Deshalb erfordert diese Mitverantwortung ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung von denjenigen, die öffentliche Mittel für die Arbeit in diesem Bereich beantragen und erbitten. Das soll so ausgestaltet sein, dass das grundsätzlich nicht nur für den Fördermittelempfänger, sondern durchaus auch für Projektpartner gilt. Ich sage es ganz klar, meine Damen und Herren: Derjenige, der das nicht will, kann bei dieser Aufgabe kein Partner des Freistaates sein und noch viel weniger kann er damit rechnen,
Vielen Dank. – Meine Frage lautet: Wie stehen Sie als Innenminister zu der Einschätzung von Herrn Battis, dass der zweite und dritte Satz der von Ihnen genannten Demokratieklausel, die Sie beim sächsischen Demokratiepreis bereits angewandt haben, verfassungswidrig sind? Wie stehen Sie dazu? Wie bewerten Sie im Nachhinein, dass Sie eine offenbar verfassungswidrige Klausel dort eingesetzt haben?
Herr Homann, ich werde in meinen Ausführungen noch zu dem Gutachten von Herrn Battis kommen und dann gehe ich gern auf Ihre Frage ein.
An dieser Stelle möchte ich noch einmal sagen: Das, was ich soeben ausgeführt habe – und nur das – ist die Grundlage der Demokratieerklärung. Wenn man sich für Demokratie einsetzt, sollte ein solches Bekenntnis doch nicht allzu schwerfallen.
Deshalb möchte ich ausgehend von der heutigen Kabinettssitzung klar sagen: Das Kabinett hat sich zum weiteren Vorgehen besprochen, dass diese Demokratieerklärung eine Voraussetzung wird. Reine Fachförderprogramme ohne Bezug auf diese Demokratieauseinandersetzung sind völlig frei. Das möchte ich an dieser Stelle klar und deutlich sagen, weil es hierzu in der Vergangenheit einiges an Verwirrung gegeben hat. Wir haben uns im Kabinett dazu verständigt, dass wir uns die Zeit nehmen, bis zum Januar eine Formulierung zu finden, die verfassungsgemäß ist. Wir sind in eine intensive Prüfung eingetreten und werden gegebenenfalls hierzu externen Sachverstand einholen.
Jetzt zum Gutachten von Herrn Battis und dem, was Herr Homann angesprochen hat. Ich möchte zunächst klar und deutlich sagen, dass – –
Herr Staatsminister, Sie haben soeben ausgeführt, dass die Verpflichtungserklärung nur für Empfänger von Fördermitteln im Bereich der Demokratiearbeit und für keine anderen Empfänger staatlicher Zuschüsse gelten soll. Können Sie mir kurz darlegen, wie sich das mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung verträgt?
Das ist für mich eine große Selbstverständlichkeit und mit diesem Grundsatz in jedem Fall vereinbar; denn es geht hierbei darum, Fördermittel zu bekommen, die eindeutig Demokratieprojekte unterstützen und gegen Extremismus gerichtet sind. Dass ich von solchen Fördermittelempfängern eine klare Erklärung verlange, das ist für mich selbstverständlich.
Prof. Battis hat das, um auf das Gutachten zu sprechen zu kommen, im Übrigen ganz klar bestätigt: Eine solche Erklärung sei völlig legitim. Es handele sich um ein Bekenntnis zu den Grundelementen der verfassungsmäßigen Ordnung des Grundgesetzes.
Vielen Dank für die Antwort. Sie generiert bei mir eine Nachfrage. Sind alle anderen vom Freistaat geförderten Aktivitäten ohne Einfluss auf die Demokratie und ihr Fortkommen? Oder anders gefragt: Gibt es staatlich geförderte Zwecke, bei denen es unerheblich ist, ob Extremisten sie ausüben oder nicht, beispielsweise Kleingarten- oder Sportvereine?
Frau Friedel, wir waren uns heute im Kabinett darüber einig, dass es einen Großteil von Fachförderprogrammen gibt, zum Beispiel die Städtebauförderung oder Ähnliches, die auf solch eine Demokratieerklärung selbstverständlich verzichten können.
Deshalb liegt die Konzentration an dieser Stelle auf den Programmen, die sich mit dem Thema Demokratie und der Bekämpfung von Extremismus in unserer Gesellschaft beschäftigen.
Was das Thema reduzierte Demokratiebegriffe betrifft, möchte ich Folgendes sagen: Ich finde es scheinheilig, wenn einige dieses Bekenntnis ablehnen, aber zugleich applaudieren, dass zum Beispiel in MecklenburgVorpommern Trägern von Kindertagesstätten die Betriebserlaubnis versagt wird, wenn sie eine solche Erklärung nicht abgeben. Zum Beispiel verhalten sich Stiftungen so ambivalent, dass sie auf der einen Seite den Programmteil Linksextremismus/Islamismus beim zuständigen Bundesministerium in Anspruch nehmen – sie haben ihn in Anspruch genommen und dort die Erklärung unterschrieben – und auf der anderen Seite wird in Sachsen deutlich gemacht, ich würde selbst solch eine Erklärung nicht unterschreiben. Da sieht man, wie unterschiedlich aus der Perspektive damit umgegangen wird.
Genauso scheinheilig finde ich, wenn einige behaupten, mit einer Erklärung, die den Begriff Extremismus enthält, überfordert zu sein, sich aber seit Jahren in der Öffentlichkeit als Experten gegen Rechtsextremismus präsentieren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte zum Schluss kommen und klar sagen: Wir wollen in Demokratie und Freiheit leben. Wir wollen keine Ideologie der Ungleichwertigkeit der Menschen und keinen Staat, der alle Menschen autoritär gleichschaltet. Die sächsische Regierung wird deshalb unter anderem mit dem Programm „Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz“ diesen Weg weitergehen, um die demokratische Kultur im Freistaat Sachsen zu stärken.
Deshalb bin ich sehr froh, dass es trotz der angespannten Haushaltslage gelungen ist, den finanziellen Umfang für diese Projektförderung auf den bisherigen Stand von 2 Millionen Euro in den Doppelhaushalt einzubringen. Auch das, meine sehr verehrten Damen und Herren,
Ich möchte gern zum Abschluss kommen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Staatsregierung wird damit auch künftig gesellschaftliches und wissenschaftliches Engagement unterstützen, das zur Verständigung der Menschen auf die Grundwerte einer pluralen Gesellschaft beiträgt, einer Gesellschaft, die Toleranz fördert und die Entfaltung der Personen in Freiheit schützt und verteidigt.
Das ist die Botschaft für die Menschen in Sachsen. Wir wissen, dass eine breite Mitbeteiligung und Mitverantwortung vieler Bürgerinnen und Bürger in den demokratischen Prozessen die Identifikation in unserem Gemeinwesen stärkt. Wenn dieses Mitverantworten mit einem Bekenntnis verbunden ist, dann ist das an dieser Stelle ausdrücklich so gewollt; denn, meine sehr verehrten Damen und Herren, die freiheitlich-demokratische Grundordnung ist für mich und für viele Menschen im Freistaat Sachsen nicht verhandelbar.
Ich sehe eine ganze Reihe von Redebedarf. Zunächst möchte ich aber auf unseren § 55 Geschäftsordnung eingehen und feststellen, dass der Herr Staatsminister die ihm zustehende Redezeit von 10 Minuten deutlich überschritten hat.
Die Fraktionen wissen, welche Möglichkeiten sich aus der Geschäftsordnung ergeben könnten. – Ich sehe am Mikrofon 1 Herrn Kollegen Hahn. Ist es eine Kurzintervention?
Ja, Herr Präsident. – Da der Herr Staatsminister sehr selektiv mit der Zulassung von Zwischenfragen umgegangen ist, bleibt mir nur diese Möglichkeit, es hier noch einmal deutlich zu machen, was ich ihn fragen wollte und was mir in seiner Rede gefehlt hat.
Er hat mehrfach auf das sogenannte Bekenntnis zur Demokratie und zum Grundgesetz abgehoben. Er hat den entscheidenden zweiten Teil sowohl der Fragen, die gestellt worden sind, als auch des Gutachtens nicht berührt,