(Beifall bei allen Fraktionen – Präsident Dr. Matthias Rößler überreicht Herrn Prof. Dr. Andreas Schmalfuß einen Blumenstrauß. – Weitere Glückwünsche)
Ich schlage Ihnen an dieser Stelle eine Sitzungsunterbrechung von 15 Minuten vor, damit wir, der Präsident und
die Fraktionsvorsitzenden, uns im Saal 2 noch einmal zu einigen Aspekten, die den Fortgang unserer Beratung betreffen, verständigen können.
Ich hoffe, dass Sie in 15 Minuten wieder da sind. Vielleicht haben Sie Zeit, einen Kaffee zu trinken oder was auch immer.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Präsident, die Vizepräsidenten und die Fraktionsvorsitzenden haben sich gerade abgestimmt, dass wir für morgen, wie es unsere Alterspräsidentin auch angekündigt hatte, um 10 Uhr die nächste Landtagssitzung einberufen. Es wird zwei Tagesordnungspunkte geben: erstens Vorstellung der Mitglieder der neuen Staatsregierung und zweitens Vereidigung der Mitglieder der neuen Staatsregierung. Darauf haben wir uns jetzt verständigt.
Ich würde Sie sehr bitten, verehrte Kolleginnen und Kollegen, dass Sie mich nach § 77 Abs. 3 unserer beschlossenen Geschäftsordnung ermächtigen. Ich würde gern darüber abstimmen lassen. Wer der Ermächtigung zur Einberufung der nächsten Landtagssitzung auf den morgigen Tag, 10 Uhr, mit den beiden Tagesordnungspunkten, erstens Vorstellung der Mitglieder der neuen Staatsregierung und zweitens Vereidigung der Mitglieder der neuen Staatsregierung, seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Meine Damen und Herren, ich danke für das große Vertrauen. Dann verfahren wir so.
In der Drucksache 5/7 liegt Ihnen ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP zur Bestimmung der Anzahl der Schriftführer vor. Es handelt sich hier um eine interfraktionelle Übereinkunft. Über die Drucksache 5/7 möchte ich jetzt gern abstimmen lassen und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Ich frage nach Gegenstimmen. – Ich frage nach Stimmenthaltungen. – Ich stelle fest, dass die Drucksache 5/7 einstimmig beschlossen ist.
Nach § 3 Abs. 9 der Geschäftsordnung wählt der Landtag nach den Vorschlägen der Fraktionen entsprechend dem Stärkeverhältnis die Schriftführer. Daraus ergibt sich bei der eben beschlossenen Anzahl von 28 Schriftführern folgende Zusammensetzung: Fraktion der CDU 13 Schriftführer, Fraktion DIE LINKE sechs Schriftführer, Fraktion der SPD drei Schriftführer, Fraktion der FDP
Die Wahlvorschläge der Fraktionen liegen Ihnen in den Drucksachen 5/8 bis 5/13 vor. Gemäß § 3 Abs. 9 der Geschäftsordnung ist derjenige gewählt, der mehr Ja- als Neinstimmen erhält. Hierzu ist übrigens keine Debatte vorgesehen. Ich komme deshalb gleich zur Wahl.
Gemäß § 3 Abs. 9 Satz 2 der Geschäftsordnung kann über die Wahlvorschläge der Fraktionen durch Handzeichen abgestimmt werden, sofern kein Mitglied des Landtages widerspricht. Ist dies der Fall? – Ich sehe keinen Widerspruch, also können wir durch Handzeichen über die Wahlvorschläge der Fraktionen abstimmen. So haben wir das übrigens bisher immer gehandhabt. Ich schlage Ihnen vor, über alle Wahlvorschläge insgesamt abzustimmen. Gibt es dagegen Widerspruch? – Das kann ich nicht erkennen.
Wer den Wahlvorschlägen der Fraktionen zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? – Keine. Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine. Damit wurden die Wahlvorschläge einstimmig beschlossen. Dafür bin ich Ihnen sehr dankbar, ansonsten hätte es ein sehr aufwendiges Verfahren bedeutet.
Ich frage jetzt, ob jemand die Wahl zum Schriftführer nicht annimmt. – Das ist offenbar nicht der Fall. Damit
sind die in den Wahlvorschlägen genannten Schriftführer gewählt. Ich gratuliere den Abgeordneten herzlich zu ihrer Wahl als Schriftführer.
Gemäß § 3 Abs. 2 des Gesetzes über die Prüfung der Wahlen zum Sächsischen Landtag, Sächsisches Wahlprüfungsgesetz, besteht der Wahlprüfungsausschuss aus sieben Abgeordneten als ordentliche Mitglieder, sieben Stellvertretern und je einem ständigen beratenden Mitglied der Fraktionen, die in ihm nicht durch ordentliche Mitglieder vertreten sind. Der Wahlprüfungsausschuss wird vom Landtag für die Dauer der Wahlperiode gewählt.
Gemäß der Verteilung der Sitze nach d’Hondt ergibt sich für die Fraktionen Folgendes: Die CDU-Fraktion erhält vier Sitze für ordentliche Mitglieder und vier für Stellvertreter. Die Linksfraktion erhält zwei Sitze für ordentliche Mitglieder und zwei für Stellvertreter. Die SPD-Fraktion erhält einen Sitz für ein ordentliches Mitglied und einen für einen Stellvertreter. Die Fraktionen FDP, GRÜNE und NPD erhalten je einen Sitz für ein ständiges beratendes Mitglied. Wie gesagt, der Wahlprüfungsausschuss wird vom Landtag für die Dauer der Wahlperiode gewählt.
Die Wahlvorschläge der Fraktionen für die Wahl der Mitglieder und Stellvertreter sowie der beratenden Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses liegen Ihnen vor in den Drucksachen 5/14 für die CDU-Fraktion, 5/15 für die Fraktion DIE LINKE, 5/16 für die Fraktion der FDP, 5/17 für die Fraktion der SPD, 5/18 für die Fraktion GRÜNE und 5/19 für die NPD-Fraktion.
Da keine Debatte vorgesehen ist, kommen wir nun zur Wahl. Sie findet nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt. Allerdings kann stattdessen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Abgeordneter widerspricht. Ich frage Sie daher, ob jemand der Abstimmung durch Handzeichen widerspricht. – Ich stelle keinen Widerspruch fest. Wir können also über die Wahlvorschläge der Fraktionen durch Handzeichen abstimmen.
Ich schlage Ihnen vor, über alle Wahlvorschläge insgesamt abzustimmen. Wenn es keinen Widerspruch von Ihnen gibt, verfahren wir so. – Ich sehe keinen Widerspruch. Wer den Wahlvorschlägen seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Ebenfalls keine. Damit wurde den Wahlvorschlägen einstimmig zugestimmt. Ich frage Sie nun, ob jemand die Wahl nicht annimmt. – Dies ist offenbar nicht der Fall. Damit sind die in den Wahlvorschlägen Genannten allesamt gewählt. Ich gratuliere den Abgeordneten herzlich zu ihrer Wahl als Mitglied, Stellvertreter bzw. beratendes Mitglied des Wahlprüfungsausschusses! Damit haben wir auch den Tagesordnungspunkt 10 zügig abgearbeitet.
Meine Damen und Herren! Gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung bildet der Landtag zur Vorbereitung seiner Sitzungen ständige Ausschüsse für die Dauer der Wahlperiode. Gemäß § 23 Abs. 1 der Geschäftsordnung legt der Landtag die Zahl der Mitglieder eines jeden Ausschusses fest. In der Drucksache 5/20 liegt Ihnen der gemeinsame Vorschlag der Fraktionen von CDU und FDP für die Bildung der Ausschüsse für die Dauer der Wahlperiode sowie die Festlegung ihrer Mitglieder vor. Ich stelle
dies nun zur Diskussion. Es wurden für jede Fraktion 5 Minuten Redezeit vorgeschlagen. Die Reihenfolge in der ersten Runde ist: CDU, FDP, DIE LINKE, SPD, GRÜNE, NPD. Staatsregierung, wenn gewünscht, steht hier noch; aber, meine Damen und Herren, ich glaube nicht, dass die Staatsregierung dazu das Wort ergreifen wird oder kann. Bitte, der erste Redner. – Von der CDU wird keine Aussprache gewünscht? – Gibt es hierzu Redebedarf?
Kein Redebedarf. Wenn das der Fall ist, meine Damen und Herren, kommen wir zur Abstimmung über die Drucksache 5/20. – Ich sehe, es liegt ein Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE mit der Drucksachennummer 5/39 vor. Darin geht es um die Neufassung der Ziffern 1 und 9. Möchte der Einreicher das Wort ergreifen? – Bitte, Kollege Weichert.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es geht nicht nur um die Ziffern, sondern es geht um die Einrichtung eines Europaausschusses – einmal ganz global gesagt. Der Sächsische Landtag war in den vergangenen Jahren einer der ganz wenigen deutschen Landtage, in denen Themen des Föderalismus und der Europäischen Union nicht in einem eigenen Ausschuss behandelt wurden. Im Nachhinein muss man schon die kritische Frage stellen, ob diese Themen in unserem Parlament die ihnen angemessene Aufmerksamkeit erfahren haben.
In der Tat haben sieben deutsche Landtage eigenständige Europaausschüsse, die zumeist auch Fragen der internationalen Zusammenarbeit behandeln. In fünf weiteren Landtagen gibt es eigenständige Ausschüsse, in denen Europa- und Bundesangelegenheiten zusammen behandelt werden. Nur drei weitere Landesparlamente kennen eine Struktur, wie wir sie im Sächsischen Landtag in der letzten Wahlperiode hatten, also zusammen mit Rechts- und Verfassungsfragen.
Wer, meine Damen und Herren, also meint, ein solcher Ausschuss habe in Sachsen nicht genügend zu tun, müsste erst einmal begründen, warum sich zwölf deutsche Landtage jeweils einen Ausschuss leisten, der praktisch dem entspricht, was Ihnen unsere Fraktion heute mit diesem Änderungsantrag vorschlägt. Ich denke, dass der Grund darin liegt, dass in diesen Ländern diesen Fragen das nötige Gewicht zugemessen wird. Das sollten wir in Sachsen auch so halten.
Meine Damen und Herren! Der Landtag ist nicht nur immer wieder mit Entscheidungen der europäischen und der Bundesebene konfrontiert. Er ist auch aufgerufen, als gewählter Vertreter der Menschen im Freistaat Sachsen auf diese Einfluss zu nehmen. Der Reformvertrag von Lissabon schreibt den nationalen Parlamenten eine größere Rolle zu, und das Bundesverfassungsgericht hat, wie Sie alle wissen, dieses Anliegen bekräftigt. Das bedeutet, dass auch der Bundesrat als Vertretung der Bundesländer gestärkt wird. Deshalb sollten wir dem gewachsenen Einfluss der Länder gerecht werden, indem wir eine angemessene Behandlung europapolitischer Fragen im Landesparlament gewährleisten. Schließlich geht es um die Wahrung des Subsidiaritätsprinzips.
Das Protokoll über die Anwendung und Grundsätze der Verhältnismäßigkeit zum Lissabon-Vertrag sieht explizit vor, dass die jeweiligen nationalen Parlamente oder die jeweiligen Kammern gegebenenfalls die regionalen Parlamente mit Gesetzgebungsbefugnissen konsultieren.
Von dieser Ebene her wäre es also denkbar, dass die Landtage an der Entscheidungsfindung des Bundesrates beteiligt werden. Auf diese Möglichkeit sollten wir vorbereitet sein und nicht verzichten.
Aber, meine Damen und Herren, unabhängig davon gilt, dass unsere parlamentarische Aufgabe der Regierungskontrolle auch bedeuten muss, das Agieren der Staatsregierung gegenüber der Bundesebene und in Brüssel zu kontrollieren. Der erwartbare Hinweis, dass der Europaausschuss in der dritten Wahlperiode unterbeschäftigt war, bedeutet vielleicht, dass man die vorhandenen Aufgaben nur ungenügend erfüllt hat. Er kann aber nicht bedeuten, dass es diese Aufgaben überhaupt nicht gibt, und schon gar nicht, wenn der Einfluss der Länder gesteigert werden soll, wie es jetzt der Fall ist.
Schließlich, meine Damen und Herren, sollten wir – nicht zuletzt angesichts unserer Nachbarschaft mit Polen und Tschechien – bedenken, dass auch die Zusammenarbeit der Parlamente in unseren Ländern ausgebaut werden sollte.
Ja, vielen Dank. – Ich muss selbst in mich gehen – der Herr Kollege hat die Redezeit überschritten –, das muss am Abend liegen. Aber in Zukunft werden wir hier vorn ganz streng auf die Einhaltung der Redezeiten achten, verehrte Kolleginnen und Kollegen. Gibt es noch Redebedarf? – Kollege Piwarz, bitte, zu dem eingebrachten Änderungsantrag.