Protokoll der Sitzung vom 29.04.2010

Nach einem Bericht der „Financial Times Deutschland“ vom 22. März will die CDU nun generell mehr Ausländer in den Freistaat locken, und das losgelöst von Qualifikationsfragen. Das Blatt schrieb: „Innenminister Markus Ulbig (CDU) fordert vereinfachte Zuwanderungsregeln für Arbeitskräfte und meint nicht nur Hochqualifizierte.“

Ulbig wolle – ich zitiere noch das Blatt – deshalb die Ausländerbehörden zu einem noch ausländerfreundlicheren Beratungs- und Betreuungsklima anhalten. „Wir geben uns ein neues Leitbild für eine neue Willkommenskultur“, zitiert die „Financial Times Deutschland“ den Innenminister einer vorgeblich konservativen Staatspartei.

Voll auf dieser Zeitgeistlinie liegt natürlich auch – wir haben es gerade gehört – der CDU-Ausländerbeauftragte Gillo, der die neue „Willkommenskultur“ dadurch stärken will, dass Asylbewerber künftig überall Bargeld statt Gutscheine und Sachleistungen in die Hand bekommen, wie die „Leipziger Volkszeitung“ vom 19. März dieses Jahres zu berichten weiß. Gillos Begründung dafür ist ebenso simpel wie entlarvend: Die Hälfte der Landkreise praktiziere das ohnehin schon so. Mittlerweile wissen wir, dass praktisch alle Landkreise in Sachsen zu diesem Bargeldprinzip übergegangen sind.

Damit es sich die Neuankömmlinge auch so richtig schön einrichten können, sollen asylsuchende Familien Gillo zufolge auch nicht mehr in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden. Was dem Überfremdungsbeauftragten vorzuschweben scheint, ist ein steuerfinanziertes Luxusasyl. Das ist allerdings ein seltsamer Kontrast zu der harten Asylpraxis der USA, für deren Weltbürgerei der Doppelstaatsbürger Gillo doch sonst immer so schwärmt.

Meine Damen und Herren, halten Sie sich einige Aussagen der „Frankfurter Allgemeinen“ vom 26. Januar dieses Jahres vor Augen. Dort beklagte die liberale Zeitung: „Von 1970 bis 2003 stieg die Zahl der Ausländer in Deutschland von 3 auf 7,3 Millionen. Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Ausländer blieb dagegen mit 1,8 Millionen konstant. Ein Großteil der Einwanderung nach Deutschland ging also am Arbeitsmarkt vorbei in das Sozialsystem.“ So weit die „Frankfurter Allgemeine“, nicht etwa die „Deutsche Stimme“ der NPD.

Dieser Befund wird übrigens bestätigt durch eine Studie des Bundesarbeitsministeriums, wonach schon heute 28 % aller Hartz-IV-Empfänger Ausländer sind, die eingebürgerten Fremden noch gar nicht eingerechnet. Und

in einer Pressemitteilung vom 9. Februar dieses Jahres gibt die Bundesregierung höchstselbst den Anteil der „Migranten“ unter den Hartz-IV-Empfängern sogar mit 40 % an. Ich empfehle Ihnen allen, diese Pressemitteilung der Bundesregierung vom 9. Februar dieses Jahres zu studieren. Wie gesagt, der Migrantenanteil unter den Hartz-IV-Empfängern beträgt offiziell mehr als 40 %. Ein Großteil dieses ausländischen Subproletariats hat über das Einfallstor des Asylrechts den Zugang nach Deutschland gefunden – –

Herr Gansel, ich bitte Sie, zum Schluss zu kommen.

– und über die im Dezember 2009 verlängerte Bleiberechtsregelung dauerhaft Aufenthalt in Deutschland erschlichen.

Meine Damen und Herren, im Hochwasserschutz wie in der Ausländerpolitik gilt: „Wer nicht deichen will, muss weichen.“

Herr Gansel, Ihre Redezeit ist abgelaufen. Noch einen Satz!

Wir sind der Meinung – der entsprechende Antrag liegt Ihnen vor –, hier anklopfenden Asylbewerbern sollten keine Geldscheine, sondern Rückfahrscheine in die Hand gedrückt werden, und wir alle sollten ihnen eine gute Heimreise wünschen.

(Beifall bei der NPD)

Herr Gansel, Sie haben keine Redezeit mehr.

Meine Damen und Herren! Gibt es in der zweiten Runde noch Aussprachebedarf? – Das kann ich nicht erkennen. Ich frage noch einmal die Staatsregierung. – Wünscht die NPD-Fraktion ein Schlusswort? – Kein Schlusswort.

Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 5/2084 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist die Drucksache 5/2084 bei einigen Jastimmen mehrheitlich nicht beschlossen.

Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 10

Einsprüche

Drucksache 5/2183, Einspruch gemäß § 98 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Sächsischen Landtags

Drucksache 5/2184, Einspruch gemäß § 98 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Sächsischen Landtags

Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen Ihnen die Einsprüche des Abg. Holger Apfel von der NPD-Fraktion gegen die im Tagesordnungspunkt 4 der 13. Sitzung am 28. April 2010 erteilten Ordnungsrufe vor. Über die Einsprüche entscheidet der Landtag gemäß § 98 Abs. 1 der Geschäftsordnung in der nächsten Sitzung nach Einlegung der Einsprüche, also heute, ohne Beratung.

Meine Damen und Herren, wir stimmen daher über den Einspruch des Abg. Apfel in der Drucksache 5/2183 ab. Wer dem Einspruch stattgeben will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit, meine Damen und Herren, wurde dem Einspruch des Abg. Apfel in der Drucksache 5/2183 nicht stattgegeben, und das mit großer Mehrheit.

Meine Damen und Herren, jetzt stimmen wir über den Einspruch des Abg. Holger Apfel in der Drucksache 5/2184 ab. Wer dem Einspruch stattgeben will, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Keine. Damit wurde dem Einspruch des Abg. Holger Apfel ebenfalls nicht stattgegeben, und zwar wiederum mit großer Mehrheit.

Meine Damen und Herren, weil das auch passt: Mir liegt jetzt das Protokoll unserer 2. Aktuellen Debatte vom Vormittag vor.

Herr Apfel, die letzten Sätze in Ihrem Redebeitrag lauteten wie folgt: „Schämen Sie sich, meine Damen und Herren,“ – damit meinten Sie unzweifelhaft die Abgeordneten dieses Hohen Hauses – „dafür, dass Sie längst nicht mehr deutsche Interessen im Auge haben, sondern nur noch willfährige Büttel des Zentralrates der Juden sind.“

Herr Apfel, für diese antisemitische Klischees bedienende Beschimpfung erteile ich Ihnen nachträglich einen Ordnungsruf.

(Lebhafter Beifall bei der CDU, der Linksfraktion, der SPD, der FDP und den GRÜNEN – Zuruf des Abg. Holger Apfel, NPD)

Dieser Tagesordnungspunkt ist damit beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 11

Fragestunde

Drucksache 5/2082

Die in der Drucksache 5/2082 aufgeführten Fragen wurden auch der Staatsregierung übermittelt. Gleichzeitig ist Ihnen die Reihenfolge der Behandlung der eingereichten Fragen als Drucksache bekannt gemacht worden.

Erste Fragestellerin ist Frau Roth, Fraktion DIE LINKE. Frau Abg. Roth, bitte; Frage Nr. 5.

Danke schön, Herr Präsident.

Meine Frage betrifft die Anmeldungen an der Grundschule Reumtengrün in Auerbach (Vogtland).

In der Fragestunde der Sitzung des Sächsischen Landtages am 10.12.2009 antwortete mir Kultusminister Prof. Dr. Wöller auf meine Frage nach den Anmeldezahlen für die Auerbacher Grundschulen, dass 15 Kinder in der Grundschule Reumtengrün angemeldet wurden. Von der Stadtverwaltung Auerbach wurde dagegen seit Ende November immer wieder die Zahl von 14 Anmeldungen genannt.

Meine Fragen an die Staatsregierung:

1. Wie erklärt Staatsminister Prof. Dr. Wöller diese unterschiedlichen Angaben, die über die Fortführung oder die Schließung der Schule entscheiden?

2. Wie sieht konkret die Verfahrensweise der Antragstellung und Bearbeitung von Ausnahmegenehmigungen aus (Ort und Frist der Antragstellung, Bearbeitungsfrist, Bearbeitungsbehörde, Benachrichtigung der Eltern) ?

Für die Staatsregierung antwortet Herr Staatsminister Prof. Wöller.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abg. Roth, ich beantworte Ihre Fragen wie folgt:

Zu Frage 1: Der Schulleiter jeder Schule gibt der Sächsischen Bildungsagentur den Stand der Schüleranmeldungen weiter. In der 5. Plenarsitzung am 10.12.2009 habe

ich Anmeldezahlen für die Grundschule Reumtengrün genannt, die auf dem Arbeitsstand der Sächsischen Bildungsagentur vom 30.11.2009 beruhten. Die Angaben berücksichtigten den vorgesehenen und auch vollzogenen Umzug eines Schülers nach Reumtengrün. Demnach lagen der Sächsischen Bildungsagentur 15 Anmeldungen vor. Offensichtlich hatte die Stadtverwaltung Auerbach diesen Zuzug in ihren Angaben noch nicht berücksichtigt.

Tatsache ist: Zum Zeitpunkt des 10.12.2009 waren 15 Schüler an der Grundschule Reumtengrün angemeldet. Es ist immer möglich, dass sich die Anmeldezahlen bis zum tatsächlichen Schuljahresbeginn verändern, zum Beispiel durch Wegzüge, Zuzüge oder Schulbezirkswechsel. Im Fall der Grundschule Reumtengrün schwankten die Zahlen bis März 2010 zwischen 14 und 16 Anmeldungen.

Mit Stichtag 05.03.2010 meldete die Sächsische Bildungsagentur dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus und Sport für den Schulbezirk Reumtengrün 14 Schüler in der Klassenstufe 1 im Schuljahr 2010/2011. Grundlage für die Meldung sind auch hier wieder die Anmeldungen, die vom Schulleiter angezeigt wurden.

Zu Frage 2: Wenn Eltern ihr Kind außerhalb des zuständigen Schulbezirkes einschulen lassen möchten, stellen sie bis zum 15. Februar eines Jahres einen Antrag bei dem Schulleiter der gewünschten Schule. Der Schulleiter entscheidet über den Antrag. Wenn er zu dem Ergebnis kommt, dass ein Ausnahmetatbestand vorliegt, muss er die Zustimmung der Sächsischen Bildungsagentur einholen, bevor er die Eltern informiert. Spätestens bis zum 18.05.2010 muss der Schulleiter in Abstimmung mit der Sächsischen Bildungsagentur über alle vorliegenden Anträge entschieden und die Eltern informiert haben.

Danke. – Gestatten Sie eine Nachfrage, Herr Prof. Wöller?