Ich sage es einmal anders: Gibt es jemanden, der widerspricht, dass seine Anfrage nicht schriftlich beantwortet werden soll? – Das ist nicht der Fall.
Damit bitte ich die Staatsregierung, alle gestellten Anfragen schriftlich zu beantworten. Ich kann damit den Tagesordnungspunkt 12 schließen.
Psychische Spätfolgen von an Neurodermitis erkrankten Kindern im Freistaat Sachsen interjection: (Frage Nr. 1)
Eine Studie mit 6 000 Kindern aus Dresden, München und Heidelberg ergab, dass bei Zehnjährigen Störungen von Psyche oder Gefühlsleben deutlich erhöht auftreten, wenn sie in den ersten beiden Lebensjahren an Neurodermitis erkrankten. Die Zahl der Erkrankungen war in dieser Gruppe um 49 % höher als bei Kindern ohne entsprechende Vorerkrankungen.
1. Wie entwickelte sich die Zahl von während der ersten Lebensjahre an Neurodermitis erkrankten Kindern im Freistaat Sachsen im Zeitraum von 2005 bis 2010, und worin liegen die Ursachen für das Auftreten von Neurodermitis bei Kleinkindern begründet?
2. Wie viele an Neurodermitis erkrankten Kinder leiden derzeit im Freistaat Sachsen an psychischen Spätfolgen infolge ihrer Erkrankung, und welche Maßnahmen zu deren Betreuung finden gegenwärtig in Sachsen mit welchen Ergebnissen Anwendung?
Zu Frage 1: Über die an Neurodermitis erkrankten Kinder im Freistaat Sachsen wird keine Statistik geführt. Es liegen meinem Hause deshalb keine Zahlen vor.
Die Ursache für das Auftreten von Neurodermitis bei Kleinkindern ist im Wesentlichen durch genetische Faktoren und durch eine bis heute nicht vollständig aufgeklärte Fehlsteuerung des Immunsystems des Körpers begründet. Eine ebenfalls modulierende Rolle des Nervensystems und der Psyche sind von Bedeutung.
Zu Frage 2: Konkrete Zahlen zu von psychischen Spätfolgen dieser Krankheit betroffenen Kindern liegen der Staatsregierung nicht vor. Jedoch wurden im Februar 2001 die Ergebnisse einer umfassenden Geburtenkohortenstudie veröffentlicht. Im Rahmen der Studie wurden 5991 Kinder untersucht, die zwischen 1995 und 1998 geboren wurden.
Kernaussage der Studie ist, dass Kinder, die während ihrer ersten beiden Lebensjahre an einer Neurodermitis litten, im Alter von zehn Jahren häufiger psychische Auffälligkeiten, vor allem emotionale Probleme, zeigen als Gleichaltrige. Deshalb sind die Früherkennungsprogramme (Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 und J1 der niedergelassenen Kinderärzte und Vorsorgeuntersuchun- gen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes) für Kinder und Jugendliche Bestandteil des sächsischen Handlungskonzeptes für Kinderschutz. Sie ermöglichen die frühzeitige Erkennung verschiedenster Erkrankungen und Entwicklungsstörungen und die Vorbeugung langfristiger Gesundheitsrisiken.
Schwerpunkte zum Beispiel der 2008 eingeführten U7a sind das Erkennen und Behandeln von allergischen Erkrankungen sowie die Diagnostik beginnender Sozialisations- und Verhaltensstörungen.
Auf Vorschlag der EU-Kommission soll in Umsetzung der EU-Politik zur Reduzierung von Zuckerzusätzen in Lebensmitteln die Fruchtsaftrichtlinie dahin gehend geändert werden, dass zukünftig der Zusatz von Zucker in Fruchtsäften verboten wird. Lediglich für „Nektare“ und speziell als solche gekennzeichnete Produkte sind Zuckerzusätze erlaubt.
1. Wie viele Unternehmen, die Fruchtsäfte produzieren, sind derzeit im Freistaat Sachsen ansässig, wie viele Arbeitnehmer und Auszubildende sind in diesen Firmen beschäftigt und wie können die wirtschaftlichen Prognosen für diese Branche eingeschätzt werden?
2. Welche Auswirkungen hat nach Erkenntnissen der Staatsregierung das Vorhaben der EU-Kommission, den Zusatz von Zucker in Fruchtsäften zu verbieten, auf sächsische Produzenten, insbesondere auf die Arbeitsplatzsituation in den Unternehmen im Freistaat Sachsen?
Zu Frage 1: Nach Angaben des Statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen produzierten im Jahr 2009 in Sachsen drei Betriebe mit 20 und mehr Beschäftigten Frucht- und Gemüsesäfte. In diesen drei Betrieben waren 213 Personen tätig. Im Fruchtsaftverband Sachsen e. V. sind nach eigenen Angaben derzeit 23 sächsische Betriebe Mitglied, in denen drei bis zehn Personen beschäftigt sind. Laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit über die sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten waren per 31.12.2009 in der sächsischen Frucht- und Gemüsesaftherstellung 554 Beschäftigte, darunter 16 Lehrlinge, tätig.
Eine wirtschaftliche Prognose für die Fruchtsaftherstellung kann nicht gegeben werden. Die zukünftige Entwicklung hängt von zu vielen, teilweise noch unbestimmten Faktoren ab, zum Beispiel der Obsterntemengen und Obstqualität, den Marktpreisen sowie dem Verbraucherverhalten beim Fruchtsaftkonsum.
Zu Frage 2: Es handelt sich bisher um einen Vorschlag der EU zur Änderung einer EU-Richtlinie. Der Verschlag ist derzeit in der Bundesratsbefassung. Sachsen hat sich im Bundesratsausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz dazu grundsätzlich positiv geäußert. Der Richtlinienvorschlag erscheint jedoch noch an einigen Stellen überarbeitungsbedürftig. Deshalb können derzeit vonseiten der Staatsregierung keine Aussagen zu den Auswirkungen gemacht werden.
Nach den mir vorliegenden Aussagen des Fruchtsaftverbandes Sachsen e. V. sowie des Verbandes der deutschen Fruchtsaftindustrie e. V. hätte ein Verbot des Zusatzes von Zucker in Fruchtsäften keine Auswirkungen auf sächsische wie auch andere deutsche Fruchtsafthersteller, da schon heute im gesamten Bundesgebiet dem Fruchtsaft kein Zucker zugesetzt wird.
Stundung von Steuerzahlungen bei Hochwassergeschädigten durch das Finanzamt Löbau interjection: (Frage Nr. 3)
Am 9. August 2010 veröffentlichte das Staatsministerium der Finanzen steuerliche Maßnahmen zur Vermeidung von Härtefällen bei hochwassergeschädigten Personen und Unternehmen. So sollten unter anderem bis 31. Dezember 2010 Stundungen von Steuern des Bundes und des Landes sowie Anpassungen der Vorauszahlungen auf die Einkommenssteuer ohne größere Nachweise beantragt werden können.
1. Wie viele Anträge auf Stundung von Bundes- und Landessteuern sind dem Finanzamt Löbau bisher zugegangen?
Im Finanzamt Löbau sind auf der Grundlage des „Hochwassererlasses“ vom 9. August 2010 bisher 90 Anträge auf Stundung von Bundes- und Landessteuern eingegangen. 85 dieser Anträge wurden stattgegeben. In zwei Fällen, die wegen nur mittelbarer Betroffenheit nicht unter den „Hochwassererlass“ fielen, wurde eine zinspflichtige Stundung gewährt. In den übrigen drei Fällen bestanden keine Steuerrückstände. Die Anträge waren lediglich „prophylaktisch“ gestellt.
Kürzlich wurde bekannt, dass es einen Ausschreibungsstopp für Baumaßnahmen an Bundesstraßen im Freistaat Sachsen für das Jahr 2011 gibt. Davon betroffen ist unter anderem die Fortsetzung des Ausbaus der B 115 nördlich Rietschen. Sowohl aus Gründen der Erhöhung der Verkehrssicherheit als auch der Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung ist eine Fortsetzung der Ausbaumaßnahme dringend geboten. Entsprechende Forderungen wurden unlängst durch die Wirtschaft und kommunale Gebietskörperschaften bekräftigt.
Unter der Voraussetzung, dass die erforderlichen Haushaltsmittel eingeordnet werden können, beabsichtigt das Straßenbauamt im Jahr 2011 mit der Baudurchführung zu beginnen.
Die Finanzierung von Ausbau- und Erhaltungsmaßnahmen an Bundesfernstraßen erfolgt innerhalb des vom Bund zur Verfügung gestellten Plafonds. Anhand der vom Bund für 2011 in Aussicht gestellten Haushaltsmittel wird unter Berücksichtigung der vorrangigen Finanzierung der laufenden Baumaßnahmen (Fortführungsbedarf) rechtzeitig vor Beginn der Bausaison entschieden, welche Straßenbauvorhaben in Sachsen im nächsten Jahr beginnen können.
1. Ist es wahr, dass der Müll der Bundeswehrtruppen in Afghanistan über Leipzig entsorgt wird, welche Gründe führten dazu?
2. Wenn ja, wie viel Müll fällt täglich an, wie hoch sind die Kosten, wie viele Flüge sind dazu notwendig und über welche Firmen im Freistaat wird der Müll entsorgt?
Die Entsorgung der Abfälle der Bundeswehrtruppen in Afghanistan wird vom Bundesamt für Wehrverwaltung in Bonn organisiert.
Das Bundesamt hat auf Anfrage mitgeteilt, dass im Rahmen der Rücktransporte von Abfällen, die nicht in Afghanistan fach- und umweltgerecht entsorgt werden können, keine Entsorgung über Leipzig stattfindet.
Soweit ein Rücktransport, zum Beispiel mangels fachgerechter Entsorgungsmöglichkeiten für gefährliche Abfälle notwendig ist, wird der Transport nach Angaben des Amtes durch international tätige, als Entsorgungsfachbetriebe zertifizierte Unternehmen durchgeführt. Er erfolgte bisher ausschließlich auf dem Land- und Seeweg. Firmen aus dem Freistaat Sachsen waren nicht beteiligt.
Fragen zur Errichtung eines Blockkraftwerkes auf dem Gelände der Agrar GmbH in Radibor (Frage Nr. 6)