Protokoll der Sitzung vom 14.03.2007

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Gibt es weiteren Redebedarf? – Bitte, Herr Lichdi.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe es vorhin schon angedeutet, dass wir diesem Änderungsantrag der Linksfraktion.PDS zustimmen.

Ich möchte jetzt noch einmal auf das eingehen, was Prof. Mannsfeld bezüglich der Begründung der Ablehnung der Beteiligung bei Managementplänen gesagt hat. Er hat gesagt, bei Managementplänen ginge es nur um Verhandlungen zwischen der Behörde und den Landnutzern. Genau an dieser Stelle sehen Sie – ich sage es mal auf Deutsch –, wie verkehrt mittlerweile das Verständnis des FFH-Rechts hier in Sachsen geworden ist. Das Verständnis vom Managementplan nach der FFH-Richtlinie und auch nach dem Bundesnaturschutz ist ein völlig anderes. Da geht es darum, Maßnahmen, Erhaltungsziele usw. darzustellen. Da ist es natürlich möglicherweise durchaus sinnvoll, mit Landnutzern zu verhandeln. Aber das ist doch keineswegs der Kern eines Managementplanes.

Herr Prof. Mannsfeld hat dargestellt, wie das Verständnis der Staatsregierung ist und wie sie es gern hätte, und das zur Begründung dafür herangezogen, warum hier die Naturschutzvereine nicht beteiligt werden könnten. Das ist nach unserer Auffassung nicht mit dem geltenden FFH-Recht vereinbar. Deshalb ist dieser Vorschlag, der von den Verbänden zu Recht gekommen ist, natürlich dringend erforderlich. Wir sollten dem auch so zustimmen.

Gibt es weiteren Redebedarf? – Das ist nicht der Fall. Ich lasse jetzt abstimmen über den Änderungsantrag der Linksfraktion.PDS. Wer möchte die Zustimmung geben? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer Reihe von Stimmen dafür ist dieser Antrag mit Mehrheit abgelehnt worden.

Ich lasse jetzt abstimmen über die Nr. 54, wie in der Beschlussempfehlung des Ausschusses vorgeschlagen. Wer möchte die Zustimmung geben? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei einer Reihe von Gegenstimmen ist der Nr. 54 mit Mehrheit zugestimmt worden.

Nr. 55, Drucksache 4/8245, Nr. 5 des Änderungsantrages der Koalitionsfraktionen. Wird Einbringung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich über diesen Antrag abstimmen. Wer möchte die Zustimmung geben? –

(Heinz Lehmann, CDU: Das ist unser Antrag, nicht?)

Wenn es irgendwelche Unklarheiten gibt, dann bitte an das Mikrofon gehen.

(Staatsminister Thomas Jurk: Das ist der Koalitionsantrag!)

Das ist der Koalitionsantrag.

(Zuruf des Abg. Heinz Lehmann, CDU)

Gut, okay. – Ich frage jetzt noch einmal nach der Zustimmung. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer Reihe von Stimmenthaltungen wurde dem Änderungsantrag mit Mehrheit zugestimmt.

Ich rufe auf die Nr. 55, wie in der Beschlussempfehlung des Ausschusses vorgeschlagen, mit der soeben beschlossenen Änderung. Wer gibt die Zustimmung? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei einer großen Anzahl von Stimmenthaltungen wurde der Nummer 55 mit Mehrheit zugestimmt.

Nr. 56: Drucksache 4/8242 Nr. 10 des Änderungsantrages der NPD-Fraktion. Gleiches Verfahren: Ich lasse sofort abstimmen. Wer möchte die Zustimmung geben? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei wenigen Stimmen dafür wurde der Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt.

Ich lasse jetzt abstimmen über die Nr. 56, wie in der Beschlussempfehlung vorgeschlagen. Wer gibt die Zustimmung? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer Reihe von Stimmenthaltungen wurde der Nr. 56 mehrheitlich zugestimmt.

Bei den Nrn. 57 bis 59 gibt es keinen Änderungsantrag. Daher lasse ich sofort abstimmen. Wer möchte die Zustimmung geben? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer Reihe von Stimmenthaltungen wurde den Nrn. 57 bis 59 mit Mehrheit zugestimmt.

Nr. 60 Drucksache 4/8245 Nr. 6 des Änderungsantrages der Koalitionsfraktionen. Wer möchte die Zustimmung geben? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer großen Anzahl von Stimmenthaltungen wurde dem Antrag mit Mehrheit zugestimmt.

Ich rufe auf die Nr. 60, wie in der Beschlussempfehlung vorgeschlagen mit der soeben vorgenommenen Änderung. Wer möchte zustimmen? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer Reihe von Stimmenthaltungen wurde der Nr. 60 mit der Änderung zugestimmt.

Ich lasse jetzt abstimmen über den gesamten Artikel 1, Änderung des Sächsischen Naturschutzgesetzes mit den eingearbeiteten Änderungen. Wer möchte die Zustimmung geben? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen wurde dem Artikel 1 mit Mehrheit zugestimmt.

Ich rufe auf Artikel 2, Änderung des Waldgesetzes für den Freistaat Sachsen. Wer möchte die Zustimmung geben? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei

Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen wurde dem Artikel 2 mehrheitlich zugestimmt.

Bei Artikel 3, Sächsisches Fischereigesetz, gibt es eine Streichung. Wer mit der Streichung einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit wurde der Streichung zugestimmt. Wir haben soeben über die Streichung des gesamten Artikels abgestimmt; das war für mich nicht ganz ersichtlich. Gibt es dagegen Widerspruch, sonst wiederhole ich es noch einmal? – Gut. Wir haben jetzt Artikel 3, Änderung des Sächsischen Fischereigesetzes, gestrichen.

Artikel 4, Änderung des Sächsischen Jagdgesetzes. Wer die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer Reihe von Stimmenthaltungen wurde dem Artikel 4 mit Mehrheit zugestimmt.

Artikel 5, Änderung des Sächsischen Wassergesetzes, soll entsprechend der Beschlussempfehlung gestrichen werden. Wer die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer Reihe von Stimmenthaltungen wurde der Beschlussempfehlung zugestimmt und Artikel 5 gestrichen.

Artikel 6, Änderung des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes. Auch hier sieht die Beschlussempfehlung Streichung vor. Wer möchte dieser Streichung zustimmen? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei

einigen Stimmenthaltungen wurde der Streichung des Artikels 6 zugestimmt.

Artikel 7, Änderung der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft, soll gestrichen werden. Wer die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer Reihe von Stimmenthaltungen wurde Artikel 7 gestrichen.

Artikel 8, Neufassung des Sächsischen Naturschutzgesetzes. Wer die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer Reihe von Stimmenthaltungen wurde dem Artikel 8 zugestimmt.

Artikel 9, Inkrafttreten und Außerkrafttreten. Wer die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer ganzen Anzahl von Stimmenthaltungen wurde dem Artikel 9 zugestimmt.

Da es Änderungen in der 2. Lesung gegeben hat, können wir mit der 3. Lesung heute nicht fortfahren. Ich schließe den Tagesordnungspunkt.

Meine Damen und Herren!

Wir kommen jetzt zu

Tagesordnungspunkt 14

2. Lesung des Entwurfs Gesetz zur Einführung der Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme und über die Öffentlichkeitsbeteiligung in Umweltangelegenheiten nach der EG-Richtlinie 2003/35/EG im Freistaat Sachsen

Drucksache 4/6895, Gesetzentwurf der Staatsregierung

Drucksache 4/8180, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Landwirtschaft

Es gibt eine allgemeine Aussprache. Wir beginnen mit der CDU-Fraktion, danach folgen Linksfraktion.PDS, SPD, NPD, FDP, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile der CDU-Fraktion das Wort. Herr Prof. Mannsfeld, bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Unterschied zu dem vorangegangenen Tagesordnungspunkt, in dem es um landesrechtliche Regelungen ging, handelt es sich beim Gesetz zur Einführung der Prüfung von Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme und darin eingeschlossen über die Öffentlichkeitsbeteiligung in Umweltangelegenheiten zunächst einmal um die Umsetzung zweier EU-Richtlinien aus den Jahren 2001 und 2003, für die als Folge der verspäteten Umsetzung durch den Bund als Termin in den Bundesländern der

31.12.2006 galt. Selbstverständlich überführen wir das jetzt auch in landesrechtliche Regelungen.

Zur Erinnerung: Im September 2003 hat der Landtag konkrete Projekte und Vorhaben festgelegt, die zukünftig UVP-pflichtig sind, um nachteilige Umweltauswirkungen zu vermeiden, zu minimieren oder ganz zu untersagen. Heute geht es im ergänzenden Sinne um Prüfung von Umweltauswirkungen, die von Plänen und Programmen, speziell der öffentlichen Hand, ausgehen können und demzufolge nicht im Sächsischen Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung erfasst sind.

Kern des Gesetzentwurfes ist die in der Anlage 2 aufgeführte Gruppe von Plänen und Programmen, welche zukünftig obligatorisch einer strategischen Umweltprüfung zu unterziehen sind, und eine kleine Gruppe von Plänen und Programmen, bei denen zunächst nur zu

prüfen ist, ob sie, wie es rechtstechnisch heißt, einen entsprechenden Rahmen für die strategische Umweltprüfung setzen, weil auch sie erhebliche Auswirkungen auf den Umweltzustand haben können. Ist dies zu bejahen, so sind sie wie die obligatorischen zu behandeln und dann läuft das – man könnte sagen – durchaus etwas bürokratische Verfahren ab, wie es die EU in sieben Teilschritten vorgibt. Das mag man bedauern, aber unter Berücksichtung der Verpflichtung zu allseitigem und nachhaltigem Umweltschutz müssen auch etwas umständliche Verfahrensschritte gegangen und umgesetzt werden, wenn sie dem Grundsatz entsprechen sollen und können. Zusätzlich sind solche Pläne und Programme – wie wir abgekürzt sagen – SUP-pflichtig, die einer Verträglichkeitsprüfung nach den Erfordernissen der Natura-2000-Gebiete bedürfen.

Die Festlegung zur Pflicht, eine strategische Umweltprüfung vorzunehmen und durchzuführen, richtet sich nach den Bestimmungen des bestehenden UVP-Gesetzes. Die landesrechtliche Regelungskompetenz für die ausgewählten Pläne und Programme ist vollständig ausgeschöpft.

Die in Anlage 2 zusammengestellten Pläne und Programme betreffen übrigens hauptsächlich die Materie des Landesplanungsgesetzes sowie Planungen im Bereich der Wasserwirtschaft und des Verkehrswesens. Deshalb wird speziell im Artikel 2 im größeren Stil das Sächsische Landesplanungsgesetz geändert, was sowohl die verschiedenen Raumordnungspläne als auch ihr Verhältnis zur strategischen Umweltprüfung betrifft, wobei für den Spezialfall der Regionalpläne – nämlich die Braunkohlenpläne – besonders – wie ich es nennen möchte – sinnvolle Regelungsvorschläge im Gesetz gemacht wurden.

Lassen Sie mich dazu noch sagen: Bei Neuverfahren besteht entsprechend der europäischen Vorgabe für Braunkohlenpläne eine Prüfung nach strategischer Umweltprüfung, die aber als Beitrag zur Entbürokratisierung mit der späteren UVP des bergrechtlichen Betriebsplanverfahrens zusammengeführt werden soll. Bei bereits laufenden Verfahren soll dagegen nur die europarechtlich geforderte strategische Umweltprüfung durchgeführt werden, während eine Ausweitung dieser Umweltprüfung auf Altvorhaben – solche, die vor dem 03.10.1990 begonnen wurden – nach Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes nicht geboten ist.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe diese Änderung im Landesplanungsgesetz noch etwas umfangreicher erläutert, weil es insbesondere in der Ausschussberatung das Begehr gab, eine ganz andere Verfahrensweise einzuführen, und ich deswegen an dieser Stelle erkläre, dass wir dem vorliegenden Gesetzentwurf folgen werden, da er das realistischere Herangehen darstellt.

Meine Damen und Herren! Die europäische Richtlinie wird über das Bundesgesetz im Verhältnis eins zu eins übernommen. Die Regelungen – das muss noch einmal gesagt werden – wirken vorrangig nur verwaltungsintern, denn betroffen sind Planungen der öffentlichen Hand.

Belastungen für den Bürger oder für Investoren gehen mit den neuen Verfahrensschritten also nicht einher, im Gegenteil. Daten und Erkenntnisse, die im Zuge der strategischen Umweltplanung gewonnen werden, können im nachfolgenden Zulassungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung Verwendung finden und so den Aufwand für die Erstellung der entsprechenden Antragsunterlagen verringern.