Protokoll der Sitzung vom 04.11.2010

Wir haben aber ein Schlusswort und das Ende der Debatte.

(Christian Piwarz, CDU: Schlusswort ist Schlusswort!)

Sie versuchen es vielleicht auf direktem Weg!

(Heiterkeit)

Herr Gemkow hat um punktweise Abstimmung der römischen Punkte gebeten. Wenn ich Herrn Panter richtig verstanden habe, hat er auch um punktweise Abstimmung gebeten, aber unter Punkt II noch die Unterpunkte gewünscht.

(Zuruf von der SPD: Aber nicht die Buchstaben!)

Ich lasse zunächst über Punkt I abstimmen. Ich bitte um die Dafür-Stimmen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen ist dem Punkt mit großer Mehrheit zugestimmt worden.

Meine Damen und Herren! Ich komme nun zu Punkt II.1. Ich bitte um die Dafür-Stimmen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei sehr vielen Stimmen dafür hat dieser Punkt dennoch nicht die erforderliche Mehrheit gefunden.

Wir kommen zu Punkt II.2. Die Dafür-Stimmen, bitte. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Hier ist dasselbe Abstimmungsverhalten festzustellen.

Wir kommen zu Punkt II.3. Die Dafür-Stimmen, bitte. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Auch hier ist dasselbe Abstimmungsverhalten festzustellen.

Meine Damen und Herren! Ich stelle fest, dass von dem Antrag, Drucksache 5/4008, der Punkt I übriggeblieben ist. Ich lasse darüber insgesamt abstimmen. Die DafürStimmen, bitte. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen ist diesem Antrag mit großer Mehrheit zugestimmt worden. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.

Erklärung zu Protokoll

Liebe GRÜNE, Sie kommen ja wieder mal reichlich spät mit Ihren Vorschlägen. Über viele Punkte wurde bereits in der Aktuellen Debatte vom Mai-Plenum diskutiert und in weiten Teilen bestand Übereinstimmung zwischen den Fraktionen im Plenum.

Klar ist, wenn 16 Bundesländer verhandeln, wird es nie einen optimalen Vertrag geben. Wir müssen also unweigerlich Kompromisse eingehen.

Aus FDP-Sicht muss ich ganz klar sagen: Die Haushaltsabgabe und der Erhalt der GEZ sind nur die zweitbeste Lösung. Aber sie ist deutlich besser als das jetzige Gebührensystem. Der Umstieg von der bisherigen gerätebezogenen Rundfunkgebühr zum geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag war längst überfällig.

Der jetzige aktuelle Entwurf des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages wurde in wesentlichen Punkten nachgebessert: Die Schnüffelei durch die GEZ und Rundfunkbeauftragte an der Wohnungstür wird eingedämmt. Kleinere Betriebe werden entlastet durch den Drittelbeitrag und die Beitragsfreiheit für das erste Kraftfahrzeug. Man kann darüber streiten, wie die Verteilung der Belastung zwischen Wirtschaft und privaten Haushalten aussehen soll.

Ich finde es ja bemerkenswert, dass sich die GRÜNEN in ihrem Antrag jetzt um Autos sorgen und nicht mehr nur um Fahrradradios – für die GRÜNEN ist das ja ein echter

Quantensprung. Wer beispielsweise Kfz komplett aus der Gebührenpflicht herausnehmen will, muss auch sagen, was das bedeutet: eine Umschichtung der Belastung in den privaten Bereich. – Nicht mit uns! Deshalb bleibt eine Strukturreform und Kostendämpfung beim öffentlichrechtlichen Rundfunk auf der Tagesordnung.

Wir bekennen uns zum dualen Rundfunksystem, haben aber im Gegensatz zu den GRÜNEN mit ihrer Besserverdienenden-Klientel auch die Gebührenzahler im Auge. Es kann nicht sein, dass überall gespart wird, der öffentlichrechtliche Rundfunk dagegen auf der Insel der Glückseligen lebt. Für uns ist es deshalb entscheidend, den Rundfunkbeitrag für den Otto Normalverbraucher stabil zu halten. Wir sind froh, dass die anderen Bundesländer Sachsen gefolgt sind, den derzeitigen Beitrag über 2013 hinaus einzufrieren.

Dennoch werden wir weiter eine umfassende Aufgaben- und Ausgabenkritik beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk vorantreiben – im Interesse der sächsischen Gebührenzahler, im Interesse von Privathaushalten und Wirtschaft.

Da wir für den Systemwechsel weg von der gerätebezogenen Abgabe sind, werden wir dem ersten Punkt des GRÜNEN-Antrages zustimmen.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 10

Qualifizierten Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung sicherstellen – Kommunen durch Bund und Land entlasten

Drucksache 5/1793, Antrag der Fraktion der NPD

Die Fraktionen können wie folgt Stellung nehmen: NPD, CDU, DIE LINKE, SPD, FDP, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile zunächst der Fraktion der NPD als Einreicherin das Wort; Herr Abg. Storr.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Inhalt des vorliegenden Antrages stellt nicht nur eine politische Notwendigkeit dar. Es ist der NPD ein Anliegen, dass der Freistaat Sachsen sich der Themen Kinderbetreuung und Familienförderung auf seriöse Weise annehmen möge.

Die NPD ist bekanntermaßen keine Vorkämpferin für eine umfassende Fremdbetreuung von Kindern. Eine möglichst lückenlose staatliche Kinderfremdbetreuung ist übrigens ein Merkmal für totalitäre Systeme, die immer danach trachten, die Kontrolle über ihre Staatsbürger so frühzeitig wie möglich zu erlangen.

Das ist nur ein Grund, warum meine Fraktion immer gesagt hat: Wenn wir ein flächendeckendes Betreuungs

angebot installieren und das dann im Zusammenhang mit den ökonomischen Zwängen, denen Familien heute ausgesetzt sind, dann wird aus einem Angebot letztendlich ein Zwang und dann kann nicht mehr von einer Wahlfreiheit gesprochen werden.

Daher haben wir in der Vergangenheit andere Instrumente favorisiert, beispielsweise das Mütter- bzw. Elterngeld oder ein höheres Kindergeld. Letztlich muss es darum gehen, junge Deutsche in ihrem Kinderwunsch zu bestärken, Familien zu entlasten und dafür zu sorgen, dass die Entscheidung für Kinder nicht bestraft wird und dass Kinder nicht zum Armutsrisiko werden.

Die Bundesregierung hat sich dabei für einen anderen Weg entschieden. Doch wie so vieles setzt sie selbst es nicht konsequent um. So wird der Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung für unter Dreijährige zu einem vergifteten Geschenk an die Kommunen und seine Verwirklichung fraglich. Am Ende werden nicht nur die Eltern die

Lasten durch höhere Beiträge zu tragen haben, vielmehr werden wir alle darunter zu leiden haben; denn die Kommunen werden sich neue Einnahmequellen erschließen müssen, Investitionen zurückfahren und bei den freiwilligen Aufgaben sparen müssen, um diese Mammutaufgabe bewältigen zu können.

Der Geschäftsführer des Sächsischen Städte- und Gemeindetages, Mischa Woitscheck, geht laut seinem Antwortschreiben auf meine Anfrage vom 01.02.2010 davon aus – ich zitiere –: „Angesichts der schwierigen kommunalen Finanzsituation wird es in den Kommunen mit den genannten Zuschüssen nicht möglich sein, den Rechtsanspruch in jedem Fall auch erfüllen zu können.“

Bei dieser Prognose geht der Sächsische Städte- und Gemeindetag noch nicht einmal von der maximalen Inanspruchnahme aus, die uns eine Umfrage des ForsaInstitutes, zu Beginn des Jahres in Auftrag gegeben vom Deutschen Landkreistag, mit 66 % angibt. Dabei ist diese hohe Bereitschaft, Kinder in die Welt zu setzen, um sie danach möglichst schnell wieder fremdbetreuen zu lassen, natürlich nicht nur das Ergebnis der eben angeführten ökonomischen Zwänge, sondern auch einer staatlichen Propaganda, die uns Fremdbetreuung und die sogenannte bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie als einzigen Ausweg verkauft.

Der Leiter des Deutschen Jugendinstitutes, Thomas Rauschenbach, brachte es auf den Punkt, als er mit Blick auf die Unmöglichkeit einer Finanzierung durch die Kommunen sagte – ich zitiere –: „In den letzten fünf Jahren hat sich die Einstellung zur öffentlichen Kinderbetreuung völlig geändert. Das ist der Preis des Erfolges.“

Die wohlfeilen Worte, mit denen die etablierte Politik uns die Kinderbetreuung von Klein- und Kleinstkindern anpreist, können nicht darüber hinwegtäuschen, dass es keinesfalls darum geht, modernen Frauen Karriere und Selbstverwirklichung neben der Verwirklichung des natürlichen Kinderwunsches zu ermöglichen. Vielmehr stellen Frauen doch so etwas wie eine bisher aus Sicht von Politik und Wirtschaft noch nicht ausreichend genutzte Arbeitskräftereserve dar. Diese soll nun dafür herhalten, Jahrzehnte währende Versäumnisse der Politik und der Wirtschaft wieder wettzumachen und dem drohenden Fachkräftemangel zu begegnen. So bekämpft man Symptome, statt an den Ursachen anzusetzen.

In die gleiche Kategorie fällt auch die geplante verstärkte Anwerbung ausländischer Fachkräfte. Statt rechtzeitig auszubilden, soll nun auch noch das Letzte aus dem weiblichen Arbeitskräftereservoir herausgeholt werden. Wo das noch nicht reicht, muss das scheinbare Patentrezept Zuwanderung herhalten, obwohl dies doch schon so oft und für alle so deutlich spürbar gescheitert ist. So reagiert eine Gesellschaft, die den Menschen nur noch aus ökonomischen Gesichtspunkten heraus bewertet.

Das Heranwachsen unserer Jüngsten in der Geborgenheit der Familie bleibt mit diesem Denken auf der Strecke. Doch wir werden den rollenden Zug der Kinderbetreuung

für die Klein- und Kleinstkinder mittelfristig nicht aufhalten können. Leider – füge ich an.

Zweifellos sind zunächst die Realitäten anzuerkennen, die sich nun mal so darstellen, dass die tatsächliche Durchsetzung des Rechtsanspruches auf Kinderbetreuung, und zwar einer qualifizierten Betreuung auf höchstem Niveau, vielen Familien eine Erleichterung in ihrem Existenzkampf gewährt.

Wenn das aber so sein soll, wenn die Umsetzung gelingen soll ohne absehbare, allzu schädliche Nebenwirkungen für die Kinder, die Eltern und die beauftragten Kommunen, dann müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Erstens. Die finanziellen Mittel für die Kommunen müssen in einer Höhe bereitstehen, die diesen in jedem Fall ermöglichen, den Rechtsanspruch auch zu erfüllen, ohne dass sie eine Klagewelle ohne Beispiel befürchten müssen und ohne dass sie zu den genannten Einschnitten und Abgaben- und Gebührenerhöhungen gezwungen sind. Dazu reicht der Finanzierungsanteil des Bundes definitiv nicht aus.

Zweitens. Die Kinderbetreuung muss auf einem qualitativ hohen Niveau angesiedelt sein, weil unsere Kleinsten einfach einen Anspruch darauf haben und ihre zarten Seelen keine Massenabfertigung vertragen, meine Damen und Herren. Oder wollen Sie allen Ernstes behaupten, dass in einer Kindertageseinrichtung, in der der Betreuungsschüssel 1 : 6 oder 1 : 7 beträgt, für das Wohl unserer Kinder genauso gut oder sogar besser gesorgt wäre als in der Familie, bei der eigenen Mutter? Das werden Sie wohl nicht ernsthaft annehmen wollen, selbst wenn die Fachkräfte in der Kindertagespflege noch so gut ausgebildet sind.

Daher liegt Ihnen heute dieser Antrag der NPD-Fraktion vor, zu dem ich Sie jetzt schon um Ihre Zustimmung bitten möchte.

Vielen Dank.

(Beifall bei der NPD)

Die Fraktion der CDU ist an der Reihe. Herr Abg. Schreiber, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die NPDFraktion hat die Kinderbetreuung als populistisches Betätigungsfeld entdeckt. Liegt dies womöglich daran, dass ihr verschrobenes Weltbild von der mit dem Mutterkreuz ausgezeichneten Hausfrau nicht mehr in die Wirklichkeit passt?

(Jürgen Gansel, NPD: Wechseln Sie mal die Schallplatte, die wird schon zu lange gespielt! – Weitere Zurufe von der NPD)

Frauen lassen sich eben heute nicht mehr einfach so an den Herd verordnen, zum Wäsche waschen zwingen oder als Mütterchen ins Haus sperren.