Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich halte nichts von Symbolpolitik, aber sehr viel davon, aus gegebenem historischen Anlass politisch zu handeln. Der 25. Jahrestag der friedlichen Revolution wäre ein hervorragender Zeitpunkt gewesen, das Sächsische Landesbeauftragtengesetz weiterzuentwickeln. Diese Aufgabe wird nun vor den Abgeordneten der 6. Legislaturperiode stehen. Ich wünsche allen, die dabei mitwirken können und wollen, viel Erfolg.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte zunächst Folgendes klarstellen: Wir werden leider diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen.
Ich muss dies mit großem Bedauern einräumen, da wir auch sehr viel Kraft und sehr viel Zeit dafür aufgewendet haben. Dennoch – und das gehört dazu – möchte ich klar und deutlich sagen, dass die CDU-Fraktion das Grundanliegen des Gesetzentwurfs in vielen Punkten teilt.
Das Grundanliegen hängt natürlich damit zusammen, dass es im Freistaat Sachsen nach der friedlichen Revolution viele Initiativen gegeben hat, die wir bei der Aufarbeitung in der Zeit vor der friedlichen Revolution geschehenen Unrechts immer unterstützt haben. Wir haben auch alle Bemühungen unterstützt, über die Aufgaben, über das Aufgabenfeld des Landesbeauftragten, aber auch über weitere inhaltliche Punkte neu zu diskutieren. Diese Anliegen haben uns die Opferverbände vorgetragen. Wir haben auch in der gemeinsamen Arbeitsgruppe von FDP, SPD, GRÜNEN und CDU darüber diskutiert.
Umso mehr bedaure ich, dass es trotz intensiver Bemühungen in den zurückliegenden Jahren bislang nicht gelungen ist, einen gemeinsamen Gesetzentwurf, wie vormals gewünscht, auf die Beine zu stellen, der zur Umsetzung dieses wichtigen Anliegens beigetragen hätte, leider auch deswegen, weil die einreichende Fraktion nun diesen Alleingang unternimmt, der immerhin auch zur Änderung der Sächsischen Verfassung führen soll. Das ist
Herr Dr. Gerstenberg schüttelt mit dem Kopf. Dann trügt mich mein Erinnerungsvermögen. Okay, ich werde das noch einmal nachprüfen. Ich bin jedenfalls immer sehr skeptisch, wenn es um die Änderung der Verfassung geht. Das wissen Sie.
Wie Sie auch wissen, beruht der Gesetzentwurf in vielen Teilen – darauf möchte ich noch einmal verweisen – auf den zwischen der FDP, der SPD, den GRÜNEN und der CDU gelaufenen Abstimmungsgesprächen. Ich bedauere es sehr, dass wir das Verfahren nicht abgeschlossen haben, da wir uns in den Kernanliegen, aber auch in vielen Einzelpunkten bereits einig waren.
Nun zum Sachstand. Es überrascht nicht, dass die Sachverständigen in der Anhörung – das ist vielleicht auch eine Aufforderung für die Zukunft – diesem Gesetzentwurf überwiegend zustimmend gegenüberstanden. Viele Teile dieses Gesetzentwurfes wurden begrüßt. Die Sachverständigen haben uns – ja, vielleicht uns alle – darin bestärkt, einen möglichen Gesetzentwurf in der
6. Legislaturperiode vorzulegen, und sozusagen die dann Verantwortung Tragenden mit einer neuen Aufgabe betraut.
Die künftigen Inhalte der Arbeit des Landesbeauftragten waren im Grunde unter den beteiligten Fraktionen in der Diskussion über einen gemeinsamen Gesetzentwurf wenig streitig. Dabei ist es mir nochmals wichtig, darauf hinzuweisen, dass auch wir als CDU-Fraktion ein ernstzunehmendes Interesse an der weiteren und vor allen Dingen auch breiteren Aufarbeitung der Zeit vor der friedlichen Revolution haben und ein entsprechendes Verbesserungspotenzial sehen.
Wir teilen die Einschätzung, dass die Einengung der Arbeit des Landesbeauftragten nur auf die Stasiunterlagen nicht mehr zeitgemäß ist und die Arbeit stattdessen auf die gesamtgesellschaftliche Wirkungsweise der Diktatur in der ehemaligen DDR ausgeweitet werden soll. Gerade zum Thema der alltäglichen Lebenswirklichkeit in der DDR besteht weiterhin großer Bedarf an Aufarbeitung und Aufklärung.
Auch die Aufnahme eines Dokumentations- und Bildungsauftrags in das Gesetz sehen wir als wichtig und richtig an. Gerade die Aufarbeitung geschehenen Unrechts und ihre Überlieferung an die nachfolgenden Generationen sollte eine zentrale Aufgabe des Landesbeauftragten werden.
Was mit dem 17. Juni 1953 begann, mit der Initiative „Schwerter zu Pflugscharen“ durch Pfarrer Harald Bretschneider, hier, in der Landeshauptstadt zu Dresden, und von vielen Initiativen wachgehalten wurde, hat seine
Erfüllung in der friedlichen Revolution des Herbstes 1989 gefunden. Damit haben sich die Aufgaben und Anliegen dieser Revolution jedoch nicht erledigt.
Den Aufgaben und Anliegen, sich für die Demokratie und für die Entwicklung eines demokratischen Rechtsstaats einzusetzen und Extremismus für die Zukunft zu verhindern, müssen wir uns auch in der Zukunft stellen. Deshalb – das ist ein Punkt der friedlichen Revolution, der zu erfüllen bleibt – wird es im Freistaat Sachsen auch künftig einen Landesbeauftragten geben, dessen Aufgaben erweitert werden müssen. Dazu stehen wir.
Wir sind der Meinung, ein Anliegen für die Zukunft aufzugreifen, das uns Herr Beleites ins Stammbuch geschrieben hat. Er hat darauf hingewiesen, es habe viele Initiativen in der ehemaligen DDR gegeben, welche die nachbarschaftlichen Beziehungen genutzt hätten. Viele aktive Frauen und Männer in der ehemaligen DDR haben den Weg in die Republik Polen gesucht, haben den Kontakt zu Solidarnosc gesucht und auf mühselige Art und Weise Wege nach Prag gefunden, wo es noch schwieriger war, weil die Geheimdienste dort viel härter vorgegangen sind, als es vielleicht in Polen der Fall gewesen ist. Ein möglicher Gesetzentwurf sollte die Zusammenarbeit mit den vielen Menschen in unseren Nachbarländern mit beinhalten.
An dieser Stelle danke ich allen Landesbeauftragten für ihre Arbeit, die sie im Freistaat Sachsen und für den demokratischen Aufbau, aber auch für die Aufarbeitung der Vergangenheit geleistet haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die CDUFraktion wird sich diesem Thema in der kommenden Legislaturperiode erneut widmen. Ich bin überzeugt, dass es uns gelingt, in der 6. Legislaturperiode die Kraft für die Erarbeitung eines gemeinsamen Gesetzentwurfs zu haben. Ich würde mich freuen, wenn dies ein Projekt sein könnte, das sehr zeitig nach der Landtagswahl, am Anfang der Legislaturperiode stattfinden könnte.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Verbesserung der Aufarbeitung der SED-Diktatur ist von dem ernsten Anliegen getragen, die untergegangene DDR und ihre Vorgeschichte in ihrer historischen Komplexität und ihren Wirkungsweisen zu erfassen und von der Engführung auf die Staatssicherheit wegzukommen. Entsprechend diesem Ziel sollen das Aufgabenfeld des Landesbeauftragten ausgeweitet und vor allem seine rechtliche Stellung verbessert werden.
Sie wollen auch den Bildungsauftrag des Landesbeauftragten stärken und nennen die Institutionen, mit denen er zusammenarbeiten soll. Darunter ist auch die Landeszentrale für politische Bildung. Aber ist die politische Bildung nicht die genuine Aufgabe der Landeszentrale? Wäre es nicht eher angebracht, die Landeszentrale entsprechend zu stärken? Auch eine Professionalisierung dieses Feldes durch Historiker ließe sich hier sehr viel leichter bewerkstelligen.
Sie verquicken den neuen erweiterten Bildungsauftrag des Landesbeauftragten mit der bereits bestehenden Aufgabe, Ansprechpartner für ehemals Verfolgte und Benachteiligte zu sein und zwischen Opferverbänden zu moderieren. Damit schärfen Sie das Aufgabenprofil des Landesbeauftragten nicht, sondern Sie gestalten es eher unübersichtlich und disparat.
Mit Recht hat der Sprecher der FDP-Fraktion laut Bericht des Verfassungs-, Rechts- und Europaausschusses auf das Problem hingewiesen – ich zitiere –, „wie der Beauftragte in das bestehende Gefüge der politischen Arbeit, der Bildungsarbeit und der Wissensvermittlung über die Diktatur eingegliedert werden könne.“ – Das ist das Problem.
Die Unabhängigkeit des Landesbeauftragten ist Ihnen wichtig. Darum wollen Sie schließlich seine Rechtsstellung verändern. Sie wollen Parteiunabhängigkeit und das Amt soll beim Sächsischen Landtag ressortieren. Das leuchtet ein. Was Sie in der Begründung des Entwurfs unter Abschnitt A aufführen, gehört in den Bereich historisch-sozialwissenschaftlicher Arbeit und sollte Fachleuten überlassen bleiben. Eine späte Professionalisierung des Amtsinhabers durch Aufgabenübertragung scheint mir nicht der richtige Weg zu sein. Wir müssen umgekehrt verfahren. Wir brauchen Fachleute, die sich dann in bestimmte Aufgaben einarbeiten, und nicht Laien, die das dann tun.
So, wie Sie jetzt die Aufgabe des Landesbeauftragten beschreiben, müsste die Person eine Eier legende Wollmilchsau sein, Psychologe, Historiker und Diplomat in einer Person – nach der Beschreibung. So jemand wird sich, einmal abgesehen von der begrenzten Arbeitszeit eines Menschen, kaum finden lassen. Wenn wir dem Gesetzentwurf zustimmten, hätten wir uns überdies in eine Kostenfalle begeben. Sie haben mit dem Gesetzentwurf zwar nicht die Forderungen nach Budgeterhöhungen verbunden, aber Ihr inhaltliches Konzept erfordert zwingend eine solche Erhöhung. Sie können das eine ohne das andere gar nicht, und es ist wahrscheinlich eher ein parlamentarischer Trick, erst einmal das Gesetz ohne das Geld und das Geld dann im Nachhinein zu fordern.
Ich nehme an, das Motiv für den Gesetzentwurf ist darin zu suchen, dass Ihnen die bisherige Aufarbeitung allzu lückenhaft erscheint. Darum reden Sie ja auch von Verbesserungen. Die Alarmmeldungen, etwa von Klaus Schröder oder dem Kollegen Staadt, wie dürftig das Wissen von Schulkindern über den SED-Staat sei, stimmen auf den ersten Blick in der Tat nachdenklich.
Nach 25 Jahren Bilanz zu ziehen, scheint mir durchaus angebracht. Dazu müssten einmal die gesamten Kraftanstrengungen in den Blick genommen werden – unter Einschluss der verursachten Kosten. Ich unterstelle einmal, dass die Staatsregierung nicht zu wenig getan hat, schon aus ideologischen Gründen. Aber das kollektive Gedächtnis funktioniert eben nicht so, wie wir uns das wünschen würden. So wissen wir beispielsweise längst, dass das Familiengedächtnis, die Erzählungen zu Hause, viel wirkungsvoller sind als der Schulunterricht oder die Bücher der Landeszentrale. Mit der Aufarbeitung der NSVergangenheit haben wir ganz ähnliche Erfahrungen gemacht. Es gibt das offizielle Erinnern. Hier wird nach außen hin die Lesart des Memorialregimes vertreten, also politisch korrekt. Auch das ist ja die Versuchung eines Parlamentariers. Aber daneben gab und gibt es das Vergessen und jene Legendenbildungen und Mythen, die außerordentlich zählebig sind und die uns beispielsweise im Blick auf den Nationalsozialismus auch aktuell immer wieder politisch beschäftigen. Es wäre also ein Fehlschluss zu meinen, wir hätten hier nicht genug Aufarbeitung betrieben. Wir sind die Aufarbeitungsmeister im Blick auf den Nationalsozialismus. Das wird uns international bescheinigt, aber eben immer mit dem bedauernden Lächeln: Offenbar habe es nicht allzu viel genutzt.
Es wäre also ein Fehlschluss zu meinen, wir hätten nicht genug getan. Ein Gesetz, und es mag noch so gut sein, wird an diesen anthropologischen Gegebenheiten nichts ändern. Es gibt das Problem falscher Erinnerungen, dass sich im Rückblick auf das NS-Regime – das ist uns aus biologischen Gründen nicht mehr so möglich –, aber auch im Rückblick auf das DDR-Regime verklärende Erinnerungen halten, während anderes wegsinkt. Also werden Eltern und Großeltern bei jeder sich bietenden Gelegenheit – Sie kennen das – äußern: Es war nicht alles schlecht in der DDR. Oder zu einer Vergewaltigung in der alten Bundesrepublik sagt die Oma: Unter Hitler wäre das nicht möglich gewesen. Es gibt dann diesen leuchtenden Blick, der Zustimmung einfordert. Das sind Phänomene, die wir nicht über ein Gesetz verändern können. Wir können noch so viel Geld in die Fort- und Weiterbildung stecken, es wird nicht helfen. Wir werden immer mit diesen falschen Erinnerungen zu tun haben.
Herr Kollege Schiemann, ein anderes Problem sind die Kontinuitäten, die Sie jetzt rekonstruiert haben. Es gibt – da sind sich die Historiker ausnahmsweise einmal einig – zwischen dem 17. Juni und der Revolution 1989 keine Kontinuität. Das sehen wir im Nachhinein so. Auch wir selbst müssen aufpassen, wie wir argumentieren und welche Wege wir gehen.
Es gibt in diesem Feld eine Koalition, eine Koalition von Pädagogen und Historikern gegen Neurobiologen und Sozialwissenschaftler. Wir müssen uns vor Augen halten, dass wir uns in diesem Streit nicht eindeutig positionieren. Mit anderen Worten: Wir haben Geld genug hineingesteckt. Wir werden es auch nicht ändern können, dass in dem Maße, in dem die DDR-Diktatur zur Vergangenheit wird, gerade junge Menschen das Interesse an diesem
Thema verlieren. Das ist bedauerlich und spricht gegen das, was wir wollen, aber wir können es auf diesem Wege, wie er hier vorgeschlagen wird, leider nicht verändern.
Sehr verehrter Herr Präsident! Meine geehrten Damen und Herren! Nachdem die Fraktion DIE LINKE nun so lange den Kopf geschüttelt hat, bis sie endlich ein Haar in der Suppe finden konnte, möchte ich mich ganz gern dem Gesetzentwurf nähern, indem ich ihn würdige. Es geht hier weniger um den Austausch sozialwissenschaftlicher Thesen zur Aufarbeitung, sondern vielmehr um die praktische Ausgestaltung eines Amtes. Ich denke, dafür sind hier durchaus kluge Vorschläge gemacht worden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! In den letzten Tagen ist aus alarmierenden Gründen viel über Geheimdienste, speziell über den amerikanischen Geheimdienst NSA, diskutiert worden. Der Vergleich zur Staatssicherheit ist dabei immer schnell gezogen. Was aber unterscheidet den Geheimdienst in einer Demokratie von dem Geheimdienst in einer Diktatur? Aufgabe eines Geheimdienstes in einer Demokratie – daran sollte man vielleicht die US-Administration einmal erinnern – ist es, diese zu verteidigen und zu schützen. Eine Kontrolle ihrer Arbeit durch die Volksvertreter ist gegeben. In der SED-Diktatur diente die Staatssicherheit zum Machterhalt einer autoritären Staatspartei. Dennoch funktionierte die DDR nicht allein aufgrund ihres Geheimdienstes, über dessen rege Tätigkeit inzwischen 111 Kilometer Akten Zeugnis ablegen.
Die DDR war mehr als Stasi, das wissen wir. Ihre Einwohner oder auch Insassen, wie manche Oppositionelle heute sagen, können nicht allein in die Kategorie Opfer oder Täter unterteilt werden. Die einen wurden IM, weil sie im Gefängnis erpresst wurden und unterzeichnen mussten, die anderen, weil sie sich davon berufliches Fortkommen versprachen, eine wieder andere Gruppe aus durchaus idealistischen Erwägungen. Auch das hat KarlHeinz Gerstenberg angesprochen.
Eine schweigende Mehrheit ertrug das System, die einen besser, die anderen schlechter. Roland Jahn, der Bundesbeauftragte für Stasiunterlagen, hat einmal den schweren Vorwurf gegen seine Schwester erhoben, sie habe mit jedem Mal, als sie in der DDR wählen gegangen sei, einen Stein für seine Gefängnismauern geliefert. Diese Äußerung zeigt deutlich, wie schwer es ist und dass es mehr als einer Betrachtung des Apparates der Staatssicherheit bedarf, um sich dem Thema SED-Diktatur angemessen zu nähern.
Die Fokussierung auf die Staatssicherheit ist erinnerungspolitisch überholt. Das haben die Sachverständigen gesagt
Einen tatsächlich angemessenen Vorschlag zur Zukunft des Sächsischen Beauftragten für die Stasiunterlagen haben BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nun vorgelegt. Wir begrüßen diesen ausdrücklich und sehen darin viele sinnvolle Weiterentwicklungen. Sowohl die Unabhängigkeit des Beauftragten von parteipolitischen Mehrheiten als auch eine Loslösung desselben vom Justizministerium betrachten wir als sehr sinnvoll. Nur so kann künftig vermieden werden, dass sich Opferverbände und große Fraktionen beispielsweise über eine Kandidatin einig sind und dann doch eine andere Wahl getroffen wird. Das ist eine unglückliche Ausgangssituation für alle Beteiligten, die sich nicht wiederholen sollte.
Wichtig finden wir als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten die Weiterentwicklung des Blickfeldes auf die sowjetische Besatzungszeit. Meines Erachtens ist das auch unter dem Titel „SED-Diktatur“ möglich. Deswegen haben wir mit dem Titel nicht so große Probleme. Die Zeitzeugen aus diesem düsteren Kapitel werden langsam rar. Es wird höchste Zeit, den Fokus auf diese oftmals sehr gewalttätige Phase der frühen Nachkriegszeit zu rücken.