Protokoll der Sitzung vom 16.06.2010

cherschutz. Diese Zuständigkeitsverteilung an sich macht schon die eingeengte Sicht des Ministeriums auf den Verbraucher(innen)schutz deutlich.

Schauen wir doch einmal im Vergleich, wie sich das Bundesministerium zur Koordinierung der verschiedenen Bereiche aufgestellt hat. Es ist dort Sorge getragen für den Schutz der Verbraucher in zahlreichen Bereichen, die in die Zuständigkeit des Wirtschaft-, des Innen-, des Umwelt- und des Gesundheitsministeriums fallen. In einer entsprechend koordinierenden Funktion sieht sich nach eigener Beschreibung die entsprechende Abteilung für Verbraucherschutz des Bundes. In Sachsen – ich sage es ungern –: Fehlanzeige!

Bezeichnend ist auch, dass es auf der Internetseite des SMSV kein eigenständiges Themenportal zum Verbraucherschutz gibt, zu Gesundheit, Familie, Soziales, Pflege und Ehrenamt aber sehr wohl. Soll man fragen: Stiefkind Verbraucherschutz? – Aber es ist schön, dass Sie wenigstens anlässlich dieser Regierungserklärung dem Manko abhelfen wollen. Für die Einrichtung eines Verbraucher(innen)beirats ist es aus unserer Sicht hohe Zeit.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Wir freuen uns, dass der Vorschlag der Berliner Kollegen in Bezug auf die Smiley-Kennzeichnung auf Ihr Interesse und Ihre Unterstützung stößt. Das Modell kommt aus Dänemark und wurde dann von der rot-roten Koalition in Berlin mangels einer bundeseinheitlichen Regelung einfach in die Tat umgesetzt. Aber wenn Sie das in Angriff nehmen wollen, sprechen Sie nicht nur über sächsische Wege, sondern veranlassen Sie die Kennzeichnung, Frau Ministerin! Denn was soll der Satz: „Ich werde mich bei den Kommunen dafür einsetzen“ bedeuten? Sie sind die zuständige Ministerin, und mit der entsprechenden Verordnung sind die kommunalen Gesundheitsämter angehalten, die Guten in den Ergebnissen zu kennzeichnen. Ihr Weg hätte einen Flickenteppich zur Folge und kann deshalb nicht richtig für Sachsen sein.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Ein Wort zum Pflege-TÜV. Sie haben es angesprochen: Sachsen hat eine moderne Pflegelandschaft und im Durchschnitt eine Bewertung von 1,8 – Zitat –, „…, auch wenn in der Gewichtung der einzelnen Komponenten der Gesamtnote noch nachgebessert werden kann“. So haben Sie es gesagt. Damit meinen Sie doch, dass Mängel in der Pflege etwa durch einen schicken Empfangsbereich, eine gepflegte Cafeteria oder Gymnastikräume ausgeglichen werden könnten. Man könnte Ihre Worte so verstehen: Sie wissen, dass es Schmu ist, freuen sich aber trotzdem über die gute Note. Aus unserer Sicht ist das unhaltbar. Hier besteht eindeutig Nachbesserungsbedarf.

(Beifall bei der Linksfraktion und der Abg. Elke Herrmann, GRÜNE)

Auch wir wollen, dass die bundesdeutschen Krankenkassen die Mittel für die unabhängige Patientenbetreuung in den kommenden Jahren aufstocken. Wenn Sie das wollen,

müssen Sie sich dafür verwenden, dass dies im SGB V festgeschrieben wird. In § 20 könnte es zum Beispiel heißen, dass nicht nur gesundheitliche Selbsthilfegruppen, sondern auch eine unabhängige Patientenberatung finanziert werden soll. Auch der Einsatz des festgelegten Mittelaufwands, nämlich 55 Cent pro Versichertem pro Jahr – ganz ordentlich eigentlich – muss von Ihnen kontrolliert werden. Aber jetzt vor allem ist es an der Zeit, sich in Sachsen dafür einsetzen, dass das eine Modellbüro in Leipzig nicht Ende des Jahres die Pforten schließen muss. Ich hätte mir gewünscht, dass Sie Ihre Regierungserklärung nutzen, die frohe Kunde von der Sicherung des Projektes zu überbringen.

(Beifall des Abg. Horst Wehner, Linksfraktion)

Ich hoffe, Sie werden uns noch im Laufe des Jahres damit erfreuen; gegenwärtig muss man leider enttäuscht sein.

Bei der Einführung der Lebensmittel-Ampel haben Sie unsere volle Unterstützung. Auch mir liegt nichts ferner, als Menschen in Ihren Lebensentscheidungen bevormunden zu wollen. Die freie Entscheidung bleibt auch mit der Ampel unangetastet. Aber es wäre einfach ein Signal, wenn man am Ende des Einkaufs in den Wagen schaute und dort – unbedacht – nur rot und orange gekennzeichnete Lebensmittel fände. Daher steht für mich fest: Hier muss sich der politische Wille gegen die Argumente der Lobbyverbände durchsetzen. Dies ist im Interesse der Verbraucherinformation.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Anlass für die heutige Regierungserklärung ist offensichtlich die gestrige Unterzeichnung der Vereinbarung zur Zusammenarbeit zwischen dem Freistaat und der Verbraucherschutzzentrale Sachsen e. V. Es ist ein Schritt in die richtige Richtung, wenn die Arbeit der Verbraucherschutzzentrale langfristig abgesichert ist und gemeinsame Projekte und Zielvorgaben formuliert werden. Entscheidend ist aber, auf welchem finanziellen Niveau, mit welchen Zielen und wie langfristig die Vereinbarung getroffen wird. Über die Dauer, verehrte Frau Ministerin, haben Sie leider nichts gesagt, und genau daran werden wir Sie messen.

Ihre Schwerpunktsetzung bei der Lebensmittelsicherheit in allen Ehren, Frau Ministerin; gute, biologisch wertvolle Lebensmittel muss man sich aber auch leisten können. Da findet Verbraucherinformation ihre Grenzen, wenn andere Politikfelder dem massiv entgegenwirken. Die Veröffentlichung des Berichts des DIW zur Reichtums- und Armutsentwicklung von vor zwei Tagen spricht darüber Bände. Das muss man sich an dieser Stelle auch bewusst machen.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Das zentrale Anliegen meiner Fraktion in puncto Verbraucherschutz war und ist die Stärkung eines durchsetzungsfähigen Verbraucher(innen)rechts, das die Rechte der Verbraucher gegenüber den Unternehmen und auch gegenüber den in den verschiedenen Bereichen des Ver

braucherschutzes tätigen Behörden deutlich stärkt und aufwertet. Verbraucher(innen)rechte müssen institutionell gestärkt und – als öffentliche Aufgabe für staatliche Behörden und Ministerien – zentral verstanden werden. Wir haben bereits in den vergangenen Legislaturperioden ein Verbraucherinformationsgesetz vorgelegt. Auch unser Informationsfreiheitsgesetz aus der 4. Wahlperiode ist hier von Bedeutung, welches sich vordergründig mit Datenschutzfragen befasst. Wir werden genau an diesen Stellen weitergehen.

Meine Damen und Herren! Datenschutz ist auch Verbraucherschutz. Hier wird insbesondere der zweigleisige Ansatz unserer Verbraucherschutzpolitik deutlich, wonach der Informationsanspruch der Bürger mit einer Informationspflicht der Behörden und Unternehmen einhergehen muss – ein Grundsatz, der in der bestehenden Gesetzgebung und Praxis häufig noch verletzt wird. Darum ein paar Worte zum Verbraucherinformationsgesetz:

Verbraucherorganisationen haben in Praxistests bewiesen, dass das Gesetz – mit großen Hoffnungen gestartet – deutliche Mängel aufweist. Die Behörden haben meist wenig Interesse, sachgerecht zu informieren. Eine Auskunft auf eine Anfrage der Verbraucherzentrale von 2009 nach irreführend gekennzeichneten Schinkenimitaten etwa wurde erst nach 16 Monaten Bearbeitungszeit erteilt.

Bürgerinnen und Bürger werden bei Anfragen meist mit pauschalen, unkonkreten Antworten abgespeist. Selbst wenn es um gesundheitsschädigende Lebensmittel geht, werden die Namen von Herstellern oder Händlern verschwiegen. Kosten von zum Teil mehreren Hundert, im Einzelfall von über Tausend Euro entfalten eine erhebliche Abschreckungswirkung. Haushalte mit kleinem Geldbeutel werden dadurch von der Wahrnehmung ihres Informationsrechts abgehalten. Aus unserer Sicht ist das kein Zustand.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Im Grunde schützt das VIG in seiner jetzigen Form die Unternehmen vor allzu neugierigen bzw. besorgten Verbrauchern, bewirkt also das Gegenteil seines proklamierten Ziels. Schwarz-Gelb verweigert hier die Novellierung. Aber das Ziel wird doch verfehlt, wenn die gesetzliche Regelung lautet, man könne sich nach Lebensmittelverunreinigungen zwar erkundigen, die betroffenen Produkte und Hersteller dürften aber nicht genannt werden. Absurd! Im jetzigen Zustand ist das Gesetz nicht mehr als ein Feigenblatt. Es ist zahnlos. Da verstehe ich Ihren Hinweis auf die von den Herstellern und Ämtern initiierten Bekanntmachungen nicht. Die Information ist doch kraft- und nutzlos, wenn nicht auch genannt wird, welche Produkte von welchen Herstellern kontaminiert sind. Nennen Sie endlich öffentlich die Verursacher der Verstöße! Welches Unternehmen, welche Firma war beteiligt? Das interessiert die Verbraucher und nicht allein die Anzahl, wie oft Sie haben kontrollieren lassen.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Ich frage Sie: Wird Ihre Plattform „lebensmittelwarnung.de“ Ross und Reiter der – Zitat – „nicht sicheren Produkte“ künftig nennen? Solange dies nicht der Fall ist, werden wir auch in Zukunft im Interesse von Verbraucherinformation und Informationsfreiheit mit Anträgen und Gesetzesinitiativen in die Offensive gehen.

(Beifall des Abg. Horst Wehner, Linksfraktion)

Was wir brauchen, ist eine viel stärkere gesetzliche Verschränkung von Verbraucher- und Datenschutz. Einiges davon richtet sich an die Kollegen auf Bundesebene, soll aber aufgrund der grundlegenden Bedeutung hier kurz genannt werden. Es reicht nämlich zum Beispiel nicht, wenn eine Ministerin Aigner erklärt: Wenn die Datenschutzbedingungen bei Facebook soundso sind, dann trete ich aus. – Einmal abgesehen davon, dass sie das noch immer nicht gemacht hat, ist mir und den allermeisten Verbraucher(innen) wahrscheinlich ziemlich egal, ob Frau Aigner persönlich bei Facebook ist. Nicht egal ist aber, ob sie als Ministerin für die notwendigen gesetzlichen Regelungen zum Daten- und Verbraucherschutz sorgt. Das ist ihre Aufgabe. Interessant ist nicht so sehr, ob sie persönlich bei Facebook ist oder nicht.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Dazu gehört ein Gesetzentwurf mit der Überarbeitung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen mit dem Ziel, normenklare rechtliche Bestimmungen zu schaffen im Hinblick auf

1. eine strenge Beschränkung der Zugriffsmöglichkeiten von Sicherheitsbehörden auf soziale Netzwerke;

2. die Verpflichtung der Anbieter zur umfassenden Aufklärung über mögliche Risiken für persönliche Informationen;

3. die Verpflichtung der Anbieter, Vorsorge zu treffen, dass die Verarbeitung von personenbezogenen Daten Dritter vermieden wird und auf die entsprechenden Risiken für die Rechte Dritter eindeutig hingewiesen wird.

Die nutzerfreundliche Einstellbarkeit der Datenschutzpräferenzen, unter anderem durch Maßnahmen des sogenannten Privacy by Design oder durch datenschutzfördernde Technologien, ist zu gewährleisten. Das Koppelungsverbot, das verpflichtende Geltung beansprucht, muss auch bei nicht marktbeherrschenden Unternehmen eingehalten werden, sodass die Verbraucherinnen und Verbraucher also nicht den Geschäftsbedingungen der gewinnorientierten Anbieter hilflos ausgeliefert sind.

Verbraucherschutz im Internet weist eine völlig neue Dimension sowohl an Beratungserfordernissen als auch an rechtlichen Regelungen auf. Bislang kann dieses Thema nur als Unterpunkt von den Verbraucherzentralen bearbeitet werden. Wir meinen, dass es hierbei auch eine Zusammenarbeit mit der Landespolizei zur Aufklärung und Prävention von Straftaten im Internet geben muss. Wie will sich die Staatsregierung den Problemen stellen?

Zum Jugendmedienschutz antworte ich Ihnen: Es wäre vielleicht besser gewesen, die vielfältigen Bedenken ernst zu nehmen, statt vorschnell einen von allen Seiten kritisierten Staatsvertrag zu unterschreiben, wie es der Herr Ministerpräsident getan hat. Meine Fraktion hat im Vorfeld dafür geworben, diese Einwände ernst zu nehmen und in einem neuen Vertragsentwurf zusammenzufassen. Diese Chance wurde für den Moment vertan. Ob die Ratifizierung des Staatsvertrages gelingen wird, ist allerdings mehr als offen.

Da wir gerade bei Initiativen und Vorschlägen sind: Wenn gefragt würde, was das zuständige Ministerium getreu dem Motto der heutigen Debatte „Verbraucher besser kennenlernen, befragen und schützen“ tun kann, so würde mir zum Beispiel einfallen, eine Verbraucherschutzprüfung und eine Verträglichkeitsprüfung für alle Gesetzgebungsvorhaben einzuführen. Vor allem in den Bereichen Reklamation, Transparenz und Information sind Verbraucherrechte gegenüber Unternehmen und Behörden zu stärken.

Drittens. Alle Auskunftsrechte sollen kostenneutral gestaltet sein, und vor allem müssen die Unternehmen, die die Verbraucherrechte grob verletzen, auch öffentlich genannt werden dürfen.

Viertens. Die Einhaltung bestehender gesetzlicher Regelungen ist zu beachten und auch praktisch durchzusetzen. Es ist ja kein Zufall, dass die Verbraucherzentrale Sachsen derzeit eine Kampagne zur Evaluierung von Beschwerden über belästigende Telefonwerbung durchführt. Die Regelungen müssen auch von den zuständigen Behörden durchgesetzt werden.

Fünftens. Weitere Privatisierung im öffentlichen Daseinsfürsorgebereich ist zu verhindern, da diese allzu oft mit der Verschlechterung der Verbraucherschutzbedingungen einhergeht.

Sechstens. Das Thema „Verbraucherschutz“ muss in die Schulen und sonstige öffentliche Bildungseinrichtungen. Hier wäre eine Informationskampagne der Staatsregierung angezeigt.

Siebentens. Das SMSV sollte sich endlich um die Bearbeitung der landesspezifischen Aspekte der neuen Märkte kümmern. Ich nenne hier nur die Stichworte Finanzdienstleistungen, Energie und Telekommunikation. Die Digitalisierung – beispielsweise im Rundfunkbereich – darf nicht auf Kosten der Verbraucher eingeführt werden, wie es jetzige Praxis ist. Last but not least: Das SMSV hat sicherzustellen, dass regelmäßig und kontinuierlich Lebensmittelkontrollen durchgeführt werden. Dazu gehört die viel diskutierte ausreichende Personalausstattung der Kontrollbehörden und die Notwendigkeit, ihnen umfassende Rechte in die Hand zu geben, um eventuelle Verstöße auch nachhaltig ahnden zu können. Wir überprüfen diese Ergebnisse, auch der dazugehörigen Kontrollen, regelmäßig mit Anfragen.

Ich hatte gehofft, dass Frau Clauß auch auf die grundsätzliche Frage der Finanzierung des Verbraucherschutzes

etwas ausführlicher eingehen würde; denn aus meiner Sicht handelt es sich sicherlich um eine öffentliche Aufgabe, aber nach dem Verursacherprinzip sollen Unternehmerinnen und Unternehmer auch zahlen. Deshalb unterstütze ich ausdrücklich die Diskussion, nach der Bußgelder aus Kartellverfahren für den Verbraucherschutz eingesetzt werden sollen. Seien Sie auf Landesebene ebenso mutig, meine Damen und Herren! Eine Kleine Anfrage meinerseits läuft gerade, um zu klären, ob sich das lohnt. Aber da wir gerade in der Aussprache sind, wird Frau Staatsministerin vielleicht noch auf die grundlegenden Zukunfts- und Finanzierungsfragen eingehen.

Die Staatsregierung ist im Zuge der Haushaltsbewirtschaftungsmaßnahmen mit aller Härte mit dem Verbraucherschutz umgegangen, fast bis an die Grenze, vielleicht aber auch schon darüber hinaus. Wir werden sehr genau hinsehen, welchen Stellenwert die Staatsregierung letztlich dem Verbraucherschutz auch in finanzieller Hinsicht beimisst, wenn der nächste Etat in diesem Hause verhandelt wird, denn am Gelde hängt bekanntlich auch, was in Fensterreden noch so gut klang.

Dem Ausbleiben von Initiativen der Staatsregierung zur Sicherung von Verbraucherinteressen steht ein Katalog von Vorschlägen der demokratischen Opposition gegenüber. Es wurde eine ganze Reihe von Anträgen zum Thema eingebracht, die ungeachtet ihres Inhaltes stets abgelehnt wurden. Zu nennen wären hier unter anderem unser Antrag zur Sicherstellung einer flächendeckenden, nachhaltigen und unabhängigen Verbraucherberatung in Sachsen, der Antrag zum Erhalt des freien Zugangs zu Umweltinformationen in Sachsen und vor allem der Antrag „Konzept zur Verbesserung des Verbraucherschutzes in Sachsen“. Im Zuge der nächsten Haushaltsverhandlungen fordert DIE LINKE eine deutliche Verbesserung der finanziellen Ausstattung der Verbraucherzentralen und der personellen Ausstattung der Lebensmittelbehörden.

Darüber hinaus befassten wir uns mit vielen Einzelfragen des Verbraucherschutzes, so zum Beispiel in den Bereichen Fahrgastrecht, ÖPNV, Energiepreise, Pflegequalität, Gesundheitsvorsorge, Abschaffung der Praxisgebühr, Sicherung der medizinischen Versorgung auf dem Lande, Gemeindeschwestern, gentechnikfreier Anbau von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, kostenfreie und gesunde Schulmittagessenversorgung und vieles andere mehr.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Dies, liebe Kolleginnen und Kollegen, hat mit gelebtem Verbraucherschutz zu tun. Auch der Verweis auf ein zu „weites Feld“ gehört nicht zu den wünschenswerten Resultaten. Verbraucherrechte sind Bürgerrechte in der Sphäre der Wirtschaft. Das Thema tut not, um diese zu verwirklichen.

Zusammenfassend muss leider konstatiert werden, dass das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz auch nach der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung mit der Verbraucherschutzzentrale dem Titel „Zusatz zum Verbraucherschutz“ nicht

gerecht wird. Die Weichen für entscheidende Zukunftsfragen und eine wirkungsvolle Koordinierung sind noch nicht gestellt worden. So etwas nennt man Etikettenschwindel, sehr geehrte Frau Ministerin. Etikettenschwindel ist ja bekanntlich ein Betätigungsfeld für Verbraucherschutz.