Die Todesfälle im Jahr 2008 betrafen Säuglinge im Alter von einem Monat und neun Monaten, ein Kind im Alter von fünf Jahren sowie einen Patienten im Alter von 75 Jahren.
Die Todesfälle im Jahr 2009 betrafen ein Kleinkind im Alter von einem Jahr und einen 68 Jahre alten Patienten.
Die Durchimpfungsrate betrug bei Kindern im vierten Lebensjahr in Kindertagesstätten im Jahr 2009 84 %.
Zur zweiten Frage: Die Meningokokken-Impfung ist im Freistaat Sachsen seit dem 1. Juli 2003 vom 3. Lebensmonat bis zum 18. Lebensjahr empfohlen. Um den Schutz vor Meningokokken-Erkrankungen zu gewährleisten, ist aus Sicht der Sächsischen Staatsregierung eine möglichst hohe Durchimpfungsrate erforderlich. Seit der Kostenübernahme durch die meisten gesetzlichen Krankenkassen im Jahre 2006 zeigt die Durchimpfungsrate bei vierjährigen Kindern in Kindertagesstätten einen deutlichen Anstieg der Inanspruchnahme der Impfung.
Der Verdacht, die Erkrankung und der Tod an Meningokokken-Erkrankungen sind sofort dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden. Die Gesundheitsämter ermitteln enge Kontaktpersonen und empfehlen diesen, eine Chemoprophylaxe durchzuführen. Der Freistaat Sachsen beteiligt sich zur Hälfte an den Kosten der Mittel zur Chemoprophylaxe. Die andere Hälfte tragen die Krankenkassen.
Seit dem Jahr 2005 wurden so fast 7 000 Maßnahmen zur Chemoprophylaxe durchgeführt. Der Freistaat Sachsen beteiligte sich an den Kosten für die Chemoprophylaxe in Höhe von fast 17 000 Euro.
Der Branchenverband VKE warnt vor Kosmetik-Falsifikaten, die zum Teil auf Trödelmärkten und bei Haustürgeschäften angeboten werden. Diese könnten gesundheitsschädlich sein und zu Allergien, Hautunverträglichkeiten bzw. sogar langfristig zu Dauerschäden bei den betroffenen Verbrauchern führen. Verbraucher, die zum Beispiel Sonnenpflegemittel ohne Lichtschutz verwenden, riskieren Verbrennungen der Haut.
1. In welchem Umfang wurden im Zeitraum von 2005 bis 2009 im Freistaat Sachsen welche gesundheitlichen Schäden durch Kosmetik-Falsifikate bei Verbrauchern festgestellt?
2. Welche Maßnahmen zur Verhinderung des Vertriebs von Kosmetik-Falsifikaten erscheinen der Staatsregierung angebracht, wie viele Fälle des Vertriebs von KosmetikFalsifikaten konnten im Zeitraum von 2005 bis 2009 im Freistaat Sachsen erfolgreich aufgeklärt werden, welche juristischen Konsequenzen ergaben sich daraus für die Täter bzw. welche Angaben kann die Staatsregierung zu den Herkunftsländern der Täter machen?
Zur ersten Frage nehme ich wie folgt Stellung: Der Staatsregierung liegen hierzu keine Informationen vor.
Zur zweiten Frage: Bei den im Rahmen der amtlichen Überwachung des Verkehrs mit kosmetischen Mitteln im genannten Zeitraum in der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen untersuchten Proben wurden keine Kosmetik-Fälschungen festgestellt.
Seit dem 16. März 2010 ist die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Förderung von Wohnraumanpassungen für generationsübergreifendes Wohnen (RL Mehrgenerationenwohnen) in Kraft. Danach können Maßnahmen zur barrierefreien Gestaltung und Umgestaltung von Wohnraum gefördert werden.
1. Wie viele Anträge nach dieser Richtlinie wurden gestellt und wie viele Bewilligungen wurden erteilt?
2. Wie viele Anträge auf Förderung für barrierefreie Gestaltung und Umgestaltung von Wohnraum wurden bisher gestellt und wie viele Bewilligungen wurden bisher erteilt?
Zu 1.: Zum Stand 21. September 2010 wurden 30 Anträge mit einem Volumen von 11 633 512,84 Euro gestellt. Davon sind 17 Anträge mit einem Volumen von 8 072 724 Euro bewilligt. Die übrigen Anträge befinden sich in der Bearbeitung.
Zu 2.: Dazu liegen keine Daten vor. Die Richtlinie Mehrgenerationenwohnungen verlangt nicht zwingend eine Barrierefreiheit der Wohnung nach DIN 18025. Vielmehr sind die vorgegebenen technischen Mindestbestimmungen für die Maßnahmen einzuhalten, für die eine Förderung beantragt wird. Die geförderten Maßnahmen werden statistisch erfasst, nicht aber, ob die Wohnung nach der Sanierung barrierefrei ist.
Meine Damen und Herren, damit ist die Tagesordnung der 22. Sitzung des 5. Sächsischen Landtages abgearbeitet. Das Präsidium hat den Termin für die 23. Sitzung auf Mittwoch, den 3. November 2010, 10:00 Uhr, festgelegt. Die Einladung und die Tagesordnung dazu gehen Ihnen zu.
Meine Damen und Herren, bevor ich die Sitzung schließe, möchte ich sehr herzlich den Damen und Herren der Landtagsverwaltung für die Begleitung der Sitzung danken, ebenso dem Stenografischen Dienst.