Wir begründen das insbesondere mit den dezidierten Aussagen sowohl von Vertretern kommunaler Spitzenverbände als auch von betroffenen Dezernenten in der Sachverständigenanhörung im September. Bekanntlich ist am 1. September 2007 im Block II über den Personalübergang im Zuge der Reform diskutiert worden. Ich darf den Kollegen Wolf Groneberg vom Sächsischen Landkreistag zitieren, der auf die Frage, ob im Zuge der Reform eine größere Kündigungswelle in den Landkreisen zu befürchten sei, eine sehr deutliche Antwort gegeben hat.
Ich verweise auf Seite 54 des Protokolls: „Ich kann auch nur die Befürchtung aus Landkreisseite zerstreuen, dass hier Kündigungen in großem Maß angedacht sind … Es ist tatsächlich so, dass die Landkreise nur daran denken, wie sie die Aufgaben erfüllen. Dazu brauchen sie das qualifizierte staatliche Personal … Uns liegt daran, die Aufgaben ordnungsgemäß zu erfüllen. Ich darf vielleicht als Beleg auch noch anführen: Die Landkreise haben innerhalb von gut zehn Jahren etwa 60 % ihres Personals abgebaut – von etwa 46 000 seit 1992 bis 2003 ist mehr als 60 % abgebaut worden. Aber ich darf fragen, ob Sie von großen betriebsbedingten Kündigungswellen gehört haben.“
Und weiter: „Derzeit denken die Landkreise nicht darüber nach, Personal abzubauen. Ich kenne auch Landkreise, die mittelfristig das Problem haben, nicht Personal abbauen zu müssen, sondern Personal zu bekommen.“
Soweit Herr Groneberg. Ich glaube, man sollte diese Aussage – er sprach nicht für sich persönlich, sondern namens der Gemeinschaft der Landkreise – ernst nehmen, dass mit den üblichen Verfahren einer Flexibilisierung der Arbeitszeit und der Altersteilzeit die Probleme hinsichtlich des Personalbesatzes zu lösen sind.
Im Übrigen darf ich daran erinnern, dass das Durchschnittsalter der Beschäftigten in den Landkreisen bereits jetzt bei 50 Jahren liegt. Es ist also in den nächsten Jahren mit altersbedingten Abgängen zu rechnen, sodass man dieses Personalproblem im Interesse der Motivation der Beschäftigten mit einer Ausweitung der Kündigungsfrist auf zehn Jahre vernünftig lösen könnte.
Kollege Bandmann, als Letztes: Sie haben vorhin gesagt, dass Sie extrem gern auf die Wirtschaft hören. Hören Sie und Ihre Fraktion in diesem Fall auf die Gewerkschaften und kommen Sie unserem Änderungsantrag somit nach!
Frau Präsidenten! Meine Damen und Herren! Es geht um die Allgemeinen Folgeregelungen zur Reform, die in diesem Abschnitt II niedergelegt sind. Der Antrag der Linken begehrt einen zehnjährigen Kündigungsschutz nicht nur für diejenigen, die unmittelbar vom Personalübergang betroffen sind, sondern auch für diejenigen, die davon in keiner Weise betroffen sind. Weswegen das notwendig sein soll, Herr Dr. Friedrich, diese Antwort sind Sie schuldig geblieben.
Wenn man weiß, wie es im Wettbewerb bzw. in der freien Wirtschaft üblich ist, dann muss man ganz deutlich sagen: Diejenigen, auf die eine solche Kündigungsschutzregelung keine Anwendung findet, sollen nach Ihrer Auffassung im Grunde genommen die zehn Jahre Kündigungsschutz mitfinanzieren, indem die Verwaltung unnötigerweise aufgebläht wird und den Entscheidungsträgern in der Verwaltung die Hände gebunden werden. DIE LINKE zieht tagein, tagaus durch das Land und versucht, Panik zu verbreiten, den Menschen Angst einzujagen und Stimmung zu machen. Das ist das eigentliche politische Ziel Ihres Antrags.
In Mecklenburg-Vorpommern, wo die politische Linke Verantwortung hatte, gibt es diesen zehnjährigen Kündigungsschutz nicht, nein, dort gibt es nur zwei Jahre.
(Zuruf von der Linksfraktion: Sachsen! – Dr. Cornelia Ernst, Linksfraktion: Die SPD muss man auch noch nennen!)
Erklären Sie uns doch bitte einmal, wieso Sie dort, wo Sie politische Mitwirkungsmöglichkeiten haben, nur zwei Jahre verlangen, aber dort, wo Sie keine politische Verantwortung tragen, Hirngespinste in den Raum stellen, die überhaupt nicht realistisch sind!
Der dreijährige Kündigungsschutz, der sowohl auf die kommunale Ebene als auch auf die staatliche Ebene derer, die betroffen sind, ausgedehnt worden ist, ist sachgerecht. Wir haben uns damit ohnehin schon – ich sage das ganz deutlich – gegen die Position der kommunalen Spitzenverbände gestellt, die aufgrund ihrer Erfahrungen eine kürzere Zeit für angemessen halten. Damit ist ausreichend Zeit, dass das Personal in den neuen Verwaltungseinheiten zusammenwächst. Es gibt überhaupt keinen sachlichen Grund – Sie konnten hier auch keinen benennen –, der diese Luxusausstattung und Inflexibilität, die letztlich damit verbunden ist, begründet. Deswegen lehnen wir das ab.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich muss schon noch einmal auf Mecklenburg-Vorpommern zurückkommen. Ihre Partei und Ihre Fraktion haben es als Riesenerfolg gefeiert.
Ich glaube, hinter Ihrem Antrag steckt eine andere Sache: Sie ärgern sich, dass die Koalition im Rahmen der Gesetzesberatung mehr für die Beschäftigten des Freistaates und der Kommunen erreicht hat, als Sie sich jemals hätten vorstellen können.
Der dreijährige Kündigungsschutz ist in der Bundesrepublik einmalig und es gibt ihn in dieser Form in keinem anderen Land. Er ist ein Kompromiss, mit dem sowohl die Beschäftigten als auch die Landkreise als neue Arbeitgeber leben können. Und insofern sind wir hier zu einem sachgerechten Ergebnis gekommen. Wir lehnen Ihren Antrag ab.
Ich rufe den Änderungsantrag der Linksfraktion in der Drucksache 4/11003 auf und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Es gibt einige Stimmenthaltungen. Bei einer größeren Anzahl von Stimmen dafür ist der Änderungsantrag dennoch mehrheitlich abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den § 2 in der Fassung des Ausschusses. Wer stimmt zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Bei Stimmen dagegen ist der § 2 mehrheitlich beschlossen worden.
Ich rufe den § 3 auf. Hier gibt es mit der Drucksache 4/10990 einen Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE. Herr Lichdi bringt ihn ein.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Hier handelt es sich um die Frage, ob die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Umweltverwaltung auf die Kreise übertragen werden sollen. Sie wissen, dass wir das streng ablehnen. Ich erspare es mir, die Argumente noch einmal darzulegen, da sie so offensichtlich auf unfruchtbaren Boden fallen.
Jeder, der sich mit dieser Sache beschäftigt, kann es in den Anhörungsprotokollen oder in der sonstigen Fachliteratur nachlesen: Es wird nicht funktionieren. Ich möchte mir aber noch einmal die Gelegenheit nehmen, da mir der stellvertretende Ministerpräsident vorhin die Antwort unter dem fadenscheinigen Vorwand schuldig geblieben ist, er spreche nur für das SMWA, jetzt anlässlich der Aktuellen Debatte zu diesem Thema die Frage an den zuständigen Staatsminister Wöller zu stellen, wie er es denn für möglich hält, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Stelle schon ab dem 01.08. antreten sollen, obwohl nach der neuesten Planung die Verteilung erst Mitte bis Ende Juli vorliegen soll. Wie soll das funktionieren? Ich kann mir nicht vorstellen, dass es funktionieren wird, aber es zeigt einfach, wie Sie diese Reform tatsächlich übers Knie brechen.
Herr Staatsminister Wöller hat vorhin geglaubt mich widerlegen zu können, indem er ausgeführt hat, dass für die Fragen der Behandlung des Immissionsschutzes bei der Landesdirektion zwei Mitarbeiter verbleiben, nicht kommunalisiert werden. Er wollte uns allen Ernstes erzählen, dass für sämtliche Genehmigungsanzeigen und Überwachungsverfahren, für alle Spalte-1-Anlagen nach der 4. Bundes-Immissionsschutzverordnung – für die, die nicht Bescheid wissen, sage ich gern, das sind die großen Industrie- und Gewerbeanlagen –, zwei Mitarbeiter für ganz Sachsen ausreichen sollen. Allein diese Aussage spricht für die Kompetenz und die Sachkenntnis des zuständigen Fachministers.
Ich fordere den Fachminister auch noch einmal auf, die Gelegenheit zu nehmen, seine Beleidigung, die ihm vorhin vielleicht herausgerutscht sein mag, zurückzunehmen. Es würde jedenfalls für Souveränität sprechen, die er ja sonst für sich in Anspruch nimmt.
Er suggeriert sich ja hier so als großer seriöser Mensch, der in allen Talkshows zu den Themen außerhalb seines Fachbereichs spricht. Vielleicht hat er die persönliche Größe, das hier richtigzustellen.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich erkläre für meine Fraktion, dass unsere Fraktion diesem Änderungsantrag, genauso, wie wir dies im Innenausschuss bereits getan haben, auch hier im Plenum zustimmen wird.
Es kam in der Grundsatzrede heute Morgen bei meinem Kollegen Scheel schon zum Ausdruck, dass wir natürlich das Kommunalisierungsgebot in der Sächsischen Verfassung gut kennen, aber darauf achten, dass die beiden wichtigen Attribute „zuverlässig“ und „zweckmäßig“ an die Aufgabenübertragung an die Kommunen angefügt
sind. Gerade hier, in den beiden angesprochenen Bereichen Umweltverwaltung und Denkmalschutz, muss man ein ganz großes Fragezeichen setzen, ob die Aufgabenübertragung auf die Kommunen – in dem Fall die Landkreise und kreisfreien Städte – angesichts des hohen Spezialisierungsgrades der infrage stehenden Aufgaben tatsächlich zuverlässig und zweckmäßig erfolgen kann. Ich darf an die Diskussion erinnern, die speziell im Raum Leipzig geführt wird. Dort diskutieren die Landkreise heute schon, ob sie die zukünftig per Gesetz übertragenen Aufgaben der Umweltverwaltung über einen Zweckverband lösen wollen. Das genau zeigt doch die gesamte Schizophrenie. Erst will man Aufgaben kommunalisieren und dann zeigt sich, dass diese nicht kommunalisierungswürdig sind. Die betroffenen Landkreise und kreisfreien Städte haben allen Ernstes vor, einen Zweckverband zu bilden, um die Umweltfachaufgaben zu lösen. Das zeigt die ganze Sinnlosigkeit dieses Unterfangens.
Frau Präsidentin! Gerade der Beitrag von Herrn Dr. Friedrich, der letztlich in der Argumentation mit Herrn Lichdi wie immer Hand in Hand gegangen ist,
die Zuverlässigkeit und Zweckmäßigkeit der Aufgabenwahrnehmung, insbesondere im Denkmalschutz und in der Denkmalpflege, der kommunalen Ebene schlicht und einfach abspricht, zeigt die absolute fachliche Unkenntnis dessen, der es eben vorgetragen hat. Gehen Sie nach Görlitz, Bautzen oder Kamenz, gehen Sie in andere Städte in Sachsen und sehen Sie sich die hohe Qualität bei der Denkmalpflege an. Insbesondere in den kreisfreien Städten wie Görlitz ist es in Zukunft möglich, dass auf Antrag bei der kommunalen Ebene durch diese dann zukünftigen kreisangehörigen Gemeinden die Aufgabe weiterhin wahrgenommen wird. Ich kann überhaupt nicht erkennen, dass die kommunale Ebene diese Aufgabe nicht zuverlässig und zweckmäßig wahrnehmen kann. Das ist eine unverschämte Unterstellung gegenüber den Landräten und denen, die die Aufgaben wahrnehmen, indem Sie tagein, tagaus seit 17 Jahren versuchen, das Land schlechtzureden. Der Unterschied zu dem, was hier vorgefunden wurde, die Außenwahrnehmung dessen, was wir hier erleben, wird jeden Tag besser.