Protokoll der Sitzung vom 07.11.2007

(Beifall bei der NPD)

Wir lehnen den Antrag der FDP-Fraktion ab.

(Beifall bei der NPD)

Die Fraktion GRÜNE, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Kolleginnen und Kollegen der FDP-Fraktion! Angesichts dieses Antrages kann ich Ihnen nur sagen: Ihr politischer Umgang mit der embryonalen Stammzellforschung ist schlicht verantwortungslos.

(Beifall bei den GRÜNEN, der CDU, der Linksfraktion, der SPD und der NPD)

Sie missbrauchen die sehr erfolgreiche Forschung in Sachsen mit adulten Stammzellen als Vehikel für einen Angriff auf das Embryonenschutzgesetz des Bundes. Während die Forschung mit adulten Stammzellen unstrittig ist, gilt das für die Forschung mit humanen embryonalen Stammzellen keineswegs. Alle meine Vorredner haben das gleich ausgeführt.

Die FDP will die vielversprechenden Biotechnologien in Leipzig und Dresden stärken. Dagegen ist überhaupt nichts einzuwenden. Allerdings tragen Sie mit dieser Forderung doch Eulen nach Athen, denn kaum eine Technologie wurde in den vergangenen Jahren und wird durch den Freistaat dermaßen gefördert wie die Biotechnologie.

(Beifall bei den GRÜNEN)

In der von ihr geforderten Diskussion über Chancen und Möglichkeiten der Stammzellforschung kennt die FDP keine Risiken, keine Abwägung, sondern will allein Marketing. Das hätten Sie doch auch kürzer fassen können. Sie wollen die schrankenlose Liberalisierung der embryonalen Stammzellforschung.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Dann hätte ich Ihnen kürzer antworten können: Das wollen wir nicht.

(Beifall bei den GRÜNEN, der CDU, der Linksfraktion und der SPD)

Eine Debatte über die Forschung mit humanen embryonalen Stammzellen ist doch nicht verantwortungsvoll zu

führen, ohne sich ethischen Fragen zu stellen, die Sie völlig ausblenden. Sind die Ziele dieser Forschung legitim? Sind die Mittel zum Erreichen dieser Ziele vertretbar? Der Erkenntnisgewinn in der regenerativen Medizin und die Entwicklung innovativer Behandlungsmethoden sind zweifellos legitim. Wir verstehen alle, dass in den Ergebnissen dieser Forschung große Hoffnungen liegen.

Anders sieht es jedoch bei der Prüfung der Mittel aus, denn die Forschung mit humanen embryonalen Stammzellen ist nicht alternativlos. Deshalb ist die Frage nicht nur erlaubt, sondern dringend geboten: Dürfen wir humane Embryonen für andere Zwecke als die Erfüllung von Kinderwünschen gebrauchen?

Wer wie Sie die Forschung mit embryonalen Stammzellen forcieren will, der darf die Folgen für die Frauen nicht verschweigen.

(Beifall bei den GRÜNEN, der CDU und der SPD)

Der wachsende Bedarf an Zellen für die Forschung wird enormen Marktdruck auf die Reproduktionsmedizin und deren Patientinnen ausüben, denn dieser Bedarf ist doch nicht mit übrig gebliebenen Embryonen der Kinderwunschbehandlung zu decken. Für die künstliche Befruchtung braucht man Eizellen. Durch Hormone werden die Eierstöcke stimuliert, mehr als eine Zelle zur Reifung zu bringen. Je höher die Hormondosen sind, umso stärker werden die Eierstöcke überstimuliert mit der Folge wachsender gesundheitlicher Risiken. Deshalb werden heute zunehmend geringere Hormondosen angewendet mit geringeren Risiken für die Frauen. Das heißt aber zugleich entgegen Ihrer Theorie, es gibt weniger überzählige Eizellen zur Befruchtung. Das ist gut für die Frauen, aber schlecht für die embryonale Stammzellforschung.

Ich muss hier nicht wie Kollegin Heike Werner auf die Dritte Welt, die Entwicklungsländer, verweisen. Es ist hochgradig unredlich zu verschweigen, dass sich in unserer Nähe, in Großbritannien, bereits eine solche stimulierende Entwicklung abzeichnet und nachzuvollziehen ist.

Es mag ja sein, dass es Frauen gibt, die bereit sind, für die Forschung über das notwendige Maß hinaus zu leiden. Aber dann sollten sie wenigstens vorher informiert werden und ihr Einverständnis geben. Dazu muss aber die Öffentlichkeit über ihre ethischen Maßstäbe informiert sein und diskutieren. Lassen Sie uns diese Diskussion dringend und ausführlich führen. Es geht hier nicht um Ressourcen, zum Beispiel Steinkohle. Es geht um die Wertschätzung und die Würde menschlichen Lebens.

(Beifall bei den GRÜNEN, der CDU, der Linksfraktion und der SPD)

Meine Damen und Herren von der FDP-Fraktion! Der vorliegende Schaufensterantrag ist keine Grundlage für eine qualifizierte Diskussion. Wir werden ihn deshalb ablehnen.

(Beifall bei den GRÜNEN, der CDU, der Linksfraktion und der SPD)

Wird weiter von den Fraktionen das Wort gewünscht? – Das sieht nicht so aus. Frau Ministerin, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich gebe zu, es ist nicht die beste Zeit, um über dieses schwierige Thema zu sprechen. Ich hätte mir gewünscht, wir könnten hier einmal im Landtag gerade bei diesem Thema eine kleine Lehrstunde einfügen. Wir hatten vor wenigen Tagen – vielleicht war das auch der Anreger für den Antrag –, am 30.10.2007, in unserer Reihe „Gläserne Werkstatt“ genau dieses Thema auf der Tagesordnung und wir haben mit der Öffentlichkeit und mit zwei ausgewiesenen Experten – mit Prof. Ehninger von unserem regenerativen Therapiezentrum und Frau Weber-Hassemer, Vorsitzende des Nationalen Ethikrates – ein sehr interessantes und aus meiner Sicht sehr informatives Gespräch genau zu diesem Thema „Stammzellforschung, Risiken der Freiheit der Forschung bzw. auch Chancen“ geführt. Mich macht bei solchen Diskussionen immer ein wenig betrübt, dass vieles, sicherlich auch Richtiges gesagt, aber auch vieles sehr oberflächlich betrachtet wird. Gerade an dieser Stelle und in diesem Punkt stimme ich Ihrem Antrag ohne Weiteres zu, dass es dringend einer öffentlichen Diskussion bedarf, die über Zeitungsartikel und über die Landtags- und Bundestagsdebatten hinausgeht; einer öffentlichen Diskussion, die zum Beispiel auch die Schulen erreicht.

Ich habe heute mit Kollegen Flath darüber gesprochen, weil unsere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bereit sind, dazu mehr zu leisten als das, was der normale Bio-Unterricht oder Gemeinschaftskundeunterricht – wo immer das behandelt wird – leisten kann. Übrigens gilt das nicht nur für das Gymnasium, denn – da stimme ich auch Herrn Gerstenberg zu – das ist sehr wohl eine Frage, die jeden jungen Menschen beschäftigen sollte und muss, damit er frei und mündig darüber entscheiden kann, wie er nicht nur mit dem Thema Stammzellforschung, sondern auch mit den Folgen dieser Forschung umgeht.

(Beifall bei der CDU und den GRÜNEN)

Insofern rege ich an, dass wir dieses Thema wirklich vertiefen, vielleicht nicht heute Abend, aber auf alle Fälle die Gelegenheit dazu nutzen.

Die Stammzellforschung hat, mittel- und langfristig betrachtet, auch für Sachsen ein enormes wissenschaftliches, aber auch – das sollte man nicht vernachlässigen – wirtschaftliches Potenzial und kann der klinischen Praxis große Chancen bieten. Sachsen hat die große Relevanz der Biotechnologie insgesamt rechtzeitig erkannt, aber Biotechnologie – auch das sei gesagt – ist mehr als Stammzellforschung. Es sind seit dem Jahr 2000 über 200 Millionen Euro allein aus Landesmitteln in diesen Wissenschaftsbereich geflossen. Schwerpunkte waren dabei die Errichtung des Dresdner Innovationszentrums

und der Leipziger Biocity – zwei Innovationsbereiche, die sich hervorragend entwickeln.

Darüber hinaus entstand mit Fördermitteln der Deutschen Forschungsgemeinschaft in Dresden das schon genannte Zentrum für regenerative Therapie. Erfreulich war, dass dieses Zentrum in der Exzellenzinitiative auch mit seiner Forschung im Bereich der Exzellenzcluster punkten konnte. Allein in dieses Zentrum werden vonseiten des Bundes circa 156 Millionen Euro in den nächsten zwölf Jahren investiert. Das Land stellt gleichermaßen noch einmal 19 Millionen Euro und der Bund für das Gebäude ebenfalls 19 Millionen Euro zur Verfügung. Das sind Dimensionen, die – ich denke, das will die FDP gleichermaßen – zeigen, dass wir diesem Bereich der Biotechnologie eine hohe Wertschätzung und Beachtung zumessen, und das in ihrer gesamten Breite.

Das Gleiche trifft für den Standort Leipzig zu, der mit einem Förderprogramm des Bundesbildungsministeriums das Zentrum für transnationale Medizin aufbauen konnte und sich damit gleichermaßen in diese Riege eingereiht hat.

Ich möchte auch erwähnen, dass Sachsen der Standort war, an dem im Oktober dieses Jahres der 3. Weltkongress für regenerative Medizin unter der Federführung unseres Fraunhoferinstituts für Zelltherapie und Immunologie von Prof. Emmrich in Leipzig durchgeführt wurde. Das ist ein Baustein in der Kette der Biotechnologie, wohlgemerkt mehr als Stammzellforschung.

Allein an diesem Kongress haben über 700 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus allen Industrienationen teilgenommen und sich mit den Zukunftsprojekten im Bereich der regenerativen Medizin auseinandergesetzt.

Natürlich stecken derzeit – Frau Werner hat darauf hingewiesen – mehr Hoffnungen in diesem Bereich, auf diesem Gebiet der Wissenschaft, weil es ein Bereich der reinen Grundlagenforschung ist, als wir direkt noch nachweisen können, dass es tatsächlich die Hoffnungen im Bereich der Diabetes und der Krebsforschung erfüllt, Therapien und Heilung hervorzurufen.

Obwohl noch viele Themen in diesem Bereich der Grundlagenforschung angesiedelt sind, gibt es bereits großes Interesse der Industrie, beispielsweise neue Medikamente und Technologien zu entwickeln, um Krankheiten wie Diabetes und Parkinson künftig besser therapieren zu können. Auch wir müssen diesen Blick offen haben. Weltweit gibt es bereits mehr als 80 Unternehmen, die auf dem Gebiet der regenerativen Medizin tätig sind. Auch sächsische Firmen, wie die sächsische Euroderm GmbH, die 2002 als Biotech-Startup gegründet wurde, zählen zu ihnen. Auch diese Entwicklung muss man mit in das Blickfeld rücken, wenn wir über dieses Thema reden. Die Unternehmen beschäftigen sich mit der Kultivierung von zunächst adulten körpereigenen Stammzellen aus Haarwurzeln zur Gewinnung von Transplantaten für die Behandlung von chronischen und Brandwunden. Das ist konkret der Anwendungsbereich in der Therapie, der schon ausreichend erforscht wurde. Das ist einmal mehr

ein Beleg dafür, dass der Erkenntnisfortschritt in der Wissenschaft in Spitzengebieten der Hochtechnologie schnell in die Innovation überführt werden kann.

Meine sehr geehrten Damen und Herren von der FDPFraktion! Sie hatten in Ihrem Antrag unter anderem einen Punkt der Gewinnung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern verankert. Das ist nicht nur eine Frage des Dienstrechtes. Deswegen will ich es nur kurz erwähnen. Das von mir bereits angesprochene Zentrum für regenerative Medizin in Dresden hat in von der DFG positiv hervorgehobener Art und Weise und in kurzer Frist unter der Leitung von Prof. Brand und Prof. Ehninger ein hochkarätiges internationales Forscherteam zusammenstellen können, das sich dem Thema der regenerativen Medizin zuwendet. Damit ist bewiesen, dass es unter den Bedingungen des sächsischen Besoldungs- und Dienstrechtes möglich ist, Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler zu rekrutieren. Das ist nicht das Problem.

Es gibt ein anderes Problem. Es gibt international nur eine begrenzte Anzahl von Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern in diesem Bereich. In diesem boomenden Wissenschaftsbereich ist diese Zahl endlich, weil alle auf die internationale Kompetenz zurückgreifen. Das ist tatsächlich ein Punkt, bei dem wir an Grenzen stoßen, aber nicht nur wir in Sachsen, sondern auch andere Bundesländer und Länder. Das wollte ich zu diesem Thema sagen, denn es greift zu kurz, nur die Frage des Besoldungs- und Dienstrechts zu betrachten.

Gestatten Sie mir, da es hier sehr ausführlich dargestellt worden ist, einen Blick auf die Balance zwischen Freiheit der Forschung im Interesse der Menschen und der ethischen Verantwortung, wie sie übrigens nicht nur für dieses Gebiet gilt, zu werfen. Ich will das an einer für mich persönlich ganz einschneidenden Erkenntnis deutlich machen. Als ich in der Schule mit der Kernspaltung konfrontiert wurde, war immer klar, dass dies eine hervorragende wissenschaftliche Leistung ist. Die Frage war: Was wird damit gemacht? Die Kernspaltung ist für alle präsent, weil sie noch im sichtbaren Bereich liegt. Die Stammzellen kann man nicht mehr sehen. Bei der Kernspaltung kann man auf der einen Seite Positives erreichen, wenn wir an die Energiegewinnung denken, sofern sie unter entsprechenden Sicherheitsbedingungen stattfindet; aber auf der anderen Seite, mit der Atombombe, hat sich gezeigt, welche vernichtenden Wirkungen sie haben kann. Dieses Beispiel ist für mich ein Schlüsselerlebnis gewesen, wie man jungen Menschen – das gilt für junge Wissenschaftler in ganz besonderem Maße – nahebringen kann, dass die Balance zwischen Freiheit der Forschung und ethischer Verantwortung der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler immer wieder hergestellt werden muss. Das wird umso schwieriger, je weniger der normal gebildete Mensch nachvollziehen kann, was die Wissenschaft gerade tut, das selbst bewerten und sich in die öffentliche Diskussion einmischen kann.

Die Staatsregierung sieht die reale Gefahr, dass ohne angemessene Rechtsgrundlage diese Balance zwischen Freiheit der Forschung und ethischer Verantwortung nicht von allein hergestellt werden kann. Hier muss eine gesamtöffentliche Diskussion erfolgen. Deshalb hat der Wissenschaftsrat seit vielen Jahren einen Ethikrat und deshalb gibt es den Nationalen Ethikrat; aber wir brauchen auch eine Rechtsgrundlage, die es der Wissenschaft ermöglicht, auf der Höhe der Zeit die Erkenntnisse voranzutreiben, aber genau in dieser Balance.

Vor dem Hintergrund der gegenwärtig im Deutschen Bundestag diskutierten Änderung des Deutschen Stammzellgesetzes haben viele Fachorganisationen, renommierte deutsche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, unter anderem Prof. Ehninger aus unserem Fraunhofer-Institut, sowie der Nationale Ethikrat ihre Stellungnahmen und Voten zum aktuellen Stammzellgesetz abgegeben. Wir haben diese Diskussion zum Anlass genommen, um sie mit unserer „Gläsernen Werkstatt“ für uns ein Stück transparent und öffentlich zu machen und eine eigene Position dazu zu entwickeln.

Das SMWK setzt sich dafür ein, dass die rechtlichen Grundlagen für die Stammzellforschung in Deutschland so weiterentwickelt werden, dass die betroffenen Rechtsgüter innerhalb des Grundgesetzes zwischen Freiheit der Forschung und ethischer Verantwortung, also Artikel 1 und Artikel 2 des Grundgesetzes, ausreichend geschützt und ausgewogen sind. Vor diesem Hintergrund plädieren wir zum jetzigen Zeitpunkt – es bleibt abzuwarten, welche Vorlage aus dem Bundestag kommt – für eine Verschiebung der Stichtagsregelung auf den Mai 2007. Das würde der Wissenschaft die Möglichkeit geben, statt auf 20 bisher verbrauchte Stammzelllinien auf 500 Stammzelllinien, wie sie derzeit international vorhanden sind, zurückzugreifen. Der Nationale Ethikrat – auch das möchte ich hier deutlich machen – hat eine vollständige Aufhebung der Stichtagsregelung bei gleichzeitiger verstärkter Einzelfallprüfung vorgeschlagen. Beide Möglichkeiten – Verschiebung der Stichtagsregelung und Aufhebung mit gleichzeitiger Einzelfallprüfung – bieten vernünftige gesetzliche Regelungen, diese Balance wieder herzustellen.

Zurzeit gibt es für die Staatsregierung und das SMWK keinen aktuellen Handlungsdruck, da der Bundestag zunächst in der Debatte ist. Es ist dennoch wichtig, dass wir im Hohen Hause darüber sprechen und innerhalb des Landes eine Position haben, wenn es um die Entscheidung im Bundesrat geht. Bereits mit der Verschiebung der Stichtagsregelung auf den 1. Mai 2007, für die ich mich nach wie vor aussprechen würde, stünden unseren Wissenschaftlern weltweit mehr als 500 Stammzelllinien zur Verfügung und es wäre gewährleistet, dass es nur um Stammzelllinien geht, die in der Vergangenheit liegen und nicht zum Zweck der Forschung „produziert“ wurden, wie vonseiten der GRÜNEN vorgebracht wurde.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Stammzellforschung stellt die Wissenschaft und die Politik glei

chermaßen vor eine äußerst komplexe Aufgabe, denn sie rührt an einer grundsätzlichen Frage unserer Gesellschaft. Diese ist von einigen Rednern angesprochen worden. Ich hätte mir gewünscht, dass sie auch von der FDP-Fraktion angesprochen worden wäre. Es geht darum, ab wann man von menschlichem Leben spricht. Ab wann gilt das Grundgesetz Artikel 1 und 2? Das ist die zentrale Frage, die auch auf internationaler Ebene diskutiert wird und bei der Deutschland vor dem Hintergrund seiner eigenen Geschichte eine sehr restriktive Sichtweise – so will ich es einmal bezeichnen –, also einen sehr frühen Zeitpunkt des Beginns des menschlichen Lebens, festgelegt hat. Darüber wird sicherlich im internationalen Kontext weiter zu diskutieren sein.

Ich würde darum bitten, dass der Antrag der FDPFraktion hier keine Zustimmung findet, weil er in seiner einseitigen Ausrichtung die Balance zwischen Freiheit der Forschung und ethischer Grundverantwortung nicht in ausreichendem Maße zum Ausdruck bringt und viele Punkte in dem Antrag bereits durch Handeln der Landesregierung überholt sind.

Danke.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Ich frage die Kollegen der FDP-Fraktion, ob sie noch das Schlusswort halten wollen. – Dann rufe ich jetzt das Schlusswort auf. Bitte schön, Herr Abg. Schmalfuß.