Protokoll der Sitzung vom 14.03.2007

Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf „Gesetz zur Neufassung des Sächsischen Fischereigesetzes“ wird ein hervorragendes Gesetz werden – gut für die Fischer und Angler, aber auch gut für die sächsischen Fische.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren! Das Präsidium schlägt Ihnen vor, den Entwurf Gesetz zur Neufassung des Sächsischen Fischereigesetzes an den Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft – federführend – und an den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen. Wer dem Vorschlag der Überweisung an die von mir genannten Ausschüsse zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist das einstimmig so beschlossen. Der Tagesordnungspunkt 7 ist damit beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 8

1. Lesung des Entwurfs Gesetz zur Einführung eines Neuverschuldungsverbots

Drucksache 4/8110, Gesetzentwurf der Fraktion der FDP

Es liegt keine Empfehlung des Präsidiums vor, eine allgemeine Aussprache durchzuführen. Es spricht daher nur die Einreicherin, die Fraktion der FDP. Herr Zastrow, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! „Der Staatshaushalt muss ausgeglichen sein, die öffentlichen Schulden müssen verringert werden, die Arroganz der Behörden muss gemäßigt und kontrolliert werden, die Zahlungen an ausländische Regierungen müssen reduziert werden, wenn der Staat nicht pleitegehen soll. Die Leute sollen wieder arbeiten, statt auf öffentliche Rechnung zu leben.“ Was meinen Sie, von wem dieses Zitat wohl stammen könnte? Vielleicht von Friedrich Merz, als er kürzlich ziemlich

resigniert seinen Abschied aus dem Bundestag erklärt hat? Könnte es von einem gewissen Professor aus Heidelberg stammen, den man aus meiner Sicht ein bisschen zu Unrecht im Wahlkampf 2005 verunglimpft hat, Herrn Paul Kirchhoff?

Oder könnte dieses Zitat gar aus Sachsen stammen, vielleicht von unserem Ministerpräsidenten, als er am 22. November 2005 in einer Rede vor dem Walter Eucken Institut in Freiburg erstmals medienwirksam ein Neuverschuldungsverbot forderte? Bis auf den Passus mit den ausländischen Regierungen könnte ich mir sogar vorstellen, dass es aus Sachsen kommt. Das passt aus meiner Sicht, Herr Dr. Metz, eigentlich ganz gut zur bisherigen Politik in Sachsen. Aber dieses Zitat stammt nicht aus

dem Freistaat und unser gebildeter Kultusminister hatte schon eine richtige Vermutung: Es stammt von Marcus Tullius Cicero, einem römischen Staatsmann, einem römischen Gelehrten, der sich vor ungefähr 2 050 Jahren im alten Rom dazu genötigt sah, sehr heftige Worte über den Staatshaushalt, das öffentliche Schuldenmachen und das Ausnutzen des Sozialstaates durch einige Bürger Roms zu finden.

(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: Hat es was geholfen?)

Sie sehen also, meine Damen und Herren, es hat nichts geholfen. Nach wie vor diskutieren wir über das Problem der Staatsverschuldung. Es ist schon sehr lange ein Thema in Politik und Gesellschaft.

Wir als sächsische FDP wollen mit unserem Gesetzentwurf heute einen Beitrag dazu leisten, dass die lange Staatsverschuldungsdebatte zumindest teilweise einer Lösung zugeführt wird. Wir wollen mit unserer Initiative für ein Neuverschuldungsverbot dem Staat schlichtweg verbieten, bis auf wenige durch eine Zweidrittelmehrheit hier im Parlament legitimierte Ausnahmen neue Schulden aufzunehmen. Und wir wollen ihn dazu anhalten, mehr Engagement bei der Tilgung der Staatsschulden zu zeigen.

(Beifall bei der FDP – Heinz Eggert, CDU: Der Beifall kommt aber müde!)

Wir wollen damit nicht nur Cicero Rechnung tragen; in erster Linie wollen wir die nach uns kommenden Generationen von einem immer höher werdenden Schuldenberg befreien und den jungen Menschen von heute, morgen und übermorgen endlich und erstmals eine echte Chance dazu geben, über die Rahmenbedingungen, in denen sie leben wollen, in Zukunft selbst entscheiden zu können.

(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: Wenn sie Schulden machen wollen?!)

Wir wollen unseren Kindern und Enkeln echte Gestaltungs- und Handlungsspielräume vererben anstatt nur Schulden. Ein grundsätzliches Verschuldungsverbot und eine Schuldentilgungspolitik werden uns dabei helfen, meine Damen und Herren.

Wir wissen, dass wir mit unserem Anspruch nicht allein sind.

(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: Richtig!)

Immer mehr führende Politiker unseres Landes fordern verbindliche Regelungen, die die Aufnahme neuer Schulden verbieten oder zumindest deutlich erschweren sollen. Im jüngsten Informationsblatt des Ifo-Wirtschaftsinstitutes kann man einige aktuelle Meinungen und Stimmen dazu nachlesen. Insbesondere äußern sich dazu sehr wohlwollend der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Jürgen Rüttgers, aber ganz genauso in gewohnter Art und Weise unser Ministerpräsident Prof. Georg Milbradt oder auch Prof. Helmut Seitz aus Dresden. Auch wenn die Meinungen zur Konstruktion eines Neuverschuldungsver

botes im Detail sehr differenziert sind, wird doch eines deutlich: In der Grundrichtung sind sich immer mehr Politiker in diesem Land einig. Die Grundrichtung heißt: So wie bisher kann und darf es nicht weitergehen, meine Damen und Herren.

Wir als FDP sind der Meinung, dass gutes Zureden allein nicht hilft. Es helfen aus unserer Sicht ausschließlich eindeutige klare Regeln, Regeln, die die Politik ein Stück weit an die Kette legen, meine Damen und Herren. Denn Ausreden, um mal wieder neue Schulden aufzunehmen, finden sich immer. Die jetzigen verfassungsrechtlichen Beschränkungen wurden und werden landauf, landab – bis auf wenige löbliche Ausnahmen, wie wir sie beispielsweise im Freistaat Sachsen seit einigen Jahren haben – immer wieder umgangen. Einige machen das eher heimlich und ein bisschen geschickter; andere – ich erinnere besonders an den Berliner Regierungschef Herrn Wowereit – machen das ziemlich dreist und anmaßend. Da wird zum Beispiel gern von Zukunftsinvestitionen gesprochen, um sich als Regierung, als Parlament eine feine Sache – kreditfinanziert natürlich – in der Gegenwart zu genehmigen. Oder man vergleicht den Staat ganz gern mal mit einem Unternehmen, das ja auch Schulden aufnimmt – wohl wissend, dass ein Unternehmer im Gegensatz zum Staat – wie übrigens jeder Privatmann in unserer Gesellschaft – für das, was er tut, haftet. Wir haben in Deutschland noch nicht einmal die Möglichkeit, schlecht wirtschaftende Bundesländer mit Sanktionen für ihre Politik zu bestrafen – auch das würde in diesem Land dringend nottun.

Es gibt sogar Politiker, die noch einen draufsatteln und die bisherigen Grenzen der Neuverschuldung aufweichen wollen: „Erweiterung des Investitionsbegriffes“ heißt die freche Formel, die man aus einigen Nachbarländern Sachsens immer wieder ganz gern hört. Das kann nicht der Weg in die Zukunft sein, meine Damen und Herren.

Sie sehen, die Palette, warum ausnahmsweise in einer ganz besonderen Situation wieder einmal Schulden aufgenommen werden können, ist außerordentlich groß.

(Zuruf der Abg. Dr. Monika Runge, Linksfraktion.PDS)

Deshalb wollen wir mit unserem Gesetzentwurf, Frau Dr. Runge, diesem Treiben der Politiker einen Riegel vorschrieben.

(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: Und dann die Steuern erhöhen!)

Herr Prof. Porsch, Sie können mir gern erklären, was das mit dem, was ich gerade vorgetragen habe, zu tun hat. Es hat nichts damit zu tun.

(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: Wenn wir keine Schulden machen, erhöhen wir die Steuern!)

Ich kann mich noch gut an die Plenarsitzung am 26. Januar hier in diesem Hause erinnern. Es ging damals um die Föderalismusreform II. In großen Teilen waren

sich viele in diesem Parlament – ich weiß nicht genau, ob es die Mehrheit war; aber wir kamen zumindest dicht dran – einig in dem, was Herr Dr. Rößler damals gesagt hat. Ich zitiere ihn aus dem Landtagsprotokoll: „Wir brauchen in den Landesverfassungen und im Grundgesetz ein Neuverschuldungsverbot.“ Genau das ist es, was in unserem Gesetzentwurf steht, meine Damen und Herren!

(Beifall bei der FDP)

Wenn sich immer mehr Politiker in Deutschland einig sind und wenn – so ist zumindest mein Eindruck – besonders viele dieser Politiker hier in Sachsen agieren, dann ist es für mich ganz selbstverständlich, dass wir in Sachsen mit einer solchen Initiative anfangen. Sachsen, meine Damen und Herren, scheint mir das beste Pflaster zu sein, um exemplarisch für ganz Deutschland ein Neuverschuldungsverbot als Ergebnis einer soliden Finanzpolitik in den vergangenen 16 Jahren und als Gütezeichen und Maßstab für eine verantwortungsvolle Politik – –

(Zuruf des Abg. Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS)

Herr Porsch, dass Sie die nicht wollen, mag sein –

(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: Ich will etwas verändern!)

Eine große Mehrheit hier im Parlament, denke ich, will das.

als Gütezeichen und Maßstab für eine verantwortungsvolle Politik in Zukunft in der Verfassung zu verankern.

Wir wollen mit unserem Gesetzentwurf ein Signal in die Welt senden.

(Verwunderung bei der SPD)

Mag sein, dass es nur Berlin erreicht, aber das reicht mir zunächst schon. Wir wollen damit sagen: Sachsen will und wird in der Zukunft keine neuen Schulden mehr aufnehmen – weder in guten Zeiten, noch in schlechten Zeiten, meine Damen und Herren.

Wir wollen mit unserem Gesetzentwurf ein Signal setzen. Ich freue mich auf spannende Diskussionen in den entsprechenden Ausschüssen und ganz gewiss in der Anhörung, die wir beantragen werden, und hoffe, dass wir einen Schritt weiterkommen.

Danke schön.

(Beifall bei der FDP und des Abg. Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Präsidium schlägt Ihnen vor, den Entwurf Gesetz zur Einführung eines Neuverschuldungsverbots an den Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss – federführend – und an den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen. Wer dem Vorschlag der Überweisung an die genannten Ausschüsse zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist das einstimmig so beschlossen. Meine Damen und Herren, der Tagesordnungspunkt 8 ist damit beendet.

Fortsetzung Tagesordnungspunkt 1

Wir kommen zurück zum Tagesordnungspunkt 1, vierter Aufruf: Wahl des Stellvertreters der Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen. Ihnen liegt in der Drucksache 4/8205 der Wahlvorschlag der Staatsregierung vor.

Meine Damen und Herren, gemäß § 4 Abs. 3 Sächsisches Verfassungsgerichtshofgesetz wählt der Sächsische Landtag den Präsidenten, weitere Mitglieder und stellvertretende Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes ohne Aussprache in geheimer Abstimmung mit Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder.

Im vierten Aufruf wählen wir den Stellvertreter der Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes. Ich berufe dazu aus den Reihen der Schriftführer eine Wahlkommission: Frau Roth von der Linksfraktion.PDS als Leiterin, Herrn Colditz von der CDU, Frau Dr. Raatz von der SPD, Frau Schüßler von der NPD, Herrn Dr. Martens von der FDP und Herrn Weichert von den Grünen. Ich bitte Sie, Frau Roth, den Wahlaufruf vorzunehmen.