Die Behandlung des Aufstandes vom 17. Juni 1953 bietet diese Potenziale zur Auseinandersetzung mit der Geschichte und ist deshalb vielfach in den Lehrplänen der allgemeinbildenden Schulen in Sachsen verankert. Entsprechend dem jeweiligen Anforderungsniveau und den unterschiedlichen Klassenstufen werden die Schüler angeleitet und befähigt, den Widerstand gegen den Kommunismus zu reflektieren und die Formulierung des Widerstandsrechtes in unserer Verfassung zu bewerten. Dieser Tag als einer der zentralen Daten der neueren deutschen Geschichte ist im kollektiven Gedächtnis der Gesellschaft und der öffentlichen Wahrnehmung fest verankert. Auch im schulischen Kontext hat das Datum die ihm zukommende Bedeutung. Zusätzlicher Maßnah
Meine Damen und Herren! Ich frage, ob noch eine zweite Runde in der allgemeinen Aussprache gewünscht wird. – Für die NPD-Fraktion Herr Gansel.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kliese! Während Sie nachher draußen im Hof des Landtages an der steuerfinanzierten Sekt- und Schnittchenparty teilnehmen, um so auf Ihre ganz eigene sozialdemokratische Art und Weise an den Volksaufstand zu erinnern, werden wir Nationalen nachher in Dresden auf der Straße sein,
Herr Gansel, ich bitte Sie, persönliche Beleidigungen von Abgeordneten zu unterlassen, in diesem Fall von Frau Kliese.
Herr Präsident, das war zwar keine persönliche Beleidigung, sondern Frau Kliese wird nachher bestimmt ganz sozialdemokratisch ihr Sektglas zur Hand nehmen. Aber sei es drum!
Herr Gansel, ich habe Sie einmal ermahnt. Ich erteile Ihnen hiermit einen Ordnungsruf. Persönliche Beleidigungen von Abgeordneten sind zu unterlassen.
Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der NPD-Fraktion ist auch eine Antwort auf die dreisten Versuche der SED-Nachfolger, den 8. Mai als angeblichen Tag der Befreiung zum offiziellen Gedenktag zu erheben. Ganz so ernst scheinen es die Genossen mit ihrem Vorhaben aber selbst nicht zu nehmen; denn der Gesetzentwurf und ein Zusatzantrag der SED-Nachfolger wurden im Hinblick auf den 8. Mai viel zu spät eingebracht und sind inzwischen im Parlamentsbetrieb versandet.
Der NPD-Antrag ist hingegen punktgenau zum heutigen 57. Jahrestag des Volksaufstandes in der DDR eingebracht worden. Mit ihm hat der Landtag heute die Chance, einen Tag zu würdigen, der wie kein anderer in der 40-jährigen Geschichte der Teilung für den Kampf um die Einheit und
Freiheit unseres Vaterlandes steht. Der Volksaufstand am 17. Juni 1953 entzündete sich an der Erhöhung der Arbeitsnormen. Das war aber nur der Auslöser des aktiven Widerstandes gegen die roten Arbeiterausbeuter und ihre sowjetische Schutzmacht.
Viele Forderungen von damals sind heute noch erstaunlich aktuell. Ich denke dabei an die Forderung nach Volkssouveränität und Meinungsfreiheit, nach gerechten Löhnen und ordentlichen Arbeitsbedingungen. Heute beziehen Hunderttausende Sachsen Hartz IV oder müssen einer Arbeit nachgehen, von der sie nicht auskömmlich leben können. Auch heute sitzen in den Gefängnissen wieder politische Gefangene, die wegen bloßer Meinungsdelikte verurteilt wurden. Und auch heute ist eine Mehrheit der Deutschen – Sie kennen die aktuellen Umfragen – unzufrieden mit ihrer Regierung, einer Regierung, die sich als das Sozialamt der ganzen Welt profiliert und ständig Steuermilliarden für die Rettung maroder Banken, des Pleitestaates Griechenland oder die Stabilisierung des schwächelnden Euro verschleudert, während am eigenen Volk sozialer Raubbau betrieben wird.
Die Zeit ist deshalb reif für eine fundamentale Veränderung. Darum heißt es damals wie heute „Alle Macht dem Volke!“.
Meine Damen und Herren! Die NPD-Fraktion will mit dem vorliegenden Antrag an die Opfer der kommunistischen Gewaltherrschaft erinnern, der ohne Kriegshandlungen insgesamt 100 Millionen Menschen zum Opfer gefallen sind. Sich diese Zahl ins Bewusstsein zu rufen ist heute wichtiger denn je; denn beharrlich versuchen SEDler, PDSler, Linksparteiler die Verbrechen der Kommunisten an der mitteldeutschen Arbeiterschaft zu verharmlosen oder gar zu rechtfertigen. Um diesen Tendenzen entgegenzutreten, muss dem 17. Juni 1953 ein höherer Stellenwert in der allgemeinen Gedenkkultur eingeräumt werden. Deswegen muss den sächsischen Schülern, insbesondere in den Oberstufenklassen, die historische Bedeutung dieses Datums stärker nahegebracht werden. Schließlich muss nach Auffassung der NPD-Fraktion der 17. Juni deshalb offizieller Gedenktag werden.
Die Abgeordneten der CDU-Fraktion sollten unabhängig von den Hetz- und Dummtiraden des Abg. Schowtka kein Problem mit dem vorliegenden Antrag haben. Schließlich formulierten sie 2009 einen sinnidentischen Entschließungsantrag, der aber leider nur fraktionsintern verabschiedet wurde. Jetzt bietet Ihnen die NPD-Fraktion die Gelegenheit, auch im Plenum des Landtages den 17. Juni zu würdigen, indem Sie seiner Erhebung zum Gedenktag im Freistaat Sachsen zustimmen.
fen möchte. – Das ist nicht der Fall. Eine dritte Runde ist auch nicht gewünscht. Damit würden wir zum Schlusswort kommen. – Auf das Schlusswort wird verzichtet.
Meine Damen und Herren, ich stelle nun die Drucksache 5/2644 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung
um Ihr Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Keine. Damit stelle ich fest, dass die Drucksache 5/2644 bei einigen Jastimmen mehrheitlich nicht beschlossen ist. Dieser Tagesordnungspunkt ist damit beendet.
Ihnen liegen die eingereichten Fragen der Mitglieder des Landtags vor. Diese Fragen wurden auch der Staatsregierung übermittelt. Gleichzeitig ist Ihnen die Reihenfolge der Beantwortung der eingereichten Fragen bekannt gemacht worden.
Einige Abgeordnete haben darauf verzichtet, die Fragen jetzt mündlich vorzutragen, aber nicht alle. Einige Abgeordnete haben mir signalisiert, dass sie ihre Fragen gern stellen möchten. Wenn die jeweiligen Minister damit einverstanden sind, ist es trotzdem möglich, die Fragen schriftlich zu beantworten.
Wir kommen also jetzt zur Fragestunde. Der erste Fragesteller ist Herr Kosel von der Linksfraktion. Herr Kosel, stellen Sie bitte die Frage Nr. 5.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Frage bezieht sich auf die finanzielle Ausstattung der Landkreise für die Beseitigung der Winterschäden.
Der verhältnismäßig strenge Winter hat beträchtliche Straßenschäden verursacht. Bürgerinnen und Bürger erklären verstärkt ihre Unzufriedenheit mit der zum Teil noch nicht erfolgten Beseitigung dieser Schäden, insbesondere auf den Nebenstraßen.
1. Welche Maßnahmen ergreift die Staatsregierung, um die Landkreise mit den notwendigen Mitteln auszustatten und so die erhöhten Aufwendungen für Reparatur und Instandsetzung der Straßen nach dem harten und überlangen Winter sicherzustellen?
2. Hat die Staatsregierung einen Überblick über die Folgekostenabschätzung, die auch die durch Nichtreparatur bzw. zeitliche Verzögerung der Reparatur entstehenden zukünftigen Mehrkosten umfasst, und welche Erkenntnisse ergeben sich daraus?
Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Abg. Kosel, die Staatsregierung stattet die Landkreise für die Unterhaltung der entsprechenden Straßen aus. Die Mittelausstattung für die Unterhaltung der Straßen ist im Haus
Es gibt einen weiteren Finanzierungsteil. Das ist der sogenannte Gemeinschaftsaufwand, wobei eben die Aufwendungen nach einem bestimmten Schlüssel verbucht werden, die aufgrund einer schwierigen Zuordnung der Baulastträger nicht so einfach zu trennen sind. Hier haben wir, um letztlich die entsprechenden Einsparungen im Doppelhaushalt 2009/2010 zum Haushaltsjahr 2010 zu erbringen, eine Haushaltssperre verfügt. Das haben wir hier im Parlament auch schon mitgeteilt. Diese Haushaltssperre beträgt 20 %.
Wir haben, um den Landkreisen und Kommunen eine Erleichterung zu geben, die nicht mögliche Deckungsfähigkeit, sage ich einmal, zwischen den Instandsetzungstiteln und dem Gemeinschaftsaufwandstitel aufgehoben, sodass die Landkreise hier inzwischen flexibler agieren können. Das haben wir den Landkreisen mitgeteilt.
Ich hatte Ihnen auch bereits mitgeteilt, dass wir hinsichtlich zusätzlicher finanzieller Möglichkeiten die Beratungen der Staatsregierung zum Doppelhaushalt 2011/2012 abwarten müssen. Wie Sie den Medien entnommen haben, sind diese Beratungen am Dienstag abgeschlossen worden, und wir werden uns jetzt aufgrund der Situation Gedanken machen, in welchem Umfang es uns unter Umständen möglich ist, zusätzliche Unterstützungsleistungen vorzunehmen.
Zu Ihrem zweiten Punkt: Hinsichtlich der Folgen aufgrund einer verzögerten Instandsetzung gibt es keine Erhebungen, weil sie mit erheblichem Aufwand verbunden wären. Sie müssten ja jeden einzelnen Schaden analysieren und feststellen, in welchem Umfang eine verspätet oder überhaupt nicht erfolgte Beseitigung zu Folgeschäden führen würde. Aber ich denke, Herr Kollege Kosel, man kann ganz allgemein feststellen, dass eine verspätete oder überhaupt nicht erfolgte Beseitigung dieser Schäden zu erhöhten Folgekosten und zu erhöhten Schäden in der Zukunft führen wird. Deswegen ist uns daran gelegen, dass die Schäden sehr, sehr zeitnah beseitigt werden.
Ich denke aber, wenn Sie den Mittelabfluss aus den entsprechenden Titeln anschauen, stellen Sie fest, dass wir nicht die Sorge haben müssen, dass aufgrund nicht zur Verfügung stehender Mittel Maßnahmen kurzfristig nicht
ergriffen werden können. Im Bereich der Bundesstraßen beträgt der Mittelabfluss 32 % der zur Verfügung stehenden Mittel, und im Bereich der Staatsstraßen haben wir 43 % Mittelabfluss. Es ist also nicht so, dass aufgrund nicht vorhandener Mittel nichts mehr getan werden kann.