Zunächst frage ich, ob einer der Berichterstatter zur mündlichen Ergänzung der Berichte das Wort wünscht. – Das kann ich nicht feststellen.
Meine Damen und Herren! Ich verweise darauf, dass zu verschiedenen Beschlussempfehlungen die Fraktionen DIE LINKE, SPD, GRÜNE und NPD abweichende Meinungen bekundet haben. Die Zusammenstellung dieser Beschlussempfehlungen liegt Ihnen in der Drucksache 5/3709 schriftlich vor. Damit ist der Sammeldrucksache insoweit im Sinne von § 102 Abs. 7 Geschäftsordnung durch den Landtag zugestimmt worden.
Meine Damen und Herren! Es ist jetzt folgender Sachverhalt eingetreten: Ein Abgeordneter hat sich gemeldet und die Tagungsleitung hat das nicht gemerkt. Das ist wirklich sehr bemerkenswert. Herr Brangs hat jetzt am Präsidententisch verkündet, dass er doch gern dem Plenum ein abweichendes Stimmverhalten mitteilen möchte. Ich frage jetzt das Plenum: Wollen Sie Herrn Brangs hören?
Ich bedanke mich recht herzlich für ein beeindruckendes Votum des Hauses. Ich möchte Ihnen aber ein Stück entgegenkommen, es geht nämlich um die Mehrfachpetition 500661/4, 500712/4 und 0500735/4. Es handelt sich hier um die Frage der Schulschließung der Mittelschule Kreischa. Ich bin der Auffassung, dass dieser Petition hätte abgeholfen werden können.
Vielen Dank. – Meine Damen und Herren! Ich darf feststellen, dass Herr Brangs zumindest den Teil meiner Ausführungen bestätigt hat, dass es seitens der Fraktion der SPD eben auch abweichendes Stimmverhalten gegeben hat. Das haben wir jetzt noch einmal gehört. Damit ist der Tagesordnungspunkt beendet.
Entgegen den Ausführungen kann der Petition sehr wohl abgeholfen werden, weil sich Kreischa unter Beachtung der regionalen Entwicklung der Schülerströme als Mittelschulstandort stabilisiert hat.
Gerade die Geschichte des Schulstandortes Kreischa offenbart, dass das SMK eher willkürlich Mitwirkungsentzüge ausspricht oder auch nicht. Wenn gerade in dem Jahr, in dem die Schule nach vier Jahren, in der sie deut
lich unter der Zweizügigkeit lag (und also mehr und deutlichere Gründe vorgelegen hätten, die Mitwirkung zu widerrufen), die Zweizügigkeit erreicht, der Mitwirkungsentzug ausgesprochen wird, ohne dass es in der Zwischenzeit Änderungen der Schulnetzplanung oder der äußeren Umstände gegeben hätte –, dann erzeugt dies nicht von einer verlässlichen Auslegung des Schulgesetzes in § 4a.
Das SMK hätte darlegen müssen, warum es im Schuljahr 2008/2009 und 2009/2010 trotz des Fehlens von bereits zwei Klassenstufen jeweils eine Ausnahmegenehmigung erteilte. Es hat weiterhin darzulegen, welche dieser Gründe 2010 nicht mehr vorlag.
Nicht hinnehmbar ist auch der Umgang des SMK mit Anmeldungen für die Mittelschule Kreischa: Im SchulG § 4a ist nirgends von einem Stich- oder Anmeldetag die Rede. Mithin sind die Schüler gemeint, die zum Beginn des Schuljahres an der Schule vorhanden sind. Zu den 38 Anmeldungen am 14.05.2010 kamen de facto weitere drei Anmeldungen, sodass die Mindestschülerzahl erreicht war. Dass diese Schüler dann durch die Schulverwaltung an andere Schulen umgelenkt wurden, ist nicht rechtens. Damit hat die Schulverwaltung im Falle der Mittelschule Kreischa erst durch eigenes aktives Handeln die Voraussetzungen für einen Mitwirkungsentzug geschaffen. Der Hinweis, dass eine Anmeldung dieser drei Schüler nicht erfolgt sei, ist vor diesem Hintergrund schlicht zynisch.
Das SchulG bietet keine rechtliche Grundlage für das Handeln der Schulverwaltung, nach Erlass eines Bescheides aber noch vor Beginn des Schuljahres keine Anmeldungen mehr zuzulassen, wenn gerade diese die Substanz des Bescheides verändern. Wie gesagt, ist durch den Gesetzgeber weder festgelegt, dass die Mindestschüler
zahl an einem bestimmten Stichtag zu erreichen ist, noch hat er der Verwaltung die Ermächtigung gegeben, einen solchen Stichtag festzusetzen. Mithin hätten ohne das Eingreifen der Verwaltung zum Schuljahresbeginn 41 Anmeldungen vorgelegen. Die Bedingungen des § 4a SchulG waren de facto erfüllt. Die Handhabe für einen Mitwirkungsentzug lag demnach nicht vor. Das aktive Eingreifen der Schulverwaltung im Falle der Mittelschule Kreischa ist nicht hinnehmbar. Der Petition kann abgeholfen werden.
Meine Damen und Herren! Im Erzgebirge würde es heißen: Das Togwerk is vollbracht. Die Tagesordnung der 21. Sitzung des 5. Sächsischen Landtages ist abgearbeitet. Das Präsidium hat den Termin für die 22. Sitzung auf morgen, Donnerstag, den 30. September 2010, 10 Uhr, festgelegt. Die Einladung und die Tagesordnung dazu liegen Ihnen vor.
Damit ist die 21. Sitzung des 5. Sächsischen Landtages geschlossen. Ich bedanke mich für Ihre Mitarbeit und wünsche einen schönen Abend.