Nicht zuletzt brauchen auch diejenigen eine Lobby, die in der Kommunalpolitik in ihren Interessenlagen sehr oft weggedrückt werden. Das sind Kinder und Senioren. Wir stehen dazu, dass auch hierfür entsprechende Kompetenzen in Form der Beauftragten geschaffen werden. Man kann alles Mögliche auch anders regeln, aber eines kann man nicht: es so belassen, wie es im Gesetzentwurf formuliert ist, sodass es de facto kaum eine Rolle spielt. Das ist Demokratie als Farce. Damit sind wir nicht einverstanden. Ich bitte Sie, unserem Antrag zuzustimmen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Formulierung „Demokratie als Farce“ möchte ich gerade in diesem Zusammenhang zurückweisen.
Wir haben dafür gesorgt, dass im Gesetz entsprechende Übergangsregelungen getroffen werden. Wir haben auch den vorliegenden Antrag im Ausschuss ausführlich diskutiert. Frau Kollegin Ernst, es gibt auch jetzt schon engagierte Gleichstellungsbeauftragte. Bei denen möchte
Unsere Auffassung ist, dass dieses Gesetz zur Neugliederung des Gebietes der Landkreise des Freistaates Sachsen und zur Änderung anderer Gesetze eben nicht geeignet ist, Regelungen für die verschiedenen Beauftragten – eine nicht einfache Materie! – im Zuge dieses Gesetzes zu treffen, sondern das können wir nur im Rahmen einer Novellierung der Gemeinde- und der Landkreisordnung.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte Frau Schwarz nur darauf hinweisen – und das wissen Sie auch –, dass aus der LAG der Gleichstellungsbeauftragten und von den Ausländerbeauftragten seit Jahren Kritik daran geübt wird, dass sie ihren Job nebenher machen müssen. Natürlich engagieren sich diese Beauftragten, und auch ich bedanke mich bei ihnen. Aber was kann denn in der Arbeit substanziell herauskommen, wenn tatsächlich alles nebenher läuft und wenn noch eine andere Tätigkeit ausgeübt werden muss, wenn zum Beispiel Ausländer- und Gleichstellungsbeauftragte zusammengelegt werden? Das ist doch ein Skandal! Das wollen wir in den größeren Landkreisen so zulassen und keine Regelungen treffen? Das spricht doch nicht gegen die Arbeit der Leute. Ich sage nur, es ist unzumutbar, so weiter zu arbeiten. Das ist unser Votum.
Also noch einmal: Ich glaube, dass diese Materie sehr wichtig ist und gerade deswegen in der Gemeinde- und Landkreisordnung geregelt werden sollte. Außerdem gehe ich davon aus, dass die zukünftigen Kreistage, denen auch in dieser Frage hohe Kompetenz zukommt, vielleicht in anderer Art und Weise mit diesem Problem umgehen als die jetzt existierenden Kreistage.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, Frau Dr. Ernst hat den Kern der Sache getroffen. Es ist wieder das durchsichtige Spiel der SPD-Fraktion, die von ihrer eigenen Basis zu Ähnlichem gedrängt wird.
Sie verweist dann gern auf die kommunale Selbstverwaltung und bedankt sich bei den engagierten Menschen, die die Arbeit ausführen, unterstützt sie aber de facto nicht in dieser Arbeit, sondern lässt sie allein.
Es gibt keinen Redebedarf mehr. Ich lasse über diesen Änderungsantrag der Linksfraktion abstimmen. Wer möchte seine Zustimmung geben? – Die Gegenstimmen, bitte! – Stimmenthaltungen? – Bei einer Reihe von Stimmen dafür ist der Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt worden.
Ich lasse jetzt über den gesamten Artikel 3 in der Fassung der Beschlussempfehlung abstimmen und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte! – Stimmenthaltungen? – Bei einer großen Anzahl von Gegenstimmen wurde dem Artikel 3 mit Mehrheit zugestimmt.
Zu den Artikeln 4 bis 8 liegen mir keine Änderungsanträge vor. Ich möchte fragen, ob ich gleich über die Artikel 4 bis 8 abstimmen lassen kann.
Ich lasse jetzt über die Artikel 4 bis 8 abstimmen. Wer der in der Beschlussempfehlung vorgeschlagenen Fassung seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei einer Anzahl von Gegenstimmen ist diesen Artikeln mit Mehrheit zugestimmt worden.
Ich rufe den Artikel 9 auf. Hier liegt mir zu Nr. 1 in der Drucksache 4/11033 ein Änderungsantrag der Fraktion der GRÜNEN vor. Herr Abg. Lichdi, ich bitte um die Einbringung. Das ist die Ziffer 1.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Koalitionsfraktionen halten es in ihrer Weisheit für zielführend und für demokratieförderlich, dass in Zukunft die Kreise zugleich Ausgangsbehörde und Widerspruchsbehörde sein sollen. Es geht darum, dass dann, wenn eine Kreisbehörde einen Verwaltungsakt gegen einen Bürger oder eine Bürgerin erlässt, dieselbe Kreisbehörde nicht nur den Bescheid erlässt, sondern auch den Widerspruch bescheidet. Das ist erforderlich, bevor man zu Gericht ziehen kann. Üblicherweise ist es so, dass das die nächsthöhere Behörde macht. Das hat seinen guten Grund.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Koalitionsfraktionen, ich erkläre Ihnen den Grund gern noch einmal, denn Sie haben ihn offensichtlich vergessen. Vielleicht haben Sie verlernt, sich in die Perspektive von Bürgerinnen und Bürgern hineinzuversetzen, die einen Bescheid bekommen, den sie erstens kaum verstehen können, weil
er meist in juristischem Fachchinesisch abgefasst ist, unter dem eine Rechtsbehelfsbelehrung und Ähnliches steht, wovon sie erst mal verunsichert werden und gar nicht wissen, was das bedeutet. Das hat durchaus auch Einschüchterungscharakter. Dann kriegt der Bürger mit, dass er innerhalb eines Monats einen Einspruch einlegen kann. Was glauben Sie, wie sich dieser Bürger – oder diese Bürgerin – dann fühlen wird, wenn er genau von derselben Behörde, von der er den Bescheid bekommen hat, dann wieder – meist ist es so – eine lapidare Mitteilung bekommt: „Wir haben Ihr Anliegen, Ihren Widerspruch sorgfältig geprüft. Leider kann ihm nicht abgeholfen werden. Mit freundlichen Grüßen.“ Ich glaube nicht, dass das der Zustimmung und der Glaubhaftigkeit der Kreisverwaltung zuträglich ist. Deswegen wollen wir, dass es so bleibt, wie es bisher war, dass nämlich die nächsthöhere Behörde, hier die Landesdirektion, dann diesen Widerspruchsbescheid fertigt.
In meiner Großen Anfrage – ich kann immer nur darauf hinweisen, darin stehen viele interessante Dinge – habe ich gefragt, wie dort die Abhilfen waren. Es kam – durchaus auch für mich überraschend – heraus, dass in sehr vielen Fällen eine Abhilfe im Widerspruchsverfahren stattfindet, gerade in umweltrechtlichen Verfahren. Ich habe die Sorge, dass es mit dieser Regelung in Zukunft nicht mehr so sein wird, dass im Gegenteil die Gerichtsverfahren zunehmen werden. Denn der Bundesgesetzgeber hat dieses Auseinandernehmen der Ausgangsbehörde und der Widerspruchsbehörde mal eingefügt, um die Verwaltungsgerichte von Klagen zu entlasten.
Das, was Sie hier vorhaben, wird nicht zu einer Entlastung führen, sondern es wird dazu führen, dass die Verwaltungsgerichte früher angerufen werden. Diejenigen, die sich mit der Materie beschäftigen, wissen, dass wir vor einem sächsischen Verwaltungsgericht aufgrund der Unterbesetzung mit Richtern in zwei Jahren den ersten Verhandlungstermin bekommen. Da schließt sich aus meiner Sicht dann wieder der Kreis. Es ist natürlich Absicht. Hier soll der Rechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger bewusst auf die lange Bank geschoben werden, damit er nicht stattfindet.
Herr Lichdi, wir haben diese Frage auch im Ausschuss gründlich beraten und Sie wissen – offensichtlich haben Sie das aber noch nicht inhaltlich realisiert –, dass die neuen Kreise eine größere Verwaltungskraft bekommen. Das heißt, es kommen neue Mitarbeiter hinzu, die bisher in den Regierungspräsidien
gearbeitet haben. Die Verwaltungskompetenz wird gestärkt und auch auf der kommunalen Ebene ist der nötige Sachverstand vorhanden.
Sie müssen mal den Bürgern, vor allem den Bürgern, die in diesen Verwaltungen arbeiten, erklären, warum man ihnen zutraut, einen Bescheid zu erlassen, ihnen aber bei einem Widerspruch das Recht abspricht, diesen zu bearbeiten. Ich denke, wir haben hier versucht, auf Ihre Argumentation einzugehen. Wir haben gesagt: Den Gemeinden, die unter 5 000 Einwohner haben, wird die Aufgabe per se zugesprochen, aber sie sollen, wenn sie sich das nicht zutrauen, einen Antrag stellen, sodass sie diese Aufgabe nicht zwingend übernehmen müssen. Das heißt, es ist eine adäquate Regelung, die ohnehin jetzt schon gilt, dass das bei Gemeinden, die sagen: „Wir wollen diesen Widerspruch auf der nächsthöheren Ebene, dem Landratsamt, bearbeitet wissen“, so bleibt.
Bezüglich dieser ständigen Wiederholung und Unterstellung, dass sächsische Behörden nicht in der Lage seien, diese Widersprüche zu bearbeiten, habe ich den Eindruck, dass da bei Ihnen ein wenig ein Dünkel durchkommt, dass Sie Baden-Württemberger sind und der Meinung sind: Die sind hier alle ein bisschen doof. – Ich denke, das müssen wir für die sächsischen kommunalen Vertreter deutlich zurückweisen. Das ist offensichtlich der Geist, in dem Sie diesen Antrag hier stellen.
Auch wenn es schon spät ist, ein paar Worte sollte man dazu doch verlieren. Es geht ganz gewiss nicht um Dünkel von irgendjemand hier, sondern es geht darum, ob denn die Staatsregierung Ihr selbst postuliertes Ziel, nämlich die Einräumigkeit der Verwaltung, soweit es irgend geht, herzustellen, mit der jetzt mehrheitlich abzustimmenden Beschlussempfehlung erreichen wird.
Wenn es in das Ermessen der Gemeinde gelegt wird, ob sie Widersprüche bearbeiten kann oder nicht, also wenn sie sich als Gemeinde mit weniger als 5 000 Einwohnern dieses Recht holen kann oder auch nicht, ist doch völlig klar, was wir bekommen: Wir bekommen einen Flickenteppich unterschiedlichster Zuständigkeiten. – Wenn das zur Verwaltungstransparenz beitragen soll, dann frage ich mich, ob dieses Ziel der Einräumigkeit der Verwaltung hier auch nur annäherungsweise erreicht wird. Das ist für mich der zentrale Punkt, warum ich meiner Fraktion empfehlen möchte, diesem Änderungsantrag der GRÜNEN-Fraktion zuzustimmen.