Marko Schiemann
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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte zunächst Folgendes klarstellen: Wir werden leider diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen.
Ich muss dies mit großem Bedauern einräumen, da wir auch sehr viel Kraft und sehr viel Zeit dafür aufgewendet haben. Dennoch – und das gehört dazu – möchte ich klar und deutlich sagen, dass die CDU-Fraktion das Grundanliegen des Gesetzentwurfs in vielen Punkten teilt.
Das Grundanliegen hängt natürlich damit zusammen, dass es im Freistaat Sachsen nach der friedlichen Revolution viele Initiativen gegeben hat, die wir bei der Aufarbeitung in der Zeit vor der friedlichen Revolution geschehenen Unrechts immer unterstützt haben. Wir haben auch alle Bemühungen unterstützt, über die Aufgaben, über das Aufgabenfeld des Landesbeauftragten, aber auch über weitere inhaltliche Punkte neu zu diskutieren. Diese Anliegen haben uns die Opferverbände vorgetragen. Wir haben auch in der gemeinsamen Arbeitsgruppe von FDP, SPD, GRÜNEN und CDU darüber diskutiert.
Umso mehr bedaure ich, dass es trotz intensiver Bemühungen in den zurückliegenden Jahren bislang nicht gelungen ist, einen gemeinsamen Gesetzentwurf, wie vormals gewünscht, auf die Beine zu stellen, der zur Umsetzung dieses wichtigen Anliegens beigetragen hätte, leider auch deswegen, weil die einreichende Fraktion nun diesen Alleingang unternimmt, der immerhin auch zur Änderung der Sächsischen Verfassung führen soll. Das ist
ein Streitpunkt gewesen, den wir immer angesprochen haben.
Herr Dr. Gerstenberg schüttelt mit dem Kopf. Dann trügt mich mein Erinnerungsvermögen. Okay, ich werde das noch einmal nachprüfen. Ich bin jedenfalls immer sehr skeptisch, wenn es um die Änderung der Verfassung geht. Das wissen Sie.
Wie Sie auch wissen, beruht der Gesetzentwurf in vielen Teilen – darauf möchte ich noch einmal verweisen – auf den zwischen der FDP, der SPD, den GRÜNEN und der CDU gelaufenen Abstimmungsgesprächen. Ich bedauere es sehr, dass wir das Verfahren nicht abgeschlossen haben, da wir uns in den Kernanliegen, aber auch in vielen Einzelpunkten bereits einig waren.
Nun zum Sachstand. Es überrascht nicht, dass die Sachverständigen in der Anhörung – das ist vielleicht auch eine Aufforderung für die Zukunft – diesem Gesetzentwurf überwiegend zustimmend gegenüberstanden. Viele Teile dieses Gesetzentwurfes wurden begrüßt. Die Sachverständigen haben uns – ja, vielleicht uns alle – darin bestärkt, einen möglichen Gesetzentwurf in der
6. Legislaturperiode vorzulegen, und sozusagen die dann Verantwortung Tragenden mit einer neuen Aufgabe betraut.
Die künftigen Inhalte der Arbeit des Landesbeauftragten waren im Grunde unter den beteiligten Fraktionen in der Diskussion über einen gemeinsamen Gesetzentwurf wenig streitig. Dabei ist es mir nochmals wichtig, darauf hinzuweisen, dass auch wir als CDU-Fraktion ein ernstzunehmendes Interesse an der weiteren und vor allen Dingen auch breiteren Aufarbeitung der Zeit vor der friedlichen Revolution haben und ein entsprechendes Verbesserungspotenzial sehen.
Wir teilen die Einschätzung, dass die Einengung der Arbeit des Landesbeauftragten nur auf die Stasiunterlagen nicht mehr zeitgemäß ist und die Arbeit stattdessen auf die gesamtgesellschaftliche Wirkungsweise der Diktatur in der ehemaligen DDR ausgeweitet werden soll. Gerade zum Thema der alltäglichen Lebenswirklichkeit in der DDR besteht weiterhin großer Bedarf an Aufarbeitung und Aufklärung.
Auch die Aufnahme eines Dokumentations- und Bildungsauftrags in das Gesetz sehen wir als wichtig und richtig an. Gerade die Aufarbeitung geschehenen Unrechts und ihre Überlieferung an die nachfolgenden Generationen sollte eine zentrale Aufgabe des Landesbeauftragten werden.
Was mit dem 17. Juni 1953 begann, mit der Initiative „Schwerter zu Pflugscharen“ durch Pfarrer Harald Bretschneider, hier, in der Landeshauptstadt zu Dresden, und von vielen Initiativen wachgehalten wurde, hat seine
Erfüllung in der friedlichen Revolution des Herbstes 1989 gefunden. Damit haben sich die Aufgaben und Anliegen dieser Revolution jedoch nicht erledigt.
Den Aufgaben und Anliegen, sich für die Demokratie und für die Entwicklung eines demokratischen Rechtsstaats einzusetzen und Extremismus für die Zukunft zu verhindern, müssen wir uns auch in der Zukunft stellen. Deshalb – das ist ein Punkt der friedlichen Revolution, der zu erfüllen bleibt – wird es im Freistaat Sachsen auch künftig einen Landesbeauftragten geben, dessen Aufgaben erweitert werden müssen. Dazu stehen wir.
Wir sind der Meinung, ein Anliegen für die Zukunft aufzugreifen, das uns Herr Beleites ins Stammbuch geschrieben hat. Er hat darauf hingewiesen, es habe viele Initiativen in der ehemaligen DDR gegeben, welche die nachbarschaftlichen Beziehungen genutzt hätten. Viele aktive Frauen und Männer in der ehemaligen DDR haben den Weg in die Republik Polen gesucht, haben den Kontakt zu Solidarnosc gesucht und auf mühselige Art und Weise Wege nach Prag gefunden, wo es noch schwieriger war, weil die Geheimdienste dort viel härter vorgegangen sind, als es vielleicht in Polen der Fall gewesen ist. Ein möglicher Gesetzentwurf sollte die Zusammenarbeit mit den vielen Menschen in unseren Nachbarländern mit beinhalten.
An dieser Stelle danke ich allen Landesbeauftragten für ihre Arbeit, die sie im Freistaat Sachsen und für den demokratischen Aufbau, aber auch für die Aufarbeitung der Vergangenheit geleistet haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die CDUFraktion wird sich diesem Thema in der kommenden Legislaturperiode erneut widmen. Ich bin überzeugt, dass es uns gelingt, in der 6. Legislaturperiode die Kraft für die Erarbeitung eines gemeinsamen Gesetzentwurfs zu haben. Ich würde mich freuen, wenn dies ein Projekt sein könnte, das sehr zeitig nach der Landtagswahl, am Anfang der Legislaturperiode stattfinden könnte.
Es bleibt für mich nochmals festzustellen, dass wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen werden.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst danke ich der Staatsregierung für den Bericht zur Lage des sorbischen Volkes ganz herzlich. In den Dank schließe ich natürlich die Arbeit des Rates für sorbische Angelegenheiten ein. Würdigen möchte ich aber auch die Arbeit all derer, die sich für den Erhalt und die Weiterentwicklung der sorbischen Sprache und Kultur und der Lebensgrundlage des sorbischen Volkes engagieren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich komme zum Schluss, gebe den Rest meiner Rede zu Protokoll und möchte darauf hinweisen, dass dieser Bericht etwas Besonderes und entsprechend zu würdigen ist, weil es um die Lebensgrundlage eines kleinen Volkes geht. An allererster Stelle steht die Sicherstellung des Schulsystems. Das heißt, dass ich von der Staatsregierung erwarte, dass an allen Schulen – Grund- und Oberschulen sowie Gymnasien – der notwendige Lehrerbedarf an sorbischen
Schulen, an Schulen mit sorbischem Unterricht sichergestellt wird.
Das Gleiche trifft für die Sicherstellung an den Kindergärten zu; denn die Sprache eines Volkes ist die Grundlage für die Existenz eines Volkes.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich gebe meine weitere Rede zu Protokoll und komme zum Schluss. Sprache ist nicht allein ein Verständigungsmittel. Muttersprache ist die Seele, die Kultur, die Identität und die Existenzsicherung eines Volkes. Deshalb bitte ich Sie herzlich, die Arbeit der Sorben beim Ringen um den Erhalt der Sprache und Kultur weiterhin wohlwollend zu unterstützen. Nur mit Unterstützung, Wohlwollen und Toleranz seitens der Mehrheitsbevölkerung werden die Sorben eine Zukunft haben. Um diese Zukunft, meine Damen und Herren, bitte ich Sie herzlich.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Der Freistaat Sachsen hat bisher solide Rahmenbedingungen für die Entwicklung des sorbischen Volkes geboten. Die verfassungsrechtli
chen Grundlagen sollen künftig noch stärker mit Leben ausgefüllt, genutzt und umgesetzt werden.
Der Bericht zeigt, dass sich die Staatsregierung ihrer Verantwortung bewusst ist. Für die CDU-Fraktion ist es besonders wichtig, dass ohne Abstriche der Unterricht an sorbischen Schulen und an Schulen mit Sorbischunterricht von der Grundschule, der Oberschule bis hin zum Gymnasium gesichert wird.
Dies betrifft auch das besondere Bildungskonzept 2plus. Einst als Kompromiss zwischen dem Freistaat Sachsen und den sorbischen Vertretern festgelegt, soll es jetzt in allen Schularten genutzt werden. In die Unterrichtssicherung beziehe ich die Berufsausbildung mit ein.
Ein zweiter Punkt erscheint mir sehr wichtig. Wir gehen davon aus, dass die Staatsregierung alles dafür tun wird, dass es in den Kindergärten und Schulen im sorbischen Siedlungsgebiet keinen Mangel an sorbischen Erziehern und Lehrern geben wird. Wir brauchen deshalb ein Konzept zur langfristigen Sicherung der nötigen Fachkräfte mit Sprachbefähigung Sorbisch.
Sprache, Kultur und Brauchtum können aber nur gepflegt werden, wenn das wirtschaftliche Umfeld dies ermöglicht. Die Rahmenbedingungen haben sich dabei deutlich verbessert, sodass es sich lohnt, weiter in das WitajKonzept zu investieren und dieses Projekt weiter auszubauen. Arbeit, gute Betreuungsplätze in Kindergärten, eine solide Schulausbildung, Sicherung des nötigen Lehrerbedarfs sind die wichtigsten Grundlagen zum Erhalt und zur Entwicklung der sorbischen Sprache, der Kultur und des Brauchtums.
Die junge Generation nutzt so, wie es alle anderen Jugendlichen tun, elektronische Kommunikationsmöglichkeiten. Hier gibt es noch eine riesige Aufgabe zu lösen, diese Kommunikation auch vollständig in sorbischer Sprache nutzbar zu machen.
Ich danke der Staatsregierung nochmals für den sehr umfassenden Bericht und Ihnen, Frau Staatsministerin, für Ihre sehr wohltuende und engagierte Begleitung der sorbischen Anliegen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Anhörung sowie in der Beratung im Innenausschuss des Sächsischen Landtages lag der Schwerpunkt auf der Frage nach der Umsetzbarkeit der Regelungen dieses Gesetzentwurfs und auf der Frage, ob Ausschlüsse von Wahlen – beispielsweise von Personen, die nach dem § 1896 des BGB in allen Angelegenheiten unter Betreuung stehen – noch gerechtfertigt sind oder nicht.
Nach Abwägung und Auswertung der Anhörung wird die CDU-Fraktion dem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Ich möchte aber hier noch einmal deutlich ansprechen, dass es für uns wichtig ist, dass die allgemeinen Wahlrechtsgrundsätze, die im Artikel 4 unserer Verfassung niedergelegt sind, für Menschen mit Behinderung genauso zutreffen wie für Menschen ohne Behinderung. Das heißt, es muss die Möglichkeit geschaffen werden, dass Menschen mit Behinderung und ohne Behinderung ohne Ansehen der Person den gleichen Zugang zu Wahlen haben. Hier gibt es noch viel Arbeit auch im Freistaat Sachsen zu erledigen.
Auch zur Frage der Wahlrechtsausschlüsse brauchen wir eine neue Diskussion. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass es dazu eine gutachterliche Stellungnahme geben wird, und diese wollen wir entsprechend auswerten. Wir halten es aber auch für notwendig, dass wir als
Freistaat Sachsen gemeinsam mit den anderen deutschen Ländern und dem Bund darüber nachdenken, ob sich diese Regelung nicht überholt hat und den allgemeinen Wahlrechtsgrundsätzen widerspricht.
Dazu wird es notwendig sein, dieses Gespräch zu führen. Ich hoffe, dass uns dies auch in der nächsten Legislaturperiode gelingt; denn die Rechtseinheitlichkeit in dieser Frage sollte auf jeden Fall gewahrt werden. Deshalb geht es nicht, dass der Freistaat Sachsen hier allein handelt.
Dabei verkennen wir nicht, dass es wünschenswert und wichtig ist, dass jeder Mensch das Wahllokal erreichen kann. Ich habe es damit begründet, dass wir es nicht akzeptieren können, dass Menschen mit Behinderung und ohne Behinderung unterschiedlichen Zugang zum Recht bzw. zur Wahl haben. Die Vertreter der kommunalen Ebene haben darauf hingewiesen, dass es eine Vielzahl von Initiativen gibt. Wir dürfen nicht nachlassen, ein Recht im Freistaat Sachsen zu gewähren, das von allen in gleicher Form genutzt werden kann. Wir wollen, dass jeder an der Wahl teilnehmen kann. Das trifft für alle Menschen in diesem Land zu.
Die im Gesetz geregelte Erreichbarkeit der Wahlräume durch den ÖPNV geht jedoch oft an der Lebenswirklichkeit vorbei; denn die Funktion des ÖPNV ist beispielsweise in Radebeul ganz anders zu bewerten als im tiefen ländlichen Raum, wo der ÖPNV am Wochenende kaum noch erblickt wird.
Ergänzend kann ich an dieser Stelle auf die Möglichkeit der Briefwahl hinweisen. Es ist eine Möglichkeit. Die Briefwahl ist ein gleichrangiges Recht, wie am Wahlsonntag zur Wahl zu gehen, und kann entsprechend genutzt werden. In der Realität machen immer mehr Menschen von dieser Möglichkeit Gebrauch, ohne wirklich darauf angewiesen zu sein, nur um die Ausrede zu haben, mit dem ÖPNV nicht zum Wahllokal zu kommen. Das stellt eine klare Option dar.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach unserer Auffassung besteht auch keine Regelungsnotwendigkeit für die Aufnahme von Wählervereinigungen im Wahlgesetz. Wenn diese landesweit tätig sind, Kandidaten und Listen aufstellen, sind sie automatisch politische Parteien und unterfallen den Regelungen, die dafür bereits im Wahlrecht existieren. Auch das wurde in der Anhörung ganz klar beantwortet. Dazu gehören sowohl die Rechte als auch die Pflichten, die Parteien regelmäßig – auch nach den Wahlen – in den Gebieten, sprich: im Freistaat Sachsen, zu erfüllen haben.
Wir haben ausführlich das Für und Wider der Wahlrechtsausschlüsse von Personengruppen diskutiert. Mit diesem Gesetzentwurf sehen wir eine Diskussion angestoßen. Ich verweise darauf, dass wir die Abstimmung mit dem Bund benötigen, damit es zur Rechtseinheitlichkeit der Umsetzung kommt. Wir sehen hier Handlungsbedarf, auch neuen Diskussionsbedarf, ob die Regelung im BGB so noch zeitgemäß ist.
Es geht natürlich bei den betroffenen Personengruppen immer um die Entscheidungsfähigkeit und um die Handlungsfähigkeit, an die die Wahlfähigkeit geknüpft wird. Es geht nicht um eine Wahlfähigkeitsprüfung. Die ist verfassungsrechtlich so meines Erachtens bedenklich, aber vielleicht auch nicht zulässig. Bevor das Gesetz geändert wird, sollten wir das Ergebnis ebendieser Untersuchung abwarten. Wichtig ist zu wissen, dass die Betreuung in einer Angelegenheit, bei der man automatisch vom Wahlrecht ausgeschlossen wird, heute den Ausnahmefall darstellt und dass ein Richter schon heute über den Umfang der Betreuung zu entscheiden hat. Dabei berücksichtigt dieser in der Regel auch die Rechtsfolgen einer vollumfänglichen Betreuung. Hier sehen wir für die Zukunft jedoch deutlichen Gesprächsbedarf. Ich hatte schon zweimal darauf hingewiesen.
Auch die GRÜNEN haben wie wir mit unserem 6. Gesetz zur Änderung des Sächsischen Wahlgesetzes, das wir heute unter Tagesordnungspunkt 7 behandeln werden, eine Regelung vorgeschlagen, außerhalb der Ferien zu wählen. Sie knüpfen aber an die nicht beeinflussbare Festlegung der Ferientermine an. Unser Gesetzentwurf hingegen vermeidet, dass Wahlen vor den Ferien stattfinden müssen. Die Sachverständigen
Prof. Dr. Wollenschläger, Prof. Dr. Strohmeier und
Prof. Dr. Grzeszick haben bestätigt, dass es verfassungsrechtlich zulässig ist, eine in Grenzen flexible Regelung zu ermöglichen. Eine hohe Wahlbeteiligung mit einem Termin außerhalb der Ferien zu erreichen ist somit ein legitimes Ziel, welches mit dem Demokratieprinzip einhergeht.
Die von uns vorgeschlagene Regelung steht daher klar im Einklang mit Artikel 44 der Sächsischen Verfassung. Selbstverständlich muss der Wahltermin vor Ablauf der Wahlperiode stattfinden. Artikel 44 der Sächsischen Verfassung gibt klare Vorgaben dafür.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Abschließend möchte ich noch kurz konkret auf den Gesetzentwurf der CDU- und der FDP-Fraktion eingehen, der ja später ohne Aussprache behandelt wird. Dieser steht im unmittelbaren Kontext mit dem hier in Rede stehenden Gesetzentwurf. Nach der geltenden Rechtslage wird der dreimonatige Zeitraum für die Durchführung der Landtagswahlen nach Kalendermonaten berechnet. Entsprechend der jetzigen Regelung fällt dieser Zeitraum für die nächste reguläre Landtagswahl in die Ferienzeit Juni, Juli oder August. Um den Wahltag für die siebente reguläre Landtagswahl wie zu den ersten vier Landtagswahlen wieder im Herbst im Anschluss an die Ferienzeit durchführen zu können, soll der Zeitraum von drei Monaten für die Wahldurchführung bis an das Ende der auf fünf Jahre ausgerichteten Wahlperiode gelegt werden.
In Anlehnung an die Regelung des Bundes in Artikel 39 Abs. 1 Satz 3 Grundgesetz wird dabei im Unterschied zu den bisherigen Berechnungen des Zeitraums nicht von den Kalendermonaten seit Beginn der Wahlperiode ausgegangen, sondern die Berechnung der Frist nach
Monaten entsprechend den §§ 187 Abs. 1 und 188 Abs. 2 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch beginnend von dem Tag des Zusammentritts des neugewählten Landtages zugrunde gelegt. Hiermit ist sichergestellt, dass die Neuwahl spätestens vor dem Ablauf von fünf Jahren seit dem Beginn der laufenden Wahlperiode gemäß Artikel 44 Abs. 2 Sächsische Verfassung durchgeführt wird.
Da das Parlament seine eigene Wahlperiode nicht verlängern darf – das wäre verfassungswidrig –, muss eine Änderung, die frühestens für den 6. Sächsischen Landtag gelten kann, noch vom 5. Sächsischen Landtag und damit noch während der derzeit laufenden Wahlperiode vorgenommen werden. Wir werden daher später für unseren Gesetzentwurf um Zustimmung werben und bitten, den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abzulehnen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir heute über das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung im Freistaat Sachsen und zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Sächsischen Anstalt für kommunale Datenverarbeitung in 2. Lesung debattieren, dann sprechen wir über technische Veränderungen, die es im Verwaltungsablauf gibt und die durchaus als vergleichbar mit revolutionären Veränderungen in anderen Bereichen angesehen werden können.
Diese Änderungen im technischen Bereich, neben dem Telefon auch per elektronischem Brief zu kommunizieren, verändern Verwaltungsabläufe in sehr bedeutendem Maße. Die Rahmenbedingungen, die dieser Gesetzentwurf ermöglicht, werden die Verwaltung in ihrer Arbeit weiter herausfordern. Das möchte ich eindeutig betonen. Hierbei sei mir die Bemerkung gestattet: Elektronische Verwaltung wird auch künftig nur funktionieren, wenn sich die Mitarbeiter der Staatsverwaltung und weiterer Verwaltungen im Freistaat Sachsen für ihre Arbeit engagieren und weiterhin gute Arbeit leisten.
Beim Aufbau des Freistaates Sachsen haben die Staatsverwaltung und weitere Verwaltungen im Freistaat Sachsen bisher dazu ihren eigenständigen Beitrag geleistet. Deshalb bleibt die Arbeit der Mitarbeiter ein Grundpfeiler unserer modernen sächsischen Verwaltung.
Zu den Beratungen. Zunächst bedanke ich mich ausdrücklich bei allen Beteiligten für die sehr offen und sehr fair geführten Beratungen im federführenden Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss.
Nach der Anhörung haben wir den Gesetzentwurf ausführlich, intensiv und nicht zuletzt auch äußerst kritisch geprüft und beraten. Dabei haben wir uns folgenden Fragen gewidmet: Erstens, der mittelfristigen Finanzplanung des Projektes. Wir haben selbstverständlich nachgefragt: Ist die Finanzierbarkeit eines so großen, sehr umfangreichen Projektes möglich? Wir haben die möglichen Auswirkungen eines möglichen Mehrbelastungsausgleichs, auch für die kommunale Ebene, geprüft. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass der Freistaat Sachsen auch der kommunalen Ebene und den weiteren betroffenen Verwaltungen eine Basiskomponente zur Verfügung stellen wird. Damit ist die Frage nach der Ausgleichspflichtigkeit mit Nein beantwortet worden.
Wir haben in der Anhörung nach Rückfragen bei den Vertretern der kommunalen Verbände zur Kenntnis nehmen können, dass diese die Frage der Ausgleichspflichtigkeit ebenfalls mit Nein beantwortet haben.
Wir haben uns sehr intensiv mit der Frage einer möglichen Effizienzrendite befasst, und wir müssen dazusagen, dass derzeit nicht erkennbar ist, dass es zu einer Effizienzrendite kommen wird. Das heißt, die Kollegen aus dem finanzpolitischen Bereich können nicht damit rechnen, dass es mit diesem Gesetzentwurf zu massiven Einsparungen beim Personal kommen wird. Es wird eher beim
Status quo bleiben, aber es ist ein Beitrag zur effektiveren Gestaltung der sächsischen Verwaltung.
Sehr kritisch haben wir uns mit dem Personalmehrbedarf für die Aufarbeitung, Pflege und Aktualisierung von Open Data befasst. Das war ein Thema, das wir innerhalb der CDU-Fraktion, aber auch innerhalb der Koalitionsfraktionen mit der FDP sehr ausführlich diskutiert haben. Wichtig war für uns – das ist auch eine entscheidende Frage für das Gesamtkonzept –: Wie sicher werden die Verwaltungssysteme der Zukunft sein? Dies gilt in Zeiten großer Aktivitäten ausländischer Geheimdienste und weiterer krimineller Aktivitäten im Internet in besonderem Maße.
Sicherheitsanforderungen werden die Herausforderungen der Zukunft im sächsischen Verwaltungsnetz werden. Fragen beim Austausch vertraulicher Nachrichten, zur Ver- und Entschlüsselung bei der elektronischen Kommunikation, zu De-Mail und zu erwartende besondere Herausforderungen beim E-Mail-Austausch mussten beantwortet werden. Wir haben uns den Fragen der Signaturerzeugung, des Signaturdienstes, des Signaturprüfdienstes und des Signaturspeicherdienstes sowie der Umsetzung der elektronischen Vorgangsbearbeitung, des Formularmanagements, des medienbruchfreien Geschäftsverkehrs und Fragen von der Aussonderung bis hin zur Archivierung gewidmet.
Ich denke, dass das Thema Aussonderung – die Entscheidung, was archiviert werden muss – natürlich auch an die Verwaltung eine besondere Herausforderung stellen wird. Es wird sicherlich nicht nur die Frage stehen, welche technischen Medien in der Zukunft die Leistungsfähigkeit erbringen werden, auch die Archivierung vorzunehmen anstelle des Papierarchivs, sondern es wird auch die Frage gestellt werden müssen, was für die Zukunft als Archivgut erhalten werden wird.
Für uns war es wichtig, dass kein Bürger verpflichtet werden darf, die Angebote aus dem Gesetzentwurf anwenden zu müssen. Anders gesagt: Niemand darf verpflichtet sein, jetzt nur noch dieses technische Medium zu nutzen. Es wird auch künftig möglich sein, sich in ganz normaler Briefform oder anderen Formen außerhalb der technischen Möglichkeiten an die Verwaltung zu wenden und die entsprechenden Fragen zu klären.
Die Notwendigkeit der Ermöglichung der elektronischen Kommunikation mit der sächsischen Verwaltung und der elektronischen Vorgangsbearbeitung musste angesichts der möglichen Sicherheitsrisiken freilich sehr intensiv diskutiert werden. Dabei ging es nicht – das möchte ich nochmals betonen – um das Ob, sondern ausschließlich um das Wie.
Herr Staatsminister Dr. Martens, wir haben zur Kenntnis genommen, dass Sie mit der Staatsverwaltung Sorge dafür tragen werden, dass die Anliegen der Sicherheitserfordernisse eine ganz besondere Bedeutung und Herausforderung darstellen und letztlich in Form der Erhaltung der Sicherheitserfordernisse ernst genommen werden.
Diesen Fragen haben wir uns unter anderem in den Beratungen zum Gesetzentwurf gewidmet. Dabei sind wir zu der Überzeugung gelangt, dass wir mit der Zeit gehen müssen und wollen. Wir möchten uns den Möglichkeiten des technischen Fortschritts widmen und diese im Interesse der Bürger des Freistaates sowie der sächsischen Unternehmen für eine moderne und zukunftsorientierte Verwaltung im Freistaat Sachsen nutzen.
Dazu gehört es natürlich auch, die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung zu ermöglichen oder Verwaltungsabläufe weitestgehend papierlos zu gestalten. Dies bedeutet nicht nur, dass diejenigen, die in der Verwaltung tätig sind, auch entscheidungskompetent in ihrer Ausbildung, in den Vorarbeiten sein müssen, sondern dass sie auch nach wie vor Seele in die Arbeit einbringen müssen. Es darf nicht nur nach den Buchstaben gehen, sondern es muss auch weiterhin der Spielraum der Eigenverantwortung genutzt werden.
Hierin liegt meines Erachtens die Chance, Verwaltung effizienter zu machen und bürgerfreundlicher zu gestalten. Dies soll nicht nur ein dahergesagtes Wort sein. Bürgerfreundlichkeit war ein Markenzeichen in den ersten 20 Jahren, und ich glaube, Bürgerfreundlichkeit sollte auch ein Markenzeichen der Zukunft sächsischer Verwaltung bleiben.
Allein durch den Wegfall der behördenexternen und behördeninternen Postlaufzeiten eingehender bzw. ausgehender Schreiben und Anträge dürfte sich die Bearbeitungszeit der Verwaltungsverfahren aber dennoch verkürzen. Davon müssen wir ausgehen. Wir haben dazu auch den Disput im Ausschuss geführt. Das ist im Interesse der Bürger sowie der Unternehmen im Freistaat Sachsen und bleibt ein wichtiger Standortfaktor der wirtschaftlichen Entwicklung unseres Landes.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! ich hatte bereits erwähnt, dass die CDU- und die FDP-Fraktion einen gemeinsamen Änderungsantrag zum Gesetz eingebracht haben. Wir haben uns nach der Anhörung den Schwerpunkten der Anhörung gewidmet. Es sind meines Erachtens vier deutliche Schwerpunkte angesprochen worden, die wir alle mit einem Änderungsantrag, in der Ausschussberatung geändert, nun hier dem Plenum vorlegen.
Nun zum Einzelnen. In der Anhörung am 26. März stand unter anderem die Barrierefreiheit des E-Governments im Vordergrund. Ich erinnere mich noch sehr gut an die kleine Vorführung von Herrn Prof. Kahlisch, der ein sicher nicht barrierefreies PDF-Dokument – ich glaube, es war sogar das Vorblatt des vorliegenden Gesetzentwurfs – von seinem Smartphone wiedergeben ließ. Wir konnten daran sehen – und das ist ein weiteres klares Argument für die elektronische Kommunikation –, dass die technischen Möglichkeiten die große Chance bieten, den Zugang von Menschen mit Behinderungen so zu verbessern, wenn man von Anfang an den Zugang zu den Verwaltungsdokumenten barrierefrei gestaltet. Daher hatten auch wir im Nachgang der Anhörung den Eindruck, dass an dieser
Stelle des Gesetzentwurfs noch Verbesserungspotenzial besteht.
Ich glaube, in diesem Punkt besteht bei allen Fraktionen hier im Haus Einigkeit. Wir haben dabei schließlich versucht, das Nötige mit dem Möglichen zu kombinieren, und wollen mit der Änderung des § 7 dieses Gesetzes ein klares Signal in aller Deutlichkeit zur Notwendigkeit der Barrierefreiheit setzen, ohne andererseits insbesondere kommunale Ebenen durch Forderungen nach sofortiger oder bedingungsloser Umsetzung der Barrierefreiheit vor nahezu unmögliche Herausforderungen zu stellen.
Ich glaube aber, es ist eine Chance. Wir haben diese technischen Machbarkeiten gesehen, die genutzt werden sollten. Das, was uns Herr Prof. Kahlisch als Direktor der Zentralbibliothek für Blinde in Leipzig dargelegt hat, hat uns gezeigt, dass der technische Stand eben viel weiter ist, als wir, die wir sehen können, das zur Kenntnis nehmen. Deshalb sollten wir dieses nicht so kostenintensive Problem auch entsprechend lösen.
Ich möchte noch einmal betonen, dass es uns wichtig ist, bei der Umsetzung dieses Gesetzes alles Mögliche zu tun, um Barrierefreiheit zu gewährleisten. Wir hoffen sehr, dass die in der öffentlichen Anhörung signalisierte Bereitschaft der Staatsregierung besteht. Herr Staatsminister, ich glaube, wir waren uns in der Diskussion völlig einig, dass wir diesen Zugang ermöglichen wollen, wenn wir hier am Anfang der technischen Möglichkeiten sind. Wir hoffen sehr, dass die in der Öffentlichkeit signalisierte Bereitschaft der Staatsregierung für die Belange der Menschen mit Behinderung mit Unterstützung auch durch die Deutsche Zentralbücherei für Blinde in Leipzig erfolgen wird. Diesen Schatz des Wissens der Deutschen Zentralbibliothek in Leipzig zu nutzen, können wir nur empfehlen.
Das Wissen und die Erfahrungen der Betroffenen sollten bei der Umsetzung des Gesetzes genutzt werden. Deshalb kann es nur mehr als klug bezeichnet werden, dieses Wissen von Anfang an einzubeziehen, um die doch recht großen Möglichkeiten der barrierefreien Ausgestaltung von E-Government-Anwendungen zu nutzen. Wir wollen, dass künftig noch bessere Chancen für Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen geschaffen werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein weiterer, aus unserer Sicht ebenso wichtiger Punkt ist die durch den Änderungsantrag eingefügte Regelung zur Sicherstellung der Kommunikation in sorbischer Sprache. Hier hat es in der Vergangenheit durchaus Defizite gegeben. Uns ist es wichtig – das gibt uns auch die Sächsische Verfassung als klaren Auftrag auf –, dass Bürger sorbischer Volkszugehörigkeit oder des sorbischen Volkes, die die sorbische Sprache auch im Rahmen der elektronischen Kommunikation nutzen wollen, dies auch uneingeschränkt nutzen können. Daher haben wir die Ergänzung in den §§ 10 Abs. 4 und 19 des Gesetzentwurfs vorgesehen. Ich hoffe, dass die technischen Möglichkeiten so, wie uns das auch seitens der Staatsverwaltung, des Justizministeriums in der Ausschussberatung dargestellt worden ist, technisch
umsetzbar sind. Sollte es dort noch Nachfragen oder unterstützende Fragen geben, dann gibt es in Bautzen im Sorbischen Institut, aber auch in der Stiftung für das sorbische Volk durchaus Vertreter, die bei diesen Fragen mithelfen können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gerade in Zeiten des illegalen Verkaufs persönlicher Daten und des Datenklaus halten wir es aus Datenschutzgründen für essenziell, dass die Speicherung persönlicher Daten im sogenannten Bürgerkonto ausdrücklich im Gesetz geregelt wird. Wichtig war uns hierbei besonders, dass dies ausschließlich nach ausdrücklicher Einwilligung der Bürger im Freistaat erfolgt, die diese Möglichkeit für sich nutzen wollen, um nicht bei jeder Nutzung der elektronischen Dienste ihre Daten neu eingeben zu müssen. Daher haben wir eine Ergänzung des § 10 Abs. 1 vorgenommen und sind damit einer Anregung des Sächsischen Datenschutzbeauftragten nachgekommen, bei dem ich mich an dieser Stelle ausdrücklich und ganz besonders für die konstruktive Zusammenarbeit und die kompetente Beratung herzlich bedanken möchte.
Beim Thema Datenschutz wurde ja intensiv über die Frage der elektronischen Publikation amtlicher Bekanntmachungen im Internet diskutiert. Auch hier hatte der Sächsische Datenschutzbeauftragte zunächst Bedenken angemeldet. Ich bin daher froh, dass im Gesetz eine Regelung enthalten ist, nach der persönliche Daten in amtlichen Bekanntmachungen nach Zweckerreichung ihrer Veröffentlichung unkenntlich zu machen sind, sofern eine dauerhafte Veröffentlichung das Interesse der Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung beeinträchtigt. Ich bin aber auch froh, dass der Europäische Gerichtshof just zum Zeitpunkt der Beratungen zu diesem Gesetzentwurf klargestellt hat, dass es ein Recht auf Vergessenwerden im Internet gibt und geben muss. Damit müssen künftig Suchmaschinen persönliche Daten löschen. Die Frage ist nur: Welche Suchmaschinen werden damit erreicht und welche Suchmaschinen werden dann weiter publizieren? Damit konnten weitere Bedenken des Datenschutzbeauftragten ausgeräumt und Anregungen aufgegriffen werden.
Schließlich haben wir weitere kleinere Änderungen zur Normenklarheit vorgenommen. So wollen wir beispielsweise ausdrücklich klarstellen, dass die elektronische Kommunikation lediglich eine zusätzliche Option darstellt und nicht zwingend ist, denn wir wollen mit diesem Gesetz niemanden ausgrenzen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Abschließend möchte ich mich den im Gesetz enthaltenen Haushaltsvorbehalten widmen, die ebenfalls in der Anhörung, aber auch in einigen der im Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss beratenen Änderungsanträge thematisiert
wurden. Wir haben diese unter dem Gesichtspunkt der Normenklarheit und der Umsetzbarkeit dieses Gesetzentwurfs diskutiert. Es handelt sich um eine doch recht ungewöhnliche Konstellation, die wir so bislang nicht sehr häufig hatten. Ich habe aber im Laufe der Beratung
den Eindruck gewonnen, dass diese Haushaltsvorbehalte die Rolle des Parlamentes stärken können und es am Ende einen Kompromiss für diesen Gesamtgesetzentwurf darstellen könnte, denn wie bereits erwähnt, ist die Fachmaterie doch schwierig. Sie erfordert viel Zeit und Sorgfalt bei der Beratung und natürlich eine verantwortungsvolle Staatsverwaltung, die uns zur Beratung zur Verfügung gestanden hat.
Die rasante technische Entwicklung könnte zu rasch ansteigenden Kosten bei der Umsetzung des Gesetzes führen. Aus diesem Grund ist auch bei künftigen Beratungen eine ganz besondere Sorgfalt notwendig. Durch die im Gesetz enthaltenen Haushaltsvorbehalte verbleibt uns eine stärkere Kontrollfunktion gerade im Hinblick auf die Kostenfolge bei der Umsetzung des Gesetzes. Das kann ich prinzipiell begrüßen, sodass gegen die enthaltenen Haushaltsvorbehalte im Ergebnis keine durchgreifenden Bedenken bestehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte mich ganz herzlich bei den Mitarbeitern der Verwaltungen, Herr Staatsminister, die Sie in Ihrer Begleitung zur Beratung an Ihrer Seite hatten, herzlich bedanken, dass wir hier auch entsprechend kompetent beraten worden sind. Ich bedanke mich bei Ihnen, Herr Staatsminister, für diesen Gesetzentwurf – eine enorme Herausforderung.
Ich bedanke mich bei Ihnen für die Aufmerksamkeit und würde mich freuen, wenn Sie dem Gesetzentwurf Ihre Zustimmung erteilen könnten. Vielen herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Wichtigste, was eine Staatsverwaltung und eine sächsische Justiz braucht, sind die Frauen und Männer, die ihre Arbeit in dieser Staatsverwaltung und in der sächsischen Justiz leisten.
Das ist das Wichtigste. Das ist der Grundpfeiler eines modernen Staates. Ohne Bürger ist kein Staat denkbar. Ohne eine starke Verwaltung ist kein Staat zu führen. Ohne eine starke Verwaltung ist kein Staat als solcher überlebensfähig.
Deshalb ist es wichtig, noch einmal auf Folgendes hinzuweisen: Der Verfassungs- und Freistaat Sachsen musste sich seit dem Jahr 1990 – es ist keine neue Erfindung der letzten drei bis vier Jahre – sowie die Bürger des Freistaates Sachsen mussten sich ständigen Veränderungen unterziehen. Ebenso mussten sich die Staatsverwaltung, die Verwaltung im Freistaat sowie die sächsische Justiz einem ständigen Wandel unterziehen, sich reformieren und vielleicht auch modernisieren. Davor habe ich, das möchte ich im Namen der CDU-Fraktion deutlich hervorheben, großen Respekt, weil dies eine besondere Leistung der Menschen ist, die sich in diesen Verwaltungen engagieren.
Das ist die Basis dafür, dass wir einen Standortfaktor mit der staatlichen Verwaltung und sächsischen Justiz gewonnen haben. Sie haben mit dem Wirken zu einem stabilen Standortfaktor im Freistaat Sachsen beigetragen. Er ist die Grundlage dafür, dass es zu einer soliden und guten Wirtschaftsentwicklung im Freistaat Sachsen in den letzten Jahren gekommen ist und auch, davon gehe ich aus, kommen wird. Die Verwaltung, besonders die Staatsverwaltung, und weitere Bereiche des öffentlichen Dienstes, die ich benennen möchte, haben im Freistaat Sachsen mit ihrem eingeständigen herausragenden Handeln Anteil an der guten wirtschaftlichen Entwicklung. Sie haben mit Impulsen und Leistungsstärke den Aufholprozess vorangetrieben und damit ihren Anteil am Aufschwung und Wachstum seit dem Jahr 1990 geleistet.
Ich habe es bereits angesprochen, möchte es aber noch einmal wiederholen: Mein Respekt gilt allen Mitarbeitern in der sächsischen Verwaltung und des öffentlichen Bereichs, vor allem der allgemeinen Verwaltung, aber auch den Schulen, Hochschulen, der sächsischen Polizei, der sächsischen Justiz bis hin vielleicht auch zur Sächsischen Aufbaubank. Die Sächsische Aufbaubank hat mit ihrer Arbeit dazu beigetragen, dass 58 Milliarden Euro – ich betone: 58 Milliarden Euro – an finanziellen Mitteln für den Aufbauprozess in die Investitionen geflossen sind. Das war Verwaltungshandeln. Es musste umgesetzt werden. Es ist kein Pappenstiel, dass eine Verwaltung 58 Milliarden Euro für Investitionen bereitstellt und umsetzt.
Dafür sei ein deutlicher Respekt noch einmal hervorgehoben.
Für die CDU-Fraktion ist es deshalb wichtig, dass sich der Bürger im Freistaat Sachsen auf eine starke und effizient arbeitende Verwaltung verlassen kann. Wir sind überzeugt, dass eine moderne und starke Verwaltung sowie Justiz entscheidende Standortfaktoren für die Entwicklung unseres Freistaates Sachsen sind und bleiben.
Dieser Standortfaktor bleibt und ist damit die entscheidende Grundlage für die künftige wirtschaftliche Entwicklung des Freistaates. Dabei fordere ich aber auch mehr Eigenverantwortung im Verwaltungshandeln und damit eine leistungsfähige und leistungswillige Verwaltung mit verantwortungsvollen und leidenschaftlich handelnden Führungskräften. Die Eigenverantwortung ist ein wichtiger Beitrag für eine moderne Verwaltung und eine Verwaltung der Zukunft, die sich auf ihre Mitarbeiter verlassen kann und in der sich die Mitarbeiter auf ihre Führungskräfte für Verwaltungshandeln verlassen können. Eigenverantwortung, Leistungswille und Motivation sind
Grundpfeiler der sächsischen Staatsverwaltung. Dieses Markenzeichen müssen wir behalten.
Wir stehen vor großen Veränderungen. Der Solidarpakt läuft aus; meine Vorredner haben bereits darauf hingewiesen. Der Freistaat Sachsen muss sich den veränderten Rahmenbedingungen stellen. Ich gehe dennoch davon aus, dass es zu einem Solidarpakt III kommen muss, damit die Deutsche Einheit als Generationsaufgabe erfüllt werden kann.
Wir stehen derzeit bei einer Steuerdeckungsquote in Höhe von 59 %. Im Jahr 1991 lag die Steuerdeckungsquote bei 30 %. Nunmehr liegen wir bei 59 %. Unsere Zielrichtung muss es sein, 75 % des Landes Rheinland-Pfalz zu erreichen. Das ist noch ein sehr langer Weg. Diesen werden wir nicht ohne Hilfe von außen meistern können. Ich glaube aber auch, dass es Hausaufgaben gibt, die es zu erfüllen gilt. Ich möchte sagen, dass die Staatsregierungen – auch diese Staatsregierung – sehr deutlich bemüht sind, ihre Hausaufgaben zu erledigen. Wir haben als Haushaltsgesetzgeber diesen Weg entsprechend der Veränderungen der sächsischen Verwaltung begleitet.
Ich stelle somit fest, dass wir bereits jetzt Vorsorge dafür treffen, dass der erfolgreiche Weg des Freistaates seit der friedlichen Revolution auch nach dem Jahr 2020 seine Fortsetzung finden kann. Wir haben uns den genannten Herausforderungen in den vergangenen Jahren hier im Sächsischen Landtag intensiv gestellt und über sie auch oft konträr diskutiert. Dabei ging es nicht um das Ob, sondern meist nur um das Wie. Wir werden uns den genannten Herausforderungen in den kommenden Monaten und Jahren weiter stellen müssen. Es sind keine geringfügigen zu erledigenden Aufgaben, sondern es sind schwere Herausforderungen, die vor dem Freistaat stehen.
Die Gestaltung der Zukunft ist ein fortlaufender Prozess. Hierzu zitiere ich Erich Kästner: „Stillstand bedeutet Rückschritt.“ Wer möchte schon rückschrittlich bleiben? Deshalb möchten wir uns nicht ausruhen und die Hände in den Schoß legen. Wir möchten sowohl für die Bürger als auch für die sächsischen Unternehmen attraktive Rahmenbedingungen schaffen. Das geht nur mit einer modernen, motivierten und effektiven Staatsverwaltung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir möchten die modernen Wege der Verwaltung ebenen. Wir möchten aber auch, dass das Gespräch zwischen den Verwaltungsmitarbeitern und dem Bürger weiter aufrechterhalten bleibt. Gleichzeitig erwarten wir, dass ihre Anliegen kompetent, unbürokratisch und schnell bearbeitet werden. Hierfür sind eine leistungsfähige IT-Infrastruktur und leistungsfähige IT-Verfahren nötig. Deshalb unterstützt die CDU-Fraktion diese Projekte der Staatsregierung ganz besonders. Wir werden diese Projekte kritisch, aber gleichzeitig sehr offen für die Zukunft begleiten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei allen Bemühungen zur Modernisierung müssen Vorhaben und Prozesse zunächst fachlich sorgsam vorbereitet und umgesetzt werden. Geplante Neuerungen müssen klar und deutlich auf ihre möglichen Wirkungen sowie Kosteneffi
zienz geprüft werden, denn Staatsmodernisierung ist und bleibt kein Selbstzweck. Die Kostenfrage muss kritisch und ehrlich geprüft werden. Neben Investitionen in eine moderne Infrastruktur ist aus meiner Sicht aber auch entscheidend, bestehende Aufgaben auf ihren Sinn und Zweck zu überprüfen.
Ein weiteres aus meiner Sicht sehr zentrales Thema wird es neben der Schaffung einer modernen Infrastruktur sein, auch künftig fähige, motivierte und verlässliche Mitarbeiter für den öffentlichen Dienst zu gewinnen, denn auch in diesem Bereich bleiben wir von der demografischen Entwicklung nicht unberührt. Das zeigt sich zum einen an weniger Universitätsabgängern, die im Freistaat Sachsen bleiben, und an weniger Auszubildenden. Es zeigt sich aber auch an der bereits jetzt bestehenden Altersstruktur in vielen Bereichen der öffentlichen Staatsverwaltung. Deshalb brauchen wir ein tragfähiges Personalentwicklungskonzept in der Verwaltung und der sächsischen Justiz.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zusammenfassen. Ich fordere eine starke, motivierte und effizient arbeitende Verwaltung und sächsische Justiz als wichtigen Standortfaktor für den Freistaat Sachsen. Tragfähige Personalentwicklungskonzepte, die Modernisierung und Neuausrichtung von Verwaltungsprozessen müssen solide durchdacht und nachhaltig erarbeitet werden. Wir müssen weiter den Spitzenplatz als Staat mit der geringsten Zahl an Gesetzen in Deutschland beibehalten. Die Modernisierung der Verwaltung, meine sehr geehrten Damen und Herren, wird deshalb nur unter Einbeziehung der Mitarbeiter gelingen.
Der Staatsregierung möchte ich für ihre bisherigen Bemühungen danken. Arbeit wird es noch genügend geben, bis das Ziel erreicht ist.
Ich danke Ihnen ganz herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, die Debatte hat sehr deutlich gezeigt, dass die Verwaltungsveränderungen und Staatsmodernisierungen ein laufender Prozess sind und kein Prozess, der innerhalb von fünf, zehn oder 20 Jahren abgeschlossen ist. Wir haben uns permanent diesem Prozess stellen müssen. Ich gehe davon aus, dass die Einreicherin, wie sie es selbst vorgetragen hat, das nicht beachtet hat.
Zweitens: Der Rechtsanspruch an amtlichen Informationen ist derzeit schon im Rahmen dessen möglich, was die Gesetze im Freistaat zulassen.
Ja, Frau Kollegin, sicher. Es gibt den Zugang zu amtlichen Informationen. Sicherlich kann man den noch erweitern. Aber es nicht wahr, dass es keinen Zugang zu amtlichen Informationen gibt. Deshalb kann man einer solchen Form nicht zustimmen.
Im Übrigen wird man deutlich merken, dass Staatsmodernisierung kein abschließender, sondern ein laufender Prozess ist. Verwaltung muss sich immer erneuern. Ihr
Antrag ist so nicht zustimmungsfähig. Ich bitte Sie, den Antrag entsprechend abzulehnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag wollen wir als Koalitionsfraktionen ein deutliches Signal des Respekts und der Solidarität an die Opfer ehemaligen DDR-Unrechts senden.
Gerade im Jahr des 25. Jubiläums der friedlichen Revolution im Herbst 1989 ist uns dies ein ganz besonderes Anliegen, und wir bitten Sie darum, diesem Antrag unbedingt zuzustimmen. Deshalb müssen wir alle Chancen nutzen, die Interessen der Opfer zu wahren. Es sind nicht allein die Interessen der Opfer, die wir vertreten – um das klarzustellen –, nein, es ist die Verantwortung, die wir für Menschen zu übernehmen haben, die unter einer Diktatur gelitten und sich für Freiheit, Demokratie und Gerechtigkeit eingesetzt haben. Deshalb ist es die Verantwortung des demokratischen Rechtsstaates und der sächsischen Verfassungstradition, sich ganz besonders für die Belange der Opfer einzusetzen.
Im krassen Gegensatz dazu sehen wir die Diskussionen zur Schließung von Außenstellen der Behörde des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes. Überlegungen dazu müssen wir deutlich ablehnen. Wer jedoch auch noch über die Schließung der Behörde philosophiert, handelt grob fahrlässig. Wir können nicht, wenn die Antragslisten noch sehr lang sind, um Auskünfte bei den Behörden zu erlangen, in Berlin schon eine Diskussion beginnen, diese Behörde mehr oder weniger abzuschaffen – dies lehnen wir für den Freistaat Sachsen ganz deutlich im Interesse der Opfer ab –,
und das Ganze auch noch, bevor die Arbeitsgruppe des Bundes, die über die künftigen Strukturen der Behörde beraten soll, überhaupt ihre Arbeit aufgenommen hat. Dies wird den SED-Opfern meiner Ansicht nach nicht gerecht, deshalb haben wir als Koalitionsfraktionen einen anderen Weg gewählt. Die CDU-Landtagsfraktion wird sich auch weiterhin mit aller Kraft für die Opfer des DDR-Unrechts einsetzen. Uns ist bewusst, dass das erlittene Unrecht und die erlittenen Schädigungen nicht wiedergutgemacht werden können. Wir können aber die
Rahmenbedingungen beeinflussen, die helfen, das Leid der Betroffenen zu lindern.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, nun im Einzelnen. Dazu sei zunächst erwähnt, dass durch gesetzliche Regelungen allein kein vollständiger Ausgleich für die psychischen und physischen Schäden oder die beruflichen und privaten Nachteile, die Menschen durch die Verfolgung durch das SED-Regime erlitten haben, geschaffen werden kann. Deshalb bin ich froh, dass in den letzten Jahren eine Reihe von Verbesserungen, von Rehabilitierung und Entschädigung für die Opfer staatlicher Willkür erreicht worden ist.
Die Rehabilitierungsgesetze der letzten Jahre hatten hierbei immer das Ziel, das Leid und die erlittenen Nachteile der betroffenen Menschen zu lindern, indem sie ihnen persönliche Rehabilitierung und Ausgleichszahlungen ermöglichten. Wir wollen jedoch, dass die getroffenen Maßnahmen auch gründlich geprüft werden, ob die Zielsetzungen erreicht werden. Ein zentrales Anliegen des Antrages ist, dass der Kreis der Anspruchsberechtigten deutlich erweitert wird; denn nach unseren Erkenntnissen, die wir im intensiven Austausch mit den SEDOpferverbänden gewinnen konnten, gibt es auch fast 25 Jahre nach der friedlichen Revolution immer noch Opfergruppen, die nicht durch die bestehenden Regelungen zur Rehabilitierung und Entschädigung erfasst wurden. Derartige Gerechtigkeitslücken sind aus meiner Sicht nicht hinnehmbar und müssen schnellstmöglich geschlossen werden. Es ist die wohl letzte Möglichkeit – ich betone das –, allen noch hinzugekommenen Opfergruppen entsprechend Rehabilitierung und Entschädigung zukommen zu lassen.
Gerechtigkeitslücken bestehen auch dort, wo Geschädigte aufgrund überstrenger Nachweispflichten in den Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren keine Leistungen erhalten, weil beispielsweise der ursächliche Zusammenhang einer Haftzeit nicht rechtssicher bewiesen werden kann. In vielen Konstellationen – ich denke hier beispielsweise an die Folgen von Mangelernährung in Haftanstalten der ehemaligen DDR in den Fünfzigerjahren – ist eine solche Beweisführung nahezu ausgeschlossen, und sie kann den Betroffenen nicht länger so aufgebürdet werden. Hier sollten Lösungen gesucht werden, die es den Betroffenen ermöglichen, Leistungen zu erhalten, wenn bei ihnen vorliegende Schädigungen – jedenfalls wahrscheinlich – von den behaupteten Umständen herrühren können, zumindest so lange, wie kein wahrscheinlicher alternativer Kausalverlauf vorliegt.
Die Nachweispflichten für erlittenes Unrecht müssen auf ein erforderliches Mindestmaß beschränkt werden. Insbesondere wollen wir vor dem Hintergrund des hohen Alters der Opfer, dass die Entscheidungen möglichst schnell ergehen.
Auch wenn aktuellen Medienberichten der letzten Woche zu entnehmen war, dass ein Referentenentwurf aus dem Bundesjustizministerium die Erhöhung der SED-Opferrente um 50 Euro vorsieht, halten wir an unserer Forderung nach einer Erhöhung in unserem Antrag fest; denn wir nehmen die Pläne zur beabsichtigten Erhöhung von derzeit 250 auf dann 300 Euro zwar zur Kenntnis, wollen jedoch bis zur endgültigen Umsetzung dieses Punktes bei unserer Forderung bleiben. Für uns war die Einführung der Gewährung der SED-Opferrente für ehemalige politische Häftlinge ein erster wichtiger Schritt, um deren Einsatz für Freiheit und Demokratie zu würdigen.
Da der Betrag in Höhe von 250 Euro seit 2007 nicht mehr erhöht worden ist, halten wir es im Interesse der Betroffenen für dringend angemessen und erforderlich, dass dieser Betrag zeitnah in angemessener Form erhöht und auf diesem Wege deutlich gemacht wird, dass ihr mutiger Einsatz gegen die Diktatur nicht vergessen ist.
Da nach den bisherigen Erklärungen des Bundesjustizministers unklar bleibt, welche Faktoren zu der konkreten Erhöhung um 50 Euro führen sollen, konnte eine Überprüfung der Angemessenheit der geplanten Erhöhung bislang noch nicht erfolgen. Deshalb bitten wir, auch diesem Punkt unseres Antrages zuzustimmen.
Die Erhöhung allein ist jedoch lediglich ein symbolischer Teil der Wiedergutmachung.
Es müssen auch die weiteren Rahmenbedingungen für die SED-Opfer verbessert werden. Dazu gehört neben den bereits genannten Umständen insbesondere auch, dass die Antragsfristen für die Geltendmachung von Ansprüchen nach dem „Gesetz über die Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen im Beitrittsgebiet“, dem „Gesetz über den Ausgleich beruflicher Benachteiligung für Opfer politischer Verfolgung im Beitrittsgebiet“ sowie dem „Gesetz über die Aufhebung rechtsstaatswidriger Verwaltungsentscheidungen im Beitrittsgebiet“ und die daran anknüpfenden Folgeansprüche bis zum 31.12.2025 verlängert werden.
Aufgrund neuerer Forschungsergebnisse und Auswertungen von Unterlagen ergeben sich immer wieder neue Tatsachen und Umstände, aus denen sich Ansprüche ableiten ließen. Eine Forderung nach Verlängerung der Frist ist somit entsprechend gerechtfertigt. Schließlich wollen wir die Unterstützungsleistungen an die Gruppe der Personen, die als Kind oder Jugendlicher in DDRHeimen untergebracht waren und die aufgrund der dort erlittenen menschenrechtswidrigen Behandlung noch bis heute unter Folgeschäden leiden, sichern. Da das Interesse von Betroffenen sehr groß ist, besteht auch nach der Erhöhung der finanziellen Ausstattung des Fonds von 40 Millionen Euro auf bis zu 200 Millionen Euro weiter
hin die Frage: Wird die Summe dann für alle Beteiligten reichen?
Ich möchte der Staatsregierung an dieser Stelle danken, dass sie sich in diesen Prozess der Diskussion der deutschen Länder, überwiegend aus dem Bereich der neuen Bundesländer, mit der Bundesregierung eingebracht und eben auch auf die Aufstockung dieses Fonds hingewirkt hat. Keiner – und das möchte ich betonen – der Betroffenen darf außen vor bleiben.
Jeder, der in den Kinderheimen oder in den Jugendwerkhöfen gelitten hat, muss die Chance bekommen, eine Entschädigung zu erhalten. Es ist aufgrund der körperlichen und seelischen Leiden, die viele Betroffene in den DDR-Kinderheimen erlitten haben und mit deren Auswirkungen sie bis zum heutigen Tag zu kämpfen haben, nicht hinnehmbar, wenn einige Gruppen dann außen vor bleiben würden. Immer noch sind viele ehemalige Heimkinder von der damaligen Unterbringung und Behandlung traumatisiert. Deshalb sprechen wir uns dafür aus, den Fonds gegebenenfalls über die jetzt vorhandenen finanziellen Mittel hinaus aufzustocken. Ich gehe davon aus, das wäre dann ein Beitrag zur entsprechenden Gerechtigkeit gegenüber den Betroffenen.
Dies ist von besonderer Bedeutung, nachdem die Ländervertreter und die Bundesregierung sich wohl auf einen Fonds in der genannten Höhe verständigt und sich auf eine Verkürzung der Antragsfristen, wohl zum 30. September 2014, geeinigt haben. Diese Einigung ist mit einem enormen Anspruch verbunden. Bis zum 30. September ist nicht mehr viel Zeit, sodass natürlich auch Rahmenbedingungen möglich sein müssen, die für die Betroffenen den Zugang mithilfe eines Antrags gewährleisten. Ursprünglich sollten Betroffene des Fonds „Heimerziehung in der DDR“ in den Jahren von 1949 bis 1990 ja bis zum 30. Juni 2016 die Möglichkeit haben, Vereinbarungen mit der jeweiligen Anlauf- und Beratungsstelle und dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben zu schließen.
Es ist richtig, dass die Antragstellung unproblematisch erfolgen soll, unproblematisch, wohl eher formlos soll die Antragstellung möglich sein. Nach den Informationen der Beratungsstellen des Fonds hier für den Freistaat Sachsen ist dies beim Kommunalen Sozialverband in Leipzig auch abfragbar, müssen Betroffene formlos, aber in Schriftform, auch per Mail den zuständigen Anlauf- und Beratungsstellen mitteilen, dass sie als ehemalige Heimkinder mit Folgeschäden Leistungen des Fonds in Anspruch nehmen möchten. Ich glaube, wenn das formlos möglich ist und wenn die Schriftform gewahrt werden muss, dann sollte es auch möglich sein, die Betroffenen bis Ende September dazu zu motivieren, ihre Anträge entsprechend zu stellen.
Ich fordere dennoch dazu eine Öffentlichkeitskampagne, die die Möglichkeit bietet, dass dann die Betroffenen so schnell wie möglich die nächsten Wochen und Monate nutzen, ihren Antrag zu stellen. Ich mache auch kein Hehl daraus, dass die CDU-Fraktion die Verkürzung der An
tragsfrist dennoch als problematisch bewertet und hofft – im gemeinsamen Interesse mit unserem Koalitionspartner –, dass es einen Weg gibt, möglichst allen Betroffenen diese Chance der Gewährung, dann nach Antragstellung, zu geben.
Jetzt brauchen wir eine Öffentlichkeitskampagne. Die betroffenen Opfer müssen eine Chance haben, ihre Ansprüche geltend zu machen, und ich hoffe, dass es uns gelingt, mit diesem Antrag dazu beizutragen, Öffentlichkeit zu erreichen, aber zugleich auch alle zu motivieren, jetzt die Chance zu nutzen, die den betroffenen Opfern geboten wird.
Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag und bedanke mich ganz herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich aufrichtig und ehrlich bei Ihnen für diese Debatte und für diesen Antrag bedanken.
Ich bedanke mich ganz besonders deshalb, weil es angemessen ist, auch kritische Hinweise für diesen Antrag, der natürlich nicht in allen Punkten alles allumfassend ansprechen konnte, anzubringen. Deshalb mein aufrichtiger Dank für diese Debatte. Ich habe gespürt, dass viele in diesem Raum dies in Kontinuität und Ehrlichkeit gegenüber den Opfern schon viele, viele Jahre praktizieren. Wir haben – darauf möchte ich hinweisen – im Freistaat
Sachsen sehr zeitig eigenständige Lösungen verfolgt. Wir haben im Freistaat Sachsen eine Regelung geschaffen, wonach verfolgte Schüler aus einem Landesprogramm Rehabilitierung in Form einer finanziellen Unterstützung bekommen haben. Ihr Vorgänger, Frau Kollegin Clauß, Staatsminister Dr. Hans Geisler hatte das vorgeschlagen und darauf gedrungen, dass man verfolgte Schüler im Freistaat Sachsen mit einer entsprechenden Rehabilitierung finanziell unterstützen muss.
Wir haben in den zurückliegenden Jahren immer wieder von neuen Opfergruppen erfahren. Deshalb bitte ich um Nachsicht, dass wir vielleicht nicht alle Opfergruppen, die hinzugekommen sind, benannt haben. Wir haben auch beim Bundeskongress der Landesbeauftragten mit dem Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen dieses Thema diskutiert. Wir sollten im 25. Jahr der friedlichen Revolution wenigstens die Kraft haben, uns den Opfergruppen zuzuwenden, die jetzt bekannt sind. Ich gehe davon aus, dass dies nicht zu unserem Selbstzweck, auch nicht für Wahlkampfzwecke notwendig ist. Dies ist notwendig wegen des Respekts und der Achtung vor der Leistung von Menschen, die an einer Diktatur leiden mussten.
Ich danke Ihnen ganz herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der CDU, der FDP,
der SPD und der Staatsregierung
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, die Debatte hat deutlich gezeigt, dass die einreichenden beiden Fraktionen viel von Kunst und Kultur halten, aber nichts von Straftaten und Sachbeschädigungen fremden Eigentums.
Dieser Aspekt ist in den Städten unterschiedlich zu bewerten. Ich glaube, Kollege Ronald Pohle aus der schönen Stadt Leipzig hat hier seine Umwelt dargestellt, die eben sehr viel nicht mit Kunst und Kultur zu tun hat, sondern mit kriminellen Handlungen an fremdem Eigentum. Das können wir nicht akzeptieren.
Wir wollen mit diesem Antrag als Koalitionsfraktionen eine Neubewertung einer Sachlage anstreben, die für uns eben nicht hinnehmbar ist. Wir regen dabei an, natürlich auch Maßnahmen zu ergreifen, die man hier in Dresden diskutiert. Wenn die Stadt Dresden der Meinung ist, dass sie Flächen für Kunst und Kultur zur Verfügung stellt, dann ist das eine Entscheidung der Kommune, der Landeshauptstadt Dresden. Ich glaube, das ist legitim, wenn ich Stellen habe, die ich zur Verfügung stelle.
Aber die neu gebauten Brücken an den Autobahnen, die schönen Häuser, die es in Leipzig gibt, oder die Bahnhofsgebäude sind eben nicht freigegebene Flächen, und dort haben illegale Graffiti überhaupt nichts zu suchen.
Wir wollen ein Handeln der kommunalen Ebene. Wir wollen sie mit diesem Antrag bestärken. Wir wollen aber auch, dass der Staat klar zeigt, dass er Sachbeschädigung von Kunst und Kultur unterscheidet und entsprechend verfolgt.
Ich bedanke mich für die Debatte und hoffe, dass wir mit diesem Antrag einen guten Weg zur Verfolgung dieser Straftaten geebnet haben.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich gehe einmal davon aus, dass der vorliegende Antrag der FDP/CDUFraktion ein Beitrag zur Verlässlichkeit und Kalkulierbarkeit und auch zur Glaubwürdigkeit unserer Fraktionen ist, weil er ein Problem aufgreift bzw. benennt, das sehr tief greifend ist – nicht nur in der Informationswelt, auch in unserer gesellschaftlichen Welt, die viel mit Informationen und der Informationswelt zu tun hat.
Die aktuelle Entwicklung bei der Kriminalität im Internet und die Angriffe auf kritische IT-Infrastrukturen der Bundesrepublik und der deutschen Länder fordern deshalb geradezu ein schnelleres Handeln des Staates – auch jedes Betroffenen selbst – heraus. Hier geht es insbesondere um die Sicherheits- und Schutzinteressen des Staates – hier des Freistaates Sachsen –, um Informationssicherheit und den Schutz sächsischer Bürger, Unternehmen, Hochschulen und weiterer öffentlicher Stellen vor Kriminalität.
Mit Sorge nehmen wir zur Kenntnis, dass es in den zurückliegenden Wochen zu kriminellen Handlungen ungeahnten Ausmaßes über die Datenverbindungswege und das Internet gekommen ist. Bereits im Januar 2014 warnte das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik vor einem gigantischen Datendiebstahl; damals ging es um 16 Millionen Datensätze, die gestohlen wurden.
Seit dem zurückliegenden Wochenende wissen wir: Kriminelle haben die Zugangsdaten zu 18 Millionen EMail-Adressen gestohlen, darunter sollen sich mindestens drei Millionen von deutschen Nutzern befinden. Die Daten wurden zum großen Teil mit dem sogenannten Phishing gestohlen. Neben der Einschleusung von Schnüffelsoftware oder das Loggen der Nutzer auf verwanzte Webseiten nimmt der Identitätsdiebstahl immer brutalere Formen an.
Für die Kriminellen bringen heute Zugangsdaten zu MailKonten höhere Einnahmen auf dem Schwarzmarkt als Kreditkarten samt PIN. Beim ersten öffentlich geworde
nen Datenklau im Januar stellte sich heraus, dass die Zugangsdaten bei der Analyse von Bot-Netzen aufgetaucht sind. Bei diesen Netzen handelt es sich um Netzwerke gekaperter Rechner und Computer, die oft ohne das Wissen der Nutzer mit Schadsoftware infiziert wurden. Kriminelle nutzen diese eroberten Rechner beispielsweise, um massenhaft ungewollte E-Mails zu versenden.
Das führt uns die Gefahr vor Augen, die auch von nicht staatlichen Organisationen sowie von Privatpersonen ausgeht. Das Erschleichen von Passwörtern, Kontodaten und persönlichen Informationen durch Kriminelle muss dringend verhindert werden. Der Diebstahl eines Portemonnaies wird sicher schnell bemerkt. Der Identitätsdiebstahl im Internet fällt oft nicht sofort auf.
Denn die Daten sind nicht weg. Sie werden jedoch ohne eigenes Wissen von anderen genutzt. Der Bestohlene merkt es oft erst, wenn zum Beispiel die Staatsanwaltschaft oder das mobile Einsatzkommando der Polizei vor der Tür steht. So leicht wird der Bestohlene zum Sündenbock einer Straftat, die er nicht begangen hat. Die Täter erlangen durch das Erbeuten von Daten eine unglaubliche Machtfülle über Menschen. Wer die digitale Identität kontrolliert, kann nach Gewohnheiten, Material für Erpressungen, sozialen Kontakten, Kontodaten und Gefährdungen suchen, um diese zu verkaufen, einen Menschen auszubeuten oder im Extremfall nach seinen Leben zu trachten.
Diese Kriminalität per Mausklick steigt rasant an. Nach Angaben der Europäischen Union werden weltweit jeden Tag eine Million Menschen Opfer von Internetkriminalität. Der Schaden belaufe sich pro Jahr auf rund 290 Milliarden Euro. Seit Januar hat ein neues Zentrum zur Bekämpfung von Internetkriminalität seinen Betrieb in Den Haag aufgenommen. In Europa wurden in den zurückliegenden zwei Jahren über 40 Millionen Zugangsdaten zu Mailadressen in sozialen Netzwerken – zum Beispiel Facebook oder Twitter – und zu OnlineHandelsplattformen, wie Amazon, Zalando oder eBay, gestohlen. Dieser kriminellen Entwicklung muss entschieden Einhalt geboten werden.
Wir haben zu berücksichtigen, dass unsere Gesellschaft einer weiteren Gruppe von Gegnern gegenübersteht. Neben den beschriebenen, immer perfider werdenden Kriminalitätsformen im Internet sind es auch die Aktivitäten der ausländischen Geheimdienste. Hier meine ich nicht nur die fünf angelsächsischen Geheimdienste, sondern auch die Aktivitäten aus China, aus Russland, aus der Türkei und dem Iran, um einige Beispiele zu nennen. In Deutschland greifen diese Geheimdienste über
700 Millionen Datensätze im Monat ab. Dies berührt natürlich die nationale Sicherheit des Staates.
Es liegt im nationalen Interesse der Bundesrepublik Deutschland und der deutschen Länder, dass geeignete Maßnahmen getroffen werden, um die Möglichkeiten des Datenabgreifens massiv einzuschränken, die Angriffe auf kritische IT-Infrastrukturen zu unterbinden und die Wirtschaftsspionage zu verhindern.
Verstöße gegen deutsche Gesetze durch Operationen ausländischer Geheimdienste können wir nicht akzeptieren. Wir können sie ebenso wenig hinnehmen. Hier erwarten wir deutlicher als bisher die Verteidigung der nationalen Souveränität der Bundesrepublik Deutschland, aber auch der deutschen Länder. Wir ersuchen die Staatsregierung vor dem Hintergrund einer dramatisch veränderten IT-Sicherheitslage, die informationstechnischen Systeme der sächsischen Verwaltung zu prüfen. Gleichzeitig erwarten wir, alles zu unternehmen, um die informationstechnischen Systeme vor rechtswidrigen Zugriffen Dritter zu schützen. Wir erwarten auch Maßnahmen zum besseren Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sächsischer Unternehmen.
Gleiches gilt für den Schutz des geistigen Eigentums sächsischer Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Wir erwarten klare Maßnahmen und Strategien gegen jede Form der Wirtschaftsspionage. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Recht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme muss neu bewertet und deutlich gestärkt werden.
Wir müssen den Datenschutzbeauftragten so stärken, dass er aufgrund dieser veränderten IT-Sicherheitslage seine Aufgaben mit Umsetzung des Artikels 33 der Sächsischen Verfassung erfüllen kann. In der Vergangenheit wurde beim Datenschutz immer von der Balance zwischen Sicherheit und Freiheit gesprochen.
Die Herausforderungen zur Informationssicherheit sind nicht durch technische Systeme, durch Strafverfolgung, durch die Polizei allein zu bestehen. Nein, ein guter Datenschutz wird künftig zum Fundament für Sicherheit und damit auch ein Garant für Freiheit sowie ein guter Partner für Informationssicherheit in den Datennetzen.
Ich sage Ihnen: Dies ist nicht zum Nulltarif zu haben. Deshalb muss die Arbeitsfähigkeit des Sächsischen Datenschutzbeauftragten auf jeden Fall gestärkt werden, damit er seine Aufgaben auch im nicht öffentlichen Bereich überhaupt erfüllen kann.
Natürlich müssen alle Beteiligten Verantwortung für den Eigenschutz übernehmen. Die Eigenvorsorge darf nicht außer Acht gelassen werden. Dabei soll der Freistaat stärker zu Maßnahmen der Aufklärung, Information und Beratung der Bürger beitragen und hier auf Antrag berichten.
Wir brauchen eine neue Sicherheitsstrategie. Die Aufgaben des Freistaates Sachsen müssen bei der veränderten IT-Sicherheitslage neu bewertet, aber gleichsam auch gestärkt werden. Wir brauchen – und das ist eine Frage
der Zusammenarbeit des Freistaates Sachsen mit der Bundesregierung – eine Aktualisierung der Cybersicherheitsstrategie der Bundesregierung aus dem Jahr 2011 unter Zugrundelegung der Bewertung der neu entstandenen IT-Sicherheitslage. Die Weiterentwicklung von Chipkartengeräten, der Kryptografie und der End-to-endVerschlüsselung soll von der Bundesebene gefördert werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnik und die elektronischen Zusammenarbeit innerhalb der öffentlichen Verwaltung und im privaten Bereich wird weiter vorangetrieben. Allein eine Modernisierung der bestehenden Systeme wird der sich dramatisch verändernden Sicherheitslage nicht mehr gerecht werden. Die Sicherheitsansprüche werden sich an großen Neuinvestitionen messen lassen. Zusätzlich zu den Neuinvestitionen wird ständig in die Aufrechterhaltung einer wettbewerbsfähigen Sicherheitsarchitektur als Grundlage einer funktions- und leistungsfähigen Kommunikationsinfrastruktur
investiert werden müssen. Experten sprechen davon, dass die Folgeinvestitionen zur Aufrechterhaltung der Sicherheitsarchitektur das Zehnfache der Kosten der Erstinvestitionen erreichen werden.
Damit ist umfassend beschrieben, zu welchen Herausforderungen die neuen Entwicklungen im Bereich der Datenübertragungen führen werden.
Der Sächsische Datenschutzbeauftragte, Andreas Schurig, spricht in einem Interview mit Sorge von einem bedeutenden Wandel durch die Einrichtung eines „Identitätsmanagements“, also der konzentrierten Sammlung von persönlichen Daten im Internet. Er führt weiter aus, der gläserne Mensch stünde dann nicht mehr im Hygienemuseum in der Landeshauptstadt Dresden zur Ansicht, sondern im Server zur Durchsicht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir wollen mit unserem Antrag von CDU- und FDP-Fraktion einen klaren Beitrag zu mehr Datensicherheit und zur Stärkung des Grundrechts auf informelle Selbstbestimmung in allen Bereichen leisten, indem die Staatsregierung zunächst mögliche Sicherheitslücken feststellt und sie dann, soweit nötig, schließt. Dabei sind wir uns der besonderen Bedeutung des Schutzes von Privatsphäre und des Schutzes von Daten der Bürger und Unternehmen im Freistaat Sachsen bewusst. Ein Staat, in dem die Menschen unsicher sind, ob sie wirklich selber über ihre Daten verfügen können, hat ein Vertrauens- und Legitimitätsproblem. Das müssen wir verhindern. Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung zu dem vorgelegten Antrag.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es bleibt für mich nicht ergründbar, warum Sie Ihren Antrag ohne Stellungnahme der Staatsregierung hier im Hohen Haus zur Diskussion stellen, handelt es sich doch um schwierige rechtliche Sachverhalte. Sie müssen sich den Vorwurf gefallen lassen, dass es Ihnen nicht nur um Aufklärung geht, sondern dass Sie mit Ihrem Antrag anklagen wollen. Dies steht aber weder einer Fraktion noch dem Sächsischen Landtag insgesamt zu.
Mit Ihrer Formulierung „Kultur des Wegschauens in Sachsen beenden“ diffamieren Sie sehr deutlich die Arbeit der sächsischen Polizei und der sächsischen Justiz, und zwar in einer nicht hinnehmbaren Form. Dies ist nicht zu akzeptieren. Sie stellen die Arbeit vieler engagierter Polizisten, Staatsanwälte und Richter infrage. Dies muss ich für die CDU-Fraktion deutlich zurückweisen.
Ich kann nicht erkennen, dass es im Freistaat Sachsen ein Wegschauen gegeben hat. Nach dem Ausländerhass 1991 wurde die Sonderkommission Rechtsextremismus gegründet. Der Staat hat reagiert. Diese Sonderkommission hat viele Jahre sehr erfolgreich Rechtsextremismus,
Gewalt und Hass verfolgt. Rechtsextremistische Straftaten und Gewalttaten wurden und werden verfolgt und geahndet. Es gibt kein Wegschauen im Freistaat! Gewalt und Extremismus – von rechts, aber auch von links – sind auch weiterhin hart zu verfolgen.
Ich gehe davon aus, dass die sächsische Polizei und die sächsische Justiz die ihnen von der Verfassung zugewiesenen Aufgaben zu erfüllen haben. Dies trifft natürlich auch auf alle Verwaltungen des Freistaates Sachsen ohne Wenn und Aber zu. Der Rechtsstaat braucht Transparenz und muss sich an klare, durch die Gewaltenteilung vorgegebene Regeln halten. Dies setze ich für den Freistaat Sachsen und für alle Beteiligten voraus.
Der Antrag verkennt, dass die Überprüfung rechtskräftig abgeschlossener Verfahren grundsätzlich nur zulässig ist, soweit strafprozessuale Vorschriften eine Wiederaufnahme der Verfahren rechtfertigen. Schließlich ist die Erforschung des subjektiven Tatbestandes insbesondere bei Tötungsdelikten für die Abgrenzung zwischen Mord und Totschlag, zu dem natürlich die Motivation des Täters gehört, ureigene Aufgabe – ich betone: ureigene Aufgabe – der Strafgerichte im Rahmen der Strafverfahren. Würden diese abgeschlossenen Strafverfahren durch Ermittlungs- und Sicherheitsbehörden und nicht durch Gerichte überprüft, käme die Überprüfung jedenfalls mittelbar einer systemfremden Kontrolle von Gerichtsentscheidungen außerhalb des Rechtsweges gleich, die nicht hingenommen werden kann. Dies verstößt gegen die verfassungsrechtlich gewährleistete Unabhängigkeit der Gerichte und damit gegen die Gewaltenteilung, die durch die Verfassung beschrieben ist.
Überdies zielt das Verlangen der Antragsteller, die Überprüfung auch auf bereits aufgeklärte Delikte zu erstrecken, auf eine beinahe unmögliche Leistung ab. Ein derartiges Unterfangen würde erhebliche Ressourcen binden. Der damit einhergehende Aufwand für Ermittlungs- und Sicherheitsbehörden könnte zu Defiziten in der täglichen Arbeit der Behörden und bei der Ausermittlung und Verhinderung von Straftaten führen. Das ist daher von niemandem zu rechtfertigen, auch durch diesen Antrag nicht. Diese Entscheidung durch den Antrag so locker zu fassen, ist nicht hinnehmbar. In dieser Form handelt es sich um einen Antrag, dem niemand im Hohen Hause zustimmen kann.
Unabhängig davon hat die Innenministerkonferenz im Jahr 2012 eine generelle Überprüfung ungeklärter, auch versuchter Tötungsdelikte gemäß der §§ 211 und 212 Strafgesetzbuch zwischen 1990 und 2011 in die Wege geleitet, um Hinweise auf einen rechtsextremistischen Hintergrund zu erlangen. Die AG Fallanalyse des gemeinsamen Abwehrzentrums gegen Rechtsextremismus hat 190 Fälle im Freistaat Sachsen überprüft. Bei zwei Fällen wäre eine politische Motivation nochmals zu überprüfen. Im Übrigen hat die Staatsregierung dies auch als Sachstand in mehreren Kleinen Anfragen beantwortet. Sollte es dennoch Fehler bei der Strafverfolgung gegeben haben, so sind diese zu korrigieren. Das funktioniert natürlich
nur über den Rechtsweg. Anders funktioniert das nicht. Es bleibt Staatsinteresse, Gewalt und Straftaten zu verfolgen. Deshalb wird es auch künftig kein Wegschauen bei rechtsextremistischen Tatmotiven im Freistaat Sachsen im Besonderen und extremistischen Tatmotiven im Allgemeinen geben. Dies wäre auch durch die Verfassung überhaupt nicht zulässig.
Die CDU-Fraktion lehnt jede Form von Gewalt entschieden ab. Ihr Antrag ist jedoch ein untaugliches Mittel, Formen extremistischer Gewalt im Freistaat Sachsen zu verfolgen und zu lösen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Natürlich ist das Hauptanliegen des Antrages eine außenpolitische Frage. Es ist natürlich auch eine interessante europäische Frage. Die Fraktion, die hier die Europäische Union mit aller Macht bekämpft, setzt sich mit ihrem Antrag für Europafragen ins Bild. Das verwundert ein wenig.
Es wird – das will ich deutlich machen – der Eindruck erweckt, dass der Beitritt der Republik Türkei zur Europäischen Union und ein massiver Zuzug von türkischen Staatsangehörigen in die Bundesrepublik Deutschland unmittelbar bevorstehen.
Diese Darstellung, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist in keiner Weise von der Realität gedeckt. Seit 1999 hat die Republik Türkei den Status eines Beitrittskandidaten. Seit dem 3. Oktober 2005 laufen die Beitrittsverhandlungen. Gegenstand der Verhandlungen zwischen
der Europäischen Union und der Republik Türkei ist der rechtliche Besitzstand der Europäischen Union.
Da sich die Türkei seit 2004 weigert, die vereinbarte Zollunion mit der Europäischen Union auch auf Zypern auszudehnen, blieben acht Verhandlungskapitel bisher ungeöffnet. Dieser Zustand besteht seit 2006. Es ist davon auszugehen, dass es in naher Zukunft keine substanziellen Fortschritte in den Verhandlungen geben wird, da ein konkretes Einlenken der Türkei in der Zypernfrage bisher nicht zu erkennen ist.
Zum Thema der Visafreiheit ist anzumerken, dass am 16.12.2013 ein Rücknahmeabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Türkei unterzeichnet wurde, mit dem sich die Türkei zur Rücknahme von Flüchtlingen verpflichtet, die rechtswidrig über die Türkei in die Europäische Union gereist sind.
Im Gegenzug haben im Dezember Verhandlungen über eine visafreie Einreise türkischer Staatsbürger nach Europa begonnen. Einen Automatismus zur Visafreiheit wird es aber nicht geben. Die Republik Türkei muss zunächst bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dabei sind Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und der Gewaltenteilungsgrundsatz besonders zu beachten. Der Schutz von Minderheiten muss gewährleistet werden. Menschenrechte müssen in vollem Umfang auch in der Republik Türkei eingehalten werden. Die Europäische Union wird sich jedenfalls nicht von der Türkei unter Druck setzen lassen. So weit zur tatsächlichen Lage.
Ich möchte aber auch die Position der Landtagsfraktionen der CDU und der FDP zu dieser Frage deutlich machen. Den Beitritt der Türkei als Vollmitglied der Europäischen Union lehnen wir zum jetzigen Zeitpunkt ab.
Zum einen erfüllt die Türkei nicht die Voraussetzungen eines modernen Rechtsstaates. Nicht zuletzt haben gerade die Ereignisse der letzten Monate in der Türkei, die Proteste im Sommer, aber auch der Umgang mit der Korruptionsaffäre, um einiges anzusprechen, diese Auffassung eher verstärkt als abgebaut. Dies betrifft insbesondere auch die Einstellung zur Frage der Gewaltenteilung. Laut Medienberichten hat der türkische Ministerpräsident die Einschätzung gegeben, dass die Gewaltenteilung das Risiko berge, die Demokratie zu untergraben. Solche Aussagen tragen nicht zur Förderung des Vertrauens bei.
Zum anderen wäre die Europäische Union auch aufgrund der Größe und der Wirtschaftsstruktur der Türkei trotz des Aufholprozesses, der dort eingesetzt hat, aber auch trotz des Demokratieprozesses, der stattfindet, mit einem Beitritt überfordert. Der Dialog jedoch mit der Türkei muss aufrechterhalten und ausgebaut werden. Die Republik Türkei ist trotz aller Probleme im Zusammenhang mit der Achtung von Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten ein wichtiger Partner der Europäischen Union und natürlich auch der Bundesrepublik Deutschland. Diese Beziehungen dürfen nicht abgebrochen, sondern sollten
auch jenseits eines Beitritts in politischer und wirtschaftlicher Hinsicht, auch unter Gesichtspunkten der Weiterentwicklung der Demokratie in diesem Land, vertieft und ausgebaut werden.