Die sogenannte Basishygiene wird regelmäßig überprüft. Dabei steht die Händedesinfektion in unseren Krankenhäusern und Heimen an allererster Stelle. Dennoch ist MRSA weltweit auf dem Vormarsch. MRSA sind Bakterien, die im Krankenhaus erworben werden und häufig gegen mehrere der geläufigen Antibiotika resistent sind. Ich möchte ein wirklich nachhaltiges Konzept zur Bekämpfung von MRSA entwickeln.
Meine Damen und Herren! Opa ist im Krankenhaus gut versorgt, weiter geht es zu Oma ins Pflegeheim. Nach langer Diskussion musste sich Familie Mustermann eingestehen, die Pflege daheim nicht mehr meistern zu können. Bei der Auswahl des Pflegeheimes hat ihnen zuerst unser sächsisches Pflegenetz geholfen. Über das Pflegenetz konnten schnell
Kontakte zur Pflegekasse vom heimischen PC oder auch vom Telefon und damit wohnungsnah abgerufen werden.
Ein wichtiges Kriterium für die endgültige Auswahl des Heimes war die Qualität. Dafür gibt es den sogenannten Pflege-TÜV. Sie wissen, dass Bund und Freistaat in den vergangenen Jahren mehr als eine Milliarde Euro in den Ausbau unserer stationären Einrichtungen in Sachsen investiert haben. Wir haben damit eine der modernsten Pflegelandschaften in der Bundesrepublik.
Damit dies auch so bleibt, werden die Einrichtungen regelmäßig überprüft. Die sächsischen Heime haben im Durchschnitt die Note 1,8 erhalten und liegen damit nach Bayern und Baden-Württemberg an der Spitze der Bewertungsskala in Deutschland. Ab 2011 wird der Medizinische Dienst der Krankenkassen diese unangekündigten Überprüfungen sogar jährlich durchführen, wohl wissend, dass in der Gewichtung der einzelnen Komponenten der Gesamtnote noch nachgebessert werden kann. Aber ich bin grundsätzlich sehr zufrieden damit, dass der Medizinische Dienst der Krankenkassen so intensiv prüft und zugleich die geprüften stationären Einrichtungen in Sachsen sehr gut bewertet werden. Dies ist ein nachhaltiger Beitrag zum Verbraucherschutz unserer älteren Mitbürger.
In unserem dem Landtag vorliegenden Gesetzentwurf des Sächsischen Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetzes ist das Thema Verbraucherschutz zentral aufgenommen. Der Träger muss sein Leistungsangebot detailliert und allgemein verständlich aufschlüsseln und auch allgemein zugänglich machen. Es muss offengelegt werden, was ein Heimplatz am Tag kostet.
Es geht aber nicht nur um die Kosten, sondern auch darum, wie der Pflegebedürftige betreut und gepflegt wird, denn auch unsere älteren Menschen sollen selbstbewusste Verbraucher sein. Transparenz fördert den Wettbewerb, und Wettbewerb fördert die Qualität. Das ist mir gerade im Pflegebereich sehr wichtig.
Sehr geehrte Damen und Herren! Nach diesem ereignisreichen und anstrengenden Tag kann Familie Mustermann endlich nach Hause. Max möchte eine DVD ansehen, die er sich von einem älteren Freund ausgeliehen hat. Der Mutter genügt ein Blick, um zu sehen, dass dieser Film unbedenklich für ihren Sohn ist. Das Kennzeichnen der freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft ist auf jeder DVD aufgebracht, in unserem Fall freigegeben ab zwölf.
Jugendmedienschutz ist ein wichtiges Verbraucherschutzthema. Während Erwachsene in der Lage sind, eigene Wertungen zu Medieninhalten vorzunehmen und Risiken zu erkennen, müssen Kinder und Jugendliche diese Fähigkeiten erst schrittweise entwickeln. Dabei brauchen sie unsere Unterstützung. Für diesen Prozess sind Schutzmaßnahmen notwendig, um Gefährdungen, Überforderungen und damit mögliche Entwicklungsbeeinträchtigungen zu vermeiden. Die Alterskennzeichnung ist dabei ein wesentliches Instrument. Die Länder sind für
Wir haben uns auf ein gemeinsames Kennzeichnungsverfahren verständigt. Dafür nutzen wir die Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft, die FSK, und die Unterhaltungssoftware-Selbstkontrolle, die USK, bei Computerspielen. Dieses System Selbstkontrolle mit staatlicher Beteiligung hat sich bewährt und kann sich auch im internationalen Vergleich sehen lassen. Diese Verantwortung wollen wir weiterhin zuverlässig wahrnehmen und die fachliche Weiterentwicklung des Jugendmedienschutzes mitgestalten.
Dabei ist mir wichtig, Jugendschutz mit Augenmaß zu betreiben. Es kann nicht darum gehen, auf die zunehmenden Gefahren, die insbesondere mit der Nutzung neuer Medien einhergehen, allein immer mit Verboten und staatlichen Vorgaben zu reagieren. Alles Verbotene wird grundsätzlich interessanter, vor allem für Kinder und Jugendliche. Es ist längst klar, dass sich das Medium Internet nicht vollständig kontrollieren lässt. Deshalb kann nur die Stärkung der Medienkompetenz von Kindern, Jugendlichen, Eltern und Pädagogen unsere Antwort darauf sein. Kinder und Jugendliche müssen die Chancen des weltweiten Netzes nutzen können, ohne dabei irritiert, überfordert oder gefährdet zu sein.
Neben der Stärkung des Selbstschutzes können wir auch als Freistaat etwas zum Schutz beitragen. Deshalb beteiligen wir uns an der gemeinsamen Finanzierung der länderübergreifenden Stelle für Jugendschutz im Internet: www.jugendschutz.net. Dieses Gremium bewährt sich immer mehr. Die Experten von jugendschutz.net sorgen beispielsweise dafür, dass Anbieter problematische Inhalte im Internet rasch ändern, löschen oder für Kinder und Jugendliche sperren.
Das Thema Internet und Sicherheit betrifft aber nicht nur Jugendliche, sondern auch Erwachsene. Es kann nicht sein, dass Internetnutzer mit nur einem Fehlklick kostspielige Verträge abschließen, aus denen sie nur schwer wieder herauskommen. Ich möchte, dass wir zum sogenannten Doppelklick kommen, zur Doppelklicklösung: Erst wenn ein Internetnutzer auf einer klar erkennbar strukturierten und leserlichen Seite aufgefordert wird, mit einem erneuten Klick einen Vertrag abzuschließen, dann soll dies auch geschehen.
Aber nicht nur im Internet gibt es Fallen. Immer wieder werden Menschen am Telefon zu irgendwelchen Käufen überredet. Vor einem Jahr hat der Bund ein Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung beschlossen. Ich sage Ihnen: Das ist ein zahnloser Tiger; man wird aus dem Ausland angerufen, man wird ohne Nummernkennung angerufen. Kurz: Alles, was uns an Möglichkeiten gegeben wäre, illegale Telefonwerbeanrufe nachzuverfolgen, wird umgangen.
Ich bevorzuge einen anderen Weg. Soll doch anrufen, wer will; sollen doch Callcenter im Sommer Lamadecken telefonisch an den Mann und die Frau bringen. Aber auch
diese Absprache darf erst Rechtskraft erlangen, wenn sie vom Angerufenen Tage später unterschrieben wurde.
Sehr geehrte Damen und Herren, zum Schluss noch ein gutes Thema – gut, weil es sächsisch ist. Uns fehlt noch eine Institution, in der die Verbraucherinnen und Verbraucher des Freistaates Sachsen selbst zu Wort kommen. Ich bin mir sicher, dass sie uns einiges ins Stammbuch schreiben würden. Genug Beispiele habe ich Ihnen bereits genannt. Ich möchte, dass auch die Verbraucher eine Stimme erhalten. Ich möchte wissen, was Bürgerinnen und Bürger des Freistaates Sachsen umtreibt, wenn sie als Verbraucher einkaufen gehen. Ich möchte wissen, welche Ideen sächsische Wissenschaftler haben, um Lebensmittel sicherer zu machen. Ich möchte wissen, vor welchen Problemen sächsische Banken stehen, wenn sie Bundes- und EU-Recht umsetzen müssen; denn gerade bei EURechtsetzung gilt: Gut gedacht ist noch lange nicht gut gemacht.
Ich möchte wissen, welche konstruktiven Vorschläge sächsische Unternehmer haben, um ihr Verhältnis zu den Verbraucherinnen und Verbrauchern zu verbessern. Ja, ich will auch die Meinung der Unternehmer einholen, weil ich weiß, dass die übergroße Zahl von ihnen ein gutes Verhältnis zu ihren Kunden haben will. Deshalb will ich auf die Suche gehen nach dem richtigen Weg zwischen Anreizen und Verboten, zwischen Gesetzen und Selbstverpflichtungen. Dafür werden wir in Sachsen einen Verbraucherbeirat einrichten.
Mein Haus arbeitet gerade an der Vorbereitung dieses Gremiums. Wir werden Sachverstand von Fachleuten und gesunden Menschenverstand unserer Bürgerinnen und Bürger vereinen; und ich hoffe, dass Mustermanns dabei sind.
Sehr geehrte Damen und Herren! Verbraucherschutzpolitik ist Sozial- und Familienpolitik, weil wir Familie Mustermanns Leben 24 Stunden am Tag sicherer machen. Verbraucherschutzpolitik ist Wirtschaftspolitik, weil Unternehmen eine starke Verbraucherorientierung als Wettbewerbsfaktor begreifen. Verbraucherschutzpolitik ist Gesundheitspolitik, weil wir Familie Mustermann dazu befähigen, die richtigen Entscheidungen für Ernährung, Gesundheit und Pflege zu treffen. Wir brauchen das Zusammenspiel von Politik, Wirtschaft und Verbrauchern.
(Anhaltender Beifall bei der CDU, der FDP und der Staatsregierung – Dr. Edith Franke, DIE LINKE, steht am Mikrofon.)
Ich danke Frau Staatsministerin Clauß für ihre Fachregierungserklärung. – Wir kommen nun zur Aussprache. – Oh, Frau Franke, Sie stehen am Mikrofon, Sie wollen vom Instrument der Kurzintervention Gebrauch machen?
Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Aussprache über die Fachregierungserklärung. Folgende Redezeiten wurden für die Fraktionen festgelegt: CDU 33 Minuten, DIE LINKE 24 Minuten, SPD 14 Minuten, FDP 14 Minuten, GRÜNE 12 Minuten, NPD 12 Minuten; die Staatsregierung hatte 60 Minuten und hat ihre Redezeit bisher nur zur Hälfte genutzt.
Meine Damen und Herren, die Reihenfolge in der ersten Runde ist: DIE LINKE, CDU, SPD, FDP, GRÜNE, NPD und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Für die Fraktion DIE LINKE spricht Frau Bonk; bitte.
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die hier vorgetragenen Ausführungen der Ministerin scheinen leitmotivisch von den bekannten Worten Theodor Fontanes getragen zu sein, die dieser Herrn von Briest – nicht Mustermann – in den Mund zu legen pflegte: „Ach, Luise, lass, das ist ein (zu) weites Feld.“
Ein weites Feld ist der Verbraucherschutz durchaus, doch nicht zu weit, als dass nicht konkretes Handeln fruchtbare Veränderungen bringen könnte. Leider hat die Ministerin selbst das Feld noch kaum von der Seite betreten. Sie haben zwar vieles angesprochen, aber wenn Sie das Ministerium schon so umbenannt haben, müssen Sie auch als Ministerium mehr tun. Nutzen wir also die Regierungserklärung für eine erste Bilanz, eine Aufgabenbeschreibung und Positionsbestimmung.
Es ist leider zu konstatieren, dass in puncto Verbraucherschutz seitens des zuständigen Ministeriums in Sachsen bislang noch nicht viel passiert ist.
Was gab es bisher: eine Umbenennung des Ministeriums, eine Presseerklärung der Ministerin zum Thema Google Street View – der Natur nach handelt es sich dabei um eine Meinungsäußerung, eine Regierungserklärung – und gestern die Vereinbarung mit der Verbraucherzentrale.
Das ist herzlich wenig, wenn man bedenkt, dass Sie zur Beschreibung des Tages der Familie Musterfrau einige Regelungen und Einrichtungen bemühten, mit denen das SMSV gar nichts zu tun hat – das Eich- und Messamt zum Beispiel oder die Landeskartellbehörde beim Wirtschaftsministerium.
Es ist doch kaum zu glauben, dass bei der Auflistung der politischen Schwerpunkte des Ministeriums im Internet –
anders als beispielsweise die sicher notwendige Rehabilitierung der Opfer des SED-Unrechts – der Verbraucher(innen)schutz nicht mit einem Wort erwähnt wird. Das nenne ich nicht nur Schluderei, sondern es ist leider nur zu bezeichnend.
Gehen wir dazu über, das Feld einmal abzustecken. Wir können im Verbraucherschutz, Frau Ministerin, leider nicht von Petra und Paul Musterfrau ausgehen und vermeintliche Patentlösungen akzeptieren. Entgegen Ihrem hübsch gewählten Bild möchte ich betonen, dass allgemeiner Verbraucherschutz gerade auch die individuellen Besonderheiten und Bedarfe berücksichtigen muss. Schutz, Transparenz und Ermächtigung sind die Effekte, die Verbraucherschutz im Spannungsfeld zwischen mündigem bürgerschaftlichem Handeln und staatlich verordneter Kontrolle erreichen wollen muss.
Anliegen und Aufgabe des Verbraucherschutzes ist es auch, die Menschen beim Verbrauch bzw. Gebrauch von Waren und Dienstleistungen gegenüber den Produzenten bzw. Anbietern zu schützen, und zwar vor möglichen negativen Folgen gesundheitlicher, finanzieller, ökologischer oder rechtlicher Art. Dieser besondere Schutzbedarf resultiert aus der strukturellen Benachteiligung der Verbraucher gegenüber der Markt- und Informationsmacht der Anbieter.
Mit anderen Worten: Verbraucherschutz reicht von der Wiege bis zur Bahre oder, genauer formuliert, von der Windel bis zur Urne. Es liegt also auf der Hand, dass Verbraucherinnen- und Verbraucherrechte und die Wahrung der Interessen von Verbrauchern politische Querschnittsthemen sind.
Die geschilderte Komplexität des Verbraucherschutzes hat außerdem zur Folge, dass er als Rechtsgebiet nicht eindeutig abgrenzbar ist und ein alles regelndes Verbraucherschutzgesetz – sei es nun auf Bundes- oder auf Länderebene – zu erlassen nicht praktikabel wäre. Deshalb haben wir es mit einer Fülle von Einzelgesetzgebungen und -regelungen zu tun, die sich entweder in der Hauptsache oder gewissermaßen nebenher mit Verbraucherschutzfragen beschäftigen.
Deshalb frage ich: Ist das neue Ministerium für Verbraucherschutz auf die fachliche Breite eingestellt? Aus unserer Sicht nicht.
Werfen wir einen Blick auf die Aufgabenverteilung innerhalb des Ministeriums. Was halten Sie, Frau Ministerin, eigentlich von der Bündelung der Zuständigkeiten für die Verbraucher(innen)rechte im SMSV in einer eigenständigen Abteilung mit Vetorecht für Verbraucher(innen)fragen?
Bisher wird dieses Themengebiet durch die Abteilung 2 in Ihrem Haus abgedeckt. Die Abteilung 2, zuständig für Gesundheits- und Veterinärwesen ebenso wie für Verbraucherschutz, ist wiederum in sechs Referate unterteilt. Zu ihren Aufgaben gehören der Verbraucherschutz, der Gesundheitsdienst, das Veterinärwesen, Arzneimittel und Apothekenwesen sowie der gesundheitliche Verbrau
cherschutz. Diese Zuständigkeitsverteilung an sich macht schon die eingeengte Sicht des Ministeriums auf den Verbraucher(innen)schutz deutlich.