Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 11. Sitzung des 5. Sächsischen Landtags.
Folgende Abgeordneten haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Herr Zais, Herr Mackenroth, Herr Dr. Schuster, Frau Nicolaus, Frau Dr. Runge, Herr Nolle, Herr Mann, Frau Herrmann und Frau Kagelmann.
Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Folgende Redezeiten hat das Präsidium für die Tagesordnungspunkte 1 bis 7 festgelegt: CDU bis zu 77 Minuten, DIE LINKE bis zu
53 Minuten, SPD bis zu 32 Minuten, FDP bis zu 32 Minuten, GRÜNE bis zu 28 Minuten, NPD bis zu 28 Minuten und die Staatsregierung bis zu 53 Minuten, wenn gewünscht. Die Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung können je nach Bedarf auf die Tagesordnungspunkte verteilt werden.
Gibt es Änderungsanträge zu dieser Tagesordnung? – Ich sehe keine Meldung. Damit ist die Tagesordnung der 11. Sitzung bestätigt.
Wahl des Präsidenten des Sächsischen Rechnungshofes (gemäß Artikel 100 Abs. 3 der Verfassung des Freistaates Sachsen und § 6 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über den Rechnungshof des Freistaates Sachsen)
Gemäß Artikel 100 Abs. 3 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen in Verbindung mit § 6 Abs.1 Satz 1 des Gesetzes über den Rechnungshof des Freistaates Sachsen und § 68 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung des Sächsischen Landtages wird der Präsident des Sächsischen Rechnungshofes auf Vorschlag des Ministerpräsidenten in geheimer Abstimmung gewählt.
Der Ministerpräsident hat Herrn Prof. Dr. Karl-Heinz Binus zur Wahl zum Präsidenten des Sächsischen Rechnungshofes vorgeschlagen. Sie können das der Ihnen vorliegenden Drucksache 5/1653 entnehmen.
Gemäß § 68 Abs. 1 der Geschäftsordnung hat der Landtagspräsident den Vorschlag dem Haushalts- und Finanzausschusses zugeleitet. Die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses liegt Ihnen in der Drucksache 5/1762 vor. Der Ausschuss empfiehlt, dem Wahlvorschlag des Ministerpräsidenten zu folgen.
Gemäß Artikel 100 Abs. 3 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen wird der Präsident des Rechnungshofes mit der Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen gewählt. Stimmenthaltungen werden gemäß § 103 Abs. 4 der Geschäftsordnung bei der Berechnung der Mehrheit nicht mitgezählt.
Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Wahlhandlung. Hierzu berufe ich aus den Reihen der Schriftführer eine Wahlkommission mit folgenden Mitgliedern des Landtages: von der Fraktion DIE LINKE Frau Roth
als – schon bewährte – Leiterin, von der CDU Herrn Modschiedler, von der SPD Frau Dr. Deicke, von der FDP Herrn Hauschild, von den GRÜNEN Herrn Jennerjahn, von der NPD Frau Schüßler.
Ich schlage Ihnen vor, dass die Wahlkommission die Auszählung außerhalb des Plenarsaales im Saal 2 vornimmt. – Hiergegen sehe ich keinen Widerspruch. Dann können wir so verfahren.
Wie der Herr Präsident schon sagte, wählen wir jetzt den Präsidenten des Rechnungshofes des Freistaates Sachsen. Die Abgeordneten werden in alphabetischer Reihenfolge aufgerufen und erhalten einen Stimmschein mit dem vorgeschlagenen Kandidaten und einen Wahlumschlag. Sie können sich durch Ankreuzen in dem entsprechenden Feld für Ja oder Nein oder Enthaltung entscheiden.
Meine Damen und Herren! Sind Abgeordnete im Saal, die ich noch nicht aufgerufen habe? – Das ist nicht der Fall.
Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich muss noch zwei kleine Korrekturen anbringen. Für die CDU war Herr Kollege Colditz
in die Wahlkommission berufen worden und nicht Herr Modschiedler. Sie erhielten den Wahlzettel ohne Umschlag.
Ich schließe an dieser Stelle die Wahlhandlung und bitte die Wahlkommission, jetzt das Ergebnis festzustellen. Ich schlage vor, wir warten die Auszählung der Stimmzettel hier im Saal ab. Die Auszählung wird zügig erfolgen.
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Das Ergebnis der Wahl des Präsidenten des Sächsischen Rechnungshofes liegt mir nunmehr vor. An der Wahl haben sich 122 Abgeordnete beteiligt. Ungültig waren keine Stimmen. Für Herrn Prof. Dr. KarlHeinz Binus haben sich 91 Abgeordnete entschieden.
Mit Nein haben 5 Abgeordnete gestimmt, 26 Abgeordnete haben sich der Stimme enthalten. Die erforderliche Zweidrittelmehrheit wurde erreicht. Damit wurde Herr Prof. Dr. Karl-Heinz Binus mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit als Präsident des Sächsischen Rechnungshofes gewählt. Er steht schon hier unten, und ich kann ihn fragen: Herr Prof. Dr. Karl-Heinz Binus, nehmen Sie die Wahl an?
(Beifall bei allen Fraktionen und der Staatsregierung – Der Präsident und die Fraktionsvorsitzenden von der CDU, der Linksfraktion, der SPD, der FDP und den GRÜNEN beglückwünschen Herrn Prof. Binus zur Wahl.)
Herr Präsident! Die Fraktionsvorsitzenden haben Ihnen gratuliert, und ich spreche Ihnen auch im Namen des Landtages, aller hier versammelten Kolleginnen und Kollegen die allerherzlichsten Glückwünsche zu Ihrer Wahl zum Präsidenten des Sächsischen Rechnungshofes aus. Ich wünsche Ihnen in Ihrem verantwortungsvollen Amt Erfolg und Gottes Segen.
2. Aktuelle Debatte: Verhinderung des bürgerschaftlichen Engagements durch die Staatsregierung – die LandesSeniorenVertretung nur ein Beispiel von vielen!
Meine Damen und Herren! Die Verteilung der Gesamtredezeit der Fraktionen hat das Präsidium wie folgt vorgenommen: CDU 33 Minuten, DIE LINKE 25 Minuten, SPD 12 Minuten, FDP 14 Minuten, GRÜNE 10 Minuten, NPD 10 Minuten und die Staatsregierung 20 Minuten, wenn gewünscht.
Ich erinnere Sie wie immer daran, dass die Debattenbeiträge in freier Rede zu halten sind. Das gilt für die Rednerinnen und Redner aus den Fraktionen und natürlich auch für die Mitglieder der Staatsregierung.
Als Antragsteller haben zunächst die Fraktionen der CDU und der FDP das Wort. Die weitere Reihenfolge in der ersten Runde ist: DIE LINKE, SPD, GRÜNE, NPD und die Staatsregierung, wenn gewünscht.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! CDU und FDP haben als Aktuelle Debatte beantragt: „Standards auf dem Prüfstand – Steuergeld verantwortungsvoll einsetzen“.
Warum werden eigentlich Standards gesetzt? Sicher aus ganz unterschiedlichen Gründen. In aller Regel steckt eine gute Absicht dahinter, manchmal auch eine gut gemeinte Absicht; auf jeden Fall Erfahrung, oft auch neue wissenschaftliche Erkenntnisse, manchmal sind tragische Ereignisse der Auslöser.