Von „Quelle“ hat die „Süddeutsche Zeitung“ überhaupt nicht gesprochen. Der Begriff Quelle ist zum ersten Mal von Boos verwendet worden.
Ich sage: Was wir brauchen, ist ein Amtsenthebungsverfahren für diesen unmöglichen Präsidenten des Landesamtes. Das ist ein krimineller Präsident des Landesamtes.
hingehen – meine Kollegen Caren Lay und André Hahn haben das beide in einer Presseerklärung so formuliert, „das ist gewissermaßen eine PKK-Sitzung gewesen ohne Akten“ – und kann in einer öffentlichen Lesung, allzumal wenn ich darüber nachdenke, dass ich nun noch Polizeibeamte nenne und andere Leute, sagen: Der ist Quelle, der ist Quelle, der ist Quelle?!
Wo leben wir denn?! Sie haben uns seit sechs Wochen vorgehalten, dass Sie die 15 600 Seiten nicht herausgeben können und dass das noch dauert und dauert und dauert, weil man wegen des Quellenschutzes prüfen und schwärzen muss.
Auf einmal, wenn Ihnen ein unliebsamer Polizist auf den Füßen herumtritt, dann ist das ein Böser. Und wenn er mit dem Landesamt zusammengearbeitet hat, dann muss er
Wegen Verletzung des Trennungsgebotes – ich kriege mich nicht mehr ein! Sie haben 2002 hier ein Gesetz gemacht, zu dem wir Ihnen permanent gesagt haben: Wenn Sie hineinzuschreiben § 1 Satz 2: „Es ist auch zuständig“ (Landesamt) „für den Schutz vor Organisierter Kriminalität“ –, ist das die programmierte Verletzung des Trennungsgebotes, weil dann logischerweise das Landesamt zum Polizisten, zum Richter, zum Staatsanwalt geht und sagt: Horch einmal, wir sind auch zuständig für den Schutz vor OK, erkläre uns einmal, was du hast, das ziehen wir dann zusammen! Genau das haben die doch gemacht, völlig rechtstreu.
Sich auf der Grundlage als neuer Präsident hinzustellen und erst einmal die Nummer laufen zu lassen, wir kochen das alles einmal auf das Versagen von zwei, drei Mitarbeitern herunter, das halte ich minimal für politisch hoch verantwortungslos.
Wenn ich im Bundesamt für Verfassungsschutz säße, würde es mir grauen, was ich für Außentruppen in dieser Provinz habe, beim allerbesten Willen, tut mir leid.
Sie sind ja drauf und dran, aus diesem Freistaat Sachsen tatsächlich ein Rufbild zu zimmern, bei dem wir nur noch an Freitagen vorkommen „Sieben Tage – sieben Köpfe“ – Sie wissen, was ich meine.
Herr Staatsminister, ob die Missbilligung hilft oder nicht, ob sie ausgesprochen wird oder nicht, ist meine entscheidende Beschwer nicht. Für mich ist das Entscheidende, dass ich nicht weiß – das gebe ich gern zu –, ob Sie wissend sind und dennoch nichts tun oder ob Sie wissend sind und nichts tun dürfen, weil Sie an die Richtlinie des Ministerpräsidenten gebunden sind.
Die Richtlinie des Ministerpräsidenten ist ja klar. Sie lautet: Alles Klamauk! Also darf der Justizminister seine entsprechenden Befugnisse, die er hat, ohne ins Verfahren im Detail einzugreifen, nicht wahrnehmen. In Verfahren einzugreifen, das will Ihnen niemand abverlangen, im Gegenteil: Ich halte das für eine bemerkenswerte Formulierung in der Presse: Ich lese die Akten nicht, das ist nicht meine Baustelle, das ist Sache der Staatsanwälte. Da bin ich voll auf Ihrer Seite. Aber sich zu überzeugen, wird denn alles geschaffen, damit diese Ermittlungseinheit sachlich, personell, funktionell, organisatorisch etc. pp. die optimalen Rahmenbedingungen hat, um ihre Arbeit zu machen – völlig unbeeindruckt von politischen Einwirkungen in dieser Situation, sich zu überzeugen, dass diejenigen, die als Zeugen dorthin gehen, auch als Zeugen
aussagen dürfen und nicht nach dem, was sie ausgesagt haben, dann hier beim Innenministerium hängen. Ich weiß, wovon ich rede.
Herr Hähle, Ihnen werden noch die Augen übergehen, wo Ihr Boos herhat, wer wo Quelle ist. Darüber reden wir auch noch einmal.
Wenn das aus dem Haus der Staatsanwaltschaft kam, dann mache ich hier – das darf ich Ihnen versprechen – einen mittleren Aufstand.
Mein Problem ist, das sage ich noch einmal: Wenn Sie an die Richtlinie des Ministerpräsidenten gebunden sind, dann sind Sie in der Kollision mit Ihren Amtspflichten, die Ihnen die Verfassung aufgibt, auf die Sie vereidigt sind. Dann bringt Ihnen auch die Bindung an die Richtlinie keine Befreiung vor der Verantwortung, egal ob mit Missbilligung oder ohne.
Wird weiterhin von den Fraktionen das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Herr Minister Mackenroth, bitte.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eigentlich hatte ich nicht vor zu sprechen, weil das ein wenig wie eine Verteidigung aussieht. Aber nach dem, was Sie, Herr Bartl, hier gesagt haben, muss ich doch ein paar Bemerkungen machen.
Zum einen scheint es mir so – ich wusste nicht, wie das ausgeht –, dass Ihr Missbilligungsantrag für mich fast so etwas wie ein Ritterschlag ist. Sie haben in vielen Bereichen das gelobt, was ich getan habe oder nicht getan habe. Ihre Aussage, dass Sie nicht wissen, ob ich etwas tun darf oder nicht, ob der Ministerpräsident von seiner Richtlinienkompetenz mir gegenüber Gebrauch gemacht hat oder nicht, zeigt, dass Sie weniger mit Tatsachen, sondern mit deren Nichtwissen argumentieren. Ich kann Sie beruhigen: Der Ministerpräsident nimmt weder Einfluss auf die im Freistaat Sachsen sachlich und inhaltlich unabhängige Justiz, noch versucht er, den Justizminister zu irgendetwas zu drängen oder zu veranlassen, irgendetwas zu tun oder nicht zu tun, was nicht dessen Amtspflicht wäre. Das kommt überhaupt nicht infrage, ein solcher Verdacht ist abwegig.
(Beifall bei der CDU – Dr. André Hahn, Linksfraktion: Aber er hat gestern gesagt, dass es Chefsache ist!)
Natürlich ist eine solche Geschichte Chefsache, aber nicht, was den inneren Bereich der Justiz, der Gerichte und der Staatsanwaltschaften angeht. – Sie können davon
ausgehen, dass ich meiner Pflicht zur Dienstaufsicht über die Staatsanwaltschaften nachkomme. Das tue ich in der mir eigenen Art. Ich weiß das. Ich bin jahrzehntelang Vorsitzender oder Mitarbeiter bzw. Funktionär im Richterverband gewesen. Ich weiß, was sich für die Justiz gehört, und ich weiß, was ein Politiker nicht tut und was die Justiz nicht tut. An diese Spielregeln halte ich mich, darin lasse ich mir auch so schnell nichts vormachen.
Ich möchte Ihnen sagen, wie ich mein im Gesetz stehendes Weisungsrecht gegenüber der Staatsanwaltschaft verstehe. Ich verstehe es so, dass ich inhaltlich von diesem Weisungsrecht ausschließlich dann Gebrauch mache, wenn ich fest davon überzeugt bin, dass die Staatsanwaltschaft rechtswidrig handelt – sonst nicht. Das Ermessen, das die Staatsanwaltschaft nach der Prozessordnung ausgeübt hat oder ausüben kann, werde ich nicht durch mein Ermessen ersetzen. Das mag einigen nicht immer verständlich erscheinen, aber das ist mein Grundsatz, an den ich mich halte.
Im Übrigen, Herr Bartl, weiß ich nicht, was Sie wollen. Auf der einen Seite sagen Sie, der Justizminister solle dort hineingrätschen – am besten sofort – und die Staatsanwaltschaft anweisen, sich einen Durchsuchungsbeschluss zu besorgen; auf der anderen Seite – wenn Sie sich Ihre rechtspolitischen Vorstellungen anschauen – sprechen Sie davon, dass die Staatsanwaltschaft unabhängig sein soll; die Entfesselung der dritten Gewalt, weg von der Verbindung zum Justizminister. Was ist denn nun richtig? Soll ich etwas tun oder soll ich nichts tun?
Ich sage Ihnen, was ich getan habe und wie ich es inhaltlich weiter halten werde. Wenn Sie sagen, dass die Informationspolitik der Staatsanwaltschaft in dieser Sache nach Ihrer Auffassung nicht ausreichend ist, dann sage ich Ihnen sehr deutlich: Es geht niemanden etwas an, wie der Stand der Ermittlungen ist – niemanden, auch den Justizminister nicht!
Der nach der Prozessordnung maßgebliche Zeitpunkt, an dem gegebenenfalls Gerichte öffentlich arbeiten oder an dem gegebenenfalls die Öffentlichkeit informiert wird, ist der Abschluss der Ermittlungen. Das wissen Sie genauso gut wie ich, Herr Bartl.