Protokoll der Sitzung vom 12.12.2006

(Beifall bei der FDP)

Herr Lichdi von der Fraktion GRÜNE.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Prof. Mannsfeld hat zu Recht auf diese neue Studie zum Umweltbewusstsein hingewiesen. Es ist tatsächlich eine erfreuliche Entwicklung. Er hat von da aus den Bogen gezogen, was wir denn tun müssen, um dieses Umweltbewusstsein zu stärken und auch – so habe ich ihn verstanden – den hauptsächlichsten Umweltproblemen in Sachsen, in Deutschland und auch in der Welt zu begegnen. Er hat einige Dinge aufgezählt, aber ich muss ihm da ein bisschen Wasser in den Wein gießen. Ich habe einfach den Eindruck, solange hier die Staatsregierung, die CDU und die SPD – also die Koalition – immer so tun, als ob die Umweltpolitik sozusagen etwas wäre, was man dann betreiben kann, wenn von der Wirtschaftspolitik etwas übrig bleibt, ist das nicht der richtige Weg. Ich komme nachher noch darauf, wo man das sehen kann.

Wenn wir schon über die wesentlichsten Umweltprobleme reden, dann beziehe ich mich auf meinen hochgeschätzten Vorredner, Herrn Hähle, der heute Morgen interessanterweise für mich zum ersten Mal in einer wichtigen Rede gesagt hat, dass der Klimaschutz tatsächlich ein maßgebliches Problem ist. Dann sehen wir uns doch einmal die Politik der Staatsregierung zum Klimaschutz an. Da stellen wir fest – wir haben uns schon oft darüber auseinandergesetzt –, es gibt ein Klimaschutzprogramm aus dem Jahre 2001. Meines Wissens beginnt in drei Wochen das Jahr 2007. Allein das mag schon verdeutlichen, dass das etwas veraltet ist. Herr Tillich, vielleicht können Sie ankündigen, dass demnächst ein neues Klimaschutzprogramm aufgelegt wird. Dann können wir uns darüber unterhalten, ob wir tatsächlich dieses Thema angemessen

bearbeiten. Ich glaube es nicht. Ich nenne nur das Thema „Braunkohle“. Das möchte ich aber hier nicht weiter vertiefen.

Hochwasserinvestprogramm: Richtig, es ist viel Geld vorhanden. Herr Tillich hat das auch angedeutet. Hier hat uns die Frühjahrsflut an der Elbe etwas geholfen, dass das nicht in Ihrem Haushalt gecancelt wurde. Es ist genug Geld vorhanden. Aber wenn ich mir die Maßnahmen ansehe, dann habe ich doch das Gefühl, dass hier einseitig auf den technischen Hochwasserschutz gesetzt wird. Es ist jeweils sehr schwierig, aus den einzelnen Maßnahmen herauszupfriemeln, was ökologisch und was nicht ökologisch ist.

Wenn man dort einmal hineingreift, dann hat man den Eindruck, dass man sehr einseitig auf den technischen Hochwasserschutz setzt. Gestatten Sie mir – da ich ja auch Dresdner Abgeordneter bin –, ausdrücklich auf den Dresdner Osten hinzuweisen. Ich habe auch in der Stadt im Umweltausschuss erhebliche Debatten geführt. Dort habe ich so den Eindruck, Herr Tillich, dass sich sowohl die Stadt als auch das Land ein bisschen die Schuld zuschieben. Ich finde das keinen befriedigenden Zustand. Ich hoffe, dass die Stadt Druck macht, damit es etwas schneller vorwärtsgeht. Es sind frühestens 2011 Maßnahmen geplant. Das ist natürlich bei Weitem zu spät, weil wir wissen, wenn dort das Wasser wieder kommt, dann steht nicht nur Laubegast wieder unter Wasser.

Aber nun zu dem Thema Landwirtschaftsbereich: Die geplante Förderung von drei Vereinen im Einzelplan 09 stößt durchaus auf unser Unverständnis. Das sind das Sächsische Landeskuratorium ländlicher Raum e.V., das Christlich-soziale Bildungswerk und die Sächsische Akademie ländlicher Raum. Bei der Letzteren hat die Koalition zwar spät, aber dann doch das Problem erkannt und kürzt in ihrem Änderungsantrag die Mittel. Aber wir haben den Eindruck, bei den anderen Vereinen trifft das nicht zu. Wir können eigentlich die Sinnhaftigkeit dieser Förderung, die als durchaus einzigartig dasteht, nicht richtig erkennen. Wir treten deshalb dafür ein, dass auch hier weiter gekürzt und gespart wird.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren! Unsere Fraktion befürwortet den Änderungsantrag der Koalition zur Förderung von Projekten der anerkannten Umweltverbände. Wir halten diese Finanzierung für notwendig. Die anerkannten Umweltverbände leisten in der Umweltbildung und im praktischen Naturschutz und insbesondere auch in der Stellungnahmenarbeit einen wichtigen Beitrag. Ich heiße gut, was Herr Prof. Mannsfeld bezüglich der §§ 59 und 60 Naturschutzgesetz dargestellt hat.

Wir haben aber durchaus noch ein Finanzierungsdefizit im Bereich des Natur- und Artenschutzes entdeckt. Deshalb werden wir auch einen Änderungsantrag stellen.

Die EU hat mit ihrem eindrucksvollen Programm „Natura 2000“ den Ländern wichtige Aufgaben übertragen. Die FFH-Richtlinie muss deshalb umgesetzt werden. In

diesem Zuge sind noch weitere FFH-Maßnahmen notwendig. Bei Weitem sind noch nicht alle fertiggestellt. Uns ist dabei besonders wichtig, dass diese Pläne nicht nur erstellt werden, um dann in den Schubladen zu verschwinden; sie müssen auch umgesetzt werden.

Ebenso erfordert die FFH-Richtlinie ein Monitoring der FFH-Arten. Dazu brauchen wir zusätzliche Mittel. Da komme ich wieder darauf zurück, ob dieser Haushaltsplan tatsächlich den Anforderungen genügt. Ich erinnere mich nur, dass die Koalition vor über einem Jahr die sogenannte Grundschutznovelle zum Naturschutzgesetz gemacht hat, in der sozusagen die Vogelschutzgebiete im Schutzstatus auf FFH-Niveau heruntergestutzt werden. Wir haben auf unsere Große Anfrage erfahren, wie denn tatsächlich die FFH-Verträglichkeitsuntersuchungen in Sachsen ausgefallen sind. Oh Wunder, man staune, bis jetzt ist bei noch keiner FFH-Verträglichkeitsuntersuchung festgestellt worden, dass ein erheblicher Eingriff vorliegt. Das heißt, diese FFH-Verträglichkeitsuntersuchung ist doch zum großen Teil nur Schein und formal, ist aber nicht in der Lage – damit auch die FFH-Richtlinie nicht –, tatsächlich die Natur zu schützen. Das sind unsere wertvollsten Flächen. Ich habe da kein großes Vertrauen, wenn ich sehe, dass jetzt bei der Grundschutznovelle die ersten Pläne erstellt worden sind und dort keine Maßnahmen vorgesehen sind. Es ist also genau das eingetreten, was wir damals schon kritisiert und befürchtet haben: Hier wird ein Scheinschutz aufgelegt, der tatsächlich der Natur nichts bringt.

Ich überspringe. Wir sind beim Biotopverbund. Herr Günther, ich habe noch richtig viel Redezeit, aber ich werde sie nicht wegen der FDP verschießen. Da sind Sie mir wirklich nicht anspruchsvoll genug.

(Zuruf von der CDU: Morgen ist auch noch ein Tag!)

Diejenigen – die sicherlich nicht in der FDP-Fraktion beheimatet sind –, die sich für den Naturschutz interessieren, können beispielsweise in der Großen Anfrage nachlesen, dass wir in Sachsen immer noch ein erhebliches Defizit bei den Landschaftsplänen haben. Dankenswerterweise haben Sie uns auf unsere Große Anfrage eine riesenlange Liste mitgeteilt, welche Gemeinden noch keine Landschaftspläne haben. Nun wissen wir aber alle, dass eine sinnvolle Verknüpfung der Erstellung der Biotopverbund- und FFH-Managementpläne gerade eigentlich mit den Landschaftsplänen stattfinden soll. Wir fragen uns, wenn dort keine Förderung vorgesehen ist, wie das geleistet werden soll.

Vielleicht noch ein kleines Detail am Rande, was ich Ihnen, Herr Minister, ans Herz lege, was Ihnen beim Unterschreiben der Großen Anfrage nicht so richtig bewusst geworden ist. Wir haben in § 5 Abs. 3 des Bundesnaturschutzgesetzes – Sie sind kein Jurist, deswegen sage ich es Ihnen – die Mindestelemente, die in der Landschaft festzulegen sind.

(Staatsminister Stanislaw Tillich: Kenne ich!)

Gut, Sie haben uns geantwortet, dass es dazu keinerlei Vorplanungen seitens Ihres Hauses gibt, nichts. Jetzt rede ich wieder einmal formaljuristisch und sage: Das ist 2002 vom Bundesgesetzgeber angeordnet. 2005 ist die Umsetzungsfrist abgelaufen. Ende 2006 sagt uns das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft, dass es sich dazu keine Gedanken gemacht hat. Wissen Sie, das ist auch wieder eines der vielen kleinen Details, die mich dann doch weniger optimistisch stimmen, als es der hochgeschätzte Kollege Mannsfeld in seiner Rede dargestellt hat. Deswegen werden wir Ihrem Haushaltsplan nicht zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren! Seitens der Fraktionen liegt schriftlich kein allgemeiner Aussprachebedarf mehr vor. Es spricht deshalb Herr Staatsminister Tillich.

Vielen Dank Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Die Agrar- und Umweltpolitik des Freistaates Sachsen steht auf soliden finanziellen Füßen. Das haben die Redner der beiden Koalitionsfraktionen eindeutig und ausdrücklich ausgeführt.

Die nächsten beiden Jahre sind eine große Herausforderung für den Fachressort-Haushalt, die uns einige Anstrengungen abverlangen wird. So gilt es, die bisherigen EU-Programme bis 2008 abzuschließen und gleichzeitig die neuen Programme so rasch wie möglich zum Laufen zu bringen. Um dies für alle transparent zu machen, haben wir beide Förderperioden im Haushalt getrennt und als einziges Haus auch so ausgewiesen. So ist ersichtlich, welche Mittel wir für die Abfinanzierung von Projekten einsetzen und was künftig für neue Maßnahmen zur Verfügung steht.

Meine Damen und Herren! Mit Beginn der neuen Förderperiode bleibt nicht alles beim Alten. Wir werden Bewährtes wie den Infrastrukturausbau in den sächsischen Dörfern sowie die Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen im ländlichen Raum fortsetzen. Wir setzen gleichzeitig aber auch neue Prioritäten. Dies ergibt sich nicht nur aus den weniger zur Verfügung stehenden Mitteln der Europäischen Union, sondern ist auch die richtige Antwort auf unsere strukturschwachen ländlichen Räume.

Um insbesondere der demografischen Entwicklung Rechnung zu tragen, steuern wir bei der Förderung im ländlichen Raum um. Künftig werden Maßnahmen der ländlichen Entwicklung durch integrierte ländliche Entwicklungskonzepte miteinander vernetzt. Die verantwortlichen Akteure erarbeiten selbst Lösungsansätze, die an ihre Situation vor Ort angepasst sind. Damit geben wir der Förderung ein neues Gesicht – weg von staatlichen Vorgaben, hin zu regionalen Vorschlägen. Zwei Bereiche

spielen vor allem im ländlichen Raum eine besondere Rolle:

Erstens – die Verkehrsinfrastruktur. Eine bedarfsgerechte verkehrstechnische Erschließung ist wichtig für die wirtschaftliche Entwicklung des ländlichen Raumes. Allerdings werden wir künftig bei der Förderung die aktuellen demografischen Prognosen zugrunde legen.

Zweitens – die Förderung der Abwasserinfrastruktur. Wir werden künftig über die neue Förderrichtlinie Siedlungswasserwirtschaft öffentliche und nichtöffentliche Abwasseranlagen gleichberechtigt fördern. Damit – dies haben wir bereits vor zwei Monaten hier diskutiert – betreten wir Neuland; denn wir werden keinen Einfluss auf abwassertechnische Lösungen durch unterschiedliche Förderhöhen mehr nehmen. Das ist unsere Antwort auf die demografische Entwicklung im ländlichen Raum. Entscheidend ist die vor Ort wirtschaftlichste Lösung. Nur so können die Belastungen unserer Bürgerinnen und Bürger in einem vertretbaren Rahmen gehalten werden – gegenwärtig, aber auch zukünftig; und sollte es sich nicht bis zu allen herumgesprochen haben: Selbstverständlich sind auch – unter Wahrung der bisherigen Zusagen, dass die alten Maßnahmen weiter abfinanziert werden – in besonders gelagerten Einzelfällen in der Übergangszeit noch Neubewilligungen möglich, allerdings unter engen Randbedingungen. Grundsätzlich gilt jedoch, dass für alle anderen Maßnahmen die neuen Bedingungen gelten.

Meine Damen und Herren! Der ländliche Raum lebt von wirtschaftlich starken Betrieben. Angesichts sich weiter öffnender Agrarmärkte steigt der Wettbewerbsdruck auf unsere landwirtschaftlichen Unternehmen, und da genügt es nicht, nur die Betriebe zu modernisieren. Auch der Absatz der Produkte muss verbessert und neue Märkte müssen erschlossen werden. Daher hat für mich die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft absolute Priorität. Wir werden rund 266 Millionen Euro für weitere Investitionen in der neuen Förderperiode einsetzen. Die Mittel werden vorrangig auf die wertschöpfungs- und arbeitsintensiven Bereiche der tierischen Erzeugung und des Gartenbaues konzentriert.

Neu zu gestalten war auch unser Agrar-Umweltprogramm. Es ist mit dem bisherigen Programm nicht vergleichbar; denn mit der Agrarreform und der Einführung des ELER haben sich die Grundlagen für die Ausgestaltung maßgeblich geändert. Verpflichtungen aus Cross Compliance werden im Rahmen der Direktzahlung honoriert. Daher ist eine Grundförderung wie bisher nicht möglich. Auch die einstigen Einheitskomponenten dürfen wir ab 2007 nicht mehr anbieten.

Dafür fordern neue Aufgaben wie die EU-Vorgaben zur Wasserrahmenrichtlinie oder für Natura 2000 neue Akzente. So bieten wir zum Schutz der Gewässer Maßnahmen an, die die Stickstoffeinträge mindern und den Boden vor Erosion schützen. Ergänzend zu unseren investiven Hochwasserschutzmaßnahmen wird in Hochwasserentstehungs- und Überschwemmungsgebieten eine

konservierende Bodenbearbeitung gefördert, um den Wasserrückhalt in der Fläche zu verbessern. Für die Natura-2000-Gebiete, die immerhin 15,9 % unserer Landesfläche ausmachen, wurden Managementpläne zur Umsetzung der Erhaltungs- und Entwicklungsziele erarbeitet. Diese Pläne, Herr Lichdi, werden mithilfe des EPLR umgesetzt, sodass trotz gestiegener Aufgaben eine Mehrbelastung mit Landesmitteln vermieden werden konnte.

Auch der Ökolandbau – vielleicht entgegen der Meinung mancher hier im Saal – liegt mir besonders am Herzen. Unser Schwerpunkt ist, wie bereits mehrfach in diesem Haus dargestellt, der Neueinstieg, um das höhere Umstellungsrisiko in der Anfangsphase für die betroffenen Landwirte abzupuffern. Außerdem dürfen wir auch den Wald nicht vergessen. So sollen in jedem Jahr im Privat- und Körperschaftswald durchschnittlich ungefähr 500 Hektar mit standortgerechten Baumarten wie Buche und Linde umgebaut werden. Weiterhin werden wir über den EPLR die Aufforstung im Privat- und Körperschaftswald durchschnittlich um circa 200 Hektar im Jahr unterstützen. Zusätzlich werden zum Schutz der Böden zukünftig 10 000 Hektar Wald jährlich gekalkt werden können; denn der Wald ist einer unserer wichtigsten Naturreichtümer, der unser Klima verbessert, Wasser speichert, Holz liefert und gleichzeitig Lebensraum für viele Pflanzen und Tiere ist. – So weit zum EPLR.

Ein zweiter wichtiger Schwerpunkt unseres Etats ist der Hochwasserschutz – ein Thema, das manch einen im Frühjahr noch einmal aufgerüttelt hat, das aber bei vielen auch schon wieder aus dem Gedächtnis verschwunden ist. Die Sächsische Staatsregierung sorgt kontinuierlich vor, damit uns die nächste Katastrophe nicht überrascht. Wir haben schon im vergangenen Haushalt, meine Damen und Herren, gemeinsam ein ehrgeiziges Hochwasserinvestitionsprogramm auf die Beine gestellt. Es ist uns nunmehr gelungen, dieses Programm langfristig für die gesamte Förderperiode bis Ende 2015 gemeinsam zu vereinbaren. So haben wir nun die Möglichkeit, den über die Hochwasserschutzkonzepte ermittelten Bedarf mit der notwendigen Sorgfalt umzusetzen.

Doch – und ich bin Frau Dr. Deicke dankbar, dass sie es erwähnt hat – wir bauen nicht nur auf neue und bessere Hochwasserschutzanlagen, sondern wir sorgen auch für die Unterhaltung dieser Einrichtungen; auch dies ist wichtig. Die Mittel der Landestalsperrenverwaltung wurden zu diesem Zweck erhöht. Auch das Landeshochwasserzentrum hat zusätzliche Mittel erhalten, damit die Vorhersage von Hochwasserereignissen und die Warnung der Bevölkerung weiterhin gewährleistet ist und auf höherem, besserem Niveau stattfinden kann. Für Städte und Gemeinden sind Fördermittel für Hochwasserschutzmaßnahmen an Gewässern II. Ordnung im gesamten Förderzeitraum vorgesehen.

Doch wir müssen nicht nur beim Hochwasserschutz handeln. Große Aufgaben erwarten uns auch beim Klimaschutz. Jeder weiß, dass bei diesem globalen Thema ein

Land allein wenig ausrichten kann. Trotzdem muss jeder im Rahmen seiner Möglichkeiten handeln, und dies tut auch die Sächsische Staatsregierung. Ich freue mich daher darüber, dass es uns gemeinsam mit den Regierungsfraktionen gelungen ist, das Energiekompetenzzentrum finanziell abzusichern. Mit Unterstützung der Abgeordneten konnten die Rahmenbedingungen für die sächsische Energieagentur sogar noch einmal entscheidend verbessert werden. Wir werden nun mit jährlich knapp 2 Millionen Euro die Arbeit der zukünftigen sächsischen Energieagentur Sena absichern können.

Diese aus unserem Haushalt bereitgestellten Mittel stehen für die Zusammenführung der Arbeiten aller Ressorts der Staatsregierung und der Vernetzung aller Akteure auf dem Gebiet der Erhöhung der Energieeffizienz und des Klimaschutzes in Sachsen zur Verfügung. Das ist Geld, das für die nachhaltige Entwicklung gut angelegt ist.

Meine Damen und Herren! Unser Plan enthält die richtigen Angebote, um unsere ambitionierten Ziele zu verwirklichen. Aber die Maßnahmen müssen auch umgesetzt werden. Wie Sie wissen, hat jeder, also auch wir, einen deutlichen Beitrag über die bisherigen Festlegungen hinaus an Einsparung im Verwaltungsbereich zu leisten, und jeder von Ihnen, der sich unseren Verwaltungsetat angeschaut hat, kann sehen, dass das SMUL hier bereits respektable Leistungen erbracht hat und in den nächsten zwei Jahren weiterhin erbringen wird.

Meine Damen und Herren! Unser Etatentwurf setzt trotz enger Rahmenbedingungen die richtigen Zeichen für eine nachhaltige Entwicklung unseres Landes; und wie ich eingangs sagte, steht die Umwelt- und Agrarpolitik im Freistaat Sachsen, aber auch die Politik im ländlichen Raum künftig auf soliden Füßen.

Ich möchte mich ausdrücklich bei den Abgeordneten der Regierungskoalition, aber auch bei den anderen Abgeordneten, die sich an den konstruktiven Diskussionen im Agrar- und Umweltausschuss sowie im Finanzausschuss dieses Hohen Hauses beteiligt haben, bedanken und bitte Sie um Zustimmung zum Einzelplan 09.

Lassen Sie mich noch kurz einem Mann aus meinem Haus danken, dessen Ära mit diesem Doppelhaushalt zu Ende geht. Ich möchte das im Namen meiner beiden Vorgänger, des Kollegen Flath und des Kollegen Jähnichen, tun.

(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: Und Vaatz?)

Ich spreche in diesem konkreten Fall vom Landwirtschaftsministerium. Ich möchte mich bei Ihnen, Herr Meinhold, als Beauftragten für den Haushalt des SMUL, früher des SML, im Namen aller Abgeordneten, die mit Ihnen zusammenarbeiten durften, und meiner vorherigen Ministerkollegen für Ihr engagiertes Arbeiten für den Haushalt des SMUL recht herzlich bedanken.

(Beifall bei der CDU, der Linksfraktion.PDS, der SPD, der FDP, den GRÜNEN und der Staatsregierung)

Ihre Handschrift wird sich nicht nur in diesem Haushalt wiederfinden, sondern man wird sicherlich, wie mir Ihre Nachfolgerin sagte, noch Ihren Zigarettenduft bzw. Ihren Zigarilloduft in den nächsten zwei Haushalten verspüren. Ihr Geist bzw. der Geruch Ihres Geistes wird uns immer und ewig erhalten bleiben.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU, der Linksfraktion.PDS, der SPD, der FDP, den GRÜNEN und der Staatsregierung)

Meine Damen und Herren! Damit kommen wir zur Abstimmung. Herr Kollege Günther hat gebeten, über die Kapitel einzeln abstimmen zu lassen.