Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Natürlich knüpft das an die Erörterung des vorherigen Antrages an. In unserem Sächsischen Naturschutzgesetz als Eins-zu-einsUmsetzung des Bundesrechts, wie der Minister gesagt hat, nehmen wir zunächst diese 10 % für den Biotopverbund auf. Einzelheiten, wie dies aussehen kann und wo diese Verbindungsflächen und Elemente – nach dem Bundesrecht grundsätzlich als Kernflächen zu behandelnde Areale – ergänzt werden müssen, haben wir noch nicht. Deswegen kann der Weg nur über den von der Koalition vorgeschlagenen Antrag gehen, nämlich bis Ende des Jahres die fachlichen Grundlagen für den Biotopverbund vorzulegen, und zwar widerspruchsfrei und abgestimmt mit denjenigen, die darauf einen Blick werfen sollen. Dass man – das sage ich ganz unumwunden – danach Ende 2007 zehn Jahre brauchen sollte, um den Biotopverbund rechtlich abzusegnen, halte ich für einen viel zu langen Zeitraum. Über diese Frage kann man sich in den Jahren 2008/2009 bzw. in der neuen Legislaturperiode verständigen. Für mein Verständnis müssten drei Jahre reichen, aber das steht heute nicht zur Debatte, weil wir weiter sind.
Da wir die Areale noch nicht kennen, bleiben wir bei diesen 10 %, selbst wenn wir schon weiter sind. Die Zielstellung für die Zukunft muss anspruchsvoller und ambitionierter sein. Festlegungen dazu können aber erst getroffen werden, wenn der erste Schritt gegangen ist, den wir vorhin schon beschlossen haben.
meiner Sicht nicht untersetzt sind. Ich knüpfe an das an, was Prof. Mannsfeld gerade gesagt hat, nämlich dass die Koalitionsfraktionen diese 10 % als Kernflächen im Grundsatz verstehen. Das halte ich für eine sehr wichtige Aussage. Dem Gesetzestext ist das so nicht zu entnehmen. Wenn Sie es aber so verstehen, dann freue ich mich. Ich fühle mich dann auch bei unserer Einschätzung der 15 % bestätigt, denn wir haben dann diese 10 % Kernflächen, wie die Koalitionsfraktionen es ausführen, unsere 5 % Verbindungsflächen, und damit sind wir – verdammt noch einmal – bei den 15 %, die der Rat der Sachverständigen für Umweltfragen im Jahre 2002 vorgeschlagen hat. Das ist die Diskussion, Frau Kagelmann, die seit über 20 Jahren in Deutschland läuft. Deshalb lassen Sie uns bei den 15 % bleiben und nicht 20 % fordern. – Vielen Dank.
Gibt es weiteren Redebedarf? – Das sieht nicht so aus. Dann lasse ich über diesen Änderungsantrag abstimmen. Wer möchte seine Zustimmung geben? – Gibt es Stimmen dagegen? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und einigen Stimmen dafür ist der Antrag mit Mehrheit abgelehnt worden.
Ich rufe Drucksache 4/8245, Nr. 1 des Änderungsantrages der CDU und der SPD, auf. Wird die Einbringung gewünscht? – Herr Prof. Mannsfeld, bitte.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In meinem Stapel von Zetteln habe ich den Änderungsantrag nicht gefunden, aber er ist ganz einfach einzubringen. Diese Änderungen sind rein redaktioneller Art, weil sie auf Hinweis der Landtagsverwaltung durch einen parlamentarischen Beschluss umgesetzt werden müssen. Ich bitte alle Fraktionen um Zustimmung, damit bestimmte redaktionelle Klarstellungen und richtige Zeitangaben, wie zum Beispiel vom 31.12.2006 auf den 31.12.2007, im Gesetz vorgenommen werden können.
Damit ergibt sich sicherlich keine Diskussion zum Änderungsantrag. Deshalb lasse ich gleich abstimmen. Wer gibt die Zustimmung? – Wer ist dagegen? – Stimmenthaltungen? – Es gibt Einstimmigkeit. Damit ist der Antrag angenommen.
Ich rufe jetzt auf Nr. 3 in der Beschlussempfehlung des Ausschusses mit der soeben beschlossenen Änderung. Wer gibt die Zustimmung? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist Nr. 3 mit Mehrheit zugestimmt worden.
Ich rufe auf Nr. 4, den Änderungsantrag Drucksache 4/8242, Nr. 2 des Änderungsantrages der NPDFraktion. Eine Einbringung wird nicht gewünscht. Eine Diskussion kann ich ebenfalls nicht erkennen. Deshalb lasse ich gleich abstimmen. Wer gibt die Zustimmung? – Wer ist dagegen? – Stimmenthaltungen? – Bei wenigen Stimmen dafür ist der Antrag mit Mehrheit abgelehnt.
Ich rufe auf Nr. 4, so wie in der Beschlussempfehlung des Ausschusses vorgeschlagen. Wer gibt die Zustimmung? – Wer ist dagegen? – Stimmenthaltungen? – Bei einer Reihe von Stimmenthaltungen wurde Nr. 4 mehrheitlich zugestimmt.
Ich rufe auf Nr. 5 in der Drucksache 4/8242, Nr. 3 des Änderungsantrages der NPD-Fraktion. Eine Einbringung wird nicht gewünscht. Eine Diskussion kann ich ebenfalls nicht erkennen. Deshalb lasse ich gleich abstimmen. Wer gibt die Zustimmung? – Wer ist dagegen? – Stimmenthaltungen? – Gleiches Abstimmungsverhalten, einige Stimmen dafür. Damit ist der Antrag mit Mehrheit abgelehnt.
Ich rufe auf Nr. 5, so wie in der Beschlussempfehlung des Ausschusses vorgeschlagen. Wer gibt die Zustimmung? – Wer ist dagegen? – Stimmenthaltungen? – Bei einigen Stimmenthaltungen wurde Nr. 5 mit großer Mehrheit zugestimmt.
Ich rufe die Nrn. 6 bis 8, 8a und 9 auf, wie in der Beschlussempfehlung vorgeschlagen. Wer gibt die Zustimmung? – Wer ist dagegen? – Stimmenthaltungen? – Bei einigen Stimmenthaltungen und Gegenstimmen wurde den Nrn. 6 bis 8, 8a und 9 mit Mehrheit zugestimmt.
Ich rufe auf Nr. 10, Drucksache 4/8242, Nr. 4 des Änderungsantrages der NPD-Fraktion. Ich vermute ein ähnliches Verfahren. Deshalb lasse ich sofort abstimmen. Wer gibt die Zustimmung? – Wer ist dagegen? – Stimmenthaltungen? – Bei einigen Stimmen dafür ist die Nr. 10 mit großer Mehrheit abgelehnt.
Ich rufe auf Drucksache 4/8256, Änderungsantrag der Linksfraktion.PDS. Wird die Einbringung gewünscht? – Frau Kagelmann, bitte.
Wir begehren die Anfügung eines Halbsatzes. Es betrifft die allgemeine Freistellung von Unterhaltungsmaßnahmen an Gewässern und wasserwirtschaftlichen Anlagen vom Tatbestand des Eingriffs in Natur und Umwelt. Ich hatte in meiner Rede bereits darauf hingewiesen, dass zahlreiche Beispiele der vergangenen Monate belegen, dass mit Verweis auf den Hochwasserschutz in aktionistischem Übereifer völlig unsensibel umgehackt, herausgerissen und aufgeschüttet wurde, also kurzum Natur zerstört wurde. Es führte häufig – fast immer – zu Kollisionen mit dem Artenschutz. An dieser Stelle begehrt die Linksfraktion.PDS, dass wir das rechte Maß zwischen notwendigem Hochwasserschutz und Naturschutz wiederherstellen, indem die pauschale Befreiung von Unterhaltungsmaßnahmen an Gewässern und wasserwirtschaftlichen Anlagen auf regelmäßig wiederkehrende, in Art und Umfang gleiche Arbeiten eingeengt wird.
Darüber hinausgehende Maßnahmen sollten sehr wohl einer klaren naturschutzfachlichen Abwägung im Rahmen der normalen Planverfahren unterliegen und – das hängt damit zusammen – gegebenenfalls ausgeglichen werden. Wir befürchten durch die jetzt getroffene Regelung auch Differenzen zum EU- und Bundesrecht, besonders zu den europäischen FFH- und Vogelschutzrichtlinien.
Wer möchte sich dazu äußern? – Ich sehe keinen Redner; deshalb lasse ich nun über diesen Antrag abstimmen. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Einige Stimmen dafür und Enthaltungen. Damit ist der Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt worden.
Ich rufe Nr. 10 auf, wie in der Beschlussempfehlung ausgewiesen. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und einigen Gegenstimmen wurde Nr. 10 mit Mehrheit zugestimmt.
Ich rufe Nr. 11 auf, Drucksache 4/8248, Nr. 2 des Änderungsantrages der Fraktion der GRÜNEN. Sie soll nicht mehr eingebracht werden, ich muss dennoch nach einer Diskussion fragen. – Es gibt keinen Wunsch nach einer Diskussion, deshalb lasse ich nun darüber abstimmen. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der GRÜNEN seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Stimmenthaltungen und wenige Stimmen dafür. Damit ist der Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt worden.
Ich rufe die Drucksache 4/8242, Nr. 5 des Änderungsantrages der NPD-Fraktion, auf. Die Einbringung wird nicht mehr gewünscht. Wird Diskussion gewünscht? – Das ist nicht der Fall; deshalb kommen wir zur Abstimmung. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei wenigen Stimmen dafür ist der Antrag mit sehr großer Mehrheit abgelehnt worden.
Ich rufe Nr. 11, wie in der Beschlussempfehlung des Ausschusses vorgeschlagen, auf. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und einigen Gegenstimmen wurde Nr. 11 mit Mehrheit zugestimmt.
Ich rufe die Nrn. 12 bis 16 auf. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer ganzen Reihe von Stimmenthaltungen wurde den Nrn. 12 bis 16 zugestimmt.
Ich rufe Nr. 17 auf, Drucksache 4/8258, Änderungsantrag der Linksfraktion.PDS. Wird Einbringung gewünscht? – Frau Kagelmann, bitte.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Dieser Antrag reagiert auf einen Änderungsantrag der CDU, wonach im vierten Abschnitt des Gesetzes „Schutz, Pflege und Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft“ in § 15 Abs. 2 praktisch en passant eine Erweiterung vorgenommen wurde, die es auch in Schutzgebieten über die jeweilige Schutzgebietsverordnung ermöglichen soll, Regelungen über den Einsatz gentechnisch veränderter Organismen zu treffen.
Dieser Einschub muss wieder aus dem Gesetz herausgenommen werden. Daher haben wir sozusagen einen Antrag darübergesetzt. Die Begründung der Koalitionsfraktionen zur Ergänzung an dieser Stelle ist aus unserer Sicht abenteuerlich. Es soll nämlich verdeutlicht werden, dass in Schutzgebieten der Anbau gentechnisch veränderter Organismen grundsätzlich vermieden werden sollte, es andernfalls jedoch einer Einzelfallprüfung und einer Regelung bedarf.
Wer so ausdrücklich auf die Möglichkeit einer Einzelfallprüfung und einer anschließenden Regelung in einer entsprechenden Schutzgebietsverordnung hinweist, lädt geradezu zum Anbau ein. Wohlgemerkt: Es handelt sich hier um Schutzgebiete, um geschützte Teile der Natur.
Die Linksfraktion.PDS spricht sich kategorisch gegen den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen aus – überall, und erst recht und ausdrücklich in Schutzgebieten. Die Freisetzung ist hoch riskant, ernährungspolitisch überflüssig und wirtschaftlich für alle Beteiligten kontraproduktiv.
Der Gesetzgeber hat an dieser Stelle wieder zwei Reaktionsmöglichkeiten: Entweder er legt das Gentechnikverbot als Maßnahme zur Erreichung der Schutzziele für das Schutzgebiet fest, oder er legt generell bereits im Naturschutzgesetz die Gentechnikfreiheit als Schutzmaßnahme fest. Wir halten Letzteres für zweckmäßiger. Für uns ist das Thema von grundsätzlicher Bedeutung, sodass wir einen eigenen Absatz vor der Erläuterung zu den Schutzgebietsverordnungen einfügen wollen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der engagierte Einsatz für eine Regelung, gentechnisch veränderte Organismen in bestimmten Schutzgebieten grundsätzlich nicht zuzulassen, nämlich in allen sächsischen Naturschutzgebieten, im Nationalpark und im Biosphärenreservat – hierbei sprechen wir immerhin über eine relativ große Landesfläche –, ist eine völlig über das Ziel hinausschießende Forderung; denn man kann sich – bei allem Respekt vor den Problemen und Risiken, die mit Gentechnik verbunden sind – nicht grundsätzlich hinstellen und sagen: Gentechnik ist etwas, was wir ablehnen.
Aber die Koalitionsfraktionen haben die Zeichen der Zeit verstanden und deshalb eine Ergänzung in den § 15 aufgenommen, um dem Staatsministerium eine Möglichkeit zu geben, in den Einzelfällen, in denen das eine Rolle spielen kann, die Frage in die Rechtsverordnung aufzunehmen, ob es zustimmt oder das grundsätzlich verneint. Auch dazu noch einmal den Hinweis, wenn Sie unsere Begründung zitieren, Frau Kollegin: „Grundsätzlich“ heißt immer, dass es Ausnahmen geben wird und geben kann, und genau diese Öffnung wollen wir mit unserer Ergänzung erreichen. Wir präferieren damit keineswegs irgendwelche gentechnisch veränderten bzw. überhaupt veränderten Organismen in den Schutzgebieten, also kann man diesem weiter gehenden Antrag so nicht zustimmen.
Wir teilen als GRÜNE die Intention der Linksfraktion.PDS. Es ist natürlich so – Herr Prof. Mannsfeld hat es gerade bestätigt –: Es soll damit die Möglichkeit eröffnet werden, auch in Naturschutzgebieten GVOs auszubringen, und ich sage es ganz deutlich: Es ist eine Perversion des Naturschutzgedankens,
und Herr Mannsfeld, Sie sollten vielleicht, da Sie ein engagierter Kämpfer für den Naturschutz sind, Ihre Kompromissfähigkeit ein Ende finden lassen.
Nichtsdestotrotz halten wir den Antrag der Linksfraktion.PDS aus zwei Gründen für nicht geeignet: in Naturschutzgebieten, Nationalparken und nationalen Biosphärenreservaten. Warum nicht in den anderen auch noch?
Außerdem: Wenn sie nun einmal da sind, was machen wir damit? Deshalb möchte ich auf unseren Änderungsantrag hinweisen. Wir verbieten es generell und ordnen an: Freigesetzte Organismen sind möglichst zu entfernen. Dies würden wir als den schlüssigeren Gesetzesvorschlag im Gegensatz zum Ihrigen betrachten. Deswegen werden wir uns dort enthalten.
Es gibt keinen weiteren Redebedarf. Ich lasse nun über den Änderungsantrag der Linksfraktion.PDS abstimmen. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Zustimmung und Stimmenthaltungen ist der Antrag dennoch mit Mehrheit abgelehnt worden.
Gibt es Ihrerseits zu Nr. 3 des Änderungsantrages der GRÜNEN in der Drucksache 4/8248 Diskussionsbedarf? – Dies ist nicht der Fall; deshalb lasse ich darüber abstimmen. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen
Ich rufe Nr. 17 auf, wie in der Beschlussempfehlung des Ausschusses vorgeschlagen. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Gegenstimmen ist Nr. 17 mit Mehrheit zugestimmt worden.