Protokoll der Sitzung vom 16.06.2010

Der gemeinsame Wahlvorschlag der SPD-Fraktion und der Fraktion GRÜNE, Drucksache 5/2691, Liste 3, erhielt 26 Stimmen.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Das entspricht sieben Wahlmännern und Wahlfrauen.

Der Wahlvorschlag der FDP-Fraktion, Drucksache 5/2692, Liste 4, erhielt 14 Stimmen. Das entspricht drei Wahlmännern oder -frauen.

Der Wahlvorschlag der NPD-Fraktion erhielt 8 Stimmen. Das entspricht zwei Wahlmännern.

(Martin Dulig, Fraktionsvorsitzender der SPD, und Antje Hermenau, Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN, beglückwünschen sich. – Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Somit sind die zu entsendenden Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder durch den Landtag gewählt. Ich spreche den gewählten Mitgliedern zur 14. Bundesversammlung meine Glückwünsche zu ihrer Wahl aus.

Meine Damen und Herren! Unter Berücksichtigung der kurzen Frist bis zur Wahl des Bundespräsidenten bitte ich die Gewählten, die hier vor Ort sind, ihre Wahlannahmeerklärung noch heute abzugeben. Dafür steht Ihnen das Tagungsbüro während der Plenarsitzung zur Verfügung.

Damit ist der Tagesordnungspunkt 1 geschlossen.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 2

Wahl von zwei Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission des Sächsischen Landtags gemäß § 16 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Freistaat Sachsen

Drucksache 5/2711, Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE

Ich füge gleich hinzu: Wir möchten diese Wahl mit der dann noch anzukündigenden Wahl aus dem Tagesordnungspunkt 3, und zwar die Wahl eines Mitgliedes für den 1. Untersuchungsausschuss, in einem Wahlgang verbinden.

Aber zunächst zum Tagesordnungspunkt 2; zum Tagesordnungspunkt 3, den ich dann eröffne, werde ich auch noch einige Worte hinzufügen.

In diesem Tagesordnungspunkt 2 geht es um die Wahl von zwei Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission des Sächsischen Landtags. Der § 16 des Gesetzes über den Verfassungsschutz des Freistaates Sachsen schreibt die Wahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission des Sächsischen Landtags vor. Gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 dieses Gesetzes werden die Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission vom Landtag aus seiner Mitte einzeln mit der Mehrheit seiner Mitglieder gewählt. Der § 16 Abs. 2 Satz 2 dieses

Gesetzes legt darüber hinaus fest, dass zwei der fünf Mitglieder der parlamentarischen Opposition angehören müssen.

Auf Vorschlag der CDU-Fraktion wurden bereits drei Mitglieder gewählt. Auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE sind noch zwei Mitglieder zu wählen. Der Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 5/2711 für die Fraktion DIE LINKE vor.

Da keine Debatte vorgesehen ist, kommen wir jetzt zur Wahl. Die Wahlen finden nach Bestimmung unserer Geschäftsordnung geheim statt, allerdings kann stattdessen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Abgeordneter widerspricht. Deshalb frage ich: Widerspricht jemand? – Es gibt Widerspruch.

Meine Damen und Herren! Damit kommen wir zur geheimen Wahl. Aber bevor ich jetzt zum gemeinsamen Aufruf komme, eröffne ich den

Tagesordnungspunkt 3

Wahlen zum 1. Untersuchungsausschuss „Untersuchung der Versäumnisse und Fehler der Staatsregierung bei Konzipierung, Organisation, Planung und Absicherung einer vorrangig auf Abfallvermeidung, Ressourcenrückgewinnung und Nachhaltigkeit ausgerichteten Abfall-Kreislaufwirtschaft sowie einer funktionierenden Verwaltung und Überwachung der umweltverträglichen Verwertung und Beseitigung von Abfällen in Sachsen (Abfall-Missstands-Enquete)“ gemäß § 4 des Untersuchungsausschussgesetzes

Wahl eines Mitglieds

Drucksache 5/2695, Wahlvorschlag der Fraktion der NPD

Wahl von stellvertretenden Mitgliedern

Drucksache 5/2358, Wahlvorschlag der Fraktionen CDU, DIE LINKE, SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD

Meine Damen und Herren! Da in der 15. Sitzung am 19. Mai 2010 ein Mitglied der NPD-Fraktion nicht die erforderliche Mehrheit erreicht hat, führen wir heute die Nachwahl eines Mitglieds, Drucksache 5/2695, durch. Wir kämen dann, wenn dieses Mitglied in diesem Wahlvorgang gewählt ist, zur Wahl der stellvertretenden Mitglieder.

In diesem Wahlgang wählen wir also auch das Mitglied für den 1. Untersuchungsausschuss, Vorschlag der NPDFraktion.

Meine Damen und Herren! Ich bitte, dass sich die Wahlkommission jetzt entsprechend zusammenfindet. – Ich gehe davon aus, dass auch dieses Mitglied in geheimer Wahl bestimmt werden soll, also das noch ausstehende Mitglied des 1. Untersuchungsausschusses. Erhebt sich gegen eine offene Wahl dieses Mitglieds Widerspruch? – Ja; damit also auch hier geheime Wahl.

Meine Damen und Herren! Ich berufe aus den Reihen der Schriftführer eine Wahlkommission mit folgenden Mitgliedern des Landtags: DIE LINKE: Frau Roth wieder als Leiterin; CDU: Herr Colditz; SPD: Frau Dr. Deicke; FDP: Herr Hauschild; GRÜNE: Herr Jennerjahn; NPD: Frau Schüßler.

Ich übergebe das Wort an die Leiterin der Wahlkommission zum Aufruf für beide Wahlen. Sie bekommen also zwei Wahlzettel ausgereicht.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir wählen jetzt zwei Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission des Sächsischen

Landtags und ein Mitglied des 1. Untersuchungsausschusses „Abfall-Missstands- Enquete“.

Meine Damen und Herren! Die Abgeordneten werden wie üblich in alphabetischer Reihenfolge aufgerufen und erhalten zwei Stimmscheine, auf denen entsprechend der angegebenen Drucksache die Kandidaten für die genannten Gremien aufgeführt sind.

Sie können sich hinsichtlich der Kandidaten in dem entsprechenden Feld für Ja, Nein oder Enthaltung entscheiden. Bei der Wahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission ist gewählt, wer 67 oder mehr Jastimmen erhält. Bei der Wahl des Mitgliedes des 1. Untersuchungsausschusses ist der Kandidat gewählt, wenn er mehr Ja- als Neinstimmen erhält. Wir beginnen mit der Wahl.

(Namensaufruf – Wahlhandlung)

Ist jemand im Saal, den ich nicht aufgerufen habe? – Das ist nicht der Fall. Dann übergebe ich an den Herrn Präsidenten.

Meine Damen und Herren! Die Mitglieder der Wahlkommission haben ihre Stimmzettel gerade abgegeben. Wir können also diesen Wahlgang beenden. Unsere Wahlkommission zählt jetzt wiederum im Saal 2 die Stimmen aus.

Meine Damen und Herren! Ich schlage Ihnen vor, wie vorhin angekündigt, dass wir in dieser Auszählpause mit der Tagesordnung fortfahren. Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 5

Fachregierungserklärung zum Thema: „Verbraucher kennen – Verbraucher fragen – Verbraucher schützen“

Ich übergebe das Wort an die Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz, Frau Christine Clauß. Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen, die noch stehen, sich zu setzen

(Beifall der Abg. Julia Bonk, Linksfraktion, und Thomas Jurk, SPD)

auch die Mitglieder der Staatsregierung. Es ist eine Fachregierungserklärung der Staatsregierung. Frau Staatsministerin, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Vor fast genau einem Jahr war in der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ zu lesen: „Keine Woche vergeht ohne die Entlarvung angeblicher Mogelpackungen... keine Woche vergeht ohne Etikettenschwindel, keine Woche vergeht ohne Sonderangebote, die keine sind.“

Keine drei Monate später habe ich mit meinem Haus die Verantwortung für den Verbraucherschutz in Sachsen übernommen. Dabei gilt natürlich, dass trotzdem jeder Kabinettskollege in Sachsen für die Umsetzung des Verbraucherschutzes in seinem Ressort zuständig bleibt. Mit einem kleinen Augenzwinkern versichere ich Ihnen aber: Ich werde die Wahrung aller Verbraucherinteressen umfassend im Blick behalten, denn Verbraucher ist jedermann. Verbraucht wird immer und überall, und Verbraucherschutz ist deshalb umfassend. Ebenso umfassend ist es aber auch, die dazugehörige Informationsflut zu sehen. Alle Informationen sind irgendwo vorhanden, nur weiß man nicht, wo man sie findet. Für mich ist Verbraucherschutz deshalb auch eine Handreichung durch den Dschungel der fachspezifischen Informationsflut.

Verbraucherschutzpolitik ist dann erfolgreich, wenn sich der Verbraucher am Ende der Kette mit seinem erworbenen Produkt oder der erhaltenen Dienstleistung sicher fühlt und sicher sein kann.

Sehr geehrte Damen und Herren! Besuchen wir einmal Familie Mustermann. Der Tag beginnt mit einer erfrischenden Dusche. Dass Familie Mustermann diese unbesorgt genießen kann, liegt an der kontrollierten Wasserqualität und daran, dass das Duschgel, die Zahncreme und das Shampoo inhaltsgeprüft sind und nicht zuletzt auch daran, dass die Landeskartellbehörde die Trinkwasserpreise immer im Blick hat.

So hat erst vor Kurzem die Landeskartellbehörde im SMWA eine Untersuchung der Trinkwasserpreise eingeleitet. Dabei wird geprüft, ob die Preise der Trinkwasserversorger wettbewerbsgerecht sind, das heißt, ob deren Höhe in einem Wettbewerb bestehen könnte. Ist dies nicht der Fall, stehen der Landeskartellbehörde verschiedene Möglichkeiten offen. Allein die Tatsache der Überprüfung

ist das Signal an die Versorger und schon ein Gewinn für die Verbraucher.