Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist schon bedauerlich, dass es in der BRD immer noch kein einheitliches und bundesweites, alle Länder vernetzendes Korruptionsregister gibt, und dies, obwohl der Bundestag am 26. April 2002 das Gesetz zur tariflichen Entlohnung bei öffentlichen Aufträgen und zur Einrichtung eines Registers über unzuverlässige Unternehmen verabschiedet hat. Das Thema wäre damit vom Tisch gewesen, wenn es nicht die CDU im Bundesrat mit den Stimmen der Union der Länder abgelehnt hätte, nachdem zuvor im Vermittlungsausschuss keine Einigung erzielt worden war. Auch hier liegt Erklärungsbedarf vor, da den Bürgern im Lande sicherlich schwer zu vermitteln ist, welche Einwände gegen die Einführung eines solchen Zentralregisters ins Feld geführt werden können.
In der Begründung ihres Antrags weist die SPD darauf hin, dass in Nordrhein-Westfalen und in Berlin bereits Register über korruptionsauffällige Unternehmen gesetzlich eingerichtet worden sind, wobei zu fragen wäre, aus welchem Grund das Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen aus dem Jahr 2004 zum 31.12.2010 außer Kraft gesetzt wird.
Es gilt aber ebenso anzumerken, dass in fünf weiteren Bundesländern – Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hessen und Rheinland-Pfalz – auf Erlassebene desgleichen Korruptionsregister eingeführt worden sind, von denen das älteste – in Baden-Württemberg – bereits am 1. Oktober 1997 in Kraft trat. Zu fragen wäre hier also, warum sich die SPD nicht schon früher, als sie im Freistaat noch in der Regierungsverantwortung stand, für die Einführung eines solchen Korruptionsregisters auf Erlassebene oder in Gestalt eines Gesetzentwurfs hier in Sachsen einsetzte bzw. warum sie diesen Antrag nicht schon vor einigen Jahren einbrachte.
Dennoch gibt es für uns als NPD-Fraktion keinen Grund, diesem Antrag nicht zuzustimmen. Ganz im Gegenteil, je früher – auch rückwirkend – ein solches Register zur Bekämpfung von Unternehmen oder Personen, die sich bei der Vergabe öffentlicher Aufträge schwere Verfehlungen – etwa Bestechung, illegale Beschäftigung, Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, Verstoß gegen Wettbewerbsbeschränkungen, Schwarzarbeit – haben
zuschulden kommen lassen, eingeführt wird, desto besser und eher kann dieser Sumpf ausgetrocknet werden.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang noch, darauf zu bestehen, dass nur rechtskräftig verurteilte Unternehmen oder Personen in dieses Register aufgenommen werden können und bei laufenden Verfahren weiterhin die Unschuldsvermutung im Vordergrund stehen muss.
Gerade hier in Sachsen müssen wir die heimische mittelständische Wirtschaft auch vor Dumpingangeboten aus dem benachbarten Ausland schützen, für die durch die Gesetze der Europäischen Union Tür und Tor weit geöffnet worden sind. Dabei sollte man genauer hinschauen.
Gestatten Sie mir zum Abschluss noch eine Bemerkung: Die Aktuelle Debatte über die Käuflichkeit nicht nur christdemokratischer Ministerpräsidenten, die wir heute Morgen geführt haben, lässt uns als nationale Abgeordnete darüber nachdenken, ob es nicht sinnvoll wäre, auch ein Korruptionsregister in Bezug auf die etablierten Parteien einzuführen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich würde gern noch einmal auf einige Punkte eingehen. Ich weiß nicht, woran es bei einigen liegt – entweder will man nicht verstehen, oder man kann nicht verstehen, worüber wir hier reden und wie die Vorgeschichte war. Noch einmal für alle:
Es gibt einen Gesetzentwurf aus der letzten Legislatur. Diesen hat die SPD erarbeitet, gemeinsam mit der CDU beraten. Dieser Gesetzentwurf ist in das Kabinett gegangen, von den Fachministern gegengezeichnet und dann aufgrund des Vetos der CDU-Fraktion und des Ministerpräsidenten nicht eingereicht worden. Diejenigen, die immer sagen, hier gehe nichts, werden gemerkt haben, dass es einen Gesetzentwurf gab.
Wir haben der CDU und FDP die Chance gegeben, weil es in mehreren Publikationen der FDP, aber auch in Äußerungen der CDU Hinweise gibt, dass wir uns entschlossen haben, den Hinweis darauf zu geben, dass man das umsetzen sollte, was man in irgendwelchen Papieren schreibt. Sollten wir heute wider Erwarten keine Mehrheit für diesen Antrag bekommen, werden wir selbstverständlich erneut einen Gesetzentwurf in einer der nächsten Sitzungen vorlegen.
Noch zu einigen Punkten, worüber hier diskutiert worden ist. Die GRÜNEN werfen uns vor, wir sind APO, Außerparlamentarische Opposition. Es ist rhetorisch ein absoluter Kracher, uns das inhaltlich beim Thema Korruption vorzuwerfen. Ich habe gelernt, was man alles für Verglei
Die FDP hat uns gesagt, es stehe zwar in ihrem Landeswahlprogramm auf Seite 16, dass sie ein Korruptionsregister will, aber auf Bundesebene. Jetzt gefällt es ihr nun doch nicht. Wir warten, wie der Sinneswandel sein wird.
Die CDU hat uns in der letzten Legislatur durch Herrn Bolick verkündet, Landesgesetz wollen wir nicht, aber eine Bundesgesetzesinitiative will man mittragen. Jetzt wird gesagt, wir wollen weder ein Bundes- noch ein Landesgesetz. Das sagt heute Herr Heidan. Bei Ihnen geht es wahrscheinlich quer durch den Garten, wie Sie gerade die Mehrheiten beisammen haben. Ich will aber heute mit Ihnen nicht so streng sein, Sie haben Geburtstag.
Aber einen Punkt noch zu Ihrem Vorwurf mit dem Bürokratieaufbau. Der findet natürlich in all diesen Gesetzen und Richtlinien, die es in Deutschland gibt, nicht statt. Nicht die Unternehmer sind diejenigen, die die Leistung vollbringen müssen, sondern es sind die Gerichte, die die Frage bei Untreue, bei Betrug, Bestechung, Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht behandeln. Die melden das an das Register und die Unternehmen werden damit nicht belastet. Der Bürokratievorwurf, dass die armen Unternehmen jetzt noch jemanden einstellen müssten, der ihre Versäumnisse und Vergehen vor Gericht, die per Urteil festgehalten werden, dann auch noch ins Register geben müssen, ist falsch. Aber ich habe gelernt, Sie haben versucht, irgendwelche Argumente zu finden, um eine neue Position darzustellen. Sie wollen es nicht, auch deshalb nicht, weil wir der Antragsteller sind. Das nächste Mal reden wir über unseren Gesetzentwurf.
Ich danke Ihnen, Herr Brangs. Das war die Eröffnung für die zweite Runde. Gibt es weiteren Redebedarf? – Es gibt die Möglichkeit zu intervenieren. Herr Lichdi, bitte.
Offensichtlich hat sich die SPD durch die Kritik meiner Kollegin Jähnigen erheblich getroffen gefühlt. Ich bin froh, dass meine Kollegin Jähnigen diese Kritik angebracht hat. Sie beruht auf Erfahrungen, die Herr Brangs offensichtlich nicht mehr präsent hat, weil er in den Ausschüssen unseren Gesetzentwurf, den wir erarbeitet haben, nicht angehört hat. Ich habe unseren Gesetzentwurf im Innen- und auch im Rechtsausschuss vertreten. Darin geht es genau darum, wofür sich die SPD jetzt einsetzt.
Ich muss leider beobachten, dass die Vertreter der SPD für mich in keiner Art und Weise sich irgendwie positiv dafür eingesetzt haben. Sie haben die Argumente der CDU eins zu eins übernommen. Sie haben die Argumente übernommen, die aus meiner Sicht juristisch in keiner Weise stichhaltig waren, mit einer Vehemenz übernommen, Herr Brangs, die mich unmittelbar zu dem Eindruck verleitet hat, dass Sie dies mit zutiefst eigener Überzeugung und nicht aus Koalitionsraison getan haben. Deshalb ist es mir
und für meine Fraktion sehr erstaunlich, dass jetzt ausgerechnet von der SPD-Fraktion dieser Vorstoß kommt. Herr Brangs, das müssen Sie sich als Opposition selbst gefallen lassen.
Ich habe zur Kenntnis nehmen müssen, dass Herr Abg. Lichdi dramatische Erlebnisse in der letzten Legislaturperiode scheinbar ertragen musste, und das von Mitgliedern meiner Fraktion. Das bedaure ich zutiefst. Im Kern ist es so, dass er nichts zu dem Vorwurf seiner Kollegin gegen unsere Fraktion gesagt hat, dass wir in die Ecke der APO gestellt worden sind. Nichts anderes habe ich gesagt. Wenn man bei einem Fachthema solche Keulen herausholen muss, hat man wahrscheinlich mit den Argumenten Probleme.
Meine Damen und Herren! Gibt es weiteren Redebedarf in der Aussprache zu dem hier vorliegenden Antrag seitens der Abgeordneten? – Das kann ich nicht feststellen. Ich frage die Staatsregierung. – Es besteht der Wunsch, Herr Staatsminister Morlok, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich formuliere zu Beginn sehr deutlich, die Staatsregierung im Freistaat Sachsen wendet sich mit Nachdruck gegen alle Erscheinungsformen der Korruption. Die Frage ist, wie man diese Korruption wirksam bekämpfen kann. Einige prominente negative Beispiele auch im Freistaat Sachsen sind in der Debatte bereits angesprochen worden. Sicherlich kann ein zentrales Register auf Bundesebene, wenn es sinnvoll ausgestaltet ist, dazu einen Beitrag leisten. Allerdings stellt sich die Frage, ob wir auf Basis des vorliegenden Antrages voranschreiten sollen.
Es gibt auf der Ebene der Bundesregierung Bestrebungen, sich mit dem Korruptionsregister auseinanderzusetzen. Ich denke, wir sind zunächst einmal gut beraten, eine Bundesregelung in diesem Bereich abzuwarten und nicht mit Ländervorschlägen nach vorn zu preschen.
Ich meine auch, dass die Anhörung, die wir in Sachsen in der letzten Legislatur durchgeführt haben, sehr wohl gezeigt hat, dass bei aller grundsätzlichen Eignung eines solchen Registers der Teufel doch im Detail steckt. Insbesondere wäre jetzt die Frage zu beantworten, zu welchem Zeitpunkt der Eintrag in ein solches Register erfolgen sollte. Nimmt man den Zeitpunkt einer rechtskräftigen Verurteilung, hat man aufgrund der langen Gerichtsverfahren einen sehr langen Zeitraum zwischen dem Begehen der Tat und dem tatsächlichem Eintrag in das Register. Es kann natürlich gute Gründe geben, die gegen den langen Zeitraum sprechen. Es gibt aber auch sehr gute Gründe, die dafür angeführt werden können, dass ein solcher Eintrag erst vorzunehmen ist, wenn das
Herr Staatsminister, habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie keine Informationen haben, aus denen Sie als verantwortlicher Minister in Sachsen ableiten könnten, wann eine Initiative der Bundesregierung zu erwarten ist, und dass Sie das für ausreichend halten?
Urteil rechtskräftig ist. Hier gibt es ein großes Spannungsfeld, das man mit einem solchen Antrag nicht einfach lösen kann.
Die zweite Frage ist, die wir klären müssen, zu welchem Zeitpunkt der Eintrag erfolgt und auf welche Weise er wieder gelöscht werden soll. Sie sehen, das ist eine komplexe Angelegenheit, die man aus unserer Sicht nicht mit einem so einfachen Antrag behandeln kann.
Danke, Herr Präsident! Angesichts der Tatsache, dass das seit mindestens zehn Jahren diskutiert worden ist, dass es mehrere Gesetzentwürfe gab, wie lange meinen Sie denn, muss man auf die Initiative der schwarz-gelben Bundesregierung noch warten und wie kann man sie von Sachsen aus befördern?
Frau Kollegin, ich habe bereits in einer anderen Debatte vorgetragen, dass mir die Einzelheiten der Meinungsbildung und Meinungsfindung in der Regierung auf der Berliner Ebene nicht bekannt sind, und deshalb ist es natürlich nur reine Spekulation, wenn ich hier ein Datum oder irgendeine Zeit nenne, wann wir mit einer entsprechenden Initiative auf Bundesebene rechnen können. Aber dennoch sind wir gut beraten, eine Initiative auf Bundesebene abzuwarten. Letztlich hat die Debatte auch gezeigt, dass es in verschiedenen Ländern bereits solche Register gibt. Auch die betroffenen Länder haben bisher davon abgesehen, im Bundesrat in dieser Frage initiativ zu werden. Unter anderem haben sie gute Gründe dafür gehabt. Deswegen sollten wir uns gut überlegen, ob wir das vonseiten des Freistaates Sachsen tun sollten.
Ich habe keine konkreten Informationen, dass mir von der Bundesregierung mitgeteilt wurde, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt mit dem Einbringen eines Gesetzes gerechnet werden kann.
Angesichts des Arbeitspensums auf der Bundesebene, das im Rahmen der Bundesregierung abzuarbeiten ist, kann ich nicht ermessen, ob die Prioritätensetzung der Bundesregierung in diesem Fall richtig oder nicht richtig ist.
Der zweite Punkt in dem hier vorliegenden Antrag, über den das Parlament zu befinden hat, ist das Thema einer Bundesratsinitiative anderer Länder, die wir unterstützen sollten. Hier können wir es uns auch nicht so einfach machen. Ich hatte bereits dargestellt, dass in der Materie der Teufel im Detail steckt. Ich würde Ihnen nicht empfehlen, hier zu beschließen, dass wir eine Bundesratsinitiative zu diesem Thema, egal welchen Inhaltes, unterstützen. Wir sollten als Staatsregierung im Einzelfall prüfen, was von einem anderen Bundesland im Einzelfall vorgeschlagen wird, und zwar, ob das im sächsischen Interesse liegt. Aber das machen wir bei allen anderen Initiativen auch. Wir sollten uns auch in diesem Fall entsprechend verhalten.
Ich danke Ihnen, Herr Staatsminister. Die Aussprache ist beendet. Es besteht jetzt noch die Möglichkeit für ein Schlusswort, Herr Brangs. – Sie haben verzichtet.
Wir können zur Abstimmung kommen über die Drucksache 5/1491. Ich bitte um die Stimmen dafür. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke sehr. Stimmenthaltungen? – Bei zahlreichen Stimmen dafür hat der Antrag dennoch nicht die erforderliche Mehrheit gefunden und ist abgelehnt.