Protokoll der Sitzung vom 12.12.2006

gestellt wurde. Mit der vorgesehenen Lösung gehen wir diesbezüglich einen großen Schritt in die richtige Richtung.

Wir gehen auch davon aus, dass die getroffene Regelung der Rechtsaufsicht über die Datenschutzkontrolle im nicht öffentlichen Bereich durch die Staatsregierung ein hohes Maß an Unabhängigkeit und Effektivität seitens des Sächsischen Datenschutzbeauftragten ermöglicht und damit den Anforderungen der EG-Datenschutzrichtlinie gerecht wird. Mit dieser Regelung befinden wir uns in guter Nachbarschaft mit zahlreichen Bundesländern. Wir gehen davon aus, dass diese Regelung auch nach der Entscheidung des durch die EU gegenüber der Bundesrepublik eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens Bestand haben wird.

Konsequent ist es auch, dass der Datenschutzbeauftragte Behörde im Sinne des Gesetzes über die Ordnungswidrigkeiten wird und damit die Möglichkeit erhält, Verstöße zu ahnden. Das ermöglicht ihm, die datenschutzrechtlichen Vorgaben und Bestimmungen konsequent umzusetzen.

Die durch die Verlagerung der Aufgabe entstehende Mehrbelastung beim Sächsischen Datenschutzbeauftragten wird durch Stellenübertragungen von den Regierungspräsidien ausgeglichen. Die Stellenumsetzungen, einschließlich Sachmittelkostenanteil, vom Einzelplan 03 nach Einzelplan 01, haben wir im Parlamentarischen Verfahren zum Haushaltsgesetz 2007/2008 berücksichtigt.

Der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion und der SPDFraktion beinhaltet weitere und über den Gesetzentwurf der Linksfraktion.PDS hinausgehende Regelungen. Letzteren werden wir aus diesem Grund daher ablehnen.

Neben der soeben erläuterten Verlagerung der Änderung der Kontrollzuständigkeit für den Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich sieht der Gesetzentwurf mit Änderungsantrag der CDU- und SPD-Fraktion im Wesentlichen klarstellende und präzisierende Änderungen vor, die der Verbesserung der praktischen Anwendbarkeit des Gesetzes dienen sollen. So hat sich die Koalition im Ergebnis der Anhörung vom 7. September 2006 darauf verständigt, den Begriff „Aufgaben der öffentlichen Verwaltung“ zu streichen. Die nunmehr getroffene Wettbewerbsklausel im § 2 Abs. 2 gewährleistet, dass Stellen, die als öffentliche Stellen gelten und von öffentlichen Stellen beherrscht werden, nur dann das Sächsische Datenschutzgesetz anwenden müssen, wenn sie nicht im Wettbewerb stehen. Ansonsten gilt für sie das Bundesdatenschutzgesetz. Mit der Änderung des Gesetzentwurfs wird einer Forderung vor allem der kommunalen Wohnungsunternehmen aus der öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf Rechnung getragen. Nach unseren Vorstellungen verlangt der Wettbewerbsbegriff dann in Anlehnung an das Wettbewerbsrecht ein hinreichend konkretes Wettbewerbsverhältnis, bei dem die Bewerber mit gleichen oder gleichartigen Waren bzw. Dienstleistungen am Markt unmittelbar konkurrieren.

Im Übrigen beseitigen wir mit dem Gesetzentwurf und der Änderungsvorlage einen Wertungswiderspruch, wonach ein Betroffener nach bisherigem Recht zwar gegenüber dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten einer Kontrolle ihn betreffender Sicherheits- und Sicherheitsüberprüfungsakten widersprechen konnte, nicht jedoch gegenüber dem behördlichen Datenschutzbeauftragten. Im Interesse des Betroffenen besteht nunmehr in beiden Kontrollfällen ein Widerspruchsrecht.

Weitere Modifikationen und Klarstellungen können Sie dem Gesetzentwurf bzw. Änderungsentwurf entnehmen.

Ich bin überzeugt, dass wir mit diesem Gesetzentwurf den Datenschutz effizienter und transparenter gestalten. Gleichzeitig wird der künftigen Entwicklung Rechnung getragen. Ich bitte Sie daher, dem Gesetzentwurf und dem Änderungsantrag zuzustimmen.

Vielen Dank.

Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktion, der auf die Vorgaben der Koalitionsvereinbarung (Punkt 11.4) zurückgeht, besitzt beste Voraussetzungen, um das Datenschutzniveau im gleichen Maße wie bisher zu gewährleisten und darüber hinaus die Akzeptanz des Datenschutzgedankens zu fördern.

Kernpunkt der Novellierung des Sächsischen Datenschutzgesetzes ist die Zusammenlegung der datenschutzrechtlichen Kontrolle des öffentlichen und des nicht öffentlichen Bereiches. Mit der Aufgabenbündelung beim Sächsischen Datenschutzbeauftragten wird eine zu begrüßende Verwaltungsvereinfachung erreicht. Nicht zuletzt liegt diese Verwaltungsvereinfachung im Interesse des Bürgers, braucht er sich doch künftig – anders als bisher – nur an eine einzige Datenschutzkontrollstelle zu wenden, egal, ob er sich gegen die Datenverarbeitung öffentlicher Stellen oder gegen die Datenverarbeitung von Privaten wendet. Aber vor allem wird die Konzentration der Datenschutzkontrolle beim Sächsischen Datenschutzbeauftragten zu Synergie- und Kosteneinspareffekten führen, und es wird wohl auch ein effektiver Personaleinsatz ermöglicht.

Der zur Abstimmung vorliegende Entwurf ist eingehend in den Beratungen der beteiligten Ausschüsse des Sächsischen Landtages erörtert worden. Die in der Anhörung zum Entwurf vorgetragenen Auffassungen der Sachverständigen waren ebenfalls Gegenstand intensiver Abstimmungen. Hier möchte ich besonders die Frage der aufsichtlichen Unterstellung des Datenschutzbeauftragten in seinem neuen Aufgabenbereich hervorheben. Anders als bei seiner Kontrolle öffentlicher Stellen wird der Datenschutzbeauftragte bei seiner Kontrolle von Privaten als Verwaltungsbehörde tätig, die direkt in Grundrechte der Kontrollierten eingreift. Die Regelung, dass der Sächsische Datenschutzbeauftragte auf diesem neuen Aufgabengebiet der Rechtsaufsicht der Staatsregierung unterliegt, ist zu begrüßen.

Im Übrigen bringt der Gesetzentwurf in mehreren Detailpunkten mehr Normenklarheit und erlaubt dadurch eine praxisfreundlichere Anwendbarkeit des Gesetzes. Demgegenüber enthält der Gesetzentwurf der Linksfraktion.PDS in diesem Zusammenhang unnötige Regelungen, zum Beispiel die jederzeitige Möglichkeit der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle, die nach der Verwaltungsgerichtsordnung ohnehin besteht. Darüber hinaus ist nicht ersichtlich, aus welchen Gründen bei Verwaltungsakten des Datenschutzbeauftragten auf das für den Betroffenen

regelmäßig günstigere Vorverfahren verzichtet werden soll.

Ich bitte Sie daher, dem Gesetzentwurf der Koalitionspartner den Vorzug zu geben. Dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten, Herrn Schurig, wünsche ich im Namen der Staatsregierung viel Erfolg bei der künftigen Wahrnehmung seiner neuen, sehr verantwortungsvollen Aufgaben.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 5

Nachträgliche Genehmigungen gemäß Artikel 96 Satz 3 der Verfassung des Freistaates Sachsen zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungen

Drucksache 4/7075, Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses

Es ist keine allgemeine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch ein Abgeordneter das Wort? – Das ist nicht der Fall. Wünscht der Berichterstatter des Ausschusses, Herr Pfeiffer, das Wort? – Das ist auch nicht der Fall.

Meine Damen und Herren! Wir stimmen nun über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 4/7075 ab. Ich bitte bei

Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und keinen Gegenstimmen ist der Beschlussempfehlung des Haushalt- und Finanzausschusses in der Drucksache 4/7075 zugestimmt worden.

Ich beende den Tagesordnungspunkt.

Meine Damen und Herren, wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 6

Beschlussempfehlungen und Berichte der Ausschüsse

Sammeldrucksache –

Drucksache 4/7165

Ihnen liegt entsprechend § 53 Abs. 4 der Geschäftsordnung die Sammeldrucksache mit Beschlussempfehlungen und Berichten der Ausschüsse als Drucksache 4/7165 vor. Wird dazu das Wort gewünscht? – Das kann ich nicht erkennen.

Gemäß § 99 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit die Zustimmung des Plenums entsprechend dem

Abstimmverhalten im Ausschuss fest, es sei denn, es wird ein anderes Stimmverhalten angekündigt. – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Sammeldrucksache im Sinne von § 99 Abs. 7 unserer Geschäftsordnung zugestimmt und der Tagesordnungspunkt ist beendet.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 7

Beschlussempfehlungen und Berichte zu Petitionen

Sammeldrucksache –

Drucksache 4/7166

Entsprechend § 67 Abs. 2 der Geschäftsordnung liegt Ihnen als Drucksache 4/7166 die Sammeldrucksache Beschlussempfehlungen und Berichte zu Petitionen vor. Ich frage, ob einer der Berichterstatterinnen oder Berichterstatter zur mündlichen Ergänzung das Wort wünscht?

(Gitta Schüßler, NPD, meldet sich zu Wort.)

Wünschen Sie zu einer Petition zu sprechen? – Als Berichterstatterin nicht. Ich muss Frau Schüßler noch einmal fragen: Sie möchten als Fraktion zu einer Petition sprechen?

(Gitta Schüßler, NPD: Ja!)

Gut. Frau Schüßler, ich erteile Ihnen das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch wenn es spät ist, es dauert nicht lange. Ich möchte noch einige Worte zu der Petition 04/01 087/3 mit dem Titel „Schaffung von Arbeitsplätzen in der Oberlausitz“ sagen, zu finden auf Seite 11 in der Sammeldrucksache.

Sie erinnern sich sicherlich an die Plenarsitzungen im Februar und im März 2005, als unsere Fraktion zahlreiche Anträge und Initiativen zum Thema „Rettung der Erba Lautex“ einbrachte. Im März 2005 saßen viele von der Schließung bedrohte Arbeiter oben auf der Tribüne. Sie wurden dann entfernt, als sie ihr Transparent aufrollten. Meine Damen und Herren, ich würde mir wirklich viel mehr solcher Aktionen wünschen, bei denen das wirkliche Leben in dieses Glashaus mal hereinbricht.

(Beifall bei der NPD – Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: Sie kennen das wirkliche Leben nicht, das ist das Problem!)

Die Erba Lautex wurde trotz zahlreicher Bemühungen zerschlagen. Als allerletzter Ausweg, bereits nach dem Verkauf der Maschinen, wurde die vorliegende Petition mit circa 600 Unterschriften eingereicht.

Wir haben übrigens für diese Petition kein abweichendes Stimmverhalten angezeigt, weil wir die Beschlussempfehlung „Überweisung als Material an die Staatsregierung“ unter den derzeitigen politischen Verhältnissen für die bestmögliche Alternative halten. Wir werden allerdings sehr kritisch verfolgen, was die Staatsregierung mit diesem Material anfängt. Ich muss es einmal so hart sagen: Die Staatsregierung, insbesondere Herr Jurk, hat gerade in diesem konkreten Fall vor Brüssel gekuscht. Für den Preis von 200 einheimischen Arbeitsplätzen wurden halt die Füße stillgehalten und nichts unternommen.

Meine Damen und Herren! Die Vorgänge um die Erba und die Neue Erba Lautex sind Ihnen ja sicher noch geläufig. Ich will das an dieser Stelle nicht noch einmal aufrollen. Sie können die Chronologie auch in unserer Broschüre nachlesen. Ich weiß, dass einige von Ihnen sehr gern unsere Publikationen lesen. Ich möchte nur noch einmal darauf hinweisen, dass sich die Stellungnahme der Staatsregierung zu dieser Petition auf Allgemeinplätze beschränkt, die mit Sicherheit keinen einzigen Arbeitsplatz schaffen werden. Die Stellungnahmen der IHK und der betroffenen Kommunen strotzen vor Hilflosigkeit angesichts von Fakten, auf die sie dank der EU überhaupt keinen Einfluss mehr haben.

Jetzt also hat der Petitionsausschuss, wie angesichts der Mehrheitsverhältnisse zu erwarten war, die Argumenta

tion der Staatsregierung zwar weitgehend übernommen, aber immerhin nicht erklärt, der Petition könne nicht abgeholfen werden. Das kann man vielleicht als einen kleinen Erfolg für die Petenten werten.

Danke für die Aufmerksamkeit.