkosten sollte langfristig stabilisiert werden und nicht über eine erträgliche Obergrenze steigen. Die stufenweise Stabilisierung der Rentenversicherungsbeiträge wurde erst durch Aufgabe des Prinzips der Lebensstandardsicherung möglich. Gleichzeitig hat die Politik dem Einzelnen ein deutliches Maß an privater Vorsorge und Kostenbeteiligung aufgebürdet.

Die anhaltend hohe Massenarbeitslosigkeit besonders im Osten und der demografische Wandel werden es schon in naher Zukunft erforderlich machen, überzeugendere Antworten auf die Probleme unserer Rentensysteme zu finden. Die bisherigen Reformen erschöpfen sich in halbherzigen Maßnahmen, die vor allem künftige Bezieher kleiner Renten an den Rand des Existenzminimums bringen könnten.

Meine Damen und Herren! „Die Rente ist sicher!“ – das war schon immer eine außerordentlich problematische

Aussage. Aber weil alle gern daran glauben wollten, ist die Rente nunmehr absolut nicht mehr sicher. Doch der Versuch, diese Probleme zulasten der jetzigen Rentnergeneration zu lösen, ist Ausdruck sozialer Kälte und Ignoranz. Wenn die Bundesministerin Ulla Schmidt erklärt, dass die jetzige Rentnergeneration Verzicht gelernt habe und es ihr deshalb leichter falle, wieder zu verzichten, dann ist das die Aufkündigung der Generationensolidarität.

(Beifall des Abg. Dr. Dietmar Pellmann, Linksfraktion.PDS)

Und wenn Frau Cornelia Pieper von der FDP anregt, die Gebührenfreistellung des Kindergartens durch Kürzung der Renten zu finanzieren, weil die Großeltern sicherlich gern bereit seien, für ihre Enkel Opfer zu bringen, dann ist so etwas in meinen Augen Ausdruck eines nicht mehr zu überbietenden Egoismus,