Protokoll der Sitzung vom 10.07.2014

Herr Stange?

(Enrico Stange, DIE LINKE: Nein, nein!)

Es ist nichts, weswegen ich mich an Sie wenden müsste wegen der Frage einer weiteren Wortmeldung?

(Enrico Stange, DIE LINKE, nimmt in den Reihen der Fraktion DIE LINKE Platz.)

Sie nehmen nur an einer anderen Stelle Platz?

(Enrico Stange, DIE LINKE: Ja!)

Das können Sie gern tun.

Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Damit stelle ich fest: Die Aussprache ist beendet.

Meine Damen und Herren! Mit dem Ende der Aussprache zum Abschlussbericht ist auch die Arbeit des 2. Untersuchungsausschusses der 5. Wahlperiode beendet.

Ich denke, ich spreche im Namen des ganzen Hauses, wenn ich die Gelegenheit nutze, dem Vorsitzenden und seinem Stellvertreter, allen Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Ausschusses, den beteiligten Mitarbeitern der Fraktionen, der Landtagsverwaltung, der Staatsregierung und auch den zusätzlich benötigten Honorarkräften für ihre Arbeit zu danken.

(Beifall)

Der gleiche Dank gilt natürlich auch den Sachverständigen und Zeugen, die sich geduldig – manche auch an mehreren Tagen – den Fragen der Abgeordneten gestellt und nach bestem Wissen und Gewissen zur Wahrheitsfindung beigetragen haben.

(Beifall)

Bevor ich den Tagesordnungspunkt beende, haben wir noch über einen Entschließungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, SPD und GRÜNE in der Drucksache 5/14810 zu beraten und abzustimmen.

Soll dieser Entschließungsantrag noch eingebracht werden?

(Enrico Stange, DIE LINKE, erhebt sich.)

Ach, das war die Bewegung? – Herr Stange, bitte sehr. Sie haben jetzt Gelegenheit, den Entschließungsantrag einzubringen.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will

es ganz kurz machen. Lassen Sie mich aber eingangs eines sagen: Sehr geehrter Herr Kollege Piwarz, hätte die Staatsanwaltschaft damals eine anständige Ermittlungsarbeit geleistet und wäre sie in die entsprechende Lage versetzt worden, dann hätte man sich auch vieles andere erspart.

(Zuruf des Abg. Christian Piwarz, CDU)

Zum Entschließungsantrag, meine sehr geehrten Damen und Herren: Wir sind der Überzeugung, dass wir einen Anfang zu einer politisch-kulturellen Wende im Umgang mit den Erkenntnissen dieses Untersuchungsausschusses und natürlich auch die entsprechenden Grundlagen brauchen. Deshalb und um die Justiz- und Sicherheitspolitik auf die Herausforderungen unserer Zeit in der Zukunft zu lenken und sie entsprechend vorzubereiten, haben wir Ihnen diesen Entschließungsantrag zugeleitet, in dem wir feststellen lassen wollen, dass dazu eine andere Kultur, nämlich mit produktivem und sachorientiertem Streit, erforderlich ist, dass es erforderlich ist, eine Überprüfung des Rahmens dahin gehend durchzuführen, dass sachfremde Einflüsse auf die Justiz unterbunden werden und die Staatsanwaltschaft entsprechend qualifiziert wird, um möglichst auch in die Lage versetzt zu werden, polizeiliche Ermittlungstätigkeit durchführen zu können.

Wir wollen, dass es einen schrittweisen Übergang zu einer weisungsfreien und selbstverwalteten Staatsanwaltschaft in Sachsen sowie zu einer konsequenten Unabhängigkeit der Justiz gibt. Und wir wollen, dass die Protokolle der öffentlichen Sitzungen des 2. Untersuchungsausschusses der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Zu den Unterlagen für die Forschungstätigkeit habe ich vorhin bereits gesprochen.

Wir bitten um Zustimmung zu diesem Entschließungsantrag.

(Beifall bei den LINKEN)

Vielen Dank, Herr Stange. – Es gibt Wortmeldungen zum Entschließungsantrag und zur Einbringung. Herr Piwarz, bitte.

Herr Präsident! Nur ganz kurz: Der Entschließungsantrag ist von einer gewissen Lyrik geprägt. Dort hat er vielleicht seine Vorzüge, vom Inhalt her aber nicht. Sie versuchen offensichtlich, das, was wir jetzt in insgesamt sieben Jahren zum Thema „SachsenSumpf“ bearbeitet, erarbeitet und herausgefunden haben, quasi zu verallgemeinern. Das kann nicht Sinn der Arbeit eines Untersuchungsausschusses sein, und das werden wir so auch nicht mittragen.

Wenn ich hier in Punkt 2 lese, dass „auch für die Zukunft eine politische Kultur des produktiven, klar sachorientierten Streits anstelle im Wesentlichen ideologisch motivierter Debatten um Schuldzuschreibungen und Machterhalt“ gefordert wird, dann widerspricht das dem, was ich vielfach im Ausschuss insbesondere bei Zeugeneinvernahmen erleben musste, und auch einigen Reden, die ich

gerade hier im Hohen Hause zur Kenntnis nehmen musste.

Der letzte Punkt betrifft Punkt 5, die Freigabe der Protokolle. Das ist eine Forderung, die im Widerspruch zu unserer Geschäftsordnung steht. Schon deshalb ist dieser Punkt nicht zustimmungsfähig.

Wir werden insgesamt diesen Entschließungsantrag ablehnen.

Vielen Dank, Herr Piwarz. Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht.

Ich lasse über die Drucksache 5/14810 abstimmen. Wer zustimmen möchte, zeige das jetzt bitte an. – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei wenigen Stimmenthaltungen und zahlreichen Stimmen dafür hat der Entschließungsantrag, Drucksache 5/14810, nicht die erforderliche Mehrheit gefunden.

Meine Damen und Herren, dieser Tagesordnungspunkt ist damit abgeschlossen.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 5

Bericht des Petitionsausschusses

(Berichtszeitraum 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2013)

Drucksache 5/14654, Unterrichtung durch den Petitionsausschuss

Das Präsidium hat dafür eine Redezeit von 5 Minuten je Fraktion festgelegt. Traditionell wird zunächst die Vorsitzende des Petitionsausschusses als Berichterstatterin die Aussprache beginnen. Danach sprechen CDU, DIE LINKE, SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, NPD und die Staatsregierung, so sie das Wort wünscht.

Ich erteile jetzt der Ausschussvorsitzenden, Frau Jonas, das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kollegen Abgeordneten! Der Bericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2013 liegt Ihnen vor. Ich als Vorsitzende möchte Ihnen gemäß unserer Geschäftsordnung diesen vorstellen und einbringen.

Da es auch der letzte Bericht in dieser Legislaturperiode ist, möchte ich die Gelegenheit nutzen, Ihnen einen kurzen Rückblick über die Tätigkeit der gesamten letzten fünf Jahre zu geben.

Seit 2009 bis heute sind unserem Ausschuss 5 886 Schreiben zugegangen. Davon waren 4 082 als Petitionen einzustufen. Nun werden Sie sagen: Na ja, das ist gar nicht so viel. – Wenn man aber konkret darauf schaut und feststellt, dass allein im Bereich der Massen- und Sammelpetitionen 426 819 Personen ihre Unterschrift unter eine Petition gesetzt haben, bekommt das Ganze sicherlich aus Ihrer Sicht ein ganz anderes Gewicht. Das bedeutet, dass jeder neunte Einwohner unseres Landes sein verfassungsmäßig garantiertes Recht, sich zu beschweren, auch nutzte. Das zeigt mir ganz persönlich, dass sich die Menschen in unserem Land dafür interessieren, was hier passiert, und sich auch aktiv einbringen.

Diese Petenten nutzten also das Recht, besonders bei Gesetzesänderungen, bei anstehenden Haushaltsverhandlungen und bei Problemen, die regionale Änderungen zum Inhalt hatten, sich einzubringen.

In dieser Legislaturperiode gab es einen ganz besonderen Fall, auf den ich kurz eingehen möchte. Zur Aufnahme des Wolfes in das Jagdgesetz gab es erstmals eine Petition für die Aufnahme und eine Petition gegen die Aufnahme des Wolfes in das Jagdgesetz.

Aber auch weitere Themen, wie die Schiffbarkeit im Leipziger Gewässerverbund, die Schließung von Geburtenstationen und – eine der größten Petitionen mit mehr als 70 000 Unterschriften, also mit einer der größten Unterschriftsraten – der Personalschlüssel in Kindertageseinrichtungen, stießen auf lebhaftes Interesse.

Zum ersten Mal nahm in dieser Legislaturperiode ein gesamter Ausschuss an einem Vor-Ort-Termin teil. Dieser ergab sich aufgrund der großen Anzahl von Beschwerden aus einer JVA in Sachsen. Die Ausschussmitglieder haben sich so einen genauen Überblick über die konkrete Situation verschafft, um auch dadurch spezielle Lösungsmöglichkeiten für die dort existierenden Probleme finden zu können.

Ebenso haben wir auch erstmals in der Geschichte des Petitionsausschusses die Petition eines Kindes bearbeitet. Sie kam von einem jungen Mann, der sich beschwerte, dass die Jungen im Sportunterricht offensichtlich benachteiligt werden gegenüber der Leistungsfähigkeit der Mädchen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, immer wieder erleben Bürger gefühlte und tatsächliche Ungerechtigkeiten. Der Petitionsausschuss dieses Landtags als wichtigste Schnittstelle zwischen Parlament und Bevölkerung hat sich deshalb auch der verschiedenen Sorgen und Nöte der Bürger angenommen. Es handelte sich um Eingaben von Bürgern, die sich von Behörden ungerecht behandelt fühlten, und um Anregungen zur Änderung bestehender Gesetze.

Immer wieder stand dabei auch die individuelle Situation eines Menschen im Raum, dessen Hoffnung, mithilfe des Petitionsausschusses eine Lösung zu finden, oftmals auch die letzte war – so bei Nachbarschaftskonflikten, Familienstreitigkeiten und individuellen Paarkonflikten. Hier muss man jedoch ganz klar sagen: Wir als Ausschuss haben nicht die Möglichkeit, alle Probleme zu lösen. Gerade auch beim Blick auf Gerichtsurteile und Ähnliches steht es uns nicht zu, selber Gesetze zu erlassen oder die Gerichtsbarkeit infrage zu stellen. Auch das mussten wir häufig Petenten mitteilen.

Wenn auch nicht jeder dieser Petitionen abgeholfen werden kann, so tragen viele doch zu einem besseren Verständnis der Sachverhalte bei. Oftmals aber – das muss ich ganz klar anmerken – ist die Sprache unserer Behörden so kompliziert und unverständlich, dass sie die Petenten nicht erfassen können.