Ich glaube sogar, dass diese Debatte ungerecht ist. Zumeist sind wir Politiker in einer Minderheit. Wir sind aber dafür meist im Unterschied zu allen anderen, über die diskutiert wird, sehr öffentlich. Außerdem hat noch niemand einen juristisch und moralisch tragfähigen Ausweg aus dem Dilemma gefunden, dass wir es nun einmal selbst sind, die über unsere eigenen Bezüge und auch über unsere eigene Altersversorgung entscheiden und sie festlegen müssen.
Trotzdem denke ich, dass wir uns dem Vergleich mit der Lebenssituation unserer Bürgerinnen und Bürger stellen müssen und auch stellen sollten. Denn dieses Vergleichen entscheidet maßgeblich mit über Akzeptanz und Nichtakzeptanz von politischen Entscheidungen, die wir treffen, innerhalb der Bevölkerung.
Ich denke, dass dieser Vergleich auch für uns als Politiker immer noch der beste Gradmesser für unser politisches Tun ist.
Dabei bin ich mir im Übrigen sicher, dass es bei den meisten Bürgern durchaus Verständnis dafür gibt, dass jemand, der in herausragenden politischen Funktionen an der Spitze unseres Landes, beispielsweise als Landtagsabgeordneter oder eben auch als Minister, tätig ist, eine dieser Tätigkeit angemessene und wahrscheinlich über dem Durchschnitt eines normalen Bürgers in Sachsen liegende Einkommenssituation haben muss, meine Damen und Herren.
Frust, Unverständnis und eine Art Politikverdrossenheit entstehen in der Folge immer erst dann, wenn dieser Vergleich in irgendeiner Weise aus den Fugen gerät, wenn die Bürger das Gefühl haben, dass sich da eine Regierung, ein Parlament über ihr eigenes Volk stellt. Oder wenn man das Gefühl hat, dass die Politik Wasser predigt und selber Wein trinkt, meine Damen und Herren.
Wenn die Politik von den Bürgern fordert: ihr, liebe Bürger, sollt den Gürtel enger schnallen, dann ist es eben nur recht und billig, dass wir Politiker bei uns selbst anfangen und mit gutem Beispiel vorangehen. Wenn die Politik ganz konkret beschließt, dass die Menschen in diesem Land künftig bis zum Alter von 67 Jahren arbeiten müssen, dann ist es eben nur recht und billig, dass diese Altersgrenze auch für die Politiker selbst gilt, meine Damen und Herren.
Wir sprechen heute noch nicht über die Neuregelung der Diäten im Sächsischen Landtag. Auch wenn wir als FDP, das wissen Sie, diesen Gesetzentwurf in weiten Teilen ablehnen, so hat er trotzdem einen Punkt – das kann ich heute schon vorwegnehmen – richtig angefasst. Denn er hat die schrittweise Anhebung des Mindestanspruchsalters auf eine lebenslange Rente für Abgeordnete auf 67 erhöht bzw. wird es, wenn wir diesen Gesetzentwurf verabschieden, auf 67 erhöhen.
Aber es gibt eine Stelle, an der über eine Anpassung des Rentenalters und der Regelung zur Altersversorgung noch nicht gesprochen worden ist, nämlich über die Altersversorgung unserer eigenen Minister. Ich denke, es ist höchste Zeit, dies heute hier das erste Mal seit nunmehr 16 Jahren zu tun, meine Damen und Herren.
Wenn wir uns die Ministerpensionen in Sachsen anschauen, erkennen wir schnell zwei Baustellen. Die erste heißt Mindestamtszeit. Schon nach vier Jahren im Amt erwirbt ein Staatsminister den Anspruch auf eine lebenslange
Rente. Genau genommen sind es nicht einmal vier Jahre. Denn was vielleicht gar nicht jeder weiß: Das vierte sächsische Ministerjahr zählt in Sachsen komischerweise nicht 365 Tage, sondern nur 274 Tage. Diese Rechnung kennen Sie aus dem normalen Leben nicht. Deswegen wollte ich das hier noch einmal verdeutlichen.
Aber ich will überhaupt nicht kleinlich sein, doch ich frage Sie schon: Wieso hat eigentlich ein Minister in Sachsen bereits nach vier Jahren einen Anspruch auf eine Altersversorgung
und nicht erst nach dem Ablauf einer kompletten Legislaturperiode, die, wie Sie wissen, fünf Jahre dauert?
Ich will Ihnen auch sagen, woran das liegt. Das liegt schlichtweg daran, dass das Gesetz zu einer Zeit gemacht worden ist, als wir in Sachsen noch eine vierjährige Legislaturperiode hatten. Man hat einfach vergessen, als die Legislaturperiode hier in Sachsen auf fünf Jahre erhöht worden ist, diese Anwartschaft auf diese fünf Jahre zu erhöhen.
Sie erinnern sich: Das ist genau derselbe Fall, den wir hier vor rund zwei Jahren hatten, als es um die Altersentschädigung für uns als Abgeordnete gegangen ist. Hier wurde die Anwartschaft von acht auf nunmehr zehn Jahre auch erst 2005 angehoben; übrigens, daran erinnern Sie sich sicher, erst nach ziemlich energischem Drängen unserer Fraktion.
Auch damals hatte man schlichtweg vergessen, die Regelung an die neue Länge der Legislaturperiode anzupassen. Wir wollen heute mit unserem Antrag diesen Makel ausmerzen, meine Damen und Herren.
Die zweite Baustelle ist leider etwas umfangreicher. Wie man beim Betrachten des Ministergesetzes schnell feststellen kann, ist Sachsen wirklich spitze. Sachsen ist richtig spitze, zum Beispiel wenn es um unsere Wirtschaft geht, wenn es um unsere Kinderbetreuung geht, aber auch wenn es um unsere Ministerbetreuung geht, meine Damen und Herren.
Anders als der Bund bzw. die Bundesregierung oder es in den meisten sächsischen Unternehmen üblich ist, zahlen wir zum Beispiel unseren Ministern immer noch ein relativ ordentliches Weihnachtsgeld. Sie wissen sicherlich noch, dass ein entsprechender Streichungsantrag im Rahmen der letzten Haushaltsdebatte abgelehnt worden ist. Dieser Antrag kam damals von unserer Fraktion.
Vor allem aber reichen in Sachsen acht Jahre – natürlich hartes und von Entbehrungen gezeichnetes Ministerdasein –, um einen Anspruch von monatlich 5 039,12 Euro zu erwerben. Für acht Jahre Berufsleben – mein lieber Scholli! – ist das eine sehr ordentliche Summe. Dafür müsste ein vergleichbarer sächsischer Arbeitnehmer, wenn er überhaupt so viel wie ein Minister verdienen
Aber ich will, lieber Herr Hähle, überhaupt nicht über die Höhe sprechen, weil mir schon klar ist, dass auch ein Minister eine vernünftige Pension bekommen will. Um diesen Punkt geht es uns hier gar nicht. Für uns ist problematisch, dass man diesen Rentenanspruch bereits nach absolvierten acht Jahren Amtszeit ausbezahlt bekommen kann, und zwar egal, welches Lebensalter man aktuell gerade hat.
Man bekommt dieses Geld nicht erst, wenn man wie ein normaler Arbeitnehmer 67 Jahre geworden ist, sondern man bekommt es auch, wenn man zum Beispiel Mitte 40 ist und bereits acht Jahre Ministerzeit hinter sich hat. Wer diese acht Jahre übrigens nicht schafft und nur Minister zwischen vier und acht Jahren gewesen ist, also in anderthalb Legislaturperioden gewirkt hat, erwirbt einen Rentenanspruch, den er sich bereits im Alter von 55 Jahren auszahlen lassen kann. Auch das sind – nur zur Erinnerung – 12 Jahre früher, bevor ein normaler Arbeitnehmer in Sachsen seine Rente bekommt, meine Damen und Herren.
Nicht, dass wir uns falsch verstehen: Ich gönne jedem Minister, der in Sachsen eine wertvolle Arbeit für dieses Land leistet bzw. geleistet hat – das ist bei den allermeisten eindeutig der Fall – seine Rente. Aber sehen zum Beispiel unsere Minister Stanislaw Tillich und Steffen Flath in irgendeiner Weise alt aus?
Aus meiner Sicht machen beide noch einen richtig frischen Eindruck, auch wenn Herr Tillich heute früh in der Aktuellen Debatte, wenn ich das richtig gehört habe, erklärt hat, dass seine Zeit ablaufen würde. Ich bin mir trotzdem sicher, dass beide Minister viel zu jung sind, um bereits in Rente zu gehen. Wie Sie vielleicht wissen, könnten das beide Minister – obwohl Herr Flath gerade erst sein 50. Jubiläum gefeiert hat und Herr Tillich bis dahin noch ein paar Monate Zeit hat – bereits.
Und zwar genau am 26. Oktober dieses Jahres, denn dann sind beide genau acht Jahre im Amt. Das wäre eine verdammt junge Rentnerschaft, meine Damen und Herren.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin mir natürlich sicher, dass beide noch sehr viel vorhaben. Lieber Herr Flath, ich drücke Ihnen – Ihnen ganz ausdrücklich – für einiges von dem, was Sie noch vorhaben, kräftig die Daumen.
Die Beispiele unserer beiden Minister zeigen sehr deutlich, wie unzeitgemäß und überholt das sächsische Ministergesetz in diesem Punkt ist. Klar ist auch, dass kein Bürger solche – es tut mir leid – übertriebenen Sonderregelungen für gerechtfertigt hält, und aus meiner Sicht, meine Damen und Herren, sind sie auch nicht gerecht.
der das erkannt hat. – Herr Lichdi, Ihre Stimme ist zu hell. Wenn Sie laut sprechen, wird diese immer heller und hohe Töne hört man schlecht. Sie müssen ans Mikrofon gehen!
Ich bin nicht der Erste, der diese Ungerechtigkeit erkannt hat, sondern wir haben ein großes Vorbild. Es ist unsere Bundesregierung. Die Bundesregierung hat erst am 31. Januar 2007 im Bundeskabinett beschlossen, die Altersgrenze für Minister von 55 Jahren auf 65 Jahre und dann schrittweise, und zwar im Gleichschritt mit der normalen Anhebung, die auch jeder Arbeitnehmer erfährt, das Rentenalter auch für Minister auf 67 Jahre anzuheben. Ein entsprechender Gesetzentwurf, meine Damen und Herren, liegt dem Bundestag seit April vor. Interessant finde ich dabei, was ich dazu in der Begründung zum Gesetz lesen kann.
Darin heißt es: „Die angesichts der demografischen Entwicklung schwierige Situation der Alterssicherungssysteme erfordert einen Beitrag von den Mitgliedern aller Alterssicherungssysteme. Dies erfolgt in der gesetzlichen Rentenversicherung und ebenso in der Beamtenversorgung.“
Vor diesem Hintergrund steht der weitere Beitrag der obersten politischen Leitungsebene des Bundes für ihr Alterssicherungssystem. Herr Dr. Pellmann, Sie haben recht, ich bin der Meinung, dass das für alle Alterssicherungssysteme gelten muss.
Meine Damen und Herren! Es geht darum, dass sich einzelne Gruppen – nicht Politiker, auch nicht Minister – nicht aus dieser Solidarität ausklinken und für sich selbst Sonderregeln schaffen. Gerade wir als Politiker haben die verdammte Pflicht, Vorbild zu sein, meine Damen und Herren!