Ich rufe Nr. 17 auf, wie in der Beschlussempfehlung des Ausschusses vorgeschlagen. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Gegenstimmen ist Nr. 17 mit Mehrheit zugestimmt worden.
Zu den Nrn. 18 bis 22 gibt es keine Änderungsanträge. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Gegenstimmen wurde den Nrn. 18 bis 22 mehrheitlich zugestimmt.
Nr. 23, Drucksache 4/8248, Nr. 4 des Änderungsantrags der Fraktion der GRÜNEN. Dazu möchten Sie sprechen. Bitte, Herr Lichdi.
Es geht darum, dass wir in § 21 jetzt auch ermöglichen wollen, Naturdenkmale – zu den Biotopen, § 26, haben wir einen parallelen Antrag –, Gebiete, die noch nicht die naturschutzfachliche Wertigkeit haben, die aber für die Biotopvernetzung im Rahmen des Aufbaus des Biotopverbunds aufgrund ihrer Lage, aufgrund ihrer zukünftigen ungestörten Entwicklung – hier wäre der Prozessgedanke, der des Öfteren angesprochen wurde – eine erhebliche Funktion und Bedeutung haben, per Anordnung unter Schutz zu stellen. Das würden wir als einen wesentlichen Beitrag betrachten, den Biotopverbund tatsächlich aufzubauen. Deswegen bitte ich dort um gefällige Beachtung und Zustimmung.
Wer möchte sich zu diesem Antrag äußern? – Dann lasse ich jetzt abstimmen über den Änderungsantrag der Fraktion der GRÜNEN. Wer möchte die Zustimmung geben? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Zustimmungen ist der Antrag dennoch mit Mehrheit abgelehnt worden.
Ich rufe Drucksache 4/8245 auf, Nr. 2 des Änderungsantrags der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion. Wird noch einmal Einbringung gewünscht? – Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann lasse ich über diesen Antrag abstimmen. Wer möchte die Zustimmung geben? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einigen Stimmenthaltungen wurde dem Änderungsantrag mit Mehrheit zugestimmt.
Ich rufe jetzt Nr. 23 wie in der Beschlussfassung des Ausschusses mit der eben beschlossenen Ergänzung auf. Wer möchte die Zustimmung geben? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen wurde Nr. 23 mit der Änderung mehrheitlich zugestimmt.
Nrn. 24 bis 26. Keine Änderungsanträge. Wer gibt die Zustimmung? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Eine große Anzahl von Stimmenthaltungen, dennoch mit Mehrheit Zustimmung.
Ich rufe Nr. 27 auf. In der Drucksache 4/8242 liegt mir Nr. 6 des Änderungsantrages der NPD-Fraktion vor.
Wie gehabt. – Wer möchte zustimmen? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei wenigen Stimmen dafür ist der Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt worden.
Ich rufe Nr. 27 wie in der Beschlussempfehlung vorgeschlagen auf. Wer gibt die Zustimmung? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen wurde Nr. 27 mehrheitlich zugestimmt.
Nr. 28. Wer gibt die Zustimmung? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer Reihe von Stimmenthaltungen wurde Nr. 28 mehrheitlich zugestimmt.
Nr. 29, Drucksache 4/8248, Nr. 5 des Änderungsantrages der Fraktion der GRÜNEN. Möchte sich jemand dazu äußern? – Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich jetzt abstimmen. Wer gibt die Zustimmung? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür wurde der Änderungsantrag mit Mehrheit abgelehnt.
Ich rufe Drucksache 4/8242, Nr. 7 des Änderungsantrages der NPD-Fraktion auf. Wer möchte die Zustimmung geben? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Bei zwei Enthaltungen und wenigen Stimmen dafür ist der Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt worden.
Nr. 29 wie in der Beschlussempfehlung vorgeschlagen. Wer möchte die Zustimmung geben? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen wurde Nr. 29 mit Mehrheit zugestimmt.
Nrn. 30 bis 34. Es gibt keine Änderungsanträge, also lasse ich sofort abstimmen. Wer möchte die Zustimmung geben? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer Reihe von Stimmenthaltungen wurde den Nrn. 30 bis 34 mehrheitlich zugestimmt.
Nr. 35, Drucksache 4/8242, Nr. 8 des Änderungsantrages der NPD-Fraktion. Es gibt keinen Redebedarf. Wer möchte die Zustimmung geben? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei wenigen Stimmen dafür und keinen Enthaltungen ist der Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt.
Nr. 35 wie in der Beschlussempfehlung vorgeschlagen. Wer gibt die Zustimmung? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen wurde Nr. 35 mit Mehrheit zugestimmt.
Nrn. 36 bis 38. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Wer gibt die Zustimmung? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Eine Reihe von Stimmenthaltungen. Den Nrn. 36 bis 38 wurde mit Mehrheit zugestimmt.
Nr. 39, Drucksache 4/8242, Nr. 9 des Änderungsantrages der NPD-Fraktion. Kein Diskussionsbedarf. Wer möchte die Zustimmung geben? - Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer Stimmenthaltung und wenigen Stimmen dafür ist der Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt.
Ich rufe Drucksache 4/8245, Nr. 3 des Änderungsantrages der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion, auf. Wird Redebedarf angezeigt? – Das ist nicht der Fall. Wer möchte zustimmen? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einigen Stimmenthaltungen wurde der Drucksache mit Mehrheit zugestimmt.
Ich rufe Nr. 39 wie in der Beschlussempfehlung vorgeschlagen mit der soeben beschlossenen Änderung auf. Wer möchte die Zustimmung geben? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer Reihe von Stimmenthaltungen wurde Nr. 39 mit der beschlossenen Änderung mit Mehrheit zugestimmt.
Nrn. 40 bis 42. Es gibt keine Änderungsanträge. Wer möchte die Zustimmung geben? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen wurde den Nrn. 40 bis 42 mit Mehrheit zugestimmt.
Nr. 43, Drucksache 4/8245, Nr. 4 des Änderungsantrags der Koalitionsfraktionen. Wird Einbringung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer möchte die Zustimmung geben? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer Reihe von Stimmenthaltungen wurde dem Antrag mehrheitlich zugestimmt.
Ich rufe Nr. 43 wie in der Beschlussempfehlung vorgeschlagen mit der beschlossenen Änderung auf. Wer möchte zustimmen? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einigen Stimmenthaltungen wurde mit großer Mehrheit zugestimmt.
Nrn. 44 bis 52, 52a und 53. Es gibt keine Änderungsanträge. Wer möchte dem zustimmen? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen wurde den soeben aufgerufenen Nummern mehrheitlich zugestimmt.
Nr. 54, Drucksache 4/8248, Nrn. 6 und 7 des Änderungsantrags der GRÜNEN. Herr Lichdi wollte das gern einbringen.
Vielen Dank. – Es geht um die Mitwirkungs- und um die Klagerechte der anerkannten Naturschutzvereine. Zu den Mitwirkungsrechten liegt seitens der Linksfraktion.PDS ein Vorschlag vor, dem wir gern zustimmen werden. Wir denken allerdings, dass wir bei der Frage der Klagerechte eine „schlankere“ Lösung vorschlagen. Wir schlagen nämlich vor, dass dort alle mitwirkungsberechtigten Rechtsvorschriften auch klagebewehrt sein sollen.
Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit, auch wenn es schwerfällt, auf unsere Nr. 2 lenken. Dort schlagen wir nämlich die Einführung einer Herstellungsklage für anerkannte
Naturschutzverbände auf Durchführung festgesetzter Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vor. Auch Redner der Koalition haben durchaus zugestanden, was jeder weiß: dass wir ein erhebliches Defizit bei der tatsächlichen Wirksamkeit der Durchführung, der Herstellung von A- und E-Maßnahmen haben. Diese werden zwar festgesetzt, dann aber nicht durchgeführt, und dann wird auch nicht richtig nach der Herstellungspflege nachgekartet. Wir denken, dass das ein sehr schlankes Mittel wäre, das auch die öffentliche Funktion und die öffentliche Aufgabe der Naturschutzvereine im Interesse des Naturschutzes mobilisieren würde. Ich möchte Sie ausdrücklich noch einmal darauf hinweisen: Es ist eine Herstellungsklage auf Herstellung der behördlich festgesetzten A- und E-Maßnahmen. Das ist neu. Das gibt es im Naturschutzrecht, soweit ich weiß, noch nicht, könnte aber eine sehr effektive Lösung für dieses Problem sein.
Wer möchte sich dazu äußern? – Niemand. Dann lasse ich jetzt über diesen Änderungsantrag der Fraktion der GRÜNEN abstimmen. Wer möchte die Zustimmung geben? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei einer Reihe von Stimmen dafür ist der Antrag dennoch mit Mehrheit abgelehnt worden.
Danke schön. – Frau Präsidentin! Wir befinden uns im § 57, Mitwirkungsrechte der Naturschutzvereine. Um diesen Antrag haben wir im Ausschuss tatsächlich lange gerungen. Die Koalitionsfraktionen wollten aufgrund massiver Kritik der Naturschutzvereine in den Katalog der Gutachten zu Verfahren und Plänen, zu denen anerkannte Naturschutzvereine Stellung nehmen können, die Hochwasserschutzaktionspläne und -konzepte aufnehmen.
Das wollte die Linksfraktion.PDS auch, wir wollten es allerdings in der Form der fachlich korrekten Formulierung entsprechend dem Sächsischen Wassergesetz. Da es sich um einen Gesetzestext handelt, war das dann ja wohl die bessere Variante. Dieser Verweis auf die Paragrafen im Sächsischen Wassergesetz ist in unserem Antrag enthalten und würde uns bei Zustimmung auch die 3. Lesung ersparen. Wir helfen ja gern an dieser Stelle.
Allerdings wollen wir in unserem Änderungsantrag noch weitergehen. Die Linksfraktion.PDS will die Beteiligungsrechte auf die Erstellung von Managementplänen für Natura-2000-Gebiete sowie auf Verfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz ausweiten. Herr Prof. Köck formulierte treffend in der Expertenanhörung zum Gesetz – Zitat –: „In Zeiten endlicher Verwaltungsressourcen muss die Einbeziehung gesellschaftlicher Akteure in den Naturschutz zu einem integralen Bestandteil der Naturschutzpolitik werden.“ Er sagte dann allerdings fortführend, dass er beim Gesetzgeber in dieser Frage eine gewisse Zurückhaltung bemerkt. Diesen
Konflikt will der vorliegende Antrag entschärfen, indem er den Mitwirkungskatalog für Naturschutzvereine ausweitet und ausdrücklich auf deren ausgewiesene Kompetenz setzt. Letztendlich könnten dadurch sogar weitere Klageverfahren vermieden werden.
Gut, ich nehme zunächst einmal Stellung zu den Forderungen, weitere Mitwirkungsbefugnisse, Mitwirkungsrechte für anerkannte Naturschutzverbände hier aufzunehmen.
Ja, wir haben es hier noch nicht endgültig beschlossen; ich könnte mich nach dem Bundesgesetz richten.
Also, die Aufstellung von Managementplänen war in der Tat von Vereinen, bisher Verbänden, gewünscht worden. Wir haben das auch im Ausschuss mit dem Hinweis abgelehnt – und das muss ich hier noch einmal wiederholen –: Bei Managementplänen tritt die Verwaltung mit dem Landnutzer und dem Betroffenen in direkte Verhandlungen und legt fest, was zu tun ist.
Bei allem Respekt vor den anerkannten sächsischen Naturschutzvereinen – und ich stehe vielleicht nicht im Geruch, dass ich deren Wirken behindere –, aber das ist ein rein exekutiver Vorgang mit dem Betroffenen, dazu muss keine Erweiterung ihrer Mitwirkungsrechte stattfinden.
Bei dem zweiten Punkt, der weiter gehend ist als das, was im Ausschuss behandelt worden ist, wollen Sie Verfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Das ist im Grunde genommen quasi nicht handhabbar. Das BundesImmissionsschutzgesetz ist eigentlich eine rahmenrechtliche Vorgabe für all die Dinge, die mit Emissionsschutz – das kann was sein, was in die Luft geht, das kann Lärm sein, das kann vieles andere sein – zusammenhängen.
Die eigentlichen Zielpunkte sind die verschiedenen Bundesimmissionsverordnungen. Wenn in dem Antrag der Vereine eben gesagt wird, sie möchten bei Biogasanlagen und diesem und jenem mitwirken, dann hätte man hineinschreiben müssen: Bei BImSch 4 sind sie an einer direkten Mitwirkung interessiert. Das ist aber teilweise nach anderen gesetzlichen Vorgängen möglich. Deswegen ist quasi eine Ausweitung auf das Bundes-Immissionsschutzgesetz im Ganzen nicht zielführend.
Lassen Sie mich abschließend noch sagen: Wir als Koalition haben dem Wunsch der Vereine, bei Hochwasserschutzaktionsplänen und Hochwasserschutzkonzepten beteiligt zu werden, zugestimmt. Deshalb weiß ich nicht, wo noch ein Dissens besteht. Auch die Schreibweise in
der Beschlussvorlage ist völlig korrekt. Sie haben jetzt lediglich vorgehabt, die beiden Paragrafen des Sächsischen Wassergesetzes, unter denen die Begriffe firmieren, aufzunehmen. Ich glaube, das ist nicht erforderlich, denn jeder weiß, was das ist.