Protokoll der Sitzung vom 12.10.2006

Ich darf daran erinnern – am 18. Oktober vergangenen Jahres wurde dieser vorgelegt –, dass es bis zur Stunde keine einzige Landtagsdrucksache der Staatsregierung gibt, erst recht nicht der Koalitionsfraktionen, mit originären Vorstellungen, wie denn nun diese Reform laufen soll. Man erfährt das Wichtige nach wie vor aus der Zeitung oder überhaupt nicht oder von seinem Landrat, wenn es gut läuft. Wenn es schlecht läuft, erfährt man gar nichts. Ich denke, das ist ein skandalöser Zustand, und das ist auch der Grund, weshalb wir heute bereits zum vierten Mal dieses Thema mit einem eigenen parlamentarischen Antrag thematisieren.

(Beifall des Abg. Johannes Lichdi, GRÜNE)

Offenbar geht die Staatsregierung weiter davon aus, dass dieses Hohe Haus wie der berühmte Holzmichel der unendlichen Weisheit der Ministerialbürokratie im Hause Buttolo harren soll, die uns dann irgendwann einmal im Jahr 2007 mit diesen beiden umfangreichen Artikelgesetzen beglücken soll. Wir haben in der Anhörung am vorvergangenen Donnerstag gehört, dass jedes dieser Artikelgesetze einen Umfang von 800 Seiten haben wird. Nun wäre das ja nicht schlimm, aber wir wissen, dass die Reform bereits am 1. Januar 2008 in Kraft treten soll. Man kann sich also unschwer vorstellen, in welchem Schweinsgalopp dann dieser Landtag im 2. Halbjahr 2007 gezwungen ist, diese Materie zu behandeln. Dass das nicht besonders gründlich sein kann, wird sich jeder vorstellen können.

Wenn CDU und SPD diese fortwährende Veralberung des Parlamentes weiter mitmachen und wie das Kaninchen auf die Schlange der Ministerialbürokratie starren wollen, so ist das natürlich ihre Sache. Mit uns jedenfalls ist diese parlamentarische Sendepause nicht weiterzumachen. Daher werden wir heute aktiv, auch deshalb, weil ja nicht nur buchstäblich alle sächsischen Kommunen betroffen sind, denen eine angebliche „Findungsphase“ vorgegaukelt werden wird, die in etwa 14 Tagen endet. Diese Findungsphase ist aber ein schlichtes Absurdum, denn wie soll ich mich finden können mit anderen, mit Nachbarn und Nachbarlandkreisen, wenn zwei entscheidende Bedingungen überhaupt nicht bekannt sind, nämlich erstens unter welchen Rahmenbedingungen des Personalüberganges ich mich „finden“ soll, und zweitens, welche Mehrbelastungsausgleiche, also welche zusätzlichen finanziellen Ausgleiche, es für diese Landkreise und kreisfreien Städte geben soll. Hier starren alle in den Nebel. Ziel der heutigen Debatte sollte es sein, diesen Nebel etwas zu lichten.

Nun zu unserem Antrag. Wir wollen, dass bei den notwendigen Personalübergängen von der staatlichen auf die kommunale Ebene – in dem Kabinettsbeschluss vom Juni ist von rund 3 500 Beschäftigten die Rede, manchmal spricht man auch von 4 000 Beschäftigten, so genau weiß das die Staatsregierung offenbar nicht – diesen berechtigten Erwartungen der Betroffenen entsprochen wird, und zwar, dass bisher erarbeitete und verteidigte arbeits-, dienst- und statusrechtliche Positionen mindestens für einen Übergangszeitraum – da denken wir an zehn Jahre – beibehalten werden. Wir bestehen darauf – ich darf das so deutlich sagen –, dass die vom Personalübergang betroffenen Personen eine langjährige, das heißt eine mindestens zehnjährige Beschäftigungsgarantie bekommen und dass betriebsbedingte Kündigungen definitiv ausgeschlossen werden.

Letzteres haben Sie, Herr Staatsminister Buttolo, bekanntlich vor einiger Zeit in der „Leipziger Volkszeitung“ relativiert. Sie sprachen, im „Einzelfall“ könne es durchaus zu solchen Kündigungen kommen. Da frage ich mich nur: Wo fängt der „Einzelfall“ an, und wo hört der „Ein

zelfall“ auf? Sie müssen sich dann nicht wundern, wenn die Beschäftigten, wie zum Donnerstag, als die Landtagsanhörung zum Expertenbericht hier lief – es waren weit über 1 000 Beschäftigte aus den staatlichen Verwaltungen –, sehr lautstark ihrem Unmut Ausdruck gaben. Ich darf Ihnen versprechen, wenn Sie nicht bald die katastrophale Informationspolitik in Ihrem eigenen Hause verbessern und verändern, dann wird das nicht die letzte Demonstration gewesen sein!

Wir regen an, dass unter Beteiligung der Gewerkschaften und der Personalvertretungen ein zukünftig einheitlich anzuwendendes Tarifrecht zwischen den beteiligten Partnern vereinbart wird, und zwar mit dem Ziel – nach einer gewissen Übergangsphase, ich hatte das bereits erwähnt –, dass der gegenwärtig bestehende tarifvertragliche Flickenteppich in den Kommunen überwunden wird.

Nun hat die Staatsregierung dieses wirklich spannende Problem in eine Arbeitsgruppe verbannt, die, wie wir lesen, am 15. Oktober Ergebnisse vorlegen soll, also kommenden Montag. Deshalb ist es sehr gut, dass wir heute darüber reden, denn es besteht ja doch die Chance, dass dieser Landtag einige personalpolitische Weichenstellungen oder Pflöcke einschlägt, die wir dann der Arbeit dieser Lenkungsgruppe mit auf den Weg geben können. Ich denke, nur so herum kann es gehen und nicht andersrum.

Das ist meine Kritik am Antrag der FDP, der ansonsten nicht schlecht ist, dass wir sozusagen die Ergebnisse nur zur Kenntnis nehmen. Ich möchte ganz eindeutig mehr. Ich möchte, dass wir einen Handlungsauftrag von hier aus an die Staatsregierung senden.

(Vereinzelt Beifall bei der Linksfraktion.PDS)

Natürlich ist das alles heikel, die Findungsphase endet in 14 Tagen – ich hatte das bereits gesagt – und die Kreistage, die Stadträte sind wirklich in einer schwierigen Situation. Es dürfte auch Herrn Staatsminister Dr. Buttolo bekannt sein, dass jetzt die Haushaltsberatungen in den Kommunen laufen, und man muss wissen, mit welchem Personal zu rechnen ist, umso mehr, als es fast flächendeckend Konsolidierungs- oder sogar Haushaltssicherungskonzepte gibt, die genau diese Personalsituation entscheidend berücksichtigen.

Nun will ich nicht verhehlen, dass es ein kompliziertes Spannungsfeld zwischen der Interessenlage der Beschäftigten in den Kommunalverwaltungen und der Interessenlage derer in den staatlichen Verwaltungen gibt. Das ist uns aus vielen sogenannten Lobbyschreiben, die uns erreichen, sehr wohl bewusst. Während die kommunalen Beschäftigten fast durchweg nach Bezirkstarifverträgen – im Klartext: Absenkungstarifverträgen – mit Arbeitszeiten von nur 80, 90 % oder teilweise noch weniger entlohnt werden, sind die Landesbediensteten fast durchweg zu 100 % beschäftigt und deutlich besser eingestuft.

So verständlich uns die Forderung der Land- und Personalräte in den Kommunalverwaltungen auch ist, im Interesse des Betriebsfriedens keine Zweiklassengesell

schaft zuzulassen und für gleiche Arbeit gleiches Geld zu zahlen, so wird es wohl eine Übergangsregelung geben müssen. Anderenfalls hätten die Landesbediensteten deutliche Gehaltseinbußen im dreistelligen Euro-Bereich zu erleiden.

Eine solche Übergangsperiode bei der Funktionalreform hat es interessanterweise auch in Baden-Württemberg gegeben – wohin manch einer von Ihnen so gern schaut. Übrigens war dort die Verwaltungsreform – ganz anders als in Sachsen – die absolute Chefsache des vormaligen Ministerpräsidenten Teufel, bei rechtzeitiger und intensiver Einbeziehung des Landtages; also wieder ganz anders als in Sachsen. Vielleicht wurde gerade deshalb in unserem Partnerland Baden-Württemberg die Verwaltungsreform ein Erfolg.

Zurück zum Antrag.

(Zuruf des Abg. Johannes Lichdi, GRÜNE)

Wir fordern diese temporäre Besserstellung der auf die Kommunen übergehenden Landesbediensteten und dass diese temporäre Besserstellung vom Land als dem Verursacher und Veranlasser dieser Reform und dem Hauptnutznießer der sogenannten Effizienzrendite getragen wird. Keinesfalls dürfen dafür die kommunalen Kassen in Anspruch genommen werden. Keinesfalls darf es auch so sein, Herr Staatsminister Buttolo, dass das Land seine ehrgeizigen Personalabbauziele – bekanntlich 80 000 Stellen im Personalsoll A im Jahr 2010 – zumindest teilweise auf die Kommunen verschiebt, sich also auf dem Rücken der Landkreise und kreisfreien Städte konsolidiert und am Ende diesen den Schwarzen Peter des Personalabbaus zuschiebt.

Wie berechtigt diese Besorgnis ist, zeigen die Fakten des in der Vergangenheit stattgefundenen Personalabbaus. Ich werde Ihnen jetzt die nackten Zahlen aus der amtlichen Statistik nennen, und diese sprechen für sich: Innerhalb von zehn Jahren – von 1995 bis 2005 – hat der Freistaat Sachsen exakt 24 091 Landesbedienstete oder rund 17 % seines Personalbestandes abgebaut, also etwas mehr als ein Sechstel. Die Gemeinden und Gemeindeverbände inklusive Landkreise haben im gleichen Zeitraum 72 062 Kommunalbedienstete oder rund 49,2 % ihres Personalbestandes abgebaut, also knapp die Hälfte. Die Personalabbaukurve in den Kommunen fällt demnach dreimal so stark aus wie die des Landes. Ich frage Sie: Ist das etwa gerecht?

Noch viel krasser fällt ein Vergleich zwischen den Jahren 2000 und 2005 aus. Hier hat das Land 7 330 Bedienstete abgebaut, also 6,1 %. Die kommunale Familie dagegen musste – freiwillig oder nicht, das ist hier gar nicht die Frage – sage und schreibe 31 999 Bedienstete abbauen; das sind 30,1 % des Bestandes.

Es ist somit etwas eingetreten, was man eigentlich nicht erwarten sollte: Die Personalabbaukurven zwischen dem Freistaat und dem Land Sachsen haben sich in jüngster Zeit nicht etwa angeglichen, sondern die Schere geht immer weiter auseinander – jetzt im Verhältnis 1 : 5.

Schon aus diesen immensen Vorleistungen der Kommunen beim Personalabbau gegenüber dem Freistaat ist unsere Forderung gut begründet, dass der Freistaat seine Konsolidierungsprobleme keinesfalls zulasten der Kommunen lösen darf.

Damit diese Gefahren, vor denen die Spitzenverbände sehr eindringlich warnen, gar nicht erst eintreten, werden wir nicht die Hände in den Schoß legen und allein dem Verhandlungsgeschick der Landräte und Oberbürgermeister im Lenkungsausschuss vertrauen. Vielmehr wollen wir mit dem heute vorliegenden Antrag einige wichtige personalpolitische Pflöcke einschlagen.

Ein Letztes: Wir fordern in diesem Antrag außerdem, dass für die zu übertragenden Aufgaben bei der Funktionalreform eine langfristige stabile Finanzierung aus Landesmitteln erfolgt, die sowohl das erforderliche Personal als auch die benötigten Sachmittel umfasst. Des Weiteren regen wir geeignete Evaluierungen für die künftige Finanzierung einschließlich einer regelmäßigen aufgabenbezogenen Dynamisierung an.

Theoretisch müsste diese Forderung sehr leicht zu erfüllen sein, denn schaut man in Artikel 85 Abs. 2 unserer Landesverfassung, so haben wir als eines der wenigen Bundesländer das strikte Konnexitätsprinzip. Wie so oft, liegt aber auch hier der Teufel im Detail – genauer gesagt: in der guten politischen Absicht. Im gegenwärtigen Finanzausgleichsgesetz, dem FAG, gibt es den sogenannten Mehrbelastungsausgleich, der sich allerdings vollständig – ich betone: vollständig – aus der allgemeinen Finanzausgleichsmasse finanziert.

Die bevorstehende Funktionalreform und die entsprechenden neuen Mehrbelastungsausgleiche mindestens für die Landkreise und kreisfreien Städte, wahrscheinlich aber auch für die kreisangehörigen Kommunen, die bereits einen zentralörtlichen Status besitzen oder ihn bekommen, sind schlicht unbekannt.

Aus unserer Sicht – auch das hat die Anhörung im Innenausschuss gezeigt – muss hier im Interesse der Kommunen schnellstens Klarheit geschaffen werden. Wir sind überzeugt, dass sich das Problem mit der bisherigen Konstruktion des Mehrbelastungsausgleiches sozusagen mit einer Umwidmung kommunaler Mittel aus der linken Hosentasche der allgemeinen Finanzausgleichsmasse in die rechte Tasche nicht mehr lösen lässt. Bei einem Personalübergang von mehreren tausend Menschen, wie vorgesehen, auf die Kommunen bestehen sehr gute Gründe, nicht nur etwas Reparaturkosmetik am FAG zu betreiben, sondern über eine grundsätzliche Neuausrichtung des Gleichmäßigkeitsgrundsatzes I und des horizontalen Finanzausgleiches zwischen den Kommunen nachzudenken, also die „Nulllinie“ neu auszujustieren.

Wir registrieren, dass auch hier eine regierungsamtliche Arbeitsgruppe am Wirken ist, deren Ergebnisse eigentlich schon am 15.09. vorliegen sollten, die wir aber bis heute nicht kennen. Auch dieser Umstand erleichtert nicht gerade die ausgelobte Findungsphase der Landkreise – um das Dilemma einmal höflich zu umschreiben.

Ich wünsche uns allen eine anregende und vorwärtsweisende Debatte mit vielen neuen Informationen, die hoffentlich für die Landesbediensteten und die kommunale Ebene die dringend erforderliche Klarheit und Sicherheit bringt.

Vielen Dank.

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS)

Die FDP-Fraktion erhält das Wort: Herr Dr. Martens, bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kollege Dr. Friedrich hat soeben auf das Grundproblem hingewiesen, mit dem wir hier zu tun haben und mit dem sich unser Berichtsantrag zur Personalplanung und den Auswirkungen auf die Personalsituation bei den Kommunen, den Kreisen und dem Freistaat beschäftigen soll. Seit zwei Jahren beschäftigten wir uns im Landtag mit der Verwaltungsreform, mit einer Funktionalreform und einer Strukturreform; aber die Informationspolitik der Staatsregierung kann in der Tat – darin gebe ich Kollegen Dr. Friedrich recht – nur als katastrophal bezeichnet werden.

(Beifall bei der FDP, vereinzelt bei der Linksfraktion.PDS und des Abg. Johannes Lichdi, GRÜNE)

Wir haben – ich weiß nicht, wie oft – in diesem Hause darum gebeten, dass die Staatsregierung Grundzüge, Grundüberlegungen dessen in der Öffentlichkeit vorstellt, was sie zur Verwaltungsreform vorhat und welches ihre Eckpunkte und Vorstellungen sind, damit man sie wenigstens im Landtag zur Kenntnis nehmen und darüber diskutieren kann. Das verweigert die Staatsregierung hartnäckig. Das letzte Stück Papier, das sie als Drucksache hier vorgelegt und für würdig befunden hat, dem Landtag zuzuleiten, war der Bericht der Kleine-Kommission vom 18.10.2005.

(Johannes Lichdi, GRÜNE: Mehr hat sie auch nicht!)

Ob sie nicht mehr hat, Herr Kollege Lichdi, darüber können wir alle nur spekulieren; es wäre aber besser, wenn wir darüber gesicherte Kenntnisse hätten.

(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: So ist es!)

Die Mitteilung von Beschlüssen der Staatsregierung ersetzt nicht die Unterrichtung des Landtages, meine Damen und Herren, und sie ersetzt erst recht nicht die politische Diskussion über die Grundstrukturen der Funktionalreform und der Verwaltungsstrukturreform.

Nicht nur die Bürger und der Landtag haben ein Recht darauf, hierüber frühzeitig unterrichtet zu werden und mitzusprechen, sondern vor allen Dingen die Betroffenen, die am wenigsten wissen, welche Auswirkungen diese Reform auf sie persönlich, ihre Beschäftigungsverhältnisse und ihre Arbeitsplätze haben wird.

Die zu übertragenden Aufgaben stehen noch nicht einmal genau fest, aber die Staatsregierung weiß bereits jetzt, dass 3 500 bis 4 000 Stellen davon betroffen sein werden. Vor diesem Hintergrund der Unkenntnis sollen die Landkreise in der sogenannten Findungsphase bis 31.10.2006 Beschlüsse der Kreistage herbeiführen, welche Landkreise neue Kreise in einer neuen Struktur bilden. So kann man im Rahmen einer Verwaltungsreform verantwortliche Politik nicht gestalten.

(Beifall bei der FDP, der Linksfraktion.PDS und den GRÜNEN)

Ich weiß, dass die Mitglieder der die Regierung tragenden Fraktionen des Hauses das alles ganz toll finden. Ich bin nicht bereit, mich mit einem schwarzen Sack über dem Kopf in der Gegend herumschicken zu lassen, um Blankoschecks zu unterschreiben. Das aber verlangen Sie von den Kollegen in den Kreistagen. Diese sollen bis 31.10. sehr weit reichende Beschlüsse fassen, ohne ausreichende Kenntnis darüber zu haben, welche Aufgaben vom Übergang betroffen sind, welche Personalstellen berührt werden und vor allen Dingen, wie der Übergang gestaltet werden soll. Die Betroffenen können zu Recht verlangen, von der Staatsregierung über deren Vorstellungen unterrichtet zu werden, wie im Zuge einer Verwaltungs- und Kreisgebietsreform ein Personalübergang von Beschäftigten des Freistaates auf die kommunale Ebene vor sich gehen soll. Welche Rechtsakte sieht die Staatsregierung für den Übergang der Beschäftigungsverhältnisse vor? Wie sollen die Arbeitsverträge der Arbeitnehmer in den Eckpunkten der Vergütung, der Arbeitszeit und des Kündigungsschutzes ausgestaltet werden? Zu all dem liegt nichts vor.

Ich frage mich, ob die Staatsregierung überhaupt Vorstellungen hat oder ob sie nicht dabei ist, diese erst zu erarbeiten, nach dem Motto: „Erst einmal schaffen wir größere Landkreise. Dann gucken wir, welche Aufgaben sie erhalten. Hinterher, ganz zum Schluss, wird den Betroffenen mitgeteilt, wie das Ganze abgewickelt wird.“ Hier zeichnen sich erhebliche Probleme ab.

(Staatsminister Dr. Albrecht Buttolo: Dass Sie Unfug erzählen, wissen Sie?)

Das können Sie nachher alles richtigstellen, wenn Sie meinen.

(Beifall bei der FDP und des Abg. Johannes Lichdi, GRÜNE)

Wir würden uns übrigens sehr freuen, wenn Sie das richtigstellten und wir ausreichende Informationen bekämen.

Die kommunale Ebene – es ist gesagt worden – hat in den letzten zehn Jahren 50 % des Personals abgebaut; dagegen waren es beim Freistaat 17 %. In vielen Fällen hat man sich seitens des Freistaates noch nicht einmal an den bereits im Kabinett beschlossenen Personalabbau gehalten und diesen verwirklicht.