Ein Sozialdemokrat darf auch einmal darauf hinweisen, dass die sächsische Wirtschaft im ersten Halbjahr 2006 mit 3,8 % am stärksten von allen Bundesländern gewachsen ist. Das ist eine Leistung, die nicht nur auf den Wirt
schaftsminister zurückzuführen ist – vielleicht auch ein bisschen auf ihn –, sondern vor allem auf die Leistungen unserer Unternehmer und der Arbeitnehmerschaft in unseren Unternehmen und übrigens auch im Handel. Ich bin dankbar dafür, dass die Menschen mit ihrer Leistungsfähigkeit zu diesen Zahlen beigetragen haben.
Jetzt komme ich noch einmal zu der Frage der Konkurrenz. In Sachsen-Anhalt war im ursprünglichen Entwurf der Landesregierung vorgesehen, maximal vier Sonntage freizugeben, davon aber maximal nur einen Adventssonntag. Inzwischen kam in Sachsen die von den Koalitionsfraktionen vorgeschlagene Regelung, die heute auch zur Abstimmung steht. In Sachsen-Anhalt hat man sich daraufhin ernsthaft Gedanken gemacht und die Befürchtung geäußert, dass die Menschen an den restlichen Adventssonntagen alle nach Sachsen, nach Leipzig, zum Einkaufen fahren. Daraufhin soll nunmehr ein zweiter Adventssonntag freigegeben werden. Es sollen nicht alle drei sein, weil viele Städte und Gemeinden das Kontingent von vier Sonntagen in diesem Jahr schon ausgeschöpft haben. Deshalb hat man in Sachsen-Anhalt jetzt vorgesehen, dass zusätzlich an einem weiteren Adventssonntag geöffnet werden kann. Man orientiert sich also an dem, was in Sachsen gemacht wird, weil man fürchtet, dass es aufgrund der von uns gefundenen Regelung zu Wettbewerbsnachteilen für Sachsen-Anhalt kommt.
Warum erwähne ich das? Das Ganze ist schon eine absurde Debatte geworden. Mein Fraktionsmitglied Herr Brangs hat darauf hingewiesen. Ich höre zunehmend auch aus den Reihen der Händlerschaft und auch aus Verbänden, dass es doch sinnvoll wäre, wenn wir in ganz Deutschland einheitliche Öffnungszeiten hätten, zunächst in Mitteldeutschland, aber dann auch in ganz Deutschland. Da frage ich mich mit allem Ernst, warum wir diese Föderalismusreform gemacht haben, wenn alle feststellen, dass es vorher viel besser geregelt war.
Gestatten Sie mir, auch auf die Frage nach dem Ländervergleich einzugehen. Sie ist sehr spannend und interessant. Herr Zastrow, Sie haben die Länder bemüht, die Ihnen bei Ihrer Argumentation helfen. Das ist zunächst richtig, aber dann müssen Sie auch ertragen, dass Ihnen die anderen Länder vorgehalten werden. Mich hat der Freistaat Bayern wirklich auch überrascht. Sie wissen, dass sich die CSU-Fraktion entschlossen hat, keine Änderung vorzunehmen. Es gab zugegebenermaßen ein Patt bei der Meinungsbildung, aber es ist schon bemerkenswert, dass der Freistaat Bayern jetzt einen enormen Wettbewerbsnachteil gegenüber dem Freistaat Sachsen erleiden soll.
Ob es wirklich so kommt, dass die Franken jetzt alle ins Vogtland oder nach Thüringen einkaufen fahren, weiß ich nicht. Ich vermute, da ist auch viel an den Haaren herbei
gezogen. Aber es macht deutlich, dass es in Deutschland unterschiedliche Herangehensweisen gibt. Das Saarland hat unter dem CDU-Ministerpräsidenten Müller sehr klar gesagt, dass überhaupt keine Änderung vorgenommen werden soll. In Rheinland-Pfalz, wo die SPD allein regiert, gibt es eine ähnliche Regelung, wie wir sie momentan einführen wollen.
Warum erwähne ich das? Sie wissen, dass in Niedersachsen die FDP in einer Koalition mit der CDU den Wirtschaftsminister stellt, nämlich meinen Kollegen Hirche, den ich persönlich sehr schätze. Ich habe mich erkundigt, wie der Stand in den verschiedenen Bundesländern ist, und dabei von Niedersachsen gehört – O-Ton! –: Fraktionsentwurf wird im November eingebracht, voraussichtliches Inkrafttreten am 1. April 2007.
Ich bitte auch die Kollegen der FDP in diesem Hause, zur Kenntnis zu nehmen, dass es in Niedersachsen – und der Westharz hat vielleicht auch Schönheiten, so dass man ihn in besonderer Weise mit Ladenöffnungszeiten bedenken sollte – viel später eine Regelung geben wird. Das haben Sie bewusst verschwiegen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich freue mich, dass die Debatte deutlich gemacht hat, wie groß das Meinungsbild ist. Auch Meinungsumfragen haben ja eine deutliche oder besser undeutliche Sprache gesprochen, weil auch für mich völlig überraschend – im Gegensatz zu dem, was ich erwartet hatte – eher eine Mehrheit gegen die Ausweitung von Ladenöffnungszeiten gewesen ist.
Wir werden uns in der Abstimmung über den FDPEntwurf verständigen. Wir haben den Entwurf der Regierungskoalition, der insbesondere für das Erzgebirge Planungssicherheit schaffen wird. Dafür bin ich den Fraktionen sehr dankbar. Ich hoffe, dass wir in den nächsten Wochen und Monaten den Entwurf der Staatsregierung konstruktiv und an der Sache orientiert behandeln werden. Wie gesagt, ich freue mich heute für das Erzgebirge. Sie werden sicherlich die richtige Entscheidung treffen.
Meine Damen und Herren! Bevor ich abstimmen lasse, frage ich die Berichterstatter, Herrn Zais und Herrn Pietzsch, ob sie das Wort nehmen möchten. – Das ist nicht der Fall.
Aufgerufen ist jetzt das Gesetz über die Ladenöffnungszeiten, Gesetzentwurf der FDP-Fraktion. Ich schlage Ihnen vor, dass wir paragrafenweise abstimmen. Gibt es dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Da es keine Änderungsanträge gibt, frage ich: Sind Sie einverstanden, dass ich die §§ 1 bis 14 gemeinsam aufrufe? –
Gut. Ich lasse zuerst über die Überschrift abstimmen. Wer möchte die Zustimmung geben? – Gibt es Stimmen dagegen? – Stimmenthaltungen? – Es gibt einige Stimmen dafür, die größere Zahl dagegen. Das bedeutet Ablehnung.
Ich rufe die §§ 1 bis 14 auf. Wer möchte die Zustimmung geben? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Gleiches Stimmverhalten: einige Stimmen dafür, eine große Mehrheit dagegen.
Nachdem sämtliche Bestimmungen des Gesetzentwurfes abgelehnt wurden, findet keine weitere Beratung zu diesem Gesetzentwurf statt.
Wir behandeln als Zweites das Vorschaltgesetz zu den Ladenöffnungszeiten im Freistaat Sachsen. Ich schlage vor, artikelweise in der Fassung des Ausschusses abzustimmen. Gibt es dazu Widerspruch? – Ich sehe, das ist nicht der Fall.
Aufgerufen ist das Vorschaltgesetz zu den Ladenöffnungszeiten im Freistaat Sachsen. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr in der Drucksache 4/6901.
Ich beginne mit der Überschrift. Wer gibt die Zustimmung? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Ich sehe Einstimmigkeit.
Ich rufe auf § 1 – Verkaufsoffene Sonntage. Wer ist dafür? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Auch hier Einstimmigkeit.
Ich rufe auf § 2 – Übergangsregelung für das Jahr 2006. Wer gibt die Zustimmung? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Auch hier Einstimmigkeit.
Ich rufe auf § 3 – Weiter geltendes Bundesrecht. Wer gibt die Zustimmung? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Auch hier Einstimmigkeit.
Ich rufe auf § 4 – Inkrafttreten. Wer gibt die Zustimmung? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Ich sehe Einstimmigkeit.
Da in der 2. Beratung keine Änderungen beschlossen worden sind, eröffne ich die 3. Beratung. Es liegt kein Wunsch auf allgemeine Aussprache vor. Wünscht dennoch jemand zu sprechen? – Das ist nicht der Fall.
Damit stelle ich den Entwurf des Vorschaltgesetzes zu den Ladenöffnungszeiten im Freistaat Sachsen in der in der 2. Lesung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Abstimmung. Wer möchte die Zustimmung geben? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Ich kann Einstimmigkeit erkennen. Damit ist das Vorschaltgesetz beschlossen.
Meine Damen und Herren! Es liegt mir ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 50 Abs. 2 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Gibt es dagegen Widerspruch, dass wir so verfahren? – Dann lasse ich jetzt über die Dringlichkeit abstimmen und bitte
bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Auch hier habe ich Einstimmigkeit gesehen. Damit ist dieses Verfahren so
2. Lesung des Entwurfs Gesetz zur Änderung des Sächsischen Hochschulgesetzes (Juniorprofessurgesetz)
Drucksache 4/6942, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien
Die Fraktionen haben das Wort zur allgemeinen Aussprache. Die Reihenfolge in der ersten Runde: FDP, CDU, Linksfraktion.PDS, SPD, NPD, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile nun der FDPFraktion das Wort. Herr Dr. Schmalfuß, bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Juniorprofessur ist eine wichtige Säule der akademischen Nachwuchsförderung. Ihr Ziel ist es, junge, talentierte Wissenschaftler für sächsische Hochschulen zu gewinnen.
Im Rahmen einer Juniorprofessur haben Nachwuchswissenschaftler bereits mit Ende 20 die Möglichkeit, eigenständig zu forschen und zu lehren. Damit wird eine wissenschaftliche Karriere insgesamt attraktiver. Die Juniorprofessur hat damit erhebliche Bedeutung für die langfristige Attraktivität und Konkurrenzfähigkeit des Wissenschaftsstandortes Sachsen. Umso verheerender ist, dass es die Staatsregierung bisher versäumt hat, die Juniorprofessur in Sachsen rechtlich zu verankern. Bereits seit Mitte Juli 2004 sollte bekannt sein, dass die Juniorprofessur eine eigene landesrechtliche Regelung erfordert. Aber zwei Jahre lang ist nichts geschehen. Mittlerweile ist Sachsen das letzte Bundesland, in dem die Juniorprofessur nicht rechtlich gesichert ist. Viele Juniorprofessoren haben dem Freistaat Sachsen deshalb den Rücken gekehrt, um dort ihr Talent und Wissen einzubringen, wo sie nicht in ihrer Arbeit behindert werden.
Sehr geehrte Damen und Herren! Die Versäumnisse der Staatsregierung bei der Umsetzung der Juniorprofessur sind nur ein Beispiel für die anhaltende Lähmung der sächsischen Hochschullandschaft. In fast allen Bereichen hinkt der Freistaat bei den rechtlichen Vorgaben hinterher und behindert damit Fortschritt und Innovation an den sächsischen Hochschulen.
Am 11. Oktober 2006 richteten mehr als 25 Hochschullehrer der Technischen Universität Dresden einen Appell an die Staatsregierung. Sie forderten, dass die längst überfälligen Reformen endlich in Angriff genommen werden, dass die erforderlichen rechtlichen Rahmenbedingungen zeitnah geschaffen und den sächsischen
Hochschulen keine weiteren Nachteile durch Verzögerungen entstehen. Nicht zuletzt ist dies ein deutliches Signal dafür, dass die bereits seit Jahren immer wieder angekündigte große Novelle des Sächsischen Hochschulgesetzes endlich angegangen werden muss. Die Hochschulen selbst drängen darauf, dass der Freistaat ihnen endlich mehr Freiheit und weitgehende Entscheidungsspielräume in Personal-, Finanz- und Liegenschaftsangelegenheiten einräumt. Sehr geehrte Damen und Herren, Sachsen braucht schnellstmöglich ein Hochschulfreiheitsgesetz.
Meine Damen und Herren! Die FDP-Fraktion hat am 8. Juni 2006 einen Gesetzentwurf zur gesetzlichen Verankerung der Juniorprofessur eingebracht, den die Regierungskoalition bis dahin verschlafen hatte. Den sächsischen Juniorprofessuren wird damit Rechtssicherheit gegeben und ihre Stellung wird gestärkt. Anstatt auf der Grundlage des FDP-Entwurfes die dringend erforderliche gesetzliche Verankerung der Juniorprofessur schnell voranzutreiben, hielt es die Staatsregierung für angemessen, drei Monate später, am 22. August 2006, einen eigenen Entwurf zu diesem Thema einzubringen. Leider fehlen in diesem Entwurf einige wesentliche Regelungen, die nicht nur aus Sicht der FDP-Fraktion den Erfolg der Juniorprofessur in Sachsen gefährden, sondern auch von den sächsischen Juniorprofessoren selbst als unbefriedigend bezeichnet wurden.