Protokoll der Sitzung vom 20.05.2010

1. Ist der Staatsregierung bekannt, ob Ermittlungsergebnisse über den politischen Hintergrund und die darin wirkenden Kräfte der Störaktion vorliegen?

2. Hat es im Freistaat zum 65. Jahrestag der Befreiung anderenorts auch solche politischen Störaktionen gegeben?

Zu Frage 1. Am 8. Mai 2010 wurde dem Polizeirevier Bautzen gegen 06:30 Uhr von einer Bürgerin aus Bautzen mitgeteilt, dass am Sowjetischen Ehrenfriedenhof mehrere Banner mit die Befreiung vom Nationalsozialismus infrage stellenden Aufschriften hängen würden.

Die Banner wurden gegen 07:30 Uhr von der Polizei sichergestellt. Seitens des Polizeireviers Bautzen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen § 90a StGB, Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole, eingeleitet.

Nach einer am 10. Mai 2010 eingegangenen Mitteilung des Bautzener Ordnungsamtes stellten Beamte des Polizeireviers Bautzen gegen 11:00 Uhr fest, dass zwei Eingangstore des Sowjetischen Ehrenfriedhofs von Unbefugten mit Fahrradschlössern verriegelt worden sind.

Die Schlösser wurden geöffnet, sodass der Friedhof wieder frei zugänglich war.

Aufgrund der Gesamtumstände wird derzeit von einem politisch rechts motivierten Tathintergrund ausgegangen. Konkrete Hinweise auf Tatverdächtige liegen bislang nicht vor. Die Ermittlungen dauern an.

Zu Frage 2. Ähnliche Sachverhalte sind der Polizei bislang auch aus den Bereichen Annaberg-Buchholz, Borna, Chemnitz, Delitzsch, Döbeln, Eilenburg, Grimma, Lengenfeld, Reichenbach, Rochlitz, Rodewisch und Zwickau gemeldet bzw. bekannt geworden. In allen Fällen wird von einem politisch motivierten Hintergrund ausgegangen. Soweit sich im Zusammenhang strafrechtlich relevante Anhaltspunkte ergeben haben, hat die jeweils zuständige Polizeidirektion entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet und das Dezernat Polizeilicher Staatsschutz mit den Ermittlungen beauftragt. Die Ermittlungen in diesen Fällen dauern noch an.

Grundschule Arzberg (Frage Nr. 10)

Der Grundschule Arzberg soll die Mitwirkung des Freistaates entzogen werden, weil sich zum Stichtag nur 14 Kinder angemeldet hatten. Inzwischen wurde bekannt, dass dem 15. Kind, dessen Eltern es an der Grundschule Arzberg anmelden wollen, dies aber schon Ende 2009 verwehrt wurde mit der Begründung, dass die Schule geschlossen werde. Ansonsten wären die vorgebrachten Gründe für den Wechsel des Schulbezirkes akzeptabel.

Frage an die Staatsregierung: Wie begründet der Kultusminister, dass die Schulverwaltung relativ offensiv die Schließung der Grundschule Arzberg betreibt?

Für die Grundschule Arzberg der Gemeinde Arzberg wurde, wie bei anderen Schulen auch, ein Mitwirkungsverfahren eröffnet. Dieses Verfahren wurde am 14.05.2010 mit der Versendung des Bescheides beendet. Von einem offensiven Vorgehen der Schulverwaltung gegenüber der Gemeinde Arzberg kann dabei nicht die Rede sein, vielmehr wurden alle relevanten Fakten und Argumente der Gemeinde, des Landkreises und der Eltern durch das Sächsische Staatsministerium für Kultus und Sport genau geprüft und abgewogen.

Nach Prüfung und Abwägung aller abgegebenen Stellungnahmen und der Betrachtung der Ausnahmetatbestände von § 4a Abs. 4 SchulG war jedoch festzustellen, dass das öffentliche Bedürfnis für die gesamte Grundschule nicht gegeben ist. Die Prüfung hat selbstverständlich auch den Antrag der Eltern, die im Schulbezirk der Grundschule Beilrode wohnen, zur Beschulung ihres Kindes in der Grundschule Arzberg umfasst. Über den Ausnahmeantrag der Eltern wurde erst im Monat Mai des Jahre 2010 entschieden. Eine Ablehnung bereits im Jahr 2009 hat es nicht gegeben. Die Gründe für die Ablehnung des Ausnahmeantrages lagen im fehlenden öffentlichen Bedürfnis für die gesamte Schule. Das heißt,

da die Klassenstufen 2, 3 und 4 der Grundschule Arzberg im kommenden Schuljahr nicht die erforderliche Mindestschülerzahl von 15 Schülern pro Klasse aufweisen können und auch für die nächsten Jahre in nahezu allen Schuljahren weniger als 15 Schüler erwartet werden, kann die Schule ab dem 01.08.2010 nicht weitergeführt werden.

Daran ändert auch nichts, dass eine Klassenstufe 1 mit 15 Schülern hätte gebildet werden können. Eine Grundschule mit nur einer Klasse kann wegen der fehlenden Absicherung der Fürsorge- und Aufsichtspflicht des Staates nicht genehmigt werden. Daher waren die vorgebrachten Gründe der Eltern zurückzustellen.

Meine Damen und Herren! Die Tagesordnung der 16. Sitzung des 5. Sächsischen Landtags ist rechtzeitig abgearbeitet. Das Präsidium hat den Termin für die 17. Sitzung auf Mittwoch, den 16. Juni 2010, 10:00 Uhr, festgelegt. Die Einladung und die Tagesordnung dazu gehen Ihnen rechtzeitig zu.

Bevor ich die Sitzung schließe, wünsche ich Ihnen einen schönen Feierabend und schon jetzt ein sonniges und erholsames Pfingstfest. Vielen Dank und bis zum nächsten Mal.