Winfried Petzold

Sitzungen

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Vertrieb von Produkten auf Tierversuchsbasis im Freistaat Sachsen (Frage Nr. 4)
Seit März 2009 sind nach den Kosmetik-Richtlinien der Europäischen Union Tierversuche für kosmetische Inhaltsstoffe verboten. Außerdem ist der Verkauf von Produkten, deren Bestandteile an Tieren untersucht wurden, ebenfalls untersagt. Ausnahmeregelungen gelten nur bei Versuchen betreffs der Giftigkeit bei wiederholter Verabreichung.
Fragen an die Staatsregierung:
1. Welche Hinweise liegen der Staatsregierung über den bisherigen Vertrieb von Produkten vor, deren Bestandteile an Tieren untersucht wurden, bzw. in welchem Umfang finden im Freistaat Sachsen Laborversuche an Tieren mit welcher Zielstellung statt?
2. Mit welchen Maßnahmen wird der Freistaat Sachsen die Umsetzung der Kosmetik-Richtlinien der Europäischen Union gewährleisten und ihre Einhaltung überprüfen?
Das Auftreten von Neurodermitis in Verbindung mit dem AufmerksamkeitsdefizitHyperaktivitätssyndrom (ADHS) im Freistaat Sachsen interjection: (Frage Nr. 5)
Wissenschaftler der Klinik für Dermatologie am Universitätsklinikum und des Instituts für Klinische Pharmakologie der Medizinischen Pharmakologie Dresden berichten nach der Auswertung der anonymen Daten von 300 000 sächsischen Patienten, dass Kinder und Jugendliche mit atopischem Ekzem – Neurodermitis ein um 50 % höheres Risiko tragen, am Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätssyndrom (ADHS) zu erkranken. Jedes fünfte Kind ist in den ersten drei Lebensjahren von einer Neurodermitis betroffen und ADHS die häufigste psychische Erkrankung im Kinder- und Jugendalter.
Fragen an die Staatsregierung:
1. Wie entwickelte sich die Zahl der Kinder und Jugendlichen mit Neurodermitis und gleichzeitigem Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätssyndrom (ADHS) im Zeitraum von 2003 bis 2008 im Freistaat Sachsen?
2. Welche präventiven therapeutischen Maßnahmen erscheinen aus der Sicht der Staatsregierung angebracht, um Kindern und Jugendlichen mit Neurodermitis und gleichzeitigem Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätssyndrom (ADHS) zum frühestmöglichen Zeitpunkt Hilfe angedeihen zu lassen?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sieht man einmal von der zwar sachlich richtigen, aber nicht unbedingt zur Zielförderung beitragenden Begründungspolemik des Antrages ab, so glaube ich im Namen der NPD-Fraktion die Hoffnung aussprechen zu dürfen, dass mit der Zustimmung zu diesem Antrag quer durch alle Fraktionen wenigstens am Ende der 4. Legislaturperiode einmal eine Entscheidung gefällt werden kann, die ein fast kostenneutrales, aber dennoch wirkungsvolles Zeichen für die Zukunft unserer Kinder und Jugendlichen setzt.
Die Forderung, allen Kindern, die auch nur irgendein Interesse an kulturellen Einrichtungen zeigen – ganz gleich, ob aus begütertem Elternhause oder aus dem eigentlichen Zielpublikum, den immer stärker finanziell verarmenden und oftmals auch geistig abstumpfenden Familien –, etwas nahe zu bringen, was nicht kommerziell ist, sondern den Menschen als Kulturwesen begreift, wird durch die NPD-Fraktion voll unterstützt.
Institutionen, die junge Menschen an die Heimatgeschichte, die Geschichte Sachsens, unsere Architektur, Literatur, an Theater und Musik heranführen, sind in erster Linie die zahlreichen Museen mit ausgefeilten museumspädagogischen Konzepten und attraktiven Präsentationen. Da sind die Burgen und Schlösser, bei deren Besichtigung man nicht einmal große Erklärungen benötigt, um das Interesse selbst jüngster Menschen zu wecken. Ist das Interesse einmal geweckt, dann haben es Lehrer in der Schule leichter. Dann sind auch Kinder eher bereit, sich in Sachbücher zu vertiefen oder sich anders kundig zu machen.
Als Ergänzung schlägt die NPD-Fraktion vor, dass alle Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr einen Erwachsenen kostenfrei mitnehmen können, um An- und Abfahrt wie auch ein Mindestmaß an Betreuung zu gewährleisten.
Wenn es gelingt, durch diese Maßnahme Kinder und Jugendliche zu erreichen, die sonst vielleicht niemals einen Schritt ins Museum oder in eine andere kulturelle Institution getan hätten, dann haben Sie auch das Publikum von morgen. Damit würden sogar die kleinen finanziellen Einbußen, die durch einen kostenlosen Eintritt hervorgerufen werden, um ein Mehrfaches wieder wettgemacht.
Lassen Sie uns mit einer Zustimmung zu diesem vernünftigen Antrag an eine positive Seite der DDRVergangenheit anknüpfen; denn damals wurde dafür gesorgt, dass alle Kinder mehrmals im Jahr mit kulturellen Inhalten konfrontiert wurden. Die NPD-Fraktion stimmt diesem Antrag vorbehaltlos zu.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Auftreten von Duftstoffallergien bei Patienten im Freistaat Sachsen (Frage Nr. 3)
Etwa eine Million Menschen in der Bundesrepublik leiden an einer Duftstoffallergie. Da manche Düfte über 100 verschiedene Substanzen enthalten, erschwert dies die Diagnose des allergieauslösenden Stoffes zusätzlich. Die meisten Substanzen wurden nie getestet. Für den Fachgebietsleiter für Umweltmedizin des Umweltbundesamtes ist das „Überdecken schlechter Gerüche mit Duftstoffen hygienisch eine Katastrophe“.
Fragen an die Staatsregierung:
1. Welche Informationen liegen der Staatsregierung vor über die Häufigkeit des Auftretens von Duftstoffallergien bei Patienten im Freistaat Sachsen, und welche Therapien zur Behandlung von Duftstoffallergien finden gegenwärtig in Sachsen Anwendung?
2. Welche präventiven Maßnahmen erscheinen der Staatsregierung angebracht, um betroffene Patienten vor den gesundheitlichen Folgen einer allergischen Wirkung von Duftstoffen nachhaltig zu schützen?
Produktion von Bioethanol im Freistaat Sachsen (Frage Nr. 4)
Nach Angaben des Bundesverbandes der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe) in Berlin ist die Bioethanolerzeugung im Vorjahr 2008 deutlich gewachsen. So wurden im Jahr 2008 mit 458 000 Tonnen Bioethanol rund ein Drittel mehr produziert als noch 2007. Wichtigster Rohstoff für Bioethanol ist Getreide. 61 % der Bioethanolerzeugung entfallen auf Weizen und Roggen.
Fragen an die Staatsregierung:
1. Wie entwickelten sich im Zeitraum von 2005 bis 2008 Produktion, Vertrieb und Absatz von Bioethanol im Freistaat Sachsen und inwieweit kommen neben Rohstof
fen wie Weizen und Roggen auch Zuckerrüben zum Einsatz?
2. Wie beurteilt die Staatsregierung die ökonomischen und ökologischen Zukunftsperspektiven der Produktion von Bioethanol im Freistaat Sachsen, nicht zuletzt vor dem Hintergrund weltweit steigender Lebensmittelpreise sowie dem Anwachsen der Weltbevölkerung?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Unzweifelhaft ist das Thema Ärztemangel aktuell; denn es berührt immer mehr Menschen im Land. Was bisher aber nicht zur Sprache kam, ist der Umstand, dass es eine Vorgeschichte für den Ärztemangel gibt, die durch politische fahrlässige Untätigkeit gekennzeichnet ist.
So machte die NPD-Fraktion vor allem in der EnqueteKommission zur demografischen Entwicklung immer wieder darauf aufmerksam, dass gerade die ländlichen Regionen vor einem Kollaps stehen. Doch weder die Staatsregierung noch die FDP war diesbezüglich bereit, den Tatsachen ins Auge zu schauen und rechtzeitig gegensteuernde Maßnahmen zu ergreifen. Jetzt, da ein tatsächlicher Ärztemangel eingetreten ist – sowohl bei den niedergelassenen Hausärzten als auch bei den Fachärzten –, tun Sie so, als ob dieser Umstand plötzlich und unerwartet eingetreten wäre.
Auf Nachfrage meines Fraktionskollegen Dr. Müller, der leider nicht mehr anwesend ist, bestätigte sowohl Prof. Dr. Jan Schulze wie auch Dr. Klaus Heckemann, dass die Ursachen viel tiefer liegen. Es kann jedoch nicht verwundern, erst recht nicht bei der FDP, dass der Aspekt der Kommerzialisierung im Gesundheitsbereich bisher außen vor geblieben ist. Im Zuge dessen veränderte sich aber das Berufsethos des Arztes drastisch, wie die sachverständigen Experten in der schon angesprochenen Anhörung bestätigten.
Einer Gesundheitsreform folgte sogleich die nächste. Statt einem Heilberuf ähnelt der Arzt heute mehr einem Verwaltungsangestellten, der zudem noch zum Kassierer der
Krankenkassen degradiert wurde. Ich erinnere nur an die sogenannte Praxisgebühr. Damit hat sich das tatsächliche Berufsbild des Arztes in eine vielfach unattraktive Richtung verändert, die mit Geld kaum aufzuwiegen ist. Gerade für den ländlichen Raum hat dies fatale Folgen, wie die eingetretene Situation des Ärztemangels zeigt.
Dass die Koalition nun Medizinstudenten fördert, ist richtig und wichtig, geschieht aber – das muss an dieser Stelle ebenso Erwähnung finden – eben nur in einem geringen Maße. Alle Anträge der NPD-Fraktion in der zurückliegenden Haushaltsdebatte wurden von den Vertretern der etablierten Parteien, die jetzt große Worte schwingen, abgelehnt. Ich erinnere insbesondere an den NPD-Antrag, die Förderung von Medizinstudenten im laufenden Jahr mit 300 000 Euro und im Jahr 2010 mit 600 000 Euro zu unterstützen.
Um eine kurzfristige Ansiedlung von Hausarztpraxen zu fördern, war es lediglich die NPD, die hierfür 10 Millionen Euro in den laufenden Doppelhaushalt eingestellt wissen wollte. Beide Anträge – langfristige Förderung von Medizinstudenten und kurzfristige Ansiedlungshilfen für die Gründung oder Übernahme von Hausarztpraxen – wurden von Ihnen besserwisserisch abgelehnt.
Die CDU-Landräte von Nordsachsen und Meißen erklärten sich auch noch schlichtweg für nicht zuständig für das Problem des Ärztemangels, als unsere NPD-Kreisräte dort einen lokalen Aktionsplan forderten.
Als NPD bekennen wir uns nicht nur zum Erhalt der ländlichen Regionen; wir unterbreiten auch konkrete Lösungsvorschläge, während die Regierungskoalition allerdings den Worten keinerlei Taten folgen ließ.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Es geht um gesundheitliche Risiken für Jugendliche beim Konsum von EnergieGetränken (Energy-Drinks).
Energie-Getränke (Energy-Drinks) finden auch im Freistaat Sachsen, insbesondere bei Jugendlichen, steigenden Zuspruch. Nach Ansicht des US-Experten Chad Reissig von der John-Hopkins-Universität Baltimore sollten diese Getränke wegen ihres hohen Koffeingehaltes Warnhinweise zu gesundheitlichen Risiken tragen. Bedenklich ist aus der Sicht des Experten außerdem der unter Jugendlichen zu beobachtende zunehmende Konsum von Energiegetränken in Kombination mit Alkohol, was zu einer steigenden Anzahl von alkoholbedingten Unfällen führen könnte.
Fragen an die Staatsregierung:
1. Welche Informationen liegen der Staatsregierung vor über gesundheitliche Risiken für Jugendliche beim Konsum von Energie-Getränken (Energy-Drinks) und welche bisherigen Folgeschäden bei Jugendlichen durch den Konsum von Energie-Getränken (Energy-Drinks) wurden im Freistaat Sachsen registriert?
2. Inwieweit erkennt die Staatsregierung im Freistaat Sachsen Handlungsbedarf für eine präventive Aufklärung über gesundheitliche Risiken und Folgeschäden für Jugendliche beim Konsum von Energie-Getränken (Ener- gy-Drinks), insbesondere in Kombination mit Alkohol?
Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es geht um Revisionsoperationen nach künstlichem Gelenkersatz im Freistaat Sachsen.
Patienten mit sogenannten Schlittenprothesen (Teilprothe- sen) am Knie, die im Vergleich zum vollständigen Kniegelenkersatz mit mehr Wiederholungsoperationen rechnen müssen.
Fragen an die Staatsregierung:
1. Wie oft wurden im Zeitraum von 2003 bis 2008 im Freistaat Sachsen Wiederholungseingriffe nach künstlichem Gelenkeinsatz bzw. Teilgelenkersatz bei Patienten durchgeführt und wie hoch beziffern sich die dabei entstandenen Kosten?
2. Welche medizinisch-technischen Maßnahmen erscheinen aus der Sicht der Staatsregierung geboten, um eine bessere gesundheitliche Betreuung von Patienten mit Hüftgelenkproblemen zu gewährleisten und den betroffenen Menschen zusätzliche Schmerzen sowie dem Gesundheitswesen erhöhte Kosten bei Revisionsoperationen zu ersparen?
Ich bedanke mich für die Auskunft.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Alle Jahre wieder ersuchen die beiden Koalitionsfraktionen mit ihrer Stimmenmehrheit den Landtag, „die Recherche-, Beratungs- und Bildungsarbeit des sächsischen Landesbeauftragten für die Unterlagen des
Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik verstärkt zu fördern und zu unterstützen“.
Die Begründung allerdings ist treffend: „Gerade im 20. Jahr nach der friedlichen Revolution besteht besonderer Bedarf an der wertvollen Beratungs- und Bildungsarbeit des Landesbeauftragten für die Unterlagen der Staatssicherheit. Insbesondere die Aufklärung jüngerer Generationen über die SED-Diktatur und ihren Repressionsapparat soll verstärkt Aufgabe des Landesbeauftragten sein.“
Wenn es Ihnen bis jetzt nicht gelungen ist, die jungen Menschen in Sachsen vom Unrechtscharakter der kommunistischen Diktatur zu überzeugen, dann hilft Ihnen in den nächsten 20 Jahren auch nicht der verstärkte Einsatz des Landesbeauftragten, auch wenn er noch so rege ist. Das hat wahrscheinlich mehrere Gründe.
Die meisten Schüler leben hier und jetzt. Sie interessieren sich nicht für frühere Epochen, die durch noch so viele Beispiele langweiliger demokratischer Erinnerungskultur von ihnen nicht nachgelebt und nachempfunden werden können. Die wirtschaftliche, kulturelle und bildungspolitische Landschaft hat sich so dramatisch zum Negativen verändert, dass viele Eltern zu Hause eine ganz andere, verklärte Gedächtniskultur pflegen. Es sind Eltern, die 1989/1990 einem Zusammenschluss mit der BRD positiv gegenüberstanden, bis sie begreifen mussten, dass mit dem Beitritt der DDR zur BRD der Sozialstaat spürbar Schritt für Schritt zu Grabe getragen wird.
Die eigenen wirtschaftlichen Probleme haben so viele Menschen betroffen und treffen jeden Tag Tausende mehr, sodass diese nicht mit Rührung in den Augen nach hinten blicken, sondern mit Angst in ihre Zukunft. Viele Menschen im Freistaat Sachsen würden viel lieber etwas über die aktuellen Repressionsapparate und die heute manipulierten Medien in Erfahrung bringen, als sich mit vergangenen und begrabenen Systemen historisch zu belasten.
Damit ich nicht missverstanden werde: Ich will damit in keiner Weise die Verbrechen des Kommunismus, seine wirtschaftliche Erbärmlichkeit und seine graue Eintönigkeit infrage stellen, leugnen, verharmlosen oder relativieren. Doch kann man von einem scheinbar siegreichen System etwas mehr Gelassenheit und Entkrampfung im Umgang mit der historischen Behandlung des Geschlagenen erwarten.
Ich spreche nicht vom Vergessen oder Verdrängen als Mittel der Geschichtsbewältigung, sondern von der verkrampften Heldenpose, die hier von einigen Blockflöten eingenommen wird. Aber von Ihnen erwartet sowieso keiner mehr, dass Sie die Probleme von heute lösen, wenn sie mit der eigenen Vergangenheit Probleme haben.
In diesem Sinne wünschen wir der Arbeit des Landesbeauftragten den Mut zum historischen, aktuellen Vergleich und viel Erfolg bei seiner wichtigen Aufgabe.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es geht jetzt um Sicherheitskontrollen für Importspielwaren aus China im Freistaat Sachsen.
Rund 85 % aller in Europa vertriebenen Spielwaren stammen aus chinesischer Produktion. Über 600 gefährliche Produkte aus China wurden im Vorjahr, 2008, durch das europäische Alarmsystem „RAPEX“ ausgemacht. Nach Auskünften der EU-Kommissarin für Verbraucherschutz, Meglena Kuneva, haben sich die chinesischen Behörden verpflichtet, zukünftig die Europäische Union alle drei Monate über gefährliche Produkte zu informieren.
Fragen an die Staatsregierung:
1. In welchem Zyklus, nach welchen Kriterien und durch welche Behörden werden Importspielwaren aus China im Freistaat Sachsen einer Kontrolle unterzogen?
2. Wie viele und welche Importspielwaren aus China wurden im Zeitraum von 2003 bis 2008 infolge welcher Mängel und/oder Gesundheitsrisiken aus dem Warenverkehr im Freistaat Sachsen gezogen und wie viele Kunden erlitten im vorgenannten Zeitraum welche gesundheitlichen Schäden durch importierte Spielwaren aus China?
Danke.
Es geht um die Abgabe von Frischobst an Vor- und Grundschüler im Freistaat Sachsen.
Um gegen die Zahl der an Übergewicht leidenden Kinder in der Europäischen Union (derzeit über 22 Millionen Kinder) vorzugehen, fordern die Abgeordneten des Europäischen Parlaments eine Aufstockung des „Schulobstprogramms“, um Kinder zu einer gesunden Ernährung mit Obst und Gemüse anzuhalten. 90 Millionen Euro hat die EU-Kommission dafür pro Schuljahr veranschlagt. Für das laufende Schuljahr 2008/2009 fordern die EUParlamentarier eine Erhöhung des Budgets auf 500 Millionen Euro und die kostenlose Abgabe von frischem Obst an Vor- und Grundschüler.
Fragen an die Staatsregierung:
1. In welchem Umfang erfolgte bisher im Freistaat Sachsen die Umsetzung des „Schulobstprogramms“, welche Erfahrungen konnten daraus gewonnen werden und in
welcher Form erfolgte eine Evaluation des Programms an sächsischen Schulen?
2. Wie entwickelte sich im Zeitraum von 2003 bis 2008 die Anzahl der übergewichtigen Kinder insbesondere im Vor- und Grundschulbereich im Freistaat Sachsen und inwieweit erachtet die Staatsregierung die Umsetzung des „Schulobstprogramms“ als probates Mittel, um Kindern eine gesunde und ausgewogene Ernährung zu bieten?
Ich bedanke mich für die Auskunft.
Ich nehme die Wahl an.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach der Zustimmung des Bundesrates zum neuen Straßenverkehrsgesetz tritt nun ab Februar der neue Bußgeldkatalog in Kraft. Mit der Erhöhung mancher Bußgelder um zum Teil das Doppelte handelt es sich um die bisher schärfste und umfassendste Bußgelderhöhung. Als Grund dafür wurden die gestiegenen Unfallzahlen, insbesondere die von tödlichen Unfällen, genannt, die dadurch gesenkt werden sollen.
Im Jahr 2007 verunglückten aufgrund zu schnellen Fahrens fast 2 000 Menschen tödlich. Das Fahren unter Alkoholeinwirkung kostete 565 Menschen das Leben. Vergleiche mit Staaten mit einer besseren Unfallbilanz zeigen, dass dort erheblich höhere Geldsanktionen vorgesehen sind. Insofern sind höhere Bußgelder für diejenigen Bereiche, die eindeutig als Hauptunfallursachen gelten, auch für die NPD-Fraktion nachvollziehbar.
Dennoch lassen gewisse Relationen des neuen Bußgeldkataloges nachvollziehbares Augenmaß vermissen. Ich möchte hierfür vergleichend folgende zwei Beispiele anführen: Das Überfahren einer Ampel bei „Spätgelb“ wird selbst ohne Entstehung einer Gefährdungssituation mit 90 Euro geahndet, aber das Missachten der Vorfahrt kostet ebenfalls nur 100 Euro. Oder ein zu geringer Sicherheitsabstand bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h kann 600 Euro Strafe, vier Punkte in der Verkehrssünderdatei und drei Monate Fahrverbot nach sich ziehen, während das Organisieren illegaler Autorennen mit gerade einmal 500 Euro zu Buche schlägt.
Positiv zu bewerten ist, dass Bußgelder auch gegen EUAusländer zu vollstrecken sind. Aber der vorliegende Antrag zielt einerseits auf eine sächsische Datenerhebung ab, die als Diskussionsgrundlage dienen soll, das zweite Antragsziel sicherzustellen, dass nämlich die Einnahmen aus der Straßenverkehrsordnungswidrigkeit ausgabenseitig wieder in die Verkehrssicherheit zurückfließen.
Nein, ich gestatte keine Zwischenfrage.
Das findet die ausdrückliche Zustimmung der NPDFraktion. Es ist grundsätzlich ein Missverhältnis, dass in der BRD etwa nur ein Drittel der Kfz- und verkehrsbezogenen Einnahmen wieder in den Verkehr zurückfließt und der überwiegende Teil in den Weiten der Haushaltsmittel versickert.
Die geforderten Auskünfte der Staatsregierung mögen auch insofern zu einer parlamentarischen Kontrolle führen, als nicht bei gleichzeitigem Rückgang der Unfall- und Todeszahlen dennoch eine unangemessene Bürgerbe
lastung durch eine übertriebene Kontrolldichte zum Zwecke der Haushaltssanierung herbeigeführt wird.
In diesem Sinne schließt sich die NPD-Fraktion dem im vorliegenden Berichtsantrag zum Ausdruck kommenden Auskunftsverlangen an und erteilt ihre Zustimmung.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich eines vorwegnehmen und aus dem Urteil des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen zitieren: „§ 3 Nummer 3 des Gesetzes zum Schutz von Nichtrauchern im Freistaat Sachsen verletzt die Beschwerdeführer in ihren Grundrechten aus Artikel 28 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 18 Abs. 1 der Sächsischen Verfassung und ist insofern mit der Verfassung des Freistaates Sachsen unvereinbar.“
Das bedeutet nichts anderes, als dass die Koalition wider besseres Wissen am 26.09.2007 ein in entscheidenden Punkten verfassungswidriges Gesetz durchsetzte. Damit steht überaus deutlich außer Frage, wer sich aufgrund einer Parlamentsmehrheit das Recht herausnimmt, sich außerhalb der verfassungsmäßigen Ordnung zu bewegen.
Insofern sind die Worte des SPD-Abgeordneten Johannes Gerlach aus der damaligen Parlamentsdebatte, der die Argumente gegen das restriktive Gesetz mit der eingeschränkten Freiheit in der DDR abstritt, nur als zynisch zu bezeichnen. Herrn Gerlach und der Koalition sei daher der leicht abgewandelte Satz entgegnet: Die BRD versucht beizubringen, dass Freiheit Einsicht in die Notwendigkeit sei. – Das ist zynisch, denn der Koalitionsausschuss hat definiert, was notwendig ist.
Die Egoisten der Koalition lassen eine inhaltliche Auseinandersetzung nicht zu. Wäre dem anders, hätte die Koalition Diskussionen zum vorliegenden Gesetzentwurf auf Abänderung des Nichtraucherschutzgesetzes gesucht, um die Gaststätten schnellstmöglich rechtlich abzusichern. Stattdessen setzen Sie einen eigenen Gesetzentwurf ein, der zwar inhaltlich identisch ist, den Sie aber im Sozialausschuss am 7. Januar 2009 vorläufig auf Eis legten.
So verzögern Sie unnötig die Umsetzung der höchsten sächsischen Rechtsprechung, und das zulasten der Gewerbetreibenden.
Die NPD spricht sich für einen umfassenden Nichtraucherschutz aus. Dennoch darf dies weder die Gewerbefreiheit noch die unternehmerische Selbstbestimmung einschränken. Statt einer restriktiven Gesetzgebung gegen die kleinen Unternehmen wäre beispielsweise die Schaffung von finanziellen Anreizen für rauchfreie Gaststätten deutlich sinnvoller gewesen. Aber wie seit spätestens letzter Woche mit dem als Konjunkturpaket verkauften Konfettiregen – jeder weiß es –, entdecken die etablierten Parteien wieder einmal kurz vor einer Wahl die Bürgerinnen und Bürger.
Insofern können die von Ihnen geplagten Betreiber kleiner Gaststätten optimistisch sein, dass – auch wenn die Koalition heute den Gesetzentwurf ablehnen wird – doch noch vor Beendigung der Legislaturperiode die Verfassungswidrigkeit des von Ihnen verschuldeten Gesetzes durch die Änderung des § 3 aufgehoben wird. Die NPD hingegen war schon im Jahre 2007 für Gewerbefreiheit und unternehmerische Selbstbestimmung, und sie ist es immer noch. Es gibt also keinen Grund, einer verfassungswidrigen Änderung des Gesetzes im Wege zu stehen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Über das Ausmaß, das die missbräuchliche Verwendung von personenbezogenen Daten inzwischen in Deutschland erreicht hat, braucht man nicht mehr zu spekulieren. Der Skandal von 17 000 in die falschen Hände eines Callcenters geratenen Bankkundendaten, der scheinbar die Initialzündung dieses Gesetzentwurfes der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN war, ist in der Zwischenzeit um Größenordnungen in Millionenhöhe erweitert worden. Insbesondere die Telekom sorgte dafür, dass neben der Finanzkrise die missbräuchliche Weitergabe von Daten unter Bruch des Datenschutzgesetzes einer der medialen Dauerbrenner des Herbstes 2008 gewesen ist. Wen wundert es, dass man in einem politischen System, das den Menschen nur noch als Konsumenten wahrnimmt, mit dessen persönlichen Daten Kasse machen will?
Skandalös aber wird es, wenn der Staat, der den Bürger zwingt, seinen Behörden wichtige persönliche Daten zu offenbaren, diese dann zu kommerziellen Zwecken weiterveräußert.
Wir alle haben also die Aufgabe, jede nur mögliche Form des Datenschutzes wahrzunehmen, wenn es darum geht, einen unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung auf der Datenautobahn Amok laufenden Innenminister bei seinem Versuch, die BRD zum Vorreiter einer digitalen Bevölkerungsarchivierung zu machen, auszubremsen. Dies umso mehr, als auch die Behörden inzwischen durchaus wirtschaftliche Interessen durch Gebührenein
nahmen haben und der Ermessensspielraum bei der Weitergabe erhebliche Auslegungsbandbreiten zulässt.
Aus diesem Grund unterstützt die NPD-Fraktion selbstverständlich sowohl die Zielstellung als auch den Inhalt dieses Gesetzentwurfes der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Die NPD hält es gerade nach der Debatte im Innenausschuss für dringend geboten, die Datenweitergabeklauseln des Meldegesetzes dahin gehend abzuändern, dass jegliche nicht dienstliche Weitergabe von personenbezogenen Daten einer ausdrücklichen vorherigen Einwilligung des Betreffenden bedarf.
Wir begrüßen also auch die im Gesetzentwurf geforderte umfassende Informationspflicht der Meldebehörden gegenüber den Bürgern in Sachsen, vertreten aber die Auffassung, dass dies nicht nur bei einem Behördenbesuch, etwa einer An- oder Ummeldung, zu geschehen hat, sondern auch über einen Informationsbrief des Innenministeriums an alle Haushalte mit Widerspruchsforderungen gegen Datenweitergabe.
Dies ist umso dringlicher, als das kommunale Kernmelderegister in Bischofswerda bald seine Arbeit aufnehmen wird. Es ist unbedingt zu verhindern, dass dann die geltende Rechtslage weiterhin ermöglicht, dass Private Auskünfte von Dritten über Namen, Wohnsitz und Geburtsdatum automatisch über das Internet abrufen dürfen.
Die NPD-Fraktion stimmt dem Antrag sogar zu – trotz des pathetischen Auftritts von Herrn Lichdi gegen Ende der 1. Lesung am 10. September vergangenen Jahres. Dort äußerte Herr Lichdi die Befürchtung, die NPD könne sich ganz legal bei den Meldebehörden die Daten von einem Personenkreis besorgen, den Sie als engagierte Demokraten zu bezeichnen belieben. Doch dieser Personenkreis wird von den Menschen in Sachsen eher als Denunzianten und gewalttätige Anarcho-Antifa wahrgenommen – ein Kreis also, der zur Klientel von Herrn Lichdi als Rechtsanwalt zählt. Trotzdem haben Sie recht, nur das Beispiel falsch gewählt.
Im vergangenen Kreistagswahlkampf veröffentlichte die sozialdemokratische Netzseite „Endstation rechts“ die Privatadressen sämtlicher NPD-Kandidaten in eindeutiger denunziatorischer Absicht. Der Erfolg ließ auch nicht lange auf sich warten. Ihre vermummten Schlägertrupps fanden sich mit Flaschen, Knüppeln, Steinen und anderen Argumenten vor dem Hause eines NPD-Kandidaten ein und drohten das Haus anzuzünden. Die Polizei hat diese Versuche dann unterbrochen.
Selbstverständlich behält es sich die NPD angesichts dieser Entwicklung vor, die sächsische Bevölkerung über die Wohnsitze der demokratischen Volksvertreter aufzuklären. Die NPD hat weder gesteigertes Interesse daran, noch verfügt sie über die finanzielle Ausstattung, Adressen von Behörden zu kaufen; auch verschickt die NPD keine Post an willkürlich ausgesuchte Haushalte.
Nein, ich gestatte keine Zwischenfrage.
Die NPD verfügt über kaum mehr als 1 % der Gelder der Parteienfinanzierung, die ihnen zugute kommen – ganz abgesehen von den Millionen illegaler Spenden und den korruptiven Netzwerken, an denen qua Natur nur die etablierten Parteien beteiligt sein können.
Wir stimmen dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vollumfänglich zu, denn wir leisten uns auch diesmal den Luxus, unser Abstimmungsverhalten von sachlichen Kriterien und nicht von parteipolitischen Feindbildern leiten zu lassen.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, der Titel meiner Frage lautet: Möglichkeit der Einführung elektronischer Fahrscheine (eTicket) im Freistaat Sachsen.
Nach Aussagen von Ulrich Kasparick, Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen (BMVBW) soll bundesweit ein einheitlicher elektronischer Fahrschein (eTicket) eingeführt werden. Der Bund hat zur Förderung der Interoperabilität ein knapp 10 Millionen Euro umfassendes Förderprogramm für das eTicket gestartet. Pilotversuche für den papierlosen Fahrschein gab es bereits in sieben Regionen, so unter anderem bei Saarbahn, Kreisverkehr Schwäbisch Hall, Verkehrsverbünde Rhein-Sieg und Rhein Ruhr.
Fragen an die Staatsregierung:
1. In welchem Umfang werden seitens der Staatsregierung auch im Freistaat Sachsen Möglichkeiten zur Einführung elektronischer Fahrscheine (eTicket) geprüft, und welche Fördermöglichkeiten für private Investoren bestehen dabei?
2. Wie können aus der Sicht der Staatsregierung bei der Einführung elektronischer Fahrscheine (eTicket) im Freistaat Sachsen der Datenschutz der Bahnreisenden gewährleistet und die Erstellung von Bewegungsprofilen von Kunden verhindert werden?
Ich bedanke mich für Ihre Auskunft.
Herr Präsident! Ich frage nach Hörschäden bei Nutzern von MP3-Spielern im Freistaat Sachsen.
Nach einem im Oktober 2008 veröffentlichten Gutachten des Wissenschaftlichen Ausschusses der EU „Neu auftretende und neu definierte Gesundheitsrisiken“ (SCENIHR) drohen Personen, die häufig mit tragbaren Abspielgeräten
Musik hören, Gehörschäden. Bei 5 bis 10 % der Nutzer dieser Geräte besteht sogar das Risiko eines dauerhaften Verlusts des Hörvermögens, wenn sie über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren hinweg jede Woche mehr als eine Stunde pro Tag mit hoher Lautstärke Musik hören.
Fragen an die Staatsregierung:
1. Welche Informationen liegen der Staatsregierung vor über das Auftreten von Hörschäden bei Jugendlichen im Freistaat Sachsen im Zeitraum der letzten drei Jahre?
2. Wie bewertet die Staatsregierung die Risiken des Entstehens von Hörschäden durch übermäßige Lautstärke bei häufiger Nutzung tragbarer Abspielgeräte durch Jugendliche und welche präventiven Maßnahmen erscheinen der Staatsregierung geeignet, um Hörschäden bei Jugendlichen vorzubeugen?
Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Koalition hat den Verbraucherschutz mit einem Antrag auf die heutige Tagesordnung gebracht. Das ist ein riesiger Fortschritt, denn dieses Mal bedurfte es nicht erst eines aktuellen Skandals oder des tonnenweisen Auffindens von Gammelfleisch, um eine Debatte zum Schutz der Verbraucher im Landtag anzuregen. Dem Antrag, der in weiten Teilen ein Auskunftsbegehren ist, wird meine Fraktion zustimmen.
Die NPD-Fraktion begrüßt, dass dazu endlich einmal eine Initiative vonseiten der CDU gekommen ist, die sich sonst eher als Bremsklotz in Fragen des Verbraucherschutzes erwiesen hat. Erinnert sei in diesem Fall an das Reizwort „Verbraucherinformationsgesetz“. Ein bereits im Jahre 2002 auf Bundesebene vorliegender Gesetzentwurf, der in seiner ursprünglichen Fassung ein Meilenstein für den Verbraucherschutz gewesen wäre, konnte damals nicht verabschiedet werden, weil er zweimal am Widerstand der Union im Bundesrat gescheitert ist. Das Gesetz wurde damals von der Union, ohne Begründung und ohne Verbesserungsvorschläge oder Alternativen vorzulegen, abgelehnt.
Den glücklichen Umstand, dass es ein solches Gesetz nun doch gibt, verdanken wir letztlich der Tatsache, dass Herr Seehofer nach einer Reihe von Fleischskandalen der letzten Jahre das Thema populistisch besetzt hat. Herr Seehofer und die Union haben sich das Gesetz auf ihre Fahne geschrieben und bei dieser Gelegenheit den ursprünglichen Entwurf gleich gründlich zum Nachteil der Verbraucher „verbessert“. Es wäre schon längst ein Stück mehr an Verbrauchersicherheit möglich gewesen, wenn der Gesetzgebungsprozess damals nicht durch die Union im Bundesrat behindert worden wäre.
Wenn Sie nun im Landtag nach dem Umsetzungsstand fragen, dann kann ich Ihnen nur eines erwidern: Es ist letztlich Ihre Schuld, dass es nicht schon längst umgesetzt wurde.
Zum zweiten Punkt Ihres Antrages nur so viel: Nachdem Sie innerhalb der letzten Jahre eine Reihe von Vorschlägen zur Bündelung des Verbraucherschutzes in einem Ministerium mit Beharrlichkeit abgelehnt und ausgesessen haben, freut es uns natürlich, wenn auch einmal bei der sächsischen Koalition die Einsicht obsiegt.
Zur Erinnerung möchte ich dazu Frau Deicke von der SPD zitieren, die im Zusammenhang mit dem Verbraucherschutz und dessen Zuordnung zu einem Ministerium
an dieser Stelle von einer Formalie gesprochen hat, die aus ihrer Sicht nichts weiter besagen würde. Nachzulesen im Protokoll der 35. Sitzung auf Seite 2672.
Die NPD-Fraktion begrüßt selbstverständlich die Bündelung des Verbraucherschutzes in einem Ministerium. Deswegen werden wir Punkt 2 auch zustimmen.
Natürlich sind wir immer an konkreten Vorschlägen zur effizienteren Bündelung vonseiten der Regierung interessiert und werden deshalb auch Punkt 3 zustimmen.
Gestatten Sie mir zum Abschluss noch eine Bemerkung: Die Wirksamkeit des Verbraucherschutzes wird letztlich nicht allein durch die Behördenkontrollen oder -zuständigkeiten bestimmt. Das Hauptproblem liegt in der chancenlosen Globalisierung und einer völlig ausufernden Freizügigkeit der Wirtschaft, unter der vielfach die Qualität von Produkten leidet und kriminellen Machenschaften Tür und Tor geöffnet sind. Wichtig für die Zukunft sind deshalb kurze Transportwege und die Nähe zum Kunden.
In der Endkonsequenz bedeutet dies nichts anderes als die Rückkehr zu einer regionalen und national verwurzelten Wirtschaft ohne die Profitinteressen internationaler Finanz- und Unternehmensgiganten. Dazu bedarf es dringend einer kompletten Wende in Wirtschaft und Politik, die wir als NPD-Fraktion Ihnen als den Vertretern einer Politik des chancenlosen Freihandels und des Globalismus selbstredend nicht zutrauen.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der ehemalige Präsident des Bundeskriminalamtes, Horst Herold, hat vor geraumer Zeit mit erstaunlichem Weitblick eine Definition des Terroristen unterbreitet. Für ihn sind Terroristen Vorboten weltgeschichtlicher Erschütterungen, Seismographen ihrer Zeit.
Die weltgeschichtlichen Erschütterungen spüren wir bereits, und wir brauchen bald auch keine Seismographen mehr, um die Folgen der sozial-, wirtschafts- und finanzpolitischen tektonischen Beben wahrzunehmen. Dabei werden die Terroristen gleich frei Haus mitgeliefert. Sie sind – ebenso wie die Globalisierungskrise – hausgemachte Produkte der auf allen Feldern verfehlten Politik der großen Koalition:
in der Ausländerpolitik, weil Sie jahrzehntelang unkontrolliert immer wieder neue Wellen integrationsunwilliger und -unfähiger Ausländer – viele von ihnen mit fast analphabetischem Hintergrund, dafür aber mit vormodernen religiösen, ethischen und gesellschaftspolitischen Vorstellungen – ins Land strömen ließen, die mit den von Ihnen proklamierten demokratischen Gepflogenheiten so gut wie nichts anfangen konnten und können;
in der Innenpolitik, weil Ihre Überzeugungskraft und Ihr Eintreten für eine papierne Verfassungsdemokratie so hilflos und fruchtlos sind, dass nicht nur die größtenteils muslimischen Asylanten keinen Bezug dazu fanden, sondern dass – im Gegenteil – gerade die hier in Deutschland geborenen Ausländer der zweiten und gar der dritten Generation als Attentäter geworben werden können;
in der Außenpolitik, weil Ihre Unterwürfigkeit unter die Ziele und Interessen der Wildwest-Außenpolitik der Ostküste und Ihre erzwungene Teilnahme an ungerechtfertigten Kriegen mithalfen, in den überfallen Staaten und der gesamten muslimischen Welt Abscheu vor dieser Form einer heuchlerischen Demokratie zu schüren. Ganze Generationen von Terroristen wurden so erzeugt, die jetzt im Schutze Ihrer Asylpolitik einwandern können oder schon seit Langem hier als sogenannte „Schläfer“ auf ihren Einsatzbefehl warten.
Nachdem die NPD jahrzehntelang vor derartigen Entwicklungen gewarnt hat, kommt plötzlich der Bundesinnenminister zu der Erkenntnis, dass der islamische Terror ein Bedrohungsszenario darstellt, das nur bekämpft werden könne, wenn sämtliche Bundesbürger so durchsichtig und gläsern sind wie die Symbolbauten dieser Demokratie, etwa der Sächsische Landtag.
Der Staatssicherheitsdienst der ehemaligen DDR würde vor Neid erblassen, wenn er die technischen Möglichkeiten gehabt hätte, die dem Bundeskriminalamt zugestanden werden sollen.
Selbst wenn jetzt als fauler Bundesratskompromiss ein richterlicher Beschluss für die Weltnetz-Durchsuchung nötig sein sollte, lehnt die NPD-Fraktion das Gesetz ab.
Selbstverständlich ist die muslimische, von potenziellen Terroristen durchseuchte Asylüberschwemmung in verschiedenster Hinsicht die größte Gefahr für unser Vaterland. Genauso selbstverständlich ist es, dass weder der Bundesinnenminister noch seine Beamten vom Bundeskriminalamt genügend Arabisch, Französisch, Urdu, Usbekisch und wie die Sprachen alle heißen mögen, verstehen, um islamische Terroristen auszuspähen.
Die deutschen Bürger sind es, die ausgespäht werden, und das ist offenbar auch das Ziel. Deswegen ist der Bundesinnenminister der weitaus größere Feind als die über ihn in seinen hilflosen Integrationsgesprächen lächelnden Muslime.
Auch mit diesen, einem jeden Rechtsstaat hohnsprechenden Gesetzen wird es dem Bundeskriminalamt nicht gelingen, Kofferbomber, Attentäter wie in Bombay oder – fast – in Mailand vor der Ausführung ihrer Taten aus dem Verkehr zu ziehen. Weiche Ziele wie Bahnhöfe, Hotels, Flughäfen und Ähnliches sind eben nicht vor fanatischen Attentätern mit Maschinenpistolen und Sprengstoff zu schützen.
CDU und SPD haben die Deutschen zu Geiseln und potenziellen Opfern ihrer Politik gemacht.
Meine Fraktion, die NPD, war und ist stets dafür, die Polizei bestmöglich auszurüsten, damit diese das Verbrechen bekämpfen kann. Eines aber wünschen wir auf keinen Fall: unkontrollierbare Geheimdienste mit unbegrenzten technischen Mitteln und juristischen Kompetenzen in Ihren Händen zu wissen. Wir werden deswegen sowohl dem Antrag der Fraktion DIE LINKE zustimmen wie auch dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es geht um die Kosten für arbeitsbedingte Frühverrentung im Freistaat Sachsen.
Nach aktuellen Angaben der Betriebskrankenkassen summieren sich die Kosten für arbeitsbedingte Frühverrentung in der Bundesrepublik pro Jahr auf rund 10 Milliarden Euro. Besonders problematisch ist die Situation für schwerbehinderte Arbeitslose, die oft wenig Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben. Im August 2008 wurden 170 000 schwerbehinderte Arbeitnehmer als Arbeit suchend gezählt.
Fragen an die Staatsregierung:
1. Wie entwickelten sich im Freistaat Sachsen im Zeitraum von 2003 bis 2008 die Kosten für arbeitsbedingte Frühverrentung? (Bitte pro Jahr und Berufsgruppen auflisten.)
2. Wie entwickelte sich im Freistaat Sachsen im Zeitraum von 2003 bis 2008 die Anzahl der Arbeitsplätze für Schwerbehinderte und wie kann aus der Sicht der Staatsregierung eine Integration behinderter Menschen in den ersten Arbeitsmarkt effektiv gestaltet werden?
Ich bedanke mich.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es geht um Fach- und Hochschulabschlüsse im Freistaat Sachsen.
Eine unlängst veröffentlichte Studie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (O- ECD) stellte fest, dass die Bundesrepublik den Anschluss bei hoch qualifizierten Fachkräften im internationalen Maßstab verloren hat. Während andere Staaten bis zu 50 % und mehr eines Jahrganges zu einem Fach- oder Hochschulabschuss befähigen, kommt die Bundesrepublik gerade auf 21 %.
Ich frage die Staatsregierung:
1. Wie entwickelte sich – prozentual und in absoluten Zahlen – im Freistaat Sachsen im Zeitraum von 2003 bis 2008 die Anzahl der zu einem Fach- oder Hochschulabschuss befähigten Absolventen eines Jahrganges?
2. Inwieweit betrachtet die Staatsregierung die Anzahl der zu einem Fach- oder Hochschulabschuss befähigten Absolventen eines Jahrganges im Freistaat Sachsen vor dem Hintergrund der vorerwähnten Studie als ausreichend, um die zukünftige wirtschaftliche und gesellschaftspolitische Entwicklung im Freistaat Sachsen nachhaltig und effizient zu gestalten?
Ich bedanke mich für die Auskunft.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag, mit dem sich die Antragsteller für eine gentechnikfreie Bewirtschaftung sächsischer Ackerflächen einsetzen, findet natürlich die vollumfängliche Zustimmung der NPD.
Wie von meinen Vorrednern bereits richtig ausgeführt wurde, liegen im Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen erhebliche Gefahren für den Menschen und den gesamten Naturhaushalt. Diese Gefährdung wiederholt sich Jahr für Jahr. Denn in jedem Frühjahr stehen wir erneut vor demselben Problem, dass uns Monsanto oder irgendein anderer weltweit agierender Agrokonzern mit einer neuen Genpflanze auf unseren Äckern beglücken will, um seine Kassen zu füllen, sei es als sogenannter Anbauversuch oder inzwischen schon vollumfänglich in Form des kommerziellen Anbaus.
Der Freistaat Sachsen gehört aber leider bis heute zu den traurigen Spitzenreitern in Sachen Gentechnik. Denn ein nicht unerheblicher Teil des Anbaus gentechnikveränderter Pflanzen findet in Sachsen statt.
Neben einer Reihe skurriler Versuche hat gerade der Anbau des Transgenmaises MON810 in Sachsen in den letzten Jahren sprunghaft zugenommen. Ich möchte an dieser Stelle an die unglaublichen Vorgänge des letzten Jahres erinnern, als das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit den Handel mit Saatgut für MON810 wegen erheblicher Gefahren erst nach der Aussaat verboten hatte.
Die NPD-Fraktion hatte damals gefordert, dass der bereits ausgesäte Mais unverzüglich von den sächsischen Feldern wieder verschwinden soll. Ein Produkt wie MON810, dessen Genehmigung wegen erheblicher Risiken zu Recht entzogen wurde, wollten wir als NPD-Fraktion keinesfalls auf sächsischen Feldern wachsen sehen. Geschehen ist nichts. Der Genmais von Monsanto konnte mit dem Segen der christlichen Union weiter wachsen.
Die NPD fordert bis heute ein generelles Verbot von gentechnisch verändertem Mais wie MON810. Andere Länder in Europa haben diese Verbote längst erlassen, auch gegen den Druck der EU, der WTO, der Agrokonzerne und des amerikanischen Außenministeriums. Österreich, Ungarn, Griechenland und Polen haben aus gutem Grund Einfuhrverbote für MON810 erlassen. Die BRD und gerade auch der Freistaat Sachsen sind aber immer noch ein riesengroßes Freiluftlaboratorium für Genmais.
Auch wenn ich sicher bin, dass die Antragsteller dies selbst wissen, möchte ich in diesem Zusammenhang noch darauf hinweisen, dass es nicht allein um die Gefahren der Auskreuzung des Pollenfluges geht. Die Auskreuzung stellt natürlich besonders bei Kreuzblütengewächsen wie beispielsweise Raps eine ganz erhebliche Gefahr dar.
Bei dem in der Antragsbegründung genannten Mais MON810 liegen die Probleme darüber hinaus auch noch in zusätzlichen, schwer kalkulierbaren Gefahren, die vom Bt-Toxin für die Umwelt und den Menschen ausgehen.
Zum Abschluss möchte ich noch einmal betonen: Wir von der NPD beziehen zur Frage der grünen Gentechnik eine ganz klare Position. Als NPD lehnen wir die grüne Gentechnik ausnahmslos ab. Wir wollen keine Koexistenz, wir wollen dauerhaft keine Gentechnik auf unseren Äckern.
Aus unserer Sicht ist es ein Verbrechen, an den Genen, den elementaren Bausteinen des Lebens, herumzubasteln, ohne überhaupt die potenziellen Langzeitfolgen und Wechselwirkungen für Mensch und Natur zu kennen. Die Grüne Gentechnik dient letzten Endes nur einem einzigen Zweck, der Gewinnmaximierung der weltweit agierenden Agrar- und Chemiekonzerne wie Monsanto.
Wir wollen nirgendwo auf deutschem Boden transgene Pflanzen und setzen uns für ein komplettes Einfuhr- und Ausfuhrverbot für gentechnisch veränderte Lebewesen ein. Dabei ist es für uns völlig unerheblich, ob es sich bei einem Anbau um Flächen des Freistaates Sachsen handelt oder nicht.
Da sich der vorliegende Antrag weniger auf die landeseigenen Flächen bezieht, sondern vielmehr als Zeichen gegen die Ausbreitung der Gentechnik überhaupt zu sehen ist, wird die NPD-Fraktion diesem Antrag selbstverständlich zustimmen.
Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Gegensatz zu dem Gesetzentwurf der FDP, über den wir gestern debattieren mussten, haben sich die Liberalen mit dem vorliegenden Antrag eines wichtigen Themas angenommen.
Wie Sie inzwischen mitbekommen haben dürften, beurteilen wir Ihre Anträge nach rein sachlichen Gesichtspunkten und nicht mit einer ideologischen Brille, wie Sie es mit den Anträgen der NPD tun.
Dass die Zahl der älteren Menschen zunehmen wird, ist inzwischen eine Binsenweisheit. Die Enquete-Kommission zur demografischen Entwicklung, über die wir morgen sprechen werden, sagt in ihrem Abschlussbericht,
dass im Jahr 2020 im Freistaat Sachsen 1,1 Millionen Menschen im Rentenalter leben werden. Ihr Anteil wird dann bei fast einem Drittel der Gesamtbevölkerung liegen. Die Ursache dafür liegt in der gänzlich fehlenden Bevölkerungspolitik des etablierten Parteienblocks. Unser Fraktionsvorsitzender wird darauf morgen näher eingehen. Es nützt uns nichts, diesen Zustand, der von Ihnen und damit auch von den Liberalen verschuldet wurde, nur zu beklagen. Wir müssen uns auf die Gegebenheiten, wie sie in gut zehn Jahren sein werden, rechtzeitig einstellen. Dazu gehört es auch, ältere Menschen stärker in die Gemeinschaft einzubinden, ihre große Lebenserfahrung und Altersweisheit für die Allgemeinheit zu nutzen.
Richtig ist auch, dass sich die Lebenskraft älterer Menschen und die durchschnittliche Lebenserwartung in den letzten Jahrzehnten deutlich erhöht haben, und zwar vor allem durch den medizinischen Fortschritt. Deshalb haben wir es seinerzeit auch begrüßt, dass die Altersgrenzen für ehrenamtliche Bürgermeister und Ortsvorsteher abgeschafft wurden. Ebenso begrüßen wir es, dass zum 1. Januar 2009 die Altersgrenze von 68 Jahren für Ärzte gestrichen wird. Angesichts des Ärztemangels in Sachsen ist das eine dringende Notwendigkeit und ein erstes Zeichen dafür, wie wichtig die Einbeziehung älterer Menschen künftig werden wird.
Generell bedarf es eines Umdenkens in dieser Gesellschaft bezüglich der Altersstruktur. Zukünftig wird es sich der Staat nicht mehr leisten können, Menschen über 50 Jahre vom Arbeitsmarkt auszuschließen und damit auf die Sozialkompetenz der älteren Generation zu verzichten.
Die NPD-Fraktion findet zwar die Diskriminierungsrhetorik in diesem Antrag überflüssig, weil die Gesetze und Verordnungen, die die Altersgrenzen festlegen, nun einmal häufig in einer anderen Zeit unter anderen gesellschaftlichen Bedingungen entstanden sind und damit gar nicht die Absicht bestand, ältere Menschen zu diskriminieren. Den Grundgedanken des FDP-Antrages können wir aber vorbehaltlos unterstützen. Deshalb werden wir ihm zustimmen.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Titel des vorliegenden Entwurfs der FDP klingt zunächst sehr gut: Gesetz zur Stärkung des politischen Ehrenamtes. Schaut man sich den Text etwas näher an, erkennt man sehr schnell, worum es den Antragstellern in Wirklichkeit geht.
Ausgerechnet die FDP, die sich immer gern als bürgerliche Protestpartei in Szene setzt, will das Einkommen von ehrenamtlichen Bürgermeistern erhöhen. Die Mandatsträger, zumeist von den Blockparteien oder ihren Hilfskräften, den sogenannten freien Wählern, gestellt, sollen bis zu 30 % mehr Geld bekommen. Damit das Ansinnen nicht so sehr auffällt, hängt man dem vorgeschlagenen Verfahren das Mäntelchen der kommunalen Selbstbestimmung um: Die Gemeinden sollen selbst über die Erhöhung entscheiden.
Wer die einflussreiche Stellung der Bürgermeister in der Sächsischen Gemeindeordnung kennt, die in der Realität oft sogar noch stärker ist als vom Gesetzgeber angedacht, der weiß, dass es wohl kaum eine Gemeinde geben wird, in der man nicht von dem Vorschlag Gebrauch macht, den uns die Liberalen hier vorgelegt haben.
Kein Zweifel, die ehrenamtlich tätigen Bürger in den Kommunalparlamenten, vor allem in den vielen Vereinen und nicht zuletzt bei der Feuerwehr, leisten eine wichtige Arbeit für das Gemeinwesen. Ihnen gilt selbstverständlich der Dank der NPD-Fraktion.
Was wir allerdings nicht mittragen werden, ist jene Selbstbedienungsmentalität unter dem scheinheiligen Deckmantel der Gemeinnützigkeit, wie er im Gesetzentwurf der FDP zum Ausdruck kommt. Worum geht es Ihnen denn in Wirklichkeit?
Ich werde es Ihnen sagen: Sie haben Sorge, dass bald nicht mehr genügend Mitglieder und Mitläufer der sächsischen Blockparteien bereit sind, ehrenamtlich tätig zu sein. Das heißt: ohne Bezahlung, lediglich gegen eine geringe Aufwandsentschädigung.
Wenn Sie hier ein Problem haben, dann kann ich Ihnen an dieser Stelle als Landesvorsitzender der NPD in Sachsen sagen: Wir Nationaldemokraten helfen gern aus und können durchaus den einen oder anderen Bürgermeister stellen, wenn Ihnen das Personal bei den Ehrenamtlichen ausgeht.
Meine Damen und Herren von der FDP! Sagen Sie doch offen, dass Sie mehr Geld für Ihre Anhänger herausschlagen wollen. Die Bürgerinnen und Bürger Sachsens sollen wissen, woran sie mit Ihnen sind. Die NPD wird diesen Gesetzentwurf selbstverständlich ablehnen.
Es geht hierbei um Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) im Freistaat Sachsen.
Mehr als 16 Millionen Patienten, und damit 26,7 % aller Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung, wurden im Jahr 2007 in der Bundesrepublik IGeL-Leistungen angeboten. Einer Studie des Wissenschaftlichen Instituts des AOK-Bundesverbandes (WIdO) zufolge fehlte bei mehr als 37,8 % der gesetzlich Versicherten die vor der Behandlung vorgeschriebene schriftliche Vereinbarung zwischen Arzt und Patient. Ein Fünftel der erbrachten Leistungen erfolgte zudem ohne Rechnung gegen Barzahlung.
Fragen an die Staatsregierung:
1. Welche Informationen liegen der Staatsregierung über den Angebotsmarkt von Individuellen Gesundheitsleistungen in Arztpraxen im Freistaat Sachsen vor, wonach in zunehmendem Maße eine Behandlung auf Kassenrezept nur in Verbindung mit der Inanspruchnahme von Selbstzahlerleistungen durch den Patienten erfolgt?
2. Wie beurteilt die Staatsregierung den Trend zu Individuellen Gesundheitsleistungen unter dem Aspekt des Entstehens einer einkommensabhängigen Zwei-KlassenMedizin und der daraus folgenden Störung des Vertrauensverhältnisses von Arzt und Patient, besonders im hausärztlichen Bereich?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit geht es um plötzlichen Kindstod im Freistaat Sachsen
In der Bundesrepublik sterben jährlich etwa fünf von 1 000 gesunden Kleinkindern im Schlaf, ohne dass die Medizin dafür eine Erklärung findet. Eine Umfrage des bayrischen Gesundheitsministeriums ergab, dass in 40 % aller bayrischen Kliniken die Neugeborenen auf die Seite gelegt werden, obwohl dies als höchstes Risiko für den plötzlichen Kindstod gilt.
Fragen an die Staatsregierung:
1. In wie vielen Fällen kam es im Zeitraum von 2003 bis zum 30.06.2008 im Freistaat Sachsen zu plötzlichem Kindstod, und in welchem Umfang wird zu dem Phänomen des plötzlichen Kindstodes in Sachsen medizinische Ursachenforschung betrieben?
2. Welche Vorsorgemaßnahmen werden in Krankenhäusern und Kliniken im Freistaat Sachsen getroffen, um das Risiko eines plötzlichen Kindstodes zu minimieren, und welchen Kontrollen unterliegen diese Präventivmaßnahmen?
Ich bedanke mich für die Auskunft.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die NPD-Fraktion wird dem vorliegenden Antrag ihre Zustimmung erteilen und geht davon aus, dass selbst die CDU/SPD-Staatsregierung nicht allzu überfordert sein dürfte, wenn es darum geht, sich bei der Deutschen Bahn AG dafür einzusetzen, einen ohnehin seitens dieser angekündigten Eurocity-Einsatz in die Tat umzusetzen.
Anderenfalls müsste gerade der Privatisierungspartei FDP hinreichend bekannt sein, dass der Einfluss der Politik auf die Deutsche Bahn Aktiengesellschaft relativ eng bemessen ist. Aus dieser Erkenntnis heraus resultiert wohl auch die im Antragspunkt Nr. 3 enthaltene, doch so ungemein präzise Forderung, die Umsetzung zum „nächstmöglichen Zeitpunkt“ zu erwarten. Bei der Annahme dieses Antrags wird die Staatsregierung dann in sechs Monaten mitteilen, ob dies zum nächstmöglichen Zeitpunkt stattfindet, und
dieses Haus wird vermutlich dennoch im Unklaren darüber sein, ob beispielsweise zum Tag der Sachsen 2010 damit gerechnet werden kann oder auch nicht. – So viel zur Güte von FDP-Anträgen.