Protokoll der Sitzung vom 10.07.2014

dafür, dass Frau Skroch die angeblichen Treffen im Jahr 2005 und die vermeintlich guten Kontakte von „Gemag“ zu Politik und Justiz schlicht erfunden hat. Dazu passt, dass wir ihr bereits im vorangegangenen Ausschuss nachweisen konnten, dass der entsprechende Treffvermerk mit „Gemag“ von ihr selber zurückdatiert wurde, um ihn noch in die Auswertung einfließen zu lassen.

Genau das, meine Damen und Herren, wirft ein bezeichnendes Bild. Frau Skroch war in den Jahren 2006 und 2007 mit der Aufarbeitung der Aktenstücke des aufgelösten OK-Referats befasst. Ob hier noch eine Trennung zwischen Beschaffung und Auswertung bestanden hat, ist mehr als fraglich. Sehr wahrscheinlich ist dies nicht.

Frau Skroch hat weiterhin sogenannte APX oder Auskunftspersonen in X geführt, also Auskunftspersonen, deren Identität nirgendwo erfasst war. Ein solches Vorgehen ist ungeheuerlich und legt den Verdacht nahe, dass es diese Personen tatsächlich nie gegeben hat. Ihre Aussagen finden sich gleichwohl in den Akten wieder. Auch das wirft ein bezeichnendes Bild auf die Arbeitsweise des Referats und der Referatsleiterin. Der jetzige Generalstaatsanwalt Klaus Fleischmann hat das in seiner Aussage vor dem Ausschuss ganz gut zusammengefasst, indem er sinngemäß ausführte, dass Frau Skroch sich bisweilen in bestimmte Themen verrannte und dann nur noch schwer herauszubekommen war.

Meine Damen und Herren, aber damit nicht genug. Im ach so untadligen OK-Referat werden Polizeibeamte in unzulässiger Form als Quellen geführt. Ebenso verhält es sich mit einer Sozialarbeiterin. Beide liefern Informationen, die sie möglicherweise schon Polizeibehörden gegeben haben. Der doppelte Aufguss dieser Informationen ist damit durchaus sehr wahrscheinlich.

Und weiter geht‘s: Ein V-Mann-Führer beginnt ein über das Dienstliche hinausgehendes Verhältnis mit seiner Quelle. Die entsprechende Korrespondenz findet sich in den Akten. Man stelle sich auch nur ansatzweise vor, wie groß völlig zu Recht der Aufschrei wäre, wenn so etwas im Bereich der Beobachtung von Rechts- oder Linksextremismus passiert wäre!

Derselbe Mitarbeiter verfügt offenbar über engeren Kontakt zum selbst ernannten Aufklärungsautor Jürgen Roth. Derselbe Mitarbeiter hat die Telefonnummer von Volker Külow unter der Rubrik „Fraktionen“ in seinem Handy gespeichert, und derselbe Mitarbeiter sieht sich einer Anklage ausgesetzt, weil er unter anderem eine ehemalige Quelle und andere Zeugen eingeschüchtert und bedroht haben soll.

Dies alles wirft kein gutes Licht auf die Arbeitsweise des ehemaligen OK-Referats. Wenn man fragt, wer tatsächlich dafür verantwortlich ist, was wir als „Sachsen- Sumpf“ kennen, was da alles in die Akten gekommen ist, ist wohl der Name Georg Wehling weniger relevant. Dafür rücken die Namen Skroch und Heide in den Mittelpunkt. Das ist wohl eine der wesentlichen Erkenntnisse dieses Ausschusses.

Meine Damen und Herren, die Opposition ist selbst davon abgerückt, dass es ihren behaupteten „Sachsen-Sumpf“ gibt. Nun muss also die nächste Legende herhalten, diesmal die von der fehlerhaften und einseitigen Aufarbeitung durch die Staatsregierung. Damit wird nun endgültig der Bock zum Gärtner gemacht. Die, die 2007 und danach am lautesten nach Aufklärung geschrien haben, wollen diese Aufklärung nun bewerten. Demagogischer geht es kaum.

Ich rufe uns allen die aufgeheizte und bisweilen hysterische Atmosphäre im Frühsommer 2007 in Erinnerung, als durch gezielte Durchstechereien der angebliche „SachsenSumpf“-Skandal an die Öffentlichkeit kam. Das Ergebnis stand bei der Opposition damals ja schon fest. Ich zitiere Klaus Bartl aus seiner Rede vom 5. Juni 2007 hier vor dem Hohen Haus: „Folgende Tatsachen dürften bereits jetzt als feststehend und belastbar betrachtet werden: Erstens. Hier im Freistaat ist es einer zahlenmäßig zunächst sicherlich kleinen Gruppe von herausgehobenen Personen im Bereich von Politik, Wirtschaft, Verwaltung, Justiz, Staatsanwaltschaft und Polizei gelungen, ein nach bisherigen Erkenntnissen der deutschen Politik- und Kriminalgeschichte noch nie da gewesenes Netzwerk aufzubauen, unter dessen Wirkung zumindest in regional begrenzten Bereichen die in Staatsgrundsätzen angelegte Gewaltenteilung praktisch paralysiert, gelähmt und aufgehoben wurde.“

Dieses Zitat zeigt die ganze Wucht der damaligen Anwürfe. Es wird an Superlativen nicht gespart. Wohlgemerkt, nichts weniger als „in der Kriminalgeschichte einzigartig“, und die Gewaltenteilung sei hier aufgehoben. Darunter – so haben wir Sie auch kennengelernt – machen Sie es ja nicht, Herr Bartl.

Unter diesem Druck mussten die Staatsregierung auf der politischen Seite und Staatsanwaltschaften auf der juristischen Seite klären, was tatsächlich an diesen heftigen Vorwürfen dran war.

Ich bin insbesondere den ermittelnden Staatsanwälten für ihre akribische Arbeit dankbar. Wir haben ja die Herren Schwürzer und Kohle intensiv vernommen. Sie haben uns ein sehr genaues Bild ihrer Arbeit gegeben, und – das scheint mir besonders wichtig – sie haben sich vehement gegen den Vorwurf verwahrt, auf die Ermittlungen wäre in irgendeiner Form Einfluss genommen worden.

(Zuruf des Abg. Klaus Bartl, DIE LINKE)

Das passiert ja schon wieder! – Wenn das dennoch von der Opposition behauptet wird, dann ist das wider besseres Wissen und eine Frechheit. Gerade die SPD schreckt dabei nicht davor zurück, die eigenen Leute gezielt zu diskreditieren, die anderswo in – zugegeben sehr kühnen – Träumen schon als Minister gehandelt werden.

(Zuruf des Abg. Johannes Lichdi, GRÜNE)

Die Strafverfolgungsbehörden, meine Damen und Herren, haben unsere Unterstützung verdient und nicht diese permanenten und zutiefst ehrenrührigen Verdächtigungen.

Meine Damen und Herren! Auf der einen Seite fordert die Opposition mit den handelnden Ministern immer wieder Aufklärung – 2007, 2008 und in der Folgezeit. Andererseits kritisieren sie diese dann, wenn sie sich über den Verfahrensstand informieren lassen, um überhaupt diese Auskunft geben zu können. Das ist ein durchaus mieses und durchschaubares Spiel und dient in keiner Weise der Aufklärung, allenfalls der persönlichen Profilierung der bekannten Oppositionsprotagonisten.

Wir als CDU sagen in unserem Abschlussbericht ganz klar, dass die Aufarbeitung der vermeintlichen Affäre auch in Ansehung des großen öffentlichen Drucks ordentlich und nach rechtsstaatlichen Grundsätzen gelaufen ist. Es ist allerdings – und das will ich zugeben – bedauerlich, dass zwei zentrale Gerichtsverfahren, nämlich die gegen Frau Skroch und Herrn Heide, noch nicht begonnen haben bzw. abgeschlossen werden konnten. Eine gerichtliche Entscheidung hierüber würde möglicherweise auch zur weiteren Aufklärung und auch zur weiteren Abkühlung beitragen.

Meine Damen und Herren! Erlauben Sie mir noch einige Bemerkungen zum Schluss. Einen Komplex konnte der Ausschuss nicht annähernd beginnen aufzuklären: den unglaublichen Umgang der Stadt Leipzig mit vermeintlich herrenlosen Grundstücken. Leipzigs SPD-Oberbürgermeister Jung hat sich lange geweigert, mit dem Ausschuss zusammenzuarbeiten. Die wahren Gründe dafür wird nur er kennen. Das, was der Ausschuss in Sachen Aktenführung bei der Stadt Leipzig und der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft erleben durfte, lässt allerdings ahnen, dass der Komplex der herrenlosen Grundstücke noch gesondert aufgearbeitet werden muss.

Meine Damen und Herren! Wir haben in den letzten Jahren das Paradebeispiel eines politischen und medialen Skandals erlebt, an dem inhaltlich nichts war. Der Schaden auf allen Seiten wird bleiben. Es ist ein schlechtes Bild auf Sachsen geworfen und aus dem eigenen Land noch verstärkt worden. Behörden und Institutionen, insbesondere in der Strafverfolgung, wurden gezielt in ihrer Arbeit diskreditiert. Ich kann nur hoffen und vertraue darauf, dass sich der Freistaat Sachsen und seine Menschen davon nicht beeinflussen lassen.

Wir haben im Ausschuss viel Mitgefühl für ehemalige Mitarbeiter des OK-Referats, für die ehemaligen Zwangsprostituierten und für andere Zeugen erlebt. Ich kann das durchaus nachvollziehen. Aber, so will ich fragen: Gibt es dieses Mitgefühl auch für diejenigen, die als vermeintliche Hauptpersonen des Skandals galten, für die, die zu Unrecht mit mafiösen Strukturen in Verbindung gebracht wurden, für die, die für angebliche Grundstücksschiebereien verantwortlich sein sollten, für die, die ohne Hemmungen mit angeblichen Bordellbesuchen und sogar mit Sex mit Minderjährigen konfrontiert wurden? Diese Vorwürfe können von heute auf morgen Existenzen und Personen zerstören. Darüber hat bislang leider niemand von der ansonsten doch so eifernden Opposition ein

bedauerndes Wort verloren. Das ist ein Skandal, über den leider bisher niemand geschrieben hat.

(Johannes Lichdi, GRÜNE: Da hast du nicht zugehört!)

Ganz zum Schluss, meine Damen und Herren, ein herzliches Dankeschön an meine Kollegen der CDU-Fraktion, die viele Stunden im Ausschuss ausgeharrt haben. Nicht selten mussten sie dabei erleben, dass die Opposition kaum noch vertreten war. Auch das ist die Realität in einem Untersuchungsausschuss.

Mein Fazit: Sehr viel Lärm um nichts, und einmal mehr hat gegolten: Untersuchungsausschüsse dienen mehr der Profilierung und Skandalisierung durch die Opposition denn der Aufklärung.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU, der FDP und der Staatsregierung)

Meine Damen und Herren! Für die Fraktion DIE LINKE spricht jetzt Herr Abg. Stange. Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es liegen Ihnen ein Bericht und ein abweichendes Votum zur Arbeit des 2. Untersuchungsausschusses der 5. Wahlperiode vor. Diese zwei Berichtsteile sind nicht nur inhaltlich, sondern auch qualitativ erstaunlich unterschiedlich. Warum das so ist, will ich Ihnen im Folgenden erläutern.

Das grundsätzliche Ziel des Untersuchungsauftrages, den der Landtag dem 2. Untersuchungsausschuss mit Beschluss vom 19. Mai 2010 erteilt hat, heißt: „Die Verantwortung von Mitgliedern der Staatsregierung und von ihnen beauftragte leitende Behördenvertreter in Bezug auf folgende drei Schwerpunkte zu untersuchen“. Ich will es noch einmal ins Gedächtnis rufen:

„a) für etwaige schwerwiegende Mängel bei der Aufdeckung und Verfolgung krimineller und korruptiver Netzwerke unter Beteiligung von Vertretern aus Politik, Wirtschaft, Justiz, Polizei und sonstigen Landes- und kommunalen Behörden in Sachsen,

b) für das Versagen rechtsstaatlicher Informations-, Kontroll- und Vorbeugungsmechanismen und

c) für die unzureichende Aufklärung sowie gezielte Desinformation gegenüber der Presse und der Öffentlichkeit im Umfeld der Debatte um den sogenannten SachsenSumpf“.

Warum aber tun die Koalition im Teil c) im Band II des Abschlussberichts und auch die Vertreter der Staatsregierung unter der Stellungnahme des Beauftragten der Staatsregierung nach § 10 Abs. 2 Satz 2 des Untersuchungsausschussgesetzes vom 10. Juni 2014 so, als ob sich der Einsetzungsbeschluss auf die Aufklärung der Existenz von korruptiven und kriminellen Netzwerken richten würde? Die Staatsregierung arbeitet hier sogar mit

einem Zitiertrick, indem die auf den Bezug zu den korruptiven und kriminellen Netzwerken im Einsetzungsauftrag getroffene Feststellung unter Punkt a) nur verkürzt wiedergegeben wird.

Sie zitieren „das etwaige organisierte Zusammenwirken von Vertretern aus Wirtschaft, Politik, von Richtern, Staatsanwälten und sonstigen Bediensteten der sächsischen Justiz, der Polizei, von Landes- und kommunalen Behörden zur und bei der Begehung von Straftaten der mittleren und schweren Kriminalität sowie von Korruptionsstraftaten (kriminelle und korruptive Netzwerke in Sachsen)“.

Hier bricht das Zitat in der Stellungnahme der Staatsregierung ab, und es entsteht der Eindruck, als sei die Aufklärung krimineller und korruptiver Netzwerke in Sachsen zentraler Gegenstand der Untersuchung des Untersuchungsausschusses. Die Formulierung im Einsetzungsauftrag geht jedoch weiter; „... wie es sich aus den Erkenntnissen des Landesamtes für Verfassungsschutz, aus abgeschlossenen Ermittlungs- und Strafverfahren, aus der Erkenntnislage der Strafverfolgungsbehörden und der eingesetzten Ermittlungseinheiten ergibt und dessen Zustandekommen bzw. dessen Begünstigung infolge etwaiger Versäumnisse, Fehlentscheidungen, direkter oder indirekter Einflussnahme von Mitgliedern der Staatsregierung, von Staatsministerien und diesen nachgeordneten Behörden.“

Ganz klar: wie es sich aus Erkenntnissen anderer Behörden und nicht etwa Ermittlungen zu Strukturen oder Handlungsgeschehen ergibt. Das heißt, Gegenstand können wesentlich nur die Erkenntnisse bzw. Informationen von anderen Behörden sein, um hier anknüpfend zu untersuchen, wie bei Vorliegen solcher Verdachtsmomente das Handeln der Staatsregierung und ihr unterstellter Behörden einzuschätzen ist. Letzteres bildet, wie das Thema und die drei Schwerpunkte des Einsetzungsbeschlusses klar belegen, den eigentlichen Untersuchungsgegenstand.

Daraus ergibt sich, dass der 2. Untersuchungsausschuss zwar Erkenntnisse anderer Behörden zu etwaigen korruptiven Netzwerken nach zum Beispiel Anknüpfungstatsachen oder abschließenden Entscheidungen ordentlicher Gerichte auswerten soll, nicht aber beauftragt ist, die Existenz oder Nichtexistenz solcher Netzwerke zu ermitteln oder gar gerichtsfest oder für die Öffentlichkeit nachzuweisen. Diese auch vom seinerzeitigen CDUFraktionsvorsitzenden Dr. Fritz Hähle in seiner Rede vor dem Landtag am 19. Juli 2007 betonte Tatsache hinsichtlich der Rolle parlamentarischer Untersuchungsausschüsse und ihrer Unterscheidung von Ermittlungsbehörden scheint mitunter übersehen oder bewusst ignoriert worden zu sein.

Ich darf aus dem Plenarprotokoll zitieren: „Noch etwas. Die Opposition kann auch nicht mit den Mitteln eines Untersuchungsausschusses Vorgänge untersuchen, für die die Exekutive weder eine rechtliche noch eine politische Verantwortung trägt, weil sie allein der richterlichen

Unabhängigkeit unterliegen.“ Und weiter: „Der Artikel 78 Abs. 1 der Sächsischen Verfassung lautet: ,Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden. Ausnahmegerichte sind unzulässig.‘ Sogar Herr Kollege Bartl hat heute bestätigt, dass es nur über die zuständigen Strafverfolgungsbehörden und über die Gerichte geht.“

Sie setzen sich genau darüber hinweg. Warum tun die Koalition und die Staatsregierung nun so, als ob die Aufklärung der Netzwerke selbst Gegenstand des Untersuchungsauftrags war? Eine schnelle Antwort wäre: weil diese Frage zunächst ab Mai 2007 im Mittelpunkt der öffentlichen Debatte stand.

So weit, so gut. Aber warum haben es die Koalition und die Staatsregierung versäumt, wenigstens in dieser jetzigen Wahlperiode den zentralen Aufklärungsauftrag der Untersuchung möglichen Versagens der Staatsregierung und nachgeordneter Behörden in das Zentrum der Betrachtung zu rücken? – Die Antwort ist bei Lichte betrachtet relativ einfach.

Erstens. Man richtet die sogenannte Aufarbeitung – natürlich völlig rechtsstaatlich – so ein, dass Ergebnisse kaum oder gar nicht zu erwarten sind.

Zweitens. Man bietet gleichzeitig ein „Haltet den Dieb!“Szenario an, welches die eigentliche Ursache für den Skandal um den „Sachsen-Sumpf“ außerhalb von Herausforderungen durch mögliche Bedrohungen durch netzwerkartige schwere und schwerste Kriminalität mit Bezug zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung in Sachsen verortet, nämlich im individuellen Versagen von im Kern zwei übermotivierten Personen, die natürlich eine DDR-Vergangenheit haben.

Drittens. Voilà! Das Kaninchen kommt aus dem Zylinder in Gestalt der völlig unbefleckten Staatsregierung und ihrer verantwortlichen Vertreter sowie nachgeordneten Behörden.

(Johannes Lichdi, GRÜNE: So unbefleckt sind sie nicht!)

Noch einmal langsam: Man erklärt die Frage nach einem Versagen der Staatsregierung bei der Aufklärung von Verdachtsmomenten zu korrupten Netzwerken für obsolet, weil die Verdachtsmomente in Gänze als Hirngespinste diffamiert werden und damit der Gegenstand fehlt, auf den sich das Versagen der Staatsregierung beziehen soll. Alles klar?

Meine Damen und Herren von der Koalition und auf der Regierungsbank! Mit diesem Trick werden wir Sie nicht davonkommen lassen. Das wird Ihnen heute und auch nicht später gelingen, schon gar nicht für den Fall der Eröffnung der Hauptverfahren gegen Simone Henneck und Georg Wehling, obwohl Sie die Anklageschrift in Ihrem Mehrheitsbericht vorsorglich heilig sprechen.

(Oh-Rufe von der CDU)

Glauben Sie wirklich, dass das die Richter der Großen Strafkammer am Landgericht Dresden beeindruckt, oder ging es noch einmal um ein Lob für eine dienstbeflissene,