Protokoll der Sitzung vom 12.12.2006

Federstrich innerhalb von ein bis zwei Jahren im Grunde über alle Verwaltungsstellen, über alle Haushaltstitel, über alle Behörden hinweg einfach mit einem Federstrich sagen: So, das muss jetzt wegfallen; dass Sie dann noch Ziele setzen, die überhaupt nicht untersetzt sind. Ich halte das für unseriös, und zwar im hohen Maße; ich halte daran fest.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD – Zurufe von der Linksfraktion.PDS)

Gibt es weiteren Aussprachebedarf seitens der Fraktionen? – Nein.

Dann lasse ich jetzt darüber abstimmen. Wer dem Begehr eines neuen § 8a, dokumentiert in der Drucksachennummer 4/7347 von der Linksfraktion.PDS, folgen möchte, der melde sich bitte. – Danke schön. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei keinen Enthaltungen mit übergroßer Mehrheit abgelehnt.

Zu den §§ 9 bis 11 gibt es keine Änderungswünsche.

Wir kommen zum § 12. Hierzu gibt es wiederum von der Linksfraktion.PDS in der Drucksachennummer 4/7347 die Nr. 4 des Änderungsantrages der Linksfraktion.PDS. Frau Mattern.

Hierzu gibt es Änderungsanträge zu einzelnen Absätzen. Wir möchten in den Absätzen 2, 3 und 4 die darin enthaltenen Ermächtigungen der Staatsregierung begrenzen. Wir möchten den Abs. 5 streichen, um die dort enthaltene Ermächtigung nicht in Kraft treten zu lassen, und wir möchten insbesondere – darauf möchte ich hinweisen – den Abs. 15 und den Abs. 16 gestrichen wissen.

Es geht darum, dass der IT-Betrieb de facto am Landtag vorbei eingerichtet werden soll. Wir möchten das Gleiche in Bezug auf den Vollzug der Funktional- und Verwaltungsreform verhindern. Wir möchten, dass für beide Vorhaben der ordentliche parlamentarische Gang eingehalten wird, wie er von der Verfassung vorgeschrieben ist, sodass das Parlament in die Erstellung, die Beratung, die Entwicklung und die Finanzierung solcher neuen Einzelpläne bzw. Verwaltungsvorhaben einbezogen wird und darüber abstimmen kann. Deshalb die Streichung dieser beiden Absätze.

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS und des Abg. Holger Zastrow, FDP)

Danke schön. – Gibt es dazu Aussprachebedarf? – Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann kommen wir zur Abstimmung, meine Damen und Herren. Ich stelle die Drucksachennummer 4/7347, die Nr. 4 der Linksfraktion.PDS, zur Abstimmung. Wer dem zustimmt, der melde sich bitte. – Wer stimmt dem nicht zu? – Wer enthält sich? – Bei einigen Enthaltungen und einer größeren Anzahl von Zustimmungen ist es dennoch mit Mehrheit abgelehnt.

Wir haben zum gleichen § 12 wiederum einen Änderungsantrag der NPD-Fraktion, und zwar in der Drucksa

chennummer 4/7210. Gleiches Verfahren. Wer dem NPDAntrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei keinen Enthaltungen und einigen Jastimmen mit übergroßer Mehrheit abgelehnt.

Meine Damen und Herren, wir kommen zu einem Änderungsantrag der FDP-Fraktion, vorgelegt in der Drucksachennummer 4/7209, zu Abs. 15. Herr Dr. Martens, bitte.

Herr Präsident, vielen Dank. – Meine Damen und Herren, es ist eben schon angesprochen worden: Es geht uns mit diesem Antrag ebenfalls darum, die Parlamentsrechte zu wahren, die im bisherigen Entwurf der Staatsregierung in § 12 Abs. 15 nach unserer Auffassung bei der Einrichtung einer IT-Stelle in verfassungswidriger Weise nicht beachtet werden sollten, die nach dem Willen des Haushaltsgesetzes eigentlich sogar als Staatsbetrieb ohne Parlamentsbefassung hätte ausgegründet werden können.

Wir sehen gleichwohl mit großem Entzücken, dass die Regierungskoalition mit ihrem nach uns eingereichten Änderungsantrag dieses Problem auch erkannt hat. Der Versuch der Staatsregierung, ein Körbchen aufzustellen, wo das Parlament bitte seine Rechte einlegen möge, kann damit wohl als gescheitert angesehen werden. Gleichwohl bitten wir um Zustimmung zu unserem Antrag, zum Original. Das würde die Annahme des Koalitionsantrages erübrigen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Frau Mattern, möchten Sie dazu noch etwas bemerken?

Ja, ich habe zunächst eine Rückfrage an Herrn Dr. Martens. Sie streichen lediglich die Worte „Haushalts- und Finanzausschuss“. Stehen bleibt „mit Einwilligung des Landtags“. Das ist etwas ganz anderes, als die Koalition in ihrem Antrag vorhat. Schauen Sie noch einmal ganz genau nach.

Da Ihr Antrag den Landtag voll in das Geschäft hineinnimmt, werden wir ihm zustimmen.

(Vereinzelt Beifall bei der Linksfraktion.PDS und der FDP)

Gibt es weiteren Aussprachebedarf? – Das ist nicht der Fall. Dann stelle ich die Drucksache 4/7209, Änderungsantrag der FDPFraktion zu Abs. 15, zur Abstimmung. Wer dem zustimmen möchte, der melde sich bitte jetzt. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer kleinen Armhebung von Frau Clauß und ohne Enthaltung ist dieser Änderungsantrag mit Mehrheit abgelehnt worden.

Meine Damen und Herren! Ich rufe die Drucksache 4/7357 auf. Jetzt kommen wir zu Nummer 1 des Antrags von CDU- und SPD-Fraktion. Herr Dr. Rößler, haben Sie schon alles eingebracht? – Ja.

(Dr. André Hahn, Linksfraktion.PDS, steht am Mikrofon.)

Herr Dr. Hahn möchte dazu etwas sagen.

Ja, Herr Präsident. – Das ist ein Antrag der Koalition, der auch eine Reaktion auf die von der Opposition geübte Kritik war. Wir haben zu diesem Änderungsantrag noch Klärungsbedarf und bitten deshalb als Fraktion nach der Geschäftsordnung um eine Auszeit von 10 Minuten.

(Rita Henke, CDU: Och nee! und Widerspruch bei der CDU)

Dem muss stattgegeben werden. Es ist jetzt nach Parlamentsuhr 17:42 Uhr. Um 17:53 Uhr sind wir wieder hier.

(Kurze Unterbrechung)

Meine Damen und Herren! Die Auszeit geht jetzt zu Ende. Ich bitte Sie, wieder Platz zu nehmen.

Herr Abg. Hilker von der Linksfraktion.PDS ist bevollmächtigt, für seine Fraktion die Auszeit zu begründen und die Ergebnisse mitzuteilen.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die jetzige Debatte ist ja nicht aus dem Nichts entstanden, sondern wir führen sie schon eine ganze Zeit lang. Ich möchte an drei Punkte erinnern.

Zum Ersten gab es vor unserem Änderungsantrag eine ziemlich ausführliche Debatte im Verfassungs- und Rechtsausschuss. Damals wurden unsere Vorstellungen von Ihnen, der Koalition, abgelehnt und Sie sahen es nicht für nötig an, das Haushaltsgesetz entsprechend zu ändern.

Auch im Haushalts- und Finanzausschuss haben wir uns sehr lange unterhalten und diskutiert, ob das vorliegende Haushaltsgesetz verfassungsgemäß ist oder nicht. Die Staatsregierung, Herr Minister Metz, ließ seine Beamten ausführen, warum die Staatsregierung der Meinung ist, dass das vorliegende Haushaltsgesetz verfassungskonform ist. Ja, auch Sie, Herr Rößler von der CDU und für die Koalition, sprangen der Staatsregierung bei. Auch zu diesem Zeitpunkt gab es für Sie noch keinen Grund, entsprechende Änderungen vorzunehmen.

Gestern kündigte unser Fraktionsvorsitzender, Herr Prof. Porsch, an, dass es uns ernst ist, dass wir uns von Ihnen nicht in unseren Rechten beschneiden lassen, ja, dass wir, wenn es notwendig ist, vor den Verfassungsgerichtshof gehen.

Was können wir heute feststellen? Wir können feststellen, dass Sie mittlerweile einen Änderungsbedarf sehen, für den Sie, Herr Dr. Rößler, nur dünne Worte in der Begründung fanden. Wir sind allerdings der Meinung, dass Ihr Änderungsantrag, den Sie formuliert haben, das Ganze noch verschlimmert. Es zeigt, dort, wo Hektik ist, werden auch Fehler gemacht. Wenn Sie sich nicht die Begrün

dung Ihres Änderungsantrages durchlesen, sondern sich ansehen, was im Haushaltsgesetz in den entsprechenden Paragrafen formuliert ist, wissen wir, dass wir in Zukunft gar nichts mehr zu sagen haben. Bisher sollte der Haushalts- und Finanzausschuss an den entsprechenden Regelungen beteiligt werden, in Zukunft der Landtag nicht mehr. So kann man Ihren Antrag lesen, wenn man ihn zumindest in das Gesetz einordnet. Wir sind der Meinung, das ist falsch. Wir bieten Ihnen deshalb noch eine Chance mit unserem entsprechenden Änderungsantrag, den ich hiermit einbringe.

Wir wollen den entsprechenden Punkt 1 Buchstabe A wie folgt formulieren – das ist ein Änderungsantrag zu Ihrem Antrag: Die Worte „und nach Einwilligung des Haushalts- und Finanzausschusses des Sächsischen Landtages“ werden durch die Worte „und nach vorheriger Zustimmung des Sächsischen Landtages durch Nachtragshaushalt“ ersetzt sowie die Formulierung „über § 37 Abs. 1 Satz 2 Sächsische Haushaltsordnung hinaus“ gestrichen.

Meine Damen und Herren von der Koalition! Wir haben ein Gutachten des Juristischen Dienstes des Landtages. Wir haben eine Sächsische Verfassung. Sie müssen dem, was wir vorgelegt haben, zustimmen; denn dies ist das Minimum.

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS)

Herr Kollege Hilker, ich sollte jetzt die schriftliche Form bekommen.

(Heiko Hilker, Linksfraktion.PDS, übergibt dem Präsidenten den vorgetragenen Änderungsantrag in Schriftform.)

Danke schön.

Meine Damen und Herren! Ich habe hier eine schriftliche Änderung eines soeben mündlich vorgetragenen Änderungsantrages. Das ist laut Geschäftsordnung rechtens. Jetzt könnte ich mir vorstellen, dass darüber gesprochen werden soll.

Meine Damen und Herren! Ich gestatte mir noch einmal den Text des Änderungsantrages vorzulesen.

In Punkt 1 erhält der Buchstabe A folgende Formulierung: Die Worte „und nach Einwilligung des Haushalts- und Finanzausschusses des Sächsischen Landtages“ werden durch die Worte „und nach vorheriger Zustimmung des Sächsischen Landtages durch Nachtragshaushalt“ ersetzt sowie die Formulierung „über § 37 Abs. 1 Satz 2 Sächsische Haushaltsordnung hinaus“ gestrichen.

Es gibt Aussprachebedarf dazu. Herr Lichdi.

Der Änderungsantrag der Koalition und der jetzige Änderungsantrag der Linksfraktion.PDS dazu – –

Herr Lichdi, wir reden jetzt über den Änderungsantrag. Entschuldigung, wir müssen jetzt unsere Gedanken ordnen. Wir haben jetzt eine Änderung zur Änderung. Das ist ja ein nicht alltägli

cher Zustand. Jetzt wollen wir erst einmal über die Änderung der Änderung befinden. Um befinden zu können, führen wir jetzt die Aussprache dazu. Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. Wir können den Änderungsantrag der Linksfraktion.PDS mittragen. Es ist tatsächlich so, dass die Koalition auf den § 5 Abs. 1 des Haushaltsgesetzes verweist. Ich möchte ausdrücklich noch einmal darauf hinweisen, dass hier auf die nachträgliche Genehmigung des Sächsischen Landtages abgehoben wird, und auch erst ab einer Betragshöhe von mehr als 10 Millionen Euro. Von daher ist die Beteiligung nicht gegeben. Deshalb ist es richtig, wie es die PDS hier vorschlägt, das entsprechend zu ändern. Wir werden das unterstützen.

(Beifall bei den GRÜNEN und der Linksfraktion.PDS)