Sie haben gesagt, dass Sie Schwerpunkte bei der Haushaltsberatung gesetzt und weniger wichtige Dinge dagegen abgewogen haben. Verstehe ich richtig, dass ÖPNV jetzt ein weniger wichtiges Ding und kein Schwerpunkt mehr für Sie ist?
Sehr geehrte Frau Jähnigen, ich bin in meinem Vortrag noch gar nicht so weit gewesen, Ihnen das zu erläutern. Deswegen war ich verwundert, dass Sie zu diesem Zeitpunkt eine Zwischenfrage stellen. Aber wenn Sie meinem Beitrag jetzt aufmerksam lauschen, wozu ich Sie herzlich einladen möchte, werden Sie erkennen, wie wichtig uns als Staatsregierung der ÖPNV ist.
Die Tatsache, dass ein einzelner Abgeordneter oder eine einzelne Abgeordnete es nicht sieht, ist kein Beweis dafür, dass es nicht vorhanden ist.
Wir haben tatsächlich die Schwerpunkte – ich wiederhole es – im Bereich Bildung, im Bereich Innovation und im Bereich Investitionen gesetzt.
Kommen wir nun zum Bereich ÖPNV. Es ist richtig, dass wir dem Parlament vorgeschlagen haben, die Zuweisungen an die Zweckverbände im Haushaltsjahr 2011 im Vergleich zum Haushaltsjahr 2010 um 5 % abzusenken. Angesichts der Tatsache, dass das Haushaltsvolumen des Freistaates Sachsen insgesamt von 2010 zu 2011 um 8 % sinkt, wird deutlich, dass diese Absenkung bei den Zuweisungen an die Zweckverbände eine deutlich unterproportionale Absenkung ist. Allein daran, dass wir hier unterproportional kürzen, können Sie erkennen, dass wir im Verhältnis zum Gesamthaushalt einen Schwerpunkt setzen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist in der Debatte bereits angesprochen worden: Es gibt nur sehr wenige Bereiche im Gesamthaushalt der Staatsregierung – ich bin sehr froh, dass der Bereich ÖPNV einer dieser Bereiche ist –, in denen die Mittel nicht auf dem Niveau 2011 verharren werden, sondern bei denen es in den nächsten Jahren Zuwächse geben wird. Der Kollege Herbst hat es in der Debatte bereits zu Recht angesprochen: Im Bereich ÖPNV werden wir im Jahr 2014, so der Landtag unseren Vorschlag billigt, Mittel in derselben Höhe zur Verfügung haben wie im Jahr 2010. Es gibt nur sehr wenige Bereiche im Staatshaushalt des Freistaates Sachsen, von denen man sagen kann, dass sie im Jahre 2014 Mittel in derselben Höhe zur Verfügung haben werden wie im Jahr 2010.
haben die Zweckverbände selber aufgefordert, auf der Basis der geltenden Finanzierungsverordnung 7,5 % einzusparen. Deshalb meine Frage: Halten Sie die Finanzierungsverordnung, die bis 2014 gilt, für geltendes Recht?
Sehr geehrte Frau Kollegin Jähnigen, die Verordnung gilt, solange sie gilt, und wenn sie geändert ist, gilt eine andere Verordnung. Das ist bei der Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs nicht anders.
Die Verordnung, die jeweils gilt, ist geltendes Recht. In den Bereichen, in denen das Parlament die Staatsregierung ermächtigt hat, Verordnungen zu erlassen, gilt eben, wenn die Staatsregierung eine neue Verordnung beschließt, neues Recht.
Aber lassen Sie mich fortfahren in der Frage, wie die Zweckverbände mit der Absenkung von 5 % gegenüber dem Haushalt 2010 umgehen können – übrigens einer Absenkung, die auch deutlich unterproportional zu der Absenkung im Bereich Straßenbau ist. Es ist hier auch angesprochen worden, dass wir beim Straßenbau Schwerpunkte setzen würden. Das ist mitnichten der Fall. Während die Ausgaben im ÖPNV im Staatshaushalt insgesamt nahezu konstant bleiben, haben wir Absenkungen im Bereich des Straßenbaus. Auch daran wird deutlich, für wie wichtig wir als Staatsregierung den ÖPNV ansehen.
Sich allein die Entflechtungsmittel herauszugreifen und zu sagen, dort werde jetzt weniger Geld für den ÖPNV ausgegeben, das führt zu der falschen Antwort. Denn unter dem Strich ist doch entscheidend, wie viel Geld pro Haushaltsjahr aus dem Staatshaushalt für einen bestimmten Bereich zur Verfügung steht. Es ist nicht entscheidend, woher das Geld letztlich kommt.
Herr Staatsminister, wollen Sie im Rahmen Ihrer Rede noch auf die uns alle interessierende Frage eingehen, wo Sie die von Ihnen angesprochenen Reserven bei den Zweckverbänden und Verkehrsverbünden erkennen können? Das würde uns sehr interessieren.
Deswegen möchte ich, auch um ein wenig Redezeit zu sparen, Ihre Zwischenfrage zum Anlass nehmen, Ihnen das vorzutragen, Herr Kollege Lichdi. Es wurde in der Debatte bereits deutlich – Herr Kollege Herbst hat es angesprochen –: Wir müssen uns anschauen, wie die einzelnen Angebote, die die Zweckverbände in ihren Bereichen erbringen, ausgelastet sind. Ich denke schon, dass wir eine sehr sachliche Diskussion darüber führen müssen, ob nicht im Einzelfall ein Angebot, das bisher über die Schiene erbracht wird, wenn wir es über Busse erbringen, für dasselbe Geld zu einem viel besseren Nahverkehrsangebot führt. Diese Diskussion müssen wir zum einen führen.
Zum anderen haben die Ausschreibungen – vieles ist im Rahmen des Wettbewerbs ausgeschrieben worden – dazu geführt, dass die entsprechenden Zweckverbände deutlich weniger Geld ausgeben müssen, als sie für die jeweiligen Strecken momentan aus dem Staatshaushalt erhalten. Auch hier ist sicherlich ein Potenzial für Einsparungen vorhanden.
Ein weiteres Potenzial kann zum Beispiel die schon angesprochene Änderung im Bereich der Regionalfaktoren sein. Wie Sie wissen, hat sich die DB Netz AG mit der Bundesnetzagentur darauf verständigt, diese Regionalfaktoren im Jahr 2012 nicht weiter zu erheben. Wir gehen davon aus, dass hierdurch eine Einsparung im Bereich der Zweckverbände von einigen Millionen Euro entstehen wird. Auch das ist ein Potenzial – eines von vielen Potenzialen, bei denen die Zweckverbände die Möglichkeit haben, Reserven zu heben.
Vielen Dank Herr Präsident. – Vielen Dank, Herr Staatsminister, für die Antwort. Ich habe Sie so verstanden: Sie sehen also die Reserven einmal beim Wegfall des Regionalzuschlags und zum Zweiten bei den Ausschreibungen. Da würde ich Ihnen durchaus zustimmen. Wenn Sie das jetzt aber quantifizieren, glauben Sie dann, dass die Zweckverbände an Streckenstilllegungen vorbeikommen, oder sehen Sie da noch entsprechenden Bedarf oder wie wollen Sie das gewichten? Haben Sie das bedacht, haben Sie das für sich gewichtet?
Wir haben das, Herr Kollege Lichdi, für uns gewichtet. Wir haben auch unmittelbar nach der Diskussion im Kabinett die Vertreter der entsprechenden Zweckverbände, auch die Landkreise, zu uns ins Ministerium eingeladen, um genau diese Thematik zu diskutieren. Sie wissen ja sehr wohl, dass die entsprechenden Einsparungspotenziale in den einzelnen Zweckverbänden unterschiedlich sind. Denn es ist doch ganz klar, dass durch den Wegfall der Regionalfaktoren insbesondere die Zweckverbände profitieren, die eher im ländlichen Gebiet angesiedelt sind. Die Zweckverbände, in denen die großen Städte liegen, werden davon sicher weniger profitieren. Deswegen ist es ja so wichtig, dass man mit den Zweckverbänden in eine entsprechende konstruktive Diskussion kommt, um das miteinander zu besprechen. Die Initiative dafür haben wir ergriffen, indem wir die Geschäftsführer, aber auch die Verbandsvorsitzenden, die Landräte zu uns ins Haus eingeladen haben. Wir hoffen, dass wir in dieser konstruktiven Diskussion von den Zweckverbänden in der nächsten Zeit entsprechende Vorschläge unterbreitet bekommen.
Die Frage nach den Streckenstilllegungen war ja noch nicht beantwortet, Herr Minister. Meine Frage bezieht sich aber auf die Regionalfaktoren.
Der Konzernbeauftragte der Deutschen Bahn hat letzte Woche in der Parlamentarischen AG Bahn informiert, dass die Deutsche Bahn mit dem Freistaat und auch bundesweit über das neue System von Regionalfaktoren oder entsprechenden Zahlungen verhandelt und es auf jeden Fall zu einer Neuregelung kommen wird.
Wodurch kommen Sie zu der Annahme, dass die Regionalfaktoren ein dauerhafter Einsparfaktor im sächsischen Nahverkehr sein könnten, wo doch in Ihrem Haus in den letzten Wochen bereits mit der Deutschen Bahn verhandelt wurde?
Sehr geehrte Frau Jähnigen, ich habe mit der Deutschen Bahn über die Frage der Regionalfaktoren noch nicht verhandelt. Wenn Ihnen jemand etwas anderes gesagt hat, dann entspricht das nicht den Tatsachen. Es gibt sicherlich Vorstellungen, die die DB AG oder auch die DB Netz AG in diesem Punkt haben, aber es hat in diesem Zusammenhang keinerlei Verhandlungen mit mir gegeben.
Es ist tatsächlich so, dass die Regionalfaktoren – so haben sich die DB Netz AG und die Bundesnetzagentur verständigt – ab dem Jahr 2012 nicht mehr erhoben werden
dürfen. Es ist auch klar, dass das Trassenentgeltsystem der DB Netz AG insgesamt kostendeckend sein muss. Das wird dazu führen, dass das Geld, das die DB Netz AG über die Regionalfaktoren nicht mehr erheben darf, zukünftig über andere Quellen, über andere Methoden erhoben wird. Wir gehen davon aus, dass insgesamt die entsprechenden Trassenentgelte steigen werden. Deswegen hatte ich deutlich gemacht, dass die Auswirkungen auf die verschiedenen Zweckverbände – das hatte ich in meiner Antwort auf die Zwischenfrage Ihres Fraktionskollegen Lichdi dargelegt – im Freistaat Sachsen höchst unterschiedlich sein werden. Deswegen wäre es sehr sinnvoll, wenn wir mit den Zweckverbänden sehr bald zu einem vernünftigen Gespräch kommen, um ausloten zu können, welche Einsparpotenziale in welchem Zweckverband und in welchem Jahr vorhanden sind, um eine sachgerechte Lösung für alle Beteiligten zu finden.