Wir befinden uns noch in der ersten Runde der allgemeinen Aussprache. Herr Bandmann von der CDU-Fraktion hat sich zu Wort gemeldet.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist in der Tat so: Neue Technik wird eingeführt. Wenn wir uns das sonst im Lande anschauen: Wenn das iPhone kommt, wenn das iPod kommt, begeben sich die Leute schon des Nachts vor die Geschäfte, um die ersten neuen Produkte am Markt zu erlangen, um völlig up to date zu sein.
Wenn wir wissen, mit welcher Dynamik sich gerade auch das Internet-Geschäft entwickelt und wie Leute untereinander Geschäfte über das Internet abwickeln, stellt sich immer wieder die Frage: Wie kann ich mein Geschäft sicher machen?
Nun hat nach vielen Jahren der Grundsatzentscheidung und der Bemühung, auch technische Parameter auf den neuesten Stand zu bringen, der Bund einen neuen Personalausweis auf den Weg gebracht, der zum 1. November eingesetzt wird, um genau diesem Anliegen der Bevölkerung zu entsprechen, im Internet für jeden einzelnen Bürger sicher Geschäfte zu machen und sich mit seinen Daten ausweisen zu können, was sowohl dem Schutz des Einzelnen dient als auch dem Gegenüber eine Rechtssicherheit bietet, dass also die Dinge in Ordnung sind.
Nun wird von den Oppositionsvertretern hier ein Popanz aufgebaut, den ich so nicht teilen kann. Es ist völlig richtig: Der Bund hat die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz.
Aber es ist nicht richtig, dass die Bundesländer an diesem Verfahren überhaupt nicht beteiligt worden sind. Gerade wenn es um die Frage der Einführung und der Kosten geht, ist hier eine Evaluierungsfrist vorgesehen, bei der nach den ersten zwei Jahren die kommunale Ebene durchaus geltend machen kann, ob sie mit den veranschlagten Kosten, die für die Neueinführung und die Durchführung der Anmeldung der neuen Personalausweise notwendig sind, zurechtkommt oder nicht. Von daher, denke ich, ist hier auch die Rechtssicherheit in der not
Mit 22,80 Euro wird der neue Ausweis erheblich teurer. Aber Sicherheit kostet Geld, das muss man sehen. Diese Sicherheit sollte auch der Bürger durchaus im Auge haben, wenn er diesen Personalausweis in Zukunft nicht mehr Dritten frei zur Verfügung in die Hand gibt. Dafür gibt es in diesem Gesetz ganz klare Regelungen. Auch die Daten, die auf diesem Ausweis gespeichert werden, kann der Bürger selbst bestimmen. Damit verhindert wird, dass Daten in fremde Hände kommen, gibt es entsprechende Lesegeräte, die nur über eine Geheimzahl abgerufen werden können. Damit ist auch ein hohes Maß an Datensicherheit gegeben. Wir wissen, dass sich auch im Sparkassensektor ständig Veränderungen mit Daten und Chipkarten zum Schutz der Konten für die Bürger ergeben.
Wir müssen einfach in Rechnung stellen, dass die moderne digitale Welt auch permanente Updates braucht. Dennoch sollten die Bürgerinnen und Bürger umfassend über die neuen Funktionen und die Sicherheitsbestimmungen zum Personalausweis informiert werden, um gerade einen Missbrauch durch Dritte zu verhindern. Bisher war es gang und gäbe, den Ausweis bei verschiedensten Gelegenheiten als Pfand zu hinterlegen. Das soll in Zukunft verboten sein, damit eben nicht Dritte oder Kriminelle in den Besitz der persönlichen Daten kommen. Besonders bei älteren Menschen sollte deshalb großer Wert darauf gelegt werden, dass sie über die Sicherheitsvorkehrungen aufgeklärt werden.
Wer den vollen Umfang der Daten auf seinem Ausweis nicht wünscht, braucht diese Daten nicht aufzuladen. Er kann den Ausweis im Scheckkartenformat wie seinen bisherigen Ausweis benutzen.
Über die Fragen von Sicherheit und Kosten kann man lange diskutieren, aber darauf hatten wir in Sachsen keinen Einfluss. Es geht hier darum, die Rechtsnormen zu beschließen, damit dieser Personalausweis zum 1. November über die Meldeämter beantragt und von dort den Bürgern zugeleitet werden kann. Von daher ist manches, das angesprochen worden ist, hier fehl am Platz. Diese Diskussion hätte auf Bundesebene geführt werden müssen. Es ist keineswegs so, dass wir irgendein verlängerter Arm sind. Es ist vielmehr unser freier politischer Wille, dass diese Dinge so passieren, auch wenn das einigen Herren der verstaubten Fraktionen nicht passt. Das sollte immer wieder unterstrichen werden.
Als nächster Redner in der ersten Runde spricht der Abg. Carsten Biesok für die FDP-Fraktion. Herr Biesok, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der alte Personalausweis ist ab dem 1. November dieses Jahres passé. Ich persönlich begrüße sowohl das neue Erscheinungsbild als auch die Tatsache, dass der Personalausweis dem technischen Fortschritt angepasst wird. Ein Ausweis in Scheckkartenformat ist in vielen europäischen Ländern heute schon der Standard. Er ist einfach zu transportieren, und er ist dreimal besser zu handhaben als das alte Ding, das wir bislang haben.
Ich begrüße auch – im Gegensatz zur Fraktion der GRÜNEN – den technischen Fortschritt, den wir mit dem neuen Personalausweis haben. Der Personalausweis soll den Bürger legitimieren. Er soll ihn nicht nur gegenüber staatlichen Stellen legitimieren, sondern auch Sicherheit im Rechtsverkehr bringen. Wenn man früher im Präsenzhandel einen Vertrag abgeschlossen hat, wurde nicht selten der Personalausweis verlangt. Es wurde die Nummer aufgeschrieben, die auf dem Ausweis stand. Man musste sich gegenüber Banken und Versicherungen mit dem Personalausweis legitimieren. All diese Sachen können wir heute im Internet noch nicht sicher machen. Es gibt sicher auch gerade Institutionen, die eine qualifizierte digitale Signatur anbieten und so über das Internet Sicherheit anbieten. Aber auch hier muss man sich zuvor mit seinem Personalausweis legitimieren, um diese Sicherheit zu bekommen. Deswegen ist es ein deutlicher Fortschritt, wenn der Staat bei seinem Personalausweis diese Funktion vorsieht, sodass man sich auf seinen Ausweis die entsprechende qualifizierte Signatur herunterlädt.
Wir dürfen nicht vergessen, dass der Ausweis ein klassischer Identitätsnachweis bleibt. Er erfüllt weiterhin die klassischen Ausweisfunktionen und erhält nur zusätzliche Möglichkeiten für Onlineanwendungen.
Ich habe aber noch eine Bitte an den Freistaat und insbesondere die Ministerriege. Wir müssen aufpassen, dass wir nicht durch den Staat einen Standard setzen, den wir selbst nicht erfüllen können. Heute ist es so, dass es oftmals bei Behördenanwendungen keinen Zugang für elektronisch signierte Dokumente gibt. Wenn wir als Staat und als sächsischer Landesgesetzgeber im Umsetzungsgesetz diesen neuen Personalausweis mit den erweiterten technischen Funktionen einführen, müssen wir auch hier im Freistaat Sachsen bei allen Behörden die Möglichkeit schaffen, Anträge, Willenserklärungen und Ähnliches auf dem Onlineweg abzugeben. Das heißt, der Hinweis „Kein Zugang für elektronisch signierte Dokumente“ muss der Vergangenheit angehören.
Das sind wir unseren Bürgern allein schon deshalb schuldig, weil wir jetzt mit einem Preis von 22,80 Euro eine deutlich erhöhte Gebühr haben. Dafür müssen wir als Staat auch etwas bieten.
Kollege Lichdi hat die Sicherheitsbedenken gegen den neuen Personalausweis angesprochen. Immer, wenn der technische Fortschritt kommt, gibt es Leute, die Bedenken dagegen äußern, ob auch alles sicher ist.
Die hier vorgestellten Anforderungen an die Sicherheit eines PCs halte ich für absoluten Standard. Das macht jeder an seinem PC, der mit ihm online geht und für Sicherheit sorgen will. Jeder, der Onlinebanking macht, der über das HBCI-Verfahren oder das PIN/TANVerfahren seine Geldgeschäfte abwickelt, jeder, der im Internet über Passwörter bestellt, sollte diese Standards einhalten. Ich denke, diese Standards sind nicht zu hoch.
Treten dennoch Sicherheitslücken auf, weil es der technische Fortschritt den Hackern ermöglicht hat, diese Standards zu knacken, dann ist es Aufgabe des Staates, hier nachzubessern. Das kann man technisch gewährleisten. Das hat man auch bei anderen Gelegenheiten schon gemacht. Beispielsweise ist der Standard im ElectronicBanking bereits mehrfach nachgebessert und den aktuellen Entwicklungen angepasst worden. Deshalb ist das kein Grund, diese elektronischen Funktionen abzuwählen. Man sollte sie nutzen. Das ist eine Chance und kein Risiko.
Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Fraktion wird dem Gesetzentwurf zustimmen, weil wir den technischen Fortschritt begrüßen.
Bevor ich die erste Runde beschließe, frage ich, ob die Fraktionen der SPD und der Linken das Wort wünschen. – Das ist nicht der Fall. Damit schließe ich die erste Runde. Ich frage die Staatsregierung, ob sie das Wort ergreifen möchte. – Das kann ich nicht erkennen. Ist eine zweite Runde gewünscht? – Das kann ich auch nicht erkennen. Ich frage noch einmal die Staatsregierung. – Jetzt besteht Redebedarf. Herr Staatsminister Ulbig, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte ein paar Dinge aufgreifen, die hier in der Debatte eine Rolle gespielt haben.
Ich denke, es ist sehr vernünftig, dass der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht hat und dass wir im Bereich von Pass und Ausweis ein einheitliches System in der Bundesrepublik Deutschland haben. Es ist mehrfach zu Recht angesprochen worden, dass wir hier und heute nur über das Ausführungsgesetz sprechen und entscheiden, welches im Kern die Zuständigkeit im Bereich des Pass- und Ausweisrechtes bei den Städten und Gemeinden belässt, wie das bisher auch schon gewesen ist.
Das BMI hat das Sicherheitsniveau des Ausweises als sehr hoch und das des Chips sogar als höchstmöglichen Sicherheitsstandard bezeichnet. Deshalb möchte ich nur noch zwei Punkte aufgreifen, die hier eine Rolle gespielt haben. Das erste Stichwort dabei sind die Biometriefunktionen, bei denen es um die gespeicherten Gesichtsbilder und Fingerabdrücke geht. Hier ist sichergestellt, dass den Zugriff nur berechtigte hoheitliche Stellen haben, also zum Beispiel Polizei und Zoll.
Das Zweite, was kritisch diskutiert worden ist: Es geht um die Erleichterungen im Bereich des Internets und die Möglichkeiten in Bezug auf das E-Government. Hierzu möchte ich betonen, dass es hierbei die Freiwilligkeit gibt. Man muss diese Funktionen nicht mit dazubekommen. Wenn man die Freiwilligkeit hat, Herr Lichdi, dann ist auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gewahrt.
Gibt es Wortmeldungen zu einer dritten Runde? – Das kann ich nicht erkennen. Meine Damen und Herren! Entsprechend § 46 Abs. 5 Satz 1 der Geschäftsordnung schlage ich Ihnen vor, über den Gesetzentwurf in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss beraten und vorgeschlagen wurde, artikelweise abzustimmen. – Wenn es keinen Widerspruch gibt, dann verfahren wir so.
Aufgerufen ist das Gesetz zur Ausführung des Pass- und Personalausweisgesetzes sowie zur Aufhebung des Sächsischen Gesetzes über Personalausweise und zur Ausführung des Passgesetzes, vorliegend in Drucksache 5/3115, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen ab über die Beschlussempfehlung des Innenausschusses, Drucksache 5/3590. Es liegen hierzu keine Änderungsanträge vor. Wer der Gesetzesüberschrift seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Bei einigen Stimmenthaltungen ist der Überschrift mehrheitlich zugestimmt worden.
Wir stimmen ab über Artikel 1, Ausführung des Pass- und Personalausweisgesetzes im Freistaat Sachsen. Wer Artikel 1 seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Bei einigen Stimmenthaltungen ist Artikel 1 mehrheitlich zugestimmt worden.
Wir stimmen ab über Artikel 2, Änderung der Ordnungswidrigkeiten-Zuständigkeitsverordnung. Wer Artikel 2 seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Bei einigen Stimmenthaltungen ist Artikel 2 mehrheitlich zugestimmt worden.
Wir stimmen ab über Artikel 3, Inkrafttreten und Außerkrafttreten. Wer Artikel 3 seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Bei einigen Stimmenthaltungen ist Artikel 3 mehrheitlich zugestimmt worden.
Meine Damen und Herren! Da es keine Änderungen in der 2. Lesung gegeben hat, kommen wir zur Schlussabstimmung. Ich stelle den Gesetzentwurf zur Ausführung des Pass- und Personalausweisgesetzes sowie zur Aufhebung des Sächsischen Gesetzes über Personalausweise und zur Ausführung des Passgesetzes mit der in der 2. Lesung beschlossenen Fassung zur Abstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Bei einigen Stimmenthaltungen ist dem Gesetzentwurf zugestimmt worden und das Gesetz somit beschlossen.
Meine Damen und Herren! Mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Diesem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Wenn es keinen Widerspruch gibt, würden wir dem so entsprechen. Gibt es dagegen Widerspruch? – Das kann ich nicht erkennen. Damit ist die unverzügliche Ausfertigung beschlossen. Dieser Tagesordnungspunkt ist damit abgeschlossen.
Als Einbringerin spricht zuerst die Fraktion DIE LINKE. Es folgen in der ersten Runde CDU, SPD, FDP, GRÜNE, NPD und Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile Herrn Gebhardt das Wort.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich beginne mit einem Zitat: „Die Polizeidirektionen, Reviere und Posten sind personell so
Das ist eine Antwort auf unsere Große Anfrage zur sächsischen Landespolizei. Eine solche Antwort kann nur von jemandem aufgeschrieben worden sein, der in einem warmen Büro im Innenministerium sitzt. Keine sächsische Polizeibeamtin oder kein Polizeibeamter, die ihren
Insgesamt bestätigen die Antworten der Staatsregierung auf unsere Große Anfrage: „Die sächsische Landespolizei – Im Jahre 2010 auf der Höhe ihrer Aufgaben?“ in weiten Teilen die auch außerhalb der Polizei wahrgenommene Situation, dass die sächsische Landespolizei an ihre Grenzen gestoßen ist.