Liane Deicke
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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie meine Vorrednerinnen möchte auch ich mich im Namen der SPD-Fraktion bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Referat Petitionsdienst für die zuverlässige und vertrauensvolle Zusammenarbeit bedanken. Unser Dank gilt auch denjenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Staatsministerien, die mit der Ausarbeitung der Stellungnahmen befasst waren.
Leider haben wir nur einmal im Jahr hier im Plenum die Gelegenheit, über unsere Arbeit zu berichten, nämlich dann, wenn der Petitionsbericht vorgelegt wird. Der Petitionsausschuss ist aus meiner Sicht ein ganz wichtiger Ausschuss, und trotzdem fristet er hier im Landtag doch ein Schattendasein, weil wir so wenig öffentlich darüber berichten.
Nichtsdestotrotz haben wir viel und fleißig gearbeitet. Meine Vorrednerinnen haben schon einiges aus dem Bericht dargestellt, sodass ich thematisch jetzt nicht groß einsteigen möchte. Ich möchte Ihnen nur einige thematische Schwerpunkte benennen: Im Jahr 2013 war unter den eingelegten Petitionen das Thema Eingruppierung von Lehrerinnen und Lehrern. Ein Dauerbrenner war der neue Rundfunkbeitrag, und es waren auch Themen zum Justizvollzug sowie Umweltthemen dabei. Das sind einige Beispiele.
Beim Thema Umweltschutz fällt insbesondere das Thema Hochwasser ins Gewicht, und auch das Thema Abwasserbeseitigung kam des Öfteren vor.
Vielleicht etwas grundlegender zu dem Thema Petitionen: Viele Menschen, die eine Petition in Sachsen einlegen, haben hohe Erwartungen an uns. Sie wollen ihre Probleme möglichst natürlich im Eiltempo von uns bearbeitet haben. Deswegen ist die Enttäuschung häufig groß, wenn wir den Wünschen der Menschen nicht nachkommen können. Aber das hat Gründe, beispielsweise liegt das an der geltenden Rechtslage. Wir können auch nicht eingreifen, wenn dem Gerichtsurteile entgegenstehen.
Aus meiner langjährigen Erfahrung im Petitionsausschuss kann ich sagen, dass es sehr wichtig ist, den richtigen Zeitpunkt zum Einlegen einer Petition nicht zu verpassen. Wer sie als allerletztes Mittel versteht, wird mit seinem Begehren häufig keinen Erfolg haben.
Der Petitionsausschuss darf keine Bescheide erlassen, Gesetze ändern oder Gerichtsurteile aufheben. Daher sollte man mit dem Einlegen einer Petition nicht bis zuletzt warten.
Je verfahrener eine Situation ist und je mehr sich behördliche Entscheidungen verfestigt haben, desto schwieriger wird es für uns im Petitionsausschuss zu helfen.
Selbst wenn Petitionen nicht unmittelbar erfolgreich sind, macht unsere Arbeit aber Sinn. Wir können dem Petenten möglicherweise nachvollziehbar erklären, warum eine Entscheidung so ergangen ist, und das mit Worten – das versuchen wir zumindest –, die der Petent versteht.
Dann gibt es leider auch solche Fälle, in denen der Petitionsausschuss für Menschen das maximal Mögliche herausgeholt hat. Das ist dann der Fall, wenn eine Petition mit einer Beschlussempfehlung abgeschlossen wird, die wir relativ selten abgeben, nämlich mit der, dass die Petition der Staatsregierung zur Berücksichtigung überwiesen wird. Das ist das Höchste, was wir als Empfehlung abgeben können. Trotzdem wird diese Empfehlung nicht immer so wirksam, wie wir es uns im Petitionsausschuss vorstellen.
Ich habe ein tragisches Beispiel einer Polizistin, die nach einer Herztransplantation dienstunfähig geworden und gegen ihren Willen in den Ruhestand versetzt worden ist. Wir als Petitionsausschuss haben versucht, mit dieser Beschlussempfehlung weiterzuhelfen. Die Petentin
musste aber alles Schritt für Schritt auf dem Klageweg erreichen. Sie hat es erreicht. Daran sieht man, dass auch die Staatsregierung Schritte mitgehen sollte, ohne dass man jedes Mal eine Klage erheben muss.
Ich hätte jetzt noch viel zu sagen. Das ist richtig. Für mich ist heute hier mein letzter Plenartag. Ich möchte mich insofern bei meinen Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen bedanken. Insbesondere möchte ich mich für die gute Zusammenarbeit im Petitionsausschuss bedanken. Das ist auch die Besonderheit im Petitionsausschuss, dass es möglich ist, fraktionsübergreifend zusammenzuarbeiten. Deswegen bedanke ich mich.
Ich verabschiede mich von dieser Stelle aus und wünsche Ihnen für die nächste Legislaturperiode, die ohne mich stattfindet, viel Erfolg.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst einmal die Gelegenheit nutzen, all denjenigen Menschen in Sachsen zu danken, die sich in Tierschutzvereinen – zumeist ehrenamtlich – engagieren.
Ohne die aufopferungsvolle Arbeit, ohne ihre viele Zeit, ohne ihr Geld und vor allem ohne ihre Tierliebe stünde es um den Tierschutz in Sachsen schlechter. Dafür gebühren ihnen unser Dank und unsere Anerkennung.
Aber damit allein ist es nicht getan. Damit lassen sich Probleme im Tierschutz nicht lösen. Viele dieser Probleme haben ihre Ursache darin, dass Menschen, zum Beispiel Anlagenbetreiber von Nutztierhaltungsanlagen, gegen tierschutzrechtliche Auflagen klagen können, Tiere aber umgekehrt darauf angewiesen sind, dass Menschen stellvertretend für sie klagen können. Diese Waffengleichheit gilt es, mit der Einführung des Verbandsklagerechts für Tierschutzvereine herzustellen.
Nun zu den Argumenten, die mitunter gegen eine solche Klagemöglichkeit vorgebracht werden. Da heißt es zum Beispiel, wir würden eine Klageflut erleben. Genau die gleiche Diskussion hatten wir vor Jahren, als es um die Einführung eines Verbandsklagerechts für Naturschutzvereine ging. Dazu hieß es damals auch, das gehe nicht, da es eine Klageflut geben würde. Und wie sieht die Wirklichkeit heute, nach der Einführung des Verbandsklagerechts, tatsächlich aus? Klageflut: Fehlanzeige!
Tatsächlich ist aber etwas Nützlicheres eingetreten: Bedingt durch die Klagemöglichkeit werden Naturschutzvereine heute viel häufiger schon im Vorfeld eingebunden, und es wird von vornherein nach naturschutzverträglichen Lösungen gesucht. Durch diese Einbeziehung tritt auch für die betroffenen Menschen, zum Beispiel Anwohner, eine gewisse Beruhigung ein, und in nicht wenigen Fällen kommt es dadurch eher zu weniger Klagen von Bürgerinnen und Bürgern. Analog ist das auch mit der
Einführung des Verbandsklagerechts von Tierschutzvereinen zu erwarten. Man hätte ja auch eine einheitliche Bundesregelung einführen können. Die Koalition in Berlin hat das allerdings leider nicht gemeinsam hinbekommen; aber an der SPD hat es an dieser Stelle nicht gelegen.
Das Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine gibt es bereits in mehreren Bundesländern: in Bremen, in Hamburg, in Nordrhein-Westfalen, im Saarland und in Rheinland-Pfalz. In Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg steht es kurz vor der Verabschiedung, und auch in Sachsen-Anhalt gibt es eine entsprechende Initiative. Diese Landesregierungen haben eingesehen, dass das Staatsziel Tierschutz durch das Verbandsklagerecht für anerkannte Naturschutzvereine komplettiert werden muss, weil ohne die Möglichkeit einer Verbandsklage die Normen im Tierschutz nicht ausreichend durchgesetzt werden können.
Daher erscheint es uns überfällig, dass auch bei uns in Sachsen die ewig gestrigen Bedenken beiseitetreten und wir den Tierschutz auf die Höhe der Zeit bringen. Wir stimmen dem Gesetzentwurf zu.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch ich wollte vor einiger Zeit wissen, wie es in Sachsen bezüglich des Biotopverbundes aussieht, und habe dazu eine Kleine Anfrage gestellt. Die Staatsregierung hat geantwortet, dass die flächenmäßigen Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes erfüllt seien. Damit ist dieses 10-%-Ziel gemeint. Ein flächenmäßiger Anteil sagt aber noch nichts über den Erhaltungszustand aus. Schaut man in den Umweltbericht 2012, dann kann man nachlesen, dass 168 der 302 vorkommenden Biotoptypen gefährdet sind. Davon sind 34 von der vollständigen Vernichtung bedroht und 132 stark bzw. potenziell gefährdet. Es reicht eben nicht, nur den flächenmäßigen Anteil an Biotopen sicherzustellen, sondern es geht auch um funktionsfähige ökologische Wechselbeziehungen in der Landschaft.
Durch Verkehr, Siedlung und viele andere Formen der wirtschaftlichen Landnutzung kommt es häufig zur Zerschneidung von Biotopen. Dabei entstehen sogenannte Biotopinseln. Für viele Arten sind diese zerstückelten Landschaftsteile für ihr Überleben zu klein. So kommt das Bundesamt für Naturschutz zu dem Ergebnis, dass kleine isolierte Biotope lediglich den Schutz von circa 30 bis 40 % der heimischen Arten in einer überlebensfähigen Population gewährleisten. Das heißt, wenn wir über Artenschutz und Biodiversität reden, müssen wir das Thema Biotopverbund voranbringen. Das betrifft auch die Frage nach Verbindungsflächen.
In meiner Kleinen Anfrage habe ich nach diesem Aspekt gefragt. Die Staatsregierung hat geantwortet: „Eine Differenzierung nach Kern- und Verbindungsflächen liegt nicht vor.“
Meine Damen und Herren! Die naturschutzrechtliche Ziel- und Aufgabendefinition zum Biotopverbund haben wir mittlerweile im Sächsischen Naturschutzgesetz festgeschrieben. Aber die Genese des § 21 a sagt einiges über das Selbstverständnis des Freistaates zum Naturschutz aus. Im Referentenentwurf des Staatsministeriums war der Passus enthalten. Der Gesetzentwurf der Staatsregierung hat die Biotopverbünde dann wieder herausgestrichen. Erst auf massiven Druck der Naturschutzverbände und auch der Oppositionsfraktionen wurde der Paragraf im Verfahren wieder aufgenommen. Wir haben darüber
ausführlich bei der Verabschiedung des Sächsischen Naturschutzgesetzes debattiert.
Das betrifft auch die Frage der Abschaffung der Vorkaufsrechte, gegen die sich die SPD aus naturschutzfachlicher Sicht immer zur Wehr gesetzt hat. Deshalb ist es richtig, dass der Antrag der GRÜNEN diesen Punkt mit aufgreift.
Doch zurück zum Biotopverbund. Nehmen wir einmal einen Punkt aus den sogenannten Handlungsempfehlungen des LfULG. So heißt es, dass zur Sicherung des Biotopverbundes der notwendige Finanzbedarf zu sichern ist. Was ist hier die Position der Staatsregierung? Auch das zitiere ich einmal aus meiner Kleinen Anfrage. „Eine landesweite Dokumentation ausschließlich dem Biotopverbund dienender Maßnahmen nach Art und Maßnahmen sowie ihrer finanziellen Höhe wird nicht erhoben.“ Meine Damen und Herren! Das LfULG spricht in seinen Arbeitsempfehlungen aus dem Jahr 2007 selbst davon, dass zur Verwirklichung eines landesweiten Biotopverbundes eine umfassende Handlungsstrategie notwendig ist. Genau das fordert der Antrag der GRÜNEN, und das unterstützen wir.
Ich möchte zum Abschluss noch einen ganz wesentlichen Punkt aufgreifen. Das ist die Bedeutung des Ehrenamtes, und darauf kann man nie genug hinweisen. Der Umweltbericht selbst sagt es ja: Ohne die ehrenamtlichen Kartierer und Artspezialisten könnten die EU-rechtlichen Berichtspflichten nicht erfüllt werden. Ohne Ehrenamt wäre auch die Pflege der Biotope nicht machbar. Doch Ehrenamt braucht Struktur. Das bedeutet auch eine auskömmliche Finanzierung, um diese Struktur sicherzustellen.
Wir haben in Sachsen in den vielen Naturschutzvereinen und -verbänden Sach- und Fachkompetenz. Deshalb ist es richtig, wenn der Antrag der GRÜNEN fordert, diese Kompetenz in ein landesweites Handlungskonzept einzubeziehen. Wir werden dem Antrag der GRÜNEN zustimmen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Staatsminister Kupfer, Sie nennen in Ihrer Regierungserklärung viele schöne, aber doch sehr inhaltsleere Floskeln. Einer dieser Sätze ist zum Beispiel: „Der ländliche Raum wird auch in der neuen Förderperiode Schwerpunkt bleiben.“
Dieser Satz klingt so – genau wie die gesamte Regierungserklärung –, als hätte diese Staatsregierung einen aktiven Gestaltungswillen für den ländlichen Raum.
Die Wahrheit ist, dass es in Sachsen ohne die Gelder der EU keine Entwicklung des ländlichen Raumes und kaum Ansätze von Nachhaltigkeit geben würde.
Wir sprechen hier über die zweite Säule der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik. Diese zweite Säule ist der ländliche Raum. Das wirft die Frage nach einer nachhaltigen Sicherung unserer Lebensgrundlagen, verbunden mit einer zukunftssicheren Gestaltung der Region, auf. Zum Glück gibt die EU in Bezug auf Nachhaltigkeit wichtige Kriterien vor. „Zum Glück“ sage ich deshalb, weil ELER das Gestaltungsinstrument für die Länder ist. Zumindest ist der Staatsregierung durch die EU-Vorgaben eine Richtung gewiesen worden: hin zu etwas mehr Ökologisierung und nachhaltigem Wirtschaften.
Wir können daher diese zweite Säule, den ländlichen Raum, nicht losgelöst von der ersten Säule betrachten; denn eine nachhaltige Landwirtschaft ist für die gesamte Gesellschaft wichtig. 4,5 % wurden von der ersten in die zweite Säule umgeschichtet. So haben sich die Länder untereinander verständigt. Für Sachsen sind das 62,1 Millionen Euro, die zusätzlich zu den ELERMitteln für den ländlichen Raum verwendet werden können. Insgesamt stehen Sachsen für den ländlichen Raum damit 879 Millionen Euro zur Verfügung. Wir haben somit eine Kürzung im Vergleich zur letzten EUFörderperiode um ungefähr 17 %.
Die Frage ist aber nicht nur, ob das Geld der EU und die Kofinanzierungsmittel aus Sachsen und dem Bund sinnvoll eingesetzt werden, sondern auch, was der Freistaat tut, um den ländlichen Raum zu stärken. Was tut der Freistaat zum Schutz der Kultur- und Naturlandschaften, der Artenvielfalt, des Biotopschutzes und der Verringerung des Ressourcenverbrauchs? Kurz: Wie verlässlich und vor allem wie nachhaltig ist die CDU/FDP-Politik tatsächlich?
Nehmen wir als Beispiel die Flächenmaßnahmen. Inwiefern es hier einen Aufwuchs der Mittel gibt, kann man anhand der Zahlen nicht sagen, da es in beiden
Förderperioden unterschiedliche Inhalte gibt. Mit den geplanten Mitteln werden in der neuen Förderperiode nun auch flächenbezogene Naturschutzmaßnahmen gefördert, für die vorher Landesmittel ausgegeben wurden. Das heißt, dass das, was Herr Staatsminister Kupfer als verlässliche Politik bezeichnet, nichts anderes ist, als es von der linken Tasche in die rechte Tasche zu stecken.
Zu den Flächenmaßnahmen zählt auch der ökologische Landbau. Dieser hat in der EU-Agrarpolitik eine generelle Aufwertung erfahren. Diese Aufwertung drückt sich bereits darin aus, dass der ökologische Landbau in einem eigenen Artikel erwähnt wird. Für Sachsen zeigte die SWOT-Analyse, dass der Anteil der ökologisch bewirtschafteten Flächen im gesamtdeutschen Vergleich unterdurchschnittlich ist. Es ist also nicht Herr Staatsminister Kupfer, der den ökologischen Landbau mit dem EPLR gestärkt hat, sondern es war die EU.
Herr Kupfer setzt nur die Maßnahmen um, die er umsetzen muss. Gleichwohl – das möchte ich nicht unter den Tisch fallen lassen – gibt es in Sachsen keinen Bruch in der Finanzierung, wie es bei der letzten Förderperiode der Fall gewesen ist. Das ist gut. Ebenso begrüßen wir die Veränderungen bei der Förderung von Investitionen in Nutztierhaltungsanlagen als einen Schritt in die richtige Richtung. Bislang kann in Sachsen jeder Stallneubau eine Förderung erhalten, wenn die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Zukünftig wird durch eine differenziertere Investitionsförderung ein Anreiz geschaffen, mehr in tiergerechte Haltungsformen zu investieren, die über das gesetzliche Maß hinausgehen.
Allerdings ist auch das weniger auf eine Initiative Sachsens zurückzuführen, sondern geschieht in Umsetzung der in der EU-Verordnung zum ELER festgeschriebenen Vorgaben.
Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Staatsminister, die Integrierte Ländliche Entwicklung ist ohne Frage ein Erfolgskonzept, für das Sie die Übergangsfinanzierung sichergestellt haben. Es ist gut, dass dieser positive Ansatz weiterentwickelt wurde und nunmehr der vollständige LEADER-Ansatz vorgesehen ist. Wir begrüßen es auch, dass die Regionen ihre Förderinhalte selbst bestimmen können; denn die Menschen vor Ort, die Bürgerinnen und Bürger, die Verantwortlichen in den Kommunen und die Wirtschaft wissen am besten, welche regionalen Probleme mit welchen konkreten Projekten zu lösen sind.
Die Frage ist aber, ob auch die Rahmenbedingungen stimmen, die Bereiche, in denen der Freistaat die Verantwortung hat. Wenn man sich die Leitlinien der Staatsregierung zur Entwicklung des ländlichen Raumes anschaut, findet man zwar einige gute Ansätze.
Dort, wo es wirklich ans Eingemachte geht, wo der Freistaat etwas tun muss, um Infrastruktur zu sichern und entsprechend dem demografischen Wandel umzugestalten, dort kneifen Sie aber. Ich denke beispielsweise an den ÖPNV, an Schulen, die Gesundheitsvorsorge oder auch an die Kultur.
Meine Damen und Herren! Was ist der CDU/FDPRegierung der ländliche Raum wirklich wert?
Im Bereich des Umweltministeriums sind es ganze 7,3 Millionen Euro, die als freie Landesmittel laut sächsischem Förderprofil für die Entwicklung des ländlichen Raumes eingeplant sind.
Das ist übrigens die Zahl von 2013. Bei 2014 müssen Sie von den 7,3 Millionen Euro noch einmal 2 Millionen Euro abziehen. Diesen 7,3 Millionen Euro freien Landesmitteln stehen 90 Millionen Euro EU-Mittel und 10 Millionen Euro Bundesmittel gegenüber.
Damit diese 100 Millionen Euro EU- und Bundesunterstützung überhaupt in Sachsen ankommen, braucht der Freistaat lediglich 27 Millionen Euro einzusetzen.
Zusammenfassend kann man das auf eine Formel bringen: ohne EU keine Entwicklung des ländlichen Raumes.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Von dem aktuell vorliegenden Kirchbach-Bericht habe ich eigentlich etwas mehr erwartet als oberflächliche Betrachtung und nur allgemeine Aussagen. Um hier nicht missverstanden zu werden: Natürlich sollen auch die Sachen, die positiv waren, hervorgehoben werden. Der Freistaat hat seit dem großen Hochwasser 2002 sehr viel im Bereich Hochwasserschutz getan. Das Hochwasser 2013 zeigte aber auch, dass die Prioritätensetzung auf fast ausschließlich technischen Hochwasserschutz nicht richtig war.
In einer zaghaft vorsichtigen Form benennt der Kirchbach-Bericht einige Punkte, bei denen nachgesteuert werden muss. Das sind alles Punkte, die sowohl von der SPD als auch von den anderen Fraktionen und den Landesnaturschutzverbänden seit längerer Zeit angemahnt werden. Ich bin sehr gespannt, welche Schlussfolgerungen die Staatsregierung daraus ziehen wird, zum Beispiel bei der Frage der Deichrückverlegung, der Schaffung von neuen Überschwemmungsflächen und damit verbunden einem Entschädigungsfonds für Landwirte, gegebenenfalls auch bundesweit.
Der Kirchbach-Bericht kommt ebenfalls zu der Erkenntnis, dass Zusammenschlüsse von Kommunen zu Gewässerunterhaltungsverbänden wichtig sind. Dazu komme ich später noch einmal.
Meine Damen und Herren! Im Kirchbach-Bericht wurden beispielhaft drei kommunale Gebietskörperschaften
betrachtet, darunter auch Nordsachsen, wo ich herkomme. In Nordsachsen gab es kürzlich eine Hochwasserschutzkonferenz. Diese beschäftigte sich unter anderem auch mit dem Thema Katastrophenschutz. Danach wurde es 2013 besser eingeschätzt, aber noch nicht optimal; und Nachholbedarf besteht auch in Sachen Kommunikation.
Ich möchte Ihnen ein Beispiel aus der Gemeinde Schönwölkau schildern. Der Gemeindewehrleiter von Schönwölkau beschrieb sein Problem wie folgt: „Meine Jungs sind gut. Sie leisten gute Arbeit, aber es fehlt ihnen an der richtigen Ausbildung.“ Dabei steht Schönwölkau als kleine Kommune beispielhaft für viele Kommunen in Sachsen. Der Gemeindewehrleiter berichtete weiter, dass die Kameraden viel riskieren, aber kaum das nötige Rüstzeug bekommen: „Beim Hochwasser konnten keine Verbandsführer geschickt werden, weil keine da sind.“
Für die erforderlichen Lehrgänge an der Landesfeuerwehrschule gibt es nicht genügend Plätze. Die konkrete Zahl für Nordsachsen: 2014 hat Nordsachsen 482 Lehrgangsteilnahmen beantragt und bekommt nur 169. Das sind gerade einmal 35 %. Die Einschätzung des Gemeindewehrleiters war: Die Dorffeuerwehren fühlen sich abgehängt, weil erst die Berufs- und die großen Freiwilligen Feuerwehren kämen. Hier hat der Bericht ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Ausstattung der Träger des Katastrophenschutzes viel zu gering ist.
Meine Damen und Herren! Aufgrund der klimatischen Veränderungen kann Sachsen zukünftig öfter von Hochwassergroßereignissen betroffen werden. Diese Erkenntnis ist natürlich nicht neu, hat sich aber spätestens seit Juni 2013 in unser Bewusstsein eingeprägt.
Ich habe zu Beginn gesagt, dass mich die Qualität des Berichtes irritiert hat, weil ich eigentlich von den Autoren eine tiefgehende analytische Betrachtung und keine Bilanzbroschüre erwartet hatte. Für mich wird es besonders deutlich an der Priorisierung von Hochwasserschutzmaßnahmen. Es ist richtig, dass in Sachsen 1,6 Milliarden Euro in Hochwasserschutzmaßnahmen geflossen sind.
Das ist natürlich die kommunale Ebene.
Der Freistaat ist doch immer in der Verantwortung, dass die kommunale Ebene auch ihre Aufgaben erfüllen kann!
Ich wiederhole noch einmal: Für mich wird das besonders deutlich an der Priorisierung von Hochwasserschutzmaßnahmen. Es ist richtig, dass in Sachsen 1,6 Milliarden Euro in Hochwasserschutzmaßnahmen geflossen sind. Das sind vor allem aber Gelder des Bundes und der EU. Es sind bei Weitem noch nicht alle Hochwasserschutzmaßnahmen abgearbeitet. Das ist bei den vielen Maßnahmen natürlich klar. Bei über 1 600 Maßnahmen kann das auch nicht anderes sein.
Nach den Erfahrungen von mehreren Hochwasserereignissen müssen wir uns auch die Frage stellen, ob die Kriterien und Maßstäbe der Priorisierung richtig sind. Im Kirchbach-Bericht heißt es dazu, nebulös, für mich zumindest: „Bei der Festsetzung von Prioritäten beim Ausbau der komplexen Hochwasserschutzsysteme sind aus Sicht der Kommission mannigfache Aspekte zu berücksichtigen, die auch einer Veränderung unterworfen sein können.“ Was, bitte, soll dieser Satz bedeuten?
Ministerpräsident Tillich hat bereits in seiner Regierungserklärung im Juni 2013 gesagt, dass die Priorisierung der Hochwasserschutzkonzepte überprüft und die Prioritätenliste unter Berücksichtigung wiederholt aufgetretener
Schäden überarbeitet wird. Empfehlungen suche ich leider vergebens bei den Schlussempfehlungen.
Zu den Gewässerunterhaltungsverbänden. Anders als 2002 kommt die Kirchbach-Kommission zu der Einschätzung, dass die Unterhaltungs- und Hochwasserschutzaufgaben für Gewässer II. Ordnung in der Regie kommunaler Zweckverbände sowie die Förderung kommunaler Hochwasserschutzmaßnahmen zweckmäßig erscheinen. Dies verleiht unserer Forderung, die wir bereits seit Langem erheben, Nachdruck.
Nicht zuletzt bei der Diskussion um das neue Wassergesetz haben wir klargestellt, dass die Kommunen die Aufgaben des Hochwasserschutzes nur gemeinsam wahrnehmen können, wenn der Freistaat mindestens eine Anschubfinanzierung für Wasser- und Bodenverbände oder Gewässerunterhaltungsverbände bereitstellt. Ebenso müssen die Möglichkeiten der Grundfinanzierung realistischer gestaltet werden. Das ist eine rechtliche Frage. Dazu hat der SSG einen guten Vorschlag gemacht, der aber von den Koalitionsfraktionen abgelehnt wurde. Die jetzigen finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen lassen zwar theoretisch den Zusammenschluss von Kommunen zu, aber praktisch können die Kommunen dies nicht umsetzen.
Meine Damen und Herren von der Koalition! Sie wissen selbst, dass Ihr Antrag in Punkt 1 ein Placebo-Antrag ist. Der Bericht ist ja bekannt. Es ist dann schon putzig, wenn Sie Ihre eigenen Minister auffordern, den Bericht dem Landtag zur Verfügung zu stellen. Da stellt sich im Umkehrschluss die Frage, warum nicht bereits eine Unterrichtung mindestens der Ausschüsse erfolgte. Aber sei es drum, der Bericht ist ja online abrufbar.
Zu Punkt 2. Wir haben in den vergangenen Monaten einige Debatten darüber geführt, was zum Hochwasser 2013 richtig gut gelaufen ist und was nach dem Hochwasser 2013 politisch zwingend notwendig ist. Fraglich ist, ob die vorsichtigen Andeutungen im Kirchbach-Bericht zu einem Umdenken der Koalition und der Staatsregierung führen. Insofern erwarte ich von einem Berichtspunkt keinen großen Erkenntnisgewinn, aber schädlich ist er letztendlich auch nicht. Daher werden wir zustimmen.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die SPD-Landtagsfraktion hat sich mit der Überarbeitung des sächsischen Petitionsrechts sehr intensiv beschäftigt mit dem Ziel, es bürgernäher, moderner und verständlicher zu machen. Weil das Thema in unseren Augen zu wichtig ist, um es dem Streit der Parteien zu überlassen, waren wir sofort dabei, als es darum ging, gemeinsam mit den übrigen demokratischen Fraktionen eine interfraktionelle Arbeitsgruppe zu gründen. Schnell nahm diese Arbeitsgruppe auch ihre Arbeit auf und machte gute Fortschritte bei der Erarbeitung von Vorschlägen für die Modernisierung des Petitionsrechts in Sachsen.
Wir haben Verständnis dafür, wenn bei der Modernisierung des Petitionsrechts Gründlichkeit vor Schnelligkeit geht. Leider haben wir aber seit zwei Jahren Stillstand. Wir haben deshalb großes Verständnis für das Vorgehen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wir hatten alle lange Geduld. Mittlerweile ist der Geduldsfaden auch bei den LINKEN gerissen – das ist schon eine ganze Weile her. Jetzt haben wir einen weiteren Gesetzentwurf, und das ist ganz einfach verständlich, weil der Geduldsfaden hier gerissen ist.
Die interfraktionelle Arbeitsgruppe hat sehr viele Reformvorschläge der demokratischen Landtagsfraktionen gesammelt, doch nachdem alle demokratischen Fraktio
nen vereinbarungsgemäß ihre Änderungswünsche auf den Tisch gelegt hatten, ließ das Interesse von CDU und FDP an einem gemeinsamen Gesetz merklich nach. Rückblickend scheint es so, als ob Sie nie ein Interesse an einem gemeinsamen Gesetzentwurf hatten, sondern dass es nur um das Hinhalten ging. Dieses Verhalten ist sehr bedauerlich und kein guter parlamentarischer Stil.
Der vorliegende Gesetzentwurf ist nicht der große Wurf, der das Petitionsrecht in Sachsen komplett auf moderne Füße stellt. Das wissen die Einreicher bestimmt auch selbst. Dafür ist er einfach zu kurz, und mit den Massen- und Sammelpetitionen wurde nur einer der zahlreichen reformbedürftigen Aspekte aufgegriffen. Aber der Gesetzentwurf ist besser als gar nichts. Deshalb stimmen wir zu.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Fakt ist, dass der Flächenverbrauch in Sachsen um einiges zu hoch ist und dass wir von dem 2-Hektar-Tagesziel doch weit entfernt sind. Da muss man sich auch gar nicht um die genauen Zahlen streiten. Fairerweise muss man sagen, dass dieser Fakt auch vom Umweltminister und von den Koalitionsfraktionen nicht geleugnet wird und dass hier schon ein gewisses Umweltproblembewusstsein da ist. Allerdings muss man auch feststellen, dass in den vergangenen Jahren zu wenige Anstrengungen unternommen wurden.
Wenn man merkt, dass man mit einem Handlungsprogramm nicht weiterkommt, dann muss man handeln. So verstehe ich auch den vorliegenden Antrag der GRÜNEN. Es geht um die Umsetzung und vor allem um die Weiterentwicklung des Handlungsprogramms.
Die aktive Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme durch Siedlungs- und Verkehrsflächen ist eine Querschnittsaufgabe. Querschnittsaufgabe bedeutet sowohl
eine fachübergreifende Aufgabe als auch eine Aufgabe, die sich vertikal in den Planungsebenen bis hinunter zu den Kommunen erstreckt.
Das Thema Flächenverbrauch ist kein reines Umwelt- oder Landwirtschaftsthema, sondern auch ein raumordnungs- und planungsrechtliches Thema. Diese zwei Seiten sind in ihrer praktischen Anwendung eng miteinander verknüpft. Insofern ist es folgerichtig, dass der Landesentwicklungsplan als Ziel und als Aufgabenstellung in allen regionalplanerischen Aspekten die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme definiert. Darauf müssen aber auch die landeseigenen Förderinstrumente und Unterstützungsmöglichkeiten weiter abgestimmt werden. Es geht hier um die Frage der Entsiegelung von Flächen, der Nutzung von Brachflächen und Baulücken, kurz, um ein Flächenmanagement und um die Mobilisierung von Innenentwicklungspotenzialen.
Da bin ich bei einem sehr wichtigen Punkt. Wir müssen die kommunale Ebene mit ins Boot holen, und zwar so, dass beide Ziele, nämlich die Verringerung des Flächenverbrauchs und die kommunale Entwicklung, in Einklang zu bringen sind. Die Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden muss Vorrang vor der Außenentwicklung haben. In den Neunzigerjahren wurden zum Beispiel mit dem Bau auf der grünen Wiese bzw. mit dem Vorrang von Neubau vor Ausbau gravierende Fehler gemacht. Mittlerweile hat ein deutliches Umdenken auf allen politischen Ebenen stattgefunden. Aber, wie gesagt, hier müssen Instrumente miteinander verknüpft und weiterentwickelt werden.
Das Ziel, den Flächenverbrauch zu reduzieren, werden wir nicht erreichen, wenn der Freistaat in Förderinstrumenten wie zum Beispiel EFRE dem Straßenneubau die höchste Priorität einräumt, anstatt in umweltfreundliche Verkehrsträger zu investieren.
Meine Damen und Herren! Die GRÜNEN fordern mit ihrem Antrag, dass mithilfe des Ökokontos Neuversiegelungen vorrangig durch Entsiegelung ausgeglichen werden. Herr Kupfer, Sie bügeln diesen Vorschlag mit dem Verweis ab, dass dies an der Rechtsnatur des Ökokontos vorbeigeht und man dem Maßnahmenträger nicht vorschreiben kann, dass er zu entsiegeln habe. Diese Begründung mag ja rechtstechnisch richtig sein, aber zielführend ist sie nicht; denn der Ansatz, den die GRÜNEN beschreiben, ist richtig. Wir müssen dahin kommen, dass Flächen entsiegelt werden und dass vorrangig bebaute Flächen für Siegelungsmaßnahmen genutzt werden. Flächenrecycling oder Flächenkreislaufwirtschaft sind da die entscheidenden Stichpunkte, wie es zum Beispiel im Rahmen des EU-Projektes UseCirc erprobt wurde, an dem sich der Freistaat Sachsen beteiligt hat.
Ich war auch deshalb über die Antwort der Staatsregierung irritiert, weil wir vor zwei Jahren eine ähnliche Debatte geführt haben. Wir haben in Sachsen ein gutes Programm zur Brachflächenrevitalisierung, auch wenn die Finanzierungsausstattung besser sein könnte. Damals wurde von Herrn Kupfer berichtet – ich zitiere aus der
Drucksache 5/7508 –: „Es ist Ziel der Staatsregierung, das Landesprogramm Brachflächenrevitalisierung mit dem System der Ökokonten im Sinne der Optimierung der Synergieeffekte zwischen Förderung und Eingriffskompensation zu verknüpfen.“ Was ist denn daraus geworden? Was sind die Ergebnisse? Welche Konsequenzen hat die Staatsregierung daraus gezogen, dass immer noch zu viele Flächen verbraucht werden? Wie wurde das Handlungsprogramm weiterentwickelt? Wie sind neue Forschungsergebnisse und gute Praxisbeispiele eingeflossen?
Damit bin ich bei meinem letzten Punkt. Die Staatsregierung hat eine Berichtspflicht über ihr Handeln oder Unterlassen gegenüber den Abgeordneten. Insofern ist die Aussage der Staatsregierung, dass diese eingeforderte Berichtspflicht mit dem Verweis abgebügelt wird, die Abgeordneten mögen sich über Zahlen im Internet informieren, eine bodenlose Unverschämtheit.
Wir werden das Ziel, eine Flächenreduzierung bis 2020 auf 2 Hektar täglich, nicht erreichen, wenn wir nicht verstärkte Anstrengungen unternehmen. Das bedeutet, Handlungsprogramme umzusetzen, weiterzuentwickeln und die Reduzierung des Flächenverbrauchs als Querschnittsaufgabe zu sehen. Daher stimmen wir dem Antrag der GRÜNEN zu.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte noch einmal auf einen besonderen Punkt unseres Antrags eingehen, und zwar auf den Punkt V, in dem wir fordern, dass aufgrund der Erfahrungen der letzten Hochwasserereignisse eine Evaluation der Prioritätenliste vorgenommen wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, können Sie sich noch an die Regierungserklärung von Ministerpräsident Tillich zum diesjährigen Junihochwasser erinnern? Sicher sind die Details schon wieder etwas in Vergessenheit geraten. Deshalb möchte ich Ihre Erinnerung etwas auffrischen und einmal kurz daraus zitieren:
„Unbestritten ist, dass wir als Erstes die Hochwasserschutzanlagen reparieren, die aufgetretenen Schäden beseitigen, aber gleichzeitig auch“ – jetzt kommt das, worauf ich hinauswill – „die Priorisierung unserer Hochwasserschutzkonzepte nochmals überprüfen. Wo wiederholt Schäden aufgetreten sind, muss die Prioritätenliste überarbeitet werden.“
Das ist genau das, was wir an der Stelle in unserem Antrag fordern. Bei den wiederholt Betroffenen erweckt das zumindest die Hoffnung, dass nun auch die Betroffenheit bei der Prioritätensetzung in Zukunft stärker berücksichtigt wird und die eine oder andere Maßnahme dadurch doch schneller realisiert wird.
Nehmen wir das Beispiel Glaucha. Momentan steht die Hochwasserschutzmaßnahme auf der Prioritätenliste auf Platz 580. Die Glauchaer sind wiederholt von starken Hochwassern betroffen. Mit einem Platz 580 in der Prioritätenliste sind die Glauchaer chancenlos, vor einem erneuten Hochwasser mit HQ100 geschützt zu werden.
Ich habe dann einmal nachgefragt, wie die Evaluierung der Prioritäten aufgrund der Erkenntnisse des Augusthochwassers 2010 und des Junihochwassers 2013 erfolgt. Aus der Antwort auf meine entsprechende Kleine Anfrage
geht allerdings hervor, dass die Staatsregierung keine Veranlassung sieht, hier entsprechend tätig zu werden. Auch will man an den Priorisierungskriterien, die bei der Aufstellung der Prioritätenliste von 2005 angesetzt wurden, festhalten. Das entspricht nicht dem, was Ministerpräsident Tillich im Juni versprochen hat. Oder hat er sich etwa nur versprochen? Ich hoffe, man hat sich hier und in unserem Antrag nicht an dem Wort „Evaluierung“ gestoßen. Man kann es auch „Überprüfung“ nennen.
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident – der Sie heute leider nicht anwesend sind –: Die Betroffenen nehmen Sie beim Wort. Wenn Ihren Worten keine Taten folgen, dann machen Sie sich unglaubwürdig. Um zu verhindern, dass sich der Ministerpräsident diesem Vorwurf ausgesetzt sieht, stimmen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen, wenn nicht schon dem gesamten Antrag, dann wenigstens diesem Punkt 5 zu.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die LINKEN greifen in ihrem Gesetzentwurf ein wichtiges Problem auf. Ziel ist es, der negativen Entwicklung auf dem Bodenmarkt von landwirtschaftlichen Flächen entgegenzuwirken, um unsere heimische Landwirtschaft zu schützen.
Wie ist die Situation? Die Preise für die zum Verkauf stehenden landwirtschaftlichen Flächen steigen. Immer mehr landwirtschaftsferne Investoren steigen in die Landwirtschaft ein. Diese Entwicklung des Bodenmarktes kann sich für die sächsische Landwirtschaft und deren Strukturen nachteilig auswirken. Letztendlich ist es die Eigentümerstruktur, die für die Zukunft des ländlichen Raums entscheidend ist. Ziel ist es, die Wertschöpfung aus dem Boden im ländlichen Raum verbleiben zu lassen.
Die Frage ist daher, ob und wie eine dahin gehende staatliche Einflussnahme auf den Bodenmarkt erfolgen kann. Diese Diskussion wird in fast allen Bundesländern geführt. Unser Nachbarland Sachsen-Anhalt hat dazu in diesem Jahr eine Arbeitsgruppe „Bodenmarkt“ eingesetzt. Auch in Brandenburg ist ein entsprechender Antrag von CDU und GRÜNEN – auch mit den Stimmen der SPD – beschlossen worden. Die Agrarministerkonferenz beschäftigt sich ebenfalls seit längerer Zeit mit dieser Problematik.
Meine Damen und Herren, die Fraktion DIE LINKE macht allerdings nach unserem Dafürhalten mit ihrem vorliegenden Gesetzentwurf den zweiten Schritt vor dem ersten. Trotzdem war es eine gute Gelegenheit, sich mit diesem Thema im Ausschuss und im Rahmen einer öffentlichen Anhörung auseinanderzusetzen. Insbesondere die Anhörung hat dazu beigetragen, dass die Situation am Boden- und Pachtmarkt für landwirtschaftliche Flächen in Sachsen noch einmal deutlich gemacht wurde.
Sie zeigte aber auch, dass der Lösungsvorschlag der LINKEN für Sachsen eher ungeeignet ist, ungeeignet
deshalb, weil sich die Regelungen stark an das Agrarstrukturverbesserungsgesetz von Baden-Württemberg
anlehnen. In diesem Bundesland war es das grenzüberschreitende Wirtschaften der Schweizer Bauern, welches das Bundesland zu diesem Gesetz veranlasste. Die Problematik gibt es so in Sachsen nicht.
Der Lösungsvorschlag der LINKEN ist aber auch deshalb ungeeignet, weil wir in Sachsen andere Agrarstrukturen haben, die auch historisch gewachsen sind. Rund ein Viertel der Flächen werden von Agrargenossenschaften bewirtschaftet. Das Gesetz greift dies nicht auf. Schon deshalb ist es für Sachsen ungeeignet.
Hinzu kommt, dass der bürokratische Aufwand eines solchen Gesetzes sehr hoch ist. Das betrifft unter anderem die Absenkung der Freigrenzenregelung auf bis zu 0,1 Hektar für genehmigungsbedürftige Rechtsgeschäfte. Nach Einschätzung eines Sachverständigen wird diese Regelung nicht das Auftreten von außerlandwirtschaftlichen Großinvestoren verhindern.
Meine Damen und Herren, der Bundesverband der gemeinnützigen Landgesellschaften hat in einem Gutachten die Wirkungsweise und die Grenzen des bodenpolitischen Ordnungsrahmens untersucht. Er kommt zu dem Schluss – ich zitiere – „… dass die bestehenden Vorschriften des Grundstücksverkehrs- und Reichssiedlungsgesetzes
grundsätzlich geeignet sind, den Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen durch Nichtlandwirte zum Zweck der Kapitalanlage einzuschränken. Probleme der Rechtsanwendung im Einzelfall erfordern keine Gesetzesänderungen. Hier helfen regelmäßige Erfahrungsaustausche und Fortbildungsveranstaltungen weiter.“
Wir halten daher ein Vorgehen, welches zunächst die Möglichkeiten zur Optimierung des Verwaltungsvollzuges im land- und forstwirtschaftlichen Grundstücksverkehrsrecht sowie im Landpachtrecht eruiert und ausschöpft, für den richtigen Weg.
Doch damit die Handlungsspielräume, die diese Gesetze bereits jetzt bieten, genutzt werden können, muss der sächsischen Landsiedlungsgesellschaft eine aktivere Rolle zukommen. Dazu bedarf es einer verbesserten finanziellen Ausstattung, damit sie überhaupt in die Lage versetzt wird, aktivere Bodenpolitik betreiben zu können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der Fraktion DIE LINKE: Alles in allem unterstützen wir ausdrücklich die Intention dieses Gesetzentwurfs. Der Entwurf ist aber an vielen Stellen unbestimmt und unklar, obwohl Sie versuchen, ihn jetzt noch nachzubessern. Wir werden uns daher bei der Abstimmung zu dem Gesetzentwurf enthalten. Das Thema wird und muss aber weiter auf unserer politischen Tagesordnung stehen.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sie haben es ja bereits von meinen Vorrednerinnen gehört: Die Arbeit des Petitionsausschusses ist breit gefächert und mitunter auch sehr intensiv. Ich will das einmal verdeutlichen. Nimmt man die Anzahl der eingereichten Petitionen und teilt sie durch die Anzahl der Ausschussmitglieder, so kommt man – bezogen auf das Jahr 2012, über das wir jetzt sprechen – durchschnittlich auf 30 Petitionen je Abgeordneten. Eine Unterstützung durch den Petitionsdienst ist damit unerlässlich. Ich möchte mich daher auch in diesem Jahr ausdrücklich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Referates Petitionsdienst für die zuverlässige und vertrauensvolle Zusammenarbeit bedanken. Vielen Dank!
Mein Dank gilt ebenso denjenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Ministerien, die mit der Ausarbeitung der Stellungnahmen der Staatsregierung befasst sind. Die Stellungnahme ist ein wichtiges Instrument, ohne das die Bearbeitung vieler Petitionen schlichtweg nicht möglich wäre. Der Sächsische Landtag und seine Abgeordneten verfügen nicht über die Mittel, mehrere Hundert Petitionen pro Jahr abzuarbeiten, wenn sie den Sachverhalt selbst ermitteln müssten.
Mein Dank gilt ebenso den anderen demokratischen Fraktionen für die sorgfältige Arbeit und das kollegiale Miteinander im Ausschuss. Nicht immer gibt es nur Übereinstimmung. Wir kämpfen in dem einen oder anderen Fall schon einmal ganz hart um die Sache. Wichtig ist jedoch, dass dies mit Fairness und gegenseitigem Respekt passiert.
Meine Damen und Herren! Es wurde hier schon einiges zu den thematischen Schwerpunkten ausgeführt. Dazu gehören die Eingruppierung von Lehrern, der neue Rundfunkbeitrag, der Justizvollzug, aber auch Umweltthemen. Die Abgeordneten arbeiten im Ausschuss nach Arbeitsbereichen. Mein spezieller Arbeitsbereich ist der Umweltbereich. Deswegen möchte ich darüber ein paar Worte verlieren.
Innerhalb der Umweltthemen befassen sich viele Petitionen mit Problemen rund um die Abwasserbeseitigung. Ob es sich nun um umstrittene Abwasserbeseitigungskonzepte handelt oder ob es um unzureichende Hochwasservorsorge geht, die Bürgerinnen und Bürger vor Ort haben zunehmend den Eindruck, von der Staatsregierung alleingelassen zu werden. Das zeigen zumindest die vielen Petitionen, die zu diesem Bereich vorliegen.
Durch den Klimawandel wird es in Zukunft noch häufiger zu Starkregenereignissen kommen. Es ist zu erwarten, dass damit die Zahl der entsprechenden Petitionen weiter zunehmen wird.
Petitionen sind immer auch ein Indikator für die Sorgen und Nöte unserer Bürgerinnen und Bürger. Wenn sich, wie hier, Petitionen in einem Bereich häufen, müssen wir ganz genau hinsehen und den Ursachen nachgehen. So hoch die Erwartungen der Petenten häufig sind, so ehrlich muss man es aber auch sagen: Der Petitionsausschuss kann keine Wunder vollbringen. Manchmal ist die Enttäuschung groß, wenn wir den Wünschen nicht nachkommen, weil beispielsweise die geltende Rechtslage oder auch Gerichtsurteile dem entgegenstehen.
Aus meiner langjährigen Erfahrung im Petitionsausschuss kann ich sagen, dass es wichtig ist, den richtigen Zeitpunkt zum Einlegen einer Petition nicht zu verpassen. Wer sie als letztes Mittel versteht, wird mit seinem Begehren häufig keinen Erfolg haben. Der Petitionsaus
schuss ist nämlich keine Superrevisionsinstanz, die Bescheide erlassen, Gesetze ändern und Gerichtsurteile aufheben kann. Man sollte daher mit dem Einlegen einer Petition nicht bis zuletzt warten. Je verfahrener eine Situation ist und je mehr sich behördliche Entscheidungen verfestigt haben, desto schwieriger wird es auch für uns im Petitionsausschuss zu helfen.
Auch dort, wo Petitionen nicht unmittelbar erfolgreich sind, macht unsere Arbeit Sinn. Oft hilft das Petitionsverfahren den Bürgerinnen und Bürgern, ein für sie eigentlich unerfreuliches Ergebnis des vorangegangenen Verwaltungsverfahrens zumindest besser zu verstehen und dann vielleicht auch zu akzeptieren, indem es von uns aufbereitet und in eine verständliche Sprache gebracht wird. Die Bürgerinnen und Bürger fühlen sich dann bei uns im Landtag gut aufgehoben und vor allem ernst genommen. Das ist eine ganz wichtige Sache. Für viele Menschen sind wir die Visitenkarte des Parlaments. Durch uns erhalten sie den unmittelbaren Kontakt zur Politik.
Ein besonders wichtiges Mittel für uns im Petitionsausschuss sind die Ortstermine. Sie sind eine gute Möglichkeit für die Petenten, ihren Sachverhalt vor Ort darzustellen. Für uns als Politikerinnen und Politiker ist es eine gute Gelegenheit, denn wir haben die Chance, vor Ort als Mediatoren zu fungieren, darüber nachzudenken und uns wirklich ausführlich zu informieren. Das ist ein gutes Instrument für Bürgernähe und Transparenz, auch wenn die Entscheidung nicht immer positiv ausfallen kann. Außerdem bekommt man manches Mal zu hören: „Es ist gut, dass Sie da waren.“ Oder: „Endlich war mal jemand vor Ort, der sich der Sache angenommen und zugehört hat.“
Meine Damen und Herren! Das Petitionswesen fristet im parlamentarisch-politischen Betrieb leider oft ein Schattendasein. Petitionen stehen nicht im Mittelpunkt des medialen oder politischen Interesses. Große Themen verkaufen sich einfach besser. Der Blick auf die konkreten Bedürfnisse, die größeren und kleineren Anliegen der Menschen bleibt dabei leider immer wieder auf der Strecke. Das ist schade.
Umso wichtiger ist unsere Arbeit im Petitionsausschuss. Der einzelne Mensch mit seinen ganz konkreten Lebensumständen steht im Mittelpunkt unseres Wirkens. Wir, die wir uns im Landtag mit Petitionen befassen, üben eine wichtige Mittlerrolle zwischen Bürger und Staat aus. Wir machen Politik hautnah erlebbar. Wir erleben ebenfalls hautnah die Auswirkungen unserer Politik. Deswegen sollten wir alle miteinander unseren Fokus stärker auf das Petitionswesen richten. Damit dies noch besser gelingt, muss das Petitionswesen heraus aus der Nische, in der es sich derzeit befindet. Dem Petitionswesen muss eine wichtigere und größere Rolle zugesprochen werden. Das Petitionswesen sollte in der Öffentlichkeit stärker wahrgenommen werden. Umso wichtiger ist daher eine Modernisierung des Petitionswesens in Sachsen.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bakterien, die gegen Antibiotika resistent sind, werden zu einer immer größeren Bedrohung für die Gesundheit oder gar das Leben der Menschen weltweit. Auch Sachsen ist davon betroffen. Umso wichtiger ist es daher, neben der Erforschung neuer Medikamente auch die Ursachen für Antibiotikaresistenzen zu beseitigen. Zu den Hauptfaktoren gehört hier vor allem der Einsatz von Antibiotika in der Nutztierhaltung.
Im Punkt 1 wird die Staatsregierung gebeten zu berichten. Das ist zwar nicht viel, aber immerhin besteht ein gewisses Interesse am Thema. Ich hoffe nur, dass die Staatsregierung etwas berichten kann und nicht wieder so blank dasteht wie bei der Beantwortung der Großen Anfrage mit dem Titel „Strukturen der Tierhaltung und Stand des Tierschutzes in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung in Sachsen“ aus dem Jahr 2011. Vor zwei Jahren wusste die Staatsregierung nämlich noch nichts zu berichten und teilte mit, dass keine Informationen vorliegen, welche Antibiotika in welchen Mengen zum Beispiel in der Rinder- und Milchproduktion eingesetzt werden. Selbiges gilt für die Schweine-, Geflügel- und Schafhaltung, für die der Staatsregierung ebenfalls keine Informationen über den Antibiotikaeinsatz vorlagen.
Wie will die Staatsregierung aber über die Maßnahmen gegen einen zu hohen Antibiotikaeinsatz berichten, wenn ihr gar keine Zahlen dazu bekannt sind? Wie will sie beispielsweise etwas zur Wirksamkeit von Maßnahmen sagen, wenn sie mangels Informationen gar nichts über die Entwicklung des Antibiotikaeinsatzes sagen kann?
Im Punkt 2 wird die Staatsregierung gebeten, sich für eine Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes einzusetzen. Das ist
auch wieder eine weiche und unaufdringliche Formulierung. Konkrete Ideen, Wünsche und Anregungen haben CDU und FDP offenbar nicht.
Im Punkt 3 kommt der eigentliche Inhalt des Antrages. Das Dispensierrecht soll erhalten bleiben. Tierärzten ist es nämlich nach aktuellem Recht möglich, Medikamente wie zum Beispiel Antibiotika zu verschreiben und zu verkaufen. Das tierärztliche Dispensierrecht ist eine Ausnahmeregelung zum Apothekenmonopol.
Meine Damen und Herren! Die meisten im Antrag der Koalition genannten Argumente sind für die Beibehaltung des Dispensierrechts, überzeugen aber nicht. Ein angeblich längerer Vertriebsweg, ein daraus angeblich resultierender verzögerter Behandlungsbeginn oder die Notwendigkeit, dann in eine Apotheke gehen zu müssen, wo es nur große Packungen gebe, überzeugen nicht wirklich. Außerdem liegt unbestreitbar ein Interessenkonflikt zwischen tierärztlicher Behandlung und möglichst gewinnbringendem Verkauf von Arzneimitteln auf der Hand.
Das Europäische Parlament hat deshalb zu Beginn des Jahres gegenüber der Europäischen Kommission ein Ende des Dispensierrechts der Tierärzte gefordert. Diese befasst sich im Moment mit der Neufassung der Tierarzneimittelrichtlinie.
Allerdings wurde das Dispensierrecht nicht durch Lobbyisten in der heutigen Zeit geschaffen, sondern ist gewohnheitsrechtlich vor mehr als einhundert Jahren entstanden und hat dann in Deutschland den Weg in gesetzliche Regelungen gefunden. Es ging hier vor allem darum, Nutztiere durch einen Tierarzt schnell und günstig behandeln zu können.
In unserer heutigen Zeit mit neuen Rahmenbedingungen müssen wir jedoch überprüfen, ob sich das Dispensierrecht weiter bewährt. Es geht nicht darum, ob wir das Dispensierrecht neu einführen, sondern darum, ob wir gewichtige Gründe dafür haben, den heutigen Istzustand zu ändern und zu klären, ob die Gründe für eine Aufhebung des Dispensierrechts die Gründe für dessen Beibehaltung überwiegen.
Viele Tierärzte nutzen die Möglichkeit, die von ihnen verschriebenen Medikamente auch zu verkaufen, sehr verantwortungsvoll und seriös.
Den schwarzen Schafen gilt es, durch ein transparentes Kontrollsystem das Handwerk zu legen. Wir müssen Missbrauch wirksam verhindern. Es ist daher sinnvoll, an dem Dispensierrecht vorläufig festzuhalten und im Gegenzug die Nutzung von Arzneimitteln, insbesondere Antibiotika, noch strenger zu kontrollieren. Insbesondere muss sichergestellt sein, dass die bereits existierenden Leitlinien für den sorgfältigen Umgang mit antibakteriell wirksamen Tierarzneimitteln eingehalten werden und – das ist wichtig – rechtsverbindlichen Charakter erhalten.
Wir wollen mehr Klarheit, Offenheit und Transparenz im System. Die SPD-Bundestagsfraktion hat schon im Jahr 2011 in einem Antrag zur Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes in der Nutztierhaltung viele sehr hilfreiche, praktikable und wirkungsvolle Vorschläge gemacht, die jedoch von CDU und FDP im Bund abgelehnt wurden.
Da sich im Antrag der Koalition leider keine Aussagen zu mehr Klarheit, Offenheit und Transparenz im System der Arzneimittelverschreibung und -anwendung finden,
werden wir den Punkten 1 und 2 zustimmen. Bei Punkt 3 können wir uns aber leider nur der Stimme enthalten. Wir bitten um punktweise Abstimmung.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die CDU/FDP-Koalition will heute und hier ein Gesetz verabschieden, das an vielen Stellen die sinnvollen und notwendigen Vorschläge aus der Sachverständigenanhörung zum Entwurf vollständig ignoriert. Eine solide Auswertung des jüngsten Hochwassers und entsprechende Schlussfolgerungen von Experten, auf die wir uns gern gestützt hätten, liegen noch nicht vor.
Klar ist bereits: Ein nachhaltiger und wirksamer Hochwasserschutz beginnt an kleinen Flüssen, das heißt an Gewässern II. Ordnung. Dafür sind die Kommunen zuständig. Diese können der Aufgabe aber nur gerecht werden, wenn sie sowohl strukturell als auch finanziell dazu in die Lage versetzt werden.
Seit Jahren fordert die SPD-Fraktion daher die Einrichtung von Wasser- und Bodenverbänden. Eine KleinKlein-Betrachtung des jeweiligen kommunalen Gewässerabschnitts bringt weder für die Gewässerunterhaltung noch für den Hochwasserschutz etwas. Das sehen auch die Kommunen. Aber die rechtlichen und die finanziellen Rahmenbedingungen für Wasser- und Bodenverbände haben diese bisher weitgehend verhindert.
In den Verhandlungen über den aktuellen Doppelhaushalt hat die SPD-Fraktion 10 Millionen Euro als Anschubfinanzierung gefordert. Wasser- und Bodenverbände müssen sich aber auch auf Dauer finanzieren. Es geht um die Beantwortung der Frage, wie die finanzielle Mitverantwortung des Freistaates durch eine Vor-Ort
Finanzierung ergänzt werden kann. Dazu gehören Mut, Ehrlichkeit und der Blick für eine solidarische gesellschaftliche Gesamtverantwortung. Aber das sind Kategorien, die im Wertesystem der CDU/FDP-Koalition keine Rolle spielen.
Der Sächsische Städte- und Gemeindetag hat einen Formulierungsvorschlag unterbreitet, der eine Beitragserhebung sowohl nach dem Maß des Vorteils als auch nach der Fläche ermöglicht. Ich denke, dieser Vorschlag ist eine gute Basis, die Kommunen vor Ort zu unterstützen und ihnen gleichzeitig Wahlfreiheit zu belassen.
Meine Damen und Herren, kommen wir nun zu den wasserrechtlichen Vorkaufsrechten. Diese sind hier schon mehrfach genannt worden; aber da sie sehr wichtig sind, möchte auch ich aus unserer Sicht etwas dazu sagen. – In Umsetzung der Erkenntnisse aus dem August-Hochwasser 2002 wurden die Vorkaufsrechte gestärkt. Im Jahr 2010 erschien das der sächsischen CDU/FDP-Koalition – wahrscheinlich hauptsächlich der FDP – nicht mehr nötig. So wurde dieses wichtige Instrument zum Flächenerwerb trotz Intervention der kommunalen Ebene wieder abgeschafft. Und Sie wollen uns hier ernsthaft erzählen, dass
dieses Wassergesetz ein gutes Gesetz für den Hochwasserschutz sei?
Meine Damen und Herren, kommen wir zum zweiten wichtigen Punkt: Abwasserbeseitigung. Statt in der Abwasserbeseitigung umweltpolitisch sinnvolle und für die Bürgerinnen und Bürger bezahlbare Lösungen voranzutreiben, stellt die Staatsregierung einen starren Umstellungstermin für Kleinkläranlagen in den Mittelpunkt ihrer Politik. Das halten wir – aber nicht nur wir – für völlig unrealistisch; denn es geht nicht nur darum, dass allein aus Liefergründen diese Frist gar nicht zu halten ist. Immerhin müssen sachsenweit circa 80 000 Kleinkläranlagen umgestellt werden. Hinzu kommt, dass durch das Hochwasser viele bestehende Anlagen beschädigt wurden. Zudem gibt es nicht in jedem Fall ausgereifte Lösungen. Letzteres kann man zumindest daraus schließen, dass die Staatsregierung gerade erst beim BDZ eine Studie in Auftrag gegeben hat, die sich mit der Betriebs- und Leistungsfähigkeit vollbiologischer Kleinkläranlagen
befassen soll. Die Ergebnisse sind leider erst Ende 2014 zu erwarten.
Der eigentliche Grund, der eine Fristverlängerung zwingend notwendig macht, ist jedoch ein anderer: In Sachsen wurde und wird aufgrund der schlechten Finanzausstattung der Zweckverbände und falscher Anreize in der Förderpolitik die Aufgabe der Abwasserbeseitigung auf die Bürgerinnen und Bürger abgewälzt. Aber Abwasserbeseitigung ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge. Dies gilt auch für Gruppen- und Kleinkläranlagen, in Bezug auf Planung, Bau und Betrieb von grundstücksbezogenen Kleinkläranlagen und sonstigen dezentralen Anlagen. Erst im Mai dieses Jahres hat die Staatsregierung die Förderbedingungen etwas nachgebessert. Wenn diese Änderung nicht reine Symbolpolitik bleiben soll, dann muss den Bürgern und den Zweckverbänden Zeit gegeben werden. Unabhängig von einer Fristverlängerung muss es im Bereich der dezentralen Abwasserbeseitigung auch Ausnahme- und Härtefallregelungen geben.
Meine Damen und Herren! Auf der Grundlage der Expertenanhörung vom März 2013 hat die SPD-Fraktion im Ausschuss einen Änderungsantrag vorgelegt. Wir halten es für zwingend notwendig, die Punkte Abwasserbeseitigung, Vorkaufsrechte, Gewässerunterhaltung und Wasserentnahmeabgabe für Wasserkraftbetreiber zu ändern.
Ebenso sprechen wir uns entschieden gegen eine pauschale Vorfestlegung der Schiffbarkeit von renaturierten Tagebauen aus. Dies sollte in Abstimmung mit den regionalen Akteuren erfolgen und auch erst dann, wenn die Renaturierung abgeschlossen ist.
Meine Damen und Herren! Abschließend noch ein Satz zum Hochwasserschutz: Die CDU/FDP-Koalition behauptet, dass das Wassergesetz die Erfahrungen aus den Hochwasserereignissen 2002 und 2010 aufnehme. Dass nicht einmal das stimmt, zeigen die Abschaffung der
Vorkaufsrechte und die fehlende Unterstützung der Kommunen an kleinen Flüssen.
Alles in allem ist die Novelle des Wassergesetzes an vielen Stellen ungenügend.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir sehen sehr wohl, dass dieser Entschließungsantrag die Probleme aufgreift, die es mit der Frist 31.12.2015 – das ist die Frist zur Umstellung
der dezentralen Abwasserversorgung nach dem Stand der Technik – gibt. Allerdings muss man auch Folgendes betonen: Wir beheben jetzt mit dem Entschließungsantrag Probleme, die es – zumindest zum Teil – nicht gegeben hätte, wenn die Koalition bereit gewesen wäre, eine Fristverlängerung im Gesetz festzuschreiben.
Wenn jetzt einige Probleme aufgegriffen und Lösungsvorschläge unterbreitet werden, dann – so denke ich – ist das auch darauf zurückzuführen, dass wir als SPD-Fraktion einen entsprechenden Antrag im Umweltausschuss vorgelegt haben, der diese Forderungen weitestgehend enthält. Dies wurde auch im Ausschuss diskutiert. Dieser Antrag ist also eine Folge unserer Initiative.
Wir meinen, dass eine Regelung zur Fristverlängerung bei Härtefällen hätte ins Gesetz hineingeschrieben werden müssen. Das wäre einfacher gewesen. Demzufolge lehnen wir den Entschließungsantrag ab.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Klar ist: Wir stehen vor einer neuen EU-Förderperiode. Damit verbunden ist die Neuorientierung der Agrarpolitik vor dem Hintergrund der zukünftigen Herausforderungen. Ein wesentliches Ziel dabei ist der Bürokratieabbau und die Verwaltungsvereinfachung.
Ende Juni sind die Trilog-Verhandlungen von der EUKommission, vom Rat und vom EU-Parlament geführt worden. Mittlerweile liegen die Eckpfeiler für eine gemeinsame Agrarpolitik vor, von denen ich glaube, dass sie im Wesentlichen so bestehen werden.
Um diese Eckpfeiler zu bewerten, sage ich: Wir begrüßen natürlich, dass die Landwirte damit Planungssicherheit erhalten. Teilweise ist es gelungen, die gemeinsame Agrarpolitik gerechter und grüner zu machen. Gut finden wir auch, dass die ostdeutschen Strukturen in der Landwirtschaft berücksichtigt werden können. Das war eine Forderung, die wir hier gemeinsam im Parlament immer wieder erhoben haben.
Das, was in den Verhandlungen definitiv bisher nicht erreicht worden ist, sind die Verwaltungsvereinfachung
und der Bürokratieabbau. Damit können wir natürlich nicht zufrieden sein. Das ist ganz klar und das ist der Punkt der heutigen Debatte.
In der Vergangenheit hat es eine Vielzahl von Vereinfachungsbemühungen gegeben. Dazu möchte ich einige Beispiele nennen. Im Jahr 2009 haben die EUAgrarminister Schlussfolgerungen zur Vereinfachung der gemeinsamen Agrarpolitik veröffentlicht. Darin enthalten sind Maßnahmen, die in allen relevanten Bereichen durchgeführt werden sollten, und zwar mit dem Ziel, bereits bis zum Jahr 2012 ein Viertel der Verwaltungslasten, die durch EU-Vorschriften verursacht werden, zu reduzieren. Ich weiß nicht, ob dieses Ziel wirklich erreicht worden ist.
Die Bayern zum Beispiel haben am 14. März 2011 bei einer internationalen Konferenz in Freising EU
Kommissar Cioloș ein Paket mit 44 konkreten Vorschlägen zum Bürokratieabbau übergeben. Auch hier muss man sich fragen: Was ist daraus geworden? Man muss sich weiterhin fragen: Wo sind die sächsischen Vorschläge? So konkret, wie es die Bayern gemacht haben, kenne ich es von Sachsen nicht.
Die EU-Expertengruppe unter Leitung von Edmund Stoiber, die Frau Kagelmann bereits genannt hat, hat sich bemüht. In der Sitzung im November 2012 wurde auf die nötige Verwaltungsvereinfachung hingewiesen. Cioloș hat ebenso die Erhöhung des Verwaltungsaufwandes, der bei 15 % – bezogen auf die Direktzahlungen – liegt, verteidigt.
Was ist passiert? Unser Fazit ist – ich antworte mit einem Werbespruch, den diejenigen kennen, die die Siebzigerjahre erlebt haben –: „Mühe allein genügt nicht, Frau Sommer.“
Jetzt stehen wir vor der Frage, die Reform in Deutschland und auch in den Bundesländern auszugestalten. Der Kompromiss, der in den Trilog-Verhandlungen erreicht worden ist, eröffnet eine Vielzahl von Optionen. Ein wichtiger Punkt ist die Umsetzungsoption hinsichtlich der Degression und der Kappung. Es obliegt also der nationalen Ebene, Vereinfachungselemente zu nutzen und Verwaltungskosten in der nationalen Umsetzung der gemeinsamen Agrarpolitik zu reduzieren.
Frau Aigner hat bereits ein Konzept vorgelegt, aber leider ist in diesem aktuellen Konzept zur nationalen Umsetzung der Beschlüsse zur Reform der gemeinsamen Agrarpolitik ab 2015 kein konkreter Vorschlag zum Bürokratieabbau gemacht worden.
Ich möchte an dieser Stelle den Landwirtschaftsminister von Sachsen-Anhalt zitieren. Herr Aeikens hat aktuell gesagt: –
– Ja, den letzten Satz noch. – „Wenn die EU sich nicht in der Lage sieht, der ausufernden Bürokratie Einhalt zu gebieten, müssen wir dies auf nationaler Ebene in Angriff nehmen.“ Ich habe leider, abgeleitet vom Titel der Aktuellen Debatte, den Eindruck, dass es nicht mehr um Bürokratieabbau, sondern nur noch um die Schadensbegrenzung geht, –
– nicht weiteren Bürokratieaufbau zu schaffen. Für uns – –
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lärm macht krank. Darüber sind wir uns sicherlich hier im Raum alle einig, egal, ob es sich dabei um Lärm durch Autos, durch Züge oder durch Flugzeuge handelt. Klar ist aber auch, dass die Belastung durch Fluglärm von den Deutschen nach dem Straßenverkehr als größtes Lärmproblem empfunden wird. Über 37 % der Bevölkerung fühlen sich durch Fluglärm belästigt. Rund 7 % der Bevölkerung leiden hochgradig daran.
In allen öffentlichen Reden, Stellungnahmen und Interventionen weisen selbst die Mitglieder der Regierungsfraktionen immer wieder darauf hin: Ja, Lärm macht krank! Doch wenn es darum geht, wirklich Farbe zu bekennen, kneifen Sie. Ein Beispiel: Als wir vor kurzer Zeit einen Antrag ins Plenum einbrachten, um den Lärmschutz an Bahnstrecken zu verbessern, wurde dieser von der Regierungskoalition abgelehnt. Gleichzeitig stellten sich die Abgeordneten von CDU und FDP hin – zum Beispiel in Coswig – und unterstützten die Bürgerinitiative gegen den Bahnlärm. Ist das glaubwürdige Politik?
Zweites Beispiel: Ich habe mir die Mühe gemacht und im Protokoll der Sitzung vom 19. April 2011 nachgelesen. Dort ging es – ebenfalls auf Antrag der GRÜNEN – um einen besseren Lärmschutz am Flughafen Leipzig/Halle. Kollege Fischer von der CDU sagte damals – ich zitiere –: „Lärm und Emissionen stellen sicherlich ein gesundheitliches Problem für Familien und für Kinder dar. Auch wir als CDU nehmen diese Problemlage sehr ernst.“
Ferner zitiere ich Kollegin Jonas von der FDP, ebenfalls aus dem Protokoll: „Es ist natürlich ganz wichtig, dass die Gesundheit der Anwohner im Umfeld im Vordergrund stehen muss.“ – Und trotzdem wurde der Antrag damals, ebenso wie der zur Problematik des Schienenlärms, von CDU und FDP abgelehnt. Ist das glaubwürdige Politik?
Meine Damen und Herren! Für uns Sozialdemokraten ist klar: Der Gesundheitsschutz der Menschen in Sachsen muss höher bewertet werden als wirtschaftliche Interessen.
Genauso klar ist aber auch, dass wirtschaftliche Interessen nicht völlig vernachlässigt werden dürfen. Maximalforderungen wie ein völliges Nachtflugverbot sind deshalb kontraproduktiv.
Vielmehr muss es doch darum gehen, einen Ausgleich zwischen den Interessen der Wirtschaft und den lärmgeplagten Anwohnern der Flughäfen zu finden. Für den Flughafen Leipzig/Halle wäre zum Beispiel die gleichmäßige Bahnverteilung eine Möglichkeit zur Lärmminderung; denn von einer Gleichverteilung der Starts und
Landungen auf beiden Startbahnen kann immer noch keine Rede sein. Auch nachts wird vorrangig die stadtnahe Startbahn Süd genutzt. Außerdem könnte der Freistaat als Hauptgesellschafter der Mitteldeutschen Airport Holding dafür sorgen, dass dort nur noch lärmarme Flugzeuge starten und landen dürfen.
Da sind wir wahrscheinlich unterschiedlicher Meinung, aber ich bleibe bei dieser Aussage. Vor allem in der Zeit von 22 bis 6 Uhr müssten Starts und Landungen von extrem lauten Maschinen wirkungsvoll unterbunden werden. Dies ließe sich zum Beispiel ganz einfach durch die Anpassung der Start- und Landegebühren für solche Maschinen regeln.
Ja.
Herr Seidel, ich weiß nicht, dass Sie diese Forderung weitergeleitet haben. Wie sollte ich davon erfahren, wenn es nicht direkt über meinen Tisch gegangen ist?
Der Verkehrsminister – das wissen Sie auch – ist nicht mehr im Amt, und wir reden auch nicht das erste Mal über diese Forderung. Sie haben sich an dieser Stelle diesen Forderungen verweigert.
Ich war bei den Start- und Landegebühren stehengeblieben. Es ließe sich also ganz einfach über diese Methode regeln. Warum beträgt die Gebühr in Leipzig für die extrem laute Antonow 124 nur 3 000 Euro, während zum Beispiel in Frankfurt am Main 20 000 Euro und in der Nachtkernzeit sogar 52 000 Euro Landeentgelt fällig werden?
Genauso ist es. Sie sagen es, Frau Dr. Runge.
Ich möchte gern fortfahren, denn ich bin gleich am Schluss. – Glaubwürdige und verantwortungsvolle Politik muss die Interessen gegeneinander abwägen. Vor allem aber zeichnet sich glaubwürdige Politik dadurch aus, dass den Worten auch Taten folgen. Es nützt also nichts, den Fluglärm in Sonntagsreden anzuprangern, aber keine wirkungsvollen Maßnahmen dagegen zu ergreifen. Diese Doppelzüngigkeit muss beendet werden. Sonst, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP, wird es Ihnen bald so ergehen wie den Anwohnern der sächsischen Flughäfen und Sie werden keinen ruhigen Schlaf mehr finden.
Wir möchten gern über den Antrag punktweise abstimmen lassen, damit wir die Möglichkeit haben, differenziert darauf zu reagieren.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gemäß Waldgesetz muss die Staatsregierung jährlich einen Waldzustandsbericht
vorlegen. Dieser dient nicht nur dazu, darüber zu informieren, wie gesund oder wie krank unser Wald ist, sondern er ist auch Bestandteil des internationalen forstlichen Umweltmonitorings. Damit bildet der Waldzustandsbericht nicht nur die Grundlage für die Beurteilung langfristiger Entwicklungstrends, sondern auch für wissenschaftlich fundierte Schutz-, Sanierungs- und Vorsorgemaßnahmen.