Protokoll der Sitzung vom 29.04.2010

(Beifall bei der SPD und der Linksfraktion)

Vielen Dank, Frau Dr. Stange. Sie haben noch einmal daran erinnert, dass Sie um namentliche Abstimmung bitten.

Bevor wir dazu kommen, lasse ich noch über den Änderungsantrag abstimmen, der Ihnen in der Drucksache 5/2185 vorliegt, eingebracht von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Frau Giegengack, ich habe es so verstanden, dass Sie den Änderungsantrag bereits eingebracht haben. Sie hätten aber jetzt noch einmal die Gelegenheit. – Das wollen Sie nicht.

Meine Damen und Herren! Dann bitte ich um die DafürStimmen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Bei sehr vielen Stimmen dafür hat der Antrag dennoch nicht die erforderliche Mehrheit gefunden und ist abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über die Drucksache 5/780, „Wohnortnahe Schule für alle“. Es ist die namentliche Abstimmung gewünscht. Wir haben uns darauf verständigt, dass Herr Fischer Sie namentlich aufrufen wird und Frau Wissel protokolliert. Herr Fischer, ich bitte Sie, Ihres Amtes zu walten.

5. Sächsischer Landtag, Aufrufliste zur namentlichen Abstimmung in der 14. Sitzung am 29. April 2010 über die Drucksache 5/780, beginnend mit dem Buchstaben G.

(Namentliche Abstimmung – Ergebnis siehe Anlage)

Meine Damen und Herren! Ist jemand im Saal, der nicht aufgerufen wurde?

Ich wurde nicht aufgerufen.

(Arne Schimmer, NPD, gibt sein Votum ab.)

Meine Damen und Herren! Wir zählen die Stimmen aus, und ich werde

gleich das Ergebnis bekannt geben. Ich bitte Sie um etwas Geduld.

(Kurze Unterbrechung)

Meine Damen und Herren! Ich darf Ihnen das Ergebnis Ihrer Abstimmung zum Antrag der SPD-Fraktion in der Drucksache 5/780 „Wohnortnahe Schulen für alle sichern“ bekannt geben. Mit Ja haben 44 Abgeordnete gestimmt, mit Nein 65 Abgeordnete und Enthaltungen hat es 7 gegeben. Damit hat der Antrag nicht die erforderliche Mehrheit gefunden. Der Tagesordnungspunkt 6 ist beendet.

(Dr. André Hahn, Linksfraktion, steht am Mikrofon.)

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7 – –

Verzeihung, man sollte doch ab und zu aufblicken. Es gibt eine Wortmeldung. Herr Dr. Hahn, bitte.

Ja, Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe mich zur Geschäftsordnung gemeldet, weil ich in analoger Anwendung von § 52 Abs. 1 der Geschäftsordnung einen Antrag stellen möchte. Es geht um folgenden Sachverhalt.

Wir haben heute eine Sondersitzung des Landtagspräsidiums gehabt. Gegenstand dieser Präsidiumssondersitzung war die Entscheidung über die Zulässigkeit einer Dringlichen mündlichen Anfrage, die ich in den Geschäftsgang eingereicht habe.

Mit dieser mündlichen Anfrage wollte ich den Ministerpräsidenten bzw. die Staatsregierung dazu bringen, heute ihre Position zum jetzigen Stand der Dinge darzulegen, was die Haushaltsvorverhandlungen angeht, insbesondere wie die Einnahmenausfälle zu kompensieren sind und auch welche Vorgaben der Finanzminister gegenüber den Ressortchefs gemacht hat. Dass es solche Vorgaben gibt, wissen wir aus einem Schreiben, das dem Präsidium des Landtages bei der Haushaltsberatung für seinen Bereich vorgelegen hat.

Diese Dringliche mündliche Anfrage habe ich gestellt. Ich konnte sie erst nach Ablauf der regulären Frist einreichen, weil es eine Pressekonferenz der Staatsregierung zum Ergebnis der Beratung einer Kabinettsklausur gegeben hat.

Es ist im Präsidium mit Mehrheit die Entscheidung getroffen worden, dass diese Anfrage unzulässig sei. Ich halte dies für einen Verstoß gegen Artikel 51 der Landesverfassung, der das Fragerecht beinhaltet.

Nun haben wir folgende Situation: Im Tagesordnungspunkt 10 steht die Fragestunde auf der Tagesordnung. Ich beantrage jetzt nach § 52 der Geschäftsordnung eine Entscheidung des Landtages über die Zulässigkeit meiner Anfrage.

Im § 52 Abs. 1 ist formuliert: „Hält der Präsident einen Antrag, einen Änderungsantrag oder einen Entschlie

Da bitte ich um Prüfung. Je nach Feststellung Ihrerseits würde ich mir namens meiner Fraktion vorbehalten, eine kurze Auszeit zu beantragen.

ßungsantrag für unzulässig, legt er ihn zunächst dem Präsidium mit seinen zu begründenden Bedenken vor.“ Das ist geschehen. Weiter heißt es: „Über die Zulässigkeit entscheidet das Präsidium.“ Das ist ebenfalls geschehen, wenn auch mit einem Ausgang, den ich für verfassungsrechtlich höchst bedenklich halte.

Sie stellen jetzt …

Ich bitte um Prüfung, ob der Antrag zulässig ist. Dann kommt der entscheidende Satz, der aus meiner Sicht hier analog angewendet werden muss, auch wenn es rechtliche Auseinandersetzungen geben sollte. 2. Vizepräsident Horst Wehner: Das werden wir tun.

Herr Piwarz, ich habe Sie so verstanden, Sie bitten um Auszeit, und wir prüfen jetzt in der Zeit, ob der Antrag zulässig ist.

Herr Präsident! Der letzte Satz lautet: „Die Antragsteller können gegen die Entscheidung des Präsidiums einen Beschluss des Landtags über die Zulässigkeit verlangen.“ Genau diesen Beschluss des Landtags verlange ich jetzt. Es sind keine Formvorgaben vorgegeben. Ich möchte, dass der Landtag über diese Entscheidung befindet. Ich mache das deshalb zum jetzigen Zeitpunkt, denn wenn es positiv ausgeht – man soll ja anderen die Lernfähigkeit nicht absprechen –, muss die Staatsregierung natürlich vorbereitet sein, in der Fragestunde die entsprechende Frage auch zu beantworten. Deshalb stelle ich den Antrag an dieser Stelle, dass nämlich der Landtag darüber befindet, ob diese Dringliche mündliche Anfrage tatsächlich unzulässig ist.

Herr Präsident, mit Verlaub, ich bitte erst einmal nur um Prüfung. Je nach Mitteilung des Ergebnisses würde ich mir vorbehalten, gegebenenfalls eine Auszeit zu beantragen.

Das bedeutet dennoch, Herr Piwarz, dass ich zur Prüfung dieses Antrages die Sitzung kurz unterbrechen werde.

Sobald das Ergebnis feststeht, werden wir fortfahren.

(Kurze Unterbrechung)

Wir haben bisher dieses Instrument hier im Landtag sehr selten gehabt. Es ist bisher nur drei- oder viermal angewendet worden. Immer ist die Anfrage zugelassen worden ohne jegliche Probleme.

Meine Damen und Herren!

(Zuruf: Mikrofon!)

Der Ton ist abgeschaltet. – Es ist etwas problematisch, wenn die rechte Aufmerksamkeit auch für die Technik nicht da ist.

Die Anlage zur Geschäftsordnung regelt, dass der Präsident solche Dringlichen mündlichen Anfragen zulassen soll, wenn es ein entsprechendes Interesse gibt. Das Interesse an diesen wichtigen Themen ist aus meiner Sicht vorhanden. Deshalb habe ich auch die Anfrage gestellt.

Ich habe die herzliche Bitte, dass die PGF einmal zu mir an den Tisch kommen.

(Die Parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen begeben sich zum Präsidenten. – Kurze Beratung – Nach der Beratung mit dem Präsidenten begeben sich die Parlamentarischen Geschäftsführer zurück an ihre Plätze. Der Präsident berät sich nochmals mit dem Juristischen Dienst.)

Im Präsidium ist deutlich geworden, dass die Fristfrage bei der Einreichung beim Punkt der Unzulässigkeit keine Rolle spielt. Das ist also nicht das Problem. Darüber hätte man vielleicht noch diskutieren können. Insofern bitte ich also in analoger Anwendung von § 52 Abs. 1 Geschäftsordnung eine Entscheidung des Landtags herbeizuführen, die dann möglicherweise Grundlage einer weiteren rechtlichen Prüfung sein kann. Meine Damen und Herren! Die Beratung am Präsidiumstisch und die Besprechung mit den Parlamentarischen Geschäftsführern hat ergeben, dass wir den Antrag des Abg. Dr. Hahn zur Abstimmung bringen. Hierzu wird es erforderlich sein, diesen kurz schriftlich zu formulieren und den Vorgang, der hier von Dr. Hahn geschildert wurde, anzuhängen, damit ihn alle Abgeordneten kennen.

Vielen Dank, Herr Dr. Hahn. Ihre mündliche Bitte haben alle gehört. Es gibt eine Wortmeldung; Herr Piwarz.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich bitte das Tagungspräsidium zu prüfen, ob dieser Antrag überhaupt zulässig ist. Ich interpretiere den hier von Herrn Hahn zitierten § 52 dahin gehend, dass ein möglicher Antrag auf Entscheidung des Plenums wenigstens unmittelbar im Anschluss an die Präsidiumssitzung zu erfolgen hat und nicht mittendrin während der Behandlung im Rahmen der festgelegten Tagesordnung des Landtags.

Ich schlage daher vor, dass wir zur Vorbereitung dieser Abstimmung in der Tagesordnung fortfahren und danach über die Bitte von Herrn Dr. Hahn abstimmen lassen. Erhebt sich hiergegen Widerspruch? – Das kann ich nicht feststellen. Dann bitte ich die Kolleginnen und Kollegen von der Verwaltung mit der Vorbereitung der Unterlagen, über die wir dann abstimmen lassen.

Ich rufe zunächst auf (Dr. André Hahn, Linksfraktion: Wo steht das?!)

Tagesordnungspunkt 7

Kassenmäßiger Abschluss des Haushalts 2009 und Haushaltsvollzug 2010

Drucksache 5/2088, Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN