Sehr geehrter Herr Präsident! Ich hatte es in meiner Rede angesprochen. Der Grundrechtsschutz durch Verfahren ist eine wesentliche Geschichte, zumal es sich um einen ganz sensiblen Bereich handelt und der Gesetzentwurf die Datenschutzvorschriften im Bundeszensusgesetz als auch des Sächsischen Zensusausführungsgesetzes nur sehr allgemein umschreibt, um es gutwillig auszudrücken.
Unser erster Änderungsantrag besteht aus zwei Punkten. Einmal wollen wir § 1 Abs. 5 ändern. Dort ist bisher vorgesehen, dass es eine Verwaltungsvorschrift des Statistischen Landesamtes geben soll, die die Einzelheiten regelt. Uns ist das nicht hochgezont genug. Wir wollen mindestens eine Rechtsverordnung des Staatsministeriums des Innern, die auch veröffentlicht wird. Das würde uns aus Gründen der Rechtsklarheit wesentlich besser gefallen. Im Übrigen haben wir auch die kleine Erweiterung, die im Zensusausführungsgesetz steht, gestrichen, damit weitere Aufgaben geregelt werden können. Es sind diese kleinen Gemeinheiten am Rande, die zu Unverträglichkeiten führen.
Im zweiten Punkt geht es um den Grundrechtsschutz durch Verfahren, bezogen auf die räumliche Trennung. Wir haben zwar im Bundeszensusgesetz wie auch im Sächsischen Zensusgesetz eine allgemeine Vorschrift dazu, allerdings ist es nicht sehr detailliert ausgeführt. Das würden wir uns wünschen, insbesondere, dass die räumliche Trennung von normalen Verwaltungsstellen zu Erhebungsstellen ausdrücklich im Gesetz angeordnet wird.
Deswegen unser Änderungsantrag. Eine ganz banale Geschichte wäre, dass so etwas wie eine eigene Postanschrift eingerichtet wird. Es soll nicht an die Gemeinde XY geschrieben werden, sondern an die Erhebungsstelle, damit schlicht und ergreifend schon von den Postströmen her nichts passieren kann.
Diese von uns vorgeschlagenen Dinge sind Formulierungen, die wir aus dem hessischen oder aus dem Thüringer Ausführungsgesetz übernommen haben, die dort wesentlich datenschutzfreundlicher sind. Wie die Kollegen von der CDU-Fraktion sicher wissen, sind diese Länder maßgeblich von der CDU mitregiert, sodass ich keine Bedenken sehe, dass Sie unseren Änderungsanträgen zustimmen können.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die beiden Änderungsanträge der GRÜNEN finden ausdrücklich unsere Unterstützung. Auch wenn grundlegendes Misstrauen gegenüber der Verfassungsmäßigkeit des Bundesgesetzes bleibt, nimmt es Klarstellungen und Verbesserungen des Ausführungsgesetzes vor. Es ist aus unserer Sicht sehr wichtig, dass bei den örtlichen Erhebungsstellen die Trennung vorgenommen werden soll. Zum zweiten Antrag der GRÜNEN möchte ich gleich noch sagen, dass es wichtig ist, neben der örtlichen auch eine personelle Trennung vorzunehmen. Deswegen möchten wir beide Änderungsanträge unterstützen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die in Punkt 2 begehrten Änderungen lauten: „Die Erhebungsstelle muss aus einem abgeschotteten Bereich und einem davon räumlich getrennten Auskunftsbereich für Auskunftspflichtige bestehen.“ Dieser Begriff „abgeschotteter Bereich“ ist in der Beratung vom Datenschutzbeauftragten nicht gefordert worden. Wir haben uns bei der Innenausschusssitzung sehr sorgfältig mit diesem Gesetzeswerk befasst. Der Abg. Lichdi war nicht zugegen, sondern er macht diese Änderung für seine Fraktion erst jetzt geltend. Aus den vorgetragenen Begründungen geht nicht die Notwendigkeit hervor, dass die derzeit vorgeschlagenen Regelungen nicht konform mit dem sind, was uns vorschwebt. Von daher lehnen wir dies ab.
Vielleicht nur eine kleine Bemerkung. Herr Kollege Bandmann, ich hatte gehofft, dass Sie erleichtert sind, dass wir uns im Innenausschuss in dieser Legislaturperiode nicht mehr begegnen. Meine
Kollegin Jähnigen ist unsere Vertreterin im Innenausschuss. Von daher war es mir gar nicht möglich, das im Innenausschuss vorzutragen. Wenn Sie sich darüber erregen wollen, dass wir diese Änderungsanträge erst jetzt vorbringen, möchte ich darauf hinweisen, dass Sie es für richtig befunden haben, keine 1. Lesung vorzunehmen, und dass Sie es für richtig befunden haben, die Stellungnahme des CCC und anderer Sachverständiger unmittelbar in dieser Sitzung zu besprechen, in der Sie auch beschließen wollten.
Im Übrigen hat es die Koalition auch geschafft, die Mitberatung im Verfassungs- und Rechtsausschuss abzuschaffen, in den diese Dinge zentral hingehören würden. – Von daher kann ich Ihre Kritik nur zurückweisen.
Vielen Dank, Herr Lichdi. – Die Meinungen sind ausgetauscht. Wir können über den Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE in der Drucksache 5/3491 abstimmen. Ich bitte um die DafürStimmen. – Vielen Dank. Ich frage nach Gegenstimmen. – Danke sehr. Ich frage nach Stimmenthaltungen. – Bei Stimmen dafür und Stimmenthaltungen hat dieser Änderungsantrag nicht die erforderliche Mehrheit gefunden und ist abgelehnt.
Es gibt noch einen weiteren Änderungsantrag in der Drucksache 5/3492, ebenfalls von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebracht. Herr Lichdi, bitte.
Vielen Dank, Herr Präsident! Ich möchte getrennt einbringen, denn die Sache ist aus unserer Sicht wichtig genug. Jetzt geht es um die personelle Seite. Wir wollen ausdrücklich anordnen, dass Beschäftigte der Ordnungs-, Bau- und Einwohnermeldeämter, Finanz- und Sozialämter nicht in den öffentlichen Erhebungsstellen tätig werden dürfen. Das halten wir für wichtig. Kollege Biesok hat das zu Recht angesprochen und es als große Tat gelobt, dass eine Rückverfolgbarkeit der Daten durch diese Regelung ausgeschlossen sei.
Stellen Sie sich einmal vor, dass ein Mitarbeiter des Sozialamtes eingesetzt wird, der möglicherweise mit dem Menschen zu tun hat. Er bekommt die Daten nicht nur von der Bundesagentur für Arbeit, sondern beispielsweise auch von der Wohnungsverwaltung und stellt fest, dass die Wohnung soundso groß ist. Da werden wir doch gleich mal im Rahmen von KdU tätig. Genau das soll nicht sein. Deswegen wollen wir das ausdrücklich regeln.
Im § 5 Abs. 3, den wir ebenfalls ändern wollen, möchten wir eigentlich Selbstverständlichkeiten festschreiben, dass nämlich die Erhebungsbeauftragten ihre Bögen sofort nach der Erhebung abgeben und nicht bei sich zu Hause herumliegen lassen und dass die Bögen sofort vernichtet werden. Das mögen für Sie alles Banalitäten sein und der Datenschützer mag versichert haben, dass er das ordentlich kontrollieren wird und die Verwaltungsvorschrift des Statistischen Landesamtes wird es auch ordentlich regeln; aber mir wäre es einfach lieber, wenn es klar im Gesetz steht, dass alle wissen, worum es geht. Deswegen bitte ich um Zustimmung.
(Beifall der Abg. Julia Bonk, Linksfraktion) § 3 Aufgaben der örtlichen Erhebungsstellen. DafürStimmen? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Auch hier dasselbe Abstimmungsverhalten, mit Mehrheit zugestimmt. 2. Vizepräsident Horst Wehner: Vielen Dank, Herr Lichdi. Wird hierzu das Wort gewünscht? – Herr Biesok, bitte gehen Sie ans Mikrofon 5. Carsten Biesok, FDP: Ich möchte kurz zu den Beschäftigten der Behörden sprechen. Ich betrachte die Formulierung, die im Moment im Gesetz steht, als ausreichend. Dort steht ausdrücklich, dass immer dann, wenn Interessenkonflikte zu befürchten sind, eine Mitwirkung ausgeschlossen ist. Das kann sehr viel weitergehend sein als das, was wir hier als Änderungsvorschlag vorgelegt bekommen haben. Es kann zum Beispiel aber auch sein, dass jemand aus dem Bauplanungsamt, der planerische Tätigkeiten verrichtet, überhaupt keinen Interessenkonflikt hat, ein anderer vielleicht doch. So wäre es im Einzelfall möglich, diese Interessenkonflikte entsprechend zu beurteilen und ein entsprechendes Auswahlverfahren zu sichern. Deshalb sehe ich diesen Änderungsantrag als nicht notwendig an. (Beifall bei der FDP und des Abg. Volker Bandmann, CDU)
Wir können über den Änderungsantrag mit der Drucksachennummer 5/3492 abstimmen. Ich bitte um die DafürStimmen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Auch hier haben wir dasselbe Abstimmungsverhalten wie bei dem vorhergehenden Änderungsantrag. Er hat nicht die erforderliche Mehrheit gefunden.
Meine Damen und Herren, wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Ich bitte Sie angesichts der vielen Vorschriften, über die wir jetzt abzustimmen haben, um Ihre Unterstützung, damit wir hier gut durchkommen.
Zunächst die Dafür-Stimmen zur Überschrift. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmen dagegen ist der Überschrift mit Mehrheit zugestimmt worden.
§ 1 Zuständigkeit und Aufgaben des Statistischen Landesamtes. Hier bitte die Dafür-Stimmen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmen dagegen ist dem § 1 mit Mehrheit zugestimmt worden.
§ 2 Einrichtung der örtlichen Erhebungsstellen. DafürStimmen? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Auch hier dasselbe Abstimmungsverhalten. Dem § 2 ist mit Mehrheit zugestimmt worden.
§ 4 Fachaufsichtsbehörden. Dafür-Stimmen? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Auch dem § 4 ist mit Mehrheit zugestimmt worden bei Gegenstimmen.
§ 5 Abschottung, Sicherung der Erhebungsunterlagen. Dafür-Stimmen? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Auch hier mit Mehrheit zugestimmt bei Stimmen dagegen.
§ 6 Erhebungsbeauftragte. Dafür-Stimmen? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Auch dem § 6 wurde mit Mehrheit zugestimmt bei Stimmen dagegen.
§ 7 Übermittlung von Daten durch die nach dem Finanz- und Personalstatistikgesetz auskunftspflichtigen Stellen. Dafür-Stimmen? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Auch hier mit Mehrheit zugestimmt bei Gegenstimmen.
§ 8 Kostenregelung. Dafür-Stimmen? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Auch dem § 8 ist mit Mehrheit zugestimmt worden bei Gegenstimmen.
§ 9 Einschränkung von Grundrechten. Dafür-Stimmen? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Auch hier dasselbe Abstimmungsverhalten. Auch dem § 9 ist mit Mehrheit zugestimmt worden bei Gegenstimmen.
§ 10 Inkrafttreten und Außerkrafttreten. Dafür-Stimmen? – Stimmen dagegen? – Stimmenthaltungen? – Auch hier dasselbe Abstimmungsverhalten: mit Mehrheit zugestimmt bei Gegenstimmen.
Nun lasse ich über die Anlage abstimmen. DafürStimmen? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Auch hier ist mit Mehrheit zugestimmt worden bei Gegenstimmen.
Meine Damen und Herren, wir kommen nun zur Schlussabstimmung. Ich bitte um die Dafür-Stimmen für den Gesetzentwurf. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Meine Damen und Herren, dem Gesetzentwurf ist mit Mehrheit zugestimmt worden bei Gegenstimmen. Damit ist der Entwurf als Gesetz beschlossen und der Tagesordnungspunkt 4 erledigt.
2. Lesung des Entwurfs Zweites Gesetz zur Änderung des Sächsischen Gesetzes zur Ausführung des Sozialgesetzbuches
Meine Damen und Herren, Sie erinnern sich an unsere heutige Verabredung zur Abstimmung über die Tagesordnung. Wir wollen über diesen Gesetzentwurf ohne Aussprache befinden. Das kann auch so bleiben? – Vielen Dank.
Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales und Verbraucherschutz in Drucksache 5/3380. Änderungsanträge hierzu liegen nicht vor.
Ich beginne mit der Abstimmung und rufe die Überschrift zur Abstimmung auf. Dafür-Stimmen? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und ohne Gegenstimmen ist der Überschrift mit Mehrheit zugestimmt worden.
Wir kommen zur Abstimmung über Artikel 1. Die DafürStimmen, bitte. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Auch hier stelle ich dasselbe Abstimmungsverhalten fest: mit Mehrheit angenommen bei Stimmenthaltungen.
Zu Artikel 2 bitte ich um die Dafür-Stimmen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Enthaltungen ist auch dem Artikel 2 mit Mehrheit zugestimmt worden.
Somit kann ich zur Schlussabstimmung kommen, meine Damen und Herren. Ich bitte um die Dafür-Stimmen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Meine Damen und Herren, dem Entwurf ist mit der Mehrheit der Stimmen bei Stimmenthaltungen zugestimmt worden. Damit ist der Entwurf als Gesetz beschlossen und auch dieser Tagesordnungspunkt beendet.
2. Lesung des Entwurfs Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Energieeinsparung